232240 · Dringlichkeitsantrag
Koalitions-Dringlichkeitsantrag: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Kerndaten
- Nummer
- 232240
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 28.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 232240 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Langer Koalitions-Dringlichkeitsantrag: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Unfall war unvorhersehbar und geschah nach Ablauf der Antragsfrist. Die Wiederherstellung des Wetterschutzes ist zwingend und sehr schnell erforderlich. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) als Ersatz für das inzwischen 50 Jahre alte, nicht barrierefreie und keinem Standard mehr entsprechende Provisorium hat höchste Priorität. Die Verwaltung wird nochmals aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Realisierung des neuen ZOBs zum frühestmöglichen Zeitpunkt gewährleisten. Dies vorausgeschickt, werden die Stadtwerke Bus & Bahn gebeten, zur nächsten Sitzung des MoVe Vorschläge für eine Wiederherstellung der erforderlichen Funktionen am ZOB vorzulegen. Eine entsprechende Kostenschätzung ist je Vorschlag mit zu berücksichtigen. Insbesondere sind zu betrachten: - Regenschutz, der schützt (!) - Elektronische Anzeigen an den Bussteigen, die beim Neubau des ZOBs andernorts im Liniennetz Verwendung finden können - Reinigung und optische Aufwertung der Gebäude auf dem MittelsteigSeite 1 von 2 Seite 2 Begründung Seit dem Unfall, bei dem ein LKW eine Überdachung beschädigt hat, mussten diese und weitere Überdachungen abgebaut werden. Die bereits nachgerüsteten Überdachungen an A und E sind nicht funktional, d.h. sie schützen nicht (!) vor Regen. Der Neubau des Busbahnhofs wird, auch wenn das jetzige nicht barrierefreie und keinen zeitgemäßen Standards entsprechende ZOB-Provisorium bereits 50 Jahre besteht, leider beim jetzigen Planungsstand nicht kurzfristig erfolgen können. Er ist auch ein Eingang zur Stadt, sein Zustand ist inakzeptabel. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de