232211-05 · Antrag
BBB-Antrag: Ausfälle bei Bussen und Bahnen Drucksachengruppe 232211 und Direktvergabe der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn 220835
Kerndaten
- Nummer
- 232211-05
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 232211-05 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 08.08.2024 BBB-Antrag: Ausfälle bei Bussen und Bahnen Drucksachengruppe 232211 und Direktvergabe der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn 220835 Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags Die im Rahmen der Direktvergabe der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn beauftragten Verkehrsunternehmen werden verpflichtet, dem Stadtrat quartalsweise Berichte zur Erfüllung der Leistungsquote, welche u.a. die Auswertung von Fahrtenausfällen nach Ursachen beinhalten, bis spätestens zum letzten Tag des darauf folgenden Quartals vorzulegen. Begründung Mit dem öffentlichen Dienstleistungsvertrag 2023 (öDA) im Zuge der Neubetrauung der SWB und Co wurde durch den Rat am 09. Juni 2022 auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und zugleich Aufsichtsratsvorsitzenden der SWBV beschlossen (Vgl. Drucksache 220835), die quartalsweise Berichtspflicht der Leistungsquote entfallen zu lassen. Aus der betreffenden 168 Seiten umfassenden Vorlage der Oberbürgermeisterin war lediglich aus der letzten Anlage (7) zu entnehmen, dass vom bisher üblichen Verfahren abgewichen werden soll. In der Begründung des Beschlussvorschlages selbst wurde der Wegfall der vierteljährlichen Vorlagepflicht weder dargestellt noch erläutert. Ob die Verkehrsunternehmen die von der Stadt Bonn beauftragten Leistungen tatsächlich erbringen, sollte für den Stadtrat nicht nur einmal im Jahr, anhand eines erst „bis zum 10. Werktag nach Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres“ vorzulegenden Jahresberichtes zu überprüfen sein. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de