232229 · Mitteilungsvorlage
Anstrahlbeleuchtungsanlagen der Straßenbeleuchtung - Wiederinbetriebnahme
Kerndaten
- Nummer
- 232229
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.613 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 232229 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Anstrahlbeleuchtungsanlagen der Straßenbeleuchtung - Wiederinbetriebnahme Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 16.01.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit der Straßenbeleuchtung werden im Bonner Stadtgebiet 58 Anlagen der Anstrahlbeleuchtung mit insgesamt 336 Leuchten betrieben. Diese Anstrahlbeleuchtungen dienen der Förderung eines positiven Erscheinungsbildes der Stadt z. B. durch Hervorhebung wichtiger Baudenkmäler oder gestalterischer Ausleuchtung urbaner Räume. Die Leuchten sind Bestandteil des Straßenbeleuchtungsvertrags zwischen Stadt und SWB; dementsprechend entrichtet die Stadt für Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung eine „Leuchtenpauschale“ je Leuchte. Die Anstrahlbeleuchtungen mussten entsprechend der „Energiesicherungs- verordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen“, die das Bundeskabinett aufgrund der Energiekrise im vergangenen Jahr erlassen hat, abgeschaltet werden. Die Verordnung wurde mit Wirkung ab 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 erlassen und einmalig bis zum 15.04.2023 verlängert und ist somit nun nicht mehr in Kraft. Seit der Abschaltung werden die Anlagen durch die SWB betriebsbereit vorgehalten. Da die Grundlage für die Abschaltung entfallen ist, werden die Anstrahlbeleuchtungen wieder in Betrieb genommen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de