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232234 · Beschlussvorlage

Sicherung der OGS-Finanzierung im laufenden Schuljahr 2023/2024 in den städtischen Bonner Grund- und Förderschulen

Nummer
232234
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232234
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Sicherung der OGS-Finanzierung im laufenden
Schuljahr 2023/2024 in den städtischen Bonner
Grund- und Förderschulen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die OGS-Träger benötigen umgehend und zeitnah Planungssicherheit, um das
OGS-Personal mit dem bisherigem Stundenumfang ohne Kürzung des
vereinbarten Leistungsumfangs weiter beschäftigen zu können, da sonst die
bestehenden Betreuungsverträge mit den Eltern nicht eingehalten werden
können. Aufgrund notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen war eine
frühere Einbringung der Vorlage leider nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, eine schuljahresbezogene, überplanmäßige
Mittelbereitstellung in Höhe von 1.688.310 € für die Monate Februar bis
einschließlich Juli 2024 bereit zu stellen, um den OGS-Betrieb mit dem bisher
gewohnten und vertraglich verbrieften Leistungsumfang im gesamten Schuljahr
2023/2024 sicherzustellen und die bestehenden OGS-Betreuungsverträge mit
den Eltern einhalten zu können.
Begründung
Es handelt sich um eine schuljahresbezogene Mehrbelastung im laufenden
Schuljahr 2023/2024 aufgrund der tarifbedingten zusätzlichen
Gehaltsaufwendungen für das Personal der OGS-Träger von Grund- und
Förderschulen.
Der Rat der Stadt Bonn hat – vor dem Hintergrund der Tarifsteigerungen im
Bereich OGS - in seiner Sitzung am 22.08.2023 beschlossen, dass sich „die
Stadt Bonn bei der Landesregierung dafür einsetzt, dass diese die OGS-
Finanzierungslücke auskömmlich schließt. Sofern dies nicht erfolgt, müsste die
Stadt Bonn ihren Anteil an der Finanzierung verdoppeln und mehr als dreiSeite 1 von 3
Seite 2
Millionen Euro zusätzlich aufwenden, um das bisherige OGS-Angebot
ungeschmälert weiterführen zu können.“
Die Stadt Bonn hat daraufhin das Land NRW angeschrieben und darum
gebeten, dass auch das Land NRW einen zusätzlichen Betrag zum Ausgleich
der Tarifsteigerungen bereitstellen und zu einer auskömmlichen OGS-
Finanzierung beitragen möge. Eine Antwort des Landes liegt bis jetzt (Stand
27.11.2023) nicht vor.
Angesichts des breiten politischen Konsenses (vgl. Rat 22.08.2023), dass in
jedem Fall das laufende Schuljahr 2023/2024 im Leistungsumfang gemäß
Musterkalkulation auskömmlich finanziert werden soll, beantragt die Verwaltung
auf Basis der aktuellen OGS-Platzzahlen eine schuljahresbezogene,
überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Monate Februar bis ein-schließlich
Juli 2024, um den OGS-Betrieb mit dem bisher gewohnten und vertraglich
verbrieften Leistungsumfang im gesamten Schuljahr 2023/2024 sicherzustellen
und die bestehenden OGS-Betreuungsverträge mit den Eltern einhalten zu
können.
Im Falle einer Weigerung des Landes, sich an der Finanzierung der
tarifbedingten OGS-Mehrkosten zu beteiligen, muss sich die Stadt mit der
Frage befassen, ob OGS gleichwohl im bisherigen Leistungsumfang
beibehalten werden kann oder nicht.
Bei unverändertem Leistungsumfang von OGS in Bonn fielen die jährlichen
Mehrkosten für die Stadt in Höhe von rd. 3,8 Mio. EURO (Tendenz steigend
angesichts der Platzzahlsteigerungen im Hinblick auf den OGS-
Rechtsanspruch 2026/2027) dauerhaft an.
Das Land NRW hat für Januar 2024 die Vorlage eines Ausführungsgesetzes
mit den Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch OGS-Ganztag
angekündigt. Die Fragestellung, ob und in welchem Umfang das bisherige
OGS-Leistungsangebot in Bonn beibehalten werden kann, oder ob es einer
Neukonzeptionierung ab dem Schuljahr 2024/2025 bedarf, ist auf der Basis der
Landesvorgaben im Ausführungsgesetz sowie mit Blick auf den neuen
Doppelhaushalt 2025/2026 zu klären und zu beantworten.
Sollte sich ergeben, dass eine auskömmliche Finanzierung des Landes nicht
gewährleistet wird, hat dies bei unverändertem Leistungsumfang zur Folge,
dass für das erste Schulhalbjahr 2024/2025 weitere Mittel in Höhe von ca. 1,2
Mio. EUR überplanmäßig bereitgestellt werden müssen und sich die Planwerte
für den neuen Doppelhaushalt entsprechend erhöhen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03 Schulträgeraufgaben 140000301
140000306
Grundschulen
Förderschulen
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3
Seite 3
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
32.564.103,00 €
1.314.004,00 €
140000301 /
73.1000
140000306 /
73.1000
2024
2024
1.665.555,00 €
22.755,00 €
Gesamthaushalt
Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.688.310,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de