232252 · Mitteilungsvorlage
Nachtrag zur Niederschrift des Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 13.09.2023 - TOP 1.2.2 - CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher Planungen
Kerndaten
- Nummer
- 232252
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232252 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Nachtrag zur Niederschrift des Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 13.09.2023 - TOP 1.2.2 - CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher Planungen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Rahmen der Aussprache zu DS 231080 in der o.g. Sitzung des Ausschus- ses für Wohnen, Planen und Bauen wurde von AM Herrn Gödeke zu der Ant- wort Nr. 2 der Verwaltung folgende Nachfrage gestellt: „Hält die Verwaltung ein klimatisches Planungsgutachten zusätzlich zu den drei genannten Punkten für erforderlich, wenn sich die klimatischen Verhältnisse planungsbedingt erheblich negativ verändern können in dem Sinne, dass sich die Einstufung im ZURRES-Gutachten um eine Stufe verschlechtert?“ Da die Verwaltung die Nachfrage nicht in der Sitzung beantworten konnte, wur- de eine Beantwortung zur Niederschrift zugesagt. Der Versand der Nieder- schrift zu der o.g. Sitzung ist bereits erfolgt, daher wird die Beantwortung in Form einer Mitteilungsvorlage nachgereicht und lautet wie folgt: „Folgende Zielsetzungen der Klimaanpassung begründen die Forderung von Klimagutachten in Planungsvorhaben: • möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Freiflächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf • möglichst Reduktion der thermischen Belastungsschwerpunkte • besondere Berücksichtigung der bioklimatischen Situation in Bereichen, die von vulnerablen Bevölkerungsgruppen besucht werden Daher werden Gutachten regelmäßig in den in der DS 231080 beschriebenen Fällen gefordert. Darüber hinaus behält sich die Fachverwaltung vor, zusätzlich dazu auch im begründeten Einzelfall eine gutachterliche Einschätzung einzu- fordern. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn eine Planabsicht potenziell zur Entstehung eines thermischen Belastungsschwerpunktes (mit extremerSeite 1 von 2 Seite 2 oder sehr hoher Wärmebelastung) führt.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de