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232146-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung der Fahrradstraße in der Kessenicher Straße einstellen

Nummer
232146-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232146 Bürgerantrag: Einrichtung der Fahrradstraße in der Kessenicher Straße einstellen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232146-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung der Fahrradstraße in der
Kessenicher Straße einstellen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
20.03.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.
Die Kessenicher Straße ist bereits durch Tempo 30 verkehrsberuhigt. Dies
bleibt auch nach Einrichtung einer Fahrradstraße so. Die Straße bleibt auch
künftig für den Autoverkehr befahrbar.
Der Antragsteller schildert korrekt, dass Kfz-Durchgangsverkehr über die
Hauptstraßen Hausdorffstraße und Karl-Barth-Straße fließt. Dies soll auch
künftig so bleiben. Der Fahrradstraßenzug Burbacher/Kessenicher Straße stellt
eine ruhigere Alternative im Nebennetz des Kfz-Verkehrs für Radfahrende dar.
Die Karl-Barth-Straße hat entgegen der Darstellung des Antragstellers keine
Fahrradinfrastruktur und kann aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten auch
keine adäquate Infrastruktur für Radfahrende erhalten.
Der Obere Lindweg liegt südlich der Kessenicher Straße und stellt den weiteren
Verlauf der Fahrradstraßenachse (Burbacher Straße/Kessenicher
Straße/Oberer Lindweg/Frankengraben) dar. Sie ist im Radverkehrsnetz in
Gänze eine wichtige Verbindung von der Südstadt über Kessenich bis nach
Friesdorf. Der Obere Lindweg stellt dabei keine Alternative zur Burbacher und
Kessenicher Straße dar, sondern schließt – leicht versetzt – im Süden an diese
an.
2.
Durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße entstehen den Anlieger*innen
keine Kosten. Die Stadt Bonn erhält zudem Fördergelder für die Markierung der
Fahrradstraßen.
3.
Verkehrssicherheit: Der Grundsatz der StVO besagt gegenseitige
Rücksichtnahme. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Straßen, die
in Fahrradstraßen umgewandelt werden, sicherer für Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen werden. Autoverkehr wird weniger und die gefahrenen
Geschwindigkeiten sinken häufig. Bzgl. der Geschwindigkeiten von Pedelecs
weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass diese nur bis 25 km/h elektrischSeite 1 von 3
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unterstützt sind.
Bzgl. der Bewohner*innen des Haus Dottendorf hat die Stadtverwaltung
Rückmeldungen erhalten, dass die zugeparkten Gehwege entlang der
Kessenicher Straße ein großes Problem für Senior*innen mit Rollatoren
darstellen. Diese Situation wird mit der Umwandlung in eine Fahrradstraße
verbessert, da bei der Planung auch auf ausreichende Gehwegbreiten geachtet
wurde. Korrekt ist, dass die Kessenicher Straße insgesamt recht schmale
bauliche Gehwege besitzt; dieser Umstand kann in den historisch
gewachsenen baulichen Strukturen leider nicht vollständig „geheilt“ werden.
4.
Parkplatzmangel:
Es ist korrekt, dass durch die Einrichtung in eine Fahrradstraße Kfz-Stellplätze
im öffentlichen Raum entfallen. Es entfällt ca. ein Drittel der Kfz-Stellplätze im
öffentlichen Raum im beschriebenen Fahrradstraßenzug. Gleichzeitig besitzen
viele Liegenschaften in der Kessenicher Straße Stellplätze und Garagen auf
privatem Grund. Häufig werden in diesen Garagen bisher Gegenstände,
Mobiliar etc. gelagert. Dies stellt eine Zweckentfremdung dar, in einer Garage
ist es laut Garagenverordnung NRW nur erlaubt Fahrzeuge abzustellen.
Bürger*innen sollten ihre privaten Fahrzeuge in erster Linie nach Möglichkeit
auf Privatgrund parken. Einen Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen
Raum unmittelbar vor der eigenen Haustür gibt es nicht.
5.
Durch die Maßnahmen der Verkehrswende soll das Autofahren nicht
unterbunden, sondern attraktive Alternativen dazu geschaffen werden.
Fahrradstraßen sind ein Mittel, denjenigen, die umsteigen können und wollen,
das Angebot einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen. Der Umstieg
auf flächeneffizientere Verkehrsmittel ist nicht nur aus Gründen des
Klimaschutzes und der Flächengerechtigkeit von Bedeutung, sondern auch ein
wichtiger Baustein dafür, dass der Verkehr und hierunter explizit auch der
Autoverkehr in der Stadt gut fließen und funktionieren kann.
Carsharing ist nicht als Ersatz fürs tägliche Pendeln gedacht, sondern stellt
eine Alternative für gelegentliche Fahrten dar und kann z.B. einen Anreiz
schaffen das eigene Auto oder den Zweitwagen abzuschaffen.
6.
Gewerbe/Liefer- und Kundenverkehr
Die Fahrradstraße steht der Erreichbarkeit von Gewerbe- und
Handwerksbetrieben nicht entgegen. Anlieferungen sowie der Besuch der
Geschäfte und Betriebe bleiben weiterhin möglich. Alle neuen Fahrradstraßen
werden eingeschränkte Halteverbotszonen, in denen das Parken in markierten
Bereichen erlaubt ist, erhalten; das Anliefern und Halten/Laden ist überall in
den Fahrradstraßen möglich, wo es durch Beschilderung nicht ausdrücklich
untersagt ist. Auch das Abholen oder Absetzen von Personen bleibt so vor
jedem Gebäude möglich, sowie das Ein- und Ausladen schwerer Lasten wie
einem Sack Gartenabfälle, einer Waschmaschine etc.
Die Umwandlung zur Fahrradstraße wird zudem die Aufenthaltsqualität
innerhalb der Straße steigern und voraussichtlich weitere Fahrradfahrer*innen
anziehen. Diese stellen dann wiederum potenzielle neue Kund*innen für
Restaurants und Geschäfte dar. Eine geringerer Anteil des Kfz-Verkehrs kann
außerdem zur Beruhigung des Wohn- und Geschäftsumfeldes beitragen.Seite 2 von 3
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7.
Kfz-Stellplätze vor der Kita
Es bleiben Kfz-Stellplätze vor den Hausnummern 152/154, also ggü. der Kita
erhalten, sowie einige Meter weiter südlich vor der Hausnummer 171. Die
Erreichbarkeit der Kita bleibt also mit dem Auto weiterhin erhalten. Zudem wird
die Verkehrssituation für die Eltern, die ihre Kinder zu Fuß und mit dem Fahrrad
bringen, deutlich sicherer.
Bzgl. Laden und Liefern siehe Punkt 6.
8.
Rewe-Markt
An der Verkehrssituation und der Anlieferung des Rewe-Marktes in der
Pleimesstraße ändert sich durch die Umwandlung der Kessenicher Straße in
eine Fahrradstraße nichts. Die Fahrzeuge und Lkw, die den Rewe-Markt
beliefern, können auch weiterhin durch die Fahrradstraße, die den Zusatz „Kfz
frei“ erhält, abfließen. Kund*innen des Rewe-Marktes können weiterhin in der
Pleimesstraße sowie auf dem privaten Parkplatz des Supermarktes sowie in
der Tiefgarage im rückwärtigen Teil des Gebäudes parken.
Fazit: Die Umwandlung in eine Fahrradstraße wird die Verkehrssituation in der
Kessenicher Straße für alle Verkehrsteilnehmer*innen sowie für die
Anwohner*innen aus Sicht der Verwaltung entspannen und verbessern.
Entsprechende Fahrbahn- und Gehwegbreiten sorgen für ein sicheres
Begegnen. Die Anlieferung und Erreichbarkeit der Geschäfte und
Gewerbebetriebe bleibt gewährleistet. Auch die Erreichbarkeit und Anlieferung
des Rewe-Marktes in der benachbarten Pleimesstraße wird sich durch die
Fahrradstraße nicht verschlechtern.
Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag abzulehnen und die bereits durch
den Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 29.11.2023 beschlossene
(DS 231704-01) Fahrradstraße wie geplant umzusetzen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de