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232182-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Versetzung des Glascontainers im Bereich Broichstraße/Haldenstraße

Nummer
232182-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232182 Bürgerantrag: Versetzung des Glascontainers im Bereich Broichstraße/Haldenstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232182-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
04.11.2023
Bürgerantrag: Versetzung des Glascontainers im
Bereich Broichstraße/Haldenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit:
"Im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist die bonnorange AöR in Bonn verpflichtet
ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für die Bonner Bürger*innen im
öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Die Suche nach geeigneten
Standplätzen gestaltet sich hier grundsätzlich sehr schwierig, da nur wenige
Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, die allen Bedürfnissen und
Erfordernissen gerecht werden. Neben einigen technischen Voraussetzungen,
die eine problemlose Leerung der Behälter ermöglichen, müssen die
Standplätze auch für alle Nutzer*innen einfach ansteuerbar sein und einen
angemessenen Abstand zur Wohnbebauung (mind. 12 Meter) aufweisen.
Aus allen Stadtteilen erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürger*innen, die
aufgrund eingeschränkter Mobilität Entsorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer
Nähe ihres Wohnortes vermissen. Nicht alle Bürger*innen verfügen über ein
Fahrzeug oder sind in der Lage weite Strecken zu Fuß zurückzulegen.
Wertstoffcontainerstandplätze innerhalb der Wohngebiete sind deshalb leider
notwendig.
Auf das Nutzungsverhalten der Einzelnen haben wir leider keinen Einfluss.
Werden Einwurfzeiten missachtet und dadurch eine entsprechende
Lärmbelästigung hervorgerufen, dann kann das möglicherweise als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zuständig ist hier das Ordnungsamt der
Stadt Bonn.
Aus den vorgenannten Gründen ist eine Versetzung des Glascontainers
abzulehnen.”
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de