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232240 · Dringlichkeitsantrag

Koalitions-Dringlichkeitsantrag: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)

Nummer
232240
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
28.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.11.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,3 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
232240
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
Koalitions-Dringlichkeitsantrag: Zentraler
Omnibusbahnhof (ZOB)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Unfall war unvorhersehbar und geschah nach Ablauf der Antragsfrist. Die
Wiederherstellung des Wetterschutzes ist zwingend und sehr schnell
erforderlich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) als Ersatz für das
inzwischen 50 Jahre alte, nicht barrierefreie und keinem Standard mehr
entsprechende Provisorium hat höchste Priorität. Die Verwaltung wird
nochmals aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Realisierung des
neuen ZOBs zum frühestmöglichen Zeitpunkt gewährleisten.
Dies vorausgeschickt, werden die Stadtwerke Bus & Bahn gebeten, zur
nächsten Sitzung des MoVe Vorschläge für eine Wiederherstellung der
erforderlichen Funktionen am ZOB vorzulegen. Eine entsprechende
Kostenschätzung ist je Vorschlag mit zu berücksichtigen.
Insbesondere sind zu betrachten:
- Regenschutz, der schützt (!)
- Elektronische Anzeigen an den Bussteigen, die beim Neubau des ZOBs
andernorts im Liniennetz Verwendung finden können
- Reinigung und optische Aufwertung der Gebäude auf dem MittelsteigSeite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Seit dem Unfall, bei dem ein LKW eine Überdachung beschädigt hat, mussten
diese und weitere Überdachungen abgebaut werden. Die bereits
nachgerüsteten Überdachungen an A und E sind nicht funktional, d.h. sie
schützen nicht (!) vor Regen.
Der Neubau des Busbahnhofs wird, auch wenn das jetzige nicht barrierefreie
und keinen zeitgemäßen Standards entsprechende ZOB-Provisorium bereits 50
Jahre besteht, leider beim jetzigen Planungsstand nicht kurzfristig erfolgen
können. Er ist auch ein Eingang zur Stadt, sein Zustand ist inakzeptabel.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de