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232129 · Mitteilungsvorlage

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2027

Nummer
232129
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
24.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.12.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 504,7 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232129
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung 2025 bis 2027
Beratungsfolge
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 27.04.2023 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Doppelhaushalt
2023/2024 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis
einschließlich 2027 beschlossen.
Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Abs. 2
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) dem Rat eine Fortschreibung
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, bezogen auf die dem zweiten
Haushaltsjahr (2024) folgenden drei Jahre (2025 bis 2027) vorzulegen. Darüber
hinaus müssen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 8 bis 10 KomHVO, die nach
der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Abs. 1 erstellt worden
sind, der Fortschreibung beigefügt werden (siehe IV.).
Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der
mittelfristigen Finanzplanung die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und
2024 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre
2025 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.
Die Verwaltung informiert quartalsweise den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Vergabe sowie den Rat in den jeweiligen Berichten über die
haushaltswirtschaftliche Lage über Veränderungen im aktuellen Haushaltsjahr
und gibt hierbei auch einen Ausblick auf das Folgejahr. Dies beinhaltet u. a.
auch die Entwicklung der Haushaltsbelastungen infolge der COVID-19-
Pandemie sowie der Belastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine, die nach
aktueller Rechtlage letztmalig für das Jahr 2023 isoliert werden dürfen.
In der hier vorgelegten Fortschreibung wird nicht der vollständige Haushalt
wiedergegeben. Es werden nur Positionen angesprochen, bei denen derzeit
prognostiziert werden kann, dass sich Abweichungen zu der am 27.04.2023
verabschiedeten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ergeben.
I. Ergebnisplanung
1. Erträge
Steuern und ähnliche AbgabenSeite 1 von 9
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Gewerbesteuer
Generell unterliegt die Gewerbesteuer von Quartal zu Quartal - auch aufgrund
von Einmaleffekten - sehr starken Schwankungen, so dass
Gewerbesteuerprognosen immer nur unter erheblicher Unsicherheit getroffen
werden können. Bereits die Vergangenheit, ohne diesen dramatischen
Wirtschaftseinbruch durch Corona bzw. die aktuelle geopolitische Krise durch
den Krieg in der Ukraine, hat gezeigt, dass Ausschläge nach oben als auch
nach unten kaum einschätzbar sind und sich die Gewerbesteuer von Kommune
zu Kommune sehr individuell entwickelt, so dass die Steuerschätzdaten nicht
auf die jeweilige Kommune 1:1 heruntergebrochen werden können.
Ab dem Jahr 2024 wurde der Hebesatz von 490 v.H. auf 537 v.H. erhöht.
Auf Basis der neuen Steuerschätzdaten und der stadtindividuellen
Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass in 2024 ein Mehrertrag in Höhe
von 50 Mio. EUR erzielt werden kann. Auch für die Folgejahre wird aufgrund
der aktuellen Steuerschätzung von Mehrerträgen ausgegangen.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Auf Basis von vorläufigen Schlüsselzahlen (turnusmäßige Umbasierung alle
drei Jahre) für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die Jahre 2024
bis 2026 werden sich Effekte auf die Höhe der Einkommensteuer ergeben. Die
Stadt Bonn ist von einer Steigerung von 5 % auf Basis von Erfahrungen aus
Vorjahren ausgegangen. Tatsächlich beläuft sich die Steigerung auf Basis der
vorläufigen Zahlen des Landes auf lediglich 1 %. Dies führt zu
Mindereinnahmen in Höhe von rund 8 - 10 Mio. EUR p.a.
Die aufgrund der Ukraine-Krise geplanten Mindererträge in Höhe von ca. je 20
Mio. EUR für die Jahre 2024 bis 2026 dürfen aufgrund aktueller Gesetzeslage
nicht in den entsprechenden Jahresabschlüssen isoliert werden und führen
somit zu einer Belastung der Ergebnisrechnung.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den
verschiedenen, teilweise befristeten Erhöhungen des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer geprägt.
Auf Basis der neuen Steuerschätzdaten entspricht die Prognose für die
Haushaltsjahre 2024 bis 2027 im Wesentlichen den Planansätzen.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Schlüsselzuweisungen
Auf Basis der aktuellen Modellrechnung GFG 2024 werden für das Jahr 2024
Zuweisungen in Höhe von rund 252,6 Mio. erwartet. Im Vergleich zur Planung
in Höhe von 262,4 Mio. EUR kommt es dadurch zu Mindererträgen in Höhe von
rund 9,8 Mio. EUR. In dem Gesamtbetrag waren für die Schlüsselzuweisungen
rund 226,4 Mio. EUR geplant. Die Modellrechnung weist einen Betrag in Höhe
von 216,2 Mio. EUR aus. Ursächlich für diese Entwicklung sind
Parameterveränderungen im Finanzausgleich sowie Veränderungen der
relativen Steuerkraft im Vergleich zu allen anderen Städten.
Insbesondere die folgenden Änderungen haben hohe Auswirkungen auf die
Zuweisungsbeträge in den kommenden Jahren:Seite 2 von 9
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- Einstieg in die Rückzahlung der kreditfinanzierten Aufstockung der
Finanzausgleichsmasse,
- die Differenzierung der fiktiven Hebesätze, gegen die die kreisfreien Städte
Verfassungsbeschwerde eingereicht haben,
- die Gewichtung der Nebenansätze auf Basis von
Grunddatenaktualisierungen,
- die tatsächliche zur Verfügung gestellte Schlüsselmasse.
Für die Jahre ab 2025 wurde mit ähnlich hohen Zuweisungen geplant wie im
GFG 2024. Inwiefern diese hohen Schlüsselzuweisungen tatsächlich eingehen
werden, hängt insbesondere von der Steuerentwicklung der Bundesstadt Bonn
im Vergleich zu allen anderen Städten ab. Insofern besteht eine hohe
Unsicherheit bezüglich der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich.
Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u. a. für laufende Zwecke
Auf Basis der Modellrechnung GFG 2024 werden für das Jahr 2024 im Bereich
der Schul-, Sport, Aufwands- und Unterhaltungspauschale sowie der Klima-
und Forstpauschale Mehrerträge von insgesamt rund 0,2 Mio. EUR erwartet.
2. Aufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Der Planansatz der Personal- und Versorgungsaufwendungen wird in 2023
insgesamt um voraussichtlich 2,3 Mio. EUR unterschritten. Die Auswirkungen
der Stellenplanfortschreibung werden aufgrund der späten Verabschiedung und
Genehmigung des Doppelhaushaltes 2023/2024 erst in 2024 spürbar sein.
Es ist davon auszugehen, dass die Besoldungserhöhungen aufgrund der
aktuellen Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder höher
ausfallen werden als die in der Planung berücksichtigte Steigerung von 1 %.
Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, ab wann es in welcher Höhe zu
einer Besoldungserhöhung in 2024 kommen wird, kann nicht seriös
prognostiziert werden, inwieweit das zu einer Überschreitung der Planansätze
führen wird. Darüber hinaus können etwaige Vakanzen und zeitverzögerte
Besetzung neuer Stellen unter Umständen zu einer Kompensation der
Mehraufwendungen führen.
In den Jahren 2024 bis 2026 sind kriegsbedingte Personalkosten in Höhe von
ca. 7 Mio. EUR enthalten, die nicht mehr isoliert werden dürfen und somit
zusätzlich den Ergebnishaushalt belasten werden.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind in den
Planansätzen kriegsbedingte Belastungen in Höhe von ca. 6 Mio. EUR in 2024
und jeweils 4,2 Mio. EUR in 2025 und 2026 geplant, die im Wesentlichen aus
gestiegenen Energie- und Treibstoffkosten resultieren. Sollten diese Kosten
tatsächlich in geplanter Höhe anfallen, belasten sie unmittelbar die
Ergebnisrechnung, da eine Isolierung der Kosten ab 2024 nicht mehr zulässig
ist.Seite 3 von 9
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Transferaufwendungen:
Gewerbesteuerumlage
Da bei der Gewerbesteuer in den Folgejahren Mehrerträge prognostiziert
werden, wird sich auch die Gewerbesteuerumlage entsprechend erhöhen. In
Abhängigkeit von Hebesatz sind zwischen 6,5 % u. 7,1 %
Gewerbesteuerumlage zu zahlen.
Landschaftsumlage
Basierend auf der Modellrechnung GFG 2024 werden für das Jahr 2024
Minderaufwendungen in Höhe von 4,4 Mio. EUR erwartet. Die Entwicklung der
Landschaftsumlage ist von verschiedenen Parametern (Steuerentwicklung,
Finanzausgleich) abhängig, so dass eine Einschätzung für die Folgejahre
schwierig ist.
Soziale Leistungen
Im Leistungsbereich SGB XII kommt es insbesondere bei der Hilfe zur Pflege in
Einrichtungen in 2023 zu Minderaufwendungen in Höhe von 5,9 Mio. EUR. Dies
liegt unter anderem an dem zunehmenden Wechsel von ambulanter zur
stationärer Pflege. Im Bereich der Krankenhilfe sind Prognosen nur schwer
möglich, da die Höhe der Kosten abhängig vom Aufwand und Art der
kostenintensiven Erkrankungen ist.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden kriegsbedingte
Belastungen in Höhe von 17 Mio. EUR in 2024, 3,2 Mio. EUR in 2025 sowie 2,4
Mio. EUR in 2026 geplant. Die Belastungen in 2024 ergeben sich im
Wesentlichen aus der Leistungsbeteiligung Grundsicherung für
Arbeitssuchende, für die es prozentual entsprechende Bundesmittel gibt.
Inwieweit die Kosten in den Jahren 2024 bis 2026 tatsächlich anfallen werden,
und in welcher Höhe eine Kompensation von Seiten des Bundes oder Landes
erfolgt, bleibt abzuwarten.
Globaler Minderaufwand
Zur Realisierung eines fiktiven Haushaltsausgleiches bzw. der
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes wurde neben der Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage und der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ein
globaler Minderaufwand in Höhe von 16 Mio. EUR für 2023 eingeplant. Auch
für die Folgejahre wurde der globale Minderaufwand in vergleichbarer Höhe
eingeplant. Im Ergebnis müssen Aufwandsreduzierungen und/oder
Ertragssteigerungen diesen geplanten globalen Minderaufwand erwirtschaften,
um das geplante Ergebnis zu erreichen. Ob Ergebnisverbesserungen in dieser
Größenordnung in den Folgejahren zu erwirtschaften sind, bleibt abzuwarten.
3. Finanzergebnis
Aufgrund der gestiegenen Zinssätze wird es hier zu erheblichen
Mehraufwendungen, sowohl im Bereich der Zinsen aus Liquiditätskrediten, als
auch Investitionskrediten kommen. Als kriegsbedingte Belastungen wurden
Zinsen in Höhe von 31 Mio. EUR in 2024, 40,3 Mio. EUR in 2025 sowie 49,8
Mio. EUR in 2026 geplant. In Abhängigkeit vom tatsächlichen
Zahlungsmittelabfluss des Gesamthaushaltes werden diese Belastungen
unmittelbar die Ergebnisrechnung beeinflussen, da eine Isolierung ab 2024Seite 4 von 9
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nicht zulässig ist.
4. Fazit zur Ergebnisplanung/-rechnung
Das Auslaufen des NKF-CUIG und damit der Isolierungsmöglichkeit der
kriegsbedingten Haushaltsbelastungen über 2023 hinaus, wird voraussichtlich
zu erheblichen Mehrbelastungen, insbesondere bei den Zinsaufwendungen, im
Haushaltsjahr 2024 führen. Diese gilt es - wenigstens zum Teil - durch eine
möglichst restriktive Haushaltsbewirtschaftung zu kompensieren.
Anfang des Jahres 2024 wird mit der Entwurfsplanung für den Doppelhaushalt
2025/2026 begonnen. Um eine erhebliche Verringerung des Eigenkapitals zu
vermeiden, muss ein strenger Konsolidierungskurs eingehalten werden.
II. Investitionsplanung
Im mittelfristigen Investitionszeitraum ergeben sich zum Teil erhebliche
finanzielle Risiken, die aufgrund noch nicht abschließend geplanter Vorhaben
bestehen (können). Diese werden hier nur stichwortartig benannt.
• Sanierung/Neubau Stadthaus
• Umsetzung Bäderkonzept
• Seilbahn
• Sanierung Theater/Oper/Kammerspiele
• Neugestaltung NQB (Landesbehördenhaus)
• Neugestaltung ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof)
III. Chancen/Risiken
• Wachstumschancengesetz: Hier wird auf die Ausführung zu DS
231719-01 ST verwiesen.
• Mögliche Steuerentlastungsgesetze (Mindererträge)
• Fortführung OGS
• Umsetzung Kibiz-Novelle (Mehraufwendungen)
• Mögliche Altschuldenregelung frühestens in 2025
(Minderaufwendungen)
IV. Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Ent-
wicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten
des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonder-
rechnungen geführt werden.
Übersicht siehe Anlage
Anlage/nSeite 5 von 9
Seite 6
1 Anlage zu Ziffer IV. (öffentlich)Seite 6 von 9
Auto-Schnellfähre Bad Godesberg - Niederdollendorf GmbH (ASF)
Jahresabschluss 2021 Anlage Mitteilungsvorlage (nö DS 222010)
Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 221997)
Der Jahresabschluss 2002 und die Wirtschaftsplanung für 2024 werden erst am 13.11.2023
in die Gesellschafterversammlung eingebracht.
Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahrweiler (T & C)
Jahresabschluss 2022 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 231220)
Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 230322)
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH
Jahresabschluss 2022 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 231322)
Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 230272)
Bonn Conference Center Management GmbH
Jahresabschluss 2022 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 221254)
Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 230425)
Stadtwerke Bonn GmbH
Jahresabschluss 2022
Konzernabschluss 2022
Anlage der Mitteilungsvorlage (Bilanz, GuV)
(ö DS 212347-03)
Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 212347-01)
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2022 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 231958)
Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 222162)
Theater der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2021/2022 Anlage (ö DS 230237)Seite 7 von 9
Wirtschaftsplan 2021/2022 Anlage (ö DS 220525)
Städtisches Gebäudemanagement
Jahresabschluss 2021 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 230824)
Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage
(ö DS 222487)
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA
Rheinland), AöR
Jahresabschluss 2021 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 230413)
Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 230413)Seite 8 von 9
bonnorange AöR
Jahresabschluss 2021 Anlage der Mitteilungsvorlage
(ö DS 232112)
Jahresabschluss 2022
Wird erst in der Verwaltungsratssitzung am 17.11.2023 besprochen (AöR-23067)
Wirtschaftsplan 2023
Beschlossen in der Verwaltungsratssitzung am 04.11.2022 (AöR-22081)
Wirtschaftsplan 2024
Wird erst in der Verwaltungsratssitzung am 17.11.2023 vorbesprochen. (AöR-23068)
VEBOWAG
Jahresabschluss 2022 Anlage (nö DS 231213)Seite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 06:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de