232243-03 · Beschlussvorlage
Einführung der YouCard in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 232243-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232243-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Einführung der YouCard in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung Hauptausschuss 22.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung empfiehlt, von der Einführung einer sogenannten YouCard nach dem Vorbild der Stadt Hamm abzusehen und stattdessen die im Novem- ber 2023 begonnene Zusammenarbeit mit der Firma foove technologies GmbH fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Begründung Kurzzusammenfassung: Nach Beschluss des Hauptausschusses vom 23.01.2024 (DS 232243) soll die Verwaltung unter anderem die Einführung der YouCard prüfen und den Gremi- en im Juni 2024 über das Ergebnis berichten. Nach Prüfung kommt die Ver- waltung zu dem Ergebnis, dass die bereits zuvor begonnene Zusammenarbeit mit der Firma foove fortgesetzt werden sollte. Die Einführung der YouCard wird nicht empfohlen. Mit dem vorstehenden Beschluss möchte die Verwaltung die Zustimmung zu dem weiteren Verfahren einholen. Gemeinsam mit dem Anbieter foove entwickelt die Verwaltung derzeit eine Plattform, die für Vereinfachungen und Erleichterungen bei Leistungsberechtig- ten (Eltern/Kinder) des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie den Leistungser- bringern sorgt und dabei gleichzeitig den Verwaltungsaufwand im Fachbereich reduziert. Da außerdem bis auf weiteres keine Kosten entstehen, verdient die Zusammenarbeit mit der Firma foove gegenüber dem Angebot der Firma Plu- xee (YouCard) nach Einschätzung der Verwaltung den Vorzug. Nachstehend werden beide Verfahren sowie die Synergieeffekte mit dem Bonn- Ausweis beschrieben. Bei der Prüfung wird ebenfalls die perspektivische Ein- führung des Bundeskindergrundsicherungsgesetzes ab dem 01.01.2025 berücksichtigt.Seite 1 von 5 Seite 2 Das YouCard-Verfahren: Anbieter des mit der YouCard in Hamm realisierten Abrechnungsprogramms für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist die Firma Pluxee. Am 07.03.2024 stellte ein Vertreter der Firma das Verfahren und die eingesetzte Software ausführlich vor. Für die Stadt Bonn nahmen Vertreter*Innen des zu- ständigen Fachbereichs teil. Alle Fragen konnten ausführlich besprochen wer- den. Das Programm der Firma Pluxee arbeitet vollständig web-basiert. Alle Berech- tigten erhalten eine YouCard, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich bei dieser Bezeichnung um einen rechtlich geschützten Begriff handelt, so dass ein anderer Name zu wählen wäre. Das Verfahren funktioniert auch ohne Kartenausgabe, da alle Karten mit einer individuellen Nummer versehen sind, welche auch auf den korrespondierenden Bewilligungsbescheiden aufgedruckt wird. Diese Nummer gibt der Leistungsbe- rechtigte dem Leistungsanbieter bekannt, ob per Bildungskarte, Bescheid oder bloße Nennung. Dieser ist dann in der Lage, die erbrachte Leistung abzurech- nen. Einen Internetzugang benötigen die Leistungsberechtigten hierfür nicht zwingend. Im Programm werden zum Zwecke der Bewilligung diverser Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes einzelne Börsen gebildet, in denen die Leistun- gen separat abgerechnet werden, also beispielsweise Börse 1 für Schulausflü- ge, Börse 2 für Lernförderung, Börse 3 für soziokulturelle Teilhabe usw. In jeder Börse können der bewilligte Betrag, Leistungs- bzw. Gültigkeitsdauer und eine Karenzzeit, innerhalb derer der Leistungsanbieter gehalten ist abzurechnen, vorgegeben werden. Auch die Möglichkeit der Ansparung von Leistungsan- sprüchen für soziokulturelle Teilhabe (15,- € monatlich) ist vorgesehen. Eine Beantragung von Leistungen durch die Berechtigten ist über dieses Ver- fahren nicht möglich. Laut Pluxee will man möglichst wenig sensible Daten verwenden. Nach den Kosten befragt, wurde ausgeführt, dass man für rund 12.000 Leis- tungsberechtigte die jährlichen Kosten – ohne Karten – mit 40.000,- bis 50.000,- € veranschlage, im Jahr der Einführung auch etwas höher. In Bonn sind rd. 18.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) aus allen Rechtskreisen BuT-leistungsberechtigt, so dass hierfür ein jährlicher Kostenaufwand von rd. 68.000,- € angenommen wird. Noch nicht absehbar ist lt. Pluxee, ob bzw. in welchem Umfang dieses Verfah- ren auch nach Inkrafttreten der Kindergrundsicherung noch angeboten werden kann. Seitens der Stadt Hamm waren leider keine näheren Informationen zu Kosten-Seite 2 von 5 Seite 3 und Zeitaufwand und Erleichterungen (für Leistungsberechtigte) zu erhalten. Dies wurde u.a. damit begründet, dass die Verantwortlichen seit Einführung der Bildungskarte in Hamm gewechselt haben oder die Angaben Bestandteil des Vertrages mit dem Anbieter seien und somit eine Auskunft nicht möglich sei. Verfahren der Firma foove: Das Programm der Firma foove technologies GmbH verdient nach Auffassung der Verwaltung Beachtung. Die Firma betreibt eine Software zur Verwaltung und Abwicklung von Essensbestellungen und Einkäufen an Schulkiosken. Bisher profitieren von der vereinfachten Abwicklung über die webbasierte „foo- ve Pay Plattform“ nur die Catering-Firmen und die Eltern der Schulkinder. Es ist jedoch möglich, die Verwaltung als leistungsgewährende Stelle als dritte „Teilnehmerin“ in das Programm zu integrieren. Neben weiteren Erleichterun- gen für Leistungsbeziehende (Kinder/Eltern) und die Leistungserbringenden, kann eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes auf Seiten der leistungs- gewährenden Stelle erwartet werden. Das Verfahren der Firma foove wurde dem Fachbereich des Amtes 50 und Vertreter*innen der IT-Abteilung des Amtes 10 im April 2023 vorgestellt. Dabei wurden die Erleichterungen bzw. Vereinfachungen, welche die eingesetzte Software für Caterer und Eltern bietet, veranschaulicht. Es wurde die realisti- sche Möglichkeit diskutiert, die Software umfassend zu ergänzen und die Platt- form damit auch für den Fachbereich zur Verwaltung und Abwicklung der Zah- lungen einsetzbar zu machen. In einem nachfolgenden Termin wurden eine Vielzahl von Fragen gestellt und beantwortet sowie Bedingungen formuliert, die erfüllt werden müssen, um diese Erweiterungen zu ermöglichen. Mit dem Ziel, die foove-Pay-Plattform so zu erweitern, dass der Fachbereich in einem ersten Schritt die gewährte Mittags- verpflegung darüber abwickeln, verwalten und auswerten kann, wurde verein- bart, diese Erweiterung in Zusammenarbeit zu realisieren. Dabei sollte foove die Software und der Fachbereich das Knowhow hinsichtlich benötigter Ober- flächen, Daten (und deren Schutz) und Verfahrensbeteiligter beisteuern. Das dabei entstehende Endprodukt soll auf Bonner Bedürfnisse zugeschnitten sein und nicht nur die Abrechnung der Leistungen vereinfachen, sondern auch den statistischen Aufwand reduzieren. Es soll gleichzeitig Schnittstelle zwi- schen Leistungsanbieter, leistungsgewährender Stelle und Eltern sein, die da- mit - anders als bei der YouCard - auch die jeweilige Leistung beantragen kön- nen. Darüber hinaus konnte vereinbart werden, dass dieses Gemeinschaftspro- jekt als Modell bis auf Weiteres keine Kosten verursacht. Nach erfolgreicher Implementierung der Plattform in das Verwaltungsverfahren des Fachbereichs sollte dieselbe sukzessive weiterentwickelt werden, um schließlich die vereinfachte Abwicklung aller BUT-Leistungen zu ermöglichen. Eine entsprechende Vereinbarung, welche die Einzelheiten der Zusammenar- beit zwischen der Stadt Bonn und der Firma foove regelt, konnte geschlossen werden. Sie wurde am 09.11.2023 von der Firma foove und am 04.12.2023Seite 3 von 5 Seite 4 durch das Personal- und Organisationsamt für die Stadt Bonn unterzeichnet. In der Folge wurde das Projekt unter Teilnahme von Vertreter*innen der Ämter 10, 40 und 50 entwickelt. Da das Programm den Austausch von Daten erfor- derlich macht, erfolgt derzeit eine datenschutzrechtliche Prüfung. Einzelheiten sind in einem separaten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung festzuhalten. Nach dessen Unterzeichnung soll der Echtbetrieb mit den ersten Schulen spätestens nach den Sommerferien aufgenommen werden können. Direkt dar- an anschließend soll die Plattform sukzessive auf das gesamte Leistungsspek- trum des Bildungs- und Teilhabepaketes (Ausflüge, Klassenfahrten, Lernhilfe), mit Ausnahme der pauschalierten Leistungen (persönlicher Schulbedarf und soziokulturelle Teilhabe), welche über die im Fachbereich verwendete KDN- Software bzw. ggf. im Rahmen der Umsetzung der Kindergrundsicherung er- bracht werden, ausgedehnt werden. Im Jahr 2023 wurden aus den Bereichen Lernförderung, Schulbedarfe, Klas- senfahrten, Ausflüge, Schülerbeförderung und Teilhabe 10.606 Einzelleistun- gen mit einem Ausgabevolumen von 3.256.430,51 € bewilligt. Für die gemein- schaftliche Mittagsverpflegung sind Gesamtkosten von 3.768.637,25 € angefal- len. Synergieeffekte mit dem Bonn-Ausweis: Da die neuen Bonn-Ausweise in Form von Scheckkarten ausgegeben werden, könnte man hier Synergieeffekte vermuten. Tatsächlich jedoch gibt es diese nicht. Der Bonn-Ausweis wird einseitig bedruckt und dient in Verbindung mit einem gültigen Ausweis-Dokument als Anspruchsnachweis für angebotene Vergünsti- gungen. Eine fortlaufende Nummer enthält er nicht. Die Umsetzung der Idee, Bonn-Ausweise gleichzeitig für Leistungen des Bil- dungs- und Teilhabepaketes mit einer entsprechend bedruckten Rückseite auszugeben, inklusive Nummerierung, erscheint nicht sinnvoll, weil 1. die Erstellung der Karten bei Mischung der Anspruchsberechtigungen für kaum eine Druckerei leistbar wäre, jedenfalls nicht für die jetzt mit Herstellung und Versand beauftragte Druckerei der Bonner Werkstät- ten; 2. die Gültigkeitsdauer für die Anspruchsberechtigungen voneinander abweicht – während der Bonn-Ausweis eine Gültigkeit von mindestens zwei Jahren besitzt, kann die Berechtigung auf der Bildungskarte auch eine einmalige sein mit der Folge, dass auch bei noch gültigen Bonn- Ausweise ein vorzeitiger Neudruck erforderlich werden könnte; 3. die Kosten für die Herstellung nicht darstellbar wären, da die als Bonn-Ausweis dienende Vorderseite dann aus Mitteln des Bonn- Ausweises und der Druck auf der Rückseite separat zu finanzieren wären; 4. eine physische Karte für die Verwendung des Pluxee-Verfahrens – oder eines anderen – gar nicht erforderlich und deshalb auch im Inter-Seite 4 von 5 Seite 5 esse der Nachhaltigkeit zu vermeiden ist. Gesetz zur Einführung einer Bundeskindergrundsicherung (BKG): Das Gesetz soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Mit Ausnahme der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – derzeit zweimal jährlich pauschalierte Zahlungen von 130,- € (1. Schulhalbjahr) und 65,- € (2. Schulhalbjahr) – und den Leistungen für die soziokulturelle Teilhabe (pauschal 15,- € monatlich), sind lt. Gesetzentwurf die Länder für die Leistungserbringung zuständig. Allerdings regelt § 23a Absatz 1 BKG das Recht des Landes, die Ausführung dieser Aufgaben (BUT) auf die Gemeinden und Gemeindeverbände per Rechtsverordnung zu übertragen. In § 23 a Absatz 2 BKG ist zudem die Möglichkeit vorgesehen, dass der Famili- enservice mit der Gemeinde oder dem Gemeindeverband per öffentlich- rechtlichem Vertrag vereinbaren kann, dass von dort auch der soziokulturelle Pauschalbetrag ausgezahlt wird. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Bearbeitungszuständigkeit für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes der Stadt Bonn sogar im bisherigen Umfang erhalten bleibt. Der Bedarf an einem Verfahren, das Be- rechtigten den Zugang zu Leistungen erleichtert und den Verwaltungsaufwand mindert, bleibt unverändert hoch. Fazit: Insofern stimmt die Verwaltung dem grundsätzlichen, in den politischen Anträ- gen formulierten Anliegen zu, bittet jedoch um Zustimmung dafür, die ihrerseits seit über einem Jahr angestellten Überlegungen und Planungen mit der Fa. foove fortsetzen und das Verfahren zunächst in dem Modul Mittagessen mit der höchsten Inanspruchnahme erproben zu können. Perspektivisch ist dann die Ausweitung auf das gesamte Leistungsspektrum des Bildungs- und Teilhabe- pakets vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de