232234 · Beschlussvorlage
Sicherung der OGS-Finanzierung im laufenden Schuljahr 2023/2024 in den städtischen Bonner Grund- und Förderschulen
Kerndaten
- Nummer
- 232234
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 232234 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Sicherung der OGS-Finanzierung im laufenden Schuljahr 2023/2024 in den städtischen Bonner Grund- und Förderschulen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Empfehlung Rat 12.12.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die OGS-Träger benötigen umgehend und zeitnah Planungssicherheit, um das OGS-Personal mit dem bisherigem Stundenumfang ohne Kürzung des vereinbarten Leistungsumfangs weiter beschäftigen zu können, da sonst die bestehenden Betreuungsverträge mit den Eltern nicht eingehalten werden können. Aufgrund notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen war eine frühere Einbringung der Vorlage leider nicht möglich. Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, eine schuljahresbezogene, überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.688.310 € für die Monate Februar bis einschließlich Juli 2024 bereit zu stellen, um den OGS-Betrieb mit dem bisher gewohnten und vertraglich verbrieften Leistungsumfang im gesamten Schuljahr 2023/2024 sicherzustellen und die bestehenden OGS-Betreuungsverträge mit den Eltern einhalten zu können. Begründung Es handelt sich um eine schuljahresbezogene Mehrbelastung im laufenden Schuljahr 2023/2024 aufgrund der tarifbedingten zusätzlichen Gehaltsaufwendungen für das Personal der OGS-Träger von Grund- und Förderschulen. Der Rat der Stadt Bonn hat – vor dem Hintergrund der Tarifsteigerungen im Bereich OGS - in seiner Sitzung am 22.08.2023 beschlossen, dass sich „die Stadt Bonn bei der Landesregierung dafür einsetzt, dass diese die OGS- Finanzierungslücke auskömmlich schließt. Sofern dies nicht erfolgt, müsste die Stadt Bonn ihren Anteil an der Finanzierung verdoppeln und mehr als dreiSeite 1 von 3 Seite 2 Millionen Euro zusätzlich aufwenden, um das bisherige OGS-Angebot ungeschmälert weiterführen zu können.“ Die Stadt Bonn hat daraufhin das Land NRW angeschrieben und darum gebeten, dass auch das Land NRW einen zusätzlichen Betrag zum Ausgleich der Tarifsteigerungen bereitstellen und zu einer auskömmlichen OGS- Finanzierung beitragen möge. Eine Antwort des Landes liegt bis jetzt (Stand 27.11.2023) nicht vor. Angesichts des breiten politischen Konsenses (vgl. Rat 22.08.2023), dass in jedem Fall das laufende Schuljahr 2023/2024 im Leistungsumfang gemäß Musterkalkulation auskömmlich finanziert werden soll, beantragt die Verwaltung auf Basis der aktuellen OGS-Platzzahlen eine schuljahresbezogene, überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Monate Februar bis ein-schließlich Juli 2024, um den OGS-Betrieb mit dem bisher gewohnten und vertraglich verbrieften Leistungsumfang im gesamten Schuljahr 2023/2024 sicherzustellen und die bestehenden OGS-Betreuungsverträge mit den Eltern einhalten zu können. Im Falle einer Weigerung des Landes, sich an der Finanzierung der tarifbedingten OGS-Mehrkosten zu beteiligen, muss sich die Stadt mit der Frage befassen, ob OGS gleichwohl im bisherigen Leistungsumfang beibehalten werden kann oder nicht. Bei unverändertem Leistungsumfang von OGS in Bonn fielen die jährlichen Mehrkosten für die Stadt in Höhe von rd. 3,8 Mio. EURO (Tendenz steigend angesichts der Platzzahlsteigerungen im Hinblick auf den OGS- Rechtsanspruch 2026/2027) dauerhaft an. Das Land NRW hat für Januar 2024 die Vorlage eines Ausführungsgesetzes mit den Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch OGS-Ganztag angekündigt. Die Fragestellung, ob und in welchem Umfang das bisherige OGS-Leistungsangebot in Bonn beibehalten werden kann, oder ob es einer Neukonzeptionierung ab dem Schuljahr 2024/2025 bedarf, ist auf der Basis der Landesvorgaben im Ausführungsgesetz sowie mit Blick auf den neuen Doppelhaushalt 2025/2026 zu klären und zu beantworten. Sollte sich ergeben, dass eine auskömmliche Finanzierung des Landes nicht gewährleistet wird, hat dies bei unverändertem Leistungsumfang zur Folge, dass für das erste Schulhalbjahr 2024/2025 weitere Mittel in Höhe von ca. 1,2 Mio. EUR überplanmäßig bereitgestellt werden müssen und sich die Planwerte für den neuen Doppelhaushalt entsprechend erhöhen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03 Schulträgeraufgaben 140000301 140000306 Grundschulen Förderschulen Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3 Seite 3 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 32.564.103,00 € 1.314.004,00 € 140000301 / 73.1000 140000306 / 73.1000 2024 2024 1.665.555,00 € 22.755,00 € Gesamthaushalt Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 1.688.310,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de