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232201 · Beschlussvorlage

Besetzung des Kinder- und Jugendbeirats

Nummer
232201
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232201
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Besetzung des Kinder- und Jugendbeirats
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat möge die folgenden Jugendlichen als ordentliche und
stellvertretende Mitglieder in den Kinder- und Jugendbeirat berufen.
ordentliches Mitglied
1. Luise Haltenwanger,
2. Yara Klipstein,
3. Ben Kamphues,
4. Emilia Korzunowicz,
5. Leonard Clotten,
6. Annika Bischoff,
7. Lenox Göb,
8. Mohamad Mohamad,
9. Aroa Pinnes,
10. Joris Metsch,
11. Jamal Amor,
12. Laura Heins,
13. Kerim Türkday,
14. Jana Lehmberg.
stellvertretendes Mitglied
1. Luzie Martenka,
2. Andreas Otto,
3. Hannah Brummert,
4. Bettina Khurana,
5. Friedrich Schoel,
6. Anton Schneider,
7. Mara von Bornstaedt,
8. Elias Nabi,
9. Muna Marie Awaragi,
10. Luca Filippczyk,
11. Johann Messing,
12. Ali Alhadi Alhasani,
13. Maja Hanna Socha,
14. Annika Beß.
2. Der Rat möge zudem folgende Mitglieder sowie deren Stellvertretungen
als Vertreter*innen des Rates im Kinder- und Jugendbeirat benennen
(§50 Abs.2 GO NRW).
Als ordentliche Mitglieder werden benannt:
1. Clara Hennes -Bündnis 90 / DIE GRÜNEN-Seite 1 von 3
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2. Ines Lütke Wenning -SPD-
3. Kristina Lütjen -DIE LINKE-
4. Josephine Rinck -Volt-
5. Feyza Yildiz -CDU-
6. Michael To Vinh -FDP-
7. Claudia Steinfeld -BBB-
Als stellvertretende Mitglieder werden benannt:
1. Florian Schaper -Bündnis 90 / DIE GRÜNEN-
2. Silvana Ahmad -SPD-
3. Alexandra Leipold -DIE LINKE-
4. Beate Saul -Volt-
5. Georg Goetz CDU
6. Thomas Jobelius -FDP-
7. Jutta Acar -BBB-
Begründung
Der Rat hat am 8. Dezember 2022 in seiner Sitzung die Einführung eines
Kinder- und Jugendbeirats analog zum Beirat Bürgerbeteiligung beschlossen
(DS-Nummer 222026). Unter anderem wurde dort festgelegt, dass der Kinder-
und Jugendbeirat sich zur Hälfte aus Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren
und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik sowie aus der
Verwaltung der Stadt Bonn zusammensetzt. Die Zahl der Mitglieder orientiert
sich an der Anzahl der Fraktionen im Rat. Derzeit bedeutet das: 14
Jugendliche, sieben Vertreter*innen der Politik sowie sieben Vertreter*innen der
Verwaltung. In seiner letzten Sitzung am 9. November 2023 hat der Rat zudem
beschlossen, dass die Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung (sofern sie
erwachsen sind) beratend am Kinder- und Jugendbeirat teilnehmen (DS-
Nummer 231662).
Mitte Oktober 2023 hat die Stabsstelle Bürgerbeteiligung 1000 Jugendliche
zwischen 12 und 17 Jahren angeschrieben. Bis zum 15. November 2023 hatten
die Jugendlichen die Möglichkeit sich zu melden, wenn sie im Kinder- und
Jugendbeirat mitwirken wollen. 140 Jugendliche haben sich zurückgemeldet.
Aus diesen wurden 14 ordentliche Mitglieder sowie 14 stellvertretendeSeite 2 von 3
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Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat ausgelost. Dabei wurde auf ein
gleichmäßiges Verhältnis der Geschlechter und des Alters geachtet und –
soweit möglich -auf eine repräsentative Verteilung der Schulformen und der
Stadtbezirke (gemessen an der Schulstatistik der Stadt Bonn und der
Bevölkerungsstruktur in den Bonner Stadtbezirken).
Die Benennung der Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren
Stellvertreter*innen obliegt dem Verwaltungsvorstand.
Benennung der beratenden politischen Mitglieder der Ratsfraktionen für
den Kinder- und Jugendbeirat:
Vom Rat sollen sieben beratende Mitglieder und sieben Vertretungen benannt
werden.
Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten politischen Vertreter*innen und ihre
jeweilige Vertretung werden zur Sitzung des Kinder- und Jugendbeirats einge-
laden.
Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Er-
reicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Perso-
nen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere
Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf
sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de