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232126 · Beschlussvorlage

Zuschuss für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn

Nummer
232126
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232126
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk
Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Veranstaltenden von karnevalistischen Ortsteilumzügen im Stadtbezirk
Bonn im Jahr 2024 erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt maximal
10.500,00 €
Begründung
In den Ortsteilen laufen derzeit die Vorbereitungen für die karnevalistischen
Ortsteilumzüge 2024. Insgesamt zehn veranstaltende Organisationen haben
einen Antrag auf einen Zuschuss gestellt.
Sobald alle erforderlichen Nachweise vorliegen, kann die Berechnung je
Umzug erfolgen. Die tatsächliche Auszahlung, die immer zeitnah zum
Veranstaltungstag erfolgt, steht unter dem Vorbehalt, dass die benötigten
Unterlagen eingehen.
Der Gesamtzuschuss entspricht dem vorgesehenen Volumen für die
Bezuschussung von Ortsteilumzügen (s. Ziff. 3.2.13 der Richtlinien in der
geänderten Fassung vom 07.06.2022). Entsprechende Transfermittel stehen
zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 1 von 2
Seite 2
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.500,00 € 110660130/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
einmalig
10.500,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de