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232266-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Großen Anfrage zu DS 231627; Beurteilung des potentiellen Aufstellungsortes für Windenergieanlagen am Haselingsberg aus forstwirtschaftlicher Sicht

Nummer
232266-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 232266 FDP - Große Anfrage zu DS 231627; Beurteilung des potentiellen Aufstellungsortes für Windenergieanlagen am Haselingsberg aus forstwirtschaftlicher Sicht

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232266-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zur Großen Anfrage zu DS 231627;
Beurteilung des potentiellen Aufstellungsortes für
Windenergieanlagen am Haselingsberg aus
forstwirtschaftlicher Sicht
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2024 Kenntnisnahme
Die Fragen werden aggregiert beantwortet, da es im Kern um die Frage geht,
wie sichergestellt wird, dass für die WEA-Standorte nur Nadelwaldflächen
verwendet werden, keine Laub- oder Mischwaldflächen.
Alle Forstdaten werden in Nordrhein-Westfalen vom Landesbetrieb Wald &
Holz im Fachinformationssystem waldinfo.nrw für Fachbehörden und
Öffentlichkeit bereit gehalten. Für eine Ersteinschätzung, wo Nadelwald,
Mischwald und Laubwald vorliegt, kann dieses Webangebot genutzt werden
(siehe Screenshot in der Anlage):
Der Layer „Waldbedeckung“ ist Teil von ATKIS (Amtliches Topographisch-
Kartographisches Informationssystem). Dieser differenziert zwischen Laubwald,
Nadelwald und Mischwald. Danach liegt im Kernbereich des Planungsgebietes
der SWB EnW Nadelwald vor, umgeben vorwiegend von Mischwald (siehe
Legende unten rechts).
In Brauntönen sind die Kalamitätsflächen dargestellt, die von Juni 2017 bis
September 2023 entstanden sind. Hellbraun steht laut Legende oben rechts für
sichtbaren bis schweren Käfer-/Trocknisschaden. Dunkelbraun steht für die
aufgearbeiteten und geräumten Kahlflächen.
In diesem öffentlichen Kartenwerk können zahlreiche weitere Layer an- und
ausgeschaltet werden, beispielsweise zu Biotopen, Naturwaldzellen, FFH- und
Vogelschutzgebieten sowie zu Landschaftsschutzgebieten. Die
Themenbereiche reichen von Waldbedeckung und Waldökologie über
Waldbewirtschaftung und Waldnaturschutz bis zu Freizeitnutzung,
Gefahrenabwehr und Forstverwaltung.
Im Planungsgebiet der SWB EnW befindet sich hauptsächlich Privatwald. Nur
kleine Flächen im südlichen Bereich sind Stadtwald, welcher in den
Zuständigkeitsbereich der Verwaltung fällt. Dort werden nach Aussagen derSeite 1 von 3
Seite 2
SWB EnW voraussichtlich aber keine WEA-Standorte liegen, sondern
höchstens Zufahrtswege.
Sobald seitens des SWB EnW innerhalb des groben Planungsgebiets konkrete
WEA-Standorte in die engere Auswahl gezogen werden, kann laut
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft (Telefonat am 09.01.2024) eine Begehung
mit Vertreter:innen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft (als Untere
Forstbehörde) stattfinden, um die Informationen der vorliegenden Kartenlayer
und Luftbilder für die konkreten WEA-Standorte parzellenscharf vor Ort zu
überprüfen.
Dabei gilt: Die ab dem Jahr 2007 beziehungsweise seit dem Jahr 2018 auf
Kalamitätsflächen mit Laubholz entstandenen Naturverjüngungen oder
durchgeführten Wiederaufforstungsmaßnahmen fallen derzeit nicht unter den
planerischen Schutz von Laubwald. Da im Regelfall nach 20 Jahren das
Mischungsverhältnis eines Waldbestandes konsolidiert ist, gilt der planerische
Schutz für diese Laubwälder ab dem Jahr 2027 beziehungsweise ab dem Jahr
2038.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Regelungen
zur Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege werden in einem
Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) alle zur Beurteilung des Eingriffs
erforderlichen Angaben, welche zur Beurteilung des vorhabenbedingten
Eingriffs in Natur und Landschaft notwendig sind, ermittelt, dargestellt und
bewertet. Hierzu zählen (gem. § 17 (4) BNatSchG) vor allem Ort, Art, Umfang
und zeitlicher Ablauf des Eingriffs wie auch die Darstellung der vorgesehenen
Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Die Bilanzierende
Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation ist Teil des
Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP).
Die Darstellung der biotischen Situation basiert dabei neben der Auswertung
vorhandener Daten (z.B. Informationssysteme des LANUV, Daten der
Forstverwaltung und andere städtische Daten) üblicherweise auf der Grundlage
einer Biotoptypenkartierung.
Anlage/n
1 Wald-und-Holz_waldinfo-nrw_Haselingsberg (öffentlich)Seite 2 von 3
Fachinformationssystem waldinfo.nrw
Haselingsberg, OT Heiderhof, Bonn Bad GodesbergSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de