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232211-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen

Nummer
232211-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.11.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232211 BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232211-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung kann zu den Nachfragen aus der Ratssitzung vom 20.06.2024
folgende Stellungnahmen bereitstellen.
Nachfrage zur Veränderung der Berichtspflichten:
Die Berichtspflicht für die Pünktlichkeitsquote erfolgt weiterhin quartalsweise.
Die Verwaltung schätzt diese Daten als relevanter ein, da mit diesen Daten
kurzfristiger Entwicklungen bzw. Probleme festgestellt und analysiert werden
können. Auch dienen diese Daten zur Priorisierung bei der Auswahl von Linien
zur Busbeschleunigung, einer wichtigen Maßnahme von Verwaltung und
SWBV, um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Bonner ÖPNV zu
verbessern.
Die Berichtspflicht zur Ausfallquote erfolgt mittlerweile jährlich. Hauptgrund für
die Ausfälle im ÖPNV ist der aktuell, nicht nur in der Branche, weitverbreitete
Fachkräftemangel. Die SWBV ist hier gefordert, auch langfristig,
sicherzustellen, dass genügend Fahrpersonal vorhanden ist. Regelmäßigere
Berichte über die Ausfallquote helfen jedoch nicht dabei das grundsätzliche
Problem zu lösen, weshalb aus Sicht der Verwaltung eine jährliche
Berichtspflicht zu diesen Daten ausreichend ist.
Dieser unterschiedliche Rhythmus der Berichterstattung basiert auf dem
Beschluss des Rates zur Neubetrauung der SWB vom 13.06.2022.
In Anlage 7 des Beschlusses werden die Berichtspflichten der SWB definiert.
Nach dieser ist die SWBV verpflichtet einen jährlichen Qualitätsbericht
vorzulegen, welcher u.a. die „Auswertung von Fahrtenausfällen nach Ursachen“
beinhaltet. Vorzulegen ist dieser Jahresbericht „bis zum 10. Werktag nach
Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres“. Zusätzlich werden weiterhin
quartalsweise Statistiken zu den eingegangenen Kundenbeschwerden und den
Pünktlichkeitsstatistiken durch die SWBV erstellt. Diese sind bis „spätestens
zum letzten Tag des darauffolgenden Quartals vorzulegen“.
Nachfrage zum Status der Berichte für das Jahr 2023:
Mittlerweile liegen der Verwaltung die Berichte zur Pünktlichkeitsstatistik im 4.Seite 1 von 2
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Quartal 2023 und zur Ausfallquote für das gesamte Jahr 2023 vor. Diese
werden wie üblich per Mitteilungsvorlage in die nächste reguläre Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 12. September eingebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de