232146-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung der Fahrradstraße in der Kessenicher Straße einstellen
Kerndaten
- Nummer
- 232146-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232146-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung der Fahrradstraße in der Kessenicher Straße einstellen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Die Kessenicher Straße ist bereits durch Tempo 30 verkehrsberuhigt. Dies bleibt auch nach Einrichtung einer Fahrradstraße so. Die Straße bleibt auch künftig für den Autoverkehr befahrbar. Der Antragsteller schildert korrekt, dass Kfz-Durchgangsverkehr über die Hauptstraßen Hausdorffstraße und Karl-Barth-Straße fließt. Dies soll auch künftig so bleiben. Der Fahrradstraßenzug Burbacher/Kessenicher Straße stellt eine ruhigere Alternative im Nebennetz des Kfz-Verkehrs für Radfahrende dar. Die Karl-Barth-Straße hat entgegen der Darstellung des Antragstellers keine Fahrradinfrastruktur und kann aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten auch keine adäquate Infrastruktur für Radfahrende erhalten. Der Obere Lindweg liegt südlich der Kessenicher Straße und stellt den weiteren Verlauf der Fahrradstraßenachse (Burbacher Straße/Kessenicher Straße/Oberer Lindweg/Frankengraben) dar. Sie ist im Radverkehrsnetz in Gänze eine wichtige Verbindung von der Südstadt über Kessenich bis nach Friesdorf. Der Obere Lindweg stellt dabei keine Alternative zur Burbacher und Kessenicher Straße dar, sondern schließt – leicht versetzt – im Süden an diese an. 2. Durch die Umwandlung in eine Fahrradstraße entstehen den Anlieger*innen keine Kosten. Die Stadt Bonn erhält zudem Fördergelder für die Markierung der Fahrradstraßen. 3. Verkehrssicherheit: Der Grundsatz der StVO besagt gegenseitige Rücksichtnahme. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Straßen, die in Fahrradstraßen umgewandelt werden, sicherer für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden. Autoverkehr wird weniger und die gefahrenen Geschwindigkeiten sinken häufig. Bzgl. der Geschwindigkeiten von Pedelecs weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass diese nur bis 25 km/h elektrischSeite 1 von 3 Seite 2 unterstützt sind. Bzgl. der Bewohner*innen des Haus Dottendorf hat die Stadtverwaltung Rückmeldungen erhalten, dass die zugeparkten Gehwege entlang der Kessenicher Straße ein großes Problem für Senior*innen mit Rollatoren darstellen. Diese Situation wird mit der Umwandlung in eine Fahrradstraße verbessert, da bei der Planung auch auf ausreichende Gehwegbreiten geachtet wurde. Korrekt ist, dass die Kessenicher Straße insgesamt recht schmale bauliche Gehwege besitzt; dieser Umstand kann in den historisch gewachsenen baulichen Strukturen leider nicht vollständig „geheilt“ werden. 4. Parkplatzmangel: Es ist korrekt, dass durch die Einrichtung in eine Fahrradstraße Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen. Es entfällt ca. ein Drittel der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum im beschriebenen Fahrradstraßenzug. Gleichzeitig besitzen viele Liegenschaften in der Kessenicher Straße Stellplätze und Garagen auf privatem Grund. Häufig werden in diesen Garagen bisher Gegenstände, Mobiliar etc. gelagert. Dies stellt eine Zweckentfremdung dar, in einer Garage ist es laut Garagenverordnung NRW nur erlaubt Fahrzeuge abzustellen. Bürger*innen sollten ihre privaten Fahrzeuge in erster Linie nach Möglichkeit auf Privatgrund parken. Einen Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum unmittelbar vor der eigenen Haustür gibt es nicht. 5. Durch die Maßnahmen der Verkehrswende soll das Autofahren nicht unterbunden, sondern attraktive Alternativen dazu geschaffen werden. Fahrradstraßen sind ein Mittel, denjenigen, die umsteigen können und wollen, das Angebot einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen. Der Umstieg auf flächeneffizientere Verkehrsmittel ist nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und der Flächengerechtigkeit von Bedeutung, sondern auch ein wichtiger Baustein dafür, dass der Verkehr und hierunter explizit auch der Autoverkehr in der Stadt gut fließen und funktionieren kann. Carsharing ist nicht als Ersatz fürs tägliche Pendeln gedacht, sondern stellt eine Alternative für gelegentliche Fahrten dar und kann z.B. einen Anreiz schaffen das eigene Auto oder den Zweitwagen abzuschaffen. 6. Gewerbe/Liefer- und Kundenverkehr Die Fahrradstraße steht der Erreichbarkeit von Gewerbe- und Handwerksbetrieben nicht entgegen. Anlieferungen sowie der Besuch der Geschäfte und Betriebe bleiben weiterhin möglich. Alle neuen Fahrradstraßen werden eingeschränkte Halteverbotszonen, in denen das Parken in markierten Bereichen erlaubt ist, erhalten; das Anliefern und Halten/Laden ist überall in den Fahrradstraßen möglich, wo es durch Beschilderung nicht ausdrücklich untersagt ist. Auch das Abholen oder Absetzen von Personen bleibt so vor jedem Gebäude möglich, sowie das Ein- und Ausladen schwerer Lasten wie einem Sack Gartenabfälle, einer Waschmaschine etc. Die Umwandlung zur Fahrradstraße wird zudem die Aufenthaltsqualität innerhalb der Straße steigern und voraussichtlich weitere Fahrradfahrer*innen anziehen. Diese stellen dann wiederum potenzielle neue Kund*innen für Restaurants und Geschäfte dar. Eine geringerer Anteil des Kfz-Verkehrs kann außerdem zur Beruhigung des Wohn- und Geschäftsumfeldes beitragen.Seite 2 von 3 Seite 3 7. Kfz-Stellplätze vor der Kita Es bleiben Kfz-Stellplätze vor den Hausnummern 152/154, also ggü. der Kita erhalten, sowie einige Meter weiter südlich vor der Hausnummer 171. Die Erreichbarkeit der Kita bleibt also mit dem Auto weiterhin erhalten. Zudem wird die Verkehrssituation für die Eltern, die ihre Kinder zu Fuß und mit dem Fahrrad bringen, deutlich sicherer. Bzgl. Laden und Liefern siehe Punkt 6. 8. Rewe-Markt An der Verkehrssituation und der Anlieferung des Rewe-Marktes in der Pleimesstraße ändert sich durch die Umwandlung der Kessenicher Straße in eine Fahrradstraße nichts. Die Fahrzeuge und Lkw, die den Rewe-Markt beliefern, können auch weiterhin durch die Fahrradstraße, die den Zusatz „Kfz frei“ erhält, abfließen. Kund*innen des Rewe-Marktes können weiterhin in der Pleimesstraße sowie auf dem privaten Parkplatz des Supermarktes sowie in der Tiefgarage im rückwärtigen Teil des Gebäudes parken. Fazit: Die Umwandlung in eine Fahrradstraße wird die Verkehrssituation in der Kessenicher Straße für alle Verkehrsteilnehmer*innen sowie für die Anwohner*innen aus Sicht der Verwaltung entspannen und verbessern. Entsprechende Fahrbahn- und Gehwegbreiten sorgen für ein sicheres Begegnen. Die Anlieferung und Erreichbarkeit der Geschäfte und Gewerbebetriebe bleibt gewährleistet. Auch die Erreichbarkeit und Anlieferung des Rewe-Marktes in der benachbarten Pleimesstraße wird sich durch die Fahrradstraße nicht verschlechtern. Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag abzulehnen und die bereits durch den Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 29.11.2023 beschlossene (DS 231704-01) Fahrradstraße wie geplant umzusetzen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de