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232138 · Beschlussvorlage

Förderung der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. für die Jahre 2023 und 2024

Nummer
232138
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.11.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232138
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Jugendwerkstatt des
Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. für die
Jahre 2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.11.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beschlussvorlage für die Jugendwerkstatt hat sich zeitlich verzögert, da die
Höhe der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Gegenstand politischer
und interner Beratungen war. Eine zeitnahe Einbringung in den Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie ist erforderlich, um dem Träger die erforderliche
Planungssicherheit zu geben.
Der Träger erhält bislang im laufenden Haushaltsjahr lediglich eine
Abschlagszahlung auf Basis der Zuschussberechnung aus dem Haushalt
2021/2022. Daher ist ein Beschluss in diesem Jahr dringend erforderlich, um
die benötigen Haushaltsmittel auszahlen zu können. Eine Verschiebung ins
nächste Haushaltsjahr würde bedeuten, dass die dann zur Verfügung
stehenden Mittel nicht auskömmlich sind.
Beschlussvorschlag
Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. erhält für die Weiterführung
der Jugendwerkstatt für das Jahr 2023 eine Förderung in Höhe von bis zu
185.107,51 € und für das Jahr 2024 eine Förderung in Höhe von bis zu
223.796,31 €.
Begründung
Der Caritasverband betreibt seit 1985 die Jugendwerkstatt, eine Einrichtung zur
Aktivierung und Qualifizierung individuell beeinträchtigter und sozial benachtei-
ligter Jugendlicher. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um ein niedrig-
schwelliges werkpädagogisches Angebot der Jugendsozialarbeit nach §13
SGB VIII in Verbindung mit §13 3. AG KJHG NRW.
Die Zielgruppe bilden Jugendliche, die
• sich in sehr schwierigen Lebenssituationen befinden (fehlender Schul-
abschluss, schwerwiegende persönliche Probleme, nicht ausbildungs-
fähig, psychische Auffälligkeiten, mangelnde Motivation usw.)
• wegen ihres ungesicherten Aufenthaltsstatus nicht an vorberuflichenSeite 1 von 4
Seite 2
Bildungsmaßnahmen teilnehmen können und in der Jugendwerkstatt
eine bedarfsgerechte Förderung erhalten
• nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht noch ungeeignet für die be-
rufsvorbereitenden Maßnahmen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters
oder ähnlicher Angebote sind und
• einer besonders intensiven Förderung für den Einstieg in den Beruf be-
dürfen.
Die Jugendwerkstatt bietet bisher insgesamt 30 Plätze in den Werkbereichen
Friseur/Körperpflege (11 Plätze), Hotel/Gaststätten (11 Plätze) und Fahrrad-
technik (8 Plätze) an, um eine erste handwerkliche Orientierung zu geben und
Grundkenntnisse zu vermitteln. Darüber hinaus sieht das Förderkonzept die
Teilnahme am Unterricht im Robert-Wetzlar-Berufskolleg, Stützunterricht sowie
sozialpädagogische Einzelförderung und Gruppenarbeit vor. Ziele sind die Sta-
bilisierung der Jugendlichen, Aufarbeitung von Problemfeldern, Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen, Entwicklung einer individuellen beruflichen Perspekti-
ve sowie die Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme der vorberuflichen
Bildung, in Ausbildung oder in Arbeit, oder auch das Nachholen des Haupt-
schulabschlusses.
Im Handlungsfeld „Übergang in den Beruf“ ist die Jugendwerkstatt des Caritas-
verbandes ein langjährig bewährtes Bonner Angebot. Ihre inhaltliche Ausrich-
tung zielt darauf ab, Jugendliche mit besonders vielen und sehr komplexen
Problemen zu fördern und ihnen eine realistische berufliche Orientierung zu
vermitteln. Insofern ist sie eine Vorstufe und häufig auch die notwendige Vor-
aussetzung für eine vorberufliche Bildung, wie sie in den Berufskollegs oder
den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Agentur für Arbeit
stattfindet.
Die Jugendwerkstatt und das Robert-Wetzlar-Berufskolleg arbeiten beispielhaft
zum Wohl der Jugendlichen zusammen. Einige der Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer sind Schulverweigerer, d.h. sie nehmen Schule nicht mehr als Lernort
an.
Da die Jugendwerkstatt in den Räumen und auf dem Gelände des Robert-
Wetzlar-Berufskollegs durchgeführt wird, werden diese Jugendlichen erneut mit
Schule konfrontiert. Durch die gute und enge Kooperation der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Jugendwerkstatt mit den Lehrerinnen und Lehrern des Be-
rufskollegs werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme behut-
sam erneut an Unterricht herangeführt. Sie werden in kleineren Klassen unter-
richtet und sie erhalten Einzelförderung im Stützunterricht der Jugendwerk-
statt.
Die Stützlehrer*in und die Werkpädagog*innen der Jugendwerkstatt sind in
einem engen und guten Austausch mit dem Lehrerkollegium des Berufskollegs,
um die jeweiligen Lehrinhalte aufeinander abzustimmen.
Dieses spezielle Förderangebot der Caritas verhilft den Jugendlichen bei ihrer
beruflichen und gesellschaftlichen Integration, die sonst chancenlos und massiv
von Arbeitslosigkeit bedroht wären.
Der Caritasverband hat bereits 2020 mitgeteilt, dass die Finanzierung nicht
ausreichend ist. Inzwischen wurde mitgeteilt, dass das Jobcenter ab Sommer
2022 die Ko-Finanzierung nicht fortführen kann, da sich die gesetzlichen
Grundlagen geändert haben. Weiterhin wird mit einer Förderung des Angebo-
tes durch das Land NRW von gut 200.000 Euro jährlich gerechnet. Auf Basis
einer aktualisierten Kostenübersicht des Caritasverbandes wurde der Förder-Seite 2 von 4
Seite 3
bedarf neu berechnet. Hierbei wird eine jährliche Dynamisierung der Personal-
kosten mit 1 % zugrunde gelegt.
Die Jugendwerkstatt des Caritasverbandes wurde im HH-Jahr 2021 mit einem
Zuschuss in Höhe von 122.412 EUR und im HH-Jahr 2022 mit einem Zuschuss
in Höhe von 123.636 EUR gefördert.
Die benötigten Fördermittel für die Förderung in 2023 und 2024 sind im Haus-
halt enthalten. Die Jugendwerkstatt des Caritasverbandes für die Stadt Bonn
e.V. stellt schon seit Jahren einen festen Bestandteil im Bereich „Übergang
Schule – Beruf“ dar. Die Entwicklung und die aktuelle Situation lassen erwar-
ten, dass ein Bedarf für diese Einrichtung auch zukünftig weiterhin bestehen
wird.
Finanzielle Auswirkungen:
2023
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
185.107,51 € 151000605/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
185.107,51 €
2024
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.05 JugendsozialarbeitSeite 3 von 4
Seite 4
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
223.796,31 € 151000605/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
223.796,31 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de