232201 · Beschlussvorlage
Besetzung des Kinder- und Jugendbeirats
Kerndaten
- Nummer
- 232201
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232201 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Besetzung des Kinder- und Jugendbeirats Beratungsfolge Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat möge die folgenden Jugendlichen als ordentliche und stellvertretende Mitglieder in den Kinder- und Jugendbeirat berufen. ordentliches Mitglied 1. Luise Haltenwanger, 2. Yara Klipstein, 3. Ben Kamphues, 4. Emilia Korzunowicz, 5. Leonard Clotten, 6. Annika Bischoff, 7. Lenox Göb, 8. Mohamad Mohamad, 9. Aroa Pinnes, 10. Joris Metsch, 11. Jamal Amor, 12. Laura Heins, 13. Kerim Türkday, 14. Jana Lehmberg. stellvertretendes Mitglied 1. Luzie Martenka, 2. Andreas Otto, 3. Hannah Brummert, 4. Bettina Khurana, 5. Friedrich Schoel, 6. Anton Schneider, 7. Mara von Bornstaedt, 8. Elias Nabi, 9. Muna Marie Awaragi, 10. Luca Filippczyk, 11. Johann Messing, 12. Ali Alhadi Alhasani, 13. Maja Hanna Socha, 14. Annika Beß. 2. Der Rat möge zudem folgende Mitglieder sowie deren Stellvertretungen als Vertreter*innen des Rates im Kinder- und Jugendbeirat benennen (§50 Abs.2 GO NRW). Als ordentliche Mitglieder werden benannt: 1. Clara Hennes -Bündnis 90 / DIE GRÜNEN-Seite 1 von 3 Seite 2 2. Ines Lütke Wenning -SPD- 3. Kristina Lütjen -DIE LINKE- 4. Josephine Rinck -Volt- 5. Feyza Yildiz -CDU- 6. Michael To Vinh -FDP- 7. Claudia Steinfeld -BBB- Als stellvertretende Mitglieder werden benannt: 1. Florian Schaper -Bündnis 90 / DIE GRÜNEN- 2. Silvana Ahmad -SPD- 3. Alexandra Leipold -DIE LINKE- 4. Beate Saul -Volt- 5. Georg Goetz CDU 6. Thomas Jobelius -FDP- 7. Jutta Acar -BBB- Begründung Der Rat hat am 8. Dezember 2022 in seiner Sitzung die Einführung eines Kinder- und Jugendbeirats analog zum Beirat Bürgerbeteiligung beschlossen (DS-Nummer 222026). Unter anderem wurde dort festgelegt, dass der Kinder- und Jugendbeirat sich zur Hälfte aus Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik sowie aus der Verwaltung der Stadt Bonn zusammensetzt. Die Zahl der Mitglieder orientiert sich an der Anzahl der Fraktionen im Rat. Derzeit bedeutet das: 14 Jugendliche, sieben Vertreter*innen der Politik sowie sieben Vertreter*innen der Verwaltung. In seiner letzten Sitzung am 9. November 2023 hat der Rat zudem beschlossen, dass die Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung (sofern sie erwachsen sind) beratend am Kinder- und Jugendbeirat teilnehmen (DS- Nummer 231662). Mitte Oktober 2023 hat die Stabsstelle Bürgerbeteiligung 1000 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren angeschrieben. Bis zum 15. November 2023 hatten die Jugendlichen die Möglichkeit sich zu melden, wenn sie im Kinder- und Jugendbeirat mitwirken wollen. 140 Jugendliche haben sich zurückgemeldet. Aus diesen wurden 14 ordentliche Mitglieder sowie 14 stellvertretendeSeite 2 von 3 Seite 3 Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat ausgelost. Dabei wurde auf ein gleichmäßiges Verhältnis der Geschlechter und des Alters geachtet und – soweit möglich -auf eine repräsentative Verteilung der Schulformen und der Stadtbezirke (gemessen an der Schulstatistik der Stadt Bonn und der Bevölkerungsstruktur in den Bonner Stadtbezirken). Die Benennung der Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren Stellvertreter*innen obliegt dem Verwaltungsvorstand. Benennung der beratenden politischen Mitglieder der Ratsfraktionen für den Kinder- und Jugendbeirat: Vom Rat sollen sieben beratende Mitglieder und sieben Vertretungen benannt werden. Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten politischen Vertreter*innen und ihre jeweilige Vertretung werden zur Sitzung des Kinder- und Jugendbeirats einge- laden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Er- reicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Perso- nen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de