232120-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 232120-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232120-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 43 Leistungszentrum Volkshochschule Bonn Dezernat: Dez. IV Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn Beratungsfolge Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Finanzausschusses am 6.11.2024 wurde die Verwaltung gebeten, die folgenden Punkte bis zur Ratssitzung zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen: - Zur Anlage 2 (Entgelttarif), zweite Seite, Nr. 6: Muss es hier nicht heißen „nach den Tarif-Nrn. 2 und 4“? - Zur Anlage 3 (Honorarrichtlinien), 3. Abschnitt: Sollte hier nicht ebenfalls Dozent*innen stehen? - Zur Anlage 3 (Honorarrichtlinien), 8. Abschnitt: Die Angabe „Region Bonn“ sollte konkretisiert werden Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: Zu Spiegelstrich 1: Aus Sicht der VHS müsste es an dieser Stelle heißen „nach den Tarif-Nrn. 2 bis 4“. Zum einen hat die VHS-Leitung insgesamt die Möglichkeit, unterschiedliche Tarife je nach Veranstaltungsform und –art festzusetzen, indem sie von dem vorgegebenen Korridor Gebrauch macht. So können insbesondere bei Einzelveranstaltungen Entgelte je nach Aufwand oder entsprechend weiterer Kriterien unterschiedlich angesetzt werden. In begründeten Einzelfällen (z.B. sozialer Härte) ist es der VHS-Leitung möglich, abweichende Entgelte auch außerhalb des vorgegebenen Korridors zu ermöglichen. Diese müssen prüffähig dokumentiert werden. Zu Spiegelstrich 2:Seite 1 von 2 Seite 2 Ja, es handelt sich um ein redaktionelles Versehen und die Formulierung wird an die neutrale Form (Dozent*innen) angepasst. Zu Spiegelstrich 3: Die VHS-Leitung bittet darum, die Antwort auf die Frage zurückzustellen, da diese in der Kürze der Zeit nicht abschließend geklärt werden kann. Es wird darum gebeten, bis zur nächsten Änderung der Entgeltordnung die bisher gelebte Verwaltungspraxis beizubehalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de