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232252 · Mitteilungsvorlage

Nachtrag zur Niederschrift des Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 13.09.2023 - TOP 1.2.2 - CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher Planungen

Nummer
232252
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232252
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Nachtrag zur Niederschrift des Ausschuss für
Wohnen, Planung und Bauen am 13.09.2023 -
TOP 1.2.2 -
CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu
den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher
Planungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Rahmen der Aussprache zu DS 231080 in der o.g. Sitzung des Ausschus-
ses für Wohnen, Planen und Bauen wurde von AM Herrn Gödeke zu der Ant-
wort Nr. 2 der Verwaltung folgende Nachfrage gestellt:
„Hält die Verwaltung ein klimatisches Planungsgutachten zusätzlich zu den drei
genannten Punkten für erforderlich, wenn sich die klimatischen Verhältnisse
planungsbedingt erheblich negativ verändern können in dem Sinne, dass sich
die Einstufung im ZURRES-Gutachten um eine Stufe verschlechtert?“
Da die Verwaltung die Nachfrage nicht in der Sitzung beantworten konnte, wur-
de eine Beantwortung zur Niederschrift zugesagt. Der Versand der Nieder-
schrift zu der o.g. Sitzung ist bereits erfolgt, daher wird die Beantwortung in
Form einer Mitteilungsvorlage nachgereicht und lautet wie folgt:
„Folgende Zielsetzungen der Klimaanpassung begründen die Forderung von
Klimagutachten in Planungsvorhaben:
• möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Freiflächen mit
hohem und sehr hohem Schutzbedarf
• möglichst Reduktion der thermischen Belastungsschwerpunkte
• besondere Berücksichtigung der bioklimatischen Situation in Bereichen,
die von vulnerablen Bevölkerungsgruppen besucht werden
Daher werden Gutachten regelmäßig in den in der DS 231080 beschriebenen
Fällen gefordert. Darüber hinaus behält sich die Fachverwaltung vor, zusätzlich
dazu auch im begründeten Einzelfall eine gutachterliche Einschätzung einzu-
fordern. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn eine Planabsicht potenziell
zur Entstehung eines thermischen Belastungsschwerpunktes (mit extremerSeite 1 von 2
Seite 2
oder sehr hoher Wärmebelastung) führt.“
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de