232211-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen
Kerndaten
- Nummer
- 232211-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232211-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung kann zu den Nachfragen aus der Ratssitzung vom 20.06.2024 folgende Stellungnahmen bereitstellen. Nachfrage zur Veränderung der Berichtspflichten: Die Berichtspflicht für die Pünktlichkeitsquote erfolgt weiterhin quartalsweise. Die Verwaltung schätzt diese Daten als relevanter ein, da mit diesen Daten kurzfristiger Entwicklungen bzw. Probleme festgestellt und analysiert werden können. Auch dienen diese Daten zur Priorisierung bei der Auswahl von Linien zur Busbeschleunigung, einer wichtigen Maßnahme von Verwaltung und SWBV, um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Bonner ÖPNV zu verbessern. Die Berichtspflicht zur Ausfallquote erfolgt mittlerweile jährlich. Hauptgrund für die Ausfälle im ÖPNV ist der aktuell, nicht nur in der Branche, weitverbreitete Fachkräftemangel. Die SWBV ist hier gefordert, auch langfristig, sicherzustellen, dass genügend Fahrpersonal vorhanden ist. Regelmäßigere Berichte über die Ausfallquote helfen jedoch nicht dabei das grundsätzliche Problem zu lösen, weshalb aus Sicht der Verwaltung eine jährliche Berichtspflicht zu diesen Daten ausreichend ist. Dieser unterschiedliche Rhythmus der Berichterstattung basiert auf dem Beschluss des Rates zur Neubetrauung der SWB vom 13.06.2022. In Anlage 7 des Beschlusses werden die Berichtspflichten der SWB definiert. Nach dieser ist die SWBV verpflichtet einen jährlichen Qualitätsbericht vorzulegen, welcher u.a. die „Auswertung von Fahrtenausfällen nach Ursachen“ beinhaltet. Vorzulegen ist dieser Jahresbericht „bis zum 10. Werktag nach Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres“. Zusätzlich werden weiterhin quartalsweise Statistiken zu den eingegangenen Kundenbeschwerden und den Pünktlichkeitsstatistiken durch die SWBV erstellt. Diese sind bis „spätestens zum letzten Tag des darauffolgenden Quartals vorzulegen“. Nachfrage zum Status der Berichte für das Jahr 2023: Mittlerweile liegen der Verwaltung die Berichte zur Pünktlichkeitsstatistik im 4.Seite 1 von 2 Seite 2 Quartal 2023 und zur Ausfallquote für das gesamte Jahr 2023 vor. Diese werden wie üblich per Mitteilungsvorlage in die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 12. September eingebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de