232180-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg
Kerndaten
- Nummer
- 232180-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232180-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV 08.11.2023 Bürgerantrag: Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag „Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg“ (DS 232180) fordert – wie bereits andere Anträge aus Bürgerschaft und Politik zuvor – eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg. Im Rahmen des Projektes „Aktive Erinnerungskultur“ hat sich die Verwaltung auch mit dem Umgang mit Ehrentiteln wie der Ehrenbürgerwürde auseinandergesetzt. Das Konzept wurde dem Kulturausschuss am 09.04.2024 vorgestellt (DS 240267). Hier wurde u. A. eine verbesserte Kommunikation und Transparenz in erinnerungskulturellen Themen empfohlen, welche auch das Anliegen „Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg“ betrifft. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen regelt in § 34 „Ehrenbürgerrecht und Ehrenbezeichnung“ das Vorgehen in Bezug auf das Ehrenbürgerrecht. Die juristische Literatur legt diese Norm einhellig dahingehend aus, dass das Ehrenbürgerrecht mit dem Tod der geehrten Persönlichkeit endet. Danach ist Paul von Hindenburg bereits seit 1934 kein Ehrenbürger der Bundesstadt Bonn mehr. Nur zu Lebzeiten der Person kann der Rat mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder das Ehrenbürgerrecht auch wieder entziehen. Da es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt, wird das Ehrenbürgerrecht nach dem Tod der Persönlichkeit auch nicht auf andere Personen, z. B. Erben, übertragen. Dem Rat steht in solchen Fällen die Möglichkeit offen, sich durch eine entsprechende Erklärung von der Person des Geehrten nach dessen Tod zu distanzieren. Dies hat der Rat der Stadt Bonn im Jahr 2013 auch deutlich getan (DS 1213439NV5).Seite 1 von 2 Seite 2 Die Ehrenbürgerschaften, die die damals selbständigen Gemeinden vor der kommunalen Neuordnung verliehen haben, sind 1969 nicht auf die Stadt Bonn als Rechtsnachfolgerin übergegangen. Sie werden auf der städtischen Homepage daher lediglich aus stadthistorischen Gründen aufgeführt. Um weitere Unklarheiten zu vermeiden und die bereits 2013 erfolgte Distanzierung von der Person Paul von Hindenburgs kenntlich zu machen, wird die Verwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung zeitnah entsprechende Informationen auf der Homepage bonn.de einbinden. Die Verwaltung sieht mit dieser Stellungnahme und der beabsichtigten Ergänzung von Hinweisen auf der Homepage bonn.de den zugrundeliegenden Bürgerantrag und das in § 24 GO NRW vorgesehene Verfahren als erledigt an. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de