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232209-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Villa Soennecken

Nummer
232209-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232209 BBB-Anfrage: Villa Soennecken

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232209-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Villa Soennecken
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Baugenehmigungen für welche Bauteile liegen mit welchen noch
laufenden Fristen für einen Baubeginn vor?
2. Wann ist mit einem Beginn der Bauarbeiten zur Umsetzung
a. des genehmigten Bauvorhabens
b. des Parkpflegewerkes
zu rechnen?
Antwort zu 1. und 2.:
Zur Bebauung des Gesamtareals der „Villa Soennecken“ lag ein
Gesamtkonzept mit ursprünglich fünf Bauanträgen vor, die dem Ausschuss für
Wohnen, Planung und Bauen in der Sitzung am 24.11.2021 (DS Nr. 212043)
vorgestellt wurden. Der Antrag für den Umbau des „Gartenhauses“ in
gewerbliches Wohnen wurde zwischenzeitlich zurückgezogen und durch einen
neuen Antrag für diesen Bereich ersetzt. Dieser Antrag sieht nunmehr eine
Änderung der bislang universitären Nutzung (Labor) in ein Apartmenthaus vor.
Die entsprechende Baugenehmigung wurde im Juli 2023 erteilt. Die zuvor
erwähnten, übrigen Bauanträge sind zu Beginn des Jahres 2022 genehmigt
worden.
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt 3 Jahre. Nach Ablauf dieser
Frist kann eine Verlängerung, auch wiederholt, beantragt werden. Auf die
Verlängerung hat der Bauherr einen Rechtsanspruch sofern das Vorhaben zum
Entscheidungszeitpunkt weiterhin dem öffentlichen Recht entspricht.
Darüber hinaus besteht seitens des Bauherrn keine Verpflichtung, eine
Baugenehmigung tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Die Baugenehmigung
gewährt zwar ein Recht zum Bauen, stellt aber kein Baugebot dar, da die
Ausübung des Rechtes zum Bauen als Ausfluss der grundgesetzlich
geschützten Eigentumsgarantie anzusehen ist.
Im vorliegenden Fall hat eine Rückfrage beim Bauherrn ergeben, dass
aufgrund der allgemeinen Zins- und Preisentwicklung erst Anfang des
Sommers 2024 mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
Das Parkpflegewerk umfasst sowohl Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen alsSeite 1 von 2
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auch zu beachtende Schutzmaßnahmen während der Bauphase. Da dieses
Konzept Bestandteil der Baugenehmigungen ist, ist dessen Umsetzung an die
Realisierung der jeweiligen Bauvorhaben gebunden.
3. Wie ist zwischenzeitlich sichergestellt, dass das eingetragene
Gartendenkmal ("englischer Landschaftsgarten mit Teich") nicht weiter
verkommt?
Antwort:
Aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde ist derzeit kein Handlungsbedarf
gegeben. Der bisherige Wildwuchs führt nicht zu einer Vernichtung der
denkmalkonstituierenden Gartenbestandteile. Im Zuge der Umsetzung des
Bauvorhabens ist eine denkmalgerechte Instandsetzung der Außenanlagen
gewährleistet.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de