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232247 · Beschlussvorlage

Benennung von stimmberechtigten Delegierten der Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 07./08.05.2024 in Neuss

Nummer
232247
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232247
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von stimmberechtigten Delegierten der
Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung
des Städtetages NRW am 07./08.05.2024 in Neuss
Beratungsfolge
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der
Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 07./08.05.2024 in
Neuss werden benannt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Begründung
1. Die Geschäftsführung des Städtetages NRW hat mit Schreiben vom
29.11.2023 die Mitgliedsstädte auf die nächste Mitgliederversammlung des
Städtetages NRW am 07./08.05.2024 in Neuss hingewiesen. Die Einladung
und die Sitzungsunterlagen erhalten die jeweiligen Delegierten gesondert
rechtzeitig vor Beginn der Versammlung. In der Anlage findet sich ein
vorläufiger Ablaufplan.
2. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt
Bonn sieben Delegierte mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung
entsenden. Die Hälfte der Delegierten sollte dabei aus vom Volk
gewählten Gemeindevertreterinnen und GemeindevertreternSeite 1 von 4
Seite 2
(Stadtverordneten) bestehen.
Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und
Gastdelegierten mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in
den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen berücksichtigt werden. Der
Frauenanteil im Rat der Stadt Bonn liegt zzt. bei rund 38%; dies
entspricht drei Frauen.
Der Rat wird gebeten, sieben Delegierte zu bestimmen.
Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe
von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen
gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer
in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Neben den zu benennenden Delegierten sind die Mitglieder des
Vorstandes und die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages
NRW sowie die Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses
des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen zur
Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Diesen Gremien gehören aus der Bundesstadt Bonn zurzeit an:
· Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner
· Herr Stadtdirektor Wolfgang Fuchs
3. Die Namen und Anschriften sowie das kommunale Amt oder Mandat und die
Parteizugehörigkeit der benannten Delegierten sollen der Geschäftsstelle bis
zum 21.02.2024 mitgeteilt werden.
Das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle bekannt gemacht worden sind,
entfällt gem. § 6 Abs. 4 der Satzung, ohne dass damit die Beschlussfähigkeit
der Mitgliederversammlung berührt wird.
Im Falle der kurzfristigen Verhinderung der Delegierten können diese ihre
Stimme durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden (z.H. der
Geschäftsstelle) auf eine/n andere/n Stimmberechtigte/n der
Mitgliederversammlung übertragen.
4. Der Städtetag NRW stellt es den Mitgliedsstädten frei, weitere
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu derSeite 2 von 4
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Mitgliederversammlung zu entsenden.
Anlage/n
1 Anlage_Ablaufplanung (öffentlich)Seite 3 von 4
Voraussichtlicher Zeitplan für die Mitgliederversammlung
des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 7./8. Mai 2024 in Neuss
(Stand: November 2023)
Tagungsort:
Stadthalle Neuss
Selikumer Straße 25
41460 Neuss
Abendempfang der Stadt Neuss:
Zeughaus Neuss
Markt 42 – 44
41460 Neuss
Dienstag, 7. Mai 2024 (Stadthalle/Zeughaus)
ab 16:00 Uhr Ausstellungseröffnung
16:30 bis
17:30 Uhr
Gruppenbesprechungen der Mitgliederversammlung
18:00 bis
19:30 Uhr
Exkursionen: Touren durch Neuss
ab 19:30 Uhr Abendempfang zur Mitgliederversammlung
Mittwoch, 8. Mai 2024 (Stadthalle)
ab 09:00 Uhr Begrüßungskaffee in der Ausstellung
09:30 Uhr bis
10:30 Uhr
Fachforen
10:30 bis
11:00 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung Teil I
12:30 bis
13:30 Uhr
Mittagspause und Ausstellung
13:30 Uhr Fortsetzung der Mitgliederversammlung Teil II
ca. 15:30 Uhr Ende der MitgliederversammlungSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de