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232244-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten

Nummer
232244-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232244 Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232244-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
27.11.2023
Bürgerantrag: Unterstützung von
Mietshäusersyndiakt-Projekten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
20.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Absicht Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten wird begrüßt. Die Vergabe
von Direktkrediten an private Dritte ist aus rechtlichen Gründen allerdings nicht
möglich. Es würde sich um ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft
(Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG) handeln. Erlaubnispflichtige
Bankgeschäfte kann jedoch nur betreiben, wer über eine Erlaubnis nach § 32
Abs. 1 KWG verfügt. Kommunen verfügen über eine solche Bankerlaubnis
jedoch nicht.
Grundsätzlich wäre allerdings die Beantragung von Darlehen nach den
Bestimmungen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen auch
für Projekte des Mietshaussyndikats denkbar. Eine Beratung kann bei der
Bewilligungsstelle für die Wohnraumförderung in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartner ist Herr Gottschalk (florian.gottschalk@bonn.de).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de