232184-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Planung von Windenergieanlagen (WEA) auf dem Haselingsberg
Kerndaten
- Nummer
- 232184-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232184-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB CDU-Antrag: Planung von Windenergieanlagen (WEA) auf dem Haselingsberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme a) Grundlagen für diesen Standort Hierzu wird verwiesen auf folgende ALLRIS-Vorgänge: · DS 231627 (MV Planung von Windenergieanlagen auf dem Haselingsberg), · DS 231627-02 (ST der Verwaltung zur GA BBB), · DS 231903-01 (ST der Verwaltung zur GA FDP), · DS 231580 (MV Grundlagenstudien EE, zahlreiche Links im Abschnitt zu Windenergie) sowie weitergehende Infos unter www.stadtwerke-bonn.de/windkraft b) Detaillierter Zeitplan für Genehmigungsverfahren und Bau der WEA Der aktuelle Zeitplan von SWB EnW und Trianel GmbH befindet sich im Anhang. Ein detaillierterer Zeitplan liegt derzeit noch nicht vor, da sich die Planungen ganz am Anfang befinden. c) Vorstellung der einzuholenden Gutachten In der Regel gehören zu dem Genehmigungsantrag nach Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzubringenden Gutachten u.a.: Baugrundgutachten, Standsicherheitsgutachten, Brandschutzkonzept, Schallgutachten, Schattenwurfgutachten, Eisfallgutachten, Artenschutzprüfung (ASP) und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die tatsächlich einzureichenden Gutachten werden in ihrer Anzahl und Umfang erst zum Zeitpunkt der Antragsstellung feststehen. Unter Umständen können sich aus der BeteiligungSeite 1 von 7 Seite 2 der Träger öffentlicher Belange auch noch Nachforderungen ergeben. In Anlage 2 ist eine Darstellung der Landesgesellschaft Energy4Climate wiedergegeben, die einen Überblick über die einzubeziehenden Themen während des Genehmigungsprozesses gibt. d) Flächenbedarf für die WEA inkl. Zufahrtsstraßen Nach Aussage der SWB EnW ist eine Planung hinsichtlich der Platzierung der WEA und der Wegenutzung erst final möglich, wenn die Flächenakquise abgeschlossen ist und klar ist, welche Flurstücke für die Planung genutzt werden können. Die Pachtverhandlungen mit den Waldeigentümer:innen werden sich noch über einige Monate erstrecken. Sehr grob kann man sagen, dass für eine WEA inkl. Zuwegung etwa ein Hektar Fläche erforderlich ist. Hiervon wird ca. die Hälfte lediglich temporär während der Bauarbeiten benötigt und nach Abschluss der Bauphase wieder aufgeforstet. e) Eingriffe in die Natur (Wald) und geplante Ausgleichsmaßnahmen Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft sind gem. §§ 14 ff BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Regelungen zur Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege werden in einem Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) alle zur Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben, welche zur Beurteilung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft notwendig sind, ermittelt, dargestellt und bewertet. Hierzu zählen (gem. § 17 (4) BNatSchG) vor allem Ort, Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Eingriffs wie auch die Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Die Bilanzierende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation ist Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP). Grundsätzlich wird hierbei zwischen baubedingten, temporären und anlagenbedingten, dauerhaften Flächeninanspruchnahmen sowie indirekten Projektwirkungen, wie Lärm-, Schadstoff- und Lichtemissionen, Vibrationen oder Fahrzeugbewegungen, unterschieden. Potenzielle Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Arten im Kontext des besonderen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) werden im Zuge einer Artenschutzprüfung (ASP) ermittelt. Die planungsrelevanten Aussagen der ASP werden in den LBP übernommen; die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist Teil der Maßnahmenplanung. Nach Aussage der Unteren Forstbehörde (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft)Seite 2 von 7 Seite 3 können auch temporär in Anspruch genommene Waldflächen, deren Funktion vollumfänglich wiederhergestellt wird, zusätzlichen Kompensationsbedarf erforderlich machen. Der dauerhafte Verlust von Wald durch die Nutzungsänderung ist bei Kommunen mit einem Waldflächenanteil von weniger als 60 % durch eine Ersatzaufforstung mit einem Mindestausgleichsverhältnis von 1 zu 1 an anderer Stelle zu kompensieren. Das bedeutet, dass eine Kompensation durch funktionale Aufwertung (z.B. Laubbäume anstelle von Nadelbäumen) hier nicht ausreichend ist. Wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass keine Ersatzfläche zu Verfügung steht, kann die Nutzung eines Ökokontos geprüft werden. f) Kosten, Wirtschaftlichkeit und Leistung der WEA Antwort der SWB EnW: Im Wald auf dem Haselingsberg könnten 2-3 WEA mit einer Leistung von jeweils 6-7 MW, d.h. einer Gesamtleistung von bis zu ca. 20 MW errichtet werden. Eine einzelne WEA dieser Kategorie kann an diesem Standort voraussichtlich rund 15 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugen, womit ca. 4.300 Haushalte versorgt werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob bzw. wie viele Anlagen am Heiderhof realisierbar sind. Die Anzahl der realisierten Anlagen hat wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkosten, da die Windkraftanlagen die größte Kostenposition innerhalb des Projekts darstellen. Basierend auf der Annahme, dass sich zwei Anlagen realisieren lassen, rechnet die EnW derzeit mit Gesamtkosten zwischen 20 und 25 Mio. €. Die vollumfängliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann erst erfolgen, wenn die dafür relevanten Einflussgrößen bekannt sind. Diese sind unter anderem Ertragsgutachten, Finanzierungskonditionen, Zuschlagshöhe bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur, die Kosten im Betrieb uvm. Die Ermittlung dieser Faktoren wird Gegenstand der Untersuchungen bzw. des Projektfortschrittes in den nächsten Monaten und Jahren sein. Über die daraus abgeleitete Eigenkapitalrendite wird die Wirtschaftlichkeit des Projekts bewertet und eine Investitionsentscheidung getroffen. Da eine erteilte Genehmigung Grundvoraussetzung für die Realisierung des Projekts ist, wird mit dieser Investitionsentscheidung nicht vor 2025/2026 gerechnet. Erste, dem frühen Planungsstadium entsprechend grobe Abschätzungen lassen allerdings eine Wirtschaftlichkeit am Standort erwarten, weshalb die Entwicklung des Projekts vorangetrieben wird. g) Mögliche Gefahren und Belastungen (z.B. Schall, Schattenwurf), die von der WEA ausgehen können Antwort der SWB EnW: Vor Finalisierung der jeweiligen Gutachten sind dazu nur allgemeine Aussagen zu treffen, die bspw. unter www.stadtwerke-bonn.de zusammengefasst sind (hier zitiert): Zu Schall: Um eine Genehmigung für eine Windenergieanlage zu erhalten, müssen strenge Schallgrenzwerte eingehalten werden. Hierfür wird durch einen unabhängigen Gutachter ein Schallgutachten erstellt. Bei diesen BerechnungenSeite 3 von 7 Seite 4 wird stets von den ungünstigsten Voraussetzungen wie zum Beispiel dauerhafter Volllastbetrieb der Windräder ausgegangen. Sollten die zulässigen Schallwertgrenzwerte überschritten werden, müssen die Anlagen in einem leistungs- und damit auch schallreduzierten Modus betrieben werden, um die geltenden Grenzwerte einzuhalten. Die Beauftragung des Schallgutachtens ist für 2024 geplant. Zu Schattenwurf: Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohnerinnen und Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist der maximal zulässige Schattenwurf strikt limitiert. Der Grenzwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten pro Tag. Der Grenzwert für die jährliche Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden pro Jahr. Um den Nachweis über das Ausmaß des Schattenwurfs am Haselingsberg zu bestimmen, wird durch einen unabhängigen Gutachter ein Schattenwurfgutachten eingeholt. Dies ist für 2024 geplant. Bei diesen Berechnungen wird, vergleichbar zum Schallgutachten, immer von den ungünstigsten Umweltbedingungen ausgegangen. Das bedeutet, dass zum Beispiel dauerhaft wolkenfreier Himmel unterstellt wird. Ergeben sich mögliche Überschreitungen der gesetzlich vorgegebenen maximalen Verschattungsdauern, so werden die Windräder mit entsprechenden Abschaltmodulen ausgestattet. h) Möglichkeiten der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an dem Gewinn der WEA Bisher wurde seitens der SWB EnW in Aussicht gestellt: • Die Bürger:innen werden die Möglichkeit erhalten, über eine Beteiligung an den Investitionskosten bei fester Verzinsung (nachhaltige regionale Geldanlage) einen Beitrag zur Energiewende vor Ort zu leisten. • Auch die Eigentümer:innen der Waldflächen profitieren durch den Abschluss eines langfristigen Pachtvertrags. • Die Stadt Bonn und die Gemeinde Wachtberg werden ebenfalls an den Erlösen beteiligt, womit zum Beispiel soziale und nachhaltige Projekte finanziert werden könnten, was ebenfalls den Bürger:innen zugutekommt. Weitere Möglichkeiten finanzieller Teilhabe, wie zum Beispiel ein vergünstigter Stromtarif für die Anwohner:innen, befinden sich gegenwärtig in der Prüfung durch die EnW. g) Konzept der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation SWB EnW bietet eine Webseite mit Fragen und Antworten zu den Planungen der Windenergieanlagen am Haselingsberg: www.stadtwerke- bonn.de/windkraft. Fragen von Bürger:innen können dort eingereicht werden und werden zeitnah in die Liste der Fragen und Antworten integriert. Bisherige Bürgerdialoge der SWB EnW zu Windkraft in Bad Godesberg:Seite 4 von 7 Seite 5 • Bonner Energiemesse der SWB, Münsterplatz, 22.10.2023 • Herzenssprechstunde in der Immanuelkirche (evgl.) am Heiderhof, 26.10.2023 • Informationsveranstaltung der SPD in der Stadthalle Bad Godesberg, 10.01.2024 Seitens SWB EnW bereits öffentlich angekündigte Bürgerdialog- Veranstaltungen (aber noch nicht terminiert, da noch in Planung): • Geführte Wanderung am Haselingsberg • EnW-Bus-Exkursion zu Windkraft-im-Wald-Standort Bürgerinformation wird dann wieder einen höheren Stellenwert einnehmen, wenn ab 2025 Ergebnisse aus den unter c) beschriebenen Gutachten vorliegen, die Antworten auf viele Bürger:innen-Fragen ermöglichen. Anlage/n 1 Zeitstrahl_Planung_WEAs_Haselingsberg_SWB-EnW (öffentlich) 2 Anlage2_Genehmigungsprozess-von-Windenergieanlagen (öffentlich)Seite 5 von 7 Planung von 2-3 Windnergieanlagen auf dem Haselingsberg im OT Heiderhof durch die SWB EnWSeite 6 von 7 Genehmigungsprozess von Windenergieanlagen Quelle: Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz Energy4Climate. https://www.energy4climate.nrw/energiewirtschaft/windenergie/genehmigungen-von- windkraftanlagenSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de