232129 · Mitteilungsvorlage
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 232129
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232129 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2027 Beratungsfolge Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 27.04.2023 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Doppelhaushalt 2023/2024 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis einschließlich 2027 beschlossen. Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) dem Rat eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, bezogen auf die dem zweiten Haushaltsjahr (2024) folgenden drei Jahre (2025 bis 2027) vorzulegen. Darüber hinaus müssen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 8 bis 10 KomHVO, die nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Abs. 1 erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden (siehe IV.). Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2025 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben. Die Verwaltung informiert quartalsweise den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie den Rat in den jeweiligen Berichten über die haushaltswirtschaftliche Lage über Veränderungen im aktuellen Haushaltsjahr und gibt hierbei auch einen Ausblick auf das Folgejahr. Dies beinhaltet u. a. auch die Entwicklung der Haushaltsbelastungen infolge der COVID-19- Pandemie sowie der Belastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine, die nach aktueller Rechtlage letztmalig für das Jahr 2023 isoliert werden dürfen. In der hier vorgelegten Fortschreibung wird nicht der vollständige Haushalt wiedergegeben. Es werden nur Positionen angesprochen, bei denen derzeit prognostiziert werden kann, dass sich Abweichungen zu der am 27.04.2023 verabschiedeten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ergeben. I. Ergebnisplanung 1. Erträge Steuern und ähnliche AbgabenSeite 1 von 9 Seite 2 Gewerbesteuer Generell unterliegt die Gewerbesteuer von Quartal zu Quartal - auch aufgrund von Einmaleffekten - sehr starken Schwankungen, so dass Gewerbesteuerprognosen immer nur unter erheblicher Unsicherheit getroffen werden können. Bereits die Vergangenheit, ohne diesen dramatischen Wirtschaftseinbruch durch Corona bzw. die aktuelle geopolitische Krise durch den Krieg in der Ukraine, hat gezeigt, dass Ausschläge nach oben als auch nach unten kaum einschätzbar sind und sich die Gewerbesteuer von Kommune zu Kommune sehr individuell entwickelt, so dass die Steuerschätzdaten nicht auf die jeweilige Kommune 1:1 heruntergebrochen werden können. Ab dem Jahr 2024 wurde der Hebesatz von 490 v.H. auf 537 v.H. erhöht. Auf Basis der neuen Steuerschätzdaten und der stadtindividuellen Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass in 2024 ein Mehrertrag in Höhe von 50 Mio. EUR erzielt werden kann. Auch für die Folgejahre wird aufgrund der aktuellen Steuerschätzung von Mehrerträgen ausgegangen. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Auf Basis von vorläufigen Schlüsselzahlen (turnusmäßige Umbasierung alle drei Jahre) für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die Jahre 2024 bis 2026 werden sich Effekte auf die Höhe der Einkommensteuer ergeben. Die Stadt Bonn ist von einer Steigerung von 5 % auf Basis von Erfahrungen aus Vorjahren ausgegangen. Tatsächlich beläuft sich die Steigerung auf Basis der vorläufigen Zahlen des Landes auf lediglich 1 %. Dies führt zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 8 - 10 Mio. EUR p.a. Die aufgrund der Ukraine-Krise geplanten Mindererträge in Höhe von ca. je 20 Mio. EUR für die Jahre 2024 bis 2026 dürfen aufgrund aktueller Gesetzeslage nicht in den entsprechenden Jahresabschlüssen isoliert werden und führen somit zu einer Belastung der Ergebnisrechnung. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den verschiedenen, teilweise befristeten Erhöhungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer geprägt. Auf Basis der neuen Steuerschätzdaten entspricht die Prognose für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 im Wesentlichen den Planansätzen. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Schlüsselzuweisungen Auf Basis der aktuellen Modellrechnung GFG 2024 werden für das Jahr 2024 Zuweisungen in Höhe von rund 252,6 Mio. erwartet. Im Vergleich zur Planung in Höhe von 262,4 Mio. EUR kommt es dadurch zu Mindererträgen in Höhe von rund 9,8 Mio. EUR. In dem Gesamtbetrag waren für die Schlüsselzuweisungen rund 226,4 Mio. EUR geplant. Die Modellrechnung weist einen Betrag in Höhe von 216,2 Mio. EUR aus. Ursächlich für diese Entwicklung sind Parameterveränderungen im Finanzausgleich sowie Veränderungen der relativen Steuerkraft im Vergleich zu allen anderen Städten. Insbesondere die folgenden Änderungen haben hohe Auswirkungen auf die Zuweisungsbeträge in den kommenden Jahren:Seite 2 von 9 Seite 3 - Einstieg in die Rückzahlung der kreditfinanzierten Aufstockung der Finanzausgleichsmasse, - die Differenzierung der fiktiven Hebesätze, gegen die die kreisfreien Städte Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, - die Gewichtung der Nebenansätze auf Basis von Grunddatenaktualisierungen, - die tatsächliche zur Verfügung gestellte Schlüsselmasse. Für die Jahre ab 2025 wurde mit ähnlich hohen Zuweisungen geplant wie im GFG 2024. Inwiefern diese hohen Schlüsselzuweisungen tatsächlich eingehen werden, hängt insbesondere von der Steuerentwicklung der Bundesstadt Bonn im Vergleich zu allen anderen Städten ab. Insofern besteht eine hohe Unsicherheit bezüglich der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u. a. für laufende Zwecke Auf Basis der Modellrechnung GFG 2024 werden für das Jahr 2024 im Bereich der Schul-, Sport, Aufwands- und Unterhaltungspauschale sowie der Klima- und Forstpauschale Mehrerträge von insgesamt rund 0,2 Mio. EUR erwartet. 2. Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen Der Planansatz der Personal- und Versorgungsaufwendungen wird in 2023 insgesamt um voraussichtlich 2,3 Mio. EUR unterschritten. Die Auswirkungen der Stellenplanfortschreibung werden aufgrund der späten Verabschiedung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2023/2024 erst in 2024 spürbar sein. Es ist davon auszugehen, dass die Besoldungserhöhungen aufgrund der aktuellen Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder höher ausfallen werden als die in der Planung berücksichtigte Steigerung von 1 %. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, ab wann es in welcher Höhe zu einer Besoldungserhöhung in 2024 kommen wird, kann nicht seriös prognostiziert werden, inwieweit das zu einer Überschreitung der Planansätze führen wird. Darüber hinaus können etwaige Vakanzen und zeitverzögerte Besetzung neuer Stellen unter Umständen zu einer Kompensation der Mehraufwendungen führen. In den Jahren 2024 bis 2026 sind kriegsbedingte Personalkosten in Höhe von ca. 7 Mio. EUR enthalten, die nicht mehr isoliert werden dürfen und somit zusätzlich den Ergebnishaushalt belasten werden. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind in den Planansätzen kriegsbedingte Belastungen in Höhe von ca. 6 Mio. EUR in 2024 und jeweils 4,2 Mio. EUR in 2025 und 2026 geplant, die im Wesentlichen aus gestiegenen Energie- und Treibstoffkosten resultieren. Sollten diese Kosten tatsächlich in geplanter Höhe anfallen, belasten sie unmittelbar die Ergebnisrechnung, da eine Isolierung der Kosten ab 2024 nicht mehr zulässig ist.Seite 3 von 9 Seite 4 Transferaufwendungen: Gewerbesteuerumlage Da bei der Gewerbesteuer in den Folgejahren Mehrerträge prognostiziert werden, wird sich auch die Gewerbesteuerumlage entsprechend erhöhen. In Abhängigkeit von Hebesatz sind zwischen 6,5 % u. 7,1 % Gewerbesteuerumlage zu zahlen. Landschaftsumlage Basierend auf der Modellrechnung GFG 2024 werden für das Jahr 2024 Minderaufwendungen in Höhe von 4,4 Mio. EUR erwartet. Die Entwicklung der Landschaftsumlage ist von verschiedenen Parametern (Steuerentwicklung, Finanzausgleich) abhängig, so dass eine Einschätzung für die Folgejahre schwierig ist. Soziale Leistungen Im Leistungsbereich SGB XII kommt es insbesondere bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen in 2023 zu Minderaufwendungen in Höhe von 5,9 Mio. EUR. Dies liegt unter anderem an dem zunehmenden Wechsel von ambulanter zur stationärer Pflege. Im Bereich der Krankenhilfe sind Prognosen nur schwer möglich, da die Höhe der Kosten abhängig vom Aufwand und Art der kostenintensiven Erkrankungen ist. Sonstige ordentliche Aufwendungen Im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden kriegsbedingte Belastungen in Höhe von 17 Mio. EUR in 2024, 3,2 Mio. EUR in 2025 sowie 2,4 Mio. EUR in 2026 geplant. Die Belastungen in 2024 ergeben sich im Wesentlichen aus der Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende, für die es prozentual entsprechende Bundesmittel gibt. Inwieweit die Kosten in den Jahren 2024 bis 2026 tatsächlich anfallen werden, und in welcher Höhe eine Kompensation von Seiten des Bundes oder Landes erfolgt, bleibt abzuwarten. Globaler Minderaufwand Zur Realisierung eines fiktiven Haushaltsausgleiches bzw. der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes wurde neben der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ein globaler Minderaufwand in Höhe von 16 Mio. EUR für 2023 eingeplant. Auch für die Folgejahre wurde der globale Minderaufwand in vergleichbarer Höhe eingeplant. Im Ergebnis müssen Aufwandsreduzierungen und/oder Ertragssteigerungen diesen geplanten globalen Minderaufwand erwirtschaften, um das geplante Ergebnis zu erreichen. Ob Ergebnisverbesserungen in dieser Größenordnung in den Folgejahren zu erwirtschaften sind, bleibt abzuwarten. 3. Finanzergebnis Aufgrund der gestiegenen Zinssätze wird es hier zu erheblichen Mehraufwendungen, sowohl im Bereich der Zinsen aus Liquiditätskrediten, als auch Investitionskrediten kommen. Als kriegsbedingte Belastungen wurden Zinsen in Höhe von 31 Mio. EUR in 2024, 40,3 Mio. EUR in 2025 sowie 49,8 Mio. EUR in 2026 geplant. In Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungsmittelabfluss des Gesamthaushaltes werden diese Belastungen unmittelbar die Ergebnisrechnung beeinflussen, da eine Isolierung ab 2024Seite 4 von 9 Seite 5 nicht zulässig ist. 4. Fazit zur Ergebnisplanung/-rechnung Das Auslaufen des NKF-CUIG und damit der Isolierungsmöglichkeit der kriegsbedingten Haushaltsbelastungen über 2023 hinaus, wird voraussichtlich zu erheblichen Mehrbelastungen, insbesondere bei den Zinsaufwendungen, im Haushaltsjahr 2024 führen. Diese gilt es - wenigstens zum Teil - durch eine möglichst restriktive Haushaltsbewirtschaftung zu kompensieren. Anfang des Jahres 2024 wird mit der Entwurfsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 begonnen. Um eine erhebliche Verringerung des Eigenkapitals zu vermeiden, muss ein strenger Konsolidierungskurs eingehalten werden. II. Investitionsplanung Im mittelfristigen Investitionszeitraum ergeben sich zum Teil erhebliche finanzielle Risiken, die aufgrund noch nicht abschließend geplanter Vorhaben bestehen (können). Diese werden hier nur stichwortartig benannt. • Sanierung/Neubau Stadthaus • Umsetzung Bäderkonzept • Seilbahn • Sanierung Theater/Oper/Kammerspiele • Neugestaltung NQB (Landesbehördenhaus) • Neugestaltung ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) III. Chancen/Risiken • Wachstumschancengesetz: Hier wird auf die Ausführung zu DS 231719-01 ST verwiesen. • Mögliche Steuerentlastungsgesetze (Mindererträge) • Fortführung OGS • Umsetzung Kibiz-Novelle (Mehraufwendungen) • Mögliche Altschuldenregelung frühestens in 2025 (Minderaufwendungen) IV. Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Ent- wicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonder- rechnungen geführt werden. Übersicht siehe Anlage Anlage/nSeite 5 von 9 Seite 6 1 Anlage zu Ziffer IV. (öffentlich)Seite 6 von 9 Auto-Schnellfähre Bad Godesberg - Niederdollendorf GmbH (ASF) Jahresabschluss 2021 Anlage Mitteilungsvorlage (nö DS 222010) Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 221997) Der Jahresabschluss 2002 und die Wirtschaftsplanung für 2024 werden erst am 13.11.2023 in die Gesellschafterversammlung eingebracht. Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahrweiler (T & C) Jahresabschluss 2022 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 231220) Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 230322) Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH Jahresabschluss 2022 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 231322) Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 230272) Bonn Conference Center Management GmbH Jahresabschluss 2022 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 221254) Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 230425) Stadtwerke Bonn GmbH Jahresabschluss 2022 Konzernabschluss 2022 Anlage der Mitteilungsvorlage (Bilanz, GuV) (ö DS 212347-03) Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 212347-01) Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2022 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 231958) Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 222162) Theater der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2021/2022 Anlage (ö DS 230237)Seite 7 von 9 Wirtschaftsplan 2021/2022 Anlage (ö DS 220525) Städtisches Gebäudemanagement Jahresabschluss 2021 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 230824) Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 222487) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland), AöR Jahresabschluss 2021 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 230413) Wirtschaftsplan 2023 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 230413)Seite 8 von 9 bonnorange AöR Jahresabschluss 2021 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 232112) Jahresabschluss 2022 Wird erst in der Verwaltungsratssitzung am 17.11.2023 besprochen (AöR-23067) Wirtschaftsplan 2023 Beschlossen in der Verwaltungsratssitzung am 04.11.2022 (AöR-22081) Wirtschaftsplan 2024 Wird erst in der Verwaltungsratssitzung am 17.11.2023 vorbesprochen. (AöR-23068) VEBOWAG Jahresabschluss 2022 Anlage (nö DS 231213)Seite 9 von 9
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