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232244-04 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag Koalition zu Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten Antrag zur Vorlage 232244

Nummer
232244-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 232244 Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten

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Änderungsantrag
öffentlich
232244-04 AA
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Ursula Bach
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Benedikt Pocha
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Änderungsantrag Koalition zu Bürgerantrag:
Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten
Antrag zur Vorlage 232244
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.06.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Bürgerantrag wird wie folgt ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Fördermodell zu entwickeln und seine
Umsetzbarkeit zu prüfen, bei dem Projekte unter dem Dach des Mietshäuser-
Syndikats oder mit vergleichbaren Bedingungen – insbesondere dem Zweck
des gemeinschaftlichen Wohnens und des dauerhaften Markt- und
Spekulationsentzugs von Wohnraum – entweder
1) ein endfälliges, niedrig oder gar nicht verzinstes Nachrangdarlehen oder
2) einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss
von der Stadt angeboten bekommen können.
Zu diesem Zweck ist ein städtischer Fonds aufzulegen und mit ausreichend
Kapital mindestens für die derzeit bestehenden fünf Syndikatsprojekte in Bonn
auszustatten. Angemessen erscheinen mindestens 50.000 Euro für mögliche
Zuschüsse (à 10.000 Euro) und 500.000 Euro für mögliche Darlehen (à
100.000 Euro). Der dauerhafte Mehrwert vergleichsweise erschwinglichen
Wohnraums muss vertraglich gesichert werden, auch, damit die Stadt das
Darlehen gewähren darf. Ggf. können weitere Kriterien, z. B. Mietobergrenzen,
WBS-Anteile oder Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen, eingeführt
werden.
Begründung
Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen zur langfristigen SicherungSeite 1 von 2
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
bezahlbaren Wohnraums bei. Sie erfüllen damit einen unmittelbaren
Gemeinwohlzweck (und stellen somit kein Bankgeschäft im Sinne der
ursprünglichen Stellungnahme der Verwaltung dar). Sie zu fördern dient dem
gesamtstädtischen Interesse.
Eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Projekte sind private Direktkredite,
die von Mitgliedern sowie Interessierten gewährt werden. Die Einwerbung der
Direktkredite fällt den Projekten leichter, wenn sie von der Stadt unterstützt
werden; der vertrauensbildende Effekt eines städtischen Zuschusses für die
Projekte erreicht potentielle Kreditgeber/innen auch über den unmittelbaren
Bekanntenkreis bzw. die Stadtgrenzen hinaus.
Oft nehmen Mietshäuser-Syndikat-Projekte für den Kauf des Objekts und die
meist stattfindende nachhaltige Renovierung oder Sanierung Bankdarlehen auf.
Die Direktkredite, die als Nachrangdarlehen gelten, dienen der Bank als
Eigenkapital-Ersatz. Für die Stadt kann die Expertise der Bank als wichtigster
Darlehensgeberin ein wichtiges Kriterium sein, um eine Unterstützung zu
gewähren.
Die Möglichkeit eines städtischen Darlehens (etwa nach dem Vorbild der Städte
München, Freiburg oder Tübingen), das über die Mieten langfristig rückzahlbar
und sowohl durch die Mieten als auch regelmäßig durch eine Bankbürgschaft
(meist durch die GLS Bank, die Umweltbank oder regionale Sparkassen)
gesichert ist, wäre somit eine enorme Hilfe für die durch die Mitgliedschaft im
Syndikat bereits vielfach geprüften Projekte. Ob dieses Vorgehen in Nordrhein-
Westfalen ebenfalls möglich ist, muss im Rahmen der Prüfung geklärt werden.
Durch die Wahl des einen oder anderen Modells können die Projekte das zu
ihrem jeweiligen Stand passendere Instrument erhalten. Die Höhe der
tatsächlich bereitgestellten Mittel ist Teil der Prüfung und wird im Rahmen der
Haushaltsberatungen beraten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de