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232205 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bonn. Finanzmittel für Maßnahmen 2023/2024

Nummer
232205
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
21.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 232205-01 ST BBB-Anfrage: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bonn. Finanzmittel für Maßnahmen 2023/2024
  2. 232205-03 ST BBB-Anfrage: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bonn. Finanzmittel für Maßnahmen 2023/2024
  3. 232205-02 BBB-Anfrage: Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bonn. Finanzmittel für Maßnahmen 2023/2024

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Große Anfrage
öffentlich
232205
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
21.11.23
BBB-Anfrage: Denkmalschutz und Denkmalpflege
in Bonn. Finanzmittel für Maßnahmen 2023/2024
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Mittel für welche
1.1 Sanierungsmaßnahmen
1.2 Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen
sind für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in dem vom Stadtrat
beschlossenen Haushalt enthalten?
2. Wie ist der Stand der Umsetzung der für 2023 geplanten Maßnahmen?
3. Welche Förderanträge sind bei überregionalen Einrichtungen, wie etwa
Land, Landschaftsverband, für die Jahre 2023 und 2024 gestellt?
Begründung
Angesichts der Bedeutung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in unserer
besonders denkmalreichen Stadt sind solche Basisinformationen für den
öffentlichen Diskurs wichtig.
Die Große Anfrage konnte auf Grund der durch den Ausschussvorsitzenden,
Herrn Herbert Spoelgen, vor Fristablauf* erfolgten Absage des Sitzungstermins
des Unterausschusses Denkmalschutz am 6. Dezember 2023 dort nicht
eingebracht werden. Nur mit der Einbringung der Initiative in den Stadtrat kann
die gebotene zeitnahe Beantwortung des Auskunftsersuchens im Sinne der
Belange des Bonner Denkmalschutzes sichergestellt und dem Anliegen, der
Bewahrung des historischen Erbes der Stadt Bonn Rechnung, getragen
werden. Eine zur nächsten planmäßigen Sitzung des UA Denkmal am 14.
Februar 2024 erfolgende Befassung, mithin über ein Vierteljahr später, dürfte
aus denkmalrechtlicher Hinsicht kaum als hinnehmbar anzusehen sein.
*gem. § 11 (2) der Geschäftsordnung des RatesSeite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de