232255 · Beschlussvorlage
Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger im Jahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 232255
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232255 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und – treffs freier Träger im Jahr 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 17.01.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger wird, basierend auf den eingereichten Anträgen, unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien fortgeführt. Für das Jahr 2024 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe von 402.643 Euro. Begründung In den Seniorenbegegnungsstätten und -treffs freier Träger werden wohnortnah eine Vielzahl von Angeboten der Beratung, Begegnung und Bildung vorgehalten. Diese niedrigschwelligen Angebote stellen vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Vereinsamung sehr wichtige Anknüpfungspunkte für ältere Menschen in Bonn dar und sind ein unverzichtbarer Baustein in der Bonner Versorgungslandschaft. Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen freier Träger, die auf Basis der im Frühjahr 2017 vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien für Begegnungsstätten (Drucksachen-Nr. 1513099NV13 und 1711523) bestimmten Kategorien zugeordnet wurden: Kleine und mittlere Seniorentreffs • DRK-Seniorenbegegnungsstätten in Duisdorf, Oberkassel und Auerberg / DRK-Kreisverband Bonn e. V. • Caritas-Begegnungsstätte Thomas-Morus / Caritasverband für die Stadt Bonn e. V. • AWO-Seniorenbegegnungsstätte Ohm-Thiebes-Haus / AWO Ortsverein Beuel e. V. • AWO-Seniorenbegegnungsstätte Lotte-Lemke / AWO Ortsverein Bonn- Stadt e. V.Seite 1 von 4 Seite 2 • AWO-Stadtteiltreff Duisdorf / AWO Ortsverein Bonn-Duisdorf e. V. • AWO-Nachbarschaftszentrum Im Frankengraben / AWO Ortsverein Bad Godesberg e. V. Seniorenbegegnungsstätten mit umfangreichem Bildungsangebot • Tenten – Haus der Begegnung / VEBOWAG • Seniorenbegegnungsstätte Offene Tür Dürenstraße / OT Duerenstraße e. V. • Margarete-Grundmann-Haus / Paritätische Sozialdienste gGmbH bzw. ggf. Rechtsnachfolgende In den Jahren 2021 und 2022 wurden die Zuschüsse nach Abstimmung mit allen Trägern auf Basis der Förderung 2020 zuzüglich eines zweiprozentigen Zuschlages unmittelbar beziffert und mit Beschluss vom 16.2.2022 vom Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit bewilligt (Beschlussvorlage 220045) Für die aktuelle Förderung 2024 (ebenso wie für die auf der Sitzung des ASMG vom 30.08.2023 beschlossenen Förderung für das Jahr 2023, s. Drucksachen- Nr. 231243) wurde nunmehr ankündigungsgemäß um konkrete Anträge gebeten und die jeweiligen Einzelberechnungen auf Grundlage dieser eingereichten Daten vorgenommen. Hierbei fanden auch die vereinbarungsgemäß eingereichten Verwendungsnachweise 2021/2022 Berücksichtigung. Bei allen Förderungen handelt es sich um Höchstzuschussbeträge, deren Verwendung im Folgejahr entsprechend nachzuweisen ist. Eventuelle Überzahlungen werden zurückgefordert. Der Förderbedarf stellt sich wie folgt dar: Träger / Einrichtung Förderung 2022 in EURO maximale Förderung 2023 in EURO maximale Förderung 2024 in EURO DRK/Duisdorf, Auerberg, Oberkassel 16.440 € 17.000 € 17.340 € Caritas / Thomas- Morus-Haus 5.600 € 6.000 € 6.120 € AWO/Duisdorf 15.295 € 13.800 € 14.100 € AWO/Beuel 18.415 € 18.360 € 18.730 € AWO/Bonn Stadt 15.918 € 25.015 € 25.342 €Seite 2 von 4 Seite 3 Träger / Einrichtung Förderung 2022 in EURO maximale Förderung 2023 in EURO maximale Förderung 2024 in EURO AWO/Bad Godesberg 28.507 € 26.736 € 28.223 € Vebowag/ Tentenhaus 95.405 € 97.920 € 99.878 € Paritäter/ Margarete- Grundmann- Haus*) 81.880 € 83.520 € 85.190 € OT Duerenstraße 100.384 € 105.608 € 107.720 € *) Die PariSozial-Pflege GmbH befindet sich lt. Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 01.11.2023 in einem Insolvenzverfahren. Laufende Zahlungen für bestehende Fördermaßnahmen der PariSozial-Pflege GmbH und mit ihr verbundenen Organisationen wurden zunächst zurückgehalten, bis mit dem Insolvenzverwalter und anderen Beteiligten sichergestellt werden kann, dass die städtischen Zahlungen rechtssicher für die städtischen Förderzwecke verwendet werden. Amt 30 wird in den Prozess eingebunden. Der Träger erhält zu gegebener Zeit eine Nachzahlung für seine Fördermaßnahmen. Förderung gesamt: Förderung 2022 in EURO (gesamt) maximale Förderung 2023 in EURO maximale Förderung 2024 in EURO 377.844 € 393.959 € 402.643 € Ergänzende Anmerkungen: Die Räumlichkeiten der OT Dürenstraße wurden 2019 umfangreich barrierefrei umgebaut und die Nutzfläche der Einrichtung von bisher 286,84 qm auf 411,05 qm vergrößert. Coronabedingt konnten belastbare Werte und Plandaten für ein dadurch erweitertes Angebot erst zeitverzögert vorgelegt werden, sodass eine unmittelbare Berücksichtigung der nachweislich gestiegenen und auf Grundlage der Förderrichtlinien anerkennungsfähigen Ausgaben nur im Nachhinein erfolgen konnte. Ein entsprechender Förderungs-Mehrbedarf i. H. v. 26.828 Euro wurde auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit am 15.6.2022 (Drucksachen-Nr. 221027) bewilligt. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben für die Anmeldung der Haushaltsansätze 2023/2024 (Abgabe der Planungszahlen im Januar 2022, belastbare Klärung des Mehrbedarfes und Neuberechnung erst Mitte 2022 abgeschlossen) konnte der aktuelle Mehrbedarf für die Einrichtung bei der Mittelplanung 2023/2024 ebenfalls noch nicht berücksichtigt werden.Seite 3 von 4 Seite 4 Zudem waren bei der Planung der Haushaltsansätze 2023/2024 die außergewöhnlichen Kostensteigerungen aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage nicht vorhersehbar. Beide Faktoren führen dazu, dass der ursprünglich eingestellte Haushaltsansatz für das Jahr 2024 i. H. v. 35.831 Euro überschritten wird. Eine Deckung ist jedoch innerhalb des Gesamtansatzes für das Teilergebnis aufgrund von Minderleistungen bei anderen Ansätzen möglich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 1.05.06 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2024 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 402.643,00 E UR 150000506/73.1000 366.812,00 EUR 35.831 EUR Deckung innerhalb des gleichen Teilergebnisses durch Wegfall von Angeboten oder Minderausgaben Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 402.643,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de