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232228-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aufnahme des Kinkelplatzes ab 2024 in das Straßenreinigungsverzeichnis

Nummer
232228-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232228 Bürgerantrag: Aufnahme des Kinkelplatzes ab 2024 in das Straßenreinigungsverzeichnis

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232228-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
23.11.2023
Bürgerantrag: Aufnahme des Kinkelplatzes ab 2024
in das Straßenreinigungsverzeichnis
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit:
Unsere Überprüfung hat ergeben, dass der Kinkelplatz sich bei den
Stichproben im Zielkorridor der Reinigungsqualität befindet. Daher besteht
keine Veranlassung seitens des Straßenreinigungskonzeptes zur Aufnahme
einer maschinellen Reinigung. Weiterhin hat die Recherche ergeben, dass vor
den städtischen Liegenschaften regelmäßig 14-täglich gereinigt wird.
Die Anlieger*innen haben die Möglichkeit - gemäß § 2 Abs. 3 der derzeit
gültigen Straßenreinigungssatzung - die Reinigungspflicht nach den
entsprechenden Vorgaben und Zustimmung der Stadt Bonn an einen Dritten zu
übergeben.
Die Satzung formuliert hierzu:
„§2 Absatz 3: Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch
schriftliche Erklärung gegenüber der Bundesstadt Bonn mit deren
Zustimmung die Reinigungspflicht übernehmen, wenn eine ausreichende
Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird; die Zustimmung ist jederzeit
widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung
besteht.“
Im Übrigen sieht weder das Straßenreinigungsgesetz, die Satzung noch die
hierzu ergangene Rechtsprechung ein Antragsrecht der Bürgerschaft zur
Aufnahme oder Übertragung der Reinigung auf die Anlieger*innen vor. Es liegt
alleine im Ermessen der Gemeinde - unter Berücksichtigung des Verkehrs, der
Interessen an der Verkehrssicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Reinigung -
wo sie tätig wird. Hierfür wurde ein Straßenreinigungskonzept erstellt und durch
den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von BürgeranträgenSeite 1 von 2
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vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de