232228-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Aufnahme des Kinkelplatzes ab 2024 in das Straßenreinigungsverzeichnis
Kerndaten
- Nummer
- 232228-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232228-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 23.11.2023 Bürgerantrag: Aufnahme des Kinkelplatzes ab 2024 in das Straßenreinigungsverzeichnis Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit: Unsere Überprüfung hat ergeben, dass der Kinkelplatz sich bei den Stichproben im Zielkorridor der Reinigungsqualität befindet. Daher besteht keine Veranlassung seitens des Straßenreinigungskonzeptes zur Aufnahme einer maschinellen Reinigung. Weiterhin hat die Recherche ergeben, dass vor den städtischen Liegenschaften regelmäßig 14-täglich gereinigt wird. Die Anlieger*innen haben die Möglichkeit - gemäß § 2 Abs. 3 der derzeit gültigen Straßenreinigungssatzung - die Reinigungspflicht nach den entsprechenden Vorgaben und Zustimmung der Stadt Bonn an einen Dritten zu übergeben. Die Satzung formuliert hierzu: „§2 Absatz 3: Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bundesstadt Bonn mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht.“ Im Übrigen sieht weder das Straßenreinigungsgesetz, die Satzung noch die hierzu ergangene Rechtsprechung ein Antragsrecht der Bürgerschaft zur Aufnahme oder Übertragung der Reinigung auf die Anlieger*innen vor. Es liegt alleine im Ermessen der Gemeinde - unter Berücksichtigung des Verkehrs, der Interessen an der Verkehrssicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Reinigung - wo sie tätig wird. Hierfür wurde ein Straßenreinigungskonzept erstellt und durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von BürgeranträgenSeite 1 von 2 Seite 2 vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de