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232204 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Weltkulturerbe Niedergermanischer Limes; Inwertsetzung des Bonner Römerlagers

Nummer
232204
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
21.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 232204-01 ST BBB-Anfrage: Weltkulturerbe Niedergermanischer Limes; Inwertsetzung des Bonner Römerlagers

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Große Anfrage
öffentlich
232204
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
21.11.23
BBB-Anfrage: Weltkulturerbe Niedergermanischer
Limes; Inwertsetzung des Bonner Römerlagers
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung mit welchem finanziellem Aufwand
im laufenden Jahr durchgeführt, um das zum Welterbe Niedergermanischer
Limes gehörende Bonner Römerlager für die Bonner Bevölkerung und Besuch
bekannter zu machen und in Wert zu setzen?
2. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung mit welchem finanziellen Aufwand
im kommenden Jahr durchführen, um das zum Welterbe Niedergermanischer
Limes gehörende Bonner Römerlager für die Bonner Bevölkerung bekannter zu
machen und Besuch in Wert zu setzen?
3. Wann wird der Im Zuge der erweiterten Bebauung im Bereich Didinkirika
vereinbarte Ausstellungsraum eingerichtet und für Besucher zur Besichtigung
zur Verfügung stehen?
4. Wie und wo können dann Besucherbusse z.B. bei von Stadtführern
geführten Stadtbesichtigungen zu einem Besuch dieses Ausstellungsraums
ein- und aussteigen und wo können die Besucherbusse zwischenzeitlich
parken?
5. Wird die Verwaltung für einen Besuch des Ausstellungsraums durch
auswärtige Besucher aktiv werben und wie wird sie das umsetzen?
Begründung
Nach wie vor ist das ehem. Römerlager weder in seinen Ausmaßen noch in
seiner Lage für Besucher im Stadtbild ausreichend erkennbar, für
Besucherbusse erreichbar und aufgewertet.
Die Große Anfrage konnte auf Grund der durch den Ausschussvorsitzenden,
Herrn Herbert Spoelgen, vor Fristablauf* erfolgten Absage des Sitzungstermins
des Unterausschusses Denkmalschutz am 6. Dezember 2023 dort nicht
eingebracht werden. Nur mit der Einbringung der Initiative in den Stadtrat kann
die gebotene zeitnahe Beantwortung des Auskunftsersuchens im Sinne der
Belange des Bonner Denkmalschutzes sichergestellt und dem Anliegen, der
Bewahrung des historischen Erbes der Stadt Bonn Rechnung, getragenSeite 1 von 2
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werden. Eine zur nächsten planmäßigen Sitzung des UA Denkmal am 14.
Februar 2024 erfolgende Befassung, mithin über ein Vierteljahr später, dürfte
aus denkmalrechtlicher Hinsicht kaum als hinnehmbar anzusehen sein.
*gem. § 11 (2) der Geschäftsordnung des Rates
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de