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232243-03 · Beschlussvorlage

Einführung der YouCard in Bonn

Nummer
232243-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 22.08.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung
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  1. 232243 Einführung der YouCard in Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
232243-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Einführung der YouCard in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Empfehlung
Hauptausschuss 22.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt, von der Einführung einer sogenannten YouCard
nach dem Vorbild der Stadt Hamm abzusehen und stattdessen die im Novem-
ber 2023 begonnene Zusammenarbeit mit der Firma foove technologies GmbH
fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Begründung
Kurzzusammenfassung:
Nach Beschluss des Hauptausschusses vom 23.01.2024 (DS 232243) soll die
Verwaltung unter anderem die Einführung der YouCard prüfen und den Gremi-
en im Juni 2024 über das Ergebnis berichten. Nach Prüfung kommt die Ver-
waltung zu dem Ergebnis, dass die bereits zuvor begonnene Zusammenarbeit
mit der Firma foove fortgesetzt werden sollte. Die Einführung der YouCard wird
nicht empfohlen. Mit dem vorstehenden Beschluss möchte die Verwaltung die
Zustimmung zu dem weiteren Verfahren einholen.
Gemeinsam mit dem Anbieter foove entwickelt die Verwaltung derzeit eine
Plattform, die für Vereinfachungen und Erleichterungen bei Leistungsberechtig-
ten (Eltern/Kinder) des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie den Leistungser-
bringern sorgt und dabei gleichzeitig den Verwaltungsaufwand im Fachbereich
reduziert. Da außerdem bis auf weiteres keine Kosten entstehen, verdient die
Zusammenarbeit mit der Firma foove gegenüber dem Angebot der Firma Plu-
xee (YouCard) nach Einschätzung der Verwaltung den Vorzug.
Nachstehend werden beide Verfahren sowie die Synergieeffekte mit dem Bonn-
Ausweis beschrieben. Bei der Prüfung wird ebenfalls die perspektivische Ein-
führung des Bundeskindergrundsicherungsgesetzes ab dem 01.01.2025
berücksichtigt.Seite 1 von 5
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Das YouCard-Verfahren:
Anbieter des mit der YouCard in Hamm realisierten Abrechnungsprogramms für
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist die Firma Pluxee. Am
07.03.2024 stellte ein Vertreter der Firma das Verfahren und die eingesetzte
Software ausführlich vor. Für die Stadt Bonn nahmen Vertreter*Innen des zu-
ständigen Fachbereichs teil. Alle Fragen konnten ausführlich besprochen wer-
den.
Das Programm der Firma Pluxee arbeitet vollständig web-basiert. Alle Berech-
tigten erhalten eine YouCard, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich bei
dieser Bezeichnung um einen rechtlich geschützten Begriff handelt, so dass ein
anderer Name zu wählen wäre.
Das Verfahren funktioniert auch ohne Kartenausgabe, da alle Karten mit einer
individuellen Nummer versehen sind, welche auch auf den korrespondierenden
Bewilligungsbescheiden aufgedruckt wird. Diese Nummer gibt der Leistungsbe-
rechtigte dem Leistungsanbieter bekannt, ob per Bildungskarte, Bescheid oder
bloße Nennung. Dieser ist dann in der Lage, die erbrachte Leistung abzurech-
nen. Einen Internetzugang benötigen die Leistungsberechtigten hierfür nicht
zwingend.
Im Programm werden zum Zwecke der Bewilligung diverser Leistungen des
Bildungs- und Teilhabepaketes einzelne Börsen gebildet, in denen die Leistun-
gen separat abgerechnet werden, also beispielsweise Börse 1 für Schulausflü-
ge, Börse 2 für Lernförderung, Börse 3 für soziokulturelle Teilhabe usw. In jeder
Börse können der bewilligte Betrag, Leistungs- bzw. Gültigkeitsdauer und eine
Karenzzeit, innerhalb derer der Leistungsanbieter gehalten ist abzurechnen,
vorgegeben werden. Auch die Möglichkeit der Ansparung von Leistungsan-
sprüchen für soziokulturelle Teilhabe (15,- € monatlich) ist vorgesehen.
Eine Beantragung von Leistungen durch die Berechtigten ist über dieses Ver-
fahren nicht möglich. Laut Pluxee will man möglichst wenig sensible Daten
verwenden.
Nach den Kosten befragt, wurde ausgeführt, dass man für rund 12.000 Leis-
tungsberechtigte die jährlichen Kosten – ohne Karten – mit 40.000,- bis
50.000,- € veranschlage, im Jahr der Einführung auch etwas höher.
In Bonn sind rd. 18.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25
Jahre) aus allen Rechtskreisen BuT-leistungsberechtigt, so dass hierfür ein
jährlicher Kostenaufwand von rd. 68.000,- € angenommen wird.
Noch nicht absehbar ist lt. Pluxee, ob bzw. in welchem Umfang dieses Verfah-
ren auch nach Inkrafttreten der Kindergrundsicherung noch angeboten werden
kann.
Seitens der Stadt Hamm waren leider keine näheren Informationen zu Kosten-Seite 2 von 5
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und Zeitaufwand und Erleichterungen (für Leistungsberechtigte) zu erhalten.
Dies wurde u.a. damit begründet, dass die Verantwortlichen seit Einführung der
Bildungskarte in Hamm gewechselt haben oder die Angaben Bestandteil des
Vertrages mit dem Anbieter seien und somit eine Auskunft nicht möglich sei.
Verfahren der Firma foove:
Das Programm der Firma foove technologies GmbH verdient nach Auffassung
der Verwaltung Beachtung. Die Firma betreibt eine Software zur Verwaltung
und Abwicklung von Essensbestellungen und Einkäufen an Schulkiosken.
Bisher profitieren von der vereinfachten Abwicklung über die webbasierte „foo-
ve Pay Plattform“ nur die Catering-Firmen und die Eltern der Schulkinder. Es
ist jedoch möglich, die Verwaltung als leistungsgewährende Stelle als dritte
„Teilnehmerin“ in das Programm zu integrieren. Neben weiteren Erleichterun-
gen für Leistungsbeziehende (Kinder/Eltern) und die Leistungserbringenden,
kann eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes auf Seiten der leistungs-
gewährenden Stelle erwartet werden.
Das Verfahren der Firma foove wurde dem Fachbereich des Amtes 50 und
Vertreter*innen der IT-Abteilung des Amtes 10 im April 2023 vorgestellt. Dabei
wurden die Erleichterungen bzw. Vereinfachungen, welche die eingesetzte
Software für Caterer und Eltern bietet, veranschaulicht. Es wurde die realisti-
sche Möglichkeit diskutiert, die Software umfassend zu ergänzen und die Platt-
form damit auch für den Fachbereich zur Verwaltung und Abwicklung der Zah-
lungen einsetzbar zu machen.
In einem nachfolgenden Termin wurden eine Vielzahl von Fragen gestellt und
beantwortet sowie Bedingungen formuliert, die erfüllt werden müssen, um diese
Erweiterungen zu ermöglichen. Mit dem Ziel, die foove-Pay-Plattform so zu
erweitern, dass der Fachbereich in einem ersten Schritt die gewährte Mittags-
verpflegung darüber abwickeln, verwalten und auswerten kann, wurde verein-
bart, diese Erweiterung in Zusammenarbeit zu realisieren. Dabei sollte foove
die Software und der Fachbereich das Knowhow hinsichtlich benötigter Ober-
flächen, Daten (und deren Schutz) und Verfahrensbeteiligter beisteuern.
Das dabei entstehende Endprodukt soll auf Bonner Bedürfnisse zugeschnitten
sein und nicht nur die Abrechnung der Leistungen vereinfachen, sondern auch
den statistischen Aufwand reduzieren. Es soll gleichzeitig Schnittstelle zwi-
schen Leistungsanbieter, leistungsgewährender Stelle und Eltern sein, die da-
mit - anders als bei der YouCard - auch die jeweilige Leistung beantragen kön-
nen. Darüber hinaus konnte vereinbart werden, dass dieses Gemeinschaftspro-
jekt als Modell bis auf Weiteres keine Kosten verursacht.
Nach erfolgreicher Implementierung der Plattform in das Verwaltungsverfahren
des Fachbereichs sollte dieselbe sukzessive weiterentwickelt werden, um
schließlich die vereinfachte Abwicklung aller BUT-Leistungen zu ermöglichen.
Eine entsprechende Vereinbarung, welche die Einzelheiten der Zusammenar-
beit zwischen der Stadt Bonn und der Firma foove regelt, konnte geschlossen
werden. Sie wurde am 09.11.2023 von der Firma foove und am 04.12.2023Seite 3 von 5
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durch das Personal- und Organisationsamt für die Stadt Bonn unterzeichnet.
In der Folge wurde das Projekt unter Teilnahme von Vertreter*innen der Ämter
10, 40 und 50 entwickelt. Da das Programm den Austausch von Daten erfor-
derlich macht, erfolgt derzeit eine datenschutzrechtliche Prüfung. Einzelheiten
sind in einem separaten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung festzuhalten.
Nach dessen Unterzeichnung soll der Echtbetrieb mit den ersten Schulen
spätestens nach den Sommerferien aufgenommen werden können. Direkt dar-
an anschließend soll die Plattform sukzessive auf das gesamte Leistungsspek-
trum des Bildungs- und Teilhabepaketes (Ausflüge, Klassenfahrten, Lernhilfe),
mit Ausnahme der pauschalierten Leistungen (persönlicher Schulbedarf und
soziokulturelle Teilhabe), welche über die im Fachbereich verwendete KDN-
Software bzw. ggf. im Rahmen der Umsetzung der Kindergrundsicherung er-
bracht werden, ausgedehnt werden.
Im Jahr 2023 wurden aus den Bereichen Lernförderung, Schulbedarfe, Klas-
senfahrten, Ausflüge, Schülerbeförderung und Teilhabe 10.606 Einzelleistun-
gen mit einem Ausgabevolumen von 3.256.430,51 € bewilligt. Für die gemein-
schaftliche Mittagsverpflegung sind Gesamtkosten von 3.768.637,25 € angefal-
len.
Synergieeffekte mit dem Bonn-Ausweis:
Da die neuen Bonn-Ausweise in Form von Scheckkarten ausgegeben werden,
könnte man hier Synergieeffekte vermuten. Tatsächlich jedoch gibt es diese
nicht.
Der Bonn-Ausweis wird einseitig bedruckt und dient in Verbindung mit einem
gültigen Ausweis-Dokument als Anspruchsnachweis für angebotene Vergünsti-
gungen. Eine fortlaufende Nummer enthält er nicht.
Die Umsetzung der Idee, Bonn-Ausweise gleichzeitig für Leistungen des Bil-
dungs- und Teilhabepaketes mit einer entsprechend bedruckten Rückseite
auszugeben, inklusive Nummerierung, erscheint nicht sinnvoll, weil
1. die Erstellung der Karten bei Mischung der Anspruchsberechtigungen
für kaum eine Druckerei leistbar wäre, jedenfalls nicht für die jetzt mit
Herstellung und Versand beauftragte Druckerei der Bonner Werkstät-
ten;
2. die Gültigkeitsdauer für die Anspruchsberechtigungen voneinander
abweicht – während der Bonn-Ausweis eine Gültigkeit von mindestens
zwei Jahren besitzt, kann die Berechtigung auf der Bildungskarte auch
eine einmalige sein mit der Folge, dass auch bei noch gültigen Bonn-
Ausweise ein vorzeitiger Neudruck erforderlich werden könnte;
3. die Kosten für die Herstellung nicht darstellbar wären, da die als
Bonn-Ausweis dienende Vorderseite dann aus Mitteln des Bonn-
Ausweises und der Druck auf der Rückseite separat zu finanzieren
wären;
4. eine physische Karte für die Verwendung des Pluxee-Verfahrens –
oder eines anderen – gar nicht erforderlich und deshalb auch im Inter-Seite 4 von 5
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esse der Nachhaltigkeit zu vermeiden ist.
Gesetz zur Einführung einer Bundeskindergrundsicherung (BKG):
Das Gesetz soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Mit Ausnahme der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – derzeit zweimal
jährlich pauschalierte Zahlungen von 130,- € (1. Schulhalbjahr) und 65,- € (2.
Schulhalbjahr) – und den Leistungen für die soziokulturelle Teilhabe (pauschal
15,- € monatlich), sind lt. Gesetzentwurf die Länder für die Leistungserbringung
zuständig.
Allerdings regelt § 23a Absatz 1 BKG das Recht des Landes, die Ausführung
dieser Aufgaben (BUT) auf die Gemeinden und Gemeindeverbände per
Rechtsverordnung zu übertragen.
In § 23 a Absatz 2 BKG ist zudem die Möglichkeit vorgesehen, dass der Famili-
enservice mit der Gemeinde oder dem Gemeindeverband per öffentlich-
rechtlichem Vertrag vereinbaren kann, dass von dort auch der soziokulturelle
Pauschalbetrag ausgezahlt wird.
Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Bearbeitungszuständigkeit
für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes der Stadt Bonn sogar im
bisherigen Umfang erhalten bleibt. Der Bedarf an einem Verfahren, das Be-
rechtigten den Zugang zu Leistungen erleichtert und den Verwaltungsaufwand
mindert, bleibt unverändert hoch.
Fazit:
Insofern stimmt die Verwaltung dem grundsätzlichen, in den politischen Anträ-
gen formulierten Anliegen zu, bittet jedoch um Zustimmung dafür, die ihrerseits
seit über einem Jahr angestellten Überlegungen und Planungen mit der Fa.
foove fortsetzen und das Verfahren zunächst in dem Modul Mittagessen mit der
höchsten Inanspruchnahme erproben zu können. Perspektivisch ist dann die
Ausweitung auf das gesamte Leistungsspektrum des Bildungs- und Teilhabe-
pakets vorgesehen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de