232259 · Mitteilungsvorlage
Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts Bonner Freiraumplan
Kerndaten
- Nummer
- 232259
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232259 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts Bonner Freiraumplan Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat 10.04.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Rahmen der Erarbeitung des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts „Bonner Freiraumplan“ wurde von Februar bis Oktober 2023 eine vertiefende Untersuchung zum Thema „Freiflächen-PV“ durch das beauftragte Planungsbüro bgmr Landschaftsarchitekten aus Berlin erarbeitet. Seitens des Planungsbüros ist eine Präsentation des Fachbeitrags im Anschluss an die Präsentation zum Endbericht des Bonner Freiraumplans im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 31.01.2024 vorgesehen. Anlass und Zielsetzung Die Stadt Bonn setzt sich ehrgeizige Ziele für den Klimaschutz und damit auch für die Energieversorgung. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Im Klimaplan 2035 der Stadt Bonn wird die „Durchführung einer Flächenanalyse zur Identifizierung von Flächenpotenzialen für Erneuerbare Energien und Energiespeicher“ gefordert. Der vorliegende Fachbeitrag dient dabei als freiraumplanerische Grundlage für die Flächenanalyse. Räumlich relevante Handlungsschwerpunkte sind hierbei: • Ausbau der Photovoltaik auf Wohn- und Nichtwohngebäuden (800 MWp als Ziel) • Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale (200 MWp als Ziel, erfordert ca. 130-800 ha Fläche, abhängig davon, ob es sich um klassische Freiflächen-PV-Anlagen (FF-PVA) oder um hochaufgeständerte bzw. senkrechte Agri-PV-Anlagen handelt) Die Erarbeitung des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts wurde genutzt, um bei der anstehenden Suche nach Flächenpotentialen für erneuerbare Energien die Perspektive der Freiraum-, Natur- und Landschaftsentwicklung vertiefend einzubeziehen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und LösungswegeSeite 1 von 41 Seite 2 aufzuzeigen. Bei der Erarbeitung des Fachbeitrags wurde seitens des beauftragten Planungsbüros die grundlegende Haltung eingenommen, dass im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Freiflächen, Photovoltaik im Außenbereich nicht als „leichte Lösung“ gewertet werden darf. Ähnlich wie bei einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist das Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, d.h. die Nutzung der „grauen Infrastruktur“ vorrangig anzuwenden. In der weiteren Vorgehensweise zur Erarbeitung der Kartengrundlagen wurden zunächst naturschutzfachliche und klimatische Restriktions- und Tabuflächen ermittelt. Diese wurden mit den Potentialflächen auf Grundlage des Solarkatasters NRW für Bonn überlagert, um mögliche Bereiche für Freiflächen-PV-Anlagen zu ermitteln. Im Solarkataster NRW sind die Basisflächen für besondere Solaranlagen nach EEG 2023, sowie die privilegierten Gebiete nach BauGB und die Basisflächen für Solaranlagen nach EEG 2023 ausgewiesen. Aufgrund der vorhandenen Datengrundlagen und dem Ansatz der Flächenmulticodierung begrenzt sich der Fachbeitrag auf die förderfähigen Flächenkulissen nach EEG 2023. Nach der Überlagerung wurden sechs Landschaftsräume identifiziert, die u.a. durch Vor-Ort-Begehungen auf ihre Eignung zur Freiflächen-PV-Nutzung geprüft wurden. Bei den sechs Potentialräumen handelt es sich um Bereiche in: 1. Geislar 2. Graurheindorf 3. Hoholz 4. Holtorf 5. Meßdorfer Feld 6. Ückesdorf In Steckbriefen wurden die Potentialräume mit den jeweiligen Rahmenbedingungen wie Lage, Landschaftsraum und Raumcharakteristik sowie Planungshinweisen für die Gestaltung und Einbindung von PV-Anlagen in die Landschaft dargestellt. Die Empfehlungen zur Gestaltung berücksichtigen weitere freiraumplanerische Anforderungen an die Landschaftsräume wie Landschaftsbild, klimatische Relevanz, Erholungsfunktion und den Schutz der biologischen Vielfalt. Hierzu werden unterschiedliche Strategien vorgeschlagen, wie Photovoltaikanlagen in der Landschaft optimiert werden können. Neben ästhetischen Vorgehensweisen wie der Kammerung, Verstecken und Strukturierung werden Strategien der Multicodierung beschrieben, z. B. grüne Begleiträume an Wegen, Biotopanreicherung, Förderung der biologischen Vielfalt und Doppelnutzung. Ergänzend zu den Anforderungen an die Planung und Gestaltung der PV- Freiflächen werden in einem letzten Kapitel verschiedene Arten von Photovoltaikanlagen und ihre Vor- und Nachteile in der Anwendung gegenübergestellt. Die Ergebnisse wurden verwaltungsintern mit den betreffenden Fachbereichen abgestimmt und in dem vorliegenden Endbericht dokumentiert. AusblickSeite 2 von 41 Seite 3 Der Fachbeitrag dient als Orientierungshilfe bei gezielten Anfragen von FlächeneigentümerInnen, die sich bezüglich der Möglichkeiten zur Errichtung von Freiflächen- bzw. Agri-PV-Anlagen an die Verwaltung wenden. Im Weiteren ist ab 2024 für einen Zeitraum von 2 Jahren im Aktionsplan des Klimaplans 2035 der Stadt Bonn die „Durchführung einer Flächenanalyse zur Identifizierung von Flächenpotenzialen für Erneuerbare Energien und Energiespeicher“ vorgesehen. Anlage/n 1 BOPV Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik (öffentlich)Seite 3 von 41 Fachbeitrag FreiFlächenphotovoltaik im Rahmen deR eRstellung des gesamtstädtischen FReiRaumkonzeptsSeite 4 von 41 Seite 5 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik3bgmr Landschaftsarchitekten Auftraggeberin Bundesstadt Bonn amt für umwelt und stadtgrün Berliner platz 2 53111 Bonn Ansprechpartnerinnen sandra paul anja Büren Auftragnehmerin bgmr Landschaftsarchitekten GmbH prager platz 6, 10779 Berlin www.bgmr.de Erstellung Fachbeitrag arno Walz Dr. Carlo Becker antje Bachmann Berlin, Oktober 2023 Redaktionelle Anmerkungen Alle Bilder, Grafiken und Pläne, deren Urheberschaft und Urheberrecht nicht beim Büro bgmr Landschaftsarchitekten GmbH oder der Bundesstadt Bonn liegt, sind direkt im Text mit entsprechender Quellenangabe gekennzeichnet.Seite 6 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik4bgmr LandschaftsarchitektenSeite 7 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik5bgmr Landschaftsarchitekten inhaltsverzeichnis 1. Einführung 6 1.1 Anlass und Zielsetzung 6 1.2 Haltung 6 1.3 Datengrundlagen 7 2. Rechtliche Einordnung 8 3. Flächendarstellung 10 3.1 Ausbauziele von Photovoltaik im Innenbereich 10 3.2 Flächenbedarfe im Außenraum nach Klimaplan 2035 für die Stadt Bonn 10 3.3 Potenzialflächen nach Solarkataster NRW 12 3.4 Restriktions- und Tabuflächen 12 4. Qualitativer Kurzcheck der PV-Potenzialräume 16 4.1 Geislar 18 4.2 Graurheindorf 20 4.3 Hoholz 22 4.4 Holtorf 24 4.5 Meßdorfer Feld 26 4.6 Ückesdorf 28 5. Anforderungen an die Planung und Gestaltung von PV-Anlagen 30 6. Arten von Photovoltaik 34 6.1 Freiflächen-PV 35 6.2 Agri-PV aufgeständert 36 6.3 Agri-PV vertikal 37Seite 8 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik6bgmr Landschaftsarchitekten 1. einFührung 1.1 ANlASS uNd ZielSeTZuNg Die Stadt Bonn setzt sich mit dem im März beschlosse- nen Klimaplan ehrgeizige Ziele für den Klimaschutz und damit für die energieversorgung bis 2035. ein wesentli- cher Baustein ist die gewinnung von energie aus erneu- erbaren Energiequellen. Entsprechend dem Klimaplan 2035 der stadt Bonn soll hierzu die „durchführung einer Flächenanalyse zur Identifizierung von Flächenpotenzi- alen für Erneuerbare Energien und Energiespeicher“ (Aktivität 5.2.2.1.) durchgeführt werden. Räumlich rele- vante Handlungsschwerpunkte sind hierbei: − Ausbau der Photovoltaik (PV) auf Wohn- und Nichtwohngebäuden (800 MW als Ziel) − Nutzung der PV-Freiflächenpotenziale (200 MW als Ziel) Im Klimaplan 2035 wird festgestellt „In der Stadt Bonn herrscht jedoch eine große Flächenkonkurrenz, welche den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen erschwert.“ (Bundesstadt Bonn, 2022: Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn, Seite 151). Aus diesem Grund wurde im Rahmen der erstellung des Bonner Freiraum- plans (gesamtstädtisches Freiraumkonzept) ein Fach- beitrag zur Freiflächen Photovoltaik erarbeitet. Mit der vertiefenden Untersuchung soll ein Beitrag gelei- stet werden, in dem Konflikte, Vorgehensweisen sowie lösungswege aufgezeigt werden für den umgang mit den verschiedenen Photovoltaikanlagen im überwie- gend landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum. der hier vorgelegte Fachbeitrag zielt darauf ab, bei der „Identifizierung von Flächenpotenzialen für Erneuer- bare Energien und Energiespeicher“ die Perspektive der Freiraum-, Natur- und Landschaftsentwicklung mit ein- zubeziehen. Konflikte sollen frühzeitig erkannt werden, um Lösungen entwickeln zu können. 1.2 HAlTuNg Innen- vor Außenentwicklung Fachlich begründet durch seine wirtschaftlichen, öko- logischen und städtebaulichen Vorteile übernimmt der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ eine Schlüsselrolle für die nachhaltige Stadtentwick- lung. Gleichzeitig spielt die Thematik der Reduzierung des Flächenverbrauchs eine große Rolle. Dieser Grund- satz lässt sich ebenfalls auf Photovoltaikanlagen über- tragen, wodurch sich folgende Haltung ergibt: „Innenentwicklung“ vor Außenentwicklung bei Photo- voltaikanlagen, bedeutet eine prioritäre Entwicklung von und auf „grauer Infrastruktur“ im Sinne der Mehr- fachnutzung von bereits versiegelten Flächen. Dazu gehören insbesondere: − Dachflächen und Fassaden − gewerbegebiete − Stellplatzanlagen − Infrastrukturen wie Lärmschutzwände, Brücken, Abstandflächen − Flächen der Ver- und Entsorgung (Umspannwerke, Kläranlagen, Retentionsbecken) − Flächen der Logistik und des Bauens (Betriebshöfe, Bahnhofsumfelder) Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Flächenverbrauchs, darf Photovoltaik im Außenbereich nicht als leichter ausweg genutzt werden, um die energiewende sowie die Ziele des Klimaplans der Stadt Bonn zu erreichen. Prioritär sind die dort benannten „grauen Potenziale“ zu entwickeln. Schutz sensibler Landschaftsräume Des Weiteren gilt es sensible Landschaftsräume vor Ein- griffen in Natur und Landschaft durch Infrastrukturen zu schützen und eine zerschneidung dieser zu verhindern. zum einen sind schutzgebiete, wie naturschutzgebiete und FFH-Gebiete, und Gebiete mit hohen ökologischen Wertigkeiten von Photovoltaik freizuhalten. Zum ande- ren sind Gebiete mit hohen klimatischen Wertigkei- ten von Photovoltaikanlagen freizuhalten oder so zu planen, dass diese die klimatischen Funktionen weder einschränken noch verändern. Die Stadt Bonn hat im Vergleich mit anderen Städten einen geringen Anteil an offenen Landschaftsräumen auf dem eigenen Stadtgebiet. Entsprechend ist es wich- tig, landschaftsbildprägende Gebiete und die Zukunfts- räume der Landschaftsentwicklung weitgehend von Photovoltaik freizuhalten, bzw. Anlagen landschafts- bildverträglich zu planen (siehe Kapitel Anforderungen an die Planung und Gestaltung von PV-Freiflächen). Aufgrund des geringen Anteils an landwirtschaftlich genutzter Fläche im Stadtgebiet (ca. 15%) sind Mehr-Seite 9 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik7bgmr Landschaftsarchitekten fachnutzungen bei der Inanspruchnahme von Frei- flächen umso wichtiger. Bei Flächen, wo Einfluss auf Gestaltung und Planung genommen werden kann, sollte keine reine Freiflächen-PV (FF-PV), sondern eine Multicodierung durch beispielweise Agri-Photovoltaik (Agri-PV) erfolgen. 1.3 dATeNgRuNdlAgeN Für die erstellung der karten und abbildungen sowie der Berechnungen zur Flächendarstellung des Fachbei- trags standen folgende gis-basierte datengrundlagen zur Verfügung. Empfehlungen beruhen auf der Auswer- tung dieser datengrundlagen. >> Solarkataster NRW bereitgestellt durch das Landes- amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordr- hein-Westfalen, abgerufen März 2023 (Stand 2018) >> daten der Bundesstadt Bonn amt für umwelt und stadtgrün, untere naturschutzbehörde daten bereitge- stellt im April 2023: + Flora-Fauna-habitat schutzgebiete (natura 2000-Gebiete) + naturschutzgebiete + Gesetzlich geschützte Biotope + Festgesetzte Kompensationsflächen (Stand 2019) + Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeu- tung (Stufe I) + Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung (Stufe II) + Geschützte Landschaftsbestandteile + Landschaftsschutzgebiete + Schutzwürdige Biotope >> daten der Bundesstadt Bonn amt für umwelt und Stadtgrün, Klimaanpassung und-vorsorge, Daten bereit- gestellt im April 2023 + Planungshinweiskarte Nacht – Flächen mit sehr hoher oder hoher bioklimatischer Bedeutung + Planungshinweiskarte Tag – Hauptausgleichsräume mit geringer WärmebelastungSeite 10 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik8bgmr Landschaftsarchitekten 2. rechtliche einordnung durch die novellierung des erneuerbare-energien- Gesetzes (EEG) 2023 wurde eine Privilegierung für FF-PV eingeführt. Dadurch wurden neue Regelun- gen im Baurecht für ein vereinfachtes genehmi- gungsverfahren beim Bauen im Außenbereich für PV beschlossen. Gemäß §35 Absatz 1 Satz 8 BauGB ist die Zulässigkeit von Vorhaben, die der nutzung von solarer strahlungs- energie dient, auf einer Fläche von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Haupt- gleisen, im Außenbereich zulässig. Zudem wurden im §35 Absatz 1 Satz 9 BauGB aufge- nommen, dass je hofstelle oder Betriebsstandort die nutzung solarer strahlungsenergie durch besondere Solaranlagen (Agri-PV) mit einer maximalen Grundflä- che von 2,5 ha zulässig ist, wenn sie in einem räum- lich-funktionalen Zusammenhang zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder zu einem Betrieb der gartenbaulichen erzeugung steht. daraus folgt, dass für die 200m Randstreifen ent- lang der Infrastrukturtrassen sowie für die 2,5 ha pro Hofstelle keine Bebauungspläne aufgestellt werden müssen, sondern diese Vorhaben im Vereinfachten Ver- fahren aufgestellt werden können, wenn keine öffent- lichen Belange entgegenstehen und die erschließung gesichert ist. Somit ist die kommunale Steuerung bei den privilegierten Flächen der PV minimal. Das EEG 2023 gibt weiterhin vor, in welchen Räumen FF-PV (Solaranlagen des ersten Segments) und beson- dere Solaranlagen (z.B. Agri-PV) förderfähig sind. Für Bonn sind folgende Gebote maßgebend: FF-PV ist förderfähig, auf einer Fläche, die kein entwäs- serter, landwirtschaftlicher Moorboden ist und… − die in § 35 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Baugesetzbuchs genannten Voraussetzungen erfüllt (also der 200 m korridor an autobahnen und Schienenwegen) oder, soweit diese Vorausset- zungen nicht vorliegen, − die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Auf- stellung oder Änderung des Bebauungsplans längs von autobahnen oder schienenwegen lag, wenn die Freiflächenanlage in einer Entfernung von bis zu 500 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet werden soll (§ 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 c) EEG). − In NRW sind zusätzlich per Verordnung vom 16. August 2022 (eingeführt auf Basis der Länderöff- nungsklausel) benachteiligte Gebiete mit einer Bodenwertzahl bis 55 für Freiflächen-PV nutzbar Agri-PV (besondere Solaranlage, die den Anforderun- gen der Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85c EEG entsprechen) ist förderfähig (§ 37 Absatz 1 Satz 3 EEG): − auf Ackerflächen, die kein Moorboden sind, mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche, − auf Flächen, die kein Moorboden sind, mit gleich- zeitiger landwirtschaftlicher Nutzung in Form eines Anbaus von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf derselben Fläche − auf Grünland, das kein Moorboden ist, bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung als Dauergrünland, wenn es bestimmte naturschutz- rechtliche Voraussetzungen erfüllt (siehe Kasten Exkurs Gesetzestexte) − auf Moorböden, die entwässert und landwirt- schaftlich genutzt worden sind, wenn die Flächen mit der Errichtung der Solaranlage dauerhaft wieder vernässt werden. dies bedeutet zusammenfassend für Bonn, − dass außerhalb des 500m-korridors entlang von Verkehrstrassen Photovoltaikanlagen nur als Mehrfachnutzung in Form von Agri-PV im Rahmen des EEG förderfähig sind, sofern die Bodenwerzahl unter 55 liegt. Ein Bebauungsplan muss aufgestellt werden. FF-PV ohne Förderung nach EEG sind über ein Bauleitverfahren zu prüfen. − dass innerhalb des 500 m Korridors PV-Anlagen ohne eine Doppelnutzung der Landwirtschaft im Rahmen des EEG förderfähig sind. Ein Bebau- ungsplan muss aufgestellt werden. FF-PV ohne Förderung nach EEG (PPA) sind über ein Bauleit- verfahren zu prüfen. − dass innerhalb des 200 m Korridors PV-Anlagen ohne eine Doppelnutzung der Landwirtschaft zulässig und nach EEG förderfähig ist. Ein Bebau- ungsplan muss nicht aufgestellt werden. − dass in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen Hofstelle je Betrieb eine Fläche von 2,5 ha für PV genutzt werden darf. Ein Bebauungsplan mussSeite 11 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik9bgmr Landschaftsarchitekten nicht aufgestellt werden. eine mehrfachnutzung in Form von Agri-PV ist erforderlich. durch den verzicht auf eeg-Förderung und ausschrei- bungen bei der Bundesnetzagentur können über Strom- lieferverträge (sogenannte Power Purchase Agreements (PPA)) potentiell überall FF-PV gebaut werden. Diese sind durch ein Bauleitverfahren zu prüfen und zulässig, wenn auf Planungsebene Baurecht geschaffen werden kann und eine Baugenehmigung erteilt wird. eXkurs gesetzesteXte § 35 Bauen im Außenbereich (BauGB) § 35 Absatz 1 Satz 8 BauGB (1) im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffent- liche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende erschlie- ßung gesichert ist und wenn es […] 8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient a) in, an und auf dach- und Außenwandflächen von zuläs- sigerweise genutzten gebäuden, wenn die Anlage dem gebäude baulich untergeordnet ist, oder b) auf einer Fläche längs von aa) Autobahnen oder bb) Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn § 35 Absatz 1 Satz 9 BauGB 9. der Nutzung solarer Strahlungsenergie durch besondere Solaranlagen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a, b oder c des erneuerbare-energien-gesetzes dient, unter folgenden Voraussetzungen: a) das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem Betrieb nach Nummer 1 oder 2, b) die grundfläche der besonderen Solaranlage über- schreitet nicht 25 000 Quadratmeter und c) es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben. § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Seg- ments (EEG) § 37 Absatz 1 EEG (1) Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments dürfen nur für Anlagen abgegeben werden, die errichtet werden sollen 1. auf einer sonstigen baulichen Anlage, die zu einem ande- ren Zweck als der erzeugung von Strom aus solarer Strah- lungsenergie errichtet worden ist, 2. auf einer Fläche, die kein entwässerter, landwirtschaftlich genutzter Moorboden ist und [...] c) die die in § 35 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Baugesetzbuchs genannten Voraussetzungen erfüllt, oder, soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans längs von Autobahnen oder Schienenwegen lag, wenn die Freiflächenanlage in einer entfernung von bis zu 500 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet werden soll, [...] 3. als besondere Solaranlagen, die den Anforderungen entsprechen, die in einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 85c an sie gestellt werden, a) auf Ackerflächen, die kein Moorboden sind, mit gleich- zeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche, b) auf Flächen, die kein Moorboden sind, mit gleichzeiti- ger landwirtschaftlicher Nutzung in Form eines Anbaus von dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf derselben Fläche, c) auf grünland, das kein Moorboden ist, bei gleichzei- tiger landwirtschaftlicher Nutzung als dauergrünland, wenn das grünland nicht in einem Natura 2000-gebiet im Sinn des § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnatur- schutzgesetzes liegt und kein lebensraumtyp ist, der in Anhang i der Richtlinie 92/43/eWg des Rates vom 21. Mai 1992 zur erhaltung der natürlichen lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. l 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/105/eg (ABl. l 363 vom 20.12.2006, S. 368) geän- dert worden ist, aufgeführt ist, d) auf Parkplatzflächen oder e) auf Moorböden, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, wenn die Flächen mit der errich- tung der Solaranlage dauerhaft wiedervernässt werdenSeite 12 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik10bgmr Landschaftsarchitekten 3. Flächendarstellung 3.1 AuSBAuZiele VoN PHoToVolTAiK iM iNNeNBeReicH Der Klimaplan 2035 - setzt für den Ausbau der Solaren Energiegewinnung folgendes Ziel für den Innenbereich: „Basierend auf den szenarien zur erreichung der klima- neutralität bedarf es einer Realisierung von PV-Anlagen auf dem Stadtgebiet mit einer Leistung von 800 MW im Bereich der Wohn- und Nichtwohngebäude. Das ent- spricht 80% des bestehenden Potenzials.“ (Bundesstadt Bonn, 2022: Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn, Seite 150). Zudem weißt das Solarkataster NRW weitere Potenzi- alflächen aus. Hierzu werden zum einen Pauschal alle Gewerbe- und Industrieflächen angegeben. Aus Gutach- tersicht sind diese Flächen vertiefend zu prüfen, inwie- fern die bereits versiegelten Flächen zusätzlich zu den Dachflächen für PV-Anlagen genutzt werden können. Weiter werden die Parkplatzflächen als Potenzialflächen mit einer Gesamtfläche von 28,75 ha angegeben (vgl. Solarkataster NRW bereitgestellt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen, abgerufen März 2023). 3.2 FläcHeNBedARFe iM AuSSeNRAuM NAcH KliMAPlAN 2035 FüR die STAdT BoNN Der Klimaplan 2035 legt den Fokus bei der Energiege- winnung auf den Innenbereich, sprich den bebauten Bereich. Die Freiflächenphotovoltaikanlagen spielen im Vergleich zu den Dachflächenanlagen eine unterge- ordnete Rolle, dabei ist die große Flächenkonkurrenz innerhalb der Stadt Bonn im Klimaplan berücksichtigt. dennoch wird darauf verwiesen, dass durch die mög- lichkeit große zusammenhängende Flächen zu realisie- ren, der Ausbau im Außenbereich eine wichtige Rolle spielt. (vgl. Bundesstadt Bonn, 2022: Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts- Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn, Seite 151). Der Klimaplan 2035 gibt für die Nutzung der PV-Frei- flächenpotenziale eine Leistung von 200 MW als Ziel an (vgl. Bundesstadt Bonn, 2022: Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts- Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn, Seite 151). Die dafür erforderlichen Flächenbedarfe hängen stark von der gewählten Anlagenart (FF-PV oder Agri-PV) und der Ausrichtung und Art der PV-Module ab. Deshalb werden an dieser Stelle nur Orientierungswerte für eine erste Einschätzung der potenziellen Bedarfe angegeben. Das Frauenhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE geht in seinem Bericht von 2022: „Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende: Ein Leit- faden für Deutschland“ von folgenden Energieerträgen pro Hektar aus (vgl. Bericht, S. 44)1 : − konventionelle FF-PVA: 700 bis 1.100 kWp/ha − Hochaufgeständerte Agri-PVA: 500-800 kWp/ha − Bodennahe Agri-PVA: 250-400 kWp/ha Das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) geht in seiner Schriftreihe von 2022: „Agri-PV – Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik“ von folgenden Annahmen aus2 : − Optimierte FF-PVA: 1,55 MWh/ha − Hochaufgeständerte Agri-PVA: 0,92 MWh/ha − senkrechte Agri-PVA: 0,45 MWh/ha Bei einem Zielertrag durch PV von 200 MWh/Jahr für Bonn können bezogen auf den Angaben zuvor folgende Flächengrößen zur Orientierung angesetzt werden: − Konventionelle FF-PVA: ca. 130 bis 290 ha (im Mittel: 210 ha) − hochaufgeständerte Agri-PVA: ca. 220 bis 400 ha (im Mittel: 310 ha) − bodennahe/senkrechte Agri-PVA: ca. 450 bis 800 ha (im Mittel: 625 ha) Grundsätzlich benötigen Agri-PV-Systeme mehr Grund- fläche bei gleicher Ertragsrate im Vergleich zu FF-PVA. Gleichzeitig kann bei Agri-PV-Systemen zusätzlich ein landwirtschaftlicher Ertrag erzielt werden. Agri-PV- Anlagen haben durch die Doppelnutzung der Fläche und die daran gestellten anforderungen (z.B. licht- durchlässigkeit, Bewirtschaftung der Fläche, Abstände der Module zu einander) eine geringere Leistung pro Hektar. Es ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit der Energieerzeugung im Vergleich zu einer klassischen FF-PV-Anlage auf ca. 60-80% für hochaufgeständert 1 Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Hrsg.) 2022: Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende: Ein Leitfaden für Deutschland, S. 44 2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) (Hrsg.) 2022: Agri-PV – Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik; Schriftenreihe, Heft 1/2022, S. 17Seite 13 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik11bgmr Landschaftsarchitekten Privilegierte 200 m Korridore an Autobahn und Bahn 500 m Randstreifen Bundesautobahn und Bahn Acker in nicht-benachteiligtem gebiet grünland in nicht-benachteiligtem gebiet Privilegierte Gebiete nach § 35 Abs. 1 (8) b BauGB Basisflächen für Solaranlagen nach eeg 2023 §37 Abs. 1 (2) Basisflächen für besondere Solaranlagen nach eeg 2023 §37 Abs. 1 (3) Abb. 1 Photovoltaik Potenzialflächen nach Solarkataster NRW (Stand März 2023)Seite 14 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik12bgmr Landschaftsarchitekten Anlagen und bis zu 30% für bodennahe/senkrechte anlagen reduziert wird. Damit liegt je nach Ausführung der PV-Anlage ein rech- nerischer Flächenbedarf von 210 bis 625 ha vor. Dieser Bedarf leitet sich aus der Setzung des Klimaplans Bonn ab, 200 MW aus Freiflächen-PV zu generieren. 3.3 PoTeNZiAlFläcHeN NAcH SolARKA- TASTeR NRW die nachfolgenden darstellungen und Berechnungen beruhen auf der Flächenkulisse des Solarkataster NRW mit Stand 2018, bereitgestellt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, abgerufen März 2023. Aufgrund der vorhandenen Daten- grundlagen und dem Ansatz der Flächenmulticodierung (siehe S. 7) begrenzt sich der Fachbeitrag auf die förderfähi- gen Flächenkulissen nach EEG 2023. Bei entsprechendem Verzicht auf die Förderung sind auf Flächen für besondere Solaranlagen auch FF-PV möglich (Bauleitverfahren). Im Solarkataster NRW sind: − die Basisflächen für besondere Solaranlagen nach EEG 2023 §37 Abs. 1 (3) mit der Verpflichtung der Doppelnutzung durch Landwirtschaft: Acker in nicht-benachteiligtem gebiet und grünland in nicht-benachteiligtem gebiet 3, − die privilegierten Gebiete nach § 35 Abs. 1 (8) b BauGB: 200 m Korridor an Autobahn und Bahn − die Basisflächen für Solaranlagen nach EEG 2023 §37 Abs. 1 (2): 500 m Randstreifen Bundesauto- bahn und Bahn (ohne Erfordernis der Doppelnut- zung mit Landwirtschaft) ausgewiesen. Daraus ergeben sich für Bonn Flächenpotenziale: − auf Ackerflächen von 1015,49 ha − auf Grünlandflächen von 738,29 ha. Davon befinden sich 231,82 ha innerhalb des 200m korridors und haben den status der privilegierung. Schutzgebiete sind hierbei noch nicht berücksichtigt. 3 Benachteiligte gebiete im sinne des eeg sind Gebiete mit: schwach ertragfähigen landwirtschaftlichen Flä- chen; als Folge geringer natürlicher Ertragfähigkeit deutlich unterdurchschnittliche Produktionsergebnisse; eine geringe oder abnehmende Bevölkerungsdichte, wobei die Bevölke- rung überwiegend auf die Landwirtschaft angewiesen ist. 3.4 ReSTRiKTioNS- uNd TABuFläcHeN Die im Solarkataster NRW ausgewiesenen Potenzial- flächen berücksichtigen die geschützten Natur- und Landschaftsbestandteile nicht. Dies sind aus natur- schutzfachlicher Sicht Tabu-Flächen, sprich Bereiche in denen keine PV-Anlagen errichtet werden können. Dazu gehören: − Flora-Fauna-habitat schutzgebiete (natura 2000-Gebiete) − naturschutzgebiete − Gesetzlich geschützte Biotope − Festgesetzte Kompensationsflächen − Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeu- tung (Stufe I) Durch diese Tabu-Flächen reduziert sich die ausge- wiesene Potenzialfläche im Solarkatastern NRW von 1.753,77 ha auf 1.427,01 ha (vergleiche Tabelle 1; Seite 15). Die Fläche, die innerhalb der privilegierten 200m korridore liegt, reduziert sich auf 212,76 ha. Restriktionsflächen Ergänzend zu den Tabuflächen gibt es im Bonner Stadt- gebiet Restriktionsflächen innerhalb der ausgewiesen Potenzialflächen. Hierbei handelt es sich um Flächen, die eine hohe Wertigkeit hinsichtlich Natur- und Land- schaftsschutz haben oder aus stadtklimatischer Sicht von hoher Relevanz sind. Durch eine Nutzung mit PV werden die Klimafunktio- nen wie Kaltluftentstehung und Luftleitbahnen einge- schränkt; damit werden die kühlenden Wirkungen für angrenzend belastete stadtgebiete gemindert. Bei einer planung von solaranlagen in diesen Bereichen sind eingehende Prüfungen notwendig, sodass die klimati- schen Funktionen durch die Anlagen nicht grundlegend beeinträchtigt werden. So können je nach Ausrichtung von vertikal gestellten Agri-PV-Anlagen Kaltluftbahnen gestört oder auch nur gering beeinflusst werden. Restriktionsflächen aus stadtklimatischer Sicht nach ZURES 2019: − Planungshinweiskarte Nacht – Flächen mit sehr hoher oder hoher bioklimatischer Bedeutung − Planungshinweiskarte Tag – Hauptausgleichsräume mit geringer WärmebelastungSeite 15 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik13bgmr Landschaftsarchitekten Flora-Fauna-Habitat Schutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung - Stufe i Gesetzlich geschützte Quellbereiche Gesetzlich geschützte Biotope Festgesetzte Kompensationsflächen Flächen mit hoher Wertigkeit für Natur Abb. 2 Flächen mit hoher Wertigkeit für Natur (Tabuflächen)Seite 16 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik14bgmr Landschaftsarchitekten Bioklimatische Hauptausgleichsräume Tag Ausgleichsräume Nacht - sehr hoch Ausgleichräume Nacht - hoch Flächen mit hoher Wertigkeit für Klima Abb. 3 Flächen mit hoher Wertigkeit für Klima (Restriktionsflächen)Seite 17 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik15bgmr Landschaftsarchitekten Durch die klimatisch relevanten Bereiche reduziert sich die ausgewiesene Potenzialfläche (Solarkataster mit Abzug der Tabuflächen) von 1.427,01 ha auf 569,49 ha (vgl. Tabelle 1). Die Fläche, die innerhalb der privi- legierten 200m korridore liegt, reduziert sich durch die Restriktionsflächen auf 111,25 ha. Da klimatische Gründe einer Privilegierung für PV-Anlagen rechtlich nicht entgegenstehen, sollten im Falle der PV-Planung die klimatischen Anforderungen (Leitbahnen, Aufstel- lung) frühzeitig integriert werden. Bei den PV-Flächen, die nicht nach § 35 (1) Nr. 8 (200m Korridor) und Nr. 9 (PV an Hofstelle) BauGB privilegiert sind, sind diese Restriktionen abwägungsrelevant und müssen im Rahmen der Bebauungsplanung/Umwelt- prüfung miterfasst und beurteilt werden. Daher ist aus Gründen des Natur- und Landschafts- schutzes und der Klimavorsorge bei einer Betroffenheit folgender Flächen eine eingehende Prüfung notwendig. Hier geht es einerseits um die grundsätzliche Standort- prüfung, als auch um die Anforderungen, die bei einer Umsetzung zu berücksichtigen sind, damit eine Ver- träglichkeit hergestellt wird: − Geschützte Landschaftsbestandteile − Landschaftsschutzgebiete − Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung (Stufe II) − Schutzwürdige Biotope − Flächen, auf denen Landschaftsplanmaßnahmen vorgesehen sind − Naturdenkmäler − Ökologisch hochwertige Offenlandbiotope mit stark gefährdeten Artvorkommen − Flächen, die nach der Klimakarte eine hohe Klimar- elevanz besitzen Aus denkmalpflegerischen Belangen ist bei einer Betrof- fenheit folgender Flächen eine eingehende Prüfung notwendig. Hier geht es einerseits um die grundsätzli- che Standortprüfung, als auch um die Anforderungen, die bei einer Umsetzung zu berücksichtigen sind, damit eine Verträglichkeit hergestellt wird: − Flächen mit Bodendenkmälern Acker in ha Grünland in ha Summe in ha potenzial gesamt nach Solarkataster NRW 1015,49 738,28 1753,77 abzgl. FFh & nsg 20,12 215,68 235,8 abzgl. Biotopkernflächen 7,1 26,89 33,99 abzgl. Besonders schutzwürdige Flächen 22,06 34,91 56,97 Potenzial abzgl. Tabu Flächen 966,21 460,8 1427,01 abzgl. Restriktionsflä- chen aus stadtklimati- scher sicht 546,19 311,33 857,52 Potenzialfläche abzgl. Gesamtflächen mit hoher Wertigkeit für Klima und Natur 420,02 149,47 569,49 Tab. 1: Flächenübersicht der Potenzialflächen nach Solarkataster NRW und Flächen mit hoher Wertigkeit für Klima und Natur (Quelle: landesamt für Natur, umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (lANuV): Solarkataster NRW, Abgerufen: März 2023; Bundesstadt Bonn Amt für umwelt und Stadtgrün und Amt für umwelt und Stadtgrün, untere Naturschutzbehörde und Klimaanpassung- und vorsorge, bereitgestellt: April 2023)Seite 18 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik16bgmr Landschaftsarchitekten 4. Qualitativer kurzcheck der PV-PoTENzIALRäumE Durch den Verschnitt der Potenzialflächen des Solar- katasters NRW mit den zuvor benannten Tabu-Flächen ergeben sich sechs Bereiche in Bonn, die als potenzi- alflächen für die Photovoltaiknutzung näher betrachtet werden sollen. Zu diesen Flächen gehören: + Geislar, + Graurheindorf, + Hoholz, + Holtorf + meßdorfer Feld, + Ückesdorf. Nachfolgend werden diese Bereiche kurz vorgestellt und einem qualitativen Kurzcheck unterzogen.Seite 19 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik17bgmr Landschaftsarchitekten meßdorfer Feld Ückesdorf Holtorf Graurheindorf Hoholz Geislar Flora-Fauna-Habitat Schutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung - Stufe i Gesetzlich geschützte Quellbereiche Gesetzlich geschützte Biotope Festgesetzte Kompensationsflächen Bioklimatische Hauptausgleichsräume Tag Ausgleichsräume Nacht - sehr hoch Ausgleichräume Nacht - hoch Flächen mit hoher Wertigkeit für Klima und Natur Privilegierte 200 m Korridore an Autobahn und Bahn 500 m Randstreifen Bundesautobahn und Bahn Acker in nicht-benachteiligtem gebiet grünland in nicht-benachteiligtem gebiet Privilegierte Gebiete nach § 35 Abs. 1 (8) b BauGB Basisflächen für Solaranlagen nach eeg 2023 §37 Abs. 1 (2) Basisflächen für besondere Solaranlagen nach eeg 2023 §37 Abs. 1 (3) Abb. 4 Verortung der sechs PV-Potenzialräume nach Solarkataster NRWSeite 20 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik18bgmr Landschaftsarchitekten 4.1 geiSlAR lage und Rahmenbedingungen: − Landwirtschaftlich genutzter Raum rund um den siedlungsraum von geislar − nördlich begrenzt durch das FFh-gebiet der siegaue − Große Anteile der Flächen sind innerhalb des Privi- legierungskorridors auf Grund der Autobahn sowie der gleisanlagen − Lage im Landschaftsschutzgebiet − In der Gebietskulisse des Grünen C − am Rand Überschwemmungsbereiche durch sieg und Rhein − Archäologische Bodendenkmäler westlich und nördlich von geislar landschaftsraum und Raumcharakteristik: − Raum ist stark durch lineare Infrastrukturen zerschnitten − verschiedene Raumtypen: überwiegend landwirt- schaftliche Nutzung der Flächen um Geislar − grünland im Rheinvorland und Überschwemmungsbereich − durchwegung für Freizeit- und erholungssuchende über Hauptrouten des Grünen C und in Randberei- chen der Siegaue und am Villicher Bach − in Teilen große zusammenhängende landwirt- schaftliche Flächen mit geringem Anteil an glie- dernden und belebenden elementen − Offenlandschaft mit Potenzial für den Artenschutz und Biotopverbund − Strukturreiche Grünland-Landschaften entlang des Rheins und des Villicher Bachs − Landschaftsbild prägende Blickpunkte: Doppel- kirche von Schwarzrheindorf, Klosterkirche Villich und kirche in geislar Planungshinweise: − Infrastrukturelle Vorprägungen und Privilegierung begünstigen PV in diesem Raum − Randbereiche der siegaue einschließlich Deich und Villicher Bach mit den begleiten- den Wegen als tragendes grünes grundgerüst von PV durchgängig freihalten, Bündelung von aufwertungsmaßnahmen − Zwischen stark frequentiertem Deichweg der Sieg und 200m Privilegierungskorridor entlang der Autobahn im 500m Korridor intensive Strukturan- reicherung der Landschaft mit Gehölzen − Im Bereich Flächen-PV-Einstau von temporären Wasserflächen − sichtachsen, insbesondere zu kirchen müssen freigehalten werden − Insbesondere anzuwendende Strategien sind: Kammerung, Strukturierung (vom Siegdeich) Abb. 5 Blick vom Siegdamm Richtung Autobahn (A 565) Abb. 6 Blick von der Autobahn (A 565) auf die landwirtschaftlichen Flächen Abb. 7 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum geislarSeite 21 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik19bgmr Landschaftsarchitekten Abb. 8 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum geislar mögliche rechnerische Flächenpotenziale: ca. 80 ha Grünland ca. 250 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Davon sind ca. 95 ha privilegiert.)Seite 22 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik20bgmr Landschaftsarchitekten 4.2 gRAuRHeiNdoRF lage und Rahmenbedingungen: − Freiraum zwischen Rhein, Bonn-auerberg und Bornheim-hersel − Freiraumkonzept Rheingärten in Bearbeitung − Lage im Landschaftsschutzgebiet − Umlegung des Rheindorfer Bach (In Planung) − Bestandteil des grünen c − Charakteristische Topografie der Rheinterrassen mit ablesbarer Trassenkante landschaftsraum und Raumcharakteristik: − Landwirtschaftlich genutzter Raum (teilweise Obstanbau) − Hochfrequentierter Freizeit- und Erholungsraum, erschließungsnetz des grünen c − Großer Obsthof mit Obstbäumen − hoch- und tiefebene der Rheinterrasse als Überschwemmungsgrünland − Hohe Bedeutung für die Ablesbarkeit der Stadtge- biete von Bonn und Bornheim – ‚Landschaftsfen- ster‘ zum Rhein (Freiraumzäsur) − Landschaftsbild wird geprägt durch weite Sichten mit Bezug zum siedlungsraum, einzelne line- are Gehölzstrukturen und einzelne Baum- und Gehölzgruppen − Offenlandschaft mit Potenzial für Artenschutz und Biotopverbund Planungshinweise: − Raum sollte aufgrund seines besonderen land- schaftsbildes, Landschaftsfenster zum Rhein und Freiraumzäsur sowie der Funktion als wichti- gen naherholungsraum für Bonn-auerberg und Bornheim-Hersel möglichst von PV freigehalten werden; Privilegierte Flächen für PV entlang der Bahn haben keine infrastrukturelle Vorprägung − Obstanbau: Agri-PV und Obstanbau könnten in diesem Bereich Synergien entwickeln durch Witte- rungsschutz durch Überdachung − Offenlandschaft der Rheinterrassen sollte weitest- gehend erhalten bleiben (Feldlerchen-Gebiet) − Wegesystem des Grünen C von PV freihalten Abb. 9 Blick Richtung tiefere Rheinebene (HQ 100 Bereich) Abb. 10 Blick von Bornheim über das Wegeystem des grünen c´s Abb. 11 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum graurheindorf mögliche rechnerische Flächenpotenziale: ca. 8 ha Grünland ca. 80 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Davon sind ca. 15 ha privilegiert. Da die Bahntrasse aktuell nicht genutzt wird, gehen keine infrastrukturellen Vorprägun- gen hiervon aus.Seite 23 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik21bgmr Landschaftsarchitekten Abb. 12 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum graurheindorfSeite 24 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik22bgmr Landschaftsarchitekten Abb. 13 Tallage zwischen den Siedlungsräumen Abb. 14 Blick vom Siedlungsrand über die Tallage Abb. 15 Klimatische Ausgleichräume Betrachtungsraum Hoholz 4.3 HoHolZ lage und Rahmenbedingungen: − Am Siedlungsrand von Bonn mit besonderen topo- graphischen Gegebenheiten (Tallage, Hänge) − Landwirtschaftlich genutzter Raum mit überwie- gend dauergrünland − Lage im Landschaftsschutzgebiet − Randbereich vom Pleiser Ländchen – Teilraum der Rheinlandschaften − Großteil des Raums als Biotopverbund der Stufe I und ii ausgewiesen − Teilbereiche sind klimatischer Ausgleichsraum für die umliegenden Siedlungsräume landschaftsraum und Raumcharakteristik: − Freizeit- und erholungsraum für die angrenzende Bewohnerschaft − Landschaftsbild wird durch weite Sichten (Tallage), lineare Gehölzstrukturen und einzelne Baum- und Gehölzgruppen geprägt − Aufgrund der Topografie werden PV-Anlagen weit sichtbar sein − Abwechslungsreiche Landschaft durch verschie- dene Nutzung der Flächen (Acker und Grünland) sowie besonderer Biotopstrukturen Planungshinweise: − Aufgrund der geringen infrastrukturellen Vorprä- gung werden PV-Anlagen deutlich als Fremdkörper wahrnehmbar sein. − Aufgrund des Landschaftsbildes, der klimatischen Bedeutung und den Wertigkeiten des Biotopver- bunds der stufen i und ii sollte in diesem Raum von der Planung von PV-Anlagen abgesehen werden. − Privilegierte Flächen (PV-Anlagen von Hofstel- len) sollten hinsichtlich der Fernwirkung geprüft werden; Strategien der Kammerung, Gliederung und Verstecken müssen hier eingesetzt werden. mögliche rechnerische Flächenpotenziale: ca. 10 ha Grünland ca. 40 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (davon sind ca. 0,5 ha privilegiert.)Seite 25 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik23bgmr Landschaftsarchitekten Abb. 16 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum HoholzSeite 26 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik24bgmr Landschaftsarchitekten 4.4 HolToRF lage und Rahmenbedingungen: − südlich vom siedlungsraum Bonn − Direkt angrenzend an den Ennert (NSG & FFH) − Lage im Landschaftsschutzgebiet − Klimatischer Ausgleichsraum landschaftsraum und Raumcharakteristik: − Intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen − nur geringe Durchwegung/Wegenetze − Geringe Frequentierung durch Freizeit- und erholungssuchende − Ausgeräumte Agrarlandschaft mit großen zusam- menhängenden landwirtschaftlichen Flächen mit geringer Topografie in Bereichen − Offenlandschaft mit Potenzial für den Artenschutz − Teilbereich mit linearen Gehölzstrukturen und ein- zelnen Baum- und Gehölzgruppen (Biotopverbund Stufe II) Planungshinweise: − Berücksichtigung der Klimatischen Funktion der Flächen und Kaltluftströme (Funktion muss erhal- ten bleiben) − Nähe zu sensiblen Naturräumen, wie Ennert: Sicherung von Querungsmöglichkeiten (Wander- korridore) und erhalt der Biotopverbünde mit herausragender Bedeutung (Stufe II) − Insbesondere anzuwendende Strategien sind: Kammerung, Strukturierung sowie Verstecken (von Wegen die zur Freizeit und erholung genutzt werden) − PV-Nutzung in diesem Bereich sollte immer mit einer umfassenden Aufwertung des Landschafts- raumes verbunden werden (Huckepack!) Abb. 17 landwirtschaft mit Siebengebirge im Hintergrund Abb. 18 landwirtschaft mit ennert im Hintergrund Abb. 19 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum Holtorf mögliche rechnerische Flächenpotenziale: ca. 8 ha Grünland ca. 130 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Davon sind keine Flächen privilegiert.)Seite 27 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik25bgmr Landschaftsarchitekten Abb. 20 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum HoltorfSeite 28 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik26bgmr Landschaftsarchitekten 4.5 MeßdoRFeR Feld lage und Rahmenbedingungen: − Freiraum, welcher fast vollständig von Siedlungs- raum umschlossen ist − Landwirtschaftlich genutzter Raum (ökologische Landwirtschaft) − Westlich von Meßdorf: Feldfruchtanbau auf klein- teiligen parzellen, − infrastrukturelle Vorprägung durch Hochspan- nungstrassen, Bahntrasse − Bestandteil des grünen c (messdorfer Feld und Gartenland) − Bedeutender klimatischer Ausgleichsraum für die umliegenden Siedlungsräume landschaftsraum und Raumcharakteristik: − Hochfrequentierter Freizeit- und Erholungsraum − Landschaftsbild wird geprägt durch weite Sichten mit Bezug zum siedlungsraum, − geringe Strukturierung mit linearen Gehölzstruk- turen, Baumreihen und einzelnen Baum- und Gehölzgruppen − Offenlandschaft mit Potenzialen für Artenschutz und Biotopverbund − Westlich von Meßdorf: Kleinteilige Parzellie- rung der Landwirtschaftlichen Schläge, ohne Begleitstrukturen in Form von Gehölzen oder Feldrainen (ausgeräumte Agrarlandschaft) Planungshinweise: − Raum sollte aufgrund seines besonderen land- schaftsbildes, klimatischer Funktionen und der Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV freigehalten werden − Im Privilegierungskorridor müssen Sichtachsen von Hochpunkten zu Raumprägenden Landschaftsele- menten sowie zu hervorstehenden Gebäuden (z.B. Kirchen) freigehalten werden; Wegebegleiträume im privilegierten Bereich freihalten, Anlage von breiten Rainen − gestalterisch und hinsichtlich der Frequenz bedeutsamer Raum ist die Brücke über der Bahn- strecke mit weiten Blicken – Freihaltung wichtig − Westlich von Meßdorf: Agri-PV und Feldfruchtan- bau könnten in diesem Bereich Synergien entwi- ckeln durch Witterungsschutz durch Überdachung Abb. 21 Freizeit- und erholungsraum Meßdorfer Feld Abb. 22 gartenland westlich von Meßdorf Abb. 23 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum Meßdorfer Feld mögliche rechnerische Flächenpotenziale: ca. 15 ha Grünland ca. 220 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Davon sind ca. 50 ha privilegiert.)Seite 29 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik27bgmr Landschaftsarchitekten Abb. 24 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum Meßdorfer FeldSeite 30 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik28bgmr Landschaftsarchitekten 4.6 ücKeSdoRF lage und Rahmenbedingungen: − Freiraum zwischen Siedlungsräumen − Landwirtschaftlich genutzter Raum (Weiden, Acker und Grünland) − durchzogen vom nsg katzenlochbachtal − Lage im Landschaftsschutzgebiet − Klimatischer Ausgleichsraum für die umliegenden Siedlungsräume − Großteil des Raums als Biotopverbund der Stufe I und ii ausgewiesen landschaftsraum und Raumcharakteristik: − Freizeit- und erholungsraum für die angrenzende Bewohnerschaft − Landschaftsbild wird durch weite Sichten über den Katzenlochbach (Tallage) geprägt − Ergänzt wird es durch lineare Gehölzstrukturen und einzelne Baum- und Gehölzgruppen − Abwechslungsreiche Landschaft durch verschie- dene Nutzung der Flächen (Weiden, Acker und Grünland) sowie besonderer Biotopstrukturen Planungshinweise: − Raum sollte aufgrund seines besonderen land- schaftsbildes, klimatischer Funktionen und der Funktion als Naherholungsraum möglichst von PV freigehalten werden − Aufgrund der Topografie hohe Empfindlichkeit des Landschaftsbildes − Im Privilegierungskorridor sollten PV-Anlagen so geplant werden, dass diese das Landschaftsbild nur minimal beeinträchtigen (Strategien der Kam- merung und Gliederung wichtig) Abb. 25 Blick über das Katzenlochbachtal Abb. 26 Blick zu Autobahn (A 565) Abb. 27 Klimatische Ausgleichsräume Betrachtungsraum ückesdorf mögliche rechnerische Flächenpotenziale: ca. 25 ha Grünland ca. 140 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Davon sind ca. 30 ha privilegiert.)Seite 31 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik29bgmr Landschaftsarchitekten Abb. 28 PV-Potenzialflächen nach eeg 2023 und Tabuflächen Betrachtungsraum ückesdorfSeite 32 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik30bgmr Landschaftsarchitekten 5. anForderungen an die pla- NuNG uNd GESTALTuNG VoN PV- anlagen In der Flächenanalyse zu den Potenzialflächen für Pho- tovoltaik wurde auf Grundlage der Flächendarstellung des Solarkatasters und nach Abzug der Tabuflächen (vgl. S.12) eine Flächenkulisse ermittelt, die potentiell für Photovoltaik (FF-PV und Agri-PV) begünstigt ist. Gleichzeitig unterliegen auch diese Flächen weiteren Restriktionen und Anforderungen, die sich aufgrund: − des Landschaftsbildes − der klimatischen Relevanz − der Erholungsfunktion (z.B. Durchwegung) − und der naturschutzrechtlichen- und artenschutz-Bedeutung ergeben. Bonns Landschaftsräume sind ein kostbares Gut, das nicht vermehrbar ist. Die Anlage von PV-Anlagen bedeutet einen Eingriff und Veränderung in diesen Räumen. Deshalb stellt eine landschafts-, natur-, klima- und artenschutzverträgliche Einbindung von PV-Anla- gen spezifische Anforderungen an die Planung und gestaltung dieser anlagen. um diesen anforderungen gerecht zu werden, braucht es im Vorfeld vertiefende untersuchungen, um den umfang, die art der anlage und Einbindungsstrategien sowie Gestaltungsprinzi- pien zu bestimmen. im Folgenden werden verschiedene einbindungsstrate- gien und Gestaltprinzipien vorgestellt. Wie kann die Photovoltaik in der Landschaft optimiert werden? hierzu werden 7 strategien und zwei planungshinweise vorgeschlagen: Strategie Kammerung Landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft wirkt auf- grund der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen der Schläge vielfältig. Diese Kammerung wird durch Heckenstrukturen, Baumreihen, Feldgehölze, Raine noch weiter unterstützt. PV ist zunächst eine monotone Flächennutzung, die visuell keine Abwechslung mit sich bringt. Daher kommt der Kammerung der PV-Land- schaft eine Schlüsselrolle zu. Der Horizont ist nicht eine riesige PV-Modul-Fläche, sondern wird durch weitere horizontale Flächennutzungen gegliedert. Neben einer Grünlandfläche, neben einem Getreidefeld, neben einem Gemüsefeld ist ein PV-Feld. Die differenzierte Nutzung von verschiedenen Feldschlägen wird auf PV übertragen. die kammerung der unterschiedlichen Schläge wird durch Wege mit Rainen und begleitenden Gehölzstrukturen weiter strukturiert und gegliedert. Strategie: Verstecken Mit dichten Heckenstrukturen kann ein Sichtschutz erreicht werden. Die Freiflächen-PV-Anlagen werden hinter Hecken versteckt. Diese Maßnahme ist vor allem in weitgehend ebenen Flächen wie dem Meßdorfer Feld und Graurheindorf und Geisler sowie bei Freiflä- chenanlagen mit einer geringen Höhe wirksam. Agri-PV-Anlagen haben in der Regel eine Mindesthöhe von zwei metern tendenziell höher, um eine Bewirt- schaftung der Fläche, zu gewährleisten. Die ursprüngliche Funktion von Hecken bestand in der abgrenzung von unterschiedlichen nutzungen in der Landwirtschaft. Zudem wurde sie aus Gründen des Windschutzes angelegt. Diese Funktion haben die Hecken einer PV-Landschaft nicht. Hecken in PV-Land- schaften dienen als Sichtschutz, sollten selbst eine hohe Attraktivität hinsichtlich des Landschaftsbildes (Laub- färbung, Blühaspekte) aufweisen. Weiterhin sollen Heckenstrukturen in PV-Landschaften die Biotopstruk- tur anreichern und das Biotopverbundsystem stärken. Hecken in PV-Landschaften produzieren nicht nur bio- logische Vielfalt oder bieten neue visuelle Qualitäten, sondern sie binden co² und sind Energieproduzenten in Form von Holz. Die Energiehecken werden vergleichbar der Bewirtschaftung von Wallhecken bzw. Knicks regel- mäßig und abschnittsweise ‚Auf-Stock-gesetzt‘. Mit dieser Bewirtschaftung wird auch verhindert, dass die Hecken ‚durchwachsen‘ und damit durch den Schatten- wurf die ‚Energieernte‘ der PV-Anlagen einschränken. Strategie: Strukturierung Durch Hecken können Qualitäten der Offenlandschaf- ten eingeschränkt werden. Die Offenlandschaften entwickeln ihre Qualitäten durch weite Sichten, am Horizont werden Berge (Ennert und Siebengebirge) oder die kirchtürme der verschiedenen ortsteile sicht- bar. Um den Charakter der Offenlandschaft erlebbar zu halten, aber auch die ‚Härte und Monotonie‘ der groß- flächigen PV-Anlagen zu brechen, sind punktuelle und abschnittsweise Gehölzpflanzungen ein gutes Mittel. Baumreihen, lückige Heckenstrukturen und Feldgehöl- zinseln lockern die großen, monotonen Flächen der PVSeite 33 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik31bgmr Landschaftsarchitekten -Anlagen auf, daher ist die Strategie der Strukturierung ein Ansatz um weite Sichten mit einer gleichzeitigen Anreicherung zu verknüpfen. Strategie: Grüne Begleiträume an Wegen Die Offenlandschaften werden über ein Netz an Wegen erschlossen und erlebbar gemacht. dieses netz wurde z.B. im Rahmen des grünes c besonders gefördert und qualifiziert. Daher wird es wichtig sein, das Haupt- und Nebenwegenetz für Rad und Fußgänger*innen nicht durch eng an Wege gestellte PV-Anlagen einzuschrän- ken. Wege, die entlang von PV-Feldern führen, sollten immer durch grüne Begleiträume über Distanz verfü- gen. Somit sollen PV-freie Korridore entlang von Haupt- wegen als ein planungsgrundsatz gelten. dabei sind die Breite der Begleiträume abhängig vom Landschaftsbild und den verwendeten PV-Anlagentypen. Der Mindest- abstand zwischen Weg und PV-Anlagenzaun sollte 10 m betragen, so dass auch verschiedene Gehölzstrukturen integriert werden können. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen kann durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflä- che (also der PV-Fläche) diese Begleitfläche gesichert werden. Mit Pflanzgeboten nach § 9 Abs. 1, Nr. 25 a und b kann die Art der Begrünung definiert werden. Strategie: Biotopverbund - Biotopanreicherung Großflächige PV-Anlagen wirken mit ihren Einzäunun- gen als Barrieren für den Biotopverbund. Daher müssen vorhandene lineare und punktuelle Biotopstrukturen in der Planung von PV-Anlagen berücksichtigt und erhalten werden. Korridore zur groß- und kleinräumigen Durch- wanderbarkeit der Landschaft für ziehende Arten sind freizuhalten – es sollten Querungskorridore für Groß- säuger vorgesehen werden. Einfriedungen der Anlagen sollen so ausgeführt werden, dass eine Durchlässigkeit für kleinere Lebewesen gegeben ist (Bodenabstand des Zaunes sollte in Bereichen 20 cm betragen). Emp- fohlen wird im Sinne einer naturverträglichen Planung auf einen Zaun im klassischen Sinne zur Einfriedung zu verzichten und stattdessen als Einzäunung einen natur- nahen Heckenbewuchs (Sichtschutz und Lebensraum) vorzusehen. Mit einer örtlichen Bauvorschrift können, wie z.B. bei der Bonner Vorgartensatzung Vorgaben für die Gestal- tung von Einfriedungen von PV-Analgen gemacht werden (Höhe, Material, Durchlässigkeit). Durch die Schaffung zusätzlicher Strukturen und Offen- bereiche innerhalb der Anlage können sich Zaun- eidechse, Steinschmätzer, Kreuzkröte und diverse Insekten ansiedeln. Dazu sollten neben Hecken auch steinhaufen, Rohbodenstellen, totholz oder im ein- zelfall Kleingewässer innerhalb der PV-Anlagen vorge- sehen werden. Extensiv genutzte Standorte können sich so als wertvolle, störungsarme Lebensräume für bodenbrütende Vögel entwickeln. Einige bedrohte Vogelarten (Braunkehlchen) nehmen die wertvollen, störungsarmen Lebensräume als Brutplatz an. (vgl. NABU 2021: Kriterien für naturverträgliche Photovol- taik-Freiflächenanlagen, S. 6 ff.) Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes sollten auch Vorgaben für die Beleuchtung gemacht werden. Als Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung von Boden, Natur und Landschaft kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB die Beleuchtung mit UV-armen, insektenfreundlichem Licht und das Verbot einer dau- erhaften nächtliche Beleuchtung festgesetzt werden Strategie: Biologische Vielfalt fördern „PV-FFA ermöglichen durch eine Extensivierung der Flächennutzung eine Kombination von Natur- und Kli- maschutz. Insbesondere, wenn die Flächen vorher kon- ventionell landwirtschaftlich bewirtschaftet wurden, ist eine signifikante Verbesserung der Biodiversität erreichbar.“ (NABU 2021: Kriterien für naturverträgli- che Photovoltaik-Freiflächenanlagen, S. 3). Zur Steigerung der Biologischen Vielfalt sollte unter den Modulen extensiver Bewuchs von Spontanvegeta- tion oder heimischen standortgerechten Arten aus der Region vorgesehen werden. Auf Düngung und Pestizide sollte verzichtet werden. Die Wild- und Kulturpflanzen bieten zahlreichen Insekten ein ganzjähriges Nahrung- sangebot. Die Pflege der Anlagenfläche sollte unter Berücksichtigung der Verschattungsfreiheit extensiv mit Beweidung oder Mahd erfolgen. Je nach Vegeta- tion und Blühfolge können bis zu zwei Mahden sinnvoll sein. Die Installation der Modulreihen sollte so gewählt werden, dass eine ausreichende Versickerung der Nie- derschläge sichergestellt wird – Niederschläge sollen in der Fläche bleiben. Standortbezogen könnte sich in diesem zusammenhang die anlage eines Feuchtbio- tops anbieten. (vgl. NABU 2021: Kriterien für naturver- trägliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen, S. 6 ff.) Entwässerungsgräben und Drainagen können in Berei- chen von FF-PV-Anlagen, die nicht durch die Land- wirtschaft doppelt genutzt werden, in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Schwammlandschaften können so im Bereich von PV-Anlagen entstehen. Es können auch bewusst Senken und Geländemulden angelegt werden, in denen sich das Wasser sammelt.Seite 34 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik32bgmr Landschaftsarchitekten Strategie: doppelnutzung Mit Agri-PV ist die Möglichkeit gegeben, die Flächen- konkurrenz, durch eine Doppelnutzung der Fläche aus Energiegewinnung und Landwirtschaft zu reduzie- ren. Dabei werden Lebensmittel- und Stromproduk- tion auf derselben Fläche ermöglicht. Grundsätzlich werden für die Doppelnutzung zwei Typen der Agri-PV unterschieden. Bei Agri-PV aufgeständert werden PV-Anlagen auf bestehenden landwirtschaftlichen Flächen in einer grö- ßeren Höhe (> 2 m) mit größerem Abstand zwischen den einzelnen PV-Modulen aufgeständert. Während bodennahe anlagen geringere kosten mit sich bringen und das Landschaftsbild geringer beeinflussen, nutzen hochaufgeständerte Anlagen die Fläche besser durch die Doppelnutzung der Energiegewinnung und land- wirtschaftlichen Nutzung. (vgl. Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Hrsg.) 2022: Agri-Photovol- taik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende: Ein Leitfaden für Deutschland, S. 11). Bei Agri-PV vertikal werden bifaziale Module einge- setzt, die beidseitig die Ost- und West-Sonnenstände nutzen. Diese Wände wirken je nach Ausrichtung sehr unterschiedlich. (siehe zu den unterschiedlichen Arten von Photovoltaik Kapitel 6) Planungshinweise: Kaltluftentstehung und Kaltluftbahnen Je nach PV-Art wird die Kaltluftentstehung stärker oder weniger stark eingeschränkt. Die Bodentemperatur bei FF-PV-Anlagen reduziert sich tagsüber um bis zu 5 Grad celsius, erhöht sich jedoch in den nachtstunden durch die aufgewärmten PV-Module, wodurch die Kaltluftent- stehungsrate nachts reduziert wird. zeitgleich wird durch die Bodennähe eine Luftzirkulation unterhalb der Anlagen erschwert. (vgl. Alona Armstrong et al. 2016: Solar park microclimate and vegetation management effects on grassland carbon cycling). Vertikale Agri-PV-Anlagen schränken durch die Aus- richtung hingegen die Kaltluftproduktionsrate nur in geringem Maße ein. Wenn sie in Richtung Luft- leitbahn stehen, wird der Luftaustausch nur gering beeinträchtigt, wenn sie quer zur Luftleitbahn stehen, kann die Beeinträchtigung erheblich sein. Bei hoch- aufgeständerten Agri-PV-Anlagen ist, im Vergleich zu FF-PV-Anlagen, von einem geringeren Anstieg der Bodentemperatur in den Nachtstunden sowie einer besseren Luftzirkulation, durch die Höhe und die Abstände zwischen den einzelnen Modulen, auszugehen. Die Wirkung von Kaltluftbahnen kann durch die Stellung der PV-Module (quer oder mit der Kaltluftströmung) beeinflusst werden. Wenn z.B. vertikale PV-Module genutzt werden, die mit der Luftleitbahn stehen, wird der Luftaustausch nur gering beeinträchtigt. Wenn sie quer zur Luftleitbahn stehen, kann die Beeinträchti- gung jedoch erheblich sein. Da die nächtliche Kaltluftströmung meist bodennah erfolgt, kann FF-PV, die nicht hochaufgeständert ist, diese einschränken. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die module durch die gewinnung solarer Energie erwärmen und die Umgebungstemperatur erhöhen. Diese Faktoren führen zu einer Reduzierung der Funktion der Kaltluftbahnen. Agri-PV mit hochauf- geständerten kleinen PV-Modulen ermöglichen Kalt- luftströmung weitgehend. Grundsätzlich sind die Auswirkungen von PV-Anlagen auf die Kaltluftentstehung, Kaltluftleitbahnen und das städtische Klima kaum erforscht. Dies gilt es bei der Pla- nung von Anlagen zu berücksichtigen und vertiefend zu untersuchen. daher sollten bei größeren anlagen, die im Bereich von klimatisch bedeutsamen Flächen liegen, entsprechende Auswirkungsanalysen mit Planungshin- weisen zur Minderung und Vermeidung von negativen Effekten auf die Kaltluftentstehung und Leitbahnen untersucht werden. Hierbei sollen aus klimatischer Sicht Vorschläge für verträgliche Technologien gemacht werden. Planungshinweise: Rückbau Anlagen sind so auszuführen, dass keine Fundament- rückstände nach Rückbau im Boden bleiben. Dabei ist auf Betonfundamente zu verzichten. die anlagen soll- ten über günstigere und leicht rückbaubare Gewinde- stäbe im Boden verankert werden. Diese können bei Rückbau der Anlage vollständig aus dem Boden ent- fernt werden. im Rahmen der genehmigungsverfahren sollten solche Rückbauanforderungen bereits verein- bart werden. Im Falle der Aufstellung von Bebauungsplänen kann eine zeitliche Befristung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB festgesetzt werden. Es kann auch festgelegt werden, welche nachnutzung herzustellen ist. Implementierung: Instrumente Für die PV-Anlagen, für die ein Bebauungsplan auf- gestellt werden muss, können durch entsprechendeSeite 35 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik33bgmr Landschaftsarchitekten Umweltuntersuchungen (Umweltprüfung) die hier genannten Anforderungen ortsspezifisch konkretisiert werden. Mit Aufstellung eines Musterkataloges für Festsetzungen können Standards gesetzt werden. Für privilegierte PV-Anlagen, für die keine B-Pläne aufgestellt werden müssen, können durch eine örtli- che Bauvorschrift für PV-Anlagen (Vergleichbar einer Freiflächengestaltungssatzung, Vorgartengestaltungs- satzung) Qualitätsanforderungen formuliert werden. Daher sollte geprüft werden, ob eine Bonner PV-Gestal- tungssatzung aufgestellt wird.Seite 36 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik34bgmr Landschaftsarchitekten 6. arten von photovoltaik Im Fachgutachten wird in drei PV-Arten unterschieden (Freiflächen-Photovoltaik, Agri-PV aufgeständert und Agri-PV vertikal). Im nachfolgenden werden diese drei Varianten in Form von Kurzsteckbriefen vorgestellt. Die Erkenntnisse in den Steckbriefen sind die Symbiose aus den nachfolgenden Quellen: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2022): Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie. Positionspapier. Bonn. NABU (2021): Kriterien für naturverträgliche Photovol- taik-Freiflächenanlagen. Berlin. Wydra, k.; Vollmer, V., Schmidt, S., Prichta, S., Kunze R., Aulich, H. (2022): Potenzial der Agri-Photovol- taik in Thüringen. Fachhochschule Erfurt, SolarIn- put e.V. Online: https://solarinput.de/wp-content/ uploads/2022/05/APV-Studie_19052022_Final.pdf [Abgerufen: 02.08.2023] Frauenhofer ISE (2022): Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende, Ein Leitfaden für Deutschland | Stand April 2022. Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE. Online: https://www.ise. fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/agri- photovoltaik-chance-fuer-landwirtschaft-und-ener- giewende.html [Abgerufen: 02.08.2023] Zaplata, M., Stöfer M.: Metakurzstudie zu Solarparks und Vögeln des Offenlands. NABU | Stand 18.03.2022 Abb. 29 Solar Power Station on the summer Meadow, Bild: Kajano – stock.adobe.com (lizensiert)Seite 37 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik35bgmr Landschaftsarchitekten 6.1 FReiFläcHeN-PV Platzbedarf hoch, Flächenbilanz in der Doppelnutzung geringer Verschattung hoch, je nach dichte Multifunktionale Nutzung − stromerzeugung − Beweidung/Mahd zur Pflege erforderlich − artenreiche Blühwiesen Hinweise zur Naturverträglichkeit − Querungsmöglichkeit für Tiere erhalten durch ent- sprechende Abstände und Vermeidung von langer korridorbildung − Förderung der Schwammlandschaft durch Rück- haltung des Regenwassers auf den Flächen (Schlie- ßung von Entwässerungsgräben und Drainagen), Anlage von Mulden für Zwischenspeicherung, ggf. Dichtung für die Anlage von Kleingewässern, keine Ableitung des Regenwassers, Versickerung über die belebte Bodenschicht − Entwicklung einer höheren Luftfeuchtigkeit unter den Anlagen (Wasserdurchlässige PV-Module - Schlitze) − Schaffung zusätzlicher Strukturen und Offenbe- reiche innerhalb und am Rand der anlagen, dazu könnten neben Hecken und Feldgehölzen auch steinhaufen, Rohbodenstellen, magere Böden, Totholz, Sukzessionsflächen dienen − Verzicht auf Dünger und Pestizide, Einsatz von regionalem, autochthonem saatgut zur Förderung der Vielfalt (insbesondere Insekten) landschaftliche Auswirkungen − durch die bodennahe aufstellung wird die auswir- kung auf das Landschaftbilds geringer gehalten, diese können durch eine naturnahe Einfriedung und breitere Randstreifen von 10 und mehr metern weiter reduziert werden. Klima − Luftzirkulation unter den Anlagen erschwert − Evapotranspirationsprozesse zur Kaltluftentwick- lung unter den anlagen erschwert leistung/Produktion − 100 % Stromerzeugung − geringere Flächendoppelnutzung − kein landwirtschaftlicher Ertrag auf diesen Flächen möglich Abb. 30 Schafe und Ziegen in einem Solarpark, Bild: Mr.Stock – stock.adobe.com (lizensiert)Seite 38 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik36bgmr Landschaftsarchitekten 6.2 AgRi-PV AuFgeSTäNdeRT Platzbedarf gering, gute Doppelnutzung (hochaufgeständerte Module, so dass Landmaschinen die Flächen darunter bewirtschaften können) Verschattung tendenziell hoch, je nach dichte der module Multifunktionale Nutzung Landwirtschaft und Stromerzeugung gut geeignete Kulturpflanzen Kartoffeln, Beerenobst, Hopfen, Spinat, Ginseng, Salat, Ackerbohnen, Leguminosen, Zwiebeln, Gurke und zucchini Hinweise zur Naturverträglichkeit − Tendenziell gute Querungsmöglichkeit für Tiere, durch die Aufständerung − Weniger Potenzial der Biodiversität, da konventio- nelle Landwirtschaft diese einschränkt landschaftliche Auswirkungen − Durch die prägnante Höhe (bis zu 8 m in Ver- suchsaufbau Heggelbach) führt das Modul eher zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes − Bei Nutzung von Trackersystemen (also Mitwan- dern der Module mit dem Sonnenstand) besteht die Möglichkeit eine Bewirtschaftung- und Ern- teeinstellung (mit der Bewirtschaftungsrichtung) einzustellen. So können Höhen reduziert werden. − Verzicht auf Einfriedigung, da empfindliche module nicht erreichbar sind (einfriedigung beschränkt sich nur auf die Technik wie Umspann- gebäude, Reglerstation usw.) − Bei einfriedung durch naturnahe maßnahmen wie „Wildhecken“ besserer Einbindung gewährleisten, dies erhöht gleichzeitig die Biodiversität (Strategie: Verstecken) − Schutz von Kulturpflanzen durch Verschattung und schutz vor niederschalg und hagel Klima − Sicherstellung der Wasserversickerung durch ent- sprechenden Modulabstand − Luftzirkulation am Boden ist durch Höhe besser gegeben − Aufgrund der größeren Abstände können Kühlef- fekte anteilig wirken. leistung/Produktion − Die Modulabstände bei aufgeständerten Anlagen werden für die Lichtdurchlässigkeit benötigt − Durch größere Modul Abstände verringert sich die produzierte Leistung − PV- Ertrag bei ca. 60 Prozent im Vergleich zu einer FF-PV Anlage − Bei ca. 80 Prozent landwirtschaftlicher Ertrag im Vergleich zu einer reinen landwirtschaftlich genutzten Fläche Abb. 31 Agro-Photovoltaikanlage Heggelbach in Baden-Württemberg, deutschland. Forschungsanlage. Bild: Asurnipal, cc BY-SA 4.0Seite 39 von 41 Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik37bgmr Landschaftsarchitekten 6.3 AgRi-PV VeRTiKAl Platzbedarf gering, gute Doppelnutzung (vertikale Module, sodass Landmaschinen die Flächen dazwischen bewirtschaften können) Verschattung wenig, dynamisch nach Sonnenverlauf Multifunktionale Nutzung: Landwirtschaft (vorwiegend bei Dauergrünland aber auch Ackerbau eingesetzt) und Stromerzeugung Hinweise zur Naturverträglichkeit: − Querungsmöglichkeit für Tiere schlecht durch die Bildung langer korridore − Regenwasser kann flächig wirken, hohe Verdun- stung und Versickerung − In Randbereichen Schaffung zusätzlicher Struk- turen und Offenbereiche, dazu könnten neben Hecken auch Steinhaufen, Rohbodenstellen, magere Böden, totholz oder im einzelfall kleinge- wässer gehören − bei intensiver landwirtschaftlicher Nutzung gerin- geres potenzial für die steigerung der Biologischen Vielfalt landschaftliche Auswirkungen: − durch die Bodennahe aufstellung werden die aus- wirkung des Landschaftsbilds geringer gehalten, diese können durch eine naturnahe Einfriedung weiterhin reduziert werden − Die Zerschneidung der Landschaft wird durch die korridorbildung gesteigert Klima − Evapotranspirationsprozesse zur Kaltluftentwick- lung gegeben; Böden werden durch Regenwasser gleichmäßig gespeist. − Da keine Überdachung, schnelle nächtliche Abküh- lungsprozesse gewährleistet − Die vertikalen Module werden in Nord-Süd- Richtung aufgebaut, die Wirksamkeit von Kaltluft- bahnen kann in Nord-Süd-Richtung gewährleistet werden, bei Ost-West-Richtung starke Einschrän- kungen, ggf. Schrägaufstellung als Konfliktlösung leistung/Produktion − Zielkonflikt zwischen Reihenabstand und Erträgen aus Solarbetrieb; Abstände müssen groß genug für die landwirtschaftliche Produktion sein − PV- Ertrag in Abhängigkeit zu den Abständen bei bis zu 30 Prozent im Vergleich zu einer FF-PV anlage − Bei ca. 70 Prozent landwirtschaftlichen Ertrag im Vergleich zu einer reinen landwirtschaftlich genutzten Fläche Abb. 32 luftbild einer Agrivoltaik-Anlage mit vertikalen bifazialen Modulen nahe Aasen bei donaueschingen, BW. Bild: Tobi Kellner, cc BY-SA 4.0Seite 40 von 41 Seite 41 von 41
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de