232126 · Beschlussvorlage
Zuschuss für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 232126
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232126 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschuss für die Ortsteilumzüge im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Veranstaltenden von karnevalistischen Ortsteilumzügen im Stadtbezirk Bonn im Jahr 2024 erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt maximal 10.500,00 € Begründung In den Ortsteilen laufen derzeit die Vorbereitungen für die karnevalistischen Ortsteilumzüge 2024. Insgesamt zehn veranstaltende Organisationen haben einen Antrag auf einen Zuschuss gestellt. Sobald alle erforderlichen Nachweise vorliegen, kann die Berechnung je Umzug erfolgen. Die tatsächliche Auszahlung, die immer zeitnah zum Veranstaltungstag erfolgt, steht unter dem Vorbehalt, dass die benötigten Unterlagen eingehen. Der Gesamtzuschuss entspricht dem vorgesehenen Volumen für die Bezuschussung von Ortsteilumzügen (s. Ziff. 3.2.13 der Richtlinien in der geänderten Fassung vom 07.06.2022). Entsprechende Transfermittel stehen zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung AuszahlungenSeite 1 von 2 Seite 2 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.500,00 € 110660130/ 73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung einmalig 10.500,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de