232266-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Großen Anfrage zu DS 231627; Beurteilung des potentiellen Aufstellungsortes für Windenergieanlagen am Haselingsberg aus forstwirtschaftlicher Sicht
Kerndaten
- Nummer
- 232266-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232266-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Stellungnahme zur Großen Anfrage zu DS 231627; Beurteilung des potentiellen Aufstellungsortes für Windenergieanlagen am Haselingsberg aus forstwirtschaftlicher Sicht Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Kenntnisnahme Die Fragen werden aggregiert beantwortet, da es im Kern um die Frage geht, wie sichergestellt wird, dass für die WEA-Standorte nur Nadelwaldflächen verwendet werden, keine Laub- oder Mischwaldflächen. Alle Forstdaten werden in Nordrhein-Westfalen vom Landesbetrieb Wald & Holz im Fachinformationssystem waldinfo.nrw für Fachbehörden und Öffentlichkeit bereit gehalten. Für eine Ersteinschätzung, wo Nadelwald, Mischwald und Laubwald vorliegt, kann dieses Webangebot genutzt werden (siehe Screenshot in der Anlage): Der Layer „Waldbedeckung“ ist Teil von ATKIS (Amtliches Topographisch- Kartographisches Informationssystem). Dieser differenziert zwischen Laubwald, Nadelwald und Mischwald. Danach liegt im Kernbereich des Planungsgebietes der SWB EnW Nadelwald vor, umgeben vorwiegend von Mischwald (siehe Legende unten rechts). In Brauntönen sind die Kalamitätsflächen dargestellt, die von Juni 2017 bis September 2023 entstanden sind. Hellbraun steht laut Legende oben rechts für sichtbaren bis schweren Käfer-/Trocknisschaden. Dunkelbraun steht für die aufgearbeiteten und geräumten Kahlflächen. In diesem öffentlichen Kartenwerk können zahlreiche weitere Layer an- und ausgeschaltet werden, beispielsweise zu Biotopen, Naturwaldzellen, FFH- und Vogelschutzgebieten sowie zu Landschaftsschutzgebieten. Die Themenbereiche reichen von Waldbedeckung und Waldökologie über Waldbewirtschaftung und Waldnaturschutz bis zu Freizeitnutzung, Gefahrenabwehr und Forstverwaltung. Im Planungsgebiet der SWB EnW befindet sich hauptsächlich Privatwald. Nur kleine Flächen im südlichen Bereich sind Stadtwald, welcher in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung fällt. Dort werden nach Aussagen derSeite 1 von 3 Seite 2 SWB EnW voraussichtlich aber keine WEA-Standorte liegen, sondern höchstens Zufahrtswege. Sobald seitens des SWB EnW innerhalb des groben Planungsgebiets konkrete WEA-Standorte in die engere Auswahl gezogen werden, kann laut Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft (Telefonat am 09.01.2024) eine Begehung mit Vertreter:innen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft (als Untere Forstbehörde) stattfinden, um die Informationen der vorliegenden Kartenlayer und Luftbilder für die konkreten WEA-Standorte parzellenscharf vor Ort zu überprüfen. Dabei gilt: Die ab dem Jahr 2007 beziehungsweise seit dem Jahr 2018 auf Kalamitätsflächen mit Laubholz entstandenen Naturverjüngungen oder durchgeführten Wiederaufforstungsmaßnahmen fallen derzeit nicht unter den planerischen Schutz von Laubwald. Da im Regelfall nach 20 Jahren das Mischungsverhältnis eines Waldbestandes konsolidiert ist, gilt der planerische Schutz für diese Laubwälder ab dem Jahr 2027 beziehungsweise ab dem Jahr 2038. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Regelungen zur Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege werden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) alle zur Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben, welche zur Beurteilung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft notwendig sind, ermittelt, dargestellt und bewertet. Hierzu zählen (gem. § 17 (4) BNatSchG) vor allem Ort, Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Eingriffs wie auch die Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Die Bilanzierende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation ist Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP). Die Darstellung der biotischen Situation basiert dabei neben der Auswertung vorhandener Daten (z.B. Informationssysteme des LANUV, Daten der Forstverwaltung und andere städtische Daten) üblicherweise auf der Grundlage einer Biotoptypenkartierung. Anlage/n 1 Wald-und-Holz_waldinfo-nrw_Haselingsberg (öffentlich)Seite 2 von 3 Fachinformationssystem waldinfo.nrw Haselingsberg, OT Heiderhof, Bonn Bad GodesbergSeite 3 von 3
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