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232137-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2023

Nummer
232137-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 232137 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2023

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232137-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat II
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 3. Quartal 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2023 wird
hiermit nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 3. Quartal 2023 (öffentlich)Seite 1 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 3. Quartal 2023
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 3. Quartal 2023...................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 9
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für
laufende Zwecke .................................................................... 11
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 12
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 13
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 13
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 14
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 14
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 15
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 15
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 17
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 17
2.4 Außerordentliche Erträge ..................................................................... 18
2.5 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 18
3 Schuldenstand .................................................................................................. 19Seite 3 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2027 in der Ratssitzung am 27.04.2023 beschlossen. Die Ergebnis-
planung für die Jahre 2023 bis 2027 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des
globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der corona- bzw. kriegsbedingten
Haushaltsbelastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
-42,1 -43,1 -22,4 -40,6 -158,2
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2023/2024 mit Schreiben vom
21.06.2023 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Allerdings musste hierfür von folgen-
den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden:
• Ansatz eines globalen Minderaufwandes in allen Planjahren (2023 i.H.v. 16,0 Mio.
EUR und 2024 i.H.v. 16,4 Mio. EUR, danach jährlich 16,8 Mio. EUR).
• Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen im Jahr 2023 sowie
der kriegsbedingten Mehrbelastungen in den Jahren 2023 bis 2026 gem. § 4 NKF-
COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) als außerordentliche Erträge (in
2023 rd. 93,5 Mio. EUR und im Jahr 2024 rd. 94,8 Mio. EUR). Diese Belastungen
werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2026
über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das
Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
(Anmerkung: Nach einer Information der kommunalpolitischen Sprecher der Land-
tagsfraktionen von CDU und Grünen wird das NKF-CUIG nicht über den derzeit
gesetzlich geregelten Zeitraum hinaus verlängert. Dies bedeutet, dass – entgegen
der zulässigen Planung – in den Jahresabschlüssen 2024-2026 keine
kriegsbedingten Isolierungsbeträge mehr berücksichtigt werden dürfen.)
• Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage in den Jahren 2023
und 2024 und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen Rück-
lage ab dem Haushaltsjahr 2024.
2 Haushaltsvollzug 3. Quartal 2023
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2023 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener
Planansatz (nachrichtlich)
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern und ähnliche Abgaben 712,6 Mio. EUR 712,6 Mio. EUR + 61,9 Mio. EUR ☺ 774,5 Mio. EUR
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 388,1 Mio. EUR 392,4 Mio. EUR + 8,6 Mio. EUR ☺ 396,7 Mio. EUR
Sonstige Transfererträge 33,8 Mio. EUR 33,8 Mio. EUR - 0,1 Mio. EUR  33,7 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 229,4 Mio. EUR 229,4 Mio. EUR - 4,3 Mio. EUR  225,1 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 31,5 Mio. EUR 31,5 Mio. EUR + 1,4 Mio. EUR ☺ 32,9 Mio. EUR
Kostenerstattungen und -umlagen 123,0 Mio. EUR 123,0 Mio. EUR + 5,2 Mio. EUR ☺ 128,2 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Erträge 61,7 Mio. EUR 62,1 Mio. EUR + 10,9 Mio. EUR ☺ 72,6 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,0 Mio. EUR  1,5 Mio. EUR
Summe ordentliche Erträge 1.582,6 Mio. EUR 1.587,3 Mio. EUR + 82,6 Mio. EUR ☺ 1.665,2 Mio. EUR
Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 440,5 Mio. EUR - 441,4 Mio. EUR + 1,1 Mio. EUR ☺ - 439,4 Mio. EUR
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 275,1 Mio. EUR -307,0 Mio. EUR - 9,2 Mio. EUR  - 284,3 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen - 70,3 Mio. EUR -70,3 Mio. EUR + 0,0 Mio. EUR - 70,3 Mio. EUR
Transferaufwendungen - 737,3 Mio. EUR - 762,5 Mio. EUR + 11,5 Mio. EUR ☺ - 725,8 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Aufwendungen - 175,7 Mio. EUR - 182,5 Mio. EUR - 1,6 Mio. EUR  - 177,3 Mio. EUR
Summe ordentliche Aufwendungen - 1.698,9 Mio. EUR - 1.763,7 Mio. EUR + 1,8 Mio. EUR ☺ - 1.697,1 Mio. EUR
Haushaltsreste (nicht ergebniswirksam in 2023) + 60,0 Mio. EUR
Zwischensumme ordentlicher Aufwendungen - 1.637,1 Mio. EUR
Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen + 28,1 Mio. EUR
Finanzergebnis - 35,3 Mio. EUR - 35,7 Mio. EUR + 10,7 Mio. EUR ☺ - 24,6 Mio. EUR
Zwischenergebnis + 3,5 Mio. EUR
Außerord. Erträge gem. § 4 (HH-Planung) u. § 5
(HH-Abschluss) NKF-CUIG (Isolierungsbeträge)
+ 93,5 Mio. EUR + 93,5 Mio. EUR - 37,0 Mio. EUR ☺ + 56,5 Mio. EUR*
Zwischenergebnis + 60,0 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 16,0 Mio. EUR + 16,0 Mio. EUR - 16,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 42,1 Mio. EUR - 102,6 Mio. EUR + 42,1 Mio. EUR ☺ + 60,0 Mio. EUR
* aktuell gemeldeter Stand (21.11.2023) der corona-/kriegsbedingten Isolierungsbeträge.Seite 5 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 5
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 82,6 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Steuereinnahmen bei der Gewerbe-
steuer i.H.v 76,0 Mio. EUR zurückzuführen. Darüber hinaus werden u.a. steigende
Zuflüsse bei den Zuwendungen und Kostenerstattungen erwartet.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem
Minderaufwand von rd. 1,8 Mio. EUR gerechnet. Mehrbedarfe werden durch
Minderaufwendungen überkompensiert.
Die Fachämter gehen bei Ihren Prognosen davon aus, dass alle zur Verfügung
stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung
und gelebten Praxis ist jedoch davon auszugehen, dass
Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus dem Jahr 2023 in das Jahr
2024 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der
letzten Geschäftsjahre auf:
Jahr 2018 2019 2020 2021 2022
Übertragung
in das Folgejahr
45.762.141,00 43.997.447,04 44.340.324,92 83.450.431,49 81.839.269,68
Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 60,0
Mio. EUR in das Folgejahr 2024 übertragen und nicht ergebnisrelevant das Jahr
2023 belasten wird.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich der für das Jahr 2023 veranschlagte Plan-
Fehlbetrag von rd. 42,1 Mio. EUR um 102,1 Mio. EUR, auf dann 60 Mio. EUR
Jahresüberschuss verbessert.
Dieser Jahresüberschuss wird jedoch nur deshalb erreicht, da ein
Isolierungsbetrag i.H.v. 56,5 Mio. EUR (corona- bzw. kriegsbedingte Mindererträge
und Mehraufwendungen) als Ertrag berücksichtigt werden muss, der die
tatsächlich entstandenen Haushaltsbelastungen neutralisiert (vgl. § 5 Abs. 5 NKF-
CUIG „Die ermittelte Summe der Haushaltsbelastung ist im jeweiligen
Jahresabschluss als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der
Abschlussbuchungen in die Ergebnisrechnung einzustellen…“). Ohne Isolierung
läge der Jahresüberschuss bei 3,5 Mio. EUR.
Für die Entwicklung des Bilanzpostens der Isolierungsbeträge bedeutet dies: Der
bisher im Entwurf des Jahresabschlusses 2022 bilanzierte Isolierungsbetrag i.H.v.
rd. 59,6 Mio. EUR erhöht sich Ende des Jahre 2023 um 56,5 Mio. EUR auf dann 116,1
Mio. EUR. Dieser Betrag ist (sofern er nicht gegen das Eigenkapital ausgebucht
wird) ab 2026 über 50 Jahre abzuschreiben und belastet damit zukünftige
Haushalte.
Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostizierte Jahres-
ergebnis, dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 64,1 Mio. EUR
(unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2022 von -7,4 Mio.
EUR) um rd. 60,0 Mio. EUR auf dann 124,1 Mio. EUR erhöht.Seite 6 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 6
Wichtiger Hinweis:
Die Kämmerei weist jedoch darauf hin, dass eine belastbare Prognose für das
gesamte Haushaltsjahr 2023 noch mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Zudem
ist zu berücksichtigen, dass die umfangreichen Jahresabschlussbuchungen, die
erst nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt und durchgeführt werden können, die
Ergebnisrechnung noch erheblich verändern werden. Darüber hinaus müssen die
Isolierungsbeträge, die sich aus den corona- bzw. kriegsbedingten Mindererträgen
und Mehraufwendungen ergeben, abschließend ermittelt werden und haben somit
ebenfalls Auswirkungen auf das Ist-Ergebnis 2023.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für
2023 mit Buchungsstand 02.10.2023 vorgenommen. Die Beträge werden grundsätzlich in
Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 7
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
1.541,8 1.081,8 70,2 % 1.582,7 1.187,8 75,1 %
Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 30.09.2023 auf rd. 1.187,8
Mio. EUR, was 75,1 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der
ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.09.2023 auf rd. 542,5 Mio.
EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 712,6 Mio. EUR einen Anteil
von 76,1 % aus.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
686,5 497,8 72,5 % 712,6 542,5* 76,1 %
* anteilige Abschlagszahlungen für das 3. Quartal mit Eingang Oktober (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind
berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2023 mit einem Betrag in Höhe von 99,8 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen in den ersten neun Monaten mit Erträgen von rd. 77,2 Mio. EUR
eine Quote von 77,4 %.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
100,2 75,8 75,6 % 99,8 77,2 77,4 %
Es wird davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird.
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenenSeite 8 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 8
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Der Planwert für 2023 beläuft sich auf 240,2 Mio. EUR. In den ersten 3. Quartalen wurden
bereits Gewerbesteuern in Höhe 202,7 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von
84,4 % gegenüber dem Planansatz vor.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
242,0 173,2 71,6 % 240,2 202,7 84,4 %
Für das gesamte Jahr 2023 werden Mehrerträge von rd. 76,0 Mio. EUR erwartet. Die
aktuell positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer resultiert im Wesentlichen aus
einem einzelnen Veranlagungsvorgang.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
212,2 151,3 71,3 % 223,9 155,6* 69,5 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Okt. in Höhe von 49,4 Mio. EUR ist berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil für das dritte Quartal 2023 wird Ende Oktober überwiesen.
Berücksichtigt man diese Zahlung i.H.v. 49,4 Mio. EUR, so überschreitet das Ergebnis
zum 30.09.2023 den Betrag des Vorjahres um rd. 4,3 Mio. EUR. Insgesamt sind jedoch
lediglich 69,5 % des Planansatzes von 223,9 Mio. EUR eingegangen.
Auf Basis der ersten drei Abschlagszahlungen sowie der bekannten auf 110%
lautenden 4. Abschlagszahlung im Dezember wird die Einkommensteuer für das
Gesamtjahr auf 210 Mio. EUR prognostiziert, womit sich eine Unterschreitung von rund
14 Mio. EUR ergäbe. In diesem Betrag ist jedoch noch die Spitzabrechnung aus dem
Januar 2024 zu berücksichtigen. Auf Basis der Daten der Steuerschätzung von
Oktober wird prognostiziert, dass sich die Einkommensteuer um 2,2 % besser als im
Vorjahr entwickeln wird, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sich die
Spitzabrechnung auf rund 4,7 Mio. EUR beläuft. Insofern wird mit einer Unterschreitung
des Planansatzes von rund 7 Mio. EUR gerechnet.
Der Isolierungsbetrag erhöht sich damit auf rund 36 Mio. EUR. Die prognostizierten
Einnahmen in 2023 bleiben damit noch hinter den Annahmen zurück, die vor der
Coronakrise getroffen wurden.Seite 9 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 9
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten 9 Monaten auf rd.
35,6 Mio. EUR, womit 74,8 % des Ansatzes erreicht sind.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
47,0 35,1* 74,7% 47,6 35,6* 74,8%
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober ist berücksichtigt.
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten
Halbjahr rd. 10,5 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.
Es ist davon auszugehen, dass der Planansatz um rd. 0,2 Mio. EUR überschritten wird.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.09.2023 rd. 6,4 Mio. EUR.
Das sind genau 82,1 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
8,3 5,7 68,7 % 7,8 6,4 82,1 %
Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz um rd.
0,3 Mio. EUR überschritten wird.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 24,8 Mio. EUR eingeplant. Die dritte Abschlagszahlung
erfolgt Ende Oktober in Höhe von rund 5,6 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
20,7 15,6* 75,4 % 24,8 19,2* 77,4 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 20.04.2023 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2023 insgesamt rd. 24,8 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus-
haltsansatz erreicht.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. DurchSeite 10 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 10
das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den
KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
56,1 41,1 73,3 % 68,4 45,8 67,0 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 68,4 Mio. EUR sind für die ersten neun Monate
rund 45,8 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 67,0 % des
Planwertes.
Nach der derzeitigen Prognose wird für das laufende Jahr mit Mindererträgen von rd. 7,5
Mio. EUR gerechnet. Aufgrund der sinkenden Anzahl, der in den Rechtskreis SGB II
wechselnden ukrainischen Flüchtlinge, im Vergleich zur Haushaltsplanung, kommt es
entsprechend zu geringeren Aufwendungen für Sozialleistungen. Dementsprechend
reduzieren sich auch die Bundeserstattungen.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2023 mit einem Ertrag in
Höhe von 388,1 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 350,1 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt rd. 315,8 Mio. EUR (= 81,4 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
147,7 129,2 87,5 % 212,8 186,2 87,5 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2023 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2021 bis 30.06.2022.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.Seite 11 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 11
Derzeit sind bereits 186,2 Mio. EUR (= 87,5 %) eingegangen. Auf Basis des Fest-
setzungsbescheids vom 20.01.2023 ist bekannt, dass die Stadt in 2023 rd. 212,8 Mio.
EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird, was dem Planwert entspricht.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2023 mit 148,1 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 85,9 Mio. EUR.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
173,8 128,3 73,8 % 148,1 117,6 79,4 %
Insgesamt sind bis zum 30.09.2023 rd. 117,6 Mio. EUR und damit 79,4 % des
Planansatzes eingegangen.
Es werden insgesamt höhere Zuwendungen von rd. 8,6 Mio. EUR erwartet, so u.a. beim
Schulamt für den Bereich der Grundschulen und beim Amt für Kinder, Jugend und Familien
für die Kindertagesstätten.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,3 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 28,6 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für die ersten drei Quartale sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd.
12,0 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 44,0 % entspricht.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 33,8 Mio. EUR geplant sind (Rech-
nungsergebnis Vorjahr 30,4 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzah-
lungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum
30.09.2023 sind hiervon rund 6,0 Mio. EUR bzw. 17,8 % ertragswirksam eingegangen.
Nach der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings davon ausgegangen, dass der
Planwert annähernd erreicht wird. So erfolgt z.B. die Erstattung für die
Integrationsassistenz im Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte beim Amt für
Soziales und Wohnen erst am Jahresende.Seite 12 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 12
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Der Planansatz für das Jahr 2023 beträgt rd. 229,4 Mio. EUR.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 179,5 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
223,7 151,0 67,5 % 229,4 167,1* 72,8 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten neun Monate sind rd. 167,1 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 72,8 % entspricht.
Für das Jahr 2023 werden insgesamt Mindererträge von rd. 4,3 Mio. EUR erwartet. Dies
ist u.a. auf geringere Einnahmen beim Rettungsdienst zurückzuführen. Aufgrund der
Umstellung auf eine neue Software kommt es dort zu Verzögerungen bei der Abrechnung.
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2023 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 31,5 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2022 rd. 30,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Sept.)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 6,9
Erträge aus Verkauf 3,3 2,9
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
18,1 16,4
Damit sind bis einschließlich September 2023 insgesamt 26,2 Mio. EUR bzw. 83,2 % des
Ansatzes vereinnahmt.
Gegenüber dem Planansatz werden Mehrerlöse von rd. 1,4 Mio. EUR prognostiziert. So
werden sich u.a. die Einnahmen bei der BonnCC im Veranstaltungsbereich des
Konferenzzentrums sowie für das Boardinghaus erhöhen.Seite 13 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 13
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2023 sind
hierfür Erträge in Höhe von 123,0 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
144,9 91,7 63,3 % 123,0 82,9 67,4 %
In den drei ersten Quartalen sind bisher rd. 82,9 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil
von 67,4 % des Planansatzes entspricht.
Es werden Mehreinnahmen von insgesamt rd. 5,2 Mio. EUR erwartet. So erhält u.a. das
Amt für Soziales und Wohnen höhere Erstattungen für die Unterhaltsvorschlussleistungen
sowie für Leistungen nach dem BTHG rückwirkend für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2023 in Höhe von 61,7 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 74,2 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammenge-
fasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Sept.)
Erträge aus Konzessionen 19,2 12,8
Erträge aufgrund von Ausgleichs-
zahlungen AFWoG
8,9 4,8
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,4 9,3
Nebenforderungen und
Säumniszuschläge
8,8 2,0
Im Ist sind für die ersten drei Quartale insgesamt Erträge in Höhe von 47,0 Mio. EUR zu
berücksichtigen (einschließlich ¾ der Planwerte aus der Auflösung Rückstellungen), was
einen Anteil von 76,2 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wird im Saldo eine Verbesserung von rd. 10,9
Mio. EUR erwartet. Dies ist u.a. auf ungeplante Erträge aus der Auflösung von
Wertberichtigungen zurückzuführen (5,3 Mio. EUR).Seite 14 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 14
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2023 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2022: 1,1 Mio. EUR).
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,3 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren
Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses
gebucht werden.
Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird nur mit einem aktivierbaren Betrag i.H.v. rd. 1,5
Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,0 Mio. EUR zu erwarten sind.
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 30.09.2023 auf rd. 1.187,1 Mio. EUR
und machen damit einen Anteil von 69,9 % an der Jahresplanung aus.
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
1.558,7 1097,2 70,4 % 1.698,9 1.187,1 69,9 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
414,9 292,7 70,5 % 440,5 311,7* 70,8 %
* inklusive ¾ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten neun Monaten insgesamt auf rd.
311,7 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende
des Jahres exakt ermittelt, so dass ¾ der geplanten Zuführungen zu den Perso-
nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden.
Aktuell werden im Saldo Minderaufwendungen von rd. 1,1 Mio. EUR prognostiziert.
Während bei den Personalaufwendungen Einsparungen i.H.v. rd. 4,9 Mio. EUR erwartet
werden, wird bei den Versorgungsaufwendungen mit einem Mehrbedarf von rd. 3,8 Mio.
EUR gerechnet.Seite 15 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 15
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
223,5 141,8 63,4 % 275,1 158,6 57,7 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 275,1 Mio.
EUR ist in den ersten neun Monaten mit rd. 158,6 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit
liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber
dem Plan derzeit bei 57,7 %.
Lt. der Ämterprognose werden Mehraufwendungen von rd. 9,2 Mio. EUR erwartet. Dies
betrifft u.a. die Bereiche Liegenschaftsmanagement, Bäder, Straßenbeleuchtung sowie
das Amt für Soziales und Wohnen für die Unterbringung von Geflüchteten.
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 70,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 81,0 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für die ersten neun Monate sind Aufwendungen von rd. 53,8 Mio. EUR (inkl.
¾ des Planwertes für die Abschreibungen auf Finanzanlagen) zu berücksichtigen, was
einer Quote von 76,5 % entspricht.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für
Straßen, Wege und Plätze (Planwert 20,2 bzw. 20,3 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.09.2023
sind für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 15,5 Mio. EUR und für
Straßen, Wege und Plätze rd. 15,1 Mio. EUR zu berücksichtigen.
Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt-
schaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 737,3 Mio. EUR in 2023 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten neun Monaten rd. 530,3 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich
damit auf 71,9 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
664,6 490,9 73,9 % 737,3 530,3 71,9 %Seite 16 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 16
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Sept.
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 118,2 88,6 75,0 %
Gewerbesteuerumlage 17,2 14,4* 83,7 %
Städtisches Gebäudemanagement 46,5 43,3 60,6 %
Theater 31,5 27,3** 86,7 %
Soziale Leistungen 184,1 120,2 65,3 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 222,5 141,4 63,6 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 3. Quartal mit Zahlung im Oktober.
** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber Theater i.H.v. 11,5 Mio. EUR aus 2022.
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.09.2023 in Höhe von 88,6 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 75,0 % abgeflossen. Nach dem endgül-
tigen Festsetzungsbescheid beläuft sich der Jahresbetrag für die Stadt Bonn auf insge-
samt rd. 118,2 Mio. EUR, was dem Planwert entspricht. Der Umlagesatz für 2023 beträgt
15,3 % und wurde gegenüber dem Vorjahr leicht angehoben (Umlagesatz 2022: 15,2 %).
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten neun Monate auf rd. 14,4 Mio. EUR.
Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0
v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent-
wicklung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die
Aufwendungen für die Umlage um rd. 5,4 Mio. EUR erhöhen.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 46,5 Mio. EUR (Vorjahr: 29,5 Mio. EUR) geplant. In den ersten neun Monaten wurden
bisher rd. 43,3 Mio. EUR verbraucht. Hierbei sind bereits die notwendigen internen Um-
buchungen zum konsumtiven und investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das
gesamte konsumtive Budget beträgt insgesamt rd. 114,8 Mio. EUR und kann zunächst
über den Deckungsring ausgeglichen werden. Da das SGB ungeplante Bundesmitteln
i.H.v. 12,2 Mio. € zur Flüchtlingsfinanzierung erhalten hat, wird das geplante Budget um
diesen Betrag entlastet.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 31,5 Mio. EUR
(Vorjahr: 30,9 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2022/2023 und die ersten Monate der Spielzeit 2023/2024. In den ersten drei
Quartalen sind Mittel in Höhe von 27,3 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 86,7
% entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 184,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 158,6 Mio. EUR), davon
sind nach den ersten neun Monaten rd. 120,2 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans-
feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 222,5 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 198,9 Mio. EUR) sind rd. 141,4 Mio. EUR in den ersten neun
Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich
"Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 64,3 %.
Insgesamt werden aktuell Minderaufwendungen von rd. 11,5 Mio. EUR erwartet. Dies ist
vor allem auf den geringeren Betriebskostenzuschuss an das SGB aufgrund der o.g.
zusätzlichen Bundesmittel zurückzuführen.Seite 17 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 17
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
JA Ist 2022 %-Anteil Plan Ist 2023 %-Anteil
2022 Jan. – Sept. Ist/JA 2023 Jan. – Sept. Ist/Plan
174,8 119,1 68,1 % 175,7 132,7 75,5 %
Zum Stichtag 30.09.2023 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 132,7 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 75,5 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 175,7 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 103,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 85,6 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten neun
Monaten rd. 69,1 Mio. EUR abgeflossen sind.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis voraussichtlich um
rd. 1,6 Mio. EUR verbessern.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2023 wurde mit rund -35,3 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -18,9 Mio. EUR).
Nach den ersten neun Monaten beträgt das Ergebnis rd. -11,4 Mio. EUR, was einem Anteil
von 32,3 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht
gleichmäßig abfließen.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für die ersten drei Quartale
zusätzlich rund 2,0 Mio. EUR addiert werden. Für das gesamte Jahr sind für die
Zinsaufwendungen des SGB rd. 2,8 Mio. EUR einzuplanen.
Es ist davon auszugehen, dass sich das Finanzergebnis im Saldo um rd. 10,7 Mio. EUR
verbessern wird. Dies ist u.a. auf deutlich geringere Zinsaufwendungen bei den
Investitionskrediten zurückzuführen. In 2022 und 2023 fiel der Investitionssaldo deutlich
niedriger aus als geplant, was folgerichtig auch zu weniger Kreditneuaufnahmen und
somit zu geringeren neuen Zinsverbindlichkeiten führt. Darüber hinaus sinken auch die
Zinsaufwendungen für die Liquiditätskredite aufgrund des deutlich reduzierten Volumens.
Gem. dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzt wurden im Haushaltsplan 2023 für
die erwarteten höheren Zinsaufwendungen ein Betrag von rd. 13,7 Mio. EUR (Liquiditäts-
kredite) bzw. 2,9 Mio. EUR (Investitionskredite) isoliert. Aktuell ist davon auszugehen,
dass im Ist für Liquiditätskredite 12 Mio. EUR und für investive Kredite nichts zu isolieren
ist.Seite 18 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 18
2.4 Außerordentliche Erträge
In der Planung für 2023 wurde insgesamt ein Betrag von rd. 93,5 Mio. EUR für die außer-
ordentlichen Erträge gem. § 4 NKF-CUIG veranschlagt. Davon entfallen rd. 29,6 Mio. EUR
auf die coronabedingte und 63,9 Mio. EUR auf die kriegsbedingte Isolierung. Nach der
aktuellen Ermittlung der Fachämter beträgt der anzusetzende Isolierungsbetrag im Saldo
nun noch rd. 56,5 Mio. EUR, davon 36,0 Mio. EUR allein für den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer.
2.5 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 359,0 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 444,7 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2022 in Höhe von rd. 319,7 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
60,0 Mio. EUR (Vorjahr 113,0 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2023 Ist 2023
(Jan. – Sept.)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
13,6 4,5
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
17,9 8,8
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,3
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- davon Anteile für das SGB
- davon Anteil für die Konzernfinanzierung SWB
108,6
67,2
33,5
53,2
38,3
0,0
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 13,6 0,9
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 108,0 32,3
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 96,9 24,3
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 359,0 Mio. EUR in 2023
(bisher) nur rd. 124,3 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem Anteil von
34,6 % gegenüber dem Planansatz.
Ein Grund hierfür liegt u.a. in der späten Verabschiedung des Doppelhaushaltes
2023/2024. So waren bis zur Genehmigung durch die Bezirksregierung im Juni 2023 die
Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 GO NRW zu beach-
ten. Danach dürfen in dieser Zeit Auszahlungen nur geleistet werden, zu denen die Stadt
rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschieb-
bar sind.Seite 19 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 19
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 30.09.2023 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.286 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 91,3 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 692,1 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.069,4 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.09.2023 beträgt damit 6.150 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 336.465 zum 31.12.2022 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui-
ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen
werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung
von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter-
zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi-
tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung hierfür
erfolgte am 14.07.2023. Aktuell werden keine Liquiditätskredite zur Verfügung gestellt.
Für die Stadtwerke wurden als Konzerndarlehen insgesamt 108,5 Mio. EUR ausgereicht.Seite 20 von 21
Quartalsbericht III/2023 Seite 20
Seit der ersten Zinserhöhung der EZB Ende Juli 2022 hat der Zinsmarkt gedreht, so dass
in der Tagesgeldaufnahme keine negativen Zinsen mehr realisiert werden können. Zuletzt
wurde der Hauptrefinanzierungssatz auf nunmehr 4,5 % erhöht, mit der Konsequenz,
dass der Zinsaufwand weiter steigt.Seite 21 von 21

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Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de