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232184-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Planung von Windenergieanlagen (WEA) auf dem Haselingsberg

Nummer
232184-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232184 CDU-Antrag: Planung von Windenergieanlagen (WEA) auf dem Haselingsberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232184-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
CDU-Antrag: Planung von Windenergieanlagen
(WEA) auf dem Haselingsberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
a) Grundlagen für diesen Standort
Hierzu wird verwiesen auf folgende ALLRIS-Vorgänge:
· DS 231627 (MV Planung von Windenergieanlagen auf dem
Haselingsberg),
· DS 231627-02 (ST der Verwaltung zur GA BBB),
· DS 231903-01 (ST der Verwaltung zur GA FDP),
· DS 231580 (MV Grundlagenstudien EE, zahlreiche Links im Abschnitt zu
Windenergie)
sowie weitergehende Infos unter www.stadtwerke-bonn.de/windkraft
b) Detaillierter Zeitplan für Genehmigungsverfahren und Bau der WEA
Der aktuelle Zeitplan von SWB EnW und Trianel GmbH befindet sich im
Anhang. Ein detaillierterer Zeitplan liegt derzeit noch nicht vor, da sich die
Planungen ganz am Anfang befinden.
c) Vorstellung der einzuholenden Gutachten
In der Regel gehören zu dem Genehmigungsantrag nach Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzubringenden Gutachten u.a.:
Baugrundgutachten, Standsicherheitsgutachten, Brandschutzkonzept,
Schallgutachten, Schattenwurfgutachten, Eisfallgutachten, Artenschutzprüfung
(ASP) und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die tatsächlich einzureichenden
Gutachten werden in ihrer Anzahl und Umfang erst zum Zeitpunkt der
Antragsstellung feststehen. Unter Umständen können sich aus der BeteiligungSeite 1 von 7
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der Träger öffentlicher Belange auch noch Nachforderungen ergeben.
In Anlage 2 ist eine Darstellung der Landesgesellschaft Energy4Climate
wiedergegeben, die einen Überblick über die einzubeziehenden Themen
während des Genehmigungsprozesses gibt.
d) Flächenbedarf für die WEA inkl. Zufahrtsstraßen
Nach Aussage der SWB EnW ist eine Planung hinsichtlich der Platzierung der
WEA und der Wegenutzung erst final möglich, wenn die Flächenakquise
abgeschlossen ist und klar ist, welche Flurstücke für die Planung genutzt
werden können. Die Pachtverhandlungen mit den Waldeigentümer:innen
werden sich noch über einige Monate erstrecken.
Sehr grob kann man sagen, dass für eine WEA inkl. Zuwegung etwa ein Hektar
Fläche erforderlich ist. Hiervon wird ca. die Hälfte lediglich temporär während
der Bauarbeiten benötigt und nach Abschluss der Bauphase wieder
aufgeforstet.
e) Eingriffe in die Natur (Wald) und geplante Ausgleichsmaßnahmen
Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft sind gem. §§ 14 ff
BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder
zu ersetzen.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Regelungen
zur Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege werden in einem
Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) alle zur Beurteilung des Eingriffs
erforderlichen Angaben, welche zur Beurteilung des vorhabenbedingten
Eingriffs in Natur und Landschaft notwendig sind, ermittelt, dargestellt und
bewertet. Hierzu zählen (gem. § 17 (4) BNatSchG) vor allem Ort, Art, Umfang
und zeitlicher Ablauf des Eingriffs wie auch die Darstellung der vorgesehenen
Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Die Bilanzierende
Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation ist Teil des
Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP).
Grundsätzlich wird hierbei zwischen baubedingten, temporären und
anlagenbedingten, dauerhaften Flächeninanspruchnahmen sowie indirekten
Projektwirkungen, wie Lärm-, Schadstoff- und Lichtemissionen, Vibrationen
oder Fahrzeugbewegungen, unterschieden.
Potenzielle Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Arten im
Kontext des besonderen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) werden im Zuge einer
Artenschutzprüfung (ASP) ermittelt. Die planungsrelevanten Aussagen der ASP
werden in den LBP übernommen; die Vermeidung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände ist Teil der Maßnahmenplanung.
Nach Aussage der Unteren Forstbehörde (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft)Seite 2 von 7
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können auch temporär in Anspruch genommene Waldflächen, deren Funktion
vollumfänglich wiederhergestellt wird, zusätzlichen Kompensationsbedarf
erforderlich machen. Der dauerhafte Verlust von Wald durch die
Nutzungsänderung ist bei Kommunen mit einem Waldflächenanteil von weniger
als 60 % durch eine Ersatzaufforstung mit einem Mindestausgleichsverhältnis
von 1 zu 1 an anderer Stelle zu kompensieren. Das bedeutet, dass eine
Kompensation durch funktionale Aufwertung (z.B. Laubbäume anstelle von
Nadelbäumen) hier nicht ausreichend ist. Wenn glaubhaft nachgewiesen wird,
dass keine Ersatzfläche zu Verfügung steht, kann die Nutzung eines Ökokontos
geprüft werden.
f) Kosten, Wirtschaftlichkeit und Leistung der WEA
Antwort der SWB EnW: Im Wald auf dem Haselingsberg könnten 2-3 WEA mit
einer Leistung von jeweils 6-7 MW, d.h. einer Gesamtleistung von bis zu ca. 20
MW errichtet werden. Eine einzelne WEA dieser Kategorie kann an diesem
Standort voraussichtlich rund 15 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugen, womit ca.
4.300 Haushalte versorgt werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch
nicht fest, ob bzw. wie viele Anlagen am Heiderhof realisierbar sind. Die Anzahl
der realisierten Anlagen hat wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkosten, da
die Windkraftanlagen die größte Kostenposition innerhalb des Projekts
darstellen. Basierend auf der Annahme, dass sich zwei Anlagen realisieren
lassen, rechnet die EnW derzeit mit Gesamtkosten zwischen 20 und 25 Mio. €.
Die vollumfängliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann erst erfolgen, wenn
die dafür relevanten Einflussgrößen bekannt sind. Diese sind unter anderem
Ertragsgutachten, Finanzierungskonditionen, Zuschlagshöhe bei der
Ausschreibung der Bundesnetzagentur, die Kosten im Betrieb uvm. Die
Ermittlung dieser Faktoren wird Gegenstand der Untersuchungen bzw. des
Projektfortschrittes in den nächsten Monaten und Jahren sein. Über die daraus
abgeleitete Eigenkapitalrendite wird die Wirtschaftlichkeit des Projekts bewertet
und eine Investitionsentscheidung getroffen. Da eine erteilte Genehmigung
Grundvoraussetzung für die Realisierung des Projekts ist, wird mit dieser
Investitionsentscheidung nicht vor 2025/2026 gerechnet. Erste, dem frühen
Planungsstadium entsprechend grobe Abschätzungen lassen allerdings eine
Wirtschaftlichkeit am Standort erwarten, weshalb die Entwicklung des Projekts
vorangetrieben wird.
g) Mögliche Gefahren und Belastungen (z.B. Schall, Schattenwurf), die
von der WEA ausgehen können
Antwort der SWB EnW: Vor Finalisierung der jeweiligen Gutachten sind dazu
nur allgemeine Aussagen zu treffen, die bspw. unter www.stadtwerke-bonn.de
zusammengefasst sind (hier zitiert):
Zu Schall: Um eine Genehmigung für eine Windenergieanlage zu erhalten,
müssen strenge Schallgrenzwerte eingehalten werden. Hierfür wird durch einen
unabhängigen Gutachter ein Schallgutachten erstellt. Bei diesen BerechnungenSeite 3 von 7
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wird stets von den ungünstigsten Voraussetzungen wie zum Beispiel
dauerhafter Volllastbetrieb der Windräder ausgegangen. Sollten die zulässigen
Schallwertgrenzwerte überschritten werden, müssen die Anlagen in einem
leistungs- und damit auch schallreduzierten Modus betrieben werden, um die
geltenden Grenzwerte einzuhalten. Die Beauftragung des Schallgutachtens ist
für 2024 geplant.
Zu Schattenwurf: Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die
Umgebung. Das kann für Anwohnerinnen und Anwohner unangenehm sein.
Deswegen ist der maximal zulässige Schattenwurf strikt limitiert. Der Grenzwert
für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten pro Tag. Der Grenzwert
für die jährliche Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden pro Jahr. Um den
Nachweis über das Ausmaß des Schattenwurfs am Haselingsberg zu
bestimmen, wird durch einen unabhängigen Gutachter ein
Schattenwurfgutachten eingeholt. Dies ist für 2024 geplant. Bei diesen
Berechnungen wird, vergleichbar zum Schallgutachten, immer von den
ungünstigsten Umweltbedingungen ausgegangen. Das bedeutet, dass zum
Beispiel dauerhaft wolkenfreier Himmel unterstellt wird. Ergeben sich mögliche
Überschreitungen der gesetzlich vorgegebenen maximalen
Verschattungsdauern, so werden die Windräder mit entsprechenden
Abschaltmodulen ausgestattet.
h) Möglichkeiten der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern an dem Gewinn der WEA
Bisher wurde seitens der SWB EnW in Aussicht gestellt:
• Die Bürger:innen werden die Möglichkeit erhalten, über eine Beteiligung
an den Investitionskosten bei fester Verzinsung (nachhaltige regionale
Geldanlage) einen Beitrag zur Energiewende vor Ort zu leisten.
• Auch die Eigentümer:innen der Waldflächen profitieren durch den
Abschluss eines langfristigen Pachtvertrags.
• Die Stadt Bonn und die Gemeinde Wachtberg werden ebenfalls an den
Erlösen beteiligt, womit zum Beispiel soziale und nachhaltige Projekte
finanziert werden könnten, was ebenfalls den Bürger:innen
zugutekommt.
Weitere Möglichkeiten finanzieller Teilhabe, wie zum Beispiel ein vergünstigter
Stromtarif für die Anwohner:innen, befinden sich gegenwärtig in der Prüfung
durch die EnW.
g) Konzept der Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation
SWB EnW bietet eine Webseite mit Fragen und Antworten zu den Planungen
der Windenergieanlagen am Haselingsberg: www.stadtwerke-
bonn.de/windkraft. Fragen von Bürger:innen können dort eingereicht werden
und werden zeitnah in die Liste der Fragen und Antworten integriert.
Bisherige Bürgerdialoge der SWB EnW zu Windkraft in Bad Godesberg:Seite 4 von 7
Seite 5
• Bonner Energiemesse der SWB, Münsterplatz, 22.10.2023
• Herzenssprechstunde in der Immanuelkirche (evgl.) am Heiderhof,
26.10.2023
• Informationsveranstaltung der SPD in der Stadthalle Bad Godesberg,
10.01.2024
Seitens SWB EnW bereits öffentlich angekündigte Bürgerdialog-
Veranstaltungen (aber noch nicht terminiert, da noch in Planung):
• Geführte Wanderung am Haselingsberg
• EnW-Bus-Exkursion zu Windkraft-im-Wald-Standort
Bürgerinformation wird dann wieder einen höheren Stellenwert einnehmen,
wenn ab 2025 Ergebnisse aus den unter c) beschriebenen Gutachten
vorliegen, die Antworten auf viele Bürger:innen-Fragen ermöglichen.
Anlage/n
1 Zeitstrahl_Planung_WEAs_Haselingsberg_SWB-EnW (öffentlich)
2 Anlage2_Genehmigungsprozess-von-Windenergieanlagen (öffentlich)Seite 5 von 7
Planung von 2-3 Windnergieanlagen auf dem Haselingsberg im OT Heiderhof durch die SWB EnWSeite 6 von 7
Genehmigungsprozess von Windenergieanlagen
Quelle: Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz Energy4Climate.
https://www.energy4climate.nrw/energiewirtschaft/windenergie/genehmigungen-von-
windkraftanlagenSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 22:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de