232247 · Beschlussvorlage
Benennung von stimmberechtigten Delegierten der Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 07./08.05.2024 in Neuss
Kerndaten
- Nummer
- 232247
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232247 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Benennung von stimmberechtigten Delegierten der Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 07./08.05.2024 in Neuss Beratungsfolge Rat 01.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 07./08.05.2024 in Neuss werden benannt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Begründung 1. Die Geschäftsführung des Städtetages NRW hat mit Schreiben vom 29.11.2023 die Mitgliedsstädte auf die nächste Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 07./08.05.2024 in Neuss hingewiesen. Die Einladung und die Sitzungsunterlagen erhalten die jeweiligen Delegierten gesondert rechtzeitig vor Beginn der Versammlung. In der Anlage findet sich ein vorläufiger Ablaufplan. 2. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt Bonn sieben Delegierte mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung entsenden. Die Hälfte der Delegierten sollte dabei aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und GemeindevertreternSeite 1 von 4 Seite 2 (Stadtverordneten) bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen berücksichtigt werden. Der Frauenanteil im Rat der Stadt Bonn liegt zzt. bei rund 38%; dies entspricht drei Frauen. Der Rat wird gebeten, sieben Delegierte zu bestimmen. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Neben den zu benennenden Delegierten sind die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen zur Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Diesen Gremien gehören aus der Bundesstadt Bonn zurzeit an: · Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner · Herr Stadtdirektor Wolfgang Fuchs 3. Die Namen und Anschriften sowie das kommunale Amt oder Mandat und die Parteizugehörigkeit der benannten Delegierten sollen der Geschäftsstelle bis zum 21.02.2024 mitgeteilt werden. Das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle bekannt gemacht worden sind, entfällt gem. § 6 Abs. 4 der Satzung, ohne dass damit die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung berührt wird. Im Falle der kurzfristigen Verhinderung der Delegierten können diese ihre Stimme durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden (z.H. der Geschäftsstelle) auf eine/n andere/n Stimmberechtigte/n der Mitgliederversammlung übertragen. 4. Der Städtetag NRW stellt es den Mitgliedsstädten frei, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu derSeite 2 von 4 Seite 3 Mitgliederversammlung zu entsenden. Anlage/n 1 Anlage_Ablaufplanung (öffentlich)Seite 3 von 4 Voraussichtlicher Zeitplan für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 7./8. Mai 2024 in Neuss (Stand: November 2023) Tagungsort: Stadthalle Neuss Selikumer Straße 25 41460 Neuss Abendempfang der Stadt Neuss: Zeughaus Neuss Markt 42 – 44 41460 Neuss Dienstag, 7. Mai 2024 (Stadthalle/Zeughaus) ab 16:00 Uhr Ausstellungseröffnung 16:30 bis 17:30 Uhr Gruppenbesprechungen der Mitgliederversammlung 18:00 bis 19:30 Uhr Exkursionen: Touren durch Neuss ab 19:30 Uhr Abendempfang zur Mitgliederversammlung Mittwoch, 8. Mai 2024 (Stadthalle) ab 09:00 Uhr Begrüßungskaffee in der Ausstellung 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr Fachforen 10:30 bis 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung Teil I 12:30 bis 13:30 Uhr Mittagspause und Ausstellung 13:30 Uhr Fortsetzung der Mitgliederversammlung Teil II ca. 15:30 Uhr Ende der MitgliederversammlungSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de