232225 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Kerndaten
- Nummer
- 232225
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 232225
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Beschlussvorlage öffentlich 232225 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung des Plankonzepts sowie der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie auf der städtischen Internetseite unter www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Begründung Mit Beschluss des Rates vom 09.12.2021 (DS-Nr. 202202) wurde dem Antrag der Kreer Development GmbH gefolgt, dass Grundstück Ollenhauerstraße 4 im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau einer gewerblichen Entwicklung unter den Maßgaben, dass die Grundrisse des Bürohochhauses zu einem späteren Zeitpunkt mit wenig baulichem Aufwand zu Wohnraum umgewandelt werden können, das Gebäude im KfW-Effizienzhausstandard 40 zu errichten ist und ein zweiphasiger Wettbewerb unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Flächen (Ollenhauerstraße 2) in der ersten Ideenphase durchgeführt wird, zugestimmt. Zur Umsetzung der Planung ist die Änderung desSeite 1 von 30 Seite 2 bestehenden Bebauungsplans Nr. 7920-15 erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6719-9 wird gemäß §12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfolgen. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von modernen und attraktiven Büro- und Dienstleistungsflächen auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 sowie das Aufzeigen von Entwicklungsoptionen für die angrenzende Liegenschaft Ollenhauerstraße 2, welche sich im Eigentum der BIMA befindet. Im November 2022 wurde ein zweiphasiger städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) für das insgesamt 0,8 ha große Plangebiet durchgeführt (DS-Nr. 231074). In der ersten Ideenphase des Wettbewerbs wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 09.12.2021 für das Baugrundstück der Ausloberin und der Fläche Ollenhauerstraße 2 ein gemeinsames städtebauliches Konzept entwickelt. Vier Arbeiten qualifizierten sich für die zweite Phase des Wettbewerbs. In dieser Phase wurde auf Grundlage der in der ersten Phase entwickelten Idee und der Empfehlungen der Jury, die Bebauung auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 architektonisch ausgearbeitet. Das Konzept des Architekturbüros ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH aus Köln ist durch das Preisgericht mit dem ersten Rang ausgezeichnet worden und dient nun als Grundlage für die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren. Der prämierte Entwurf „Meilenstein“ sieht für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 ein Bürohochhaus mit einer Höhe von rd. 40m vor, der den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel entspricht und den Kreuzungspunkt Ollenhauerstraße / Oscar-Romero-Allee bzw. den Eingang aus Kessenich / Dollendorf in das Bundesviertel kommend städtebaulich betont. Die oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) des Meilensteins beträgt ca. 18.500 m². Auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 2 sieht der Wettbewerbsentwurf einen VI-geschossigen Solitär mit rd. 5.000 m ² Bruttogrundfläche vor, der die gegenüberliegende Gebäudekante des nordöstlich gelegenen IV-geschossigen Gebäudes aufnimmt und gegenüber dem eingetragenen Denkmal des Friedrich-Ebert-Gymnasiums zurücktritt. (siehe Anlage 2) Das Grundstück Ollenhauerstraße 2 ist über die Baunscheidtstraße und dieSeite 2 von 30 Seite 3 Ollenhauerstraße gut erreichbar. Die geplante verkehrliche Erschließung für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 und damit auch die Zufahrt der Tiefgarage wird über die Oscar-Romero-Allee erfolgen. In der Tiefgarage sollen die notwendigen Pkw- und Fahrradstellplätze untergebracht werden. Das Freiraumkonzept sieht eine qualitätsvolle Platzgestaltung vor, die durch Begrünung von Flächen sowie Baumpflanzungen einen attraktiven Raum zum Aufenthalt bieten soll. Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Ob das Grundstück Ollenhauerstraße 2 nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Plangebiet verbleibt oder dessen Entwicklung in einem eignen Verfahren weitergeführt wird, wird im weiteren Verfahren noch zu klären sein. Die Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung sind in den nachstehenden Zielen und Zwecke der Planung dargestellt. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Anlass und Ziel der Planung Das circa 0,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau über die Grundstücke Ollenhauerstraße 2 und 4. Das im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) bestehende Grundstück Ollenhauerstraße 2 ist mit einem zweigeschossigen Bürogebäude sowie Garagenzeilen bebaut. Das 5.154 m² große Grundstück Ollenhauerstraße 4 ist aktuell mit einem neungeschossigen Bürogebäude, einem eingeschossigen Nebengebäude sowie ebenerdigen Stellplätzen bebaut. Die Gebäudesubstanz weist erhebliche funktionale, bauliche und technische Mängel auf. Die bauliche Dichte des Grundstücks ist vergleichsweise gering. Anfang 2020 hat die Kreer Development GmbH die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 in Bonn Gronau erworben und mit Schreiben vom 08.01.2020 einen Antrag auf Einleitung des Planverfahrens zur Änderung desSeite 3 von 30 Seite 4 derzeit für die Grundstücke Ollenhauerstraße 2 und 4 bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7920-15 gestellt. Vor dem Hintergrund der Nachfrage nach attraktiven Büro- und Dienstleistungsflächen in Bonn plant die Eigentümerin eine Neubebauung des Grundstücks. Der Rat der Bundesstadt Bonn folgte dem Antrag, indem er in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Zielbeschluss (DS-Nr. 202202) mit den Maßgaben gefasst hat, dass die Grundrisse des Bürohochhauses zu einem späteren Zeitpunkt mit wenig baulichem Aufwand zu Wohnraum umgewandelt werden können, das Gebäude im KfW-Effizienzhausstandard 40 zu errichten sowie im Verfahren ein zweiphasiger Wettbewerb unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Flächen (Ollenhauerstraße 2) in der ersten Ideenphase durchzuführen ist. Im November 2022 wurde in Kooperation mit der Stadt Bonn ein zweiphasiger städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit 7 Teilnehmenden ausgelobt, der im April 2023 mit der Jurysitzung seinen Abschluss fand. In der ersten Ideenphase des Wettbewerbs wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 09.12.2021 für das Baugrundstück der Ausloberin und der Fläche Ollenhauerstraße 2 ein gemeinsames städtebauliches Konzept entwickelt. Vier Arbeiten qualifizierten sich für die zweite Phase des Wettbewerbs. In dieser Phase wurde auf Grundlage der in der ersten Phase entwickelten Idee und der Empfehlungen der Jury, die Bebauung auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 architektonisch ausgearbeitet. Entsprechend der Zielsetzung des Rahmenplans Bundesviertel, das Wohnen im Bundesviertel zu stärken, sollten die Teilnehmenden im Wettbewerb nachweisen, dass der Hochbau Ollenhauerstraße 4 ggfs. mittel- bis langfristig mit überschaubarem Aufwand mindestens teilweise zu Wohnzwecken umgenutzt werden kann. Den Teilnehmenden war zudem freigestellt, die Bestandsbebauung zu erhalten und in das Neubauensemble zu integrieren. Diesen Versuch unternahm jedoch lediglich ein*e Teilnehmer*in. Gemeinsam mit den benachbarten Grundstücken Ollenhauerstraße 2 und Baunscheidtstraße 1 sollte zudem ein attraktiver, begrünter Quartiersplatz mit hoher Aufenthaltsqualität realisiert werden, der zukünftig auch Adresse der drei Anlieger werden soll. Das Architekturbüro ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln konnte den Wettbewerb für sich entscheiden. Der prämierte Siegerentwurf stelltSeite 4 von 30 Seite 5 die Grundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan dar. Ziel der Planung ist es, moderne, nachhaltige Büro- und Dienstleistungsflächen für den großen Bedarf nach attraktiven Büroarbeitsplätzen zu realisieren. Weiterhin sollen, entsprechend den Zielen zur künftigen Entwicklung des Bundesviertels, Gastronomie und kleinere Shops im Erdgeschoss vorgesehen werden, um zu einer Belebung des Quartiers beizutragen. Mit einem Mobilitätskonzept soll die Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück reduziert und die alternative Mobilität gefördert werden. Gleichzeitig soll damit ein Beitrag zum Erreichen des gesamtstädtischen Ziels einer Mobilitätswende geleistet werden. Zudem trägt die Planung durch die Intensivierung der Ausnutzung des Grundstücks dem Gebot Innen- vor Außenentwicklung Rechnung. 2. Bestehendes Planungsrecht Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Dienstleistung und Verwaltung dar. Dementsprechend kann die geplante Entwicklung der Fläche als Bürostandort mit öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden, eine ggf. spätere Umwandlung zu Wohnraum jedoch nicht mehr. Der FNP ist dann im Wege der Berichtigung gemäß § 13a BauGB entsprechend der neuen Entwicklungsziele anzupassen. Bebauungsplan: Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7920-15 aus dem Jahr 2002. Dieser weist für den betroffenen Teilbereich ein Sondergebiet (SO) - Büro und Verwaltung - mit einer GRZ/GFZ von 0,5/1,8 und einer max. IV-geschossigen Bebauung aus. Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist eine Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. Rahmenplanung Bundesviertel:Seite 5 von 30 Seite 6 Das Vorhaben liegt innerhalb des Plangebietes der in 2021 vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel. Die Rahmenplanung Bundesviertel, gegliedert in ein Struktur-, Nutzungs-, Mobilitäts-, Hochhaus- und Umsetzungskonzept, definiert als strategisches Entwicklungskonzept die Ziele und strategischen Ausrichtungen für die künftige Entwicklung des Bundesviertels. Im Hochhauskonzept ist der Standort als geeignet für ein Hochhaus der Kategorie S = 40 m definiert. Im Nutzungskonzept, in welchem entwicklungsperspektivisch für jeden Baublock ein Nutzungsspektrum aufgezeigt wird, ist das Plangebiet als „Hybrid Mitte“ bestimmt. Das Nutzungskonzept, welches von dem programmatischen Ansatz einer Nutzungsmischung geleitet ist, sieht für den Bereich einen Wohnanteil von ca. 60% und einen Anteil für Nicht-Wohnnutzungen von rd. 40% vor. Da jedoch nicht an allen Standorten die programmatisch definierten Nutzungen wegen der örtlichen Gegebenheiten möglich sind, wird in der Rahmenplanung auch darauf hingewiesen, dass diese Werte standort- und projektbezogen zu prüfen sind. Für das Plangebiet wurde diesbezüglich im Vorfeld durch die TÜV Rheinland Energy GmbH eine schalltechnische Voruntersuchung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass durch den Betrieb des ca. 150 m nordwestlich des Plangebietes liegenden Heizkraftwerk Süd, schädliche Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche im Sinne der TA Lärm auftreten können. Die geplante Bebauung jenseits der Bahnstrecke auf dem Christian-Miesen- Gelände entfaltet gegenüber dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 keine abschirmende Wirkung. Der Schall trifft somit ungehindert auf das Baugrundstück. Da in diesem Zusammenhang keine Gewährleistung für gesunde Wohnverhältnisse im Nachtzeitraum gegeben werden können, muss an diesem Standort von einer Wohnbebauung abgesehen werden. Planverfahren: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 soll als Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7920-15 entsprechend dem vom Rat am 09.12.2021 gefassten Zielbeschluss gemäß § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan) BauGB in Verbindung mit § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen.Seite 6 von 30 Seite 7 Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind gegeben. Die im BauGB festgelegte Höchstgrenze von 20.000 m² Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird deutlich unterschritten. Auch werden keine Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht unterliegen. Ebenso sind die in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht betroffen. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB kann von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen werden. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange im Verfahren umfassend berücksichtigt. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) bzw. § 4 (1) BauGB wird ungeachtet der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gemäß § 13a BauGB nicht abgesehen. Ob das Grundstück Ollenhauerstraße 2 nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Plangebiet verbleibt oder dessen Entwicklung in einem eigenen Verfahren weitergeführt wird, wird im weiteren Verfahren noch zu klären sein. 3. Planung 3.1 Städtebauliches Konzept Der prämierte Entwurf „Meilenstein“ des Büro Astoc, Köln, entspricht mit seiner Höhe von rd. 40m den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel und betont den Kreuzungspunkt Ollenhauerstraße / Oscar-Romero-Allee bzw. den Eingang aus Kessenich / Dollendorf kommend in das Bundesviertel. Durch die kubische Gestaltung bietet der Entwurf städtebaulich eine attraktive Landmarke. Die oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) des Meilensteins beträgt ca. 18.500 m². Auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 2 sieht der Wettbewerbsentwurf einen VI-geschossigen Solitär mit rd. 5.000 m ² Bruttogrundfläche vor, der die gegenüberliegende Gebäudekante des nordöstlich gelegenen IV-geschossigen Gebäudes aufnimmt und gegenüber dem eingetragenen Denkmal des Friedrich-Ebert-Gymnasiums zurücktritt.Seite 7 von 30 Seite 8 Auszug aus dem Protokoll der Jury-Sitzung: „Durch ihre dynamische Positionierung zueinander entstehen großzügige, attraktive Freiräume, die auch ohne Beteiligung der Nachbarn bereits autark funktionieren und eine eindeutige Adressierung bieten. Der sehr kompakte, kubische Baukörper wird durch die Verfasser durch prägnante, umlaufende Einschnitte (…) fein differenziert. Die vertikalen Einschnitte an den Gebäudeseiten werden in zwei sogenannte Transfergeschossen horizontal miteinander verbunden, ergeben so Loggien und Balkone, die begrünt sind, viel Potenzial für die Nutzer bieten und die Belichtung des Würfels gewährleisten. Das Gebäude wirkt klar und schafft eindeutige Bezüge, seine Skulpturalität und Fassade wirken durch das begrünte Band sehr ästhetisch. Der Ausschnitt am Entrée ist in seiner Dimensionierung nun angemessen, der Arkadengang zur Plaza gut gewählt. Effizienz und Teilbarkeit der Büroetagen sind günstig, die Bürogrundrisse gelungen. (…).“ Die Planung von ASTOC eröffnet zudem die Möglichkeit, in einem vertretbaren Umfang den Grundriss zu Wohnungen umnutzen zu können. 3.2 Freiraumkonzept Zentrales Element des Freiraumkonzepts ist eine „Plaza“, welche die angrenzenden Gebäude mit einer durchgängigen Materialität und Begrünung verbindet und in Beziehung setzt. Die „Plaza“ bildet die attraktive Adresse für die Anlieger und bietet den Mitarbeiter*innen und Besucher*innen einen Raum für Erholung und Kommunikation. Die urbane Platzgestaltung erhält zur Ollenhauerstraße eine zunehmende grüne Prägung. In gleicher Weise, wie sich der Platzbelag in streifenförmige Pflanzflächen wandelt, verdichten sich die Baumpflanzungen von lockeren Baumgruppen zu einem dichten Baumhain. Die künftige Plaza bietet einen attraktiven Raum zum Aufenthalt und wertet den Standort gegenüber dem heute stark versiegelten Freiraum deutlich auf. 3.3 Erschließung / Ruhender Verkehr Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Der Standort ist hervorragend in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. DerSeite 8 von 30 Seite 9 neue DB-Haltepunkt „UN-Campus“ befindet sich in einer Entfernung von rd. 700 m. Hier besteht für Pendler Anschluss an den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) der linksrheinischen Bahnstrecke in Richtung Köln bzw. Koblenz. Das Bonner Zentrum und die Städte Königswinter, Bad Honnef, Sankt Augustin, Siegburg, Alfter und Bornheim sind über die Stadtbahnhaltestelle „Ollenhauerstraße“ (Linien 16, 63, 66, 67, 68) in rd. 250 m Entfernung zu erreichen. Darüber hinaus befinden sich die Haltestellen „Baunscheidtstraße“ und „In der Raste“ in ca. 120 m bzw. 200 m Entfernung zum Grundstück. Dort verkehrt die Buslinie 634 morgens und abends zu den Hauptverkehrszeiten zwischen Post-Tower und Venusberg. Motorisierter Individualverkehr (MIV): Der Autoverkehr erreicht das Plangebiet aus dem rechtsrheinischen Raum über die Autobahn 562 (Konrad-Adenauer-Brücke) und die Bundesstraße 9, die Franz-Josef-Strauß-Allee oder die bahnparallele Nahum-Goldmann- Allee/Oscar-Romero-Allee. Der Verkehr aus dem linksrheinischen Gebieten erreicht das Plangebiet von der Autobahn 565 aus über die Reuterstraße oder aus Richtung Bad Godesberg über die Bundesstraße 9 sowie die DB-Strecke begleitende Straße. Die Ollenhauerstraße kann aus Norden kommend über die B 9 bzw. von Süden kommend über die Nahum-Goldmann-Allee erreicht werden. Am Bahnübergang Ollenhauerstraße kommt es aufgrund der hohen Auslastung der Bahnstrecke im Tagesverlauf häufig zu langen Schrankenschließzeiten. Eine planfreie Querung der Bahnstrecke mit Kreisverkehr am Kreuzungspunkt ist in Planung. Da der Kreisverkehr in die Tieflage versetzt wird, wird die Fahrbahn der Ollenhauerstraße und der Oscar-Romero-Allee im Bereich der Rampenbauwerke grundstücksseitig künftig durch seitliche Stützwände gefasst werden. Eine oberirdische Zufahrtsmöglichkeit zu dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 für den motorisierten Individualverkehr ist daher lediglich nördlich der Stützwand an der Oscar-Romero-Allee gegeben. Rad- und Fußwegeverbindung:Seite 9 von 30 Seite 10 Beidseits der DB-Strecke verlaufen Rad- und Fußwege, die eine optimale Anbindung des Standortes aus den Stadtbezirken Bonn und Bad Godesberg bieten. Mit der derzeit in 2030 zu erwartenden planfreien Querung der DB- Trasse wird die Vernetzung der westlich und östlich angrenzenden Bonner Ortsteile verbessert. Heute besteht im Bereich des Haltepunktes UN-Campus die Möglichkeit zur planfreien Querung der DB-Trasse für Fußgänger und Radfahrer. Aus dem Plangebiet stellt derzeit die Ollenhauerstraße mit Querung der B9 am Stadtbahnhaltepunkt Ollenhauerstraße die günstigste West-Ost Verbindung dar. Während der künftige Kreisverkehr für den Kfz-Verkehr in der Tieflage geplant ist, sollen zukünftig beiderseits von Ollenhauerstraße und Oscar-Romero-Allee der Radweg und die Fußwege weiterhin etwa auf dem heutigen Niveau verlaufen. Die Rad- und Fußwege aus Norden, Osten und Süden sollen sich in Form eines Brückenbauwerks oberhalb des Kreisverkehrs kreuzen; die Rad- und Fußwegeverbindung nach Westen ist über eine Rampe westlich der Nahum-Goldmann-Allee zunächst in Tieflage geplant und unterquert dann die Bahnstrecke. Fußgänger erreichen die Unterführung von Norden und von Süden aus auch unmittelbar über Treppenanlagen. Über das Brücken- und Verbindungsbauwerk oberhalb des Kreisverkehrs wird künftig eine optimale Anbindung des Grundstücks für Fußgänger und Radfahrer erreicht, welche am Scheitelpunkt zwischen Ollenhauerstraße und Oscar- Romero-Allee liegt. Innere Erschließung und ruhender Verkehr: Das Grundstück Ollenhauerstraße 2 ist über die Baunscheidtstraße und die Ollenhauerstraße gut erreichbar. Die geplante verkehrliche Erschließung des Grundstücks Ollenhauerstraße 4 sowohl für den MIV als auch für die Anlieferung erfolgt über die Oscar-Romero-Allee. Der durch die Neubebauung ausgelöste Bedarf an Pkw-Stellplätzen wird in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Grundstücks Ollenhauerstraße 4 erfolgt über die Oscar-Romero-Allee. Hier befindet sich auch die Vorfahrt zum Gebäude. Ausreichende Fahrradabstellplätze sollen sowohl in der Tiefgarage als auch oberirdisch in der Nähe der Eingangsbereiche vorgesehen werden. Abgesehen von kurzzeitigen Haltemöglichkeiten im Bereich der Gebäudevorfahrten sind fürSeite 10 von 30 Seite 11 Pkw im Plangebiet keine oberirdischen Stellplätze vorgesehen. Feuerwehrzufahrten für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 sind zum einen über die Plaza von der Baunscheidtstraße, als auch von der Oscar-Romero- Allee möglich. Die notwendigen Aufstell- und Bewegungsflächen können auf der Plaza, direkt vor dem Gebäude und am östlichen Haupteingang nachgewiesen werden. 3.4 Ver- und Entsorgung Müllentsorgung Im Plangebiet wird die Unterbringung der Müllbehälter in der Tiefgarage vorgesehen. An den Abfuhrtagen werden die Müllcontainer an einem festgelegten Abholstandort auf dem Grundstück bereitgestellt und im Anschluss wieder in die Tiefgarage gebracht. Wasserversorgung Durch die bestehende Bebauung ist das Plangebiet an die vorhandenen Versorgungsnetze der Bundesstadt Bonn angeschlossen. Sie sichern sowohl die Versorgung als auch den Brandfall. Entwässerung / Kanal Die Forderung des Landeswassergesetzes NRW zur ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers ist zwar unbeachtlich, da die Grundstücke bereits vor dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt bzw. an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen waren, dennoch ist die Möglichkeit einer Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet zu prüfen. Die Versickerungsfähigkeit wird im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens im weiteren Verfahren untersucht. In Anbetracht der angestrebten Tieferlegung des Kreuzungspunktes Ollenhauerstraße unter die Gleisanlagen der DB, ist bei der weiteren Planung ein Anschluss des häuslichen Schmutzwassers an der nördlichen Grundstücksgrenze zu berücksichtigen. Sollte eine Versickerung des auf dem Grundstück anfallenden Regenwassers aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich sein, ist damit zu rechnen, dass seitens der Stadt eine RückhaltungSeite 11 von 30 Seite 12 und gedrosselte Einleitung in das städtische Kanalnetz vorgegeben werden muss. Technische Details sind im weiteren Verfahren zu erarbeiten und abzustimmen. Starkregen Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben vielerorts in den letzten Jahren zu erheblichen Überflutungen geführt. Überflutungen infolge von Starkregenereignissen können folgende Ursachen haben: Hochwasser in einem Gewässer, Überlastung der Kanalisation, Sturzfluten, die sich aufgrund massiver Niederschläge auf der Geländeoberfläche bilden. Bei den geplanten Bauvorhaben ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen sowohl für im Umfeld bestehende Baukörper als auch für die geplanten Baukörper selbst entstehen. Im Rahmen der Realisierung der durch den Bebauungsplan gegebenen Baumöglichkeiten ist daher insbesondere darauf zu achten, dass ebenerdige Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen mit Gefälle zu den Gebäuden, Souterrainarbeitsbereiche etc. zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern sind. Die besonderen Anforderungen durch Starkregenereignisse, für deren Ableitung das städtische Kanalnetz nicht geeignet ist, müssen in Anwendung des § 1a Absatz 5 BauGB untersucht werden. Im weiteren Verfahren wird hierzu eine topographische Gefährdungsanalyse erstellt. Energiekonzept Das Plangebiet kann über die Baunscheidtstraße an das Fernwärmenetz der Stadt Bonn angeschlossen werden. Bedingt durch den Abriss der Bestandsgebäude muss die vorhandene Abnehmertransformationsstation sowie auf dem Gelände verlaufende Kabeltrassen außer Betrieb genommen werden. Für die zukünftige Stromversorgung der geplanten Gebäude ist ein Standort für eine Netzstation und eine Abnehmerstation zur Ollenhauerstraße bzw. zur Oscar-Romero-Allee vorzusehen. Der „Meilenstein“ wird als besonders nachhaltiges, modernes Gebäude geplant. Das Dach des Gebäudes erhält eine flächige Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom, die in Kombination mit extensiver Dachbegrünung zu errichten ist. Wärme und Kälte sollen aus der Geothermie gewonnen werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein EnergiekonzeptSeite 12 von 30 Seite 13 erarbeitet, dessen Ergebnisse Anlage zum Durchführungsvertrag werden. 4. Auswirkungen der Planung 4.1 Verkehr Die verkehrsgutachterliche Ersteinschätzung des Gutachterbüros IGEPA kommt zu dem Ergebnis, dass, vorbehaltlich der noch durchzuführenden detaillierten Verkehrsuntersuchung, davon auszugehen ist, dass die aus dem Bauvorhaben generierten Zusatzverkehre im umliegenden Straßennetz verträglich abgewickelt werden können. In der im weiteren Verfahren durchzuführenden Verkehrsuntersuchungen, sind vor allem die Auswirkungen auf das bestehende Verkehrsnetz detailliert zu untersuchen und die Anzahl der notwendigen Stellplätze zu ermitteln. Zusätzlich wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Möglichkeiten aufzuzeigen, den voraussichtlichen Stellplatzbedarf von ca. 260 zu reduzieren. Fahrradabstellanlagen sollen in ausreichender Anzahl und guter Qualität nachgewiesen werden. Grundsätzlich werden sich die Untersuchung und das Konzept an den verkehrlichen Leitgedanken der Rahmenplanung Bundesviertel orientieren. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs an den vom Vorhaben erzeugten Quell- und Zielverkehren ist dabei zu Gunsten des Umweltverbundes und anderer alternativer Mobilitätsangebote gering zu halten. Die hierzu getroffenen Aussagen im Mobilitätskonzept sollen in der weiteren Planung berücksichtigt werden. 4.2 Schutzgut Mensch Aufgrund der unmittelbaren Lage an der DB-Strecke ist der Bereich verstärkt von Schalleinwirkungen betroffen. Des Weiteren wirkt der Straßenverkehrslärm der umliegenden Straßen auf das Plangebiet ein. Für das Wettbewerbsverfahren wurde diesbezüglich eine erste schalltechnische Bewertung vom Büro TÜV Rheinland Energy GmbH (April 2020) durchgeführt. In dieser Untersuchung wurden Schutzmaßnahmen zur GewährleistungSeite 13 von 30 Seite 14 gesunder Arbeitsverhältnisse dargestellt. Nordwestlich des Plangebietes, jenseits der Bahngleise befindet sich das Heizkraftwerk Süd. Die schalltechnischen Auswirkungen des Heizkraftwerkes wurden bereits in der vorliegenden schalltechnischen Bewertung betrachtet. Die Bewertung hat dabei bereits vorliegende Erkenntnisse erhärtet, dass Wohnen an diesem Standort aufgrund der tieffrequenten Schallbelastung durch das HKW – Süd derzeit nicht möglich ist. Im weiteren Verfahren wird die Untersuchung mit Blick auf die nun vorliegende Planung konkretisiert. Dabei sind neben dem Gewerbe-, Straßen- und Schienenverkehr die Schallquellen Anlieferung, Außengastronomie, haustechnische Anlagen und Tiefgaragenzufahrt im Plangebiet zu berücksichtigen. 4.3 Schutzgut Boden Das Plangebiet ist bereits jetzt durch die bestehende Bebauung nahezu vollständig versiegelt. Somit werden wenig bis keine natürlichen Böden durch das Vorhaben in Anspruch genommen. Das Plangebiet ist teilweise von Altstandorten betroffen, die im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter den Ziffern 7818-807 und 7818-906 erfasst sind. Dabei handelt es sich zum einen um eine Fläche (7818-807) auf der von 1959 bis 1999 eine Heizungs- und Lüftungsbaufirma sowie ein metallverarbeitender Betrieb ansässig waren und zum anderen um eine Fläche (7818-906) für einen Arzneihandel. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird eine nutzungs- und planungsbezogene Altlastenuntersuchung durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass die Altlastensituation kein Hemmnis für die geplante Umnutzung darstellt. Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des Plangebietes. Daher ist eine Überprüfung auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht abschließend gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Sollten Spezialbaumaßnahmen, wie Rammarbeiten, Verbauarbeiten, Pfahlgründungen,Seite 14 von 30 Seite 15 Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten, sowie vergleichbare Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeübt werden, durchgeführt werden, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 4.4 Schutzgut Wasser Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden, weiterhin liegt es außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes des Rheins oder von Bächen und anderen Fließgewässern, sowie außerhalb einer festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzzone. 4.5 Schutzgut Klima / Luft Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht prägt sich mit 6-7 K Abweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Grün- und Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt aus. Kaltluftleitbahnen oder bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich nicht im Planungsraum. Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird der „Meilenstein“ als besonders nachhaltiges, modernes Gebäude geplant. Die Stadtloggien in allen Himmelsrichtungen sind die grünen Lungen des Projektes; Luftreinigung, Schallschutz, die Bindung von VOC und Staub, die Feuchteregulierung und die Milderung des Innenraumklimas werden hier erbracht. Die markanten Stadtloggien und die verbindenden Fassadeneinschnitte sind offener, aber auch geschützter Raum. Die in die Loggien integrierten Etagenbalkone werden mit einem Metallgewebe als Absturzsicherung versehen, das sich auf einfachste Weise mittels im Balkonpaket integrierten Pflanzkästen begrünen lässt. Darüber hinaus ist eine extensive Begrünung der Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik vorgesehen. Geplant ist, sämtliche Niederschläge auf dem Grundstück zu belassen und gezielt den Gehölzen zuzuführen. Baumrigolen sollen das Wasser speichern, welches über die natürliche Verdunstung auch in trockenen Perioden ein ausgewogenes Kleinklima schafft. Im weiteren Verfahren wird diesbezüglich die Versickerungsfähigkeit durch ein hydrologisches Gutachten geprüft und ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Der Einsatz von sogenannten Klimabäumen und einer stressresistenten Stauden- / Gräsermischung soll für ein dauerhaftSeite 15 von 30 Seite 16 grünes Bild sorgen. Mit der Begrünung der Dachflächen sowie der Freiflächen kann einer intensiven Aufheizung und mangelnder nächtlichen Abkühlung entgegengewirkt und zu einer Verbesserung des Mikroklimas beigetragen werden. 4.6 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Es ist im Bestand durch großflächige Versiegelung und Überbauung, mit randlichem Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der zum Teil satzungsgeschützt ist. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten naturschutzrechtliche Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Artenschutzrechtliche Eingriffe bleiben von dieser Gesetzesregelung unberührt und werden vollumfänglich beachtet (vgl. Kapitel 4.7). Im Plangebiet befinden sich ca. 23 Bäume, von denen mindestens 14 durch die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützt sind. Von den 14 satzungsgeschützten Bäumen befinden sich 8 in einem erhaltenswerten Zustand. Die überwiegende Zahl befindet sich im Randbereich des Grundstücks Ollenhauerstraße 4 und im Grenzbereich zwischen den Grundstücken Ollenhauerstraße 2 und 4. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Bäume erhalten bleiben können und welche im Zuge der Neubebauung entfallen müssen. Für den Ausgleich der entfallenden Bäume sind die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn maßgeblich. Für alle Bäume, die beseitigt werden müssen und die unter die Baumschutzsatzung fallen, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Diese ist verbunden mit der Verpflichtung von Ersatzpflanzungen, welche innerhalb des Vorhabengebietes, auf gewachsenem Boden außerhalb des Bereiches von Tiefgaragen, herzustellen sind. 4.7 ArtenschutzSeite 16 von 30 Seite 17 Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu bewerten. Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung) und ob ggf. weiterführende Untersuchungen oder Betrachtungen (Stufe II: Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften des §44 Abs.1 BNatSchG stellen zwingend zu beachtende gesetzliche Verbote dar, die nicht der Abwägung des §1 Abs.7 BauGB zugänglich sind. Deshalb wurden für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 Artenschutzprüfungen (ASP) der Stufen I und II durchgeführt (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, April 2020), die zu dem Ergebnis kommen, dass ein Quartiervorkommen von gebäudebewohnenden Fledermäusen, Niststätten planungsrelevanter Vogelarten als auch das Vorkommen streng geschützter Reptilienarten auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 aufgrund fehlender Lebensräume und des hohen Versiegelungsgrades ausgeschlossen werden kann. Ohne dass hierzu vorab eine Untersuchung erfolgt ist, ist gleiches wegen der Bebauung und aufgrund der baulich ähnlichen Situation und des hohen Versiegelungsgrades, kann Ähnliches für das Grundstück Ollenhauerstraße 2 angenommen werden. Eine vertiefende Artenschutzprüfung ist aufgrund der Ergebnisse der Bestandssituation für die Baufeldfreimachung nach fachlicher Einschätzung zwar nicht erforderlich, allerdings war zum Zeitpunkt der Erstellung der ASP I die geplante Bebauung noch nicht bekannt. Insofern konnte auf die zukünftig geplante Bebauung der Fläche noch nicht eingegangen werden. Da Auswirkungen der nunmehr durch das Wettbewerbsergebnis vorgegebenen konkreten Planung auf planungsrelevante Arten nicht auszuschließen sind, wurde innerhalb der vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe 2) unter Berücksichtigung der geplanten Gebäude, ein besonderer Schwerpunkt auf die Thematik des Vogelschlags an Glasfassaden gelegt und Vermeidungsstrategien entwickelt. Zusammenfassend kommt die vertiefende Artenschutzprüfung zu dem Ergebnis, dass in Folge des Gebäudeabbruchs bzw. der Neubebauung keine Lebensräume planungsrelevanter Arten betroffen sind, Die Umsetzung der in der Artenschutzprüfung formulierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind zwingend umzusetzen und werden entsprechend im Rahmen des Durchführungsvertrages verbindlich geregelt. Für den Verlust von potenziellen Vogelniststätten und FledermausquartierenSeite 17 von 30 Seite 18 sollen entsprechende künstliche Ausweichmöglichkeiten auf dem Gelände installiert werden. Um Verbotstatbestände nach § 39/§ 44 BNatSchG auszuschließen, sollen Gebäude „vogelschlagvermeidend“ gestaltet werden. Empfehlungen und Praxisbeispiele zum Umgang mit Vögeln bei der Fassaden- und Lichtgestaltung von Gebäuden finden sich z. B. im Leitfaden: H. Schmid, W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2022): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 3. überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach. Zum Schutz von Fledermäusen sowie nachtaktiver Insektenarten sollen generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z. B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten verwendet werden. Die Leuchten sollten nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin abstrahlen. Masthöhe, Anzahl der Leuchten und Leuchtintensität sind so gering wie möglich zu wählen. Die Rodung des Gehölzbestandes ist gemäß den Bestimmungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wildlebender Tiere) außerhalb der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September durchzuführen. 4.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Die Plausibilität der Verortung des Hochhausstandortes wurde bei der Aufstellung der Rahmenplanung Bundesviertel durch Schatten- und Sichtfeldstudien geprüft. Durch die geplante Bebauung gem. Wettbewerb wird das Landschaftsbild im Vergleich zur Bestandsbebauung verbessert. Die geplante Bebauung wertet das Plangebiet optisch auf und bietet attraktive Aufenthaltsbereiche und Platzflächen. Auch die Freiraumgestaltung wird zur Aufwertung und Nutzbarkeit der Fläche beitragen. 4. 9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Mit dem Abrücken des geplanten Gebäudes von der Ollenhauerstraße und der damit einhergehenden räumlichen Schaffung einer grün gestalteten Platzfläche, reagiert die Planung auf den Gebäudekomplex des Friedrich-Ebert- Gymnasiums vis-à-vis an der Ollenhauerstraße 5, der als Baudenkmal mit der Nummer A 3880 in die Denkmalliste der Bundesstadt Bonn eingetragen ist. Das Vorhaben im Kontext der Bonner NachhaltigkeitsstrategieSeite 18 von 30 Seite 19 Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt gegenüber dem Zielbeschluss ein erstes städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anhang 3). Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie. Anlage/n 1 Anhang 1 - Übersichtsplan (öffentlich) 2 Anhang 2 - Plankonzept (öffentlich) 3 Anhang 3 - Nachhaltigkeitscheckliste (öffentlich)Seite 19 von 30 Seite 20 von 30 Lageplan i.M. 1:500 (ASTOC ARCHITECTS AND PLANERS GmbH) Übersichtsplan i.M. 1:5.000 (Plangrundlage: Land NRW 2023) Bauherrin Architektur Bebauungsplan Bundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGBBundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ Stadtbezirk Bonn, Ortsteil GronauBebauungsplan Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Visualisierung (ASTOC ARCHITECTS AND PLANERS GmbH) *Bei der Darstellung des Kreisverkehres Oscar-Romer-Allee / Ollenhauerstraße handelt es sich um einen VorentwurfSeite 21 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen eines Verkehrsgutachtens geprüft, welches im weiteren Verfahren erarbeitet wird. Zunächst ist mit einem durch ca. 260 notwendige Stellplätze ausgelösten Zusatzverkehr zu rechnen. Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Im weiteren Verfahren wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Möglichkeiten aufzeigen soll, den voraussichtlichen Stellplatzbedarf von ca. 260 zu reduzieren. Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Der Standort ist hervorragend in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Der neue DB-Haltepunkt „UN-Campus“ befindet sich in einer Entfernung von rd. 700 m. Hier besteht für Pendler Anschluss an den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) der linksrheini-schen Bahnstrecke in Richtung Köln bzw. Koblenz. Das Bonner Zentrum und die Städte Kö-nigswinter, Bad Honnef, Sankt Augustin, Siegburg, Alfter und Bornheim sind über die Stadt- bahnhaltestelle „Ollenhauerstraße“ (Linien 16, 63, 66, 67, 68) in rd. 250 m Entfernung zu er-reichen. Darüber hinaus befinden sich die Haltestellen „Baunscheidtstraße“ und „In der Raste“ in ca. 120 m bzw. 200 m Entfernung zum Grundstück. Dort verkehrt die Buslinie 634 mor-gens und abends zu den Hauptverkehrszeiten zwischen Post-Tower und Venusberg. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Die Rad- und Fußwege aus Norden, Osten und Süden sollen sich in Form eines Brückenbauwerks oberhalb des geplanten Kreisverkehrs kreuzen; die Rad- und Fußwegeverbindung nach Westen ist über eine Rampe westlich der Nahum- Goldmann-Allee zunächst in Tieflage geplant und unterquert dann die Bahnstrecke. Fußgänger erreichen die Unterführung von Norden und von Süden aus auch unmittelbar über Treppenanlagen. Über das Brücken- und Verbindungs- bauwerk oberhalb des Kreisverkehrs wird künftig eine optimale Anbindung des Grundstücks für Fußgänger und Radfahrer erreicht, welche am Scheitelpunkt zwischen Ollenhauerstraße und Oscar-Romero-Allee liegt. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? ja Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Werden E-Ladestationen vorgesehen? ja Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-9 Ollenhauerstraße/Oscar-Romero-Allee Ziel des Bebauungsplanes ist es moderne, nachhaltige Büro- und Dienstleistungsflächen für den großen Bedarf nach attraktiven Büroarbeitsplätzen zu realisieren Seite 1 von 9Seite 22 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Im Vergleich zum Bestand wird die Situation durch die Neuentwicklung verbessert. Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird eine extensive Begrünung der Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik vorgesehen. Sämtliche Niederschläge verbleiben auf dem Grundstück und werden gezielt den Gehölzen zugeführt. Baumrigolen speichern das Wasser, was über die natürliche Verdunstung auch in trockenen Perioden ein ausgewogenes Kleinklima schafft. Der Einsatz von sogenannten Klimabäumen und einer stressresistenten Stauden- / Gräsermischung soll für ein dauerhaft grünes Bild sorgen. Mit der Begrü-nung der Dachflächen sowie von Freiflächen kann einer intensiven Aufheizung und mangelnder nächtlichen Abkühlung entgegengewirkt und zu einer Verbesserung des Mikroklimas beigetragen werden. Ist die bioklimatische Bedeutung von Freiflächen bzw. der bioklimatischen Situation in Siedlungsgebieten berücksichtigt worden? Das Siedkungsgebiet ist geprägt durch eine kompakte Bebauung, einem mittleren Versiegelungsgrad und geringen Grünanteilen, also eine weniger günstige bioklimatische Situation. Auf der aktuell fast vollständig versiegelten Fläche werden durch die Nueplanung neue Freiflächen geschaffen. Die urbane Platzgestaltung erhält zur Ollenhauerstraße eine zunehmende grüne Prägung. In gleicher Weise, wie sich der Platzbelag in streifenförmige Pflanzflächen wandelt, verdichten sich die Baumpflanzungen von lockeren Baumgruppen zu einem dichten Baumhain. Die künftige Plaza bietet einen attraktiven Raum zum Aufenthalt und wertet den Standort gegenüber dem stark versiegelten Freiraum deutlich auf. Ist die aktuelle stadtklimatische Situation im Planungsraum sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung geprüft worden? Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht prägt sich mit 6-7 K Abweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Grün- und Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt aus. Kaltluftleitbahnen oder bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich nicht im Planungsraum. Ist die verbale Beschreibung der Kaltluftleitbahnen/Strömungsfelder/Kaltluftentstehung sgebiete im Planvorentwurf bzw. in den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung enthalten? Kaltluftleitbahnen oder bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich nicht im Planungsraum. Ist eine verbale Beschreibung und Bewertung geeigneter Maßnahmen zur Optimierung der Durchlüftung und Reduktion zusätzlicher Wärmebelastung erfolgt? Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird der „Meilenstein“ als besonders nachhaltiges, modernes Gebäude geplant. Die Stadtloggien in allen Himmelsrichtungen sind die grünen Lungen des Projektes; Luftreinigung, Schallschutz, die Bindung von VOC und Staub, die Feuchteregulierung und die Milderung des Innenraumklimas werden hier erbracht. Die markanten Stadtloggien und die verbindenden Fassadeneinschnitte sind offener, aber auch geschützter Raum. Die in die Loggien integrierten Etagenbalkone werden mit einem Metallgewebe als Absturzsicherung versehen, das sich auf einfachste Weise mittels im Bal-konpaket integrierten Pflanzkästen begrünen lässt. Darüber hinaus ist eine extensive Begrünung der Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik vorgesehen. Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Ja. Die Stadtloggien in allen Himmelsrichtungen sind die grünen Lungen des Projektes; Luftreini-gung, Schallschutz, die Bindung von VOC und Staub, die Feuchteregulierung und die Milde-rung des Innenraumklimas werden hier erbracht. Die markanten Stadtloggien und die verbindenden Fassadeneinschnitte sind offener, aber auch geschützter Raum. Die in die Loggien integrierten Etagenbalkone werden mit einem Metallgewebe als Absturzsicherung versehen, das sich auf einfachste Weise mittels im Bal-konpaket integrierten Pflanzkästen begrünen lässt. Darüber hinaus ist eine extensive Begrü-nung der Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik vorgesehen. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Seite 2 von 9Seite 23 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Die Forderung des Landeswassergesetzes NRW zur ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers ist unbeachtlich, da das Grundstück bereits vor dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt bzw. an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen war. Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Dies ist durch ein Bodengutachten im weiteren Verfahren zu prüfen. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Geplant ist sämtliche Niederschläge auf dem Grundstück in Baumrigolen zu speichern und gezielt den Gehölzen zuzuführen. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Das Plangebiet ist teilweise von Altablagerungen betroffen, die im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter den Ziffern 7818-807 und 7818-906 erfasst sind. Dabei handelt es sich zum einen um eine Fläche (7818-807) auf der von 1959 bis 1999 eine Heizungs- und Lüftungsbaufirma sowie ein metallverarbeitender Betrieb ansässig waren und zum anderen um eine Fläche (7818-906) auf der ein Arzneihandel ansässig war. Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist eine nutzungs- und planungsbezogene Altlastenuntersuchung durchzuführen. Im Rahmen dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass die Altlastensituation kein Hemmnis für die geplante Umnutzung darstellt. Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? Seite 3 von 9Seite 24 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? Geplant ist sämtliche Niederschläge auf dem Grundstück in Baumrigolen zu speichern und gezielt den Gehölzen zuzuführen. Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? Geplant ist sämtliche Niederschläge auf dem Grundstück in Baumrigolen zu speichern und gezielt den Gehölzen zuzuführen. Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Diese wird im Rahmen der weiteren Verfahrens erarbeitet. Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Bei den geplanten Bauvorhaben ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen sowohl für im Umfeld bestehende Baukörper als auch für die geplanten Baukörper selbst entstehen. Im Rahmen der Realisierung der durch den Bebauungsplan gegebenen Baumöglichkeiten ist daher insbesondere darauf zu achten, dass ebenerdige Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen mit Gefälle zu den Gebäuden, Souterrainarbeitsbereiche etc. zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern sind. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Sämtliche Niederschläge sollen auf dem Grundstück verbleiben und gezielt den Gehölzen zugeführt werden. Baumrigolen speichern das Wasser, was über die natürliche Verdunstung auch in trockenen Perioden ein ausgewogenes Kleinklima schafft. Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Es sind begrünte Dächer vorgesehen. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? Das Dach des Gebäudes erhält eine flächige Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom, die in Kombination mit extensiver Dachbegrünung zu errichten ist. Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird eine extensive Begrünung der Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik vorgesehen. Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? KfW-40 Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Die wird im weiteren Verfahren durch ein Energiekonzept erarbeitet. Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Es ist möglich das Plangebiet an das vorhandene Fernwärmenetz anzuschließen. Welche Bauart ist vorgesehen? Werden umweltverträgliche und klimaschonende Konstruktionen und Baumaterialien vorgesehen? Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? Seite 4 von 9Seite 25 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Das Plangebiet ist bereits jetzt durch die bestehende Bebauung nahezu vollständig versiegelt. Durch die künftig intensivere Ausnutzung des Grundstücks wird damit dem Gebot der Innen- vor Außenentwicklung Rechnung getragen. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? Im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens wurden verschiedene Entwürfe erstellt und optimiert. Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? Ja, es werden durch die Neubebauung Frei- und Grünflächen geschaffen. Werden Flächen gezielt freigehalten? Ja zur Gestaltung einer Plaza und zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten der dort Beschäftigten. Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Aufgrund der tieffrequenten Schallbelastung des HKW-Süd ist aktuell keine Wohnnutzung an dem Standort möglich. Daher sind in der Planung eine Büronutzung und im EG Dienstleistungs- Gastronomieeinrichtungen vorgesehen gleichzeitig bietet der Entwurf die Möglichkeit für eine Umnutzung zum Wohnen in einem vertretbaren baulichen Aufwand. Wurden besondere Wohnformen beachtet? Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Kaltluftleitbahnen oder bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich nicht im Pla-nungsraum. Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? Die urbane Platzgestaltung erhält zur Ollenhauerstraße eine zunehmende grüne Prägung. In gleicher Weise, wie sich der Platzbelag in streifenförmige Pflanzflächen wandelt, verdichten sich die Baumpflanzungen von lockeren Baumgruppen zu einem dichten Baumhain. Die künftige Plaza bietet einen attraktiven Raum zum Aufenthalt und wertet den Standort gegenüber dem stark versiegelten Freiraum deutlich auf. Die Plaza wird als öffetnlicher Raum verstanden. Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge desVorhabeens im Quartire aufgewertet werden? Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? ja. Siehe oben Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? ja. Siehe oben Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Seite 5 von 9Seite 26 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Die markanten Stadtloggien und die verbindenden Fassadeneinschnitte sind offener, aber auch geschützter Raum. Die in die Loggien integrierten Etagenbalkone werden mit einem Metallgewebe als Absturzsicherung versehen, das sich auf einfachste Weise mittels im Balkonpaket integrierten Pflanzkästen begrünen lässt. Darüber hinaus ist eine extensive Begrü-nung der Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik vorgesehen. Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? ja Werden ausreichende Gebäudeabstände zur Sicherstellung ausreichender Belüftung und Besonnung eingehalten? ja Seite 6 von 9Seite 27 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? nein Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? ja Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? nein Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? nein. Dennoch wurde zur Sicherheit eine ASP II durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass in Folge des Gebäudeabbruchs bzw. des Neubaus keine Lebensräume planungsrelevanter Arten betroffen sind. Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? nein Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? ja Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? ja Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? Im Plangebiet befinden sich ca. 23 Bäume, von denen mindestens 14 durch die Baumschutz-satzung der Stadt Bonn geschützt sind. Von den 14 satzungsgeschützten Bäumen befinden sich 8 in einem erhaltenswerten Zustand. Die überwiegende Zahl befindet sich im Randbereich des Grundstücks. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Bäume erhalten bleiben können und welche im Zuge der Neubebauung entfallen müssen. Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? siehe oben Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? ja Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt betroffen? nein Baudenkmäler Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? Bodendenkmäler Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? Seite 7 von 9Seite 28 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? ja Werden Arbeitsplätze gefährdet? nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? Der Standort ist hervorragend in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Der neue DB-Haltepunkt „UN-Campus“ befindet sich in einer Entfernung von rd. 700 m. Hier besteht für Pendler Anschluss an den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) der linksrheinischen Bahnstrecke in Richtung Köln bzw. Koblenz. Das Bonner Zentrum und die Städte Kö-nigswinter, Bad Honnef, Sankt Augustin, Siegburg, Alfter und Bornheim sind über die Stadt- bahnhaltestelle „Ollenhauerstraße“ (Linien 16, 63, 66, 67, 68) in rd. 250 m Entfernung zu erreichen. Darüber hinaus befinden sich die Haltestellen „Baunscheidtstraße“ und „In der Raste“ in ca. 120 m bzw. 200 m Entfernung zum Grundstück. Dort verkehrt die Buslinie 634 mor-gens und abends zu den Hauptverkehrszeiten zwischen Post-Tower und Venusberg. Der Autoverkehr erreicht das Plangebiet aus dem rechtsrheinischen Raum über die Autobahn 562 (Konrad-Adenauer-Brücke) und die Bundesstraße 9, die Franz-Josef-Strauß-Allee oder die bahnparallele Nahum-Goldmann-Allee/Oscar-Romero-Allee. Der Verkehr aus dem links-rheinischen Gebieten erreicht das Plangebiet von der Autobahn 565 aus über die Reuterstra-ße oder aus Richtung Bad Godesberg über die Bundesstraße 9 sowie die DB-Strecke beglei-tende Straße. Die Ollenhauerstraße kann aus Norden kommend über die B 9 bzw. von Süden kommend über die Nahum-Goldmann-Allee erreicht werden. Beidseits der DB- Strecke verlaufen Rad- und Fußwege, die eine optimale Anbindung des Standortes aus den Stadtbezirken Bonn und Bad Godesberg bieten. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? Sind Unternehmen betroffen? Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? nein Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? nein Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? Seite 8 von 9Seite 29 von 30 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Das Vorhaben entspricht mit dem Hochhaus Kategorie S = 40m den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel für den Standort. Die gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss (kleinere Shops, Gastronomie) tragen zur Belebung des Quartiers bei. In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II Seite 9 von 9Seite 30 von 30
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