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232183-02 · Mitteilungsvorlage

Bürgerantrag: Einrichtung eines Behelfs-Zebrasteifens oder einer Behelfs-Ampel im Bereich Hausdorffstraße/Ecke Villenstraße

Nummer
232183-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 232183 Bürgerantrag: Einrichtung eines Behelfs-Zebrasteifens oder einer Behelfs-Ampel im Bereich Hausdorffstraße/Ecke Villenstraße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232183-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
10.11.2023
Bürgerantrag: Einrichtung eines Behelfs-
Zebrasteifens oder einer Behelfs-Ampel im Bereich
Hausdorffstraße/Ecke Villenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 05.12.2023 beschlossen,
dem zugrundeliegenden Bürgerantrag 232183 zu folgen. Die Verwaltung teilt
hierzu Folgendes mit:
Die Villenstraße ist als Umleitung für die gesperrte Mönkemöllerstraße ausge-
schildert. Sowohl die Mönkemöllerstraße als auch die Villenstraße sind Neben-
straßen in einer Tempo-30-Zone und werden in aller Regel nur von Anwohnern
befahren. Die Anzahl der die Villenstraße querenden Fußgänger hat sich au-
genscheinlich während der Bauphase nicht erhöht, so dass ein markierter (und
zwingend zu beleuchtender) Fußgängerüberweg entbehrlich ist. Der Kreu-
zungsbereich ist zudem gut einsehbar.
Die allgemeine und von der Baustellensituation unabhängige Errichtung eines
stationären Fußgängerüberweges befindet sich bereits aufgrund eines Be-
schlusses der BV Bonn vom 15.03.2022 (DS-Nr. 220288) in der Prüfung.
Fußgängerüberwege sollen u.a. nur dann angelegt werden, wenn es erforder-
lich ist, den Fußgängern Vorrang zu geben, weil sie die Straße sonst nicht si-
cher queren können. Dies ist dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke
zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht, sodass eine entspre-
chende Verkehrszählung erforderlich ist. Die Ergebnisse und die damit verbun-
dene Auswertung werden voraussichtlich zur Jahreswende vorliegen, so dass
eine abschließende Prüfung im ersten Quartal 2024 erfolgen kann.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de