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232120-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn

Nummer
232120-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 31.10.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.11.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
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  1. 232120 Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232120-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
43 Leistungszentrum Volkshochschule Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Änderung des Entgelttarifes und der
Honorarordnung der Volkshochschule Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 31.10.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.11.2024 Empfehlung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzende Stellungnahme zur Beschlussvorlage 232120
Grundlage der ergänzenden Stellungnahme:
Die Beschlussvorlage „Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung
der Volkshochschule Bonn“ (DS-Nr. 232120) wurde im Kulturausschuss am 09.
April 2024 in erster Lesung behandelt. Zur Klärung noch offener Fragen baten
die Ausschussmitglieder die Verwaltung darum, weitere
Hintergrundinformationen zur Verfügung zu stellen.
Die Beschlussvorlage zielte in erster Linie auf die Erreichung folgender Ziele
ab:
- Umsetzung des im Haushaltsplanentwurfs festgelegten
Konsolidierungsbeitrags der VHS zum kommenden Doppelhaushalt, der bereits
im Etat für 2025/26 eingeplant ist;
- eine Erhöhung der Dozent*innen-Honorare, um weiterhin qualifizierte
Lehrkräfte gewinnen zu können.
Zur Gegenfinanzierung wird in diesem Zusammenhang eine maßvolle
Anpassung der Entgelte eingeplant.
Im Folgenden soll zu diesen Punkten Stellung genommen werden:
- Möglicher Teilnehmenden-Rückgang durch Entgelterhöhung
- Aktuelle Entwicklungen: Das sog. „Herrenberg-Urteil“ und die
Umsatzsteuerpflicht für KommunenSeite 1 von 13
Seite 2
- Vergleich Entgelte Mitbewerber
- Berechnungsbeispiele Gesamtetat sowie beispielhaft für
Fachbereiche/exemplarische Kurse
Die Volkshochschule hofft, mit den ergänzenden Hinweisen eine ausreichende
Grundlage für die Beschlussfähigkeit der Vorlage zu schaffen.
Im Beschlusstext muss berücksichtigt werden, dass die Änderungen nunmehr
zum 1.12.2024 in Kraft treten müssen, um für das kommende Semester
wirksam zu werden und nicht mehr zum 1.6.2024.
1. Zur Frage eines möglichen Teilnehmer*innenrückgangs
Eine Erhöhung der Honorare der VHS-Dozent*innen wurde auch in der
Vergangenheit in vollem Umfang durch eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren
gegenfinanziert.
Honorare und Entgelte wurden in den vergangenen Jahren in zwei Stufen
angehoben.
Die erste Anhebung erfolgte im Rahmen der zum 01.01.2017 wirksam
gewordenen geänderten Entgelt- und Honorarordnung. Hier wurden vor allem
die Honorare im Deutschbereich deutlich angehoben (bis zu 5,- Euro/UE), um
diese Kurse neben den vom BAMF geförderten Integrations-Sprachkursen
weiterhin für qualifizierte Lehrende attraktiv zu halten.
Die Honorare im Bereich der allgemeinbildenden Kurse wurden hingegen nur
sehr moderat zwischen 0,50 ct und 1,50 Euro pro UE angehoben.
Zum 01.01.2023 hat die damalige VHS-Leitung die Dozentenhonorare –
innerhalb ihres Verfügungsrahmens, den die 2017 greifende Honorarordnung
vorgab - ein weiteres Mal erhöht. In diesem Schritt wurden alle Honorare
pauschal um 2,- Euro/UE angehoben. Dies entsprach je nach
Ausgangshonorar einer Erhöhung von 7 bis 10 % der Honorare.
Eine entsprechende Anhebung der Entgelte hat diese Erhöhungen gedeckt. Die
Anhebungen beliefen sich je nach Veranstaltungsangebot (Kurs, Workshop,
Vortrag) auf 2 bis 9 %.
Unter Berücksichtigung dieser zweistufigen Anhebung 2017 und 2023 wird sich
die nun für die kommenden Jahre geplante Erhöhung der Entgelte auf
durchschnittlich max. 10% belaufen. Bei den Honoraren wird ebenfalls eine
durchschnittliche Erhöhung von 10% angestrebt.
Analyse der Buchungszahlen
Die Betrachtung der Gesamtbuchungszahlen in den Semestern, in denen die
Entgelterhöhung erstmals wirksam wurde, ermöglicht keine eindeutigen und
belastbaren Rückschlüsse auf das zukünftige Buchungsverhalten von
Interessenten. In diesem Zusammenhang bleibt eine definitive Einschätzung
offen.Seite 2 von 13
Seite 3
Im Semester 2017/1 war die Entgelterhöhung in den allgemeinbildenden
Kursen zwar gering, dennoch wurde ein allgemeiner Rückgang der Buchungen
verzeichnet. Im Gegensatz dazu zeigte das Semester 2023/1 eine deutlich
erhöhte Nachfrage, obwohl die Entgelterhöhung in diesem Zeitraum mit bis
zu 9 % signifikant höher ausfiel.
Die Ursachen für diese Schwankungen sind vielfältig und können unter
anderem auf Faktoren wie eine erhöhte Nachfrage in den Nach-Corona-Jahren,
Inflation, eine steigende Anzahl von Integrationskursen sowie Anpassungen in
der Dauer oder Teilnehmerzahl der Kurse zurückgeführt werden.
Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass - auch wenn ein
Rückgang nicht zwangsläufig eintreten muss - sich eine Erhöhung der Entgelte
zumindest kurzfristig auf die Anmeldezahlen auswirken kann. In den unter Ziffer
4. folgenden Berechnungen wird zunächst kein Risikoaufschlag o.ä. für eine
Ausfallquote mit berücksichtigt. Alle Berechnungen basieren zunächst auf der
Annahme, dass die Teilnehmer*innenzahlen stabil bleiben. Wir werden jedoch
am Ende der Betrachtung noch einmal auf den Risikozuschlag Bezug nehmen.
Es ist uns wichtig, dass dieser für alle Fälle mitgedacht wird und auch in
unseren Berechnungen Niederschlag findet.
2. Aktuelle Entwicklungen: „Herrenberg-Urteil und Umsatzsteuerpflicht
für Kommunen
Als im April die Beschlussvorlage zur Abstimmung vorlag, war offen, inwieweit
sich die beiden folgenden Rechtslagen noch in diesem Jahr und damit auch auf
den kommenden Doppelhaushalt auswirken würden. Es gab von Seiten der
Politik die Bitte, sie in unserer Argumentation mit zu berücksichtigen.
Sowohl zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“ als auch im Falle der
gesetzlichen Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der Kommunen (§2b UStG)
prüft die Verwaltung derzeit die Auswirkungen im Hinblick auf den Bereich der
VHS. Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der Thematik dauert diese
Prüfung insbesondere im Hinblick auf das Herrenberg-Urteil aktuell noch an.
Auch seitens des VHS-Verbandes und des Städtetags finden diesbezüglich
Prüfungen statt, die ebenfalls bisher nicht abgeschlossen sind. Daher kann -
auch im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen - hierzu noch keine finale
Einschätzung erfolgen.
Sobald zum Herrenberg-Urteil eine rechtssichere Empfehlung vom Städtetag
bzw. unseres Verbandes vorliegt, werden wir die Politik per Mitteilungsvorlage
über die Fakten informieren und mit klaren Vorschlägen an sie herantreten.
Ähnliches gilt auch für eine mögliche Umsatzsteuerpflicht, die mit hoher
Wahrscheinlichkeit – die Stadt Bonn hat sich unter dem Vorbehalt der finalen
Beschlussfassung der entsprechenden gesetzlichen Regelung für eine
Verlängerung der Optionsfrist entschieden – erst für den Doppelhaushalt
2027/28 relevant wird.
Gerne informieren wir detaillierter im Kulturausschuss über die Sachlage.Seite 3 von 13
Seite 4
3. Vergleich Entgelte Mitbewerber*innen
Im Vergleich konnten wir und können wir auch nach der Erhöhung weiterhin
festhalten, dass die VHS Bonn mit den meisten ihrer Angebote im Mittelfeld
bzw. in einer sehr ähnlichen Entgelthöhe operiert wie ihre Mitbewerber*innen.
Ein Vergleich der Entgelte mit anderen Volkshochschulen erschließt sich nicht
auf den ersten Blick. Die meisten Kursangebote sind nicht 1:1 vergleichbar,
Parameter wie Teilnehmeranzahl, Kursdauer, einberechnete Materialien u.a.
machen den direkten Vergleich schwer. Tatsächlich differenziert jede VHS
intern die Kursgebühren unterschiedlich, je nachdem welcher inhaltliche
Schwerpunkt gesetzt wird. Die VHS Bonn wird in der Binnendifferenzierung der
Erhöhungen die verschiedenen Angebote und Zielgruppen ihres Angebotes
genau im Blick behalten. So wird abgesichert, dass z.B. im DaF-Bereich
weiterhin alle Interessent*innen diese Form der Sprachkurse, die einen hohen
Beitrag zur Integration leisten, finanzieren können.
Um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit zu schaffen, wurden die in den
Kursprogrammen ausgewiesenen Kursentgelte auf die Unterrichtseinheiten (UE
= 45 min.) der verschiedenen Kursformen heruntergebrochen.
Zugrunde gelegt wurden Vergleiche mit zwei ähnlich gearteten und ähnlich
großen Volkshochschulen in Aachen und Münster. Daneben wurde mit Köln die
größte VHS in NRW betrachtet sowie mit Siegburg eine regionale
Mitbewerberin.
Kurzbetrachtung mit Beispielen aus verschiedenen Fachbereichen:
Im Sprachenbereich (FB 3) kann festgestellt werden, dass die VHS Bonn mit
den geplanten 3,50 €/UE in der Mehrzahl der angebotenen Kursformen unter
den Preisen der Mitbewerber liegt. Die VHS Aachen kommt hier auf 3,54 €/UE,
Münster sogar auf 4,50 €/UE.
Im Bereich Gesundheit und Ernährung (FB 7) lagen die Kursentgelte bei den
Bewegungskursen mit 4,40 – 4,60 €/UE in einer ähnlichen Höhe wie in Köln
und Münster. In Aachen wurden bis zu
6,00 €/UE aufgerufen. Lediglich die VHS Rhein-Sieg lag mit 2,75 – 4,50 €
teilweise günstiger. Allerdings arbeitete die VHS Rhein-Sieg in den
vergangenen Monaten ebenfalls an einer moderaten Erhöhung der Entgelte,
die zum Zeitpunkt der Berechnungen noch nicht veröffentlicht war.
Ein Tagesseminar im Bereich Psychologie (FB 2) wurde in 2024/1 in Bonn mit
36,50 € beziffert. In Köln und Aachen kostete ein vergleichbares Seminar im
gleichen Zeitraum 43,- bis 44,- €.
Ein Aquarellkurs kostete im 1. Halbjahr dieses Jahres 4,40 €/UE. Vergleichbare
Angebote kosteten in Aachen, Köln und Siegburg zwischen 5,- und 5,60 €. In
Münster hingegen konnte man auch einen Kurs mit 3,40 €/UE finden. Da die
Teilnehmerzahl nicht immer mit ausgeschrieben wird, ist eine genaue
Vergleichbarkeit, wie bereits zu Beginn dieser Ausführung erwähnt, nicht
möglich.Seite 4 von 13
Seite 5
Auch hier erläutern wir bei Bedarf und Nachfrage gerne weitere konkrete
Beispiele im Rahmen der Kulturausschuss-Sitzung.
4. Berechnungsbeispiele Gesamtetat
Zunächst soll in der nachfolgenden Tabelle 1 über die Entwicklung der
Entgelte, Honorare und des Zuschussbedarfs von 2018 bis 2023 informiert
werden. Die Einnahmen aus den Integrationskursen („BAMF“) laufen
buchungstechnisch als Teilnehmerentgelte, werden in der Tabelle zur besseren
Transparenz jedoch gesondert dargestellt. Auch bei den Honoraren wird der
BAMF-Anteil (ab 2020) separat dargestellt. Sowohl die Honorare wie auch die
Vergütung werden für dieses Kurssegment durch das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge bundesweit festgesetzt und sind nicht Gegenstand der weiteren
Betrachtungen.
In den beiden „Haupt-Pandemiejahren“ (2020 und 2021) gab es erhebliche
Einbußen bei den Entgelten im Vergleich zu den Vorjahren.
Zur Ermittlung des abschließenden Zuschussbedarfes sind weitere Faktoren zu
berücksichtigen, die hier in der verkürzten Übersicht nicht dargestellt werden.
Hierzu zählen u.a. die Einnahmen aus der Landesförderung,
Personalausgaben, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sonstige
ordentliche Aufwendungen und interne Verrechnungen.
Tabelle 1
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Entgelte 2.032.917 2.272.078 1.424.331 1.399.722 1.946.543 2.257.048
BAMF -551.988 -691.316 -659.431 -500.734 -683.093 -732.668
Entgelte ohne
BAMF 1.480.929 1.580.762 764.900 898.988 1.263.449 1.524.380
Honorare 1.151.714 1.225.953 926.780 916.891 1.164.801 1.432.560
BAMF-Honorare Zahlen nicht ermittelbar -581.903 -545.151 -475.017 -479.331
Honorare ohne
BAMF 344.877 371.740 689.784 953.230
Zuschussbedarf 1.765.890 1.770.601 1.643.583 2.160.047 2.116.981 1.840.185
Teilnehmer*innen 36.167 35.989 19.334 17.692 27.313 32.676
Statistische Auswertung
gem. NRW-Berichtswesen
Durch die Jahre der Pandemie ergeben sich wie bereits in der o.g.
Beschlussvorlage dargelegt, erhebliche Verzerrungen auf der Einnahmen- und
der Ausgabenseite. Es ist daher kaum möglich bzw. sinnvoll mehre Jahre als
Durchschnittswerte zugrunde zu legen. Alle folgenden Berechnungen werden
daher beispielhaft auf den Werten (Zahl der Kurse, Teilnehmer*innenzahlen
etc.) lediglich des Jahres 2023 dargestellt.Seite 5 von 13
Seite 6
Beispielrechnungen
Um ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge zu bekommen, sollen
zunächst verschiedene Bespielrechnungen vorgestellt werden. Würde man,
ganz vereinfacht ausgedrückt, nach der „Rasenmäher-Methode“ sämtliche
Entgelte linear durchschnittlich um den gleichen Faktor erhöhen und die
Honorare in gleicher Weise, könnten sich auf Basis des Jahres 2023, bei sonst
gleichen Rahmenbedingungen, folgende Änderungen ergeben:
Szenario 1 – beide Positionen werden um 5 % erhöht
2023 2025 ff.
Entgelte 1.524.390 x 5
% =
76.220 Mehreinnahme
Honorare 953.230 x 5 %
=
47.662 Mehrausgabe
28.558 mögliche Verringerung
des Zuschusses
Szenario 2 – beide Positionen werden um 10 % erhöht
2023 2025 ff.
Entgelte 1.524.390 x 10
% =
152.439 Mehreinnahme
Honorare 953.230 x 10
% =
95.323 Mehrausgabe
57.116 mögliche Verringerung
des Zuschusses
Szenario 3 – beide Positionen werden um 15 % erhöht
2023 2025 ff.
Entgelte 1.524.390 x 15
% =
228.659 Mehreinnahme
Honorare 953.230 x 15
% =
142.985 Mehrausgabe
85.674 mögliche Verringerung
des ZuschussesSeite 6 von 13
Seite 7
Variante 1 – Entgelte werden um 10 % erhöht, Honorare um 15 %
2023 2025 ff.
Entgelte 1.524.390 x 10
% =
152.439 Mehreinnahme
Honorare 953.230 x 15
% =
142.985 Mehrausgabe
9.455 mögliche Verringerung
des Zuschusses
Variante 2 – Entgelte werden um 15 % erhöht, Honorare um 10 %
2023 2025 ff.
Entgelte 1.524.390 x 15 %
=
228.659 Mehreinnahme
Honorare 953.230 x 10 %
=
95.323 Mehrausgabe
133.336 mögliche Verringerung
des Zuschusses
In der ursprünglichen Beschlussvorlage wurde dargestellt, dass die Entgelte ab
dem Haushalt 2025/2026 um durchschnittlich etwas mehr als 15% angehoben
werden sollen. Diese Berechnung bezog sich auf den vom Rat 2016
beschlossenen Entgelttarif, der zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist. Bezogen auf
die zum 1.1.2023 zweite erfolgte Anpassung liegt die geplante Erhöhung bei
ca. 9 – 10 Prozent.
Beispiel:
Ein Kurs kostete bis zum 2. Semester 2022 noch 3,00 Euro pro
Unterrichtseinheit (UE). Mit der Anpassung zum 1. Semester 2023 wurde der
Preis auf 3,20 Euro pro UE erhöht.
Um die geplante Honorarkostenerhöhung aufzufangen, soll der Preis ab dem
1. Semester 2025 auf 3,50 Euro pro UE angehoben werden. Dies entspricht
einer Erhöhung um 30 Cent bzw. 9,3 %. Eine Doppelstunde in einem
allgemeinbildenden Kurs kostet somit 7,00 Euro, was am unteren Ende des
neuen Preiskorridors liegt. Bei einigen Kurstypen, wie z. B. in Kleingruppen,
könnte die Erhöhung leicht über oder knapp unter 10 % liegen, abhängig vomSeite 7 von 13
Seite 8
jeweiligen Ausgangspreis.
Ähnlich verhält es sich bei den Honoraren. Die letzte Erhöhung fand zum
1. Semester 2023 statt, wobei der Stundensatz pauschal um 2,00 Euro von
durchschnittlich 21,00 Euro auf 23,00 Euro in den allgemeinbildenden Kursen
erhöht wurde. Diese Anpassung lag im Rahmen der geltenden
Honorarordnung, die bis zu 46,00 Euro pro Doppelstunde erlaubt. Nun soll der
Stundensatz von 23,00 Euro auf 25,00 Euro steigen, was einer Erhöhung von
knapp
9 % entspricht.
Anmeldeentgelt
Mit der Beschlussvorlage wird eine Änderung des sog. Anmelde- bzw.
Abmeldeentgeltes von 6,10 Euro auf 7 Euro vorgeschlagen. Die VHS-Leitung
hält diese Erhöhung für sinnvoll und angemessen, zumal der Beitrag für den
Einzelnen mit 90 Cent überschaubar ist.
Zur Berechnung einer möglichen Mehreinnahme müssen von den o.g.
Teilnehmerzahlen die Teilnehmer*innen der BAMF-Kurse sowie der
kostenfreien Veranstaltungen und der Einzelveranstaltungen abgezogen
werden, für die das Anmeldeentgelt nicht erhoben wird. Überschlägig kann eine
Teilnehmer*innenzahl von ca. 20.000 Personen pro Jahr zugrunde gelegt
werden.
20.000 x 0,90 Euro = 18.000 Euro mögliche Mehreinnahme.
Teilhabe/Ermäßigungen
Der Entgelttarif sieht unter Ziffer 5 weiterhin vor, mehrere Ermäßigungsgründe
zu berücksichtigen. Neben Schwerbehinderten können Schüler*innen,
Student*innen, Auszubildende und Teilnehmer*innen am „Freiwilligen Sozialen
Jahr“ eine 30%ige Ermäßigung beanspruchen.
Eine weitere Gruppe von Ermäßigungsberechtigten sind Inhaber von Bonn-
Ausweisen. Hier wird derzeit eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt.
Die VHS-Leitung ist der Auffassung, dass diese Ermäßigungen beibehalten
bleiben sollen, um einkommensschwächeren Gruppen weiterhin die Möglichkeit
der Teilhabe am Kursangebot zu eröffnen. In den letzten Jahren wurde etwa 15
- 20 Prozent der Teilnehmer*innen eine Ermäßigung gewährt. Darüber hinaus
kann die VHS-Leitung in begründeten Einzelfällen (z.B. bei sozialer Härte)
teilweise oder ganz auf ein Entgelt verzichten.
In Anlage 1 folgen nun noch einige Beispiele, welche Auswirkungen die
geplanten Änderungen auf Entgelte und Honorar in den einzelnen
Fachbereichen haben werden. In der nachfolgenden Tabelle 2 werden die
Ergebnisse zusammengefasst:Seite 8 von 13
Seite 9
Tabelle 2 – Übersicht finanzielle Auswirkungen
FB I
Mehreinnahmen Kostenpflichtige Kurse FB I 1.400 Euro
Mehrausgabe Allg.bild. Kurse FB I - 700 Euro
Überschuss FB I 700 Euro
FB II
Mehreinnahmen Einzelveranstaltungen 2.925 Euro
Kurse + 2.925 Euro
Summe 5.850 Euro
Mehrausgabe Honorare - 3.020 Euro
Überschuss FB II 2.830 Euro
FB III
Mehreinnahmen – Mehrausgaben 20.000 Euro
Überschuss FB
III
20.000
Euro
FB IV
Mehreinnahmen – Mehrausgaben 4.900 Euro
Überschuss FB
IV
4.900 Euro
FB V
Mehreinnahmen Entgelte 3.185 Euro
Mehrausgabe Honorare - 2.600 Euro
Überschuss FB
V
585 Euro
FB VI
Mehreinnahmen Entgelte 13.200 Euro
Mehrausgabe Honorare - 8.800 Euro
Überschuss FB
VI
4.400 Euro
FB VIISeite 9 von 13
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Mehreinnahmen Entgelte 11.100 Euro
Mehrausgabe Honorare - 7.400 Euro
Überschuss FB
VII
3.700 Euro
VHS Gesamt 37.115
Euro
Anmeldeentgelt 18.000
Euro
Mögliche Verringerung des Zuschussbedarfs der
VHS-Bonn 55.115
Euro
· Wenn wir einen Risikoabschlag von ca. 10% annehmen, würde sich der
o.g. Wert auf etwa 50.000 Euro reduzieren.
· Zum Zeitpunkt des Erstellens der ursprünglichen Beschlussvorlage lagen
noch keine endgültigen Statistikdaten des Jahres 2023 vor, so dass wie
erwähnt eine Art „Mischkalkulation“ zugrunde gelegt wurde. Daher weichen die
hier angestellten Berechnungen etwas von den Ergebnissen der
Beschlussvorlage ab.
Anlage/n
Anlage 1 – Fachbereichsweise Darstellung der Änderungen
Anlage/n
1 Anlage 1 zur ergänzenden_St 232120_final (öffentlich)Seite 10 von 13
Anlage 1 – Fachbereichsweise Darstellung der Änderungen
Fachbereich I – Politik, Wissenschaft und Internationales
- Entgelte
Der Fachbereich bietet die deutlich überwiegende Anzahl der Veranstaltungen als Beitrag
zur politischen Bildung kostenfrei für die Teilnehmer*innen an. Es handelt sich primär um
Einzelveranstaltungen, Vorträge usw. wie z.B. zu den Themen Patientenverfügung, die
Reihe „UNI im Rathaus“ oder etwa zum Thema Solarstrom, Immobilien usw..
Bei den Informationsbesuchen/Exkursionen werden in der Regel Schutzgebühren erhoben,
da die Erfahrung gezeigt hat, dass Teilnehmer bei kostenfreien Veranstaltungen häufig un-
entschuldigt fernbleiben.
Im restlichen Programmbereich werden die Entgelte bisher am unteren Ende des in Ziffer 3
des Entgelttarifes festgesetzten Korridors, mit 6 – 8 Euro (bis 4 Stunden Dauer) angesetzt.
Künftig sollen zwischen 7 und 9 Euro erhoben werden. Dies bedeutet also eine Erhöhung
von 1 bis 4 Euro pro Veranstaltung. Dies würde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1.400,-
Euro ermöglichen.
- Honorare
Für eine Darstellung der Veränderungen im Bereich der Honorare ist der FB 1 nicht reprä-
sentativ, da einige Veranstaltungen ohne Honorar stattfinden, z.B. wenn ein Vortrag oder
eine Exkursion durch eine*n städtische*n Mitarbeiter*in durchgeführt wird. Bei Vorträgen
können in Einzelfällen auch höhere Sätze anfallen als für die allgemeinbildenden Kurse, da
diese zu einem gewissen Grad, je nach Referent*in, frei verhandelt werden müssen. In der
Honorarordnung ist derzeit keine Änderung dieses Punktes geplant.
Eine Erhöhung von 46 Euro auf 52 Euro würde im Fachbereich I eine Mehrausgabe von ca.
700 Euro verursachen.
Fachbereich II – Lebensgestaltendes Lernen
- Entgelte
Der Fachbereich II bietet ebenfalls eine große Anzahl der Veranstaltungen kostenfrei für die
Teilnehmer*innen an. Dies umfasst vor allem Angebote im Bereich der Elternseminare, Ver-
anstaltungen zur rechtlichen Betreuung, zur Demenz oder zum Lesen lernen.
Im Jahr 2023 waren etwa 70 Vorträge und Einzelveranstaltungen kostenfrei.
Im restlichen Programmbereich werden die überwiegenden Entgelte bisher am unteren Ende
des in Ziffer 3 des Entgelttarifes festgesetzten Korridors, mit 6 – 8 Euro (bis 4 Stunden
Dauer) angesetzt. Künftig sollen zwischen 7 und 9 Euro erhoben werden.
Im Fachbereich II wurden 2023 ca. 130 kostenpflichtige Veranstaltungen angeboten, davon
etwa die Hälfte (65) als Einzelveranstaltung (bis 4 UE). Die durchschnittliche Anzahl von UE
lag bei 3 und es haben jeweils ca. 15 Teilnehmer*innen daran teilgenommen. Bei einer Erhö-
hung um einen Euro ergäbe sich folgende Rechnung:
65 x 3,0 x 15 x 1 Euro = 2.925 Euro als eine mögliche Mehreinnahme.
Bei den anderen 65 Veranstaltungen wurde das „normale“ Entgelt angesetzt, welches hier
derzeit zwischen 3 und 4 Euro je UE variiert; im Durchschnitt werden etwa 15 UE angesetzt,Seite 11 von 13
die Teilnehmerzahl liegt bei 10 Personen. Bei einer Erhöhung um 0,30 Euro ergibt sich fol-
gende Berechnung: 65 x 15 x 10 x 0,30 = 2.925 Euro mögliche Mehreinnahme.
- Honorare
Bei den Honoraren müssten die (für die Teilnehmenden) 70 kostenfreien Veranstaltungen
wieder hinzugenommen werden, da Honorar angefallen ist. Bei 70 Veranstaltungen mit
durchschnittlich 3 UE und einer Erhöhung um zwei Euro ergäbe sich eine Mehrausgabe für
diese von 420 Euro. Bei den kostenpflichtigen Veranstaltungen lautet die Rechnung 130 VA
x 10 UE x 2 Euro = 2.600 Euro – also insgesamt ca. 3.020 Euro Mehrausgaben.
Fachbereich III – Fremdsprachen
- Entgelte
Die Fremdsprachen stellen umsatzmäßig den größten Fachbereich dar. Hier gibt es zahlrei-
che Besonderheiten zu beachten, wie z.B. Klein- und Großgruppen, Prüfungsvorbereitungs-
kurse und Bildungsurlaube, in denen unterschiedliche Entgelte angesetzt werden.
Beispiele:
Bildungsurlaub Refresher
 2016, 5 Tage, 6-9 TN = 202,10 Euro
 2024, 5 Tage, 6-9 TN = 202,10 Euro
 2025 (Plan), 5 Tage, 6-9 TN = 219,00 Euro
Englisch A1.1
 2016, 8-9 TN, 15 Doppelstunden: 114,10 Euro
 2017 - 2022, 8-9 TN, 15 Doppelstunden: 120,10 Euro
 2023 6-8 TN (wg. Pandemie kl. Gruppen), 15 Doppelstunden: 132,10 Euro
 2025 (Plan), 5-8 TN, 15 Doppelstunden: 142,00 Euro
Spanisch A1.2
 2016, 10–18 TN, 15 Doppelstunden: 90,10 Euro
 2017-2022, 10-18 TN, 15 Doppelstunden: 96,10 Euro
 2023, 9-12 TN (wg. Pandemie kl. Gruppen), 15 Doppelstunden: 102,10 Euro
 2025 (Plan), 9-16 TN, 15 Doppelstunden: 112,00 Euro
Wenn die Entgelte um 0,30 Euro pro UE erhöht würden (von 3,20 auf 3,50 Euro = 7 Euro pro
Doppelstunde, siehe Entgelttarif), müssten etwa 0,20 Euro für die angepassten Honorare
aufgewendet werden. Es verblieben ca. 0,10 Euro als zusätzliche Deckung bzw. Mehrein-
nahme.
Bei ca. 20.000 UE pro Jahr und durchschnittlich 10 Teilnehmer*innen wären dies rund
20.000 Euro.
Fachbereich IV – Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse
Im Bereich Deutsch als Fremdsprache gelten die gleichen Grundannahmen wie im Fachbe-
reich III. Aufgrund der „Konkurrenz“ zu den Integrationskursen besteht die Notwendigkeit, die
Honorare in diesem Segment etwas deutlicher zu erhöhen. Bei ca. 4.900 UE pro Jahr undSeite 12 von 13
ebenfalls ca. 0,10 Euro als zusätzlicher Deckung (s.o. FB III) sowie einer durchschnittlichen
TN-Zahl von 10 könnte eine zusätzliche Deckung in Höhe von 4.900 Euro erwirtschaftet wer-
den.
Bei den Integrationskursen ist die VHS lediglich zugelassener Träger der Kurse für das Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge und ist an die vorgegebenen Honorare bzw. „Entgelte“
gebunden.
Fachbereich V – Beruf, IT & Digitales
Dieser Fachbereich ist primär geprägt durch viele Einzelveranstaltungen, Kurz- oder Wo-
chenendseminare, weniger durch längere Kurse. Das Entgelt lag bisher etwas über dem un-
teren Level des Korridors bei 5,22 Euro je UE, da es sich meist nicht um allgemeinbildende
Veranstaltungen handelt. Bei einigen Veranstaltungen lag das Entgelt bei 4,40 Euro, wobei
dann teilweise zum Entgelt noch eine PC-Umlage hinzu kommt sowie Lehrmittelkosten, bei-
spielsweise für ein Fachbuch o.ä..
Angestrebt wird eine Erhöhung von ca. 30 bis 40 Cent je UE, im Durchschnitt 35 Cent. Dem-
nach ergibt sich folgende Berechnung, bezogen auf das Jahr 2023:
Es wurden ca. 1.300 UE angeboten, die durchschnittliche Teilnehmerzahl lag bei 7 Perso-
nen:
1.300 x 0,35 Euro x 7 = 3.185 Euro mögliche Mehreinnahme.
Für die Honorare wurde ebenfalls eine Erhöhung von 2 Euro kalkuliert, bisher wurden 23
Euro pro UE bezahlt. Bei 1.300 UE ergibt sich (x2) eine Mehrausgabe bei den Honoraren in
Höhe von 2.600 Euro.
Fachbereich VI –Kultur und Kunst
Im Fachbereich gibt es sowohl Einzelveranstaltungen und Vorträge, als auch längere Kurse
und Wochenendseminare. Im Jahr 2023 wurden etwa 4.400 UE angeboten, die durchschnitt-
liche Teilnehmerzahl liegt bei 10 Personen. Die angedachte Erhöhung beträgt durchschnitt-
lich 30 Cent. Demnach ergibt sich folgende Berechnung:
4.400 x 0,30 Euro x 10 = 13.200 Euro mögliche Mehreinnahmen.
Die Honorare sollen ebenfalls um 2 Euro je UE angehoben werden, bisher lag das Honorar
i.d.R. bei 22 Euro, wobei dies in Einzelfällen– je nach Referent – auch höher liegen konnte.
Insgesamt ergibt sich bei 4.400 UE ein Mehraufwand von 8.800 Euro.
Fachbereich VII –Gesundheit und Ernährung
Im Fachbereich gibt es ebenfalls fast alle Veranstaltungstypen. Im Jahr 2023 wurden etwa
3.700 UE angeboten, die durchschnittliche Teilnehmerzahl liegt bei 10 Personen. Die ange-
dachte Erhöhung beträgt durchschnittlich 30 Cent. Demnach ergibt sich folgende Berech-
nung:
3.700 x 0,30 Euro x 10 = 11.100 Euro mögliche Mehreinnahmen.
Die Honorare sollen ebenfalls um 2 Euro je UE angehoben werden, bisher lag das Honorar
i.d.R. bei 22 Euro wobei in Einzelfällen dies – je nach Referent – auch höher liegen konnte.
Insgesamt ergibt sich bei 3.700 UE ein Mehraufwand von 7.400 Euro.Seite 13 von 13

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Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de