232182-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Versetzung des Glascontainers im Bereich Broichstraße/Haldenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 232182-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232182-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III 04.11.2023 Bürgerantrag: Versetzung des Glascontainers im Bereich Broichstraße/Haldenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit: "Im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist die bonnorange AöR in Bonn verpflichtet ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für die Bonner Bürger*innen im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Die Suche nach geeigneten Standplätzen gestaltet sich hier grundsätzlich sehr schwierig, da nur wenige Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, die allen Bedürfnissen und Erfordernissen gerecht werden. Neben einigen technischen Voraussetzungen, die eine problemlose Leerung der Behälter ermöglichen, müssen die Standplätze auch für alle Nutzer*innen einfach ansteuerbar sein und einen angemessenen Abstand zur Wohnbebauung (mind. 12 Meter) aufweisen. Aus allen Stadtteilen erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürger*innen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität Entsorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes vermissen. Nicht alle Bürger*innen verfügen über ein Fahrzeug oder sind in der Lage weite Strecken zu Fuß zurückzulegen. Wertstoffcontainerstandplätze innerhalb der Wohngebiete sind deshalb leider notwendig. Auf das Nutzungsverhalten der Einzelnen haben wir leider keinen Einfluss. Werden Einwurfzeiten missachtet und dadurch eine entsprechende Lärmbelästigung hervorgerufen, dann kann das möglicherweise als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zuständig ist hier das Ordnungsamt der Stadt Bonn. Aus den vorgenannten Gründen ist eine Versetzung des Glascontainers abzulehnen.” Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de