232218 · Mitteilungsvorlage
Wiederbesetzung der Stelle der Betriebsleitung des Städtischen Gebäudemanagements
Kerndaten
- Nummer
- 232218
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232218 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Wiederbesetzung der Stelle der Betriebsleitung des Städtischen Gebäudemanagements Beratungsfolge Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 23.01.2024 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 06.02.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Stelle der Betriebsleitung des Städtisches Gebäudemanagements ist zur- zeit vakant und soll nachbesetzt werden. Um dem Rat eine geeignete Persönlichkeit für diese anspruchsvolle Aufgabe zur Bestellung vorschlagen zu können, wurde eine interne Findungskommissi- on gebildet, die aus der Oberbürgermeisterin und dem Stadtdirektor sowie je- weils beratend dem Geschäftsbereichsleiter Strategische Programmsteuerung, der stellvertretenden Betriebsleiterin des SGB und dem Leiter des Personal- und Organisationsamtes besteht. Die Findungskommission hat für das Besetzungsverfahren folgendes Anforde- rungsprofil festgelegt: Vorausgesetzt werden • abgeschlossenes Hochschulstudium (Master / Diplom) und langjährige berufliche Erfahrung im Bereich Bauen/Gebäudemanagement oder • abgeschlossenes technisches Hochschulstudium (FH, TH, Master) und langjährige berufliche Erfahrung in der betriebswirtschaftlichen Steue- rung im Bereich Bauen/ Gebäudemanagement • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Leitung eines ver- gleichbaren Unternehmens bzw. großer Organisationseinheiten der Ge- bäudewirtschaft, idealerweise im kommunalen/öffentlichen Bereich • einschlägige Berufs- und Führungserfahrung im Bereich Bau Manage- ment, bestenfalls in einer Einrichtung mit komplexen technischen Infra- strukturen • mehrjährige Erfahrung in der Planung, Ausführung und Steuerung von Bauprojekten • Positive Einstellung und nachgewiesene Erfahrungen im nachhaltigen Bauen • Fachkenntnisse im Vergaberecht sowie der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure (HOAI)Seite 1 von 7 Seite 2 Erwartet werden • Verantwortungs- und Risikobewusstsein sowie Integrität und Bereit- schaft Verantwortung zu übernehmen • Strategisch-konzeptioneller Gestaltungswille, innovatives Denken und Entscheidungsfreude, Ergebnisorientierung • Fähigkeit, die Einhaltung von Termin- und Kostenzielen aktiv zu steu- ern, Bereitschaft kalkulierte Risiken einzugehen • Hervorragende zwischenmenschliche und kommunikative Kompetenzen • Ausgeprägte Sozial- und Führungskompetenz • Problemlösungskompetenz und ausgeprägtes Verhandlungsgeschick • Exzellentes Zeitmanagement und strukturierte Arbeitsweise • Gutes Verständnis für aktuelle Trends und Marktentwicklungen • Verfolgung von langfristigen Zielen und Fähigkeit Mitarbeitende und Geschäftspartner für gemeinsame Ziele zu begeistern • Hohe Partner- und Nutzerorientierung um in der Schnittstellenfunktion zwischen unterschiedlichen Ämtern, Fachbereichen und Gremien (bspw. zwischen Ämtern, Politik und technischem Personal) Inhalte zielgruppenorientiert zu transportieren • Idealerweise verfügen sie über Erfahrung in den Abläufen und Struktu- ren einer Verwaltung sowie insbesondere im Umgang und in der Zu- sammenarbeit mit politischen Gremien Außerdem wurden die nachfolgenden Aufgabenschwerpunkte definiert: • Gesamtverantwortliche Leitung und Steuerung der eigenbetriebsähnli- chen Einrichtung in Einklang mit den gesamtstädtischen Zielen (insb. Klimaneutralität 2035) • Weiterentwicklung der Organisationsstrategie mit Ausrichtung auf die Kernkompetenzen des Städtischen Gebäudemanagements, Optimie- rung der Prozesse und Schnittstellen • Fortschreibung, Monitoring und Controlling von mittel- und langfristigen Gebäudestrategien entlang der gesamten Wertschöpfungskette für die einzelnen Produktgruppen (Schulen, Kindertagesstätten, Bäder, Sport- stätten, Feuerwehren, Verwaltungsgebäude, Kulturbauten, etc.) • Verantwortung für die kaufmännische Zielerreichung und Aufstellung bzw. Steuerung des Wirtschaftsplans • Ergebnisorientierte Verhandlungsführung bei übergreifenden Themen • Führen mit klarer Verantwortungsdelegation und überzeugendem Lea- dership • Sicherstellen einer zukunftsorientierten Personalentwicklung, Identifika- tion und Realisieren von Potentialen • Vorleben und Prägen einer wertschätzenden und ergebnisorientierten Organisationskultur • Partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie Vertretung der Interessen des Gebäudemanagements gegenüber den Dezernaten und städti- schen Gesellschaften, Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Perso- nalvertretung • Vertretung der Ziele und Interessen des Städtischen Gebäudemanage- ments in der Kommunalpolitik und den städtischen GremienSeite 2 von 7 Seite 3 • Sicherstellen einer transparenten internen und externen Kommunikation Angestrebt wird ein Arbeitsverhältnis als „Leitende*r Angestellte*r“. Hierbei handelt es sich um eine Position mit großer Nähe zum Arbeitgeber, die über Arbeitgeberkompetenzen verfügt. Zu den Befugnissen von Leitenden Angestellten gehört gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG die Kompetenz zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Mitarbeitenden des Betriebes. Diese Voraussetzungen müssen durch die Änderung von Satzungen und der entsprechenden Dienstanweisungen im Sinne der Rechtssicherheit klarer ge- regelt werden. Die Verantwortung als Leitung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung auf Personal und Budget soll durch die Position des*der Leitenden Angestellten deutlicher herausgehoben werden. Durch die erweiterten Entscheidungsbefugnisse soll zudem die Rolle der Be- triebsleitung gestärkt und ein attraktives Stellenprofil geschaffen werden. Bei der Betriebsleitung des Städtischen Gebäudemanagements handelt es sich gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG außerdem um eine Position des*der Leitenden Angestellten, da die Betriebsleitung regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt. Diese Entscheidungen sind hierbei entweder im Wesentlichen frei von Weisungen oder maßgeblich durch die Betriebsleitung beeinflusst. Aufgrund der besonderen arbeitgebernahen Position findet das Kündigungs- schutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung auf den Personenkreis der Leiten- den Angestellten. Für die Besetzung dieser herausgehobenen Führungsposition wird ein Perso- nalberatungsunternehmen hinzugezogen. Nach einer Markterkundung wurden drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach der Angebotsabgabe fand ein Aufklärungsgespräch zum Angebot mit den beiden im Hinblick auf die konkrete zu besetzende Stelle qua- litativ ansprechendsten Unternehmen statt, um sich insbesondere die Herange- hensweise der Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Personen detail- lierter beschreiben zu lassen. Mit den Vorbereitungen und der Personalsuche zur Nachbesetzung der Stelle der Betriebsleitung des Städtisches Gebäudemanagement wurde im Anschluss das Personalberatungsunternehmen Kienbaum beauftragt. Das Unternehmen erfüllt sämtliche Kriterien aus dem Leistungsverzeichnis. Das nach einer Ver- handlung reduzierte Fixhonorar ist branchenüblich und inkludiert die Durch- führung eines eignungsdiagnostischen Assessment-Center Verfahrens unter den bestgeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Im Hinblick auf die Besonderheit, dass im Berater-Team von Kienbaum der immobilienwirtschaftliche Sachverstand mit den Besonderheiten der öffentli-Seite 3 von 7 Seite 4 chen Verwaltung in besonderem Maße verzahnt wird, wird die Beauftragung der Fa. Kienbaum bei der Suche als erfolgsversprechend angesehen. Hinzu kommt, dass die jüngsten erfolgreichen Personalbesetzungen im immo- bilienwirtschaftlichen öffentlichen Umfeld darauf schließen lassen, dass Kien- baum über ein dezidierteres und aktuelles Netzwerk verfügt. Zu guter Letzt ist hierdurch auch eine kurzfristigere Stellenbesetzung zu erwarten, so dass die Phase der andauernden Vakanz verkürzt werden kann. Anlage/n 1 Leistungsverzeichnis Vergabe Personalberatung_Betriebsleitung SGB (öffentlich)Seite 4 von 7 Leistungsverzeichnis für die Besetzung der Betriebsleitung des Städtisches Gebäudemanagement (m/w/d) Das Städtische Gebäudemanagement wird bei der Bundesstadt Bonn als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt und die Stelle der Betriebsleitung gilt es nach zu besetzen. Das städtische Gebäudemanagement Bonn ist mit seinen rund 475 Mitarbeitenden zuständig für die Planung, den Bau und die Unterhaltung von 531 Liegenschaften und 1.047 Objekten bei einem Budget von derzeit 150 Millionen Euro. Die Verwaltung beabsichtigt, durch Einschaltung eines Personalberatungsunternehmens die Besetzung der Stelle als Betriebsleitung des Städtisches Gebäudemanagement vorzubereiten. Die Stelle ist schnellstmöglich zu besetzen. Zu den Aufgaben der Personalberatung gehört unter anderem folgende Leistungserbringung für die Bundesstadt Bonn: Das Personalberatungsunternehmen wird für die Stadtverwaltung Bonn als Auftraggeberin nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung tätig. Gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet sich das Personalberatungsunternehmen mit dem Ziel einer erfolgreichen Besetzung der Stelle zu folgenden Schritten: - Da es sich bei der zu besetzenden Stelle um eine herausgehobene Führungsposition bei der Bundesstadt Bonn handelt und die zu treffende Personalauswahl in einem transparenten, rechtssicheren Stellenbesetzungsverfahren durchzuführen ist, erfolgt vor Auftragsvergabe eine Vorstellung des Personalberatungsunternehmens mit der/m für das Verfahren zuständigen Personalbetreuerin/s bei der Auftraggeberin - Briefinggespräch mit der Oberbürgermeisterin, dem Stadtdirektor, dem Leiter des Personal- und Organisationsamtes, der Geschäftsbereichsleitung der Strategischen Programmsteuerung sowie die stellvertretende Betriebsleitung des städtischen Gebäudemanagements - Im Angebot ist ein Projektplan darzustellen in welchem realistischen Zeitraum das Verfahren durchgeführt werden kann unter der Annahme, dass die Stelle im Oktober 2023 ausgeschrieben werden kann - Erstellung eines aussagekräftigen Ausschreibungstextes (anhand zur Verfügung gestellter Eckdaten), der durch die Auftraggeberin freizugeben ist - Ausschreibung der Stelle in geeigneten Print- und Online-Medien nach Absprache mit der Auftraggeberin (Ausschreibungspflicht) - Suche nach geeigneten Kandidat*innen auf Basis eines abgestimmten Stellenprofils durch Rückgriff auf interne und externe Netzwerke - Zusammenfassung und Bereitstellung der vollständigen Bewerberlage an die Auftraggeberin. Diese umfasst die Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen aller Bewerber*innen sowie eine vollständige Bewerberübersicht mit einer Einschätzung der einzelnen Bewerbungen durch die Personalberatung. - Vorauswahl von Bewerber*innen durch Sichtung der eingereichten Unterlagen, telefonische und persönliche Interviews sowie durch das Einholen von ReferenzenSeite 5 von 7 - Nachvollziehbare Dokumentation der Vorauswahl mit Begründungen wie es zu den Vorschlägen für einzelne Kandidat*innen kommt - Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen der vorausgewählten Kandidat*innen (Mindestens drei Vorschläge) - Präsentation von Kandidat*innen durch Kandidatenprofile oder vertraulichem Bericht und/oder persönlich - Vorbereitung und Begleitung eines Assessment Centers mit der Oberbürgermeisterin, dem Stadtdirektor, dem Leiter des Personal- und Organisationsamtes, der Geschäftsbereichsleitung der Strategischen Programmsteuerung und der Gleichstellungsbeauftragten, einschließlich der Erstellung von Kandidatenprofilen vor dem Assessment Center. Hinweis: Ein geeignetes Assessment Center-Verfahren soll im Angebot als optionales Los ausgewiesen werden. Das Assessmentcenter soll sich insbesondere auf Führungskompetenzen, weniger auf fachliche Schwerpunkte beziehen. - Erstellen und Übergabe von Protokollen mit Darstellung des Ergebnisses für jede/n Kandidatin/en über das durchgeführte Assessment Center sowie eines Gutachtens für jede/n Kandidatin/en des Assessment Centers - Begleitung des Vorstellungsprozesses einzelner Kandidat*innen in den Fraktionen des Stadtrates - Rechtssichere Dokumentation und Aktenführung des vollständigen Auswahl- und Besetzungsprozesses - Verpflichtung zur Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften, u.a. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Landesdatenschutzgesetz NRW (DSG NRW), Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Vollständige Übergabe aller Unterlagen an die Auftraggeberin, bevor diese den Beschlussvorschlag für die Einstellung der künftigen Leitung vorbereitet; dabei ist jeweils eine Ausfertigung in analoger und in elektronischer Form zu übergeben - Das Personalberatungsunternehmen verpflichtet sich zur Suche grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung und setzt diese solange fort, bis sich die Auftraggeberin für eine/n Kandidat*in entschieden hat. - Die Fälligkeit des Honorars richtet sich nach dem Projektfortschritt: eine erste Teilrechnung in Höhe eines Drittels des Gesamthonorars wird nach Auftragsvergabe erstellt; das zweite Drittel des Honorars wird nach der Präsentation der vorausgewählten Kandidat*innen für ein Assessment Center erstellt. Die Schlussrechnung ist an die tatsächliche Besetzung der Stelle gekoppelt. Bei Kündigung durch den/die Kandidatin/en oder Arbeitgeberin in der Probezeit oder falls der*die Kandidatin/en vor Dienstantritt kündigt, wird keine weitere Zahlungsverpflichtung ausgelöst (dritte Rate).Seite 6 von 7 Ich bitte um Abgabe eines aussagefähigen Angebotes mit ausführlicher Darstellung Ihrer Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst und insbesondere bei der Besetzung von Führungspositionen in der kommunalen Gebäudewirtschaft. Das Angebot ist als Pauschalpreis zzgl. Insertionskosten abzugeben.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de