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232259 · Mitteilungsvorlage

Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts Bonner Freiraumplan

Nummer
232259
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Naturschutzbeirates 10.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232259
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik im Rahmen
der Erstellung des gesamtstädtischen
Freiraumkonzepts Bonner Freiraumplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.01.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat 10.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen der Erarbeitung des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts „Bonner
Freiraumplan“ wurde von Februar bis Oktober 2023 eine vertiefende
Untersuchung zum Thema „Freiflächen-PV“ durch das beauftragte
Planungsbüro bgmr Landschaftsarchitekten aus Berlin erarbeitet.
Seitens des Planungsbüros ist eine Präsentation des Fachbeitrags im
Anschluss an die Präsentation zum Endbericht des Bonner Freiraumplans im
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 31.01.2024 vorgesehen.
Anlass und Zielsetzung
Die Stadt Bonn setzt sich ehrgeizige Ziele für den Klimaschutz und damit auch
für die Energieversorgung. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Ausbau
erneuerbarer Energiequellen. Im Klimaplan 2035 der Stadt Bonn wird die
„Durchführung einer Flächenanalyse zur Identifizierung von Flächenpotenzialen
für Erneuerbare Energien und Energiespeicher“ gefordert. Der vorliegende
Fachbeitrag dient dabei als freiraumplanerische Grundlage für die
Flächenanalyse. Räumlich relevante Handlungsschwerpunkte sind hierbei:
• Ausbau der Photovoltaik auf Wohn- und Nichtwohngebäuden (800 MWp
als Ziel)
• Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale (200 MWp als Ziel, erfordert ca.
130-800 ha Fläche, abhängig davon, ob es sich um klassische
Freiflächen-PV-Anlagen (FF-PVA) oder um hochaufgeständerte bzw.
senkrechte Agri-PV-Anlagen handelt)
Die Erarbeitung des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts wurde genutzt, um
bei der anstehenden Suche nach Flächenpotentialen für erneuerbare Energien
die Perspektive der Freiraum-, Natur- und Landschaftsentwicklung
vertiefend einzubeziehen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und LösungswegeSeite 1 von 41
Seite 2
aufzuzeigen.
Bei der Erarbeitung des Fachbeitrags wurde seitens des beauftragten
Planungsbüros die grundlegende Haltung eingenommen, dass im Sinne eines
nachhaltigen Umgangs mit Freiflächen, Photovoltaik im Außenbereich nicht als
„leichte Lösung“ gewertet werden darf. Ähnlich wie bei einer nachhaltigen
Stadtentwicklung ist das Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, d.h.
die Nutzung der „grauen Infrastruktur“ vorrangig anzuwenden.
In der weiteren Vorgehensweise zur Erarbeitung der Kartengrundlagen wurden
zunächst naturschutzfachliche und klimatische Restriktions- und Tabuflächen
ermittelt. Diese wurden mit den Potentialflächen auf Grundlage des
Solarkatasters NRW für Bonn überlagert, um mögliche Bereiche für
Freiflächen-PV-Anlagen zu ermitteln. Im Solarkataster NRW sind die
Basisflächen für besondere Solaranlagen nach EEG 2023, sowie die
privilegierten Gebiete nach BauGB und die Basisflächen für Solaranlagen nach
EEG 2023 ausgewiesen. Aufgrund der vorhandenen Datengrundlagen und dem
Ansatz der Flächenmulticodierung begrenzt sich der Fachbeitrag auf die
förderfähigen Flächenkulissen nach EEG 2023.
Nach der Überlagerung wurden sechs Landschaftsräume identifiziert, die u.a.
durch Vor-Ort-Begehungen auf ihre Eignung zur Freiflächen-PV-Nutzung
geprüft wurden.
Bei den sechs Potentialräumen handelt es sich um Bereiche in:
1. Geislar
2. Graurheindorf
3. Hoholz
4. Holtorf
5. Meßdorfer Feld
6. Ückesdorf
In Steckbriefen wurden die Potentialräume mit den jeweiligen
Rahmenbedingungen wie Lage, Landschaftsraum und Raumcharakteristik
sowie Planungshinweisen für die Gestaltung und Einbindung von PV-Anlagen
in die Landschaft dargestellt. Die Empfehlungen zur Gestaltung berücksichtigen
weitere freiraumplanerische Anforderungen an die Landschaftsräume wie
Landschaftsbild, klimatische Relevanz, Erholungsfunktion und den Schutz der
biologischen Vielfalt. Hierzu werden unterschiedliche Strategien vorgeschlagen,
wie Photovoltaikanlagen in der Landschaft optimiert werden können. Neben
ästhetischen Vorgehensweisen wie der Kammerung, Verstecken und
Strukturierung werden Strategien der Multicodierung beschrieben, z. B. grüne
Begleiträume an Wegen, Biotopanreicherung, Förderung der biologischen
Vielfalt und Doppelnutzung.
Ergänzend zu den Anforderungen an die Planung und Gestaltung der PV-
Freiflächen werden in einem letzten Kapitel verschiedene Arten von
Photovoltaikanlagen und ihre Vor- und Nachteile in der Anwendung
gegenübergestellt.
Die Ergebnisse wurden verwaltungsintern mit den betreffenden Fachbereichen
abgestimmt und in dem vorliegenden Endbericht dokumentiert.
AusblickSeite 2 von 41
Seite 3
Der Fachbeitrag dient als Orientierungshilfe bei gezielten Anfragen von
FlächeneigentümerInnen, die sich bezüglich der Möglichkeiten zur Errichtung
von Freiflächen- bzw. Agri-PV-Anlagen an die Verwaltung wenden.
Im Weiteren ist ab 2024 für einen Zeitraum von 2 Jahren im Aktionsplan des
Klimaplans 2035 der Stadt Bonn die „Durchführung einer Flächenanalyse zur
Identifizierung von Flächenpotenzialen für Erneuerbare Energien und
Energiespeicher“ vorgesehen.
Anlage/n
1 BOPV Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik (öffentlich)Seite 3 von 41
Fachbeitrag
FreiFlächenphotovoltaik
im Rahmen deR eRstellung des
gesamtstädtischen FReiRaumkonzeptsSeite 4 von 41
Seite 5 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik3bgmr Landschaftsarchitekten
Auftraggeberin
Bundesstadt Bonn
amt für umwelt und stadtgrün
Berliner platz 2
53111 Bonn
Ansprechpartnerinnen
sandra paul
anja Büren
Auftragnehmerin
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH
prager platz 6, 10779 Berlin
www.bgmr.de
Erstellung Fachbeitrag
arno Walz
Dr. Carlo Becker
antje Bachmann
Berlin, Oktober 2023
Redaktionelle Anmerkungen
Alle Bilder, Grafiken und Pläne, deren Urheberschaft und Urheberrecht nicht
beim Büro bgmr Landschaftsarchitekten GmbH oder der Bundesstadt Bonn
liegt, sind direkt im Text mit entsprechender Quellenangabe gekennzeichnet.Seite 6 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik4bgmr LandschaftsarchitektenSeite 7 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik5bgmr Landschaftsarchitekten
inhaltsverzeichnis
1. Einführung 6
1.1 Anlass und Zielsetzung 6
1.2 Haltung 6
1.3 Datengrundlagen 7
2. Rechtliche Einordnung 8
3. Flächendarstellung 10
3.1 Ausbauziele von Photovoltaik im Innenbereich 10
3.2 Flächenbedarfe im Außenraum nach Klimaplan 2035 für die Stadt Bonn 10
3.3 Potenzialflächen nach Solarkataster NRW 12
3.4 Restriktions- und Tabuflächen 12
4. Qualitativer Kurzcheck der PV-Potenzialräume 16
4.1 Geislar 18
4.2 Graurheindorf 20
4.3 Hoholz 22
4.4 Holtorf 24
4.5 Meßdorfer Feld 26
4.6 Ückesdorf 28
5. Anforderungen an die Planung und Gestaltung von PV-Anlagen 30
6. Arten von Photovoltaik 34
6.1 Freiflächen-PV 35
6.2 Agri-PV aufgeständert 36
6.3 Agri-PV vertikal 37Seite 8 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik6bgmr Landschaftsarchitekten
1. einFührung
1.1 ANlASS uNd ZielSeTZuNg
Die Stadt Bonn setzt sich mit dem im März beschlosse-
nen Klimaplan ehrgeizige Ziele für den Klimaschutz und
damit für die energieversorgung bis 2035. ein wesentli-
cher Baustein ist die gewinnung von energie aus erneu-
erbaren Energiequellen. Entsprechend dem Klimaplan
2035 der stadt Bonn soll hierzu die „durchführung einer
Flächenanalyse zur Identifizierung von Flächenpotenzi-
alen für Erneuerbare Energien und Energiespeicher“
(Aktivität 5.2.2.1.) durchgeführt werden. Räumlich rele-
vante Handlungsschwerpunkte sind hierbei:
− Ausbau der Photovoltaik (PV) auf Wohn- und
Nichtwohngebäuden (800 MW als Ziel)
− Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale (200 MW
als Ziel)
Im Klimaplan 2035 wird festgestellt „In der Stadt Bonn
herrscht jedoch eine große Flächenkonkurrenz, welche
den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen erschwert.“
(Bundesstadt Bonn, 2022: Band 1: Klimaplan 2035 für
die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für
die Gesamt-Stadt Bonn, Seite 151). Aus diesem Grund
wurde im Rahmen der erstellung des Bonner Freiraum-
plans (gesamtstädtisches Freiraumkonzept) ein Fach-
beitrag zur Freiflächen Photovoltaik erarbeitet. Mit
der vertiefenden Untersuchung soll ein Beitrag gelei-
stet werden, in dem Konflikte, Vorgehensweisen sowie
lösungswege aufgezeigt werden für den umgang mit
den verschiedenen Photovoltaikanlagen im überwie-
gend landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum.
der hier vorgelegte Fachbeitrag zielt darauf ab, bei der
„Identifizierung von Flächenpotenzialen für Erneuer-
bare Energien und Energiespeicher“ die Perspektive der
Freiraum-, Natur- und Landschaftsentwicklung mit ein-
zubeziehen. Konflikte sollen frühzeitig erkannt werden,
um Lösungen entwickeln zu können.
1.2 HAlTuNg
Innen- vor Außenentwicklung
Fachlich begründet durch seine wirtschaftlichen, öko-
logischen und städtebaulichen Vorteile übernimmt der
Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“
eine Schlüsselrolle für die nachhaltige Stadtentwick-
lung. Gleichzeitig spielt die Thematik der Reduzierung
des Flächenverbrauchs eine große Rolle. Dieser Grund-
satz lässt sich ebenfalls auf Photovoltaikanlagen über-
tragen, wodurch sich folgende Haltung ergibt:
„Innenentwicklung“ vor Außenentwicklung bei Photo-
voltaikanlagen, bedeutet eine prioritäre Entwicklung
von und auf „grauer Infrastruktur“ im Sinne der Mehr-
fachnutzung von bereits versiegelten Flächen. Dazu
gehören insbesondere:
− Dachflächen und Fassaden
− gewerbegebiete
− Stellplatzanlagen
− Infrastrukturen wie Lärmschutzwände, Brücken,
Abstandflächen
− Flächen der Ver- und Entsorgung (Umspannwerke,
Kläranlagen, Retentionsbecken)
− Flächen der Logistik und des Bauens (Betriebshöfe,
Bahnhofsumfelder)
Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Flächenverbrauchs,
darf Photovoltaik im Außenbereich nicht als leichter
ausweg genutzt werden, um die energiewende sowie
die Ziele des Klimaplans der Stadt Bonn zu erreichen.
Prioritär sind die dort benannten „grauen Potenziale“
zu entwickeln.
Schutz sensibler Landschaftsräume
Des Weiteren gilt es sensible Landschaftsräume vor Ein-
griffen in Natur und Landschaft durch Infrastrukturen zu
schützen und eine zerschneidung dieser zu verhindern.
zum einen sind schutzgebiete, wie naturschutzgebiete
und FFH-Gebiete, und Gebiete mit hohen ökologischen
Wertigkeiten von Photovoltaik freizuhalten. Zum ande-
ren sind Gebiete mit hohen klimatischen Wertigkei-
ten von Photovoltaikanlagen freizuhalten oder so zu
planen, dass diese die klimatischen Funktionen weder
einschränken noch verändern.
Die Stadt Bonn hat im Vergleich mit anderen Städten
einen geringen Anteil an offenen Landschaftsräumen
auf dem eigenen Stadtgebiet. Entsprechend ist es wich-
tig, landschaftsbildprägende Gebiete und die Zukunfts-
räume der Landschaftsentwicklung weitgehend von
Photovoltaik freizuhalten, bzw. Anlagen landschafts-
bildverträglich zu planen (siehe Kapitel Anforderungen
an die Planung und Gestaltung von PV-Freiflächen).
Aufgrund des geringen Anteils an landwirtschaftlich
genutzter Fläche im Stadtgebiet (ca. 15%) sind Mehr-Seite 9 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik7bgmr Landschaftsarchitekten
fachnutzungen bei der Inanspruchnahme von Frei-
flächen umso wichtiger. Bei Flächen, wo Einfluss auf
Gestaltung und Planung genommen werden kann,
sollte keine reine Freiflächen-PV (FF-PV), sondern eine
Multicodierung durch beispielweise Agri-Photovoltaik
(Agri-PV) erfolgen.
1.3 dATeNgRuNdlAgeN
Für die erstellung der karten und abbildungen sowie
der Berechnungen zur Flächendarstellung des Fachbei-
trags standen folgende gis-basierte datengrundlagen
zur Verfügung. Empfehlungen beruhen auf der Auswer-
tung dieser datengrundlagen.
>> Solarkataster NRW bereitgestellt durch das Landes-
amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordr-
hein-Westfalen, abgerufen März 2023 (Stand 2018)
>> daten der Bundesstadt Bonn amt für umwelt und
stadtgrün, untere naturschutzbehörde daten bereitge-
stellt im April 2023:
+ Flora-Fauna-habitat schutzgebiete (natura
2000-Gebiete)
+ naturschutzgebiete
+ Gesetzlich geschützte Biotope
+ Festgesetzte Kompensationsflächen (Stand 2019)
+ Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeu-
tung (Stufe I)
+ Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung
(Stufe II)
+ Geschützte Landschaftsbestandteile
+ Landschaftsschutzgebiete
+ Schutzwürdige Biotope
>> daten der Bundesstadt Bonn amt für umwelt und
Stadtgrün, Klimaanpassung und-vorsorge, Daten bereit-
gestellt im April 2023
+ Planungshinweiskarte Nacht – Flächen mit sehr
hoher oder hoher bioklimatischer Bedeutung
+ Planungshinweiskarte Tag – Hauptausgleichsräume
mit geringer WärmebelastungSeite 10 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik8bgmr Landschaftsarchitekten
2. rechtliche einordnung
durch die novellierung des erneuerbare-energien-
Gesetzes (EEG) 2023 wurde eine Privilegierung für
FF-PV eingeführt. Dadurch wurden neue Regelun-
gen im Baurecht für ein vereinfachtes genehmi-
gungsverfahren beim Bauen im Außenbereich für PV
beschlossen.
Gemäß §35 Absatz 1 Satz 8 BauGB ist die Zulässigkeit
von Vorhaben, die der nutzung von solarer strahlungs-
energie dient, auf einer Fläche von bis zu 200 Metern,
gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, auf einer
Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des
übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Haupt-
gleisen, im Außenbereich zulässig.
Zudem wurden im §35 Absatz 1 Satz 9 BauGB aufge-
nommen, dass je hofstelle oder Betriebsstandort die
nutzung solarer strahlungsenergie durch besondere
Solaranlagen (Agri-PV) mit einer maximalen Grundflä-
che von 2,5 ha zulässig ist, wenn sie in einem räum-
lich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der
gartenbaulichen erzeugung steht.
daraus folgt, dass für die 200m Randstreifen ent-
lang der Infrastrukturtrassen sowie für die 2,5 ha pro
Hofstelle keine Bebauungspläne aufgestellt werden
müssen, sondern diese Vorhaben im Vereinfachten Ver-
fahren aufgestellt werden können, wenn keine öffent-
lichen Belange entgegenstehen und die erschließung
gesichert ist. Somit ist die kommunale Steuerung bei
den privilegierten Flächen der PV minimal.
Das EEG 2023 gibt weiterhin vor, in welchen Räumen
FF-PV (Solaranlagen des ersten Segments) und beson-
dere Solaranlagen (z.B. Agri-PV) förderfähig sind. Für
Bonn sind folgende Gebote maßgebend:
FF-PV ist förderfähig, auf einer Fläche, die kein entwäs-
serter, landwirtschaftlicher Moorboden ist und…
− die in § 35 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des
Baugesetzbuchs genannten Voraussetzungen
erfüllt (also der 200 m korridor an autobahnen
und Schienenwegen) oder, soweit diese Vorausset-
zungen nicht vorliegen,
− die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Auf-
stellung oder Änderung des Bebauungsplans längs
von autobahnen oder schienenwegen lag, wenn
die Freiflächenanlage in einer Entfernung von bis
zu 500 Metern, gemessen vom äußeren Rand der
Fahrbahn, errichtet werden soll (§ 37 Absatz 1 Satz
1 Nummer 2 c) EEG).
− In NRW sind zusätzlich per Verordnung vom 16.
August 2022 (eingeführt auf Basis der Länderöff-
nungsklausel) benachteiligte Gebiete mit einer
Bodenwertzahl bis 55 für Freiflächen-PV nutzbar
Agri-PV (besondere Solaranlage, die den Anforderun-
gen der Festlegungen der Bundesnetzagentur nach §
85c EEG entsprechen) ist förderfähig (§ 37 Absatz 1 Satz
3 EEG):
− auf Ackerflächen, die kein Moorboden sind, mit
gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben
Fläche,
− auf Flächen, die kein Moorboden sind, mit gleich-
zeitiger landwirtschaftlicher Nutzung in Form eines
Anbaus von Dauerkulturen oder mehrjährigen
Kulturen auf derselben Fläche
− auf Grünland, das kein Moorboden ist, bei
gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung als
Dauergrünland, wenn es bestimmte naturschutz-
rechtliche Voraussetzungen erfüllt (siehe Kasten
Exkurs Gesetzestexte)
− auf Moorböden, die entwässert und landwirt-
schaftlich genutzt worden sind, wenn die Flächen
mit der Errichtung der Solaranlage dauerhaft
wieder vernässt werden.
dies bedeutet zusammenfassend für Bonn,
− dass außerhalb des 500m-korridors entlang von
Verkehrstrassen Photovoltaikanlagen nur als
Mehrfachnutzung in Form von Agri-PV im Rahmen
des EEG förderfähig sind, sofern die Bodenwerzahl
unter 55 liegt. Ein Bebauungsplan muss aufgestellt
werden. FF-PV ohne Förderung nach EEG sind
über ein Bauleitverfahren zu prüfen.
− dass innerhalb des 500 m Korridors PV-Anlagen
ohne eine Doppelnutzung der Landwirtschaft
im Rahmen des EEG förderfähig sind. Ein Bebau-
ungsplan muss aufgestellt werden. FF-PV ohne
Förderung nach EEG (PPA) sind über ein Bauleit-
verfahren zu prüfen.
− dass innerhalb des 200 m Korridors PV-Anlagen
ohne eine Doppelnutzung der Landwirtschaft
zulässig und nach EEG förderfähig ist. Ein Bebau-
ungsplan muss nicht aufgestellt werden.
− dass in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen
Hofstelle je Betrieb eine Fläche von 2,5 ha für PV
genutzt werden darf. Ein Bebauungsplan mussSeite 11 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik9bgmr Landschaftsarchitekten
nicht aufgestellt werden. eine mehrfachnutzung in
Form von Agri-PV ist erforderlich.
durch den verzicht auf eeg-Förderung und ausschrei-
bungen bei der Bundesnetzagentur können über Strom-
lieferverträge (sogenannte Power Purchase Agreements
(PPA)) potentiell überall FF-PV gebaut werden. Diese
sind durch ein Bauleitverfahren zu prüfen und zulässig,
wenn auf Planungsebene Baurecht geschaffen werden
kann und eine Baugenehmigung erteilt wird.
eXkurs gesetzesteXte
§ 35 Bauen im Außenbereich (BauGB)
§ 35 Absatz 1 Satz 8 BauGB
(1) im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffent-
liche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende erschlie-
ßung gesichert ist und wenn es
[…]
8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient
a) in, an und auf dach- und Außenwandflächen von zuläs-
sigerweise genutzten gebäuden, wenn die Anlage dem
gebäude baulich untergeordnet ist, oder
b) auf einer Fläche längs von
aa) Autobahnen oder
bb) Schienenwegen des übergeordneten Netzes im
Sinne des § 2b des Allgemeinen eisenbahngesetzes
mit mindestens zwei Hauptgleisen
und in einer entfernung zu diesen von bis zu 200
Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn
§ 35 Absatz 1 Satz 9 BauGB
9. der Nutzung solarer Strahlungsenergie durch besondere
Solaranlagen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5
Buchstabe a, b oder c des erneuerbare-energien-gesetzes
dient, unter folgenden Voraussetzungen:
a) das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen
Zusammenhang mit einem Betrieb nach Nummer 1 oder
2,
b) die grundfläche der besonderen Solaranlage über-
schreitet nicht 25 000 Quadratmeter und
c) es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine
Anlage betrieben.
§ 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Seg-
ments (EEG)
§ 37 Absatz 1 EEG
(1) Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des
ersten Segments dürfen nur für Anlagen abgegeben werden,
die errichtet werden sollen
1. auf einer sonstigen baulichen Anlage, die zu einem ande-
ren Zweck als der erzeugung von Strom aus solarer Strah-
lungsenergie errichtet worden ist,
2. auf einer Fläche, die kein entwässerter, landwirtschaftlich
genutzter Moorboden ist und
[...]
c) die die in § 35 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des
Baugesetzbuchs genannten Voraussetzungen erfüllt,
oder, soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, die
zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder
Änderung des Bebauungsplans längs von Autobahnen
oder Schienenwegen lag, wenn die Freiflächenanlage in
einer entfernung von bis zu 500 Metern, gemessen vom
äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet werden soll,
[...]
3. als besondere Solaranlagen, die den Anforderungen
entsprechen, die in einer Festlegung der Bundesnetzagentur
nach § 85c an sie gestellt werden,
a) auf Ackerflächen, die kein Moorboden sind, mit gleich-
zeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche,
b) auf Flächen, die kein Moorboden sind, mit gleichzeiti-
ger landwirtschaftlicher Nutzung in Form eines Anbaus
von dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf
derselben Fläche,
c) auf grünland, das kein Moorboden ist, bei gleichzei-
tiger landwirtschaftlicher Nutzung als dauergrünland,
wenn das grünland nicht in einem Natura 2000-gebiet
im Sinn des § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnatur-
schutzgesetzes liegt und kein lebensraumtyp ist, der in
Anhang i der Richtlinie 92/43/eWg des Rates vom 21.
Mai 1992 zur erhaltung der natürlichen lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. l 206
vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie
2006/105/eg (ABl. l 363 vom 20.12.2006, S. 368) geän-
dert worden ist, aufgeführt ist,
d) auf Parkplatzflächen oder
e) auf Moorböden, die entwässert und landwirtschaftlich
genutzt worden sind, wenn die Flächen mit der errich-
tung der Solaranlage dauerhaft wiedervernässt werdenSeite 12 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik10bgmr Landschaftsarchitekten
3. Flächendarstellung
3.1 AuSBAuZiele VoN PHoToVolTAiK iM
iNNeNBeReicH
Der Klimaplan 2035 - setzt für den Ausbau der Solaren
Energiegewinnung folgendes Ziel für den Innenbereich:
„Basierend auf den szenarien zur erreichung der klima-
neutralität bedarf es einer Realisierung von PV-Anlagen
auf dem Stadtgebiet mit einer Leistung von 800 MW im
Bereich der Wohn- und Nichtwohngebäude. Das ent-
spricht 80% des bestehenden Potenzials.“ (Bundesstadt
Bonn, 2022: Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt
Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt
Bonn, Seite 150).
Zudem weißt das Solarkataster NRW weitere Potenzi-
alflächen aus. Hierzu werden zum einen Pauschal alle
Gewerbe- und Industrieflächen angegeben. Aus Gutach-
tersicht sind diese Flächen vertiefend zu prüfen, inwie-
fern die bereits versiegelten Flächen zusätzlich zu den
Dachflächen für PV-Anlagen genutzt werden können.
Weiter werden die Parkplatzflächen als Potenzialflächen
mit einer Gesamtfläche von 28,75 ha angegeben (vgl.
Solarkataster NRW bereitgestellt durch das Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-
Westfalen, abgerufen März 2023).
3.2 FläcHeNBedARFe iM AuSSeNRAuM
NAcH KliMAPlAN 2035 FüR die
STAdT BoNN
Der Klimaplan 2035 legt den Fokus bei der Energiege-
winnung auf den Innenbereich, sprich den bebauten
Bereich. Die Freiflächenphotovoltaikanlagen spielen
im Vergleich zu den Dachflächenanlagen eine unterge-
ordnete Rolle, dabei ist die große Flächenkonkurrenz
innerhalb der Stadt Bonn im Klimaplan berücksichtigt.
dennoch wird darauf verwiesen, dass durch die mög-
lichkeit große zusammenhängende Flächen zu realisie-
ren, der Ausbau im Außenbereich eine wichtige Rolle
spielt. (vgl. Bundesstadt Bonn, 2022: Band 1: Klimaplan
2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-
Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn, Seite 151).
Der Klimaplan 2035 gibt für die Nutzung der PV-Frei-
flächenpotenziale eine Leistung von 200 MW als Ziel
an (vgl. Bundesstadt Bonn, 2022: Band 1: Klimaplan
2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-
Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn, Seite 151). Die
dafür erforderlichen Flächenbedarfe hängen stark von
der gewählten Anlagenart (FF-PV oder Agri-PV) und der
Ausrichtung und Art der PV-Module ab. Deshalb werden
an dieser Stelle nur Orientierungswerte für eine erste
Einschätzung der potenziellen Bedarfe angegeben.
Das Frauenhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
geht in seinem Bericht von 2022: „Agri-Photovoltaik:
Chance für Landwirtschaft und Energiewende: Ein Leit-
faden für Deutschland“ von folgenden Energieerträgen
pro Hektar aus (vgl. Bericht, S. 44)1 :
− konventionelle FF-PVA: 700 bis 1.100 kWp/ha
− Hochaufgeständerte Agri-PVA: 500-800 kWp/ha
− Bodennahe Agri-PVA: 250-400 kWp/ha
Das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie (LfULG) geht in seiner Schriftreihe von
2022: „Agri-PV – Kombination von Landwirtschaft und
Photovoltaik“ von folgenden Annahmen aus2 :
− Optimierte FF-PVA: 1,55 MWh/ha
− Hochaufgeständerte Agri-PVA: 0,92 MWh/ha
− senkrechte Agri-PVA: 0,45 MWh/ha
Bei einem Zielertrag durch PV von 200 MWh/Jahr für
Bonn können bezogen auf den Angaben zuvor folgende
Flächengrößen zur Orientierung angesetzt werden:
− Konventionelle FF-PVA: ca. 130 bis 290 ha (im
Mittel: 210 ha)
− hochaufgeständerte Agri-PVA: ca. 220 bis 400 ha
(im Mittel: 310 ha)
− bodennahe/senkrechte Agri-PVA: ca. 450 bis 800
ha (im Mittel: 625 ha)
Grundsätzlich benötigen Agri-PV-Systeme mehr Grund-
fläche bei gleicher Ertragsrate im Vergleich zu FF-PVA.
Gleichzeitig kann bei Agri-PV-Systemen zusätzlich ein
landwirtschaftlicher Ertrag erzielt werden. Agri-PV-
Anlagen haben durch die Doppelnutzung der Fläche
und die daran gestellten anforderungen (z.B. licht-
durchlässigkeit, Bewirtschaftung der Fläche, Abstände
der Module zu einander) eine geringere Leistung pro
Hektar. Es ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit
der Energieerzeugung im Vergleich zu einer klassischen
FF-PV-Anlage auf ca. 60-80% für hochaufgeständert
1 Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
(Hrsg.) 2022: Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft
und Energiewende: Ein Leitfaden für Deutschland, S. 44
2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie (LfULG) (Hrsg.) 2022: Agri-PV – Kombination
von Landwirtschaft und Photovoltaik; Schriftenreihe, Heft
1/2022, S. 17Seite 13 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik11bgmr Landschaftsarchitekten
Privilegierte 200 m Korridore an Autobahn und Bahn
500 m Randstreifen Bundesautobahn und Bahn
Acker in nicht-benachteiligtem gebiet
grünland in nicht-benachteiligtem gebiet
Privilegierte Gebiete nach § 35 Abs. 1 (8) b BauGB
Basisflächen für Solaranlagen nach eeg 2023 §37 Abs. 1 (2)
Basisflächen für besondere Solaranlagen nach eeg 2023 §37 Abs. 1 (3)
Abb. 1 Photovoltaik Potenzialflächen nach Solarkataster NRW (Stand März 2023)Seite 14 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik12bgmr Landschaftsarchitekten
Anlagen und bis zu 30% für bodennahe/senkrechte
anlagen reduziert wird.
Damit liegt je nach Ausführung der PV-Anlage ein rech-
nerischer Flächenbedarf von 210 bis 625 ha vor. Dieser
Bedarf leitet sich aus der Setzung des Klimaplans Bonn
ab, 200 MW aus Freiflächen-PV zu generieren.
3.3 PoTeNZiAlFläcHeN NAcH SolARKA-
TASTeR NRW
die nachfolgenden darstellungen und Berechnungen
beruhen auf der Flächenkulisse des Solarkataster NRW mit
Stand 2018, bereitgestellt durch das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen,
abgerufen März 2023. Aufgrund der vorhandenen Daten-
grundlagen und dem Ansatz der Flächenmulticodierung
(siehe S. 7) begrenzt sich der Fachbeitrag auf die förderfähi-
gen Flächenkulissen nach EEG 2023. Bei entsprechendem
Verzicht auf die Förderung sind auf Flächen für besondere
Solaranlagen auch FF-PV möglich (Bauleitverfahren).
Im Solarkataster NRW sind:
− die Basisflächen für besondere Solaranlagen nach
EEG 2023 §37 Abs. 1 (3) mit der Verpflichtung
der Doppelnutzung durch Landwirtschaft: Acker
in nicht-benachteiligtem gebiet und grünland in
nicht-benachteiligtem gebiet 3,
− die privilegierten Gebiete nach § 35 Abs. 1 (8) b
BauGB: 200 m Korridor an Autobahn und Bahn
− die Basisflächen für Solaranlagen nach EEG 2023
§37 Abs. 1 (2): 500 m Randstreifen Bundesauto-
bahn und Bahn (ohne Erfordernis der Doppelnut-
zung mit Landwirtschaft)
ausgewiesen.
Daraus ergeben sich für Bonn Flächenpotenziale:
− auf Ackerflächen von 1015,49 ha
− auf Grünlandflächen von 738,29 ha.
Davon befinden sich 231,82 ha innerhalb des 200m
korridors und haben den status der privilegierung.
Schutzgebiete sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
3 Benachteiligte gebiete im sinne des eeg sind
Gebiete mit: schwach ertragfähigen landwirtschaftlichen Flä-
chen; als Folge geringer natürlicher Ertragfähigkeit deutlich
unterdurchschnittliche Produktionsergebnisse; eine geringe
oder abnehmende Bevölkerungsdichte, wobei die Bevölke-
rung überwiegend auf die Landwirtschaft angewiesen ist.
3.4 ReSTRiKTioNS- uNd TABuFläcHeN
Die im Solarkataster NRW ausgewiesenen Potenzial-
flächen berücksichtigen die geschützten Natur- und
Landschaftsbestandteile nicht. Dies sind aus natur-
schutzfachlicher Sicht Tabu-Flächen, sprich Bereiche
in denen keine PV-Anlagen errichtet werden können.
Dazu gehören:
− Flora-Fauna-habitat schutzgebiete (natura
2000-Gebiete)
− naturschutzgebiete
− Gesetzlich geschützte Biotope
− Festgesetzte Kompensationsflächen
− Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeu-
tung (Stufe I)
Durch diese Tabu-Flächen reduziert sich die ausge-
wiesene Potenzialfläche im Solarkatastern NRW von
1.753,77 ha auf 1.427,01 ha (vergleiche Tabelle 1; Seite
15). Die Fläche, die innerhalb der privilegierten 200m
korridore liegt, reduziert sich auf 212,76 ha.
Restriktionsflächen
Ergänzend zu den Tabuflächen gibt es im Bonner Stadt-
gebiet Restriktionsflächen innerhalb der ausgewiesen
Potenzialflächen. Hierbei handelt es sich um Flächen,
die eine hohe Wertigkeit hinsichtlich Natur- und Land-
schaftsschutz haben oder aus stadtklimatischer Sicht
von hoher Relevanz sind.
Durch eine Nutzung mit PV werden die Klimafunktio-
nen wie Kaltluftentstehung und Luftleitbahnen einge-
schränkt; damit werden die kühlenden Wirkungen für
angrenzend belastete stadtgebiete gemindert. Bei einer
planung von solaranlagen in diesen Bereichen sind
eingehende Prüfungen notwendig, sodass die klimati-
schen Funktionen durch die Anlagen nicht grundlegend
beeinträchtigt werden. So können je nach Ausrichtung
von vertikal gestellten Agri-PV-Anlagen Kaltluftbahnen
gestört oder auch nur gering beeinflusst werden.
Restriktionsflächen aus stadtklimatischer Sicht nach
ZURES 2019:
− Planungshinweiskarte Nacht – Flächen mit sehr
hoher oder hoher bioklimatischer Bedeutung
− Planungshinweiskarte Tag – Hauptausgleichsräume
mit geringer WärmebelastungSeite 15 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik13bgmr Landschaftsarchitekten
Flora-Fauna-Habitat Schutzgebiete (Natura 2000)
Naturschutzgebiete
Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung - Stufe i
Gesetzlich geschützte Quellbereiche
Gesetzlich geschützte Biotope
Festgesetzte Kompensationsflächen
Flächen mit hoher Wertigkeit für Natur
Abb. 2 Flächen mit hoher Wertigkeit für Natur (Tabuflächen)Seite 16 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik14bgmr Landschaftsarchitekten
Bioklimatische Hauptausgleichsräume Tag
Ausgleichsräume Nacht - sehr hoch
Ausgleichräume Nacht - hoch
Flächen mit hoher Wertigkeit für Klima
Abb. 3 Flächen mit hoher Wertigkeit für Klima (Restriktionsflächen)Seite 17 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik15bgmr Landschaftsarchitekten
Durch die klimatisch relevanten Bereiche reduziert sich
die ausgewiesene Potenzialfläche (Solarkataster mit
Abzug der Tabuflächen) von 1.427,01 ha auf 569,49
ha (vgl. Tabelle 1). Die Fläche, die innerhalb der privi-
legierten 200m korridore liegt, reduziert sich durch
die Restriktionsflächen auf 111,25 ha. Da klimatische
Gründe einer Privilegierung für PV-Anlagen rechtlich
nicht entgegenstehen, sollten im Falle der PV-Planung
die klimatischen Anforderungen (Leitbahnen, Aufstel-
lung) frühzeitig integriert werden.
Bei den PV-Flächen, die nicht nach § 35 (1) Nr. 8 (200m
Korridor) und Nr. 9 (PV an Hofstelle) BauGB privilegiert
sind, sind diese Restriktionen abwägungsrelevant und
müssen im Rahmen der Bebauungsplanung/Umwelt-
prüfung miterfasst und beurteilt werden.
Daher ist aus Gründen des Natur- und Landschafts-
schutzes und der Klimavorsorge bei einer Betroffenheit
folgender Flächen eine eingehende Prüfung notwendig.
Hier geht es einerseits um die grundsätzliche Standort-
prüfung, als auch um die Anforderungen, die bei einer
Umsetzung zu berücksichtigen sind, damit eine Ver-
träglichkeit hergestellt wird:
− Geschützte Landschaftsbestandteile
− Landschaftsschutzgebiete
− Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung
(Stufe II)
− Schutzwürdige Biotope
− Flächen, auf denen Landschaftsplanmaßnahmen
vorgesehen sind
− Naturdenkmäler
− Ökologisch hochwertige Offenlandbiotope mit
stark gefährdeten Artvorkommen
− Flächen, die nach der Klimakarte eine hohe Klimar-
elevanz besitzen
Aus denkmalpflegerischen Belangen ist bei einer Betrof-
fenheit folgender Flächen eine eingehende Prüfung
notwendig. Hier geht es einerseits um die grundsätzli-
che Standortprüfung, als auch um die Anforderungen,
die bei einer Umsetzung zu berücksichtigen sind, damit
eine Verträglichkeit hergestellt wird:
− Flächen mit Bodendenkmälern
Acker in
ha
Grünland
in ha
Summe
in ha
potenzial gesamt nach
Solarkataster NRW
1015,49 738,28 1753,77
abzgl. FFh & nsg 20,12 215,68 235,8
abzgl.
Biotopkernflächen
7,1 26,89 33,99
abzgl. Besonders
schutzwürdige Flächen
22,06 34,91 56,97
Potenzial abzgl. Tabu
Flächen
966,21 460,8 1427,01
abzgl. Restriktionsflä-
chen aus stadtklimati-
scher sicht
546,19 311,33 857,52
Potenzialfläche abzgl.
Gesamtflächen mit
hoher Wertigkeit für
Klima und Natur
420,02 149,47 569,49
Tab. 1: Flächenübersicht der Potenzialflächen nach Solarkataster NRW
und Flächen mit hoher Wertigkeit für Klima und Natur (Quelle: landesamt
für Natur, umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (lANuV):
Solarkataster NRW, Abgerufen: März 2023; Bundesstadt Bonn Amt für
umwelt und Stadtgrün und Amt für umwelt und Stadtgrün, untere
Naturschutzbehörde und Klimaanpassung- und vorsorge, bereitgestellt:
April 2023)Seite 18 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik16bgmr Landschaftsarchitekten
4. Qualitativer kurzcheck der
PV-PoTENzIALRäumE
Durch den Verschnitt der Potenzialflächen des Solar-
katasters NRW mit den zuvor benannten Tabu-Flächen
ergeben sich sechs Bereiche in Bonn, die als potenzi-
alflächen für die Photovoltaiknutzung näher betrachtet
werden sollen.
Zu diesen Flächen gehören:
+ Geislar,
+ Graurheindorf,
+ Hoholz,
+ Holtorf
+ meßdorfer Feld,
+ Ückesdorf.
Nachfolgend werden diese Bereiche kurz vorgestellt
und einem qualitativen Kurzcheck unterzogen.Seite 19 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik17bgmr Landschaftsarchitekten
meßdorfer Feld
Ückesdorf
Holtorf
Graurheindorf
Hoholz
Geislar
Flora-Fauna-Habitat Schutzgebiete (Natura 2000)
Naturschutzgebiete
Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung - Stufe i
Gesetzlich geschützte Quellbereiche
Gesetzlich geschützte Biotope
Festgesetzte Kompensationsflächen
Bioklimatische Hauptausgleichsräume Tag
Ausgleichsräume Nacht - sehr hoch
Ausgleichräume Nacht - hoch
Flächen mit hoher Wertigkeit für Klima und Natur
Privilegierte 200 m Korridore an Autobahn und Bahn
500 m Randstreifen Bundesautobahn und Bahn
Acker in nicht-benachteiligtem gebiet
grünland in nicht-benachteiligtem gebiet
Privilegierte Gebiete nach § 35 Abs. 1 (8) b BauGB
Basisflächen für Solaranlagen nach eeg 2023 §37 Abs. 1 (2)
Basisflächen für besondere Solaranlagen nach eeg 2023 §37 Abs. 1 (3)
Abb. 4 Verortung der sechs PV-Potenzialräume nach Solarkataster NRWSeite 20 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik18bgmr Landschaftsarchitekten
4.1 geiSlAR
lage und Rahmenbedingungen:
− Landwirtschaftlich genutzter Raum rund um den
siedlungsraum von geislar
− nördlich begrenzt durch das FFh-gebiet der
siegaue
− Große Anteile der Flächen sind innerhalb des Privi-
legierungskorridors auf Grund der Autobahn sowie
der gleisanlagen
− Lage im Landschaftsschutzgebiet
− In der Gebietskulisse des Grünen C
− am Rand Überschwemmungsbereiche durch sieg
und Rhein
− Archäologische Bodendenkmäler westlich und
nördlich von geislar
landschaftsraum und Raumcharakteristik:
− Raum ist stark durch lineare Infrastrukturen
zerschnitten
− verschiedene Raumtypen: überwiegend landwirt-
schaftliche Nutzung der Flächen um Geislar
− grünland im Rheinvorland und
Überschwemmungsbereich
− durchwegung für Freizeit- und erholungssuchende
über Hauptrouten des Grünen C und in Randberei-
chen der Siegaue und am Villicher Bach
− in Teilen große zusammenhängende landwirt-
schaftliche Flächen mit geringem Anteil an glie-
dernden und belebenden elementen
− Offenlandschaft mit Potenzial für den Artenschutz
und Biotopverbund
− Strukturreiche Grünland-Landschaften entlang des
Rheins und des Villicher Bachs
− Landschaftsbild prägende Blickpunkte: Doppel-
kirche von Schwarzrheindorf, Klosterkirche Villich
und kirche in geislar
Planungshinweise:
− Infrastrukturelle Vorprägungen und Privilegierung
begünstigen PV in diesem Raum
− Randbereiche der siegaue einschließlich
Deich und Villicher Bach mit den begleiten-
den Wegen als tragendes grünes grundgerüst
von PV durchgängig freihalten, Bündelung von
aufwertungsmaßnahmen
− Zwischen stark frequentiertem Deichweg der Sieg
und 200m Privilegierungskorridor entlang der
Autobahn im 500m Korridor intensive Strukturan-
reicherung der Landschaft mit Gehölzen
− Im Bereich Flächen-PV-Einstau von temporären
Wasserflächen
− sichtachsen, insbesondere zu kirchen müssen
freigehalten werden
− Insbesondere anzuwendende Strategien sind:
Kammerung, Strukturierung (vom Siegdeich)
Abb. 5 Blick vom Siegdamm Richtung Autobahn (A 565)
Abb. 6 Blick von der Autobahn (A 565) auf die landwirtschaftlichen Flächen
Abb. 7 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum geislarSeite 21 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik19bgmr Landschaftsarchitekten
Abb. 8 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum geislar
mögliche rechnerische Flächenpotenziale:
ca. 80 ha Grünland
ca. 250 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
(Davon sind ca. 95 ha privilegiert.)Seite 22 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik20bgmr Landschaftsarchitekten
4.2 gRAuRHeiNdoRF
lage und Rahmenbedingungen:
− Freiraum zwischen Rhein, Bonn-auerberg und
Bornheim-hersel
− Freiraumkonzept Rheingärten in Bearbeitung
− Lage im Landschaftsschutzgebiet
− Umlegung des Rheindorfer Bach (In Planung)
− Bestandteil des grünen c
− Charakteristische Topografie der Rheinterrassen
mit ablesbarer Trassenkante
landschaftsraum und Raumcharakteristik:
− Landwirtschaftlich genutzter Raum (teilweise
Obstanbau)
− Hochfrequentierter Freizeit- und Erholungsraum,
erschließungsnetz des grünen c
− Großer Obsthof mit Obstbäumen
− hoch- und tiefebene der Rheinterrasse als
Überschwemmungsgrünland
− Hohe Bedeutung für die Ablesbarkeit der Stadtge-
biete von Bonn und Bornheim – ‚Landschaftsfen-
ster‘ zum Rhein (Freiraumzäsur)
− Landschaftsbild wird geprägt durch weite Sichten
mit Bezug zum siedlungsraum, einzelne line-
are Gehölzstrukturen und einzelne Baum- und
Gehölzgruppen
− Offenlandschaft mit Potenzial für Artenschutz und
Biotopverbund
Planungshinweise:
− Raum sollte aufgrund seines besonderen land-
schaftsbildes, Landschaftsfenster zum Rhein und
Freiraumzäsur sowie der Funktion als wichti-
gen naherholungsraum für Bonn-auerberg und
Bornheim-Hersel möglichst von PV freigehalten
werden; Privilegierte Flächen für PV entlang der
Bahn haben keine infrastrukturelle Vorprägung
− Obstanbau: Agri-PV und Obstanbau könnten in
diesem Bereich Synergien entwickeln durch Witte-
rungsschutz durch Überdachung
− Offenlandschaft der Rheinterrassen sollte weitest-
gehend erhalten bleiben (Feldlerchen-Gebiet)
− Wegesystem des Grünen C von PV freihalten
Abb. 9 Blick Richtung tiefere Rheinebene (HQ 100 Bereich)
Abb. 10 Blick von Bornheim über das Wegeystem des grünen c´s
Abb. 11 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum graurheindorf
mögliche rechnerische Flächenpotenziale:
ca. 8 ha Grünland
ca. 80 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
(Davon sind ca. 15 ha privilegiert. Da die Bahntrasse aktuell
nicht genutzt wird, gehen keine infrastrukturellen Vorprägun-
gen hiervon aus.Seite 23 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik21bgmr Landschaftsarchitekten
Abb. 12 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum graurheindorfSeite 24 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik22bgmr Landschaftsarchitekten
Abb. 13 Tallage zwischen den Siedlungsräumen
Abb. 14 Blick vom Siedlungsrand über die Tallage
Abb. 15 Klimatische Ausgleichräume Betrachtungsraum Hoholz
4.3 HoHolZ
lage und Rahmenbedingungen:
− Am Siedlungsrand von Bonn mit besonderen topo-
graphischen Gegebenheiten (Tallage, Hänge)
− Landwirtschaftlich genutzter Raum mit überwie-
gend dauergrünland
− Lage im Landschaftsschutzgebiet
− Randbereich vom Pleiser Ländchen – Teilraum der
Rheinlandschaften
− Großteil des Raums als Biotopverbund der Stufe I
und ii ausgewiesen
− Teilbereiche sind klimatischer Ausgleichsraum für
die umliegenden Siedlungsräume
landschaftsraum und Raumcharakteristik:
− Freizeit- und erholungsraum für die angrenzende
Bewohnerschaft
− Landschaftsbild wird durch weite Sichten (Tallage),
lineare Gehölzstrukturen und einzelne Baum- und
Gehölzgruppen geprägt
− Aufgrund der Topografie werden PV-Anlagen weit
sichtbar sein
− Abwechslungsreiche Landschaft durch verschie-
dene Nutzung der Flächen (Acker und Grünland)
sowie besonderer Biotopstrukturen
Planungshinweise:
− Aufgrund der geringen infrastrukturellen Vorprä-
gung werden PV-Anlagen deutlich als Fremdkörper
wahrnehmbar sein.
− Aufgrund des Landschaftsbildes, der klimatischen
Bedeutung und den Wertigkeiten des Biotopver-
bunds der stufen i und ii sollte in diesem Raum
von der Planung von PV-Anlagen abgesehen
werden.
− Privilegierte Flächen (PV-Anlagen von Hofstel-
len) sollten hinsichtlich der Fernwirkung geprüft
werden; Strategien der Kammerung, Gliederung
und Verstecken müssen hier eingesetzt werden.
mögliche rechnerische Flächenpotenziale:
ca. 10 ha Grünland
ca. 40 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
(davon sind ca. 0,5 ha privilegiert.)Seite 25 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik23bgmr Landschaftsarchitekten
Abb. 16 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum HoholzSeite 26 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik24bgmr Landschaftsarchitekten
4.4 HolToRF
lage und Rahmenbedingungen:
− südlich vom siedlungsraum Bonn
− Direkt angrenzend an den Ennert (NSG & FFH)
− Lage im Landschaftsschutzgebiet
− Klimatischer Ausgleichsraum
landschaftsraum und Raumcharakteristik:
− Intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen
− nur geringe Durchwegung/Wegenetze
− Geringe Frequentierung durch Freizeit- und
erholungssuchende
− Ausgeräumte Agrarlandschaft mit großen zusam-
menhängenden landwirtschaftlichen Flächen mit
geringer Topografie in Bereichen
− Offenlandschaft mit Potenzial für den Artenschutz
− Teilbereich mit linearen Gehölzstrukturen und ein-
zelnen Baum- und Gehölzgruppen (Biotopverbund
Stufe II)
Planungshinweise:
− Berücksichtigung der Klimatischen Funktion der
Flächen und Kaltluftströme (Funktion muss erhal-
ten bleiben)
− Nähe zu sensiblen Naturräumen, wie Ennert:
Sicherung von Querungsmöglichkeiten (Wander-
korridore) und erhalt der Biotopverbünde mit
herausragender Bedeutung (Stufe II)
− Insbesondere anzuwendende Strategien sind:
Kammerung, Strukturierung sowie Verstecken
(von Wegen die zur Freizeit und erholung genutzt
werden)
− PV-Nutzung in diesem Bereich sollte immer mit
einer umfassenden Aufwertung des Landschafts-
raumes verbunden werden (Huckepack!)
Abb. 17 landwirtschaft mit Siebengebirge im Hintergrund
Abb. 18 landwirtschaft mit ennert im Hintergrund
Abb. 19 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum Holtorf
mögliche rechnerische Flächenpotenziale:
ca. 8 ha Grünland
ca. 130 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
(Davon sind keine Flächen privilegiert.)Seite 27 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik25bgmr Landschaftsarchitekten
Abb. 20 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum HoltorfSeite 28 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik26bgmr Landschaftsarchitekten
4.5 MeßdoRFeR Feld
lage und Rahmenbedingungen:
− Freiraum, welcher fast vollständig von Siedlungs-
raum umschlossen ist
− Landwirtschaftlich genutzter Raum (ökologische
Landwirtschaft)
− Westlich von Meßdorf: Feldfruchtanbau auf klein-
teiligen parzellen,
− infrastrukturelle Vorprägung durch Hochspan-
nungstrassen, Bahntrasse
− Bestandteil des grünen c (messdorfer Feld und
Gartenland)
− Bedeutender klimatischer Ausgleichsraum für die
umliegenden Siedlungsräume
landschaftsraum und Raumcharakteristik:
− Hochfrequentierter Freizeit- und Erholungsraum
− Landschaftsbild wird geprägt durch weite Sichten
mit Bezug zum siedlungsraum,
− geringe Strukturierung mit linearen Gehölzstruk-
turen, Baumreihen und einzelnen Baum- und
Gehölzgruppen
− Offenlandschaft mit Potenzialen für Artenschutz
und Biotopverbund
− Westlich von Meßdorf: Kleinteilige Parzellie-
rung der Landwirtschaftlichen Schläge, ohne
Begleitstrukturen in Form von Gehölzen oder
Feldrainen (ausgeräumte Agrarlandschaft)
Planungshinweise:
− Raum sollte aufgrund seines besonderen land-
schaftsbildes, klimatischer Funktionen und der
Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV
freigehalten werden
− Im Privilegierungskorridor müssen Sichtachsen von
Hochpunkten zu Raumprägenden Landschaftsele-
menten sowie zu hervorstehenden Gebäuden (z.B.
Kirchen) freigehalten werden; Wegebegleiträume
im privilegierten Bereich freihalten, Anlage von
breiten Rainen
− gestalterisch und hinsichtlich der Frequenz
bedeutsamer Raum ist die Brücke über der Bahn-
strecke mit weiten Blicken – Freihaltung wichtig
− Westlich von Meßdorf: Agri-PV und Feldfruchtan-
bau könnten in diesem Bereich Synergien entwi-
ckeln durch Witterungsschutz durch Überdachung
Abb. 21 Freizeit- und erholungsraum Meßdorfer Feld
Abb. 22 gartenland westlich von Meßdorf
Abb. 23 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum Meßdorfer Feld
mögliche rechnerische Flächenpotenziale:
ca. 15 ha Grünland
ca. 220 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
(Davon sind ca. 50 ha privilegiert.)Seite 29 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik27bgmr Landschaftsarchitekten
Abb. 24 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum Meßdorfer FeldSeite 30 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik28bgmr Landschaftsarchitekten
4.6 ücKeSdoRF
lage und Rahmenbedingungen:
− Freiraum zwischen Siedlungsräumen
− Landwirtschaftlich genutzter Raum (Weiden, Acker
und Grünland)
− durchzogen vom nsg katzenlochbachtal
− Lage im Landschaftsschutzgebiet
− Klimatischer Ausgleichsraum für die umliegenden
Siedlungsräume
− Großteil des Raums als Biotopverbund der Stufe I
und ii ausgewiesen
landschaftsraum und Raumcharakteristik:
− Freizeit- und erholungsraum für die angrenzende
Bewohnerschaft
− Landschaftsbild wird durch weite Sichten über den
Katzenlochbach (Tallage) geprägt
− Ergänzt wird es durch lineare Gehölzstrukturen
und einzelne Baum- und Gehölzgruppen
− Abwechslungsreiche Landschaft durch verschie-
dene Nutzung der Flächen (Weiden, Acker und
Grünland) sowie besonderer Biotopstrukturen
Planungshinweise:
− Raum sollte aufgrund seines besonderen land-
schaftsbildes, klimatischer Funktionen und der
Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV
freigehalten werden
− Aufgrund der Topografie hohe Empfindlichkeit des
Landschaftsbildes
− Im Privilegierungskorridor sollten PV-Anlagen so
geplant werden, dass diese das Landschaftsbild
nur minimal beeinträchtigen (Strategien der Kam-
merung und Gliederung wichtig)
Abb. 25 Blick über das Katzenlochbachtal
Abb. 26 Blick zu Autobahn (A 565)
Abb. 27 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum ückesdorf
mögliche rechnerische Flächenpotenziale:
ca. 25 ha Grünland
ca. 140 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
(Davon sind ca. 30 ha privilegiert.)Seite 31 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik29bgmr Landschaftsarchitekten
Abb. 28 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum ückesdorfSeite 32 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik30bgmr Landschaftsarchitekten
5. anForderungen an die pla-
NuNG uNd GESTALTuNG VoN PV-
anlagen
In der Flächenanalyse zu den Potenzialflächen für Pho-
tovoltaik wurde auf Grundlage der Flächendarstellung
des Solarkatasters und nach Abzug der Tabuflächen
(vgl. S.12) eine Flächenkulisse ermittelt, die potentiell
für Photovoltaik (FF-PV und Agri-PV) begünstigt ist.
Gleichzeitig unterliegen auch diese Flächen weiteren
Restriktionen und Anforderungen, die sich aufgrund:
− des Landschaftsbildes
− der klimatischen Relevanz
− der Erholungsfunktion (z.B. Durchwegung)
− und der naturschutzrechtlichen- und
artenschutz-Bedeutung
ergeben.
Bonns Landschaftsräume sind ein kostbares Gut, das
nicht vermehrbar ist. Die Anlage von PV-Anlagen
bedeutet einen Eingriff und Veränderung in diesen
Räumen. Deshalb stellt eine landschafts-, natur-, klima-
und artenschutzverträgliche Einbindung von PV-Anla-
gen spezifische Anforderungen an die Planung und
gestaltung dieser anlagen. um diesen anforderungen
gerecht zu werden, braucht es im Vorfeld vertiefende
untersuchungen, um den umfang, die art der anlage
und Einbindungsstrategien sowie Gestaltungsprinzi-
pien zu bestimmen.
im Folgenden werden verschiedene einbindungsstrate-
gien und Gestaltprinzipien vorgestellt.
Wie kann die Photovoltaik in der Landschaft optimiert
werden?
hierzu werden 7 strategien und zwei planungshinweise
vorgeschlagen:
Strategie Kammerung
Landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft wirkt auf-
grund der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen
der Schläge vielfältig. Diese Kammerung wird durch
Heckenstrukturen, Baumreihen, Feldgehölze, Raine
noch weiter unterstützt. PV ist zunächst eine monotone
Flächennutzung, die visuell keine Abwechslung mit sich
bringt. Daher kommt der Kammerung der PV-Land-
schaft eine Schlüsselrolle zu. Der Horizont ist nicht eine
riesige PV-Modul-Fläche, sondern wird durch weitere
horizontale Flächennutzungen gegliedert. Neben einer
Grünlandfläche, neben einem Getreidefeld, neben
einem Gemüsefeld ist ein PV-Feld. Die differenzierte
Nutzung von verschiedenen Feldschlägen wird auf PV
übertragen. die kammerung der unterschiedlichen
Schläge wird durch Wege mit Rainen und begleitenden
Gehölzstrukturen weiter strukturiert und gegliedert.
Strategie: Verstecken
Mit dichten Heckenstrukturen kann ein Sichtschutz
erreicht werden. Die Freiflächen-PV-Anlagen werden
hinter Hecken versteckt. Diese Maßnahme ist vor allem
in weitgehend ebenen Flächen wie dem Meßdorfer
Feld und Graurheindorf und Geisler sowie bei Freiflä-
chenanlagen mit einer geringen Höhe wirksam.
Agri-PV-Anlagen haben in der Regel eine Mindesthöhe
von zwei metern tendenziell höher, um eine Bewirt-
schaftung der Fläche, zu gewährleisten.
Die ursprüngliche Funktion von Hecken bestand in
der abgrenzung von unterschiedlichen nutzungen in
der Landwirtschaft. Zudem wurde sie aus Gründen
des Windschutzes angelegt. Diese Funktion haben die
Hecken einer PV-Landschaft nicht. Hecken in PV-Land-
schaften dienen als Sichtschutz, sollten selbst eine hohe
Attraktivität hinsichtlich des Landschaftsbildes (Laub-
färbung, Blühaspekte) aufweisen. Weiterhin sollen
Heckenstrukturen in PV-Landschaften die Biotopstruk-
tur anreichern und das Biotopverbundsystem stärken.
Hecken in PV-Landschaften produzieren nicht nur bio-
logische Vielfalt oder bieten neue visuelle Qualitäten,
sondern sie binden co² und sind Energieproduzenten in
Form von Holz. Die Energiehecken werden vergleichbar
der Bewirtschaftung von Wallhecken bzw. Knicks regel-
mäßig und abschnittsweise ‚Auf-Stock-gesetzt‘. Mit
dieser Bewirtschaftung wird auch verhindert, dass die
Hecken ‚durchwachsen‘ und damit durch den Schatten-
wurf die ‚Energieernte‘ der PV-Anlagen einschränken.
Strategie: Strukturierung
Durch Hecken können Qualitäten der Offenlandschaf-
ten eingeschränkt werden. Die Offenlandschaften
entwickeln ihre Qualitäten durch weite Sichten, am
Horizont werden Berge (Ennert und Siebengebirge)
oder die kirchtürme der verschiedenen ortsteile sicht-
bar. Um den Charakter der Offenlandschaft erlebbar zu
halten, aber auch die ‚Härte und Monotonie‘ der groß-
flächigen PV-Anlagen zu brechen, sind punktuelle und
abschnittsweise Gehölzpflanzungen ein gutes Mittel.
Baumreihen, lückige Heckenstrukturen und Feldgehöl-
zinseln lockern die großen, monotonen Flächen der PVSeite 33 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik31bgmr Landschaftsarchitekten
-Anlagen auf, daher ist die Strategie der Strukturierung
ein Ansatz um weite Sichten mit einer gleichzeitigen
Anreicherung zu verknüpfen.
Strategie: Grüne Begleiträume an Wegen
Die Offenlandschaften werden über ein Netz an Wegen
erschlossen und erlebbar gemacht. dieses netz wurde
z.B. im Rahmen des grünes c besonders gefördert und
qualifiziert. Daher wird es wichtig sein, das Haupt- und
Nebenwegenetz für Rad und Fußgänger*innen nicht
durch eng an Wege gestellte PV-Anlagen einzuschrän-
ken. Wege, die entlang von PV-Feldern führen, sollten
immer durch grüne Begleiträume über Distanz verfü-
gen. Somit sollen PV-freie Korridore entlang von Haupt-
wegen als ein planungsgrundsatz gelten. dabei sind die
Breite der Begleiträume abhängig vom Landschaftsbild
und den verwendeten PV-Anlagentypen. Der Mindest-
abstand zwischen Weg und PV-Anlagenzaun sollte 10 m
betragen, so dass auch verschiedene Gehölzstrukturen
integriert werden können.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen kann durch
die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflä-
che (also der PV-Fläche) diese Begleitfläche gesichert
werden. Mit Pflanzgeboten nach § 9 Abs. 1, Nr. 25 a und
b kann die Art der Begrünung definiert werden.
Strategie: Biotopverbund - Biotopanreicherung
Großflächige PV-Anlagen wirken mit ihren Einzäunun-
gen als Barrieren für den Biotopverbund. Daher müssen
vorhandene lineare und punktuelle Biotopstrukturen in
der Planung von PV-Anlagen berücksichtigt und erhalten
werden. Korridore zur groß- und kleinräumigen Durch-
wanderbarkeit der Landschaft für ziehende Arten sind
freizuhalten – es sollten Querungskorridore für Groß-
säuger vorgesehen werden. Einfriedungen der Anlagen
sollen so ausgeführt werden, dass eine Durchlässigkeit
für kleinere Lebewesen gegeben ist (Bodenabstand
des Zaunes sollte in Bereichen 20 cm betragen). Emp-
fohlen wird im Sinne einer naturverträglichen Planung
auf einen Zaun im klassischen Sinne zur Einfriedung zu
verzichten und stattdessen als Einzäunung einen natur-
nahen Heckenbewuchs (Sichtschutz und Lebensraum)
vorzusehen.
Mit einer örtlichen Bauvorschrift können, wie z.B. bei
der Bonner Vorgartensatzung Vorgaben für die Gestal-
tung von Einfriedungen von PV-Analgen gemacht
werden (Höhe, Material, Durchlässigkeit).
Durch die Schaffung zusätzlicher Strukturen und Offen-
bereiche innerhalb der Anlage können sich Zaun-
eidechse, Steinschmätzer, Kreuzkröte und diverse
Insekten ansiedeln. Dazu sollten neben Hecken auch
steinhaufen, Rohbodenstellen, totholz oder im ein-
zelfall Kleingewässer innerhalb der PV-Anlagen vorge-
sehen werden. Extensiv genutzte Standorte können
sich so als wertvolle, störungsarme Lebensräume für
bodenbrütende Vögel entwickeln. Einige bedrohte
Vogelarten (Braunkehlchen) nehmen die wertvollen,
störungsarmen Lebensräume als Brutplatz an. (vgl.
NABU 2021: Kriterien für naturverträgliche Photovol-
taik-Freiflächenanlagen, S. 6 ff.)
Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes sollten auch
Vorgaben für die Beleuchtung gemacht werden. Als
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft kann nach § 9
Abs. 1 Nr. 20 BauGB die Beleuchtung mit UV-armen,
insektenfreundlichem Licht und das Verbot einer dau-
erhaften nächtliche Beleuchtung festgesetzt werden
Strategie: Biologische Vielfalt fördern
„PV-FFA ermöglichen durch eine Extensivierung der
Flächennutzung eine Kombination von Natur- und Kli-
maschutz. Insbesondere, wenn die Flächen vorher kon-
ventionell landwirtschaftlich bewirtschaftet wurden,
ist eine signifikante Verbesserung der Biodiversität
erreichbar.“ (NABU 2021: Kriterien für naturverträgli-
che Photovoltaik-Freiflächenanlagen, S. 3).
Zur Steigerung der Biologischen Vielfalt sollte unter
den Modulen extensiver Bewuchs von Spontanvegeta-
tion oder heimischen standortgerechten Arten aus der
Region vorgesehen werden. Auf Düngung und Pestizide
sollte verzichtet werden. Die Wild- und Kulturpflanzen
bieten zahlreichen Insekten ein ganzjähriges Nahrung-
sangebot. Die Pflege der Anlagenfläche sollte unter
Berücksichtigung der Verschattungsfreiheit extensiv
mit Beweidung oder Mahd erfolgen. Je nach Vegeta-
tion und Blühfolge können bis zu zwei Mahden sinnvoll
sein. Die Installation der Modulreihen sollte so gewählt
werden, dass eine ausreichende Versickerung der Nie-
derschläge sichergestellt wird – Niederschläge sollen
in der Fläche bleiben. Standortbezogen könnte sich in
diesem zusammenhang die anlage eines Feuchtbio-
tops anbieten. (vgl. NABU 2021: Kriterien für naturver-
trägliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen, S. 6 ff.)
Entwässerungsgräben und Drainagen können in Berei-
chen von FF-PV-Anlagen, die nicht durch die Land-
wirtschaft doppelt genutzt werden, in ihrer Funktion
eingeschränkt werden. Schwammlandschaften können
so im Bereich von PV-Anlagen entstehen. Es können
auch bewusst Senken und Geländemulden angelegt
werden, in denen sich das Wasser sammelt.Seite 34 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik32bgmr Landschaftsarchitekten
Strategie: doppelnutzung
Mit Agri-PV ist die Möglichkeit gegeben, die Flächen-
konkurrenz, durch eine Doppelnutzung der Fläche
aus Energiegewinnung und Landwirtschaft zu reduzie-
ren. Dabei werden Lebensmittel- und Stromproduk-
tion auf derselben Fläche ermöglicht. Grundsätzlich
werden für die Doppelnutzung zwei Typen der Agri-PV
unterschieden.
Bei Agri-PV aufgeständert werden PV-Anlagen auf
bestehenden landwirtschaftlichen Flächen in einer grö-
ßeren Höhe (> 2 m) mit größerem Abstand zwischen
den einzelnen PV-Modulen aufgeständert. Während
bodennahe anlagen geringere kosten mit sich bringen
und das Landschaftsbild geringer beeinflussen, nutzen
hochaufgeständerte Anlagen die Fläche besser durch
die Doppelnutzung der Energiegewinnung und land-
wirtschaftlichen Nutzung. (vgl. Fraunhofer-Institut für
Solare Energiesysteme ISE (Hrsg.) 2022: Agri-Photovol-
taik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende: Ein
Leitfaden für Deutschland, S. 11).
Bei Agri-PV vertikal werden bifaziale Module einge-
setzt, die beidseitig die Ost- und West-Sonnenstände
nutzen. Diese Wände wirken je nach Ausrichtung sehr
unterschiedlich.
(siehe zu den unterschiedlichen Arten von Photovoltaik
Kapitel 6)
Planungshinweise: Kaltluftentstehung und
Kaltluftbahnen
Je nach PV-Art wird die Kaltluftentstehung stärker oder
weniger stark eingeschränkt. Die Bodentemperatur bei
FF-PV-Anlagen reduziert sich tagsüber um bis zu 5 Grad
celsius, erhöht sich jedoch in den nachtstunden durch
die aufgewärmten PV-Module, wodurch die Kaltluftent-
stehungsrate nachts reduziert wird. zeitgleich wird
durch die Bodennähe eine Luftzirkulation unterhalb der
Anlagen erschwert. (vgl. Alona Armstrong et al. 2016:
Solar park microclimate and vegetation management
effects on grassland carbon cycling).
Vertikale Agri-PV-Anlagen schränken durch die Aus-
richtung hingegen die Kaltluftproduktionsrate nur
in geringem Maße ein. Wenn sie in Richtung Luft-
leitbahn stehen, wird der Luftaustausch nur gering
beeinträchtigt, wenn sie quer zur Luftleitbahn stehen,
kann die Beeinträchtigung erheblich sein. Bei hoch-
aufgeständerten Agri-PV-Anlagen ist, im Vergleich
zu FF-PV-Anlagen, von einem geringeren Anstieg
der Bodentemperatur in den Nachtstunden sowie
einer besseren Luftzirkulation, durch die Höhe und
die Abstände zwischen den einzelnen Modulen,
auszugehen.
Die Wirkung von Kaltluftbahnen kann durch die Stellung
der PV-Module (quer oder mit der Kaltluftströmung)
beeinflusst werden. Wenn z.B. vertikale PV-Module
genutzt werden, die mit der Luftleitbahn stehen, wird
der Luftaustausch nur gering beeinträchtigt. Wenn sie
quer zur Luftleitbahn stehen, kann die Beeinträchti-
gung jedoch erheblich sein.
Da die nächtliche Kaltluftströmung meist bodennah
erfolgt, kann FF-PV, die nicht hochaufgeständert ist,
diese einschränken. Weiterhin ist zu berücksichtigen,
dass sich die module durch die gewinnung solarer
Energie erwärmen und die Umgebungstemperatur
erhöhen. Diese Faktoren führen zu einer Reduzierung
der Funktion der Kaltluftbahnen. Agri-PV mit hochauf-
geständerten kleinen PV-Modulen ermöglichen Kalt-
luftströmung weitgehend.
Grundsätzlich sind die Auswirkungen von PV-Anlagen
auf die Kaltluftentstehung, Kaltluftleitbahnen und das
städtische Klima kaum erforscht. Dies gilt es bei der Pla-
nung von Anlagen zu berücksichtigen und vertiefend zu
untersuchen. daher sollten bei größeren anlagen, die
im Bereich von klimatisch bedeutsamen Flächen liegen,
entsprechende Auswirkungsanalysen mit Planungshin-
weisen zur Minderung und Vermeidung von negativen
Effekten auf die Kaltluftentstehung und Leitbahnen
untersucht werden. Hierbei sollen aus klimatischer
Sicht Vorschläge für verträgliche Technologien gemacht
werden.
Planungshinweise: Rückbau
Anlagen sind so auszuführen, dass keine Fundament-
rückstände nach Rückbau im Boden bleiben. Dabei ist
auf Betonfundamente zu verzichten. die anlagen soll-
ten über günstigere und leicht rückbaubare Gewinde-
stäbe im Boden verankert werden. Diese können bei
Rückbau der Anlage vollständig aus dem Boden ent-
fernt werden. im Rahmen der genehmigungsverfahren
sollten solche Rückbauanforderungen bereits verein-
bart werden.
Im Falle der Aufstellung von Bebauungsplänen kann
eine zeitliche Befristung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
festgesetzt werden. Es kann auch festgelegt werden,
welche nachnutzung herzustellen ist.
Implementierung: Instrumente
Für die PV-Anlagen, für die ein Bebauungsplan auf-
gestellt werden muss, können durch entsprechendeSeite 35 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik33bgmr Landschaftsarchitekten
Umweltuntersuchungen (Umweltprüfung) die hier
genannten Anforderungen ortsspezifisch konkretisiert
werden. Mit Aufstellung eines Musterkataloges für
Festsetzungen können Standards gesetzt werden.
Für privilegierte PV-Anlagen, für die keine B-Pläne
aufgestellt werden müssen, können durch eine örtli-
che Bauvorschrift für PV-Anlagen (Vergleichbar einer
Freiflächengestaltungssatzung, Vorgartengestaltungs-
satzung) Qualitätsanforderungen formuliert werden.
Daher sollte geprüft werden, ob eine Bonner PV-Gestal-
tungssatzung aufgestellt wird.Seite 36 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik34bgmr Landschaftsarchitekten
6. arten von photovoltaik
Im Fachgutachten wird in drei PV-Arten unterschieden
(Freiflächen-Photovoltaik, Agri-PV aufgeständert und
Agri-PV vertikal). Im nachfolgenden werden diese drei
Varianten in Form von Kurzsteckbriefen vorgestellt. Die
Erkenntnisse in den Steckbriefen sind die Symbiose aus
den nachfolgenden Quellen:
Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2022): Eckpunkte
für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie.
Positionspapier. Bonn.
NABU (2021): Kriterien für naturverträgliche Photovol-
taik-Freiflächenanlagen. Berlin.
Wydra, k.; Vollmer, V., Schmidt, S., Prichta, S., Kunze
R., Aulich, H. (2022): Potenzial der Agri-Photovol-
taik in Thüringen. Fachhochschule Erfurt, SolarIn-
put e.V. Online: https://solarinput.de/wp-content/
uploads/2022/05/APV-Studie_19052022_Final.pdf
[Abgerufen: 02.08.2023]
Frauenhofer ISE (2022): Agri-Photovoltaik: Chance für
Landwirtschaft und Energiewende, Ein Leitfaden für
Deutschland | Stand April 2022. Fraunhofer-Institut für
Solare Energiesysteme ISE. Online: https://www.ise.
fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/agri-
photovoltaik-chance-fuer-landwirtschaft-und-ener-
giewende.html [Abgerufen: 02.08.2023]
Zaplata, M., Stöfer M.: Metakurzstudie zu Solarparks
und Vögeln des Offenlands. NABU | Stand 18.03.2022
Abb. 29 Solar Power Station on the summer Meadow, Bild: Kajano – stock.adobe.com (lizensiert)Seite 37 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik35bgmr Landschaftsarchitekten
6.1 FReiFläcHeN-PV
Platzbedarf
hoch, Flächenbilanz in der Doppelnutzung geringer
Verschattung
hoch, je nach dichte
Multifunktionale Nutzung
− stromerzeugung
− Beweidung/Mahd zur Pflege erforderlich
− artenreiche Blühwiesen
Hinweise zur Naturverträglichkeit
− Querungsmöglichkeit für Tiere erhalten durch ent-
sprechende Abstände und Vermeidung von langer
korridorbildung
− Förderung der Schwammlandschaft durch Rück-
haltung des Regenwassers auf den Flächen (Schlie-
ßung von Entwässerungsgräben und Drainagen),
Anlage von Mulden für Zwischenspeicherung, ggf.
Dichtung für die Anlage von Kleingewässern, keine
Ableitung des Regenwassers, Versickerung über
die belebte Bodenschicht
− Entwicklung einer höheren Luftfeuchtigkeit unter
den Anlagen (Wasserdurchlässige PV-Module
- Schlitze)
− Schaffung zusätzlicher Strukturen und Offenbe-
reiche innerhalb und am Rand der anlagen, dazu
könnten neben Hecken und Feldgehölzen auch
steinhaufen, Rohbodenstellen, magere Böden,
Totholz, Sukzessionsflächen dienen
− Verzicht auf Dünger und Pestizide, Einsatz von
regionalem, autochthonem saatgut zur Förderung
der Vielfalt (insbesondere Insekten)
landschaftliche Auswirkungen
− durch die bodennahe aufstellung wird die auswir-
kung auf das Landschaftbilds geringer gehalten,
diese können durch eine naturnahe Einfriedung
und breitere Randstreifen von 10 und mehr
metern weiter reduziert werden.
Klima
− Luftzirkulation unter den Anlagen erschwert
− Evapotranspirationsprozesse zur Kaltluftentwick-
lung unter den anlagen erschwert
leistung/Produktion
− 100 % Stromerzeugung
− geringere Flächendoppelnutzung
− kein landwirtschaftlicher Ertrag auf diesen Flächen
möglich
Abb. 30 Schafe und Ziegen in einem Solarpark, Bild: Mr.Stock – stock.adobe.com (lizensiert)Seite 38 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik36bgmr Landschaftsarchitekten
6.2 AgRi-PV AuFgeSTäNdeRT
Platzbedarf
gering, gute Doppelnutzung (hochaufgeständerte
Module, so dass Landmaschinen die Flächen darunter
bewirtschaften können)
Verschattung
tendenziell hoch, je nach dichte der module
Multifunktionale Nutzung
Landwirtschaft und Stromerzeugung
gut geeignete Kulturpflanzen
Kartoffeln, Beerenobst, Hopfen, Spinat, Ginseng, Salat,
Ackerbohnen, Leguminosen, Zwiebeln, Gurke und
zucchini
Hinweise zur Naturverträglichkeit
− Tendenziell gute Querungsmöglichkeit für Tiere,
durch die Aufständerung
− Weniger Potenzial der Biodiversität, da konventio-
nelle Landwirtschaft diese einschränkt
landschaftliche Auswirkungen
− Durch die prägnante Höhe (bis zu 8 m in Ver-
suchsaufbau Heggelbach) führt das Modul eher zu
einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
− Bei Nutzung von Trackersystemen (also Mitwan-
dern der Module mit dem Sonnenstand) besteht
die Möglichkeit eine Bewirtschaftung- und Ern-
teeinstellung (mit der Bewirtschaftungsrichtung)
einzustellen. So können Höhen reduziert werden.
− Verzicht auf Einfriedigung, da empfindliche
module nicht erreichbar sind (einfriedigung
beschränkt sich nur auf die Technik wie Umspann-
gebäude, Reglerstation usw.)
− Bei einfriedung durch naturnahe maßnahmen wie
„Wildhecken“ besserer Einbindung gewährleisten,
dies erhöht gleichzeitig die Biodiversität (Strategie:
Verstecken)
− Schutz von Kulturpflanzen durch Verschattung und
schutz vor niederschalg und hagel
Klima
− Sicherstellung der Wasserversickerung durch ent-
sprechenden Modulabstand
− Luftzirkulation am Boden ist durch Höhe besser
gegeben
− Aufgrund der größeren Abstände können Kühlef-
fekte anteilig wirken.
leistung/Produktion
− Die Modulabstände bei aufgeständerten Anlagen
werden für die Lichtdurchlässigkeit benötigt
− Durch größere Modul Abstände verringert sich die
produzierte Leistung
− PV- Ertrag bei ca. 60 Prozent im Vergleich zu einer
FF-PV Anlage
− Bei ca. 80 Prozent landwirtschaftlicher Ertrag
im Vergleich zu einer reinen landwirtschaftlich
genutzten Fläche
Abb. 31 Agro-Photovoltaikanlage Heggelbach in Baden-Württemberg, deutschland. Forschungsanlage. Bild: Asurnipal, cc BY-SA 4.0Seite 39 von 41
Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik37bgmr Landschaftsarchitekten
6.3 AgRi-PV VeRTiKAl
Platzbedarf
gering, gute Doppelnutzung (vertikale Module, sodass
Landmaschinen die Flächen dazwischen bewirtschaften
können)
Verschattung
wenig, dynamisch nach Sonnenverlauf
Multifunktionale Nutzung:
Landwirtschaft (vorwiegend bei Dauergrünland aber
auch Ackerbau eingesetzt) und Stromerzeugung
Hinweise zur Naturverträglichkeit:
− Querungsmöglichkeit für Tiere schlecht durch die
Bildung langer korridore
− Regenwasser kann flächig wirken, hohe Verdun-
stung und Versickerung
− In Randbereichen Schaffung zusätzlicher Struk-
turen und Offenbereiche, dazu könnten neben
Hecken auch Steinhaufen, Rohbodenstellen,
magere Böden, totholz oder im einzelfall kleinge-
wässer gehören
− bei intensiver landwirtschaftlicher Nutzung gerin-
geres potenzial für die steigerung der Biologischen
Vielfalt
landschaftliche Auswirkungen:
− durch die Bodennahe aufstellung werden die aus-
wirkung des Landschaftsbilds geringer gehalten,
diese können durch eine naturnahe Einfriedung
weiterhin reduziert werden
− Die Zerschneidung der Landschaft wird durch die
korridorbildung gesteigert
Klima
− Evapotranspirationsprozesse zur Kaltluftentwick-
lung gegeben; Böden werden durch Regenwasser
gleichmäßig gespeist.
− Da keine Überdachung, schnelle nächtliche Abküh-
lungsprozesse gewährleistet
− Die vertikalen Module werden in Nord-Süd-
Richtung aufgebaut, die Wirksamkeit von Kaltluft-
bahnen kann in Nord-Süd-Richtung gewährleistet
werden, bei Ost-West-Richtung starke Einschrän-
kungen, ggf. Schrägaufstellung als Konfliktlösung
leistung/Produktion
− Zielkonflikt zwischen Reihenabstand und Erträgen
aus Solarbetrieb; Abstände müssen groß genug für
die landwirtschaftliche Produktion sein
− PV- Ertrag in Abhängigkeit zu den Abständen bei
bis zu 30 Prozent im Vergleich zu einer FF-PV
anlage
− Bei ca. 70 Prozent landwirtschaftlichen Ertrag
im Vergleich zu einer reinen landwirtschaftlich
genutzten Fläche
Abb. 32 luftbild einer Agrivoltaik-Anlage mit vertikalen bifazialen Modulen nahe Aasen bei donaueschingen, BW. Bild: Tobi Kellner, cc BY-SA 4.0Seite 40 von 41
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Datenstand: 02.11.2026, 22:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de