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232244-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten

Nummer
232244-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
13.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 55,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 232244 Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten

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Änderungsantrag
öffentlich
232244-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
BBB-Änderungsantrag: Unterstützung von
Mietshäusersyndiakt-Projekten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, da Gemeinden keine Bankgeschäfte
betreiben dürfen.
Begründung
Das Verbot des § 107 (6) Gemeindeordnung NRW „Bankunternehmen darf die
Gemeinde nicht errichten, übernehmen oder betreiben.“ hat zur Folge, dass
sich eine Gemeinde auch nicht in Einzelfällen bankwirtschaftlich betätigen darf.
Darauf zielt aber der Bürgerantrag ab und ist daher abzulehnen.
Darüber hinaus gibt es aus Gründen der Gleichbehandlung auch weder von
Bundes- noch von Landesseite Kredite, da es sich um eine „selbstgewählte
Lebensform“ handelt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de