232267 · Beschlussvorlage
Finanzierung der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. in den Jahren 2023
Kerndaten
- Nummer
- 232267
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 232267 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. in den Jahren 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 17.01.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Erbringung seiner bedarfsgerecht entwickelten Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe erhält der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. eine Förderung in Höhe von bis zu 734.398,00 € für das Jahr 2023. Darüber hinaus wird der kommunale Finanzierungsanteil von 50% für die Fachberatungsstelle (FBS) des Caritasverbandes nach §§ 67 ff. SGB XII aus Haushaltsmitteln für gesetzliche Pflichtleistungen übernommen. Dieser Betrag beläuft sich für das Jahr 2023 auf 136.304,40 € gem. Zuwendungsbescheid des LV Rheinland vom 14.12.2022. Die Angemessenheit der Personalkosten wird durch den LV Rheinland überprüft und festgelegt. Begründung Diese freiwillige Förderung beinhaltet die Finanzierung der folgenden Einzelm- odule der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe einschließlich anteiliger Leitungskosten: Straßensozialarbeit Tagesaufenthalt City-Station einschließlich Angebot "Kalte Nächte" Clearing Ambulante Wohnhilfen in eigenem Wohnraum, in Wohngemeinschaften und im Wohnhaus Kaiserstr. 7 Die Leistungen nach § 67 ff SGB XII richten sich an Menschen, bei denen be- sondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden und die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden. Im Rahmen der Leistungserbringung ist es erforderlich, eine dem Hilfeziel ent- sprechende Abstimmung verschiedener notwendiger Hilfen vorzunehmen. Da-Seite 1 von 41 Seite 2 bei sollen auch geeignete Hilfen, die nicht nach dem §§ 67 ff SGB XII erbracht werden, im Sinne der Hilfeziele einbezogen werden. Die Ausrichtung der Angebote erfolgt in einer stetigen Orientierung an den tatsächlichen Bedarfen. Falls erforderlich, werden die Angebote entsprechen angepasst. Die Leistungen sind dabei so zu organisieren, dass Prävention, Alltagsnähe, Integration, Partizipation und Dezentralisierung die Gestaltung des Hilfesystems prägen. Die in den beiden vergangenen Jahren durch die Corona-Pandemie erforderli- chen Einschränkungen konnten inzwischen gelockert und in den Normalbetrieb überführt werden. Das Ziel, für den Kundenkreis eine soziale Isolation zu ver- hindern, wurde erreicht. Die wachsende Wohnungsnot bleibt neben dem damit einhergehenden Exklu- sionsprozess wichtigste Herausforderung. In diesem Zusammenhang wurde zusätzlich im März 2023 die Geschäftsstelle zur Umsetzung der Bonner Offen- sive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030 besetzt. Der Caritasverband der Stadt Bonn e.V. ist aufgrund seiner Kompetenz und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung be- währt. Der aktuelle Sachbericht für das Jahr 2022 liegt als Anlage bei. Die Förderung der Jahre 2012/2022 erfolgte in Abstimmung mit dem Träger lediglich auf einer 2%igen Dynamisierung der Finanzierung 2020. Vor diesem Hintergrund hat sich die Förderung wie folgt entwickelt: 2021 2022 2023 665.000€ 678.300€ 734.398€ Die Finanzierung der Fachberatungsstelle für Wohnungsnotfälle des Caritas- verbandes erfolgt zu 50% aus kommunalen Mitteln und zu 50% durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Es handelt sich hierbei um eine gesetz- liche Leistung für den Personenkreis nach §§ 67 ff. SGB XII. Es erfolgt in die- sem Zuge keine Einzelfallhilfe, sondern die Personal- und Sachkosten der Be- ratungsstelle werden finanziert entsprechend den Richtlinien des LVR. Die An- tragstellung durch den Träger erfolgt an den LVR. Dieser ermittelt die Förder- höhe und erlässt den jährlichen Förderbescheid. Auf Basis dieses Bescheides erfolgt die Finanzierung des kommunalen Anteils von 50% unmittelbar an den Träger. Finanzielle Auswirkungen in 2023: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Ver eine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,son st.Träg.Seite 2 von 41 Seite 3 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2023 Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 734.398,00 EUR 150000506/7 3.1000 761.090,00 EUR 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 734.398,00 EUR Anlage/n 1 Sachbericht Menschen in Wohnungsnot 2022 (öffentlich)Seite 3 von 41 Sachbericht 2022 Für Menschen in WohnungsnotSeite 4 von 41 Seite 5 von 41 INHALT Akzente ________________________________________________________ 1 Ambulante Dienste ______________________________________________ 5 Straßensozialarbeit 5 Tagesaufenthalt in der City-Station 7 Notübernachtung 8 Fachberatung 10 Ambulante Wohnhilfe in Wohngemeinschaften 13 Ambulante Wohnhilfe - Wohnhaus Kaiserstraße 14 Betreutes Wohnen ______________________________________________ 16 Stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus ___________ 18 Zielgruppe 18 Personalsituation 20 Vernetzung und Kooperation 20 Besondere inhaltliche Aspekte 20 Statistik 21 Ergebnisse der Hilfe 23 Schlüsse und Folgerungen für das Folgejahr 23 Aenne-Mangold-Haus ___________________________________________ 24 Zielgruppe 24 Personalsituation 25 Besondere inhaltliche Aspekte 25 Vernetzung und Kooperation 26 Statistik 26 Ergebnisse der Hilfe 27 Schlüsse und Folgerungen für das Folgejahr 28 Qualitätsnachweise _____________________________________________ 30 Stellenplan Ambulante Dienste 30 Qualitätsnachweis – Prälat-Schleich-Haus 31 Qualitätsnachweis – Aenne-Mangold-Haus 33Seite 6 von 41 Akzente 1 AKZENTE Wohnungsnot bis in die Mitte der Gesellschaft Immer mehr Menschen in Bonn sind von Wohnungsnot betroffen. Die Wohnungsnot beeinträchtigt die Lebensführung vieler Menschen umfassend und direkt: Menschen müssen mit hohen Mietbelastungsquoten zurechtkommen, andere leben mit der Angst vor Wohnungslosigkeit, manche müssen prekäre und konfliktbelastete Wohnsituationen aushalten, viele verlieren ihre Zuversicht, weil sie keine geeignete Wohnung finden. Wohnungsnot ist nicht nur ein Problem von wenigen Menschen am Rand der Gesellschaft. Vielmehr wirft die Wohnungsnot in Bonn die Frage auf, in welcher Stadtgesellschaft wir leben wollen: In einer Stadtgesellschaft, die auf exklusive Segregation oder in einer Stadtgesellschaft, die auf inklusive Teilhabe setzt. Der Auftrag der Wohnungslosenhilfe der Caritas ist, inklusive Teilhabe für Menschen in Wohnungsnot zu fördern. Hierzu gehört auch, dass menschenwürdiges Wohnen für alle möglich sein muss. Hiervon sind wir allerdings mittlerweile sehr weit entfernt. Im Berichtsjahr haben 1.145 Menschen die Hilfe der Wohnungslosenhilfe der Caritas Bonn genutzt, die namentlich erfasst wurden und in individuellen Hilfeprozesse eingebunden waren. 436 Menschen haben die Unterstützung der Wohnungslosenhilfe der Caritas erstmalig aufgesucht. Hiervon waren 336 Personen wohnungslos, hierunter 220 obdachlos (82 lebten bei Bekannten, 33 lebten in einer Not- oder Sammelunterkunft, einer kam direkt aus der Haft). Die übrigen Erstauftritte verfügten über eine Wohnung (n=56), lebten bei der Familie (n=43) oder wurden direkt aus dem Gesundheitssystem überwiesen (n=1). Prävention Die wirksamste Maßnahme zur Eindämmung der Wohnungslosigkeit ist die Vermeidung des Wohnungsverlustes. Je früher der drohenden Wohnungslosigkeit begegnet wird, umso größer sind die Chancen, den Wohnungsverlust zu vermeiden oder geeignete Anschlusslösungen zu finden. Die frühzeitigeSeite 7 von 41 Akzente 2 Intervention erfordert tragfähige Vernetzungsstrukturen auch zur Wohnungswirtschaft, schnelle pragmatische Reaktionen nach Bekanntwerden der Notlage und eine hohe generalistische Kompetenz im Feld der sozialen Hilfen. Die Wohnungslosenhilfe unterstützte über die Fachberatung und das Betreute Wohnen im Berichtsjahr 277 Menschen mit dem Ziel, die Wohnsituation zu stabilisieren. In 93 % der Fälle war dies erfolgreich (2 % wechselten in eine Betreuungssituation). Besondere Anstrengungen Die Menschen, für die wir da sind, lösen keine angebotswirksame Nachfrage am Wohnungsmarkt aus. D.h., ohne besondere Anstrengungen wird sich das Problem der Wohnungsnot in Bonn vergrößern, auch weil am Wohnungsmarkt im Zusammenhang mit der wachsenden Einwohnerzahl in Bonn Verdrängungsprozesse stattfinden. Objektförderung kann das Angebot von bezahlbarem Wohnraum durch Neubau vergrößern. Nutzung von leerstehenden Gebäuden zu Wohnzwecken einschließlich der Umnutzung von leerstehenden Büroflächen vergrößert das Angebot, genauso wie die Senkung des durchschnittlichen Wohnflächenverbrauchs pro Einwohner z.B. über Wohnungstauschprogramme. Nur mit einem ausreichenden Angebot an Wohnraum, der menschenwürdiges Wohnen ermöglicht, haben auch die Menschen die Chance auf Teilhabe, die besondere Exklusionsrisiken am Wohnungsmarkt mitbringen. Besondere Exklusionsrisiken sind nach unserer Erfahrung geringe Bonität, Abhängigkeitserkrankungen, psychische Erkrankungen und soziale Isolation. Von den 88 Bewohnern, die 2022 in die stationären Hilfen nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus und im Aenne-Mangold- Haus aufgenommen wurden, hatten lediglich acht weder eine psychische Erkrankung noch eine Suchterkrankung. Was passiert mit den Menschen, die die Anforderungen, die mit dem Abschluss eines Mietvertrages einhergehen, im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen perspektivisch nicht erfüllen können? Die stationären Hilfen nach § 67 SGB XII sind vom GrundsatzSeite 8 von 41 Akzente 3 her befristet. Wie können diese Menschen den Zugang zu Hilfen finden, die menschenwürdiges Wohnen und Teilhabe dauerhaft ermöglichen, auch wenn krankheitsbedingt kein stabiles Arbeitsbündnis zum Hilfesystem besteht, weil Rezidive das Krankheitsgeschehen prägen? Werden diese Menschen nicht nur vom Wohnungsmarkt, sondern auch vom Hilfesystem aussortiert und finden sich, sofern sie nicht obdachlos auf der Straße leben, in Sammelunterkünften wieder? Oft sind das die Menschen mit dem umfassendsten Hilfebedarf. Sie profitieren von einer geschützten Lebenssituation, die zunächst die Befriedigung der existenziellen Bedürfnisse und Sicherheitsbedürfnisse in den Mittelpunkt stellt, geringe soziale Anforderungen (z.B. durch Gruppenprozesse) auslöst und situationsbezogene psychosoziale sowie lebenspraktische Hilfen ermöglicht. Sie brauchen Zeit, um Vertrauen zu gewinnen und neue Lebensperspektiven zu entdecken. Kann das Bundesteilhabegesetz diese Unterstützung leisten, oder gibt es Gründe, dass dieser Personenkreis nicht in die Verantwortung des Bundesteilhabegesetztes fällt? Wohnungsnot geht mit einer Vielzahl wohnungspolitischer, sozialpolitischer und gesundheitspolitischer Fragestellungen einher. Es entsteht ein Geflecht von erfolgskritischen Wirkzusammenhängen, die vor dem Hintergrund der besonderen Situation der wachsenden Wohnungsnot neu geordnet werden müssen. Oberstes Ziel: Überwindung der Wohnungslosigkeit Die Einrichtung der Geschäftsstelle zur Umsetzung der Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit, die der Rat mit sehr breiter Mehrheit auf Antrag des Sozialamtes Ende des Berichtsjahres beschlossen hat, zeigt, dass die Politik in Bonn das Thema sehr ernst nimmt. Die Bonner Offensive zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bietet die Möglichkeit, die Aufgabenstellungen, die mit der wachsenden Wohnungsnot einhergehen, nun zielorientierter anzugehen.Seite 9 von 41 Akzente 4 Die Caritas Bonn wurde mit der Einrichtung der Geschäftsstelle beauftragt. Die Geschäftsstelle wird gesteuert von der Steuerungsgruppe unter Vorsitz des Amtes für Soziales und Wohnen. In der Steuerungsgruppe sind weiterhin vertreten die Abteilung Wohnen des Amtes 50, das Programmbüro Soziale Gerechtigkeit der Stadt Bonn, der Verein für Gefährdetenhilfe und die Caritas Bonn.Seite 10 von 41 Ambulante Dienste 5 AMBULANTE DIENSTE Straßensozialarbeit Insgesamt kam es im Jahr 2022 zu 1.255 Kontakten (2021: 1.545). Darunter waren 263 Erstkontakte (2021: 66). Auffällig ist der deutliche Anstieg der Erstkontakte. Gründe hierfür sind nach unserer Auffassung Vereinsamungstendenzen bedingt durch die Infektionsschutzmaßnahmen während der Corona- Pandemie, verstärkte Reisetätigkeit im Zusammenhang mit dem 9 - Euro - Ticket und zunehmender Exklusionsdruck am Wohnungsmarkt. Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurden 85 Personen aufgesucht, die obdachlos waren (2021/2022: 83). Hierunter waren 15 Frauen (2021/2022: 14). Unter den 85 Personen waren 22 Personen aus einem Staat der Europäischen Union zugezogen. Im Zusammenwirken mit dem Unterkunftsangebot der Stadt Bonn konnte ein Anstieg der Anzahl der obdachlos lebenden Menschen in Bonn trotz der angespannten Situation am Wohnungsmarkt weiterhin verhindert werden. Der Gesundheitszustand einzelner Menschen, die obdachlos sind, ist im Zusammenhang von unbehandelten psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen sehr schlecht. Diese Menschen finden häufig keinen Zugang in die Hilfesysteme (mehr). Im Zusammenwirken mit der Straßensozialarbeit des VfG, den Gesundheitsdiensten, Polizei und Ordnungsamt sowie mit gesetzlichen Betreuern geht es hier darum, diese Situationen so zu begleiten, dass im Einzelfall Hilfe und Kriseninterventionen möglich sind, wenn die Situationen eskalieren. Vermittlungen Entsprechend der Bedürftigkeit wurden 31 Personen in Gesundheitsdienste, 24 in weiterführende Betreuungsangebote, 16 in Notunterkünfte und 10 in niedrigschwellige existenzsichernde Hilfen (Tagesaufenthalt, Mahlzeitendienst und Kleiderkammer) aktiv vermittelt.Seite 11 von 41 Ambulante Dienste 6 Lebenspraktische Unterstützung Daneben wurden die obdachlosen Menschen in ihrer Lebenssituation lebenspraktisch unterstützt. Kleidung, Schlafsäcke, Lebensmittel, Getränke helfen den Menschen dabei, die schwierige Lebenssituation der Obdachlosigkeit zu bewältigen. Gleichzeitig fördert diese Hilfe Vertrauen, das die Grundlage für helfende Beziehungen ist. Vernetzung Die Straßensozialarbeit ist eingebunden in Netzwerkstrukturen. Im engen Zusammenwirken mit der Straßensozialarbeit des VfG kann so ein flächendeckendes Angebot vorgehalten werden, das durch die verstetigte Zusammenarbeit mit Ordnungsamt und Polizei, insbesondere mit der Wache GABI, gestützt wird. In regelmäßigen Treffen findet ein fachlicher Austausch statt, auch mit der Zielsetzung einer gemeinsam getragenen Bewertung der IST – Situation. Sozialräumliche Aspekte Die Situation rund um den Kaiserplatz ist mit dem Abklingen der Corona-Pandemie im Berichtsjahr nochmals in den Blickpunkt gerückt. Eine schwierige Verkehrssituation, ein erhöhtes Müllaufkommen, ungelöste stadtplanerische Aufgabenstellungen v.a. am Zentralen Omnibusbahnhof, Leerstände, Partyszenen und Ansammlungen von suchtkranken Menschen am Kaiserplatz lösen Besorgnis und soziale Konflikte aus. Hier bringt sich die Straßensozialarbeit der Wohnungslosenhilfe im Rahmen der Einzelfallhilfe ein. Die Lösung der komplexen Aufgabenstellung in diesem Innenstadtbereich erfordert allerdings das Zusammenwirken verschiedenster Handlungsfelder im Sinne eines gesteuerten strategischen Prozesses. Wie in anderen Städten hat sich auch in Bonn das organisierte Betteln etabliert. Die Geschädigten sind oft die bettelnden Menschen selbst. Vermutlich müssen sie unter Androhung von Gewalt das erbettelte Geld abliefern. Zu dieser Gruppe findet die Straßensozialarbeit keinen Zugang, auch weil die BettlerInnen in Abhängigkeitsverhältnisse eingebunden sind. Da die Straßensozialarbeit nicht zu jeder Zeit überall präsent sein kann, sind wir sehr dankbar über die Meldungen von BürgerInnen, die auf die Not von Menschen aufmerksam machen, die obdachlos leben.Seite 12 von 41 Ambulante Dienste 7 Tagesaufenthalt in der City-Station Die City-Station ist ein wichtiger Treffpunkt und Aufenthaltsort für Menschen in Wohnungsnot. Die größte Auslastung gibt es dabei zur Mittagszeit während des Mahlzeitendienstes. Der Mahlzeitendienst stellt zum einen eine konkrete lebenspraktische und existenzsichernde Hilfe dar. Zum anderen soll durch den Mahlzeitendienst die Einstiegsschwelle zum Hilfsangebot der gesamten Wohnungslosenhilfe sinken. Zu Menschen, denen es ansonsten schwerfällt, eine verbindliche Hilfe anzunehmen, kann hier behutsam Kontakt aufgebaut und gehalten werden. Im Jahr 2022 wurde der Mahlzeitendienst von "ToGo“ wieder umgestellt und im Tagesaufenthalt angeboten. Spürbar war, dass die gestiegenen Lebenshaltungskosten sich auch auf den Mahlzeitendienst auswirkten. So stellten wir 2022 die stärkste Inanspruchnahme fest. Statistik Mahlzeitendienst 2020 2021 2022 Ausgegebene Mahlzeiten/Tag 112 115 127 Die Aufwendungen für den Mahlzeitendienst konnten über die Kostenerstattung der Nutzer*innen und über Spenden gedeckt werden. Ausstattung 2022 wurde in der City-Station ein zeitgemäßer und sicherer Wlan-Zugang für die Gäste installiert. Tagesstrukturierende Aktivitäten Eine regelmäßige Angebotsstruktur soll… … den Weg zu nachhaltig wirksamen Hilfen ebnen. … die Bindung zu unserem Hilfeangebot stärken. … den Gästen helfen, ihren Alltag zu strukturieren. Die Gäste werden mit diversen Aktivitäten und Angeboten durch das Jahr begleitet. 2022 wurden die tagesstrukturierenden Angebote vor Ort wieder aufgenommen: Frühstück für Frauen, wöchentlicheSeite 13 von 41 Ambulante Dienste 8 Angebote in der City-Station und gemeinsame Aktivitäten am Wochenende finden nun wieder statt. Heiligabend An Heiligabend wurde wieder ein Weihnachtsmarkt auf der Wiese vor dem Prälat-Schleich-Haus ausgerichtet. Die Verpflegung wurde in der frisch renovierten Kapelle angeboten. Mit ehrenamtlicher Unterstützung konnte so wiederum für über 300 Gäste ein wertschätzendes Angebot mit Verpflegung, Geschenken, Gesang und Begegnung bereitgestellt werden. Notübernachtung Das Angebot der Notübernachtung richtet sich ausschließlich an Männer. Die Aufnahme kann rund um die Uhr erfolgen. Im Zuge der Corona-Pandemie musste die Aufnahmekapazität der Notübernachtung weiterhin reduziert werden, um Infektionsrisiken zu minimieren. Im Jahr 2022 nutzten 369 Männer die Notübernachtung (2021: 377). Hierunter waren 192 Erstauftritte. Es kam zu 508 Aufnahmen (2021: 523). Altersstruktur der Nutzer 2020 2021 2022 18-29 Jahre 61 18% 78 21% 72 20% 30-39 Jahre 106 32% 103 27% 96 26% 40-49 Jahre 86 26% 102 27% 115 31% 50-64 Jahre 72 22% 75 20% 69 19% 65 Jahre und älter 7 2% 19 5% 17 5% 332 100% 377 100% 369 100 % Belegungstage und Verweildauer je Klient 2020 2021 2022 Belegungstage 1.906 2.117 2197 Verweildauer je Nutzer 5,74 5,62 5,95 Die durchschnittliche Verweildauer betrug je Aufenthalt 4,2 Tage (2021: 4,0 Tage).Seite 14 von 41 Ambulante Dienste 9 Die Notübernachtung hat nicht nur die Aufgabe der unmittelbaren Existenzsicherung. Sie soll im Zusammenwirken mit der Fachberatung Hilfesuchende so rasch wie möglich in weiterführende, langfristig wirksame Hilfen vermitteln und so einen möglichst nachhaltigen Beitrag leisten, Obdachlosigkeit zu überwinden. Vermittlung in weiterführende Hilfen 2020 2021 2022 Stationäre Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII 40 43 35 Andere Betreuungseinrichtung 0 6 6 LVR Klinik/Krankenhaus 9 11 22 Haus Sebastian/sonstige Notunterkünfte 144 161 165 Lebensgefährten/Bekannte/Familie 9 20 30 eigene Wohnung 1 3 1 Anzahl der Vermittlungen 203 244 259 259 Aufenthalte mündeten in eine Anschlusslösung. Das entspricht einem Anteil von 51 % (2021: 47 %).Seite 15 von 41 Ambulante Dienste 10 Fachberatung Die Fachberatung unterstützte im Berichtsjahr 837 Menschen, die in Wohnungsnot geraten sind. Der Altersdurchschnitt lag bei 43,1 Jahren (2021: 43,1 Jahre). Der Anteil der Frauen betrug 17,0 % (2021: 16,3 %). 650 Neuzugänge begannen im Jahr 2022 die Hilfe. Hierunter waren 255 Erstauftritte. Die Wohnsituation der betreuten Klient*innen ist in der folgenden Übersicht dargestellt: Wohnsituation Wohnsituation bei Beginn der Hilfe bzw. bei Übernahme aus dem Vorjahr am Stichtag 1.1. (alle Klient*innen ) Wohnsituation bei Abschluss bzw. Übernahme in das Folgejahr alle Klient*innen ) Wohnsituation/Jahr 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 eigene Wohnung 279 231 216 205 309 247 224 221 Familie, Partner 64 79 68 65 52 62 63 58 Betreuungssituation 9 6 4 7 71 85 91 90 Gesundheitssystem 5 6 11 3 14 4 7 21 Summe 357 322 299 280 446 398 385 390 Integrationsquote 44 % 45 % 38 % 33 % 55 % 56 % 49 % 47 % Bekannte 175 157 98 139 139 134 93 114 Not- /Ersatzunterkunft 94 70 112 92 157 59 159 229 ohne Unterkunft 188 159 276 325 112 119 152 98 Haft 1 3 7 1 3 1 2 6 keine Angabe 2 0 0 0 10 0 1 0 Summe 460 389 493 557 371 313 407 447 Gesamt 817 711 792 837 817 711 792 837Seite 16 von 41 Ambulante Dienste 11 Altersstruktur 2020 2021 2022 18-29 Jahre 156 22% 148 19% 158 19% 30-39 Jahre 148 21% 185 23% 192 23% 40-49 Jahre 177 25% 208 26% 224 27% 50-64 Jahre 174 24% 186 23% 201 24% 65 Jahre und älter 56 8% 65 8% 62 7% 711 100 % 792 100 % 837 100 % Die Altersstruktur der Nutzergruppe ist im Wesentlichen stabil. Integrationsquote 277 Personen lebten zu Hilfebeginn oder bei Übernahme aus dem Vorjahr in einer eigenständigen Wohnsituation oder in einer Betreuungssituation (2021: 288), 3 wechselten aus dem Gesundheitssystem in die Fachberatung (2021:11). Die Integrationsquote betrug bei Hilfebeginn bzw. bei Übernahme aus dem Vorjahr somit lediglich 34 % (2021: 38 %). Bei Abschluss der Hilfe bzw. bei Übernahme in das Folgejahr betrug die Integrationsquote 47 % (2021: 49 %). Wohnungslosigkeit vermeiden Bei den Personen aus der Nutzergruppe, die bei Übernahme aus dem Vorjahr bzw. bei Hilfebeginn im Berichtsjahr nicht wohnungslos waren, weil sie in einer eigenständigen Wohnsituation oder in einer Betreuungssituation lebten (n=277) und bei denjenigen, die aus einer stationären Behandlung zur Fachberatung wechselten (n=3), lag die Integrationsquote bei Abschluss der Hilfe oder bei Übernahme in das Folgejahr 2022 bei 94 % (2021: 92%). Wohnungslosigkeit überwinden In der Gruppe, die bei Übernahme aus dem Vorjahr oder bei Hilfebeginn im Berichtsjahr wohnungslos war (n=557), lebten bei Abschluss der Hilfe in der Fachberatung bzw. bei Übernahme in das Folgejahr 2023 25 Personen in einer eigenen Wohnung, sieben bei der Familie, 68 in einer Betreuungssituation. 19 Personen wurden in stationäre Hilfen des Gesundheitssystems vermittelt. Die Integrationsquote bei Abschluss der Hilfe oder bei Übernahme in das Folgejahr 2022 lag bei 21 % (2021: 19 %). Obdachlosigkeit überwinden Von den 325 Personen, die bei Hilfebeginn oder bei Übernahme aus dem Vorjahr obdachlos waren, konnten 46Seite 17 von 41 Ambulante Dienste 12 die Obdachlosigkeit überwinden, indem sie eine eigene Wohnung bezogen (5), zur Familie (zurück)-zogen (6) oder aber in eine Betreuungssituation (37) wechselten. Weiterhin wechselten… …158 Personen in eine Not- oder Ersatzunterkunft. …sieben Personen zu Bekannten. 16 Personen wurden in das Gesundheitssystem vermittelt. Die Integrationsquote betrug 19 % Von den 92 Personen, die bei Hilfebeginn oder bei Übernahme aus dem Vorjahr in einer Notunterkunft lebten, konnten 27 die Obdachlosigkeit überwinden, indem sie eine eigene Wohnung bezogen (8), zur Familie (zurück)-zogen (1) oder aber in eine Betreuungssituation (18) wechselten. 2 Personen wurden in das Gesundheitssystem vermittelt. Die Integrationsquote betrug 32 % Von den 139 Personen, die bei Hilfebeginn oder bei Übernahme aus dem Vorjahr bei Bekannten lebten, konnten 31 die Obdachlosigkeit überwinden, indem sie eine eigene Wohnung bezogen (17), zur Familie (zurück)-zogen (1) oder aber in eine Betreuungssituation (13) wechselten. Eine Person wurde in das Gesundheitssystem vermittelt. Die Integrationsquote betrug 34 % Die oben dargestellte Aufstellung legt nahe, die Hilfesysteme so zu entwickeln, dass die Hilfe möglichst frühzeitig im Exklusionsprozess ansetzen kann, da mit fortschreitender Verfestigung der Exklusion die individuellen negativen Folgen für die Betroffenen zunehmen und die Chancen auf die Überwindung der Exklusion abnehmen. Die wirksamste Strategie ist die Verhinderung des Wohnungsverlustes. Die Überwindung der Wohnungslosigkeit ist im Einzelfall möglich, bedeutet aber, dass bei Nachfrageüberhang am Wohnungsmarkt die Überwindung der Wohnungslosigkeit für den Einen die Wohnungslosigkeit für den Anderen bedeutet. Ohne zusätzliches Wohnungsangebot kann die Wohnungslosigkeit so nicht abgebaut werden.Seite 18 von 41 Ambulante Dienste 13 Ambulante Wohnhilfen in Wohngemeinschaften Die ambulanten Wohnhilfen in Wohngemeinschaften sind eine Alternative zu einer Unterbringung nach dem Ordnungsbehördengesetz, wenn andere Hilfeformen nicht in Frage kommen. Es wird Obdachlosigkeit vermieden. Eine umfassendere Versorgung zur Alltagsbewältigung, wie sie im Wohnhaus Kaiserstraße möglich ist, ist bei den Bewohnern nicht erforderlich. Ziel der Ambulanten Wohnhilfen in den Wohngemeinschaften ist es, dass die Bewohner an die üblichen Lebensvollzüge (d.h. an die ökonomische, soziale und kulturelle Umwelt) anschließen können. Durch situative Hilfe zur Alltagsbewältigung und sozialarbeiterische Begleitung wird dies gewährleistet. Die helfende Beziehung wurde unter den geltenden Bestimmungen der Coronapandemie vorsichtig wieder ausgeweitet und ausgebaut. Die Bewohner zweier Wohngemeinschaften haben das vergangene Jahr genutzt, um ihre Gemeinschaftsräume gemeinsam und im sozialen Miteinander neu zu gestalten und „wiederzubeleben“. Im Jahr 2022 wurden die Wohnhilfen in Wohngemeinschaften von 26 Männern in Anspruch genommen (2021: 25; 2020:26). Das Durchschnittsalter lag bei 52 Jahren. Die durchschnittliche Verweildauer aller Bewohner in den Wohngemeinschaften betrug knapp elf Jahre. Zwei Bewohner sind im Berichtsjahr verstorben, ein Bewohner ist in eine andere Wohnung verzogen. Drei Bewohner verfügten im Berichtsjahr über einen festen Arbeitsvertrag. Insgesamt 17 Bewohner erhielten Leistungen nach dem SGBII – teilweise als aufstockende Leistungen zum Erwerbseinkommen. Acht Bewohner erhielten Rente und/oder aufstockende Leistungen nach dem SGBXII. Kontinuierlich wird mit den Bewohnern an räumlichen, einrichtungsspezifischen Verbesserungen gearbeitet, beispielsweise der Garten-/Balkonpflege, kleinere Renovierungen der Zimmer und Verbesserung der Ausstattung.Seite 19 von 41 Ambulante Dienste 14 Schwierig ist die Situation, wenn die Bewohner Doppelzimmer bewohnen. Hier ist die Zielsetzung, schrittweise auf Einzelzimmer umzustellen. Ambulante Wohnhilfen - Wohnhaus Kaiserstraße Die ambulante Wohnhilfe im Wohnhaus Kaiserstraße ist insbesondere auf die Bedürfnisse wohnungsloser Männer mit Suchterkrankungen und/oder psychischen Problemen ausgerichtet. Für viele Bewohner stellen die Organisation des Alltags und soziale Interaktionen hohe Anforderungen dar. Die besondere soziale Situation der Bewohner macht eine umfassende Unterstützung und Begleitung im Alltag notwendig, damit sie weitgehend selbständig am Leben der Gesellschaft teilhaben können. Dabei verfügen die Bewohner zunächst nicht über die erforderliche Compliance, um die Möglichkeiten der Hilfen nach dem BTHG zu nutzen. Mit dem Hilfsangebot wird erneute Wohnungslosigkeit vermieden, sofern vorrangige Leistungen des Regelsystems nicht greifen. Im Wohnhaus Kaiserstraße wohnten im Berichtsjahr insgesamt 38 Männer (2021: 36). Acht Bewohner konnten im Berichtsjahr neu aus stationären Einrichtungen oder der Notübernachtung einen Mietvertrag unterschreiben und einziehen. Acht Bewohner schlossen die Hilfe 2022 ab: Zwei Bewohner konnten ein neues Zuhause in Pflegeheimen finden, ein Bewohner wechselte in eine Einrichtung für Suchtkranke nach dem BTHG, ein Bewohner wechselte in die stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII, zwei Bewohner wechselten in ambulant betreute Wohnformen. Sechs Bewohner wechselten somit in vorrangige Hilfen des Regelsystems. Zwei Bewohner sind im Berichtsjahr verstorben. Die Verweildauer der Bewohner, die die Hilfe beendeten, betrug 1,8 Jahre (2021: 5,7 Jahre).Seite 20 von 41 Ambulante Dienste 15 Altersstruktur 2020 2021 2022 18-29 Jahre 0 0% 0 0% 0 0% 30-39 Jahre 0 0% 0 0% 1 3% 40-49 Jahre 4 11% 3 8% 6 16% 50-64 Jahre 22 61% 23 64% 21 55% 65 Jahre und älter 10 28% 10 28% 10 26% 36 100% 36 100% 38 100% Der Altersdurchschnitt der Bewohner betrug 58 Jahre. Mit ergänzender Hilfe zur Pflege/Hauswirtschaft wurden 13 Bewohner (2021:13; 2020: 13) unterstützt. Von einer gesetzlichen Betreuung wurden 12 Bewohner (2021:13; 2020:12) unterstützt. Bei einem Bewohner wurde die gesetzliche Betreuung im Berichtsjahr gegen den Willen des Sozialdienstes des Wohnhauses eingestellt, da der Bewohner nicht betreuungsfähig sei, weil er nicht mitwirke. Drei Bewohner verweigerten die Einwilligung zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Nahezu alle Bewohner nahmen hausärztliche Hilfen in Anspruch. Ein viertes Impfangebot (Booster) gegen Corona konnte im Haus wahrgenommen werden. Die Corona-Pandemie bestimmte auch im Jahr 2022 weitgehend die Strukturen im Wohnhaus. Das soziale Miteinander im Rahmen von gemeinsamen Aktivitäten und Festen konnte vorsichtig wieder hochgefahren werden (je nach Wetter- und Pandemie-Lage) – die ToGo- Variante beim Osterfrühstück und beim Festessen an Heiligabend wurde auf Wunsch immer noch ermöglicht. Dennoch wirkten die Vereinsamungstendenzen durch die Pandemie weiter und auch 2022 war verstärkte Einzelfallhilfe nötig, um die Bewohner in ihrer Einsamkeit zu erreichen. Im Berichtsjahr 2022 ist im Wohnhaus Kaiserstraße ein Fall von Covid 19 festgestellt worden.Seite 21 von 41 Betreutes Wohnen 16 BETREUTES WOHNEN Im Jahr 2022 wurden 72 KlientInnen im Betreuten Wohnen betreut (2021: 65). Unter den 72 Personen waren neun Frauen. Von 13 Neuaufnahmen nutzten vier im Vorfeld die stationäre Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII. Das Durchschnittsalter lag bei 49,4 Jahren (2021: 49,3 Jahren). Sieben Leistungsberechtigte fielen in die Zuständigkeit der Stadt Bonn, 65 in die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland. Insgesamt wurden 5.151,5 Dienstleistungsstunden abgerechnet (2021: 4.945,1). Ergebnisse Zwölf Nutzer*innen schlossen die Hilfe im Jahr 2022 ab. Die durchschnittliche Verweildauer der Beender*innen betrug 1.172 Tage (2021: 1.004 Tage). Elf Beender verblieben planmäßig in ihrem Wohnraum, ein Beender wechselte den Wohnort und wurde in das Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII des neuen Wohnortes vermittelt. Von den 72 Nutzer*innen waren 57 erwerbsfähig. Von diesen gingen im Berichtsjahr 25 einer Erwerbstätigkeit nach. Insgesamt entspricht dies einer Erwerbsquote von 44 % (2021: 58 %). Von den 25 erwerbstätigen Nutzer*innen waren 13 sozialversicherungspflichtig bei der Caritas Bonn beschäftigt. Hiervon vier, deren Erwerbstätigkeit über die Instrumente von § 16i SGB II/ § 16 e SGB II gefördert wurde. Eine stabile Erwerbstätigkeit stützt die Hilfeprozesse im Betreuten Wohnen auf vielfältige Weise. Gleichzeitig wirkt sich das Betreute Wohnen auch stabilisierend auf den Erwerbsprozess aus. Personelle Situation 2022 waren sechs Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen im durchschnittlichen Umfang von 4,31 VK tätig (einschließlich Leitung). Unterstützt wurden sie durch eine Studentin der Sozialarbeit, die im Rahmen des Dualen Studiums eingesetzt war. Schwerpunkt Wohnungsnot Alle Nutzer*innen leben in einem Mietverhältnis. Hiervon 23 in Wohnraum, den die Caritas Bonn als Zwischenmieter angemietet hat oder als Eigentümer zur Verfügung stellt. Ohne dieses besondere Engagement der Caritas Bonn hätten dieseSeite 22 von 41 Betreutes Wohnen 17 Menschen im Zusammenhang mit dem Nachfrageüberhang am Wohnungsmarkt keine Chance auf eine eigene Wohnung. Schwerpunkt Vernetzung Die Wohnungslosenhilfe der Caritas Bonn sieht ihr Ziel nicht darin, eine Parallelstruktur für wohnungslose Menschen anzubieten. Das Ermöglichen von Teilhabe in einer Gesellschaft, die ein hohes Maß an Selbstständigkeit fordert, ist neben der Bewältigung von besonderen sozialen Schwierigkeiten die Prämisse. Die fach- und trägerübergreifende Kooperation der Caritas Bonn wird von dem Betreuten Wohnen in der täglichen Arbeit genutzt und steht somit zum Vorteil der Nutzer*innen zur Verfügung. Die Vernetzungsstrukturen dienen einerseits dem fachlichen Austausch. Sie sollen darüber hinaus den Weg in die Hilfen ebnen, die der Hilfe nach § 67 SGB XII vorrangig sind. Das Betreute Wohnen ist vertreten in den Gremien unseres Spitzenverbandes, der Katholischen Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und in den Kooperationsgremien, die das Zusammenwirken von Polizei, Ordnungsamt und Sozialverbänden in der Bonner Innenstadt koordinieren. Schwerpunkt Corona Die Restriktionen, die im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie erforderlich waren, wurden im Laufe des Jahres schrittweise gelockert. Der Normalbetrieb konnte wieder aufgenommen werden. Alle Nutzer*innen haben, unter der gesundheitlichen Perspektive betrachtet, die Corona-Pandemie gut überstanden. Schwerpunkt Qualitätsentwicklung Im Berichtsjahr wurde nochmals die Prozessqualität überarbeitet. Dabei wurden vier Teilprozesse identifiziert: Die situative Hilfe zur Existenzsicherung steht oftmals am Anfang des Hilfeprozesses. Der Prozess setzt bei den Defizitbedürfnissen an. Die Begleitung und Moderation zur Alltagsbewältigung fördern die helfende Beziehung und Wachstumsbedürfnisse. Die Entwicklung und die Umsetzung neuer Lebensperspektiven nehmen Bezug auf den Wunsch nach Selbstwirksamkeit. Die Ablösung sichert eine tragfähige Lebenssituation, die Teilhabe ermöglicht.Seite 23 von 41 Stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus 18 STATIONÄRE HILFE NACH § 67 SGB XII IM PRÄLAT-SCHLEICH-HAUS Im Prälat-Schleich-Haus stehen 84 Plätze für die stationäre Betreuung nach §§ 67 SGB XII zur Verfügung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Männer. Zielgruppe 2021 nutzten 151 Bewohner die stationären Wohnhilfen im Prälat-Schleich-Haus (2021: 161). Dabei gab es 30.874 Belegungstage (2021: 29.871). Zur Aufnahme von Bewohnern wurden im Jahr 2022 163 (2021: 156) Infogespräche mit Interessenten geführt. 126 Interessenten kamen auf die Warteliste (2021: 117). Hiervon wurden 66 Bewohner in die stationären Wohnhilfen aufgenommen (2021: 77). Die neuaufgenommenen Bewohner gaben folgende Anlässe für den Wohnungsverlust an: 2018 2019 2020 2021 2022 Konflikte im Wohnumfeld 15 17 14 24 15 Mietschulden 12 10 7 1 4 Haftantritt 11 12 7 10 14 Familiäre Konflikte 11 19 23 12 12 Ortswechsel 4 7 8 2 2 Arbeitsplatzverlust 3 4 2 2 1 unbekannt 3 0 0 3 Krankheit 2 0 4 10 1 langjährig wohnungslos 1 6 14 5 10 Beendigung einer Betreuungsmaßnahme 1 3 2 6 7 Eigenbedarf 0 0 0 2 0 63 78 81 77 66 Bei den meisten Bewohnern spielten soziale Konfliktsituationen als Auslöser von Wohnungslosigkeit eine bedeutende Rolle. Neben den Anlässen, die in die Wohnungslosigkeit führten, brachten die Bewohner eine Vielzahl an weiteren individuellen Problemlagen mit, die im Einzelfall kumulieren, sichSeite 24 von 41 Stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus 19 wechselseitig verstärken und zu sozialen Schwierigkeiten führen. Diese individuellen Exklusionsrisiken gilt es aufzuarbeiten, so dass die Teilhabe an den üblichen Lebensvollzügen (wieder) möglich wird. Anhand der nachfolgenden Darstellung lassen sich die Problemstellungen, die von den Bewohnern bei Aufnahme in die Einrichtung genannt werden, nachvollziehen (Mehrfachnennungen): 2018 2019 2020 2021 2022 Wohnen, Wohnungsverlust 100 % 100 % 100 % 100% 100 % Umgang mit Behörden 79% 95% 83% 91 % 95 % Ausbildung/Beruf/Arbeitslosigkeit 83% 86% 74% 78 % 85 % mangelnde materielle Absicherung 60% 77% 59% 60 % 52 % Überschuldung 72% 73% 73% 74 % 68 % soziale Beziehungen 77% 73% 69% 87 % 67 % soziale Isolation/Einsamkeit 66% 69% 57% 87 % 61 % Suchtproblematik 74% 64% 75% 74 % 80 % psychische Störungen 69% 53% 53% 71 % 71 % körperliche Erkrankung/Behinderung 38% 42% 44% 42 % 39 % Doppeldiagnose 54% 41% 47% 53 % 58 % Gewalterfahrung 23% 22% 17% 35 % 42 % Diskriminierungserfahrung 6% 12% 11% 6 % 9 % Lediglich drei Bewohner hatten bei der Aufnahme weder eine Suchtproblematik noch eine psychische Störung oder eine körperliche Erkrankung bzw. Behinderung. Der Erfolg der Hilfe hängt i.d.R. davon ab, ob es gelingt, Krankheitseinsicht zu fördern, ein tragfähiges Behandlungssetting zu organisieren und im Einzelfall die Hilfen des vorrangigen BTHG zu erschließen. Besonders schwierig ist dies bei Menschen, die sowohl unter einer Suchterkrankung als auch einer psychischen Störung leiden (Doppeldiagnose). In Zusammenhang mit dem Nachfrageüberhang am Wohnungsmarkt, den hohen Zugangsschwellen zu Leistungen des BTHG und den oft nicht nachhaltig wirksamen Behandlungssettings ist zu befürchten, dass diese schwer erkrankte Personengruppe nachhaltig aus den üblichen Lebensvollzügen ausgegrenzt sein wird. Dabei ist es nicht akzeptabel, die Verantwortung für diese Entwicklung denSeite 25 von 41 Stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus 20 erkrankten Menschen allein zuzuordnen. Auch die Hilfesysteme müssen sich fragen lassen, welche Qualitätsverbesserungen die Lebenschancen dieser oftmals schwer erkrankten Zielgruppe verbessern können. Personalsituation Siehe Qualitätsnachweis. Vernetzung und Kooperation Zielsetzung der nach dem Abklingen der Corona-Pandemie wiederauflebenden Vernetzung und Kooperationen ist die Verbesserung der Teilhabechancen der Bewohner. Mit dem Rückenwind der EU – Resolution zur Überwindung der Obdachlosigkeit könnte im Zusammenschluss der Träger der Wohnungslosenhilfe in Bonn und der Stadt Bonn ein strategischer Prozess angestoßen werden, nachhaltige strukturelle Verbesserungen herbeizuführen, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. In diesem Zusammenhang fand am Tag der Wohnungslosen ein gemeinsamer Termin für Presse und Politik statt, der über dieses Anliegen informiert. Besondere inhaltliche Aspekte Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie konnte ohne wesentliche gesundheitliche Folgen für die Bewohner durchgestanden werden. Hohe Verantwortungsbereitschaft der Bewohner sowie der Mitarbeitenden und hohe Impfquoten verhinderten Corona- ausbrüche in der Einrichtung Wohnungsnot Dem drängenden Thema Wohnungsnot begegnet die Stadt Bonn nun mit einem ganzheitlichen Ansatz. Getragen von einer breiten politischen Mehrheit wurde die Einrichtung einer Geschäftsstelle beschlossen, die die entsprechenden Aktivitäten zur Überwindung der Wohnungslosigkeit plant und umsetzt. Modernisierung Brandschutz 2022 wurde die Modernisierung des Gebäudes und die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes fortgesetzt. Daneben wurde der Umbau der ehemaligen Kapelle zum Besprechungs- und Versammlungsraum abgeschlossen.Seite 26 von 41 Stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus 21 IT und Datenschutz Die Ausstattung des Gebäudes mit flächendeckendem WLan und die Erneuerung der Netzwerkstrukturen wurde weitestgehend abgeschlossen. Die Telefon-Anlage wurde auf eine IP basierte Lösung umgestellt. Die Daten wurden in ein Rechenzentrum verlagert, das die Datensicherheit gewährleistet. Statistik In der stationären Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII wurden 151 Bewohner betreut (2021: 161). 127 Bewohner waren deutsche Staatsbürger (2021: 130). Die folgenden Tabellen stellen die Altersstruktur und den Familienstand der betreuten Männer dar: Altersstruktur 2020 2021 2022 18-29 Jahre 22 14% 26 16% 20 13% 30-39 Jahre 28 17% 29 18% 26 17% 40-49 Jahre 38 23% 41 25% 41 27% 50-64 Jahre 58 36% 45 28% 46 30% 65 Jahre und älter 16 10% 20 12% 18 12% 162 100% 161 100% 151 100% Die Altersstruktur hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nur unwesentlich verändert. Familienstand 2020 2021 2022 geschieden 22 13,6% 22 13,6% 19 13% getrennt lebend 10 6,2% 10 6,2% 4 3% ledig 111 68,5% 111 68,5% 123 81% verheiratet 12 7,4% 12 7,4% 3 2% eingetragene Lebens- gemeinschaft 2 1,2% 2 1,2% 0 0% verwitwet 5 3,09% 5 3,09% 2 1% 162 100 % 162 100 % 151 100 %Seite 27 von 41 Stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus 22 Nach wie vor sind die meisten Bewohner ledig. Deren Anteil ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Schulausbildung 2020 2021 2022 kein Eintrag/ sonstiges 0 0,0% 1 1% 3 2% Gymnasium/ Fachhoch- schulreife 23 14% 24 15% 21 14% Realschule/ Mittlere Reife 34 21% 39 24 % 36 24% Hauptschule/ Volksschule 79 49% 72 45% 65 43% Sonderschule 7 4% 7 4 % 10 7% ohne Abschluss 19 12% 18 11% 16 11% 162 100 % 162 100 % 151 100% Die Verteilung der Bildungsabschlüsse hat sich nicht wesentlich verändert.Seite 28 von 41 Stationäre Hilfe nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus 23 Ergebnisse der Hilfe Die durchschnittliche Verweildauer der 67 Beender betrug 335 Tage (2021: 243 Tage). Von ihnen wechselten… …14 in eine weiterführende Betreuungssituation, hiervon vier in eine eigene Wohnung mit Betreutem Wohnen nach § 67 SGB XII, …vier in eine eigene Wohnung ohne weitergehende Betreuung des Betreuten Wohnens, …sechs in eine somatische oder psychiatrische Behandlungssituation, …neun zur Familie/Partnerin. Von den vier Bewohnern, die in eine eigene Wohnung mit Betreuten Wohnen wechselten, mieteten drei eine Wohnung bei der Caritas Bonn an, die von dort über eine Zwischenvermietung bereitgestellt wurde. Die Integrationsquote betrug somit 49 % gegenüber 42 % im Jahr 2021. Die fehlende Chance auf menschenwürdiges Wohnen im Anschluss an den Aufenthalt wirkt sich hilfeverhindernd aus, weil die realistische Perspektive, eine Wohnung und eine sichere Arbeit zu finden, fehlt. Schlüsse und Folgerungen für das Folgejahr Baumaßnahme fortsetzen 2023 gilt es die Maßnahmen zum gebäudlichen Brandschutz fortzusetzen. Daneben werden wir eine Wohngemeinschaft umbauen, so dass zusätzliche Bewohnerzimmer entstehen. Perspektivlosigkeit begegnen Die fehlenden Chancen am Wohnungsmarkt und der oft schwierige Zugang zu Hilfen nach dem BTHG erzeugen bei den Bewohnern Verunsicherung und Perspektivlosigkeit. Mit der Einrichtung der Geschäftsstelle besteht nun die Möglichkeit, den Schwierigkeiten, die der Teilhabe der Menschen mit Hilfebedarf nach § 67 SGB XII entgegenwirken, strukturell zu begegnen.Seite 29 von 41 Aenne-Mangold-Haus 24 AENNE-MANGOLD-HAUS Zielgruppe Das Aenne-Mangold-Haus ist eine gruppenorientierte stationäre Einrichtung der Wohnungslosenhilfe für junge Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die einen Hilfebedarf im Sinne des § 67 SGB XII bzw. § 41SGB VIII haben. Die Kapazität der Einrichtung umfasst 19 Plätze in Einzelzimmern. Die Leistungen sind nach den Leistungstypen LT28 und LT30 definiert. Insgesamt nahmen im Jahr 2022 35 junge Männer die Hilfe in der Einrichtung in Anspruch (2021: 34; 2019: 35). Im Berichtsjahr wurden 16 Bewohner aufgenommen. Hiervon nutzten 12 wegen akuter Obdachlosigkeit den Zugang über die existenzsichernden Hilfen der Wohnungslosenhilfe. Sie nutzten im Vorfeld der Aufnahme in das Aenne-Mangold- Haus die Angebote der Notübernachtung, der Fachberatung oder auch der stationären Hilfen nach § 67 SGB XII im Prälat-Schleich-Haus. Die Bewohner gaben folgende vorrangige Probleme bei Aufnahme an: 2019 2020 2021 2022 Wohnen, Wohnungsverlust 100 % 100 % 100 % 100% Umgang mit Behörden 80 % 100 % 100 % 100% Arbeitslosigkeit 100 % 94 % 100 % 94% mangelnde materielle Absicherung 55 % 69 % 33 % 54% Suchtproblematik 43 % 50 % 67 % 43% psychische Störungen 40 % 69 % 67 % 66% Überschuldung 53 % 69 % 60 % 66% Doppeldiagnose 18 % 44 % 53 % 31% körperliche Erkrankung/Behinderung 5 % 19 % 47 % 20% Gewalterfahrung 28 % 25 % 33 % 37% Gewaltbereitschaft 10 % 25 % 7 % 29% ausländerrechtliche Probleme 8 % 25 % 7 % 11% Diskriminierungserfahrung 3 % 0 % 0 % 3%Seite 30 von 41 Aenne-Mangold-Haus 25 Die Kumulation der komplexen Problemlagen der Bewohner erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, um diese möglichst nahhaltig aufzuarbeiten. Auffällig ist, dass der Anteil der Bewohner mit einer psychischen Störung seit 2019 um mehr als 25% gestiegen ist. Ebenfalls leiden mehr Bewohner an einer körperlichen Erkrankung oder Behinderung. Lediglich drei Bewohner gaben bei der Aufnahme an, weder körperlich noch psychisch oder suchtkrank zu sein. Personalsituation Siehe Qualitätsnachweis. Besondere inhaltliche Aspekte Corona - Pandemie Nach den Einschränkungen der Corona Pandemie konnten in der zweiten Jahreshälfte die Gruppenangebote langsam wieder aufgenommen werden. Altbewährte und neuentwickelte Angebote und Maßnahmen bilden den Alltag der Einrichtung, sodass aus der Corona-Pandemie auch positive Schlüsse gezogen werden konnten. Angebotsevaluation Ausgelöst durch den zunehmenden Anteil psychisch- und/oder suchtkranker Bewohner galt es im Berichtsjahr, die Angebote der Tagesstrukturierung zu evaluieren und anzupassen. Es zeigte sich, dass die Bewohner verstärkt Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und (Weiter-) Entwicklung der lebenspraktischen Fähigkeiten sowie Begleitung bei der Kreierung einer sinnstiftenden Alltagsgestaltung brauchen. Aufgrund des veränderten Hilfebedarfs wurde im 4. Quartal des Berichtsjahres die nachzubesetzende Stelle neu bewertet und schließlich als Fachkraft für soziale Teilhabe und Tagesstruktur ausgeschrieben. Diese konnte zu Beginn des Folgejahres erfolgreich besetzt werden.Seite 31 von 41 Aenne-Mangold-Haus 26 Personalveränderung und Leitungswechsel Die Leitungsstruktur im Aenne-Mangold-Haus wurde verändert. Zum 01. November wurde die Stelle der Einrichtungsleitung neu besetzt. Zum gleichen Zeitpunkt wurde erstmalig die Funktion der stellvertretenden Einrichtungsleitung besetzt. Vernetzung und Kooperation Wohnungslosigkeit und die damit verbundenen besonderen sozialen Schwierigkeiten aufzuarbeiten und zu überwinden benötigt einen personenzentrierten, ganzheitlichen Ansatz. Dieser lässt sich nur mit verlässlichen Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen realisieren. Mit dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen wurden diese Verbindungen in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres wieder intensiviert und gestärkt. Statistik Im Aenne-Mangold-Haus wurden 2022 insgesamt 35 Bewohner betreut. Darunter hatten 28 Bewohner die deutsche Staatsbürgerschaft. Altersstruktur und Familienstand 2019 2020 2021 2022 18 – 20 Jahre 14 35 % 10 29 % 6 18 % 11 31,4% 21 - 25 Jahre 23 57,5 % 19 54 % 22 64 % 20 57,1% älter als 25 Jahre 3 7,5 % 6 17 % 6 18 % 4 11,4% 40 100 % 35 100 % 34 100 % 35 100% 82 % der Bewohner waren 25 Jahre oder jünger (2021: 82 %). Der Altersdurchschnitt lag bei 22,0 Jahren (2021: 22,3). Der Altersdurchschnitt der 16 Neuaufnahmen betrug ebenfalls 22,0 Jahre (2021. 21,6). Alle 35 Bewohner waren zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme ledig.Seite 32 von 41 Aenne-Mangold-Haus 27 Schulausbildung 2019 2020 2021 2022 kein Eintrag/ sonstiges 1 2,5 % 1 2,9 % 1 2,9% 0 0% Gymnasium/ Fachhochschulreife 0 0,0 % 1 2,9 % 1 2,9% 0 0% Realschule/ Mittlere Reife 10 25,0 % 8 22,9 % 4 11,8% 6 17,1% Hauptschule/ Volksschule 19 47,5 % 12 34,2 % 17 50% 14 40% Sonderschule 1 2,5 % 1 2,9 % 2 5,9% 3 8,6% ohne Abschluss 9 22,5 % 12 34,2 % 9 26,5% 12 34,3% 40 100 % 35 100 % 34 100 % 35 100% 100 % Die Schulausbildung der Bewohner war insgesamt betrachtet unterdurchschnittlich. Die Zahl der Bewohner, die über keinen Abschluss verfügen, ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und ähnelt dem Wert von 2020. Lediglich sechs der 35 Bewohner haben die Mittlere Reife. Kein Bewohner hat eine Fachhochschulreife. Ergebnisse der Hilfe Von den 35 Bewohnern beendeten 16 im Berichtsjahr die Hilfe (2021: 16). Die durchschnittliche Verweildauer der Beender betrug 379 Tage (2021: 460). Ein Bewohner verstarb im Krankenhaus, während er Bewohner des Aenne-Mangold- Hauses war. Wohnsituation Zum Ende der Hilfe ist es fünf Bewohnern gelungen, eine eigene Wohnung zu beziehen. Einer von ihnen zog in das Quartier Geislar. Drei Bewohner zogen zurück zur Familie oder zur Partner/in. Zwei Bewohner wechselten in eine weitere Betreuungseinrichtung. Damit beträgt die Integrationsquote 62,5 % (2021: 75 %).Seite 33 von 41 Aenne-Mangold-Haus 28 Einkommen Von den 16 Beendern bestritten bei Abschluss der Hilfe zwei ihren Lebensunterhalt über ein Erwerbseinkommen, neun über SGB II oder SGB III Leistungen. Zwei Beender hatten aufgrund der Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch auf SGB XII Leistungen. Ein Beender verfügte bei Abschluss der Hilfe über keinen gesicherten Lebensunterhalt. Schlüsse und Folgerungen für das Folgejahr Weiterentwicklung der Tagesstrukturierung Im Folgejahr werden die Angebote der Tagesstrukturierung im Rahmen von Workshops weiterentwickelt und angepasst. Dies dient als vorbereitende Maßnahme für die Konzeptüberarbeitung. Konzeptmodulation Bei der Auswertung der Problemlagen zeigte sich, dass der Anteil der Bewohner mit einer psychischen Störung um 25% angestiegen ist. In der Annahme, dass dieser Anteil in den nächsten Jahren nicht sinken wird, muss das Konzept dahingehend angepasst werden. Zielsetzung dabei ist, dass die Bewohner durch die Hilfe im Aenne-Mangold-Haus in vorrangige Hilfen, insbesondere in die psychosozialen Hilfen, vermittelt werden können. Modernisierung Für die Folgejahre gilt es, die Einrichtung zu modernisieren. Einige Maßnahme, wie z.B. die Renovierung des Treppenhauses und die Beschaffung von brandhemmenden Vorhängen und Gardinen für die Bewohnerzimmer, konnten im Jahr 2023 bereits umgesetzt werden. Im Rahmen der Modernisierung wird verstärkt auf die Arbeitssicherheit und den Brandschutz geschaut und Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Hierzu gehören die vollständige Überarbeitung der Brandschutzordnung, die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragen für die Einrichtung etc. Teambuilding Durch die veränderte Leitungsstruktur sowie die erstmalige Besetzung der Fachkraft für soziale Teilhabe und Tagesstruktur wird im Folgejahr ein Teambuildingprozess stattfinden. Der Prozess beinhaltet auch die Neuverteilung von Aufgaben sowie die Bildung einer Einrichtungs- und Teamidentität der Einrichtung.Seite 34 von 41 Aenne-Mangold-Haus 29 Vernetzung Im Folgejahr sollen die Vernetzungsstrukturen mit internen und externen Angeboten der Jugendhilfe, der Suchtkrankenhilfe, psychosozialen Hilfe sowie der Wohnungslosenhilfe verbessert werden.Seite 35 von 41 Qualitätsnachweise 30 QUALITÄTSNACHWEISE Stellenplan Ambulante DiensteDiplom Sozialarbeit/ Sozialpädagogik Betreuung Bewirtschaftung/ Hauswirtschaft Hauswirtschaftliche Hilfskraft - Wäscherei Pforte Verwaltung Hausmeister Reinigungskraft Summe Straßensozialarbeit/ Betreuung und Tagesstrukturierende Angebote 1,25 1,25 Tagesaufenthalt in der City-Station 3,7 0,5 4,2 Notübernachtung 0,38 0,5 0,5 0,14 0,63 2,15 Clearing 1,0 1,0 Fachberatung 3,0 0,5 3,5 Ambulante Wohnhilfe 1,52 1,0 0,5 3,02 Leitung 0,75 0,75 Gesamtbeschäftigungs- umfang in Vollzeitstellen 6,52 2,0 4,2 0,38 1,0 1,0 0,14 0,63 15,87Seite 36 von 41 Qualitätsnachweise 31 Qualitätsnachweis – Prälat-Schleich-Haus Strukturqualität Einrichtung: Prälat-Schleich-Haus, Thomastraße 36 und Heerstraße 185a, 53111 Bonn Träger: Caritasverband für die Stadt Bonn e.V., Fritz-Tillmann-Str. 8-12, 53113 Bonn Berichtszeitraum: 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Platzzahl der Einrichtung: 84 ab 2016 Die Durchschnittsbelegung der Einrichtung betrug im Berichtszeitraum: 99 % Betriebsnotwendige Anlagen Im Berichtszeitraum sind keine Veränderungen bei den betriebsnotwendigen Anlagen eingetreten. Es sind folgende Änderungen eingetreten: Fertigstellung des Umbaus der ehemaligen Heimwerkstatt (Kapelle) zum Besprechungs- und Versammlungsraum Fachkonzeption Im Berichtszeitraum sind keine Veränderungen eingetreten. Personal gemäß Leistungs- und Prüfungsvereinbarung mit vereinbartem Stellen-Soll gültig am 31. Mai 2016. Leitung Die Kosten der Leitung sind in den Sachkosten/Umlage enthalten. Für Leitungsaufgaben wurde ab dem 31. Mai 2016 folgende Personalausstattung vereinbart: 1,3 Stellen Die Besetzung im Berichtszeitraum betrug 100% des Solls. Betreuung Für den Betreuungsdienst wurde ab dem 31. Mai 2016 folgende Personalausstattung vereinbart: 15,22 Stellen davon: 9,0 Stellen Sozialarbeit/Sozialpädagogik 1,0 Stelle für Anleitung, Unterstützung und Übernahme bei der täglichen Lebensführung (hauswirtschaftlicher Bereich) 5,22 Stellen mit anderer Qualifikation: Betreuungsdienste Die Besetzung im Berichtszeitraum betrugSeite 37 von 41 Qualitätsnachweise 32 100% des Solls der Stellen für Sozialarbeit/Sozialpädagogik 100% des Solls der Stellen für Anleitung etc. 100% des Solls der Stellen mit anderer Qualifikation Verwaltung Die Kosten für Verwaltungspersonal sind in den Sachkosten/Umlage enthalten. Für die Verwaltungsaufgaben wurde mit Wirkung ab dem 31. Mai 2016 folgende Personalausstattung vereinbart: 2,12 Stellen. Die Besetzung im Berichtszeitraum betrug 100% des Solls; zzgl. Fremdleistung. Sonstiges Personal Die Kosten für das sonstige Personal sind in den Sachkosten/Umlage enthalten. Für das sonstige Personal wurde mit Wirkung ab dem 31. Mai 2016 folgende Personalausstattung vereinbart: 15,32 Stellen. 1,0 Stelle in der Funktion: Werkstattleitung 4,5 Stellen in der Funktion. Pforten-und Telefondienst 1,4 Stellen in der Funktion: Hausmeister 6,3 Stellen in der Funktion: Küche 0,75 Stellen in der Funktion: Wäsche 1,37 Stellen in der Funktion: Reinigung Hiervon sind 2,15 Stellen mit der Umstrukturierung der Notübernachtung den Ambulanten Diensten zugeordnet. Die Besetzung im Berichtszeitraum betrug 100% des Soll; zzgl. Fremdleistung. Wir bestätigen, dass die vorstehenden Angaben vollständig und zutreffend sind. Ort, Datum Unterschrift des Trägers der EinrichtungSeite 38 von 41 Qualitätsnachweise 33 Qualitätsnachweis – Aenne-Mangold-Haus Einrichtung: Aenne-Mangold-Haus, Noeggerathstraße 10, 53111 Bonn Träger: Caritasverband für die Stadt Bonn e.V., Fritz-Tillmann-Str. 8-12, 53113 Bonn Berichtszeitraum: 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Platzzahl der Einrichtung: 19 Die Durchschnittsbelegung der Einrichtung betrug im Berichtszeitraum: 99 % Betriebsnotwendige Anlagen Im Berichtszeitraum sind keine Veränderungen bei den betriebsnotwendigen Anlagen eingetreten. Es sind folgende Änderungen eingetreten: entfällt ab:_________ Veränderung:__________________ Fachkonzeption Im Berichtszeitraum sind keine Veränderungen eingetreten. Es sind folgende Veränderungen eingetreten: entfällt _______________entfällt________________ Der LVR hat der Veränderung zugestimmt bisher nicht zugestimmt Die Veränderung befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit dem LVR. _____________________ Der Nachweis der Qualität ist auf der Basis der Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gültig ab__________(Stand___________) zu führen. Zutreffendes bitte ankreuzen Personal gemäß Leistungs- und Prüfungsvereinbarung mit vereinbartem Stellen-Soll gültig ab 1999 (LVR). Leitung Die Kosten der Leitung sind in den Sachkosten/Umlage enthalten. Für Leitungsaufgaben wurde ab folgende Personalausstattung vereinbart: Die Besetzung im Berichtszeitraum betrug des Soll.Seite 39 von 41 Qualitätsnachweise 34 Betreuung Für den Betreuungsdienst wurde ab 1999 folgende Personalausstattung vereinbart: 4,0 Stellen davon: 3,0 Stellen Sozialarbeit/Sozialpädagogik (inklusive Leitungsfunktion) 1,0 Stellen für Anleitung, Unterstützung und Übernahme bei der täglichen Lebensführung (hauswirtschaftlicher Bereich) Die Besetzung im Berichtszeitraum betrug 100% des Solls der Stellen für Sozialarbeit/Sozialpädagogik 100% des Solls der Stellen für Anleitung etc. Verwaltung Die Kosten für Verwaltungspersonal sind in den Sachkosten/Umlage enthalten. Für die Verwaltungsaufgaben wurde mit Wirkung ab 1999 folgende Personalausstattung vereinbart: 0,7 Stellen Die Besetzung im Berichtszeitraum betrug 100 % des Solls; zzgl. Fremdleistung. Sonstiges Personal Die Kosten für das sonstige Personal sind in den Sachkosten/Umlage enthalten. Für das sonstige Personal wurde mit Wirkung ab 1999 folgende Personalausstattung vereinbart: 0,2 Stellen. Davon 0,2 Stellen Hausmeister Die Besetzung im Berichtszeitraum betrug 100% des Solls; zzgl. Fremdleistung. Wir bestätigen, dass die vorstehenden Angaben vollständig und zutreffend sind. Ort, Datum Unterschrift des Trägers der EinrichtungSeite 40 von 41 Qualitätsnachweise 35 Viele Menschen und Organisationen haben die Arbeit der Wohnungslosenhilfe im Laufe des Jahres unterstützt. Wir sagen allen ganz herzlich Danke! Das Team der Wohnungslosenhilfe Herausgeber und Autoren Wohnungslosenhilfe der Caritas Bonn Bilder Caritas Bonn Kontakt Gerhard Roden, Telefon: 0228 98532-0 E-Mail psh@caritas-bonn.de Internet www.caritas-bonn.de Stand 07/2023Seite 41 von 41
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de