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232225 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau

Nummer
232225
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 232225-01 ST Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
  2. 232225-02 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 232225

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Beschlussvorlage
öffentlich
232225
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“
im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2024 Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-9
„Ollenhauerstraße“ ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung des Plankonzepts sowie der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei
Wochen im Stadthaus sowie auf der städtischen Internetseite unter
www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben.
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 09.12.2021 (DS-Nr. 202202) wurde dem Antrag
der Kreer Development GmbH gefolgt, dass Grundstück Ollenhauerstraße 4 im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau einer gewerblichen Entwicklung unter den
Maßgaben, dass die Grundrisse des Bürohochhauses zu einem späteren
Zeitpunkt mit wenig baulichem Aufwand zu Wohnraum umgewandelt werden
können, das Gebäude im KfW-Effizienzhausstandard 40 zu errichten ist und ein
zweiphasiger Wettbewerb unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden
Flächen (Ollenhauerstraße 2) in der ersten Ideenphase durchgeführt
wird, zugestimmt. Zur Umsetzung der Planung ist die Änderung desSeite 1 von 30
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bestehenden Bebauungsplans Nr. 7920-15 erforderlich. Die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 6719-9 wird gemäß §12 BauGB (Vorhaben- und
Erschließungsplan) in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) erfolgen.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von modernen und attraktiven Büro- und
Dienstleistungsflächen auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 sowie das
Aufzeigen von Entwicklungsoptionen für die angrenzende Liegenschaft
Ollenhauerstraße 2, welche sich im Eigentum der BIMA befindet.
Im November 2022 wurde ein zweiphasiger städtebaulicher und hochbaulicher
Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe)
für das insgesamt 0,8 ha große Plangebiet durchgeführt (DS-Nr. 231074). In
der ersten Ideenphase des Wettbewerbs wurde entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 09.12.2021 für das Baugrundstück der Ausloberin und der
Fläche Ollenhauerstraße 2 ein gemeinsames städtebauliches Konzept
entwickelt. Vier Arbeiten qualifizierten sich für die zweite Phase des
Wettbewerbs. In dieser Phase wurde auf Grundlage der in der ersten Phase
entwickelten Idee und der Empfehlungen der Jury, die Bebauung auf dem
Grundstück Ollenhauerstraße 4 architektonisch ausgearbeitet. Das Konzept
des Architekturbüros ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH aus Köln
ist durch das Preisgericht mit dem ersten Rang ausgezeichnet worden und
dient nun als Grundlage für die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren.
Der prämierte Entwurf „Meilenstein“ sieht für das Grundstück Ollenhauerstraße
4 ein Bürohochhaus mit einer Höhe von rd. 40m vor, der den Zielen der
Rahmenplanung Bundesviertel entspricht und den Kreuzungspunkt
Ollenhauerstraße / Oscar-Romero-Allee bzw. den Eingang aus Kessenich /
Dollendorf in das Bundesviertel kommend städtebaulich betont. Die
oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) des Meilensteins beträgt ca. 18.500 m².
Auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 2 sieht der Wettbewerbsentwurf einen
VI-geschossigen Solitär mit rd. 5.000 m ² Bruttogrundfläche vor, der die
gegenüberliegende Gebäudekante des nordöstlich gelegenen IV-geschossigen
Gebäudes aufnimmt und gegenüber dem eingetragenen Denkmal des
Friedrich-Ebert-Gymnasiums zurücktritt. (siehe Anlage 2)
Das Grundstück Ollenhauerstraße 2 ist über die Baunscheidtstraße und dieSeite 2 von 30
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Ollenhauerstraße gut erreichbar. Die geplante verkehrliche Erschließung für
das Grundstück Ollenhauerstraße 4 und damit auch die Zufahrt der Tiefgarage
wird über die Oscar-Romero-Allee erfolgen. In der Tiefgarage sollen die
notwendigen Pkw- und Fahrradstellplätze untergebracht werden.
Das Freiraumkonzept sieht eine qualitätsvolle Platzgestaltung vor, die durch
Begrünung von Flächen sowie Baumpflanzungen einen attraktiven Raum zum
Aufenthalt bieten soll.
Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Ob das
Grundstück Ollenhauerstraße 2 nach der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit im Plangebiet verbleibt oder dessen Entwicklung in einem eignen
Verfahren weitergeführt wird, wird im weiteren Verfahren noch zu klären sein.
Die Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung sind in den
nachstehenden Zielen und Zwecke der Planung dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Anlass und Ziel der Planung
Das circa 0,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 erstreckt
sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau über die Grundstücke
Ollenhauerstraße 2 und 4. Das im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) bestehende Grundstück Ollenhauerstraße 2 ist mit
einem zweigeschossigen Bürogebäude sowie Garagenzeilen bebaut. Das
5.154 m² große Grundstück Ollenhauerstraße 4 ist aktuell mit einem
neungeschossigen Bürogebäude, einem eingeschossigen Nebengebäude
sowie ebenerdigen Stellplätzen bebaut. Die Gebäudesubstanz weist erhebliche
funktionale, bauliche und technische Mängel auf. Die bauliche Dichte des
Grundstücks ist vergleichsweise gering.
Anfang 2020 hat die Kreer Development GmbH die Liegenschaft
Ollenhauerstraße 4 in Bonn Gronau erworben und mit Schreiben vom
08.01.2020 einen Antrag auf Einleitung des Planverfahrens zur Änderung desSeite 3 von 30
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derzeit für die Grundstücke Ollenhauerstraße 2 und 4 bestehenden
Bebauungsplanes Nr. 7920-15 gestellt. Vor dem Hintergrund der Nachfrage
nach attraktiven Büro- und Dienstleistungsflächen in Bonn plant die
Eigentümerin eine Neubebauung des Grundstücks. Der Rat der Bundesstadt
Bonn folgte dem Antrag, indem er in seiner Sitzung am 09.12.2021 den
Zielbeschluss (DS-Nr. 202202) mit den Maßgaben gefasst hat, dass die
Grundrisse des Bürohochhauses zu einem späteren Zeitpunkt mit wenig
baulichem Aufwand zu Wohnraum umgewandelt werden können, das Gebäude
im KfW-Effizienzhausstandard 40 zu errichten sowie im Verfahren ein
zweiphasiger Wettbewerb unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden
Flächen (Ollenhauerstraße 2) in der ersten Ideenphase durchzuführen ist. Im
November 2022 wurde in Kooperation mit der Stadt Bonn ein zweiphasiger
städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit 7
Teilnehmenden ausgelobt, der im April 2023 mit der Jurysitzung seinen
Abschluss fand. In der ersten Ideenphase des Wettbewerbs wurde
entsprechend dem Ratsbeschluss vom 09.12.2021 für das Baugrundstück der
Ausloberin und der Fläche Ollenhauerstraße 2 ein gemeinsames
städtebauliches Konzept entwickelt. Vier Arbeiten qualifizierten sich für die
zweite Phase des Wettbewerbs. In dieser Phase wurde auf Grundlage der in
der ersten Phase entwickelten Idee und der Empfehlungen der Jury, die
Bebauung auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 architektonisch
ausgearbeitet.
Entsprechend der Zielsetzung des Rahmenplans Bundesviertel, das Wohnen
im Bundesviertel zu stärken, sollten die Teilnehmenden im Wettbewerb
nachweisen, dass der Hochbau Ollenhauerstraße 4 ggfs. mittel- bis langfristig
mit überschaubarem Aufwand mindestens teilweise zu Wohnzwecken
umgenutzt werden kann. Den Teilnehmenden war zudem freigestellt, die
Bestandsbebauung zu erhalten und in das Neubauensemble zu integrieren.
Diesen Versuch unternahm jedoch lediglich ein*e Teilnehmer*in. Gemeinsam
mit den benachbarten Grundstücken Ollenhauerstraße 2 und
Baunscheidtstraße 1 sollte zudem ein attraktiver, begrünter Quartiersplatz mit
hoher Aufenthaltsqualität realisiert werden, der zukünftig auch Adresse der drei
Anlieger werden soll.
Das Architekturbüro ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, Köln
konnte den Wettbewerb für sich entscheiden. Der prämierte Siegerentwurf stelltSeite 4 von 30
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die Grundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan dar.
Ziel der Planung ist es, moderne, nachhaltige Büro- und Dienstleistungsflächen
für den großen Bedarf nach attraktiven Büroarbeitsplätzen zu realisieren.
Weiterhin sollen, entsprechend den Zielen zur künftigen Entwicklung des
Bundesviertels, Gastronomie und kleinere Shops im Erdgeschoss vorgesehen
werden, um zu einer Belebung des Quartiers beizutragen. Mit einem
Mobilitätskonzept soll die Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück reduziert
und die alternative Mobilität gefördert werden. Gleichzeitig soll damit ein Beitrag
zum Erreichen des gesamtstädtischen Ziels einer Mobilitätswende geleistet
werden. Zudem trägt die Planung durch die Intensivierung der Ausnutzung des
Grundstücks dem Gebot Innen- vor Außenentwicklung Rechnung.
2. Bestehendes Planungsrecht
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt das Plangebiet als
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Dienstleistung und Verwaltung dar.
Dementsprechend kann die geplante Entwicklung der Fläche als Bürostandort
mit öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss als aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt betrachtet werden, eine ggf. spätere Umwandlung zu Wohnraum
jedoch nicht mehr. Der FNP ist dann im Wege der Berichtigung gemäß § 13a
BauGB entsprechend der neuen Entwicklungsziele anzupassen.
Bebauungsplan:
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Geltungsbereiches des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7920-15 aus dem Jahr 2002. Dieser weist
für den betroffenen Teilbereich ein Sondergebiet (SO) - Büro und Verwaltung -
mit einer GRZ/GFZ von 0,5/1,8 und einer max. IV-geschossigen Bebauung aus.
Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist eine Änderung des
vorhandenen Planungsrechts erforderlich.
Rahmenplanung Bundesviertel:Seite 5 von 30
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Das Vorhaben liegt innerhalb des Plangebietes der in 2021 vom Rat der Stadt
Bonn beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel. Die Rahmenplanung
Bundesviertel, gegliedert in ein Struktur-, Nutzungs-, Mobilitäts-, Hochhaus-
und Umsetzungskonzept, definiert als strategisches Entwicklungskonzept die
Ziele und strategischen Ausrichtungen für die künftige Entwicklung des
Bundesviertels. Im Hochhauskonzept ist der Standort als geeignet für ein
Hochhaus der Kategorie S = 40 m definiert. Im Nutzungskonzept, in welchem
entwicklungsperspektivisch für jeden Baublock ein Nutzungsspektrum
aufgezeigt wird, ist das Plangebiet als „Hybrid Mitte“ bestimmt. Das
Nutzungskonzept, welches von dem programmatischen Ansatz einer
Nutzungsmischung geleitet ist, sieht für den Bereich einen Wohnanteil von ca.
60% und einen Anteil für Nicht-Wohnnutzungen von rd. 40% vor. Da jedoch
nicht an allen Standorten die programmatisch definierten Nutzungen wegen der
örtlichen Gegebenheiten möglich sind, wird in der Rahmenplanung auch darauf
hingewiesen, dass diese Werte standort- und projektbezogen zu prüfen sind.
Für das Plangebiet wurde diesbezüglich im Vorfeld durch die TÜV Rheinland
Energy GmbH eine schalltechnische Voruntersuchung durchgeführt, die zu
dem Ergebnis kommt, dass durch den Betrieb des ca. 150 m nordwestlich des
Plangebietes liegenden Heizkraftwerk Süd, schädliche Umwelteinwirkungen
durch tieffrequente Geräusche im Sinne der TA Lärm auftreten können. Die
geplante Bebauung jenseits der Bahnstrecke auf dem Christian-Miesen-
Gelände entfaltet gegenüber dem Grundstück Ollenhauerstraße 4 keine
abschirmende Wirkung. Der Schall trifft somit ungehindert auf das
Baugrundstück. Da in diesem Zusammenhang keine Gewährleistung für
gesunde Wohnverhältnisse im Nachtzeitraum gegeben werden können, muss
an diesem Standort von einer Wohnbebauung abgesehen werden.
Planverfahren:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 soll als Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7920-15 entsprechend dem vom Rat am
09.12.2021 gefassten Zielbeschluss gemäß § 12 (Vorhaben- und
Erschließungsplan) BauGB in Verbindung mit § 13 a (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB erfolgen.Seite 6 von 30
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Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB bei der Aufstellung
des Bebauungsplanes sind gegeben. Die im BauGB festgelegte Höchstgrenze
von 20.000 m² Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) wird deutlich unterschritten. Auch werden keine Vorhaben
begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder
Landesrecht unterliegen. Ebenso sind die in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten
Schutzgüter nicht betroffen. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
kann von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und von dem
Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen werden. Gleichwohl werden die
relevanten Umweltbelange im Verfahren umfassend berücksichtigt. Von einer
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und einer frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) bzw. § 4 (1)
BauGB wird ungeachtet der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gemäß §
13a BauGB nicht abgesehen.
Ob das Grundstück Ollenhauerstraße 2 nach der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit im Plangebiet verbleibt oder dessen Entwicklung in einem
eigenen Verfahren weitergeführt wird, wird im weiteren Verfahren noch zu
klären sein.
3. Planung
3.1 Städtebauliches Konzept
Der prämierte Entwurf „Meilenstein“ des Büro Astoc, Köln, entspricht mit seiner
Höhe von rd. 40m den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel und betont
den Kreuzungspunkt Ollenhauerstraße / Oscar-Romero-Allee bzw. den
Eingang aus Kessenich / Dollendorf kommend in das Bundesviertel. Durch die
kubische Gestaltung bietet der Entwurf städtebaulich eine attraktive
Landmarke. Die oberirdische Bruttogrundfläche (BGF) des Meilensteins beträgt
ca. 18.500 m². Auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 2 sieht der
Wettbewerbsentwurf einen VI-geschossigen Solitär mit rd. 5.000 m ²
Bruttogrundfläche vor, der die gegenüberliegende Gebäudekante des
nordöstlich gelegenen IV-geschossigen Gebäudes aufnimmt und gegenüber
dem eingetragenen Denkmal des Friedrich-Ebert-Gymnasiums zurücktritt.Seite 7 von 30
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Auszug aus dem Protokoll der Jury-Sitzung: „Durch ihre dynamische
Positionierung zueinander entstehen großzügige, attraktive Freiräume, die auch
ohne Beteiligung der Nachbarn bereits autark funktionieren und eine eindeutige
Adressierung bieten. Der sehr kompakte, kubische Baukörper wird durch die
Verfasser durch prägnante, umlaufende Einschnitte (…) fein differenziert. Die
vertikalen Einschnitte an den Gebäudeseiten werden in zwei sogenannte
Transfergeschossen horizontal miteinander verbunden, ergeben so Loggien
und Balkone, die begrünt sind, viel Potenzial für die Nutzer bieten und die
Belichtung des Würfels gewährleisten. Das Gebäude wirkt klar und schafft
eindeutige Bezüge, seine Skulpturalität und Fassade wirken durch das
begrünte Band sehr ästhetisch. Der Ausschnitt am Entrée ist in seiner
Dimensionierung nun angemessen, der Arkadengang zur Plaza gut gewählt.
Effizienz und Teilbarkeit der Büroetagen sind günstig, die Bürogrundrisse
gelungen. (…).“
Die Planung von ASTOC eröffnet zudem die Möglichkeit, in einem vertretbaren
Umfang den Grundriss zu Wohnungen umnutzen zu können.
3.2 Freiraumkonzept
Zentrales Element des Freiraumkonzepts ist eine „Plaza“, welche die
angrenzenden Gebäude mit einer durchgängigen Materialität und Begrünung
verbindet und in Beziehung setzt. Die „Plaza“ bildet die attraktive Adresse für
die Anlieger und bietet den Mitarbeiter*innen und Besucher*innen einen Raum
für Erholung und Kommunikation. Die urbane Platzgestaltung erhält zur
Ollenhauerstraße eine zunehmende grüne Prägung. In gleicher Weise, wie sich
der Platzbelag in streifenförmige Pflanzflächen wandelt, verdichten sich die
Baumpflanzungen von lockeren Baumgruppen zu einem dichten Baumhain. Die
künftige Plaza bietet einen attraktiven Raum zum Aufenthalt und wertet den
Standort gegenüber dem heute stark versiegelten Freiraum deutlich auf.
3.3 Erschließung / Ruhender Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Der Standort ist hervorragend in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. DerSeite 8 von 30
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neue DB-Haltepunkt „UN-Campus“ befindet sich in einer Entfernung von rd.
700 m. Hier besteht für Pendler Anschluss an den schienengebundenen
Personennahverkehr (SPNV) der linksrheinischen Bahnstrecke in Richtung
Köln bzw. Koblenz. Das Bonner Zentrum und die Städte Königswinter, Bad
Honnef, Sankt Augustin, Siegburg, Alfter und Bornheim sind über die
Stadtbahnhaltestelle „Ollenhauerstraße“ (Linien 16, 63, 66, 67, 68) in rd. 250 m
Entfernung zu erreichen. Darüber hinaus befinden sich die Haltestellen
„Baunscheidtstraße“ und „In der Raste“ in ca. 120 m bzw. 200 m Entfernung
zum Grundstück. Dort verkehrt die Buslinie 634 morgens und abends zu den
Hauptverkehrszeiten zwischen Post-Tower und Venusberg.
Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Der Autoverkehr erreicht das Plangebiet aus dem rechtsrheinischen Raum über
die Autobahn 562 (Konrad-Adenauer-Brücke) und die Bundesstraße 9, die
Franz-Josef-Strauß-Allee oder die bahnparallele Nahum-Goldmann-
Allee/Oscar-Romero-Allee. Der Verkehr aus dem linksrheinischen Gebieten
erreicht das Plangebiet von der Autobahn 565 aus über die Reuterstraße oder
aus Richtung Bad Godesberg über die Bundesstraße 9 sowie die DB-Strecke
begleitende Straße. Die Ollenhauerstraße kann aus Norden kommend über die
B 9 bzw. von Süden kommend über die Nahum-Goldmann-Allee erreicht
werden.
Am Bahnübergang Ollenhauerstraße kommt es aufgrund der hohen Auslastung
der Bahnstrecke im Tagesverlauf häufig zu langen Schrankenschließzeiten.
Eine planfreie Querung der Bahnstrecke mit Kreisverkehr am Kreuzungspunkt
ist in Planung. Da der Kreisverkehr in die Tieflage versetzt wird, wird die
Fahrbahn der Ollenhauerstraße und der Oscar-Romero-Allee im Bereich der
Rampenbauwerke grundstücksseitig künftig durch seitliche Stützwände gefasst
werden. Eine oberirdische Zufahrtsmöglichkeit zu dem Grundstück
Ollenhauerstraße 4 für den motorisierten Individualverkehr ist daher lediglich
nördlich der Stützwand an der Oscar-Romero-Allee gegeben.
Rad- und Fußwegeverbindung:Seite 9 von 30
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Beidseits der DB-Strecke verlaufen Rad- und Fußwege, die eine optimale
Anbindung des Standortes aus den Stadtbezirken Bonn und Bad Godesberg
bieten. Mit der derzeit in 2030 zu erwartenden planfreien Querung der DB-
Trasse wird die Vernetzung der westlich und östlich angrenzenden Bonner
Ortsteile verbessert. Heute besteht im Bereich des Haltepunktes UN-Campus
die Möglichkeit zur planfreien Querung der DB-Trasse für Fußgänger und
Radfahrer. Aus dem Plangebiet stellt derzeit die Ollenhauerstraße mit Querung
der B9 am Stadtbahnhaltepunkt Ollenhauerstraße die günstigste West-Ost
Verbindung dar. Während der künftige Kreisverkehr für den Kfz-Verkehr in der
Tieflage geplant ist, sollen zukünftig beiderseits von Ollenhauerstraße und
Oscar-Romero-Allee der Radweg und die Fußwege weiterhin etwa auf dem
heutigen Niveau verlaufen. Die Rad- und Fußwege aus Norden, Osten und
Süden sollen sich in Form eines Brückenbauwerks oberhalb des Kreisverkehrs
kreuzen; die Rad- und Fußwegeverbindung nach Westen ist über eine Rampe
westlich der Nahum-Goldmann-Allee zunächst in Tieflage geplant und
unterquert dann die Bahnstrecke. Fußgänger erreichen die Unterführung von
Norden und von Süden aus auch unmittelbar über Treppenanlagen. Über das
Brücken- und Verbindungsbauwerk oberhalb des Kreisverkehrs wird künftig
eine optimale Anbindung des Grundstücks für Fußgänger und Radfahrer
erreicht, welche am Scheitelpunkt zwischen Ollenhauerstraße und Oscar-
Romero-Allee liegt.
Innere Erschließung und ruhender Verkehr:
Das Grundstück Ollenhauerstraße 2 ist über die Baunscheidtstraße und die
Ollenhauerstraße gut erreichbar. Die geplante verkehrliche Erschließung des
Grundstücks Ollenhauerstraße 4 sowohl für den MIV als auch für die
Anlieferung erfolgt über die Oscar-Romero-Allee. Der durch die Neubebauung
ausgelöste Bedarf an Pkw-Stellplätzen wird in einer Tiefgarage untergebracht
werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Grundstücks Ollenhauerstraße 4 erfolgt
über die Oscar-Romero-Allee. Hier befindet sich auch die Vorfahrt zum
Gebäude.
Ausreichende Fahrradabstellplätze sollen sowohl in der Tiefgarage als auch
oberirdisch in der Nähe der Eingangsbereiche vorgesehen werden. Abgesehen
von kurzzeitigen Haltemöglichkeiten im Bereich der Gebäudevorfahrten sind fürSeite 10 von 30
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Pkw im Plangebiet keine oberirdischen Stellplätze vorgesehen.
Feuerwehrzufahrten für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 sind zum einen
über die Plaza von der Baunscheidtstraße, als auch von der Oscar-Romero-
Allee möglich. Die notwendigen Aufstell- und Bewegungsflächen können auf
der Plaza, direkt vor dem Gebäude und am östlichen Haupteingang
nachgewiesen werden.
3.4 Ver- und Entsorgung
Müllentsorgung
Im Plangebiet wird die Unterbringung der Müllbehälter in der Tiefgarage
vorgesehen. An den Abfuhrtagen werden die Müllcontainer an einem
festgelegten Abholstandort auf dem Grundstück bereitgestellt und im Anschluss
wieder in die Tiefgarage gebracht.
Wasserversorgung
Durch die bestehende Bebauung ist das Plangebiet an die vorhandenen
Versorgungsnetze der Bundesstadt Bonn angeschlossen. Sie sichern sowohl
die Versorgung als auch den Brandfall.
Entwässerung / Kanal
Die Forderung des Landeswassergesetzes NRW zur ortsnahen Beseitigung
des Niederschlagswassers ist zwar unbeachtlich, da die Grundstücke bereits
vor dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt bzw. an das öffentliche
Kanalnetz angeschlossen waren, dennoch ist die Möglichkeit einer
Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet zu prüfen. Die
Versickerungsfähigkeit wird im Rahmen eines hydrologischen Gutachtens im
weiteren Verfahren untersucht.
In Anbetracht der angestrebten Tieferlegung des Kreuzungspunktes
Ollenhauerstraße unter die Gleisanlagen der DB, ist bei der weiteren Planung
ein Anschluss des häuslichen Schmutzwassers an der nördlichen
Grundstücksgrenze zu berücksichtigen. Sollte eine Versickerung des auf dem
Grundstück anfallenden Regenwassers aufgrund der Bodenverhältnisse nicht
möglich sein, ist damit zu rechnen, dass seitens der Stadt eine RückhaltungSeite 11 von 30
Seite 12
und gedrosselte Einleitung in das städtische Kanalnetz vorgegeben werden
muss. Technische Details sind im weiteren Verfahren zu erarbeiten und
abzustimmen.
Starkregen
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben vielerorts in den
letzten Jahren zu erheblichen Überflutungen geführt. Überflutungen infolge von
Starkregenereignissen können folgende Ursachen haben: Hochwasser in
einem Gewässer, Überlastung der Kanalisation, Sturzfluten, die sich aufgrund
massiver Niederschläge auf der Geländeoberfläche bilden. Bei den geplanten
Bauvorhaben ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen
sowohl für im Umfeld bestehende Baukörper als auch für die geplanten
Baukörper selbst entstehen. Im Rahmen der Realisierung der durch den
Bebauungsplan gegebenen Baumöglichkeiten ist daher insbesondere darauf zu
achten, dass ebenerdige Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen mit
Gefälle zu den Gebäuden, Souterrainarbeitsbereiche etc. zu vermeiden oder
mit geeigneten Mitteln zu sichern sind. Die besonderen Anforderungen durch
Starkregenereignisse, für deren Ableitung das städtische Kanalnetz nicht
geeignet ist, müssen in Anwendung des § 1a Absatz 5 BauGB untersucht
werden. Im weiteren Verfahren wird hierzu eine topographische
Gefährdungsanalyse erstellt.
Energiekonzept
Das Plangebiet kann über die Baunscheidtstraße an das Fernwärmenetz der
Stadt Bonn angeschlossen werden. Bedingt durch den Abriss der
Bestandsgebäude muss die vorhandene Abnehmertransformationsstation
sowie auf dem Gelände verlaufende Kabeltrassen außer Betrieb genommen
werden. Für die zukünftige Stromversorgung der geplanten Gebäude ist ein
Standort für eine Netzstation und eine Abnehmerstation zur Ollenhauerstraße
bzw. zur Oscar-Romero-Allee vorzusehen.
Der „Meilenstein“ wird als besonders nachhaltiges, modernes Gebäude
geplant. Das Dach des Gebäudes erhält eine flächige Photovoltaikanlage zur
Erzeugung von Strom, die in Kombination mit extensiver Dachbegrünung zu
errichten ist. Wärme und Kälte sollen aus der Geothermie gewonnen
werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein EnergiekonzeptSeite 12 von 30
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erarbeitet, dessen Ergebnisse Anlage zum Durchführungsvertrag werden.
4. Auswirkungen der Planung
4.1 Verkehr
Die verkehrsgutachterliche Ersteinschätzung des Gutachterbüros IGEPA
kommt zu dem Ergebnis, dass, vorbehaltlich der noch durchzuführenden
detaillierten Verkehrsuntersuchung, davon auszugehen ist, dass die aus dem
Bauvorhaben generierten Zusatzverkehre im umliegenden Straßennetz
verträglich abgewickelt werden können.
In der im weiteren Verfahren durchzuführenden Verkehrsuntersuchungen, sind
vor allem die Auswirkungen auf das bestehende Verkehrsnetz detailliert zu
untersuchen und die Anzahl der notwendigen Stellplätze zu
ermitteln. Zusätzlich wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Möglichkeiten
aufzuzeigen, den voraussichtlichen Stellplatzbedarf von ca. 260 zu reduzieren.
Fahrradabstellanlagen sollen in ausreichender Anzahl und guter Qualität
nachgewiesen werden.
Grundsätzlich werden sich die Untersuchung und das Konzept an den
verkehrlichen Leitgedanken der Rahmenplanung Bundesviertel orientieren. Der
Anteil des motorisierten Individualverkehrs an den vom Vorhaben erzeugten
Quell- und Zielverkehren ist dabei zu Gunsten des Umweltverbundes und
anderer alternativer Mobilitätsangebote gering zu halten. Die hierzu getroffenen
Aussagen im Mobilitätskonzept sollen in der weiteren Planung berücksichtigt
werden.
4.2 Schutzgut Mensch
Aufgrund der unmittelbaren Lage an der DB-Strecke ist der Bereich verstärkt
von Schalleinwirkungen betroffen. Des Weiteren wirkt der Straßenverkehrslärm
der umliegenden Straßen auf das Plangebiet ein. Für das
Wettbewerbsverfahren wurde diesbezüglich eine erste schalltechnische
Bewertung vom Büro TÜV Rheinland Energy GmbH (April 2020) durchgeführt.
In dieser Untersuchung wurden Schutzmaßnahmen zur GewährleistungSeite 13 von 30
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gesunder Arbeitsverhältnisse dargestellt.
Nordwestlich des Plangebietes, jenseits der Bahngleise befindet sich das
Heizkraftwerk Süd. Die schalltechnischen Auswirkungen des Heizkraftwerkes
wurden bereits in der vorliegenden schalltechnischen Bewertung betrachtet.
Die Bewertung hat dabei bereits vorliegende Erkenntnisse erhärtet, dass
Wohnen an diesem Standort aufgrund der tieffrequenten Schallbelastung durch
das HKW – Süd derzeit nicht möglich ist.
Im weiteren Verfahren wird die Untersuchung mit Blick auf die nun vorliegende
Planung konkretisiert. Dabei sind neben dem Gewerbe-, Straßen- und
Schienenverkehr die Schallquellen Anlieferung, Außengastronomie,
haustechnische Anlagen und Tiefgaragenzufahrt im Plangebiet zu
berücksichtigen.
4.3 Schutzgut Boden
Das Plangebiet ist bereits jetzt durch die bestehende Bebauung nahezu
vollständig versiegelt. Somit werden wenig bis keine natürlichen Böden durch
das Vorhaben in Anspruch genommen.
Das Plangebiet ist teilweise von Altstandorten betroffen, die im
Altlastenkataster der Stadt Bonn unter den Ziffern 7818-807 und 7818-906
erfasst sind. Dabei handelt es sich zum einen um eine Fläche (7818-807) auf
der von 1959 bis 1999 eine Heizungs- und Lüftungsbaufirma sowie ein
metallverarbeitender Betrieb ansässig waren und zum anderen um eine Fläche
(7818-906) für einen Arzneihandel. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird
eine nutzungs- und planungsbezogene Altlastenuntersuchung durchgeführt. Im
Rahmen dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass die Altlastensituation
kein Hemmnis für die geplante Umnutzung darstellt.
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen
liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des
Plangebietes. Daher ist eine Überprüfung auf Kampfmittel nicht erforderlich.
Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht abschließend
gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten
sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine
Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Sollten
Spezialbaumaßnahmen, wie Rammarbeiten, Verbauarbeiten, Pfahlgründungen,Seite 14 von 30
Seite 15
Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten, sowie vergleichbare Arbeiten, bei
denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeübt werden,
durchgeführt werden, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
4.4 Schutzgut Wasser
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden, weiterhin
liegt es außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes
des Rheins oder von Bächen und anderen Fließgewässern, sowie außerhalb
einer festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzzone.
4.5 Schutzgut Klima / Luft
Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme
Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht
prägt sich mit 6-7 K Abweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner
Grün- und Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt aus. Kaltluftleitbahnen oder
bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich nicht im Planungsraum.
Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird der „Meilenstein“
als besonders nachhaltiges, modernes Gebäude geplant. Die Stadtloggien in
allen Himmelsrichtungen sind die grünen Lungen des Projektes; Luftreinigung,
Schallschutz, die Bindung von VOC und Staub, die Feuchteregulierung und die
Milderung des Innenraumklimas werden hier erbracht.
Die markanten Stadtloggien und die verbindenden Fassadeneinschnitte sind
offener, aber auch geschützter Raum. Die in die Loggien integrierten
Etagenbalkone werden mit einem Metallgewebe als Absturzsicherung
versehen, das sich auf einfachste Weise mittels im Balkonpaket integrierten
Pflanzkästen begrünen lässt. Darüber hinaus ist eine extensive Begrünung der
Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik vorgesehen.
Geplant ist, sämtliche Niederschläge auf dem Grundstück zu belassen und
gezielt den Gehölzen zuzuführen. Baumrigolen sollen das Wasser speichern,
welches über die natürliche Verdunstung auch in trockenen Perioden ein
ausgewogenes Kleinklima schafft. Im weiteren Verfahren wird diesbezüglich die
Versickerungsfähigkeit durch ein hydrologisches Gutachten geprüft und ein
Entwässerungskonzept erarbeitet. Der Einsatz von sogenannten Klimabäumen
und einer stressresistenten Stauden- / Gräsermischung soll für ein dauerhaftSeite 15 von 30
Seite 16
grünes Bild sorgen. Mit der Begrünung der Dachflächen sowie der Freiflächen
kann einer intensiven Aufheizung und mangelnder nächtlichen Abkühlung
entgegengewirkt und zu einer Verbesserung des Mikroklimas beigetragen
werden.
4.6 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen
Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Es ist im Bestand durch
großflächige Versiegelung und Überbauung, mit randlichem Gehölz- und
Baumbestand gekennzeichnet, der zum Teil satzungsgeschützt ist. Im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gelten
naturschutzrechtliche Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des
Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) BauGB vor der
planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Artenschutzrechtliche Eingriffe bleiben von dieser Gesetzesregelung unberührt
und werden vollumfänglich beachtet (vgl. Kapitel 4.7).
Im Plangebiet befinden sich ca. 23 Bäume, von denen mindestens 14 durch die
Baumschutzsatzung der Stadt Bonn geschützt sind. Von den 14
satzungsgeschützten Bäumen befinden sich 8 in einem erhaltenswerten
Zustand. Die überwiegende Zahl befindet sich im Randbereich des
Grundstücks Ollenhauerstraße 4 und im Grenzbereich zwischen den
Grundstücken Ollenhauerstraße 2 und 4.
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Bäume erhalten bleiben können
und welche im Zuge der Neubebauung entfallen müssen. Für den Ausgleich
der entfallenden Bäume sind die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der
Stadt Bonn maßgeblich. Für alle Bäume, die beseitigt werden müssen und die
unter die Baumschutzsatzung fallen, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren
Naturschutzbehörde zu beantragen. Diese ist verbunden mit der Verpflichtung
von Ersatzpflanzungen, welche innerhalb des Vorhabengebietes, auf
gewachsenem Boden außerhalb des Bereiches von Tiefgaragen, herzustellen
sind.
4.7 ArtenschutzSeite 16 von 30
Seite 17
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes
gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu
bewerten. Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung)
und ob ggf. weiterführende Untersuchungen oder Betrachtungen (Stufe II:
Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften
des §44 Abs.1 BNatSchG stellen zwingend zu beachtende gesetzliche Verbote
dar, die nicht der Abwägung des §1 Abs.7 BauGB zugänglich sind. Deshalb
wurden für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 Artenschutzprüfungen (ASP)
der Stufen I und II durchgeführt (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten,
April 2020), die zu dem Ergebnis kommen, dass ein Quartiervorkommen von
gebäudebewohnenden Fledermäusen, Niststätten planungsrelevanter
Vogelarten als auch das Vorkommen streng geschützter Reptilienarten auf dem
Grundstück Ollenhauerstraße 4 aufgrund fehlender Lebensräume und des
hohen Versiegelungsgrades ausgeschlossen werden kann. Ohne dass hierzu
vorab eine Untersuchung erfolgt ist, ist gleiches wegen der Bebauung und
aufgrund der baulich ähnlichen Situation und des hohen Versiegelungsgrades,
kann Ähnliches für das Grundstück Ollenhauerstraße 2 angenommen werden.
Eine vertiefende Artenschutzprüfung ist aufgrund der Ergebnisse der
Bestandssituation für die Baufeldfreimachung nach fachlicher Einschätzung
zwar nicht erforderlich, allerdings war zum Zeitpunkt der Erstellung der ASP I
die geplante Bebauung noch nicht bekannt. Insofern konnte auf die zukünftig
geplante Bebauung der Fläche noch nicht eingegangen werden. Da
Auswirkungen der nunmehr durch das Wettbewerbsergebnis vorgegebenen
konkreten Planung auf planungsrelevante Arten nicht auszuschließen sind,
wurde innerhalb der vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe 2) unter
Berücksichtigung der geplanten Gebäude, ein besonderer Schwerpunkt auf die
Thematik des Vogelschlags an Glasfassaden gelegt und
Vermeidungsstrategien entwickelt. Zusammenfassend kommt die vertiefende
Artenschutzprüfung zu dem Ergebnis, dass in Folge des Gebäudeabbruchs
bzw. der Neubebauung keine Lebensräume planungsrelevanter Arten betroffen
sind, Die Umsetzung der in der Artenschutzprüfung formulierten Vermeidungs-
und Minderungsmaßnahmen sind zwingend umzusetzen und werden
entsprechend im Rahmen des Durchführungsvertrages verbindlich geregelt.
Für den Verlust von potenziellen Vogelniststätten und FledermausquartierenSeite 17 von 30
Seite 18
sollen entsprechende künstliche Ausweichmöglichkeiten auf dem Gelände
installiert werden. Um Verbotstatbestände nach § 39/§ 44 BNatSchG
auszuschließen, sollen Gebäude „vogelschlagvermeidend“ gestaltet werden.
Empfehlungen und Praxisbeispiele zum Umgang mit Vögeln bei der Fassaden-
und Lichtgestaltung von Gebäuden finden sich z. B. im Leitfaden: H. Schmid,
W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2022): Vogelfreundliches Bauen mit Glas
und Licht. 3. überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach. Zum
Schutz von Fledermäusen sowie nachtaktiver Insektenarten sollen generell
insektenfreundliche Leuchtmittel (z. B. Farbtemperatur Amber) mit staubdichter
Abdeckung zum Schutz von Insekten verwendet werden. Die Leuchten sollten
nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin abstrahlen. Masthöhe, Anzahl
der Leuchten und Leuchtintensität sind so gering wie möglich zu wählen. Die
Rodung des Gehölzbestandes ist gemäß den Bestimmungen des § 39 Abs. 5
BNatSchG (allgemeiner Schutz wildlebender Tiere) außerhalb der Zeit
zwischen dem 1. März und dem 30. September durchzuführen.
4.8 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Die Plausibilität der Verortung des Hochhausstandortes wurde bei der
Aufstellung der Rahmenplanung Bundesviertel durch Schatten- und
Sichtfeldstudien geprüft. Durch die geplante Bebauung gem. Wettbewerb wird
das Landschaftsbild im Vergleich zur Bestandsbebauung verbessert. Die
geplante Bebauung wertet das Plangebiet optisch auf und bietet attraktive
Aufenthaltsbereiche und Platzflächen. Auch die Freiraumgestaltung wird zur
Aufwertung und Nutzbarkeit der Fläche beitragen.
4. 9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Mit dem Abrücken des geplanten Gebäudes von der Ollenhauerstraße und der
damit einhergehenden räumlichen Schaffung einer grün gestalteten Platzfläche,
reagiert die Planung auf den Gebäudekomplex des Friedrich-Ebert-
Gymnasiums vis-à-vis an der Ollenhauerstraße 5, der als Baudenkmal mit der
Nummer A 3880 in die Denkmalliste der Bundesstadt Bonn eingetragen ist.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner NachhaltigkeitsstrategieSeite 18 von 30
Seite 19
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zum
Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung
bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen
werden.
Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit liegt gegenüber dem Zielbeschluss ein erstes städtebauliches
Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend
detaillierter bewertet (siehe Anhang 3).
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.
Anlage/n
1 Anhang 1 - Übersichtsplan (öffentlich)
2 Anhang 2 - Plankonzept (öffentlich)
3 Anhang 3 - Nachhaltigkeitscheckliste (öffentlich)Seite 19 von 30
Seite 20 von 30
Lageplan i.M. 1:500 (ASTOC ARCHITECTS AND PLANERS GmbH)
Übersichtsplan i.M. 1:5.000 (Plangrundlage: Land NRW 2023)
Bauherrin Architektur Bebauungsplan
Bundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGBBundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Bebauungsplan Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ Stadtbezirk Bonn, Ortsteil GronauBebauungsplan Nr. 6719-9 „Ollenhauerstraße“ Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau
Visualisierung (ASTOC ARCHITECTS AND PLANERS GmbH)
*Bei der Darstellung des Kreisverkehres Oscar-Romer-Allee / Ollenhauerstraße handelt es sich um einen VorentwurfSeite 21 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen eines
Verkehrsgutachtens geprüft, welches im weiteren Verfahren erarbeitet wird.
Zunächst ist mit einem durch ca. 260 notwendige Stellplätze ausgelösten
Zusatzverkehr zu rechnen.
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Im weiteren Verfahren wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches
Möglichkeiten aufzeigen soll, den voraussichtlichen Stellplatzbedarf von ca. 260
zu reduzieren.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Der Standort ist hervorragend in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Der
neue DB-Haltepunkt „UN-Campus“ befindet sich in einer Entfernung von rd. 700
m. Hier besteht für Pendler Anschluss an den schienengebundenen
Personennahverkehr (SPNV) der linksrheini-schen Bahnstrecke in Richtung Köln
bzw. Koblenz. Das Bonner Zentrum und die Städte Kö-nigswinter, Bad Honnef,
Sankt Augustin, Siegburg, Alfter und Bornheim sind über die Stadt-
bahnhaltestelle „Ollenhauerstraße“ (Linien 16, 63, 66, 67, 68) in rd. 250 m
Entfernung zu er-reichen. Darüber hinaus befinden sich die Haltestellen
„Baunscheidtstraße“ und „In der Raste“ in ca. 120 m bzw. 200 m Entfernung zum
Grundstück. Dort verkehrt die Buslinie 634 mor-gens und abends zu den
Hauptverkehrszeiten zwischen Post-Tower und Venusberg.
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Die Rad- und Fußwege aus Norden, Osten und Süden sollen sich in Form eines
Brückenbauwerks oberhalb des geplanten Kreisverkehrs kreuzen; die Rad- und
Fußwegeverbindung nach Westen ist über eine Rampe westlich der Nahum-
Goldmann-Allee zunächst in Tieflage geplant und unterquert dann die
Bahnstrecke. Fußgänger erreichen die Unterführung von Norden und von Süden
aus auch unmittelbar über Treppenanlagen. Über das Brücken- und Verbindungs-
bauwerk oberhalb des Kreisverkehrs wird künftig eine optimale Anbindung des
Grundstücks für Fußgänger und Radfahrer erreicht, welche am Scheitelpunkt
zwischen Ollenhauerstraße und Oscar-Romero-Allee liegt.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
ja
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Werden E-Ladestationen vorgesehen? ja
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-9
Ollenhauerstraße/Oscar-Romero-Allee
Ziel des Bebauungsplanes ist es moderne, nachhaltige Büro- und Dienstleistungsflächen für den großen Bedarf nach attraktiven
Büroarbeitsplätzen zu realisieren
Seite 1 von 9Seite 22 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer
Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Im Vergleich zum Bestand wird die Situation durch die Neuentwicklung
verbessert. Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird eine
extensive Begrünung der Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik
vorgesehen. Sämtliche Niederschläge verbleiben auf dem Grundstück und
werden gezielt den Gehölzen zugeführt. Baumrigolen speichern das Wasser, was
über die natürliche Verdunstung auch in trockenen Perioden ein ausgewogenes
Kleinklima schafft. Der Einsatz von sogenannten Klimabäumen und einer
stressresistenten Stauden- / Gräsermischung soll für ein dauerhaft grünes Bild
sorgen. Mit der Begrü-nung der Dachflächen sowie von Freiflächen kann einer
intensiven Aufheizung und mangelnder nächtlichen Abkühlung entgegengewirkt
und zu einer Verbesserung des Mikroklimas beigetragen werden.
Ist die bioklimatische Bedeutung von Freiflächen bzw.
der bioklimatischen Situation in Siedlungsgebieten
berücksichtigt worden?
Das Siedkungsgebiet ist geprägt durch eine kompakte Bebauung, einem
mittleren Versiegelungsgrad und geringen Grünanteilen, also eine weniger
günstige bioklimatische Situation. Auf der aktuell fast vollständig versiegelten
Fläche werden durch die Nueplanung neue Freiflächen geschaffen. Die urbane
Platzgestaltung erhält zur Ollenhauerstraße eine zunehmende grüne Prägung. In
gleicher Weise, wie sich der Platzbelag in streifenförmige Pflanzflächen wandelt,
verdichten sich die Baumpflanzungen von lockeren Baumgruppen zu einem
dichten Baumhain. Die künftige Plaza bietet einen attraktiven Raum zum
Aufenthalt und wertet den Standort gegenüber dem stark versiegelten Freiraum
deutlich auf.
Ist die aktuelle stadtklimatische Situation im
Planungsraum sowie der voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung geprüft worden?
Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme
Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht
prägt sich mit 6-7 K Abweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner
Grün- und Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt aus. Kaltluftleitbahnen oder
bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich nicht im Planungsraum.
Ist die verbale Beschreibung der
Kaltluftleitbahnen/Strömungsfelder/Kaltluftentstehung
sgebiete im Planvorentwurf bzw. in den Allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung enthalten?
Kaltluftleitbahnen oder bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich
nicht im Planungsraum.
Ist eine verbale Beschreibung und Bewertung
geeigneter Maßnahmen zur Optimierung der
Durchlüftung und Reduktion zusätzlicher
Wärmebelastung erfolgt?
Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird der „Meilenstein“ als
besonders nachhaltiges, modernes Gebäude geplant. Die Stadtloggien in allen
Himmelsrichtungen sind die grünen Lungen des Projektes; Luftreinigung,
Schallschutz, die Bindung von VOC und Staub, die Feuchteregulierung und die
Milderung des Innenraumklimas werden hier erbracht.
Die markanten Stadtloggien und die verbindenden Fassadeneinschnitte sind
offener, aber auch geschützter Raum. Die in die Loggien integrierten
Etagenbalkone werden mit einem Metallgewebe als Absturzsicherung versehen,
das sich auf einfachste Weise mittels im Bal-konpaket integrierten Pflanzkästen
begrünen lässt. Darüber hinaus ist eine extensive Begrünung der Dachflächen in
Kombination mit Photovoltaik vorgesehen.
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Ja. Die Stadtloggien in allen Himmelsrichtungen sind die grünen Lungen des
Projektes; Luftreini-gung, Schallschutz, die Bindung von VOC und Staub, die
Feuchteregulierung und die Milde-rung des Innenraumklimas werden hier
erbracht.
Die markanten Stadtloggien und die verbindenden Fassadeneinschnitte sind
offener, aber auch geschützter Raum. Die in die Loggien integrierten
Etagenbalkone werden mit einem Metallgewebe als Absturzsicherung versehen,
das sich auf einfachste Weise mittels im Bal-konpaket integrierten Pflanzkästen
begrünen lässt. Darüber hinaus ist eine extensive Begrü-nung der Dachflächen in
Kombination mit Photovoltaik vorgesehen.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
Seite 2 von 9Seite 23 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Die Forderung des Landeswassergesetzes NRW zur ortsnahen Beseitigung des
Niederschlagswassers ist unbeachtlich, da das Grundstück bereits vor dem
01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt bzw. an das öffentliche Kanalnetz
angeschlossen war.
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Dies ist durch ein Bodengutachten im weiteren Verfahren zu prüfen.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Geplant ist sämtliche Niederschläge auf dem Grundstück in Baumrigolen zu
speichern und gezielt den Gehölzen zuzuführen.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
Das Plangebiet ist teilweise von Altablagerungen betroffen, die im
Altlastenkataster der Stadt Bonn unter den Ziffern 7818-807 und 7818-906
erfasst sind. Dabei handelt es sich zum einen um eine Fläche (7818-807) auf der
von 1959 bis 1999 eine Heizungs- und Lüftungsbaufirma sowie ein
metallverarbeitender Betrieb ansässig waren und zum anderen um eine Fläche
(7818-906) auf der ein Arzneihandel ansässig war. Im weiteren
Bebauungsplanverfahren ist eine nutzungs- und planungsbezogene
Altlastenuntersuchung durchzuführen. Im Rahmen dieser Untersuchung ist
nachzuweisen, dass die Altlastensituation kein Hemmnis für die geplante
Umnutzung darstellt.
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
Seite 3 von 9Seite 24 von 30
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
Geplant ist sämtliche Niederschläge auf dem Grundstück in Baumrigolen zu
speichern und gezielt den Gehölzen zuzuführen.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
Geplant ist sämtliche Niederschläge auf dem Grundstück in Baumrigolen zu
speichern und gezielt den Gehölzen zuzuführen.
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Diese wird im Rahmen der weiteren Verfahrens erarbeitet.
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Bei den geplanten Bauvorhaben ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch
Überflutungen sowohl für im Umfeld bestehende Baukörper als auch für die
geplanten Baukörper selbst entstehen. Im Rahmen der Realisierung der durch
den Bebauungsplan gegebenen Baumöglichkeiten ist daher insbesondere darauf
zu achten, dass ebenerdige Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen mit
Gefälle zu den Gebäuden, Souterrainarbeitsbereiche etc. zu vermeiden oder mit
geeigneten Mitteln zu sichern sind.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
Sämtliche Niederschläge sollen auf dem Grundstück verbleiben und gezielt den
Gehölzen zugeführt werden. Baumrigolen speichern das Wasser, was über die
natürliche Verdunstung auch in trockenen Perioden ein ausgewogenes
Kleinklima schafft.
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
Es sind begrünte Dächer vorgesehen.
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
Das Dach des Gebäudes erhält eine flächige Photovoltaikanlage zur Erzeugung
von Strom, die in Kombination mit extensiver Dachbegrünung zu errichten ist.
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Als Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung wird eine extensive
Begrünung der Dachflächen in Kombination mit Photovoltaik vorgesehen.
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? KfW-40
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Die wird im weiteren Verfahren durch ein Energiekonzept erarbeitet.
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt?
Es ist möglich das Plangebiet an das vorhandene Fernwärmenetz anzuschließen.
Welche Bauart ist vorgesehen?
Werden umweltverträgliche und klimaschonende
Konstruktionen und Baumaterialien vorgesehen?
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant?
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Das Plangebiet ist bereits jetzt durch die bestehende Bebauung nahezu
vollständig versiegelt. Durch die künftig intensivere Ausnutzung des Grundstücks
wird damit dem Gebot der Innen- vor Außenentwicklung Rechnung getragen.
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
Im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens wurden verschiedene
Entwürfe erstellt und optimiert.
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
Ja, es werden durch die Neubebauung Frei- und Grünflächen geschaffen.
Werden Flächen gezielt freigehalten? Ja zur Gestaltung einer Plaza und zur Schaffung von Aufenthaltsqualitäten der
dort Beschäftigten.
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
Aufgrund der tieffrequenten Schallbelastung des HKW-Süd ist aktuell keine
Wohnnutzung an dem Standort möglich. Daher sind in der Planung eine
Büronutzung und im EG Dienstleistungs- Gastronomieeinrichtungen vorgesehen
gleichzeitig bietet der Entwurf die Möglichkeit für eine Umnutzung zum Wohnen
in einem vertretbaren baulichen Aufwand.
Wurden besondere Wohnformen beachtet?
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Kaltluftleitbahnen oder bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete befinden sich
nicht im Pla-nungsraum.
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
Die urbane Platzgestaltung erhält zur Ollenhauerstraße eine zunehmende grüne
Prägung. In gleicher Weise, wie sich der Platzbelag in streifenförmige
Pflanzflächen wandelt, verdichten sich die Baumpflanzungen von lockeren
Baumgruppen zu einem dichten Baumhain. Die künftige Plaza bietet einen
attraktiven Raum zum Aufenthalt und wertet den Standort gegenüber dem stark
versiegelten Freiraum deutlich auf. Die Plaza wird als öffetnlicher Raum
verstanden.
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge
desVorhabeens im Quartire aufgewertet werden?
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? ja. Siehe oben
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
ja. Siehe oben
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt?
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus?
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Die markanten Stadtloggien und die verbindenden Fassadeneinschnitte sind
offener, aber auch geschützter Raum. Die in die Loggien integrierten
Etagenbalkone werden mit einem Metallgewebe als Absturzsicherung versehen,
das sich auf einfachste Weise mittels im Balkonpaket integrierten Pflanzkästen
begrünen lässt. Darüber hinaus ist eine extensive Begrü-nung der Dachflächen in
Kombination mit Photovoltaik vorgesehen.
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz),
Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten,
Entsiegelung ausreichend beachtet?
ja
Werden ausreichende Gebäudeabstände zur
Sicherstellung ausreichender Belüftung und Besonnung
eingehalten?
ja
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
nein
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
ja
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
können?
nein
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
nein. Dennoch wurde zur Sicherheit eine ASP II durchgeführt, die zu dem
Ergebnis kommt, dass in Folge des Gebäudeabbruchs bzw. des Neubaus keine
Lebensräume planungsrelevanter Arten betroffen sind.
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? nein
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
ja
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
ja
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
Im Plangebiet befinden sich ca. 23 Bäume, von denen mindestens 14 durch die
Baumschutz-satzung der Stadt Bonn geschützt sind. Von den 14
satzungsgeschützten Bäumen befinden sich 8 in einem erhaltenswerten Zustand.
Die überwiegende Zahl befindet sich im Randbereich des Grundstücks. Im
weiteren Verfahren wird geprüft, welche Bäume erhalten bleiben können und
welche im Zuge der Neubebauung entfallen müssen.
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
siehe oben
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
ja
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen?
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt betroffen?
nein
Baudenkmäler
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben,
zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
Bodendenkmäler
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? ja
Werden Arbeitsplätze gefährdet? nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
Der Standort ist hervorragend in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Der
neue DB-Haltepunkt „UN-Campus“ befindet sich in einer Entfernung von rd. 700
m. Hier besteht für Pendler Anschluss an den schienengebundenen
Personennahverkehr (SPNV) der linksrheinischen Bahnstrecke in Richtung Köln
bzw. Koblenz. Das Bonner Zentrum und die Städte Kö-nigswinter, Bad Honnef,
Sankt Augustin, Siegburg, Alfter und Bornheim sind über die Stadt-
bahnhaltestelle „Ollenhauerstraße“ (Linien 16, 63, 66, 67, 68) in rd. 250 m
Entfernung zu erreichen. Darüber hinaus befinden sich die Haltestellen
„Baunscheidtstraße“ und „In der Raste“ in ca. 120 m bzw. 200 m Entfernung zum
Grundstück. Dort verkehrt die Buslinie 634 mor-gens und abends zu den
Hauptverkehrszeiten zwischen Post-Tower und Venusberg. Der Autoverkehr
erreicht das Plangebiet aus dem rechtsrheinischen Raum über die Autobahn 562
(Konrad-Adenauer-Brücke) und die Bundesstraße 9, die Franz-Josef-Strauß-Allee
oder die bahnparallele Nahum-Goldmann-Allee/Oscar-Romero-Allee. Der
Verkehr aus dem links-rheinischen Gebieten erreicht das Plangebiet von der
Autobahn 565 aus über die Reuterstra-ße oder aus Richtung Bad Godesberg über
die Bundesstraße 9 sowie die DB-Strecke beglei-tende Straße. Die
Ollenhauerstraße kann aus Norden kommend über die B 9 bzw. von Süden
kommend über die Nahum-Goldmann-Allee erreicht werden. Beidseits der DB-
Strecke verlaufen Rad- und Fußwege, die eine optimale Anbindung des
Standortes aus den Stadtbezirken Bonn und Bad Godesberg bieten.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
Sind Unternehmen betroffen?
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
nein
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines
Gewerbegebietes?
nein
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Das Vorhaben entspricht mit dem Hochhaus Kategorie S = 40m den Zielen der
Rahmenplanung Bundesviertel für den Standort. Die gewerbliche Nutzungen im
Erdgeschoss (kleinere Shops, Gastronomie) tragen zur Belebung des Quartiers
bei.
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix?
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
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Datenstand: 02.11.2026, 18:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de