232207-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag CDU: Auskömmliche Finanzierung Kita-Träger
Kerndaten
- Nummer
- 232207-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232207-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Antrag CDU: Auskömmliche Finanzierung Kita- Träger Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 22.02.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit Beschluss des Rates vom 23.03.2023 wurde die Übernahme des gesetzlich vorgegebenen Trägeranteils für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Trä- ger ab dem Kita-Jahr 2023/2024 in Anwendung eines Stufenmodells bis zu Höhe von maximal 60% durch die Bundessstadt Bonn beschlossen (Stufe I: Grundabsenkung um 40%, Stufe II: Überbelegung 10% und Stufe III: städti- sches Belegungsrecht 10%). Sollten alle Träger das Stufenmodell komplett in Anspruch nehmen, so führt dies zu einer Zusatzbelastung des städtischen Haushaltes von ca. 4,75 Mio. Euro. Die mit den einzelnen freien Trägern zu treffenden Vereinbarungen zur Zahlung eines Zuschusses zum gesetzlichen Trägeranteil traten zum 01.08.2023 in Kraft und enden spätestens am 31.07.2028. Zugleich hat der Rat beschlossen, dass die Finanzierung der gesetzlichen Trägeranteile zunächst in einem mehr- stufigen Verfahren für die beiden Kita-Jahre 2023/2024 und 2024/2025 erfolgt. Auf Basis einer Evaluation soll über eine angepasste Fortführung für das Kita- Jahr 2025/2026 entschieden werden. Sollten sich zwischenzeitlich in der ge- setzlichen Finanzierungssystematik der gesetzlichen Trägeranteile grundlegen- de Änderungen ergeben, so ist die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt Bonn zeitnah anzupassen. Zu Ziffer 1 des Antrages: Die Stadt Bonn übernimmt künftig den Trägeranteil der freien Träger in voller Höhe. Im lfd. Kindergartenjahr 2023/2024 wurden für 146 aktive Kindertageseinrich- tungen der freien Träger das Stufenmodell wie folgt angewandt: nur Stufe I (40 %): 71 Fälle Stufe I und II (50 %): 33 Fälle Stufe I und III (50 %): 10 Fälle Stufe I, II und III (60 %): 20 FälleSeite 1 von 4 Seite 2 Günstigerprüfung (Beibehaltung des alten Sonderzuschusses): 12 Fälle Bisher wurden lediglich für 20 Einrichtungen alle drei Stufen in Anspruch ge- nommen. Insbesondere die Stufe II, Schaffung weiterer Plätze, insbesondere durch Überschreiten der Gruppenstärke kann aufgrund des bestehenden Fach- kräftemangel nur selten umgesetzt werden und führt auch bei der Stufe II zu einer geringeren Inanspruchnahme. Voraussichtliche Ausgaben in 2024/2025 aufgrund der aktuellen Regelung un- ter der Beibehaltung der bisher gewählten Stufen durch die Träger: 4.158.128,43 € Eine Übernahme der vollen Trägeranteile hätte folgende finanziellen Auswir- kungen: siehe Anlage Hinweise: Das Land hat zwischenzeitlich eine Anhebung der KiBiz-Pauschalen ab 01.08.2024 in Höhe von ca. 10 % angekündigt. Dies führt dann zu einer ent- sprechenden Erhöhung der Kosten für die Trägeranteile. Die o.a. Berechnung wurde auf Grundlage der geplanten Anmeldedaten der Träger (Stand 14.12.2023) erstellt. Bei der Modellrechnung wurden die Kindpauschalen sowie die sonstigen Fördertatbestände (Miete, eingruppige Einrichtungen sowie Waldkindergarten) um pauschal 10 % erhöht. Eine Übernahme der vollständigen Trägeranteile wurde daher zu zusätzlichen Ausgaben in 2024/2025 von 4.642.373,15 € führen. Der Rat hat am 23.03.2023 beschlossen, dass das mehrstufige Verfahren bis einschließlich 2024/2025 angewandt und dann aufgrund einer Evaluation über eine Fortführung für das Kitajahr 2025/2026 entschieden wird. Die Verwaltung empfiehlt diese Evaluationsphase abzuwarten, um Erkenntnis- se über die ggf. veränderte finanzielle Situation der Träger und ein klareres Bild über die Inanspruchnahme der verschiedenen Stufen des Modells zu gewin- nen. Zu Ziffer 2 des Antrages: Betreiben freie Träger mehrere Kitas, soll eine gegenseitige Deckungs- fähigkeit zwischen den Einrichtungen vereinbart werden. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bereits geregelt. Hier wird in § 40 Abs. 1 KiBiz „Rücklagen“ wie folgt ausgeführt: „In einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel sind einschließlich des Trä- geranteils gemäß § 36 Absatz 2 einer Betriebskostenrücklage und bei Trägern, die Eigentümer oder diesen wirtschaftlich gleichgestellt sind, darüber hinaus einer Investitionsrücklage zuzuführen. Die Rücklagen des Trägers sind nach- weislich in den Folgejahren zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben nach diesem Gesetz zu nutzen. Sie sind angemessen zu verzinsen. Die Berechnung der zulässigen Rücklagenhöhe erfolgt einrichtungsbezogen, die Verwendung kann trägerbezogen erfolgen.“ Bevor aber nicht verausgabte Gelder in die jeweiligen Rücklagen der Einrich-Seite 2 von 4 Seite 3 tungen überführt werden, besteht die Möglichkeit der Übertragung an eine an- dere Einrichtung. Daher sieht die Verwaltung die Möglichkeit einer gegenseiti- gen Deckungsfähigkeit als gegeben an. Zu Ziffer 3 des Antrages: Die Verwaltung unterbreitet einen Vorschlag, wie die freien Träger bei In- vestitionskosten unterstützt werden können. In den aktuellen Förderprogrammen ist es vorgesehen, dass die Träger jeweils einen Eigenanteil in Höhe von 10 % tragen müssen. In den letzten Jahren wur- den den Trägern, die Neubauten über die Bundesstadt Bonn angemietet haben (sowohl SGB-, als auch Investorenbauten) nahezu vollständig ausgestattete Kitas (inkl. Küchen, Wickeleinheiten, Außengelände) übergeben. D.h., dass von den Trägern nur noch ein kleinerer Anteil der Fördermittel für die Ausstattung in Anspruch genommen werden musste und sich somit der Eigenanteil deutlich reduziert hat. Damit hat die Bundesstadt Bonn indirekt die Träger bereits unterstützt. Weiter- hin trägt die Bundesstadt Bonn die Differenz zwischen den Miethöhen, die die Investoren aufrufen und den Pauschalen, die über KiBiz refinanziert werden. Anlage/n 1 Übersicht: finanz. Auswirkungen Übernahme der vollen Trägeranteile (öffentlich)Seite 3 von 4 Eine Übernahme der vollen Trägeranteile hätte folgende finanziellen Auswirkungen: Vorläufige Daten für Anmeldung zum 15.03.2024 Trägeranteil Berechnungsgrundlage Kindpauschalen und sonst. Fördertatbestände Summe gesetzlicher Trägeranteil 24-25 konfessionelle Träger 10,30% 32.926.234,02 € 3.391.402,10 € sonstige Träger 7,80% 61.444.096,16 € 4.792.639,50 € Elterninitiativen 3,40% 18.131.175,79 € 616.459,98 € Gesamtsumme freie Träger 8.800.501,58 € Informativ: städt. Trägeranteil 12,50% 61.019.497,76 € 7.627.437,22 € Kosten für die Übernahme des anteiligen Trägeranteils in 23/24 3.780.116,75 €Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de