232120-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 232120-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232120-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 43 Leistungszentrum Volkshochschule Bonn Dezernat: Dez. IV Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 31.10.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.11.2024 Empfehlung Rat 12.11.2024 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Ergänzende Stellungnahme zur Beschlussvorlage 232120 Grundlage der ergänzenden Stellungnahme: Die Beschlussvorlage „Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn“ (DS-Nr. 232120) wurde im Kulturausschuss am 09. April 2024 in erster Lesung behandelt. Zur Klärung noch offener Fragen baten die Ausschussmitglieder die Verwaltung darum, weitere Hintergrundinformationen zur Verfügung zu stellen. Die Beschlussvorlage zielte in erster Linie auf die Erreichung folgender Ziele ab: - Umsetzung des im Haushaltsplanentwurfs festgelegten Konsolidierungsbeitrags der VHS zum kommenden Doppelhaushalt, der bereits im Etat für 2025/26 eingeplant ist; - eine Erhöhung der Dozent*innen-Honorare, um weiterhin qualifizierte Lehrkräfte gewinnen zu können. Zur Gegenfinanzierung wird in diesem Zusammenhang eine maßvolle Anpassung der Entgelte eingeplant. Im Folgenden soll zu diesen Punkten Stellung genommen werden: - Möglicher Teilnehmenden-Rückgang durch Entgelterhöhung - Aktuelle Entwicklungen: Das sog. „Herrenberg-Urteil“ und die Umsatzsteuerpflicht für KommunenSeite 1 von 13 Seite 2 - Vergleich Entgelte Mitbewerber - Berechnungsbeispiele Gesamtetat sowie beispielhaft für Fachbereiche/exemplarische Kurse Die Volkshochschule hofft, mit den ergänzenden Hinweisen eine ausreichende Grundlage für die Beschlussfähigkeit der Vorlage zu schaffen. Im Beschlusstext muss berücksichtigt werden, dass die Änderungen nunmehr zum 1.12.2024 in Kraft treten müssen, um für das kommende Semester wirksam zu werden und nicht mehr zum 1.6.2024. 1. Zur Frage eines möglichen Teilnehmer*innenrückgangs Eine Erhöhung der Honorare der VHS-Dozent*innen wurde auch in der Vergangenheit in vollem Umfang durch eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren gegenfinanziert. Honorare und Entgelte wurden in den vergangenen Jahren in zwei Stufen angehoben. Die erste Anhebung erfolgte im Rahmen der zum 01.01.2017 wirksam gewordenen geänderten Entgelt- und Honorarordnung. Hier wurden vor allem die Honorare im Deutschbereich deutlich angehoben (bis zu 5,- Euro/UE), um diese Kurse neben den vom BAMF geförderten Integrations-Sprachkursen weiterhin für qualifizierte Lehrende attraktiv zu halten. Die Honorare im Bereich der allgemeinbildenden Kurse wurden hingegen nur sehr moderat zwischen 0,50 ct und 1,50 Euro pro UE angehoben. Zum 01.01.2023 hat die damalige VHS-Leitung die Dozentenhonorare – innerhalb ihres Verfügungsrahmens, den die 2017 greifende Honorarordnung vorgab - ein weiteres Mal erhöht. In diesem Schritt wurden alle Honorare pauschal um 2,- Euro/UE angehoben. Dies entsprach je nach Ausgangshonorar einer Erhöhung von 7 bis 10 % der Honorare. Eine entsprechende Anhebung der Entgelte hat diese Erhöhungen gedeckt. Die Anhebungen beliefen sich je nach Veranstaltungsangebot (Kurs, Workshop, Vortrag) auf 2 bis 9 %. Unter Berücksichtigung dieser zweistufigen Anhebung 2017 und 2023 wird sich die nun für die kommenden Jahre geplante Erhöhung der Entgelte auf durchschnittlich max. 10% belaufen. Bei den Honoraren wird ebenfalls eine durchschnittliche Erhöhung von 10% angestrebt. Analyse der Buchungszahlen Die Betrachtung der Gesamtbuchungszahlen in den Semestern, in denen die Entgelterhöhung erstmals wirksam wurde, ermöglicht keine eindeutigen und belastbaren Rückschlüsse auf das zukünftige Buchungsverhalten von Interessenten. In diesem Zusammenhang bleibt eine definitive Einschätzung offen.Seite 2 von 13 Seite 3 Im Semester 2017/1 war die Entgelterhöhung in den allgemeinbildenden Kursen zwar gering, dennoch wurde ein allgemeiner Rückgang der Buchungen verzeichnet. Im Gegensatz dazu zeigte das Semester 2023/1 eine deutlich erhöhte Nachfrage, obwohl die Entgelterhöhung in diesem Zeitraum mit bis zu 9 % signifikant höher ausfiel. Die Ursachen für diese Schwankungen sind vielfältig und können unter anderem auf Faktoren wie eine erhöhte Nachfrage in den Nach-Corona-Jahren, Inflation, eine steigende Anzahl von Integrationskursen sowie Anpassungen in der Dauer oder Teilnehmerzahl der Kurse zurückgeführt werden. Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass - auch wenn ein Rückgang nicht zwangsläufig eintreten muss - sich eine Erhöhung der Entgelte zumindest kurzfristig auf die Anmeldezahlen auswirken kann. In den unter Ziffer 4. folgenden Berechnungen wird zunächst kein Risikoaufschlag o.ä. für eine Ausfallquote mit berücksichtigt. Alle Berechnungen basieren zunächst auf der Annahme, dass die Teilnehmer*innenzahlen stabil bleiben. Wir werden jedoch am Ende der Betrachtung noch einmal auf den Risikozuschlag Bezug nehmen. Es ist uns wichtig, dass dieser für alle Fälle mitgedacht wird und auch in unseren Berechnungen Niederschlag findet. 2. Aktuelle Entwicklungen: „Herrenberg-Urteil und Umsatzsteuerpflicht für Kommunen Als im April die Beschlussvorlage zur Abstimmung vorlag, war offen, inwieweit sich die beiden folgenden Rechtslagen noch in diesem Jahr und damit auch auf den kommenden Doppelhaushalt auswirken würden. Es gab von Seiten der Politik die Bitte, sie in unserer Argumentation mit zu berücksichtigen. Sowohl zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“ als auch im Falle der gesetzlichen Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der Kommunen (§2b UStG) prüft die Verwaltung derzeit die Auswirkungen im Hinblick auf den Bereich der VHS. Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der Thematik dauert diese Prüfung insbesondere im Hinblick auf das Herrenberg-Urteil aktuell noch an. Auch seitens des VHS-Verbandes und des Städtetags finden diesbezüglich Prüfungen statt, die ebenfalls bisher nicht abgeschlossen sind. Daher kann - auch im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen - hierzu noch keine finale Einschätzung erfolgen. Sobald zum Herrenberg-Urteil eine rechtssichere Empfehlung vom Städtetag bzw. unseres Verbandes vorliegt, werden wir die Politik per Mitteilungsvorlage über die Fakten informieren und mit klaren Vorschlägen an sie herantreten. Ähnliches gilt auch für eine mögliche Umsatzsteuerpflicht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit – die Stadt Bonn hat sich unter dem Vorbehalt der finalen Beschlussfassung der entsprechenden gesetzlichen Regelung für eine Verlängerung der Optionsfrist entschieden – erst für den Doppelhaushalt 2027/28 relevant wird. Gerne informieren wir detaillierter im Kulturausschuss über die Sachlage.Seite 3 von 13 Seite 4 3. Vergleich Entgelte Mitbewerber*innen Im Vergleich konnten wir und können wir auch nach der Erhöhung weiterhin festhalten, dass die VHS Bonn mit den meisten ihrer Angebote im Mittelfeld bzw. in einer sehr ähnlichen Entgelthöhe operiert wie ihre Mitbewerber*innen. Ein Vergleich der Entgelte mit anderen Volkshochschulen erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Die meisten Kursangebote sind nicht 1:1 vergleichbar, Parameter wie Teilnehmeranzahl, Kursdauer, einberechnete Materialien u.a. machen den direkten Vergleich schwer. Tatsächlich differenziert jede VHS intern die Kursgebühren unterschiedlich, je nachdem welcher inhaltliche Schwerpunkt gesetzt wird. Die VHS Bonn wird in der Binnendifferenzierung der Erhöhungen die verschiedenen Angebote und Zielgruppen ihres Angebotes genau im Blick behalten. So wird abgesichert, dass z.B. im DaF-Bereich weiterhin alle Interessent*innen diese Form der Sprachkurse, die einen hohen Beitrag zur Integration leisten, finanzieren können. Um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit zu schaffen, wurden die in den Kursprogrammen ausgewiesenen Kursentgelte auf die Unterrichtseinheiten (UE = 45 min.) der verschiedenen Kursformen heruntergebrochen. Zugrunde gelegt wurden Vergleiche mit zwei ähnlich gearteten und ähnlich großen Volkshochschulen in Aachen und Münster. Daneben wurde mit Köln die größte VHS in NRW betrachtet sowie mit Siegburg eine regionale Mitbewerberin. Kurzbetrachtung mit Beispielen aus verschiedenen Fachbereichen: Im Sprachenbereich (FB 3) kann festgestellt werden, dass die VHS Bonn mit den geplanten 3,50 €/UE in der Mehrzahl der angebotenen Kursformen unter den Preisen der Mitbewerber liegt. Die VHS Aachen kommt hier auf 3,54 €/UE, Münster sogar auf 4,50 €/UE. Im Bereich Gesundheit und Ernährung (FB 7) lagen die Kursentgelte bei den Bewegungskursen mit 4,40 – 4,60 €/UE in einer ähnlichen Höhe wie in Köln und Münster. In Aachen wurden bis zu 6,00 €/UE aufgerufen. Lediglich die VHS Rhein-Sieg lag mit 2,75 – 4,50 € teilweise günstiger. Allerdings arbeitete die VHS Rhein-Sieg in den vergangenen Monaten ebenfalls an einer moderaten Erhöhung der Entgelte, die zum Zeitpunkt der Berechnungen noch nicht veröffentlicht war. Ein Tagesseminar im Bereich Psychologie (FB 2) wurde in 2024/1 in Bonn mit 36,50 € beziffert. In Köln und Aachen kostete ein vergleichbares Seminar im gleichen Zeitraum 43,- bis 44,- €. Ein Aquarellkurs kostete im 1. Halbjahr dieses Jahres 4,40 €/UE. Vergleichbare Angebote kosteten in Aachen, Köln und Siegburg zwischen 5,- und 5,60 €. In Münster hingegen konnte man auch einen Kurs mit 3,40 €/UE finden. Da die Teilnehmerzahl nicht immer mit ausgeschrieben wird, ist eine genaue Vergleichbarkeit, wie bereits zu Beginn dieser Ausführung erwähnt, nicht möglich.Seite 4 von 13 Seite 5 Auch hier erläutern wir bei Bedarf und Nachfrage gerne weitere konkrete Beispiele im Rahmen der Kulturausschuss-Sitzung. 4. Berechnungsbeispiele Gesamtetat Zunächst soll in der nachfolgenden Tabelle 1 über die Entwicklung der Entgelte, Honorare und des Zuschussbedarfs von 2018 bis 2023 informiert werden. Die Einnahmen aus den Integrationskursen („BAMF“) laufen buchungstechnisch als Teilnehmerentgelte, werden in der Tabelle zur besseren Transparenz jedoch gesondert dargestellt. Auch bei den Honoraren wird der BAMF-Anteil (ab 2020) separat dargestellt. Sowohl die Honorare wie auch die Vergütung werden für dieses Kurssegment durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bundesweit festgesetzt und sind nicht Gegenstand der weiteren Betrachtungen. In den beiden „Haupt-Pandemiejahren“ (2020 und 2021) gab es erhebliche Einbußen bei den Entgelten im Vergleich zu den Vorjahren. Zur Ermittlung des abschließenden Zuschussbedarfes sind weitere Faktoren zu berücksichtigen, die hier in der verkürzten Übersicht nicht dargestellt werden. Hierzu zählen u.a. die Einnahmen aus der Landesförderung, Personalausgaben, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sonstige ordentliche Aufwendungen und interne Verrechnungen. Tabelle 1 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Entgelte 2.032.917 2.272.078 1.424.331 1.399.722 1.946.543 2.257.048 BAMF -551.988 -691.316 -659.431 -500.734 -683.093 -732.668 Entgelte ohne BAMF 1.480.929 1.580.762 764.900 898.988 1.263.449 1.524.380 Honorare 1.151.714 1.225.953 926.780 916.891 1.164.801 1.432.560 BAMF-Honorare Zahlen nicht ermittelbar -581.903 -545.151 -475.017 -479.331 Honorare ohne BAMF 344.877 371.740 689.784 953.230 Zuschussbedarf 1.765.890 1.770.601 1.643.583 2.160.047 2.116.981 1.840.185 Teilnehmer*innen 36.167 35.989 19.334 17.692 27.313 32.676 Statistische Auswertung gem. NRW-Berichtswesen Durch die Jahre der Pandemie ergeben sich wie bereits in der o.g. Beschlussvorlage dargelegt, erhebliche Verzerrungen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite. Es ist daher kaum möglich bzw. sinnvoll mehre Jahre als Durchschnittswerte zugrunde zu legen. Alle folgenden Berechnungen werden daher beispielhaft auf den Werten (Zahl der Kurse, Teilnehmer*innenzahlen etc.) lediglich des Jahres 2023 dargestellt.Seite 5 von 13 Seite 6 Beispielrechnungen Um ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge zu bekommen, sollen zunächst verschiedene Bespielrechnungen vorgestellt werden. Würde man, ganz vereinfacht ausgedrückt, nach der „Rasenmäher-Methode“ sämtliche Entgelte linear durchschnittlich um den gleichen Faktor erhöhen und die Honorare in gleicher Weise, könnten sich auf Basis des Jahres 2023, bei sonst gleichen Rahmenbedingungen, folgende Änderungen ergeben: Szenario 1 – beide Positionen werden um 5 % erhöht 2023 2025 ff. Entgelte 1.524.390 x 5 % = 76.220 Mehreinnahme Honorare 953.230 x 5 % = 47.662 Mehrausgabe 28.558 mögliche Verringerung des Zuschusses Szenario 2 – beide Positionen werden um 10 % erhöht 2023 2025 ff. Entgelte 1.524.390 x 10 % = 152.439 Mehreinnahme Honorare 953.230 x 10 % = 95.323 Mehrausgabe 57.116 mögliche Verringerung des Zuschusses Szenario 3 – beide Positionen werden um 15 % erhöht 2023 2025 ff. Entgelte 1.524.390 x 15 % = 228.659 Mehreinnahme Honorare 953.230 x 15 % = 142.985 Mehrausgabe 85.674 mögliche Verringerung des ZuschussesSeite 6 von 13 Seite 7 Variante 1 – Entgelte werden um 10 % erhöht, Honorare um 15 % 2023 2025 ff. Entgelte 1.524.390 x 10 % = 152.439 Mehreinnahme Honorare 953.230 x 15 % = 142.985 Mehrausgabe 9.455 mögliche Verringerung des Zuschusses Variante 2 – Entgelte werden um 15 % erhöht, Honorare um 10 % 2023 2025 ff. Entgelte 1.524.390 x 15 % = 228.659 Mehreinnahme Honorare 953.230 x 10 % = 95.323 Mehrausgabe 133.336 mögliche Verringerung des Zuschusses In der ursprünglichen Beschlussvorlage wurde dargestellt, dass die Entgelte ab dem Haushalt 2025/2026 um durchschnittlich etwas mehr als 15% angehoben werden sollen. Diese Berechnung bezog sich auf den vom Rat 2016 beschlossenen Entgelttarif, der zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist. Bezogen auf die zum 1.1.2023 zweite erfolgte Anpassung liegt die geplante Erhöhung bei ca. 9 – 10 Prozent. Beispiel: Ein Kurs kostete bis zum 2. Semester 2022 noch 3,00 Euro pro Unterrichtseinheit (UE). Mit der Anpassung zum 1. Semester 2023 wurde der Preis auf 3,20 Euro pro UE erhöht. Um die geplante Honorarkostenerhöhung aufzufangen, soll der Preis ab dem 1. Semester 2025 auf 3,50 Euro pro UE angehoben werden. Dies entspricht einer Erhöhung um 30 Cent bzw. 9,3 %. Eine Doppelstunde in einem allgemeinbildenden Kurs kostet somit 7,00 Euro, was am unteren Ende des neuen Preiskorridors liegt. Bei einigen Kurstypen, wie z. B. in Kleingruppen, könnte die Erhöhung leicht über oder knapp unter 10 % liegen, abhängig vomSeite 7 von 13 Seite 8 jeweiligen Ausgangspreis. Ähnlich verhält es sich bei den Honoraren. Die letzte Erhöhung fand zum 1. Semester 2023 statt, wobei der Stundensatz pauschal um 2,00 Euro von durchschnittlich 21,00 Euro auf 23,00 Euro in den allgemeinbildenden Kursen erhöht wurde. Diese Anpassung lag im Rahmen der geltenden Honorarordnung, die bis zu 46,00 Euro pro Doppelstunde erlaubt. Nun soll der Stundensatz von 23,00 Euro auf 25,00 Euro steigen, was einer Erhöhung von knapp 9 % entspricht. Anmeldeentgelt Mit der Beschlussvorlage wird eine Änderung des sog. Anmelde- bzw. Abmeldeentgeltes von 6,10 Euro auf 7 Euro vorgeschlagen. Die VHS-Leitung hält diese Erhöhung für sinnvoll und angemessen, zumal der Beitrag für den Einzelnen mit 90 Cent überschaubar ist. Zur Berechnung einer möglichen Mehreinnahme müssen von den o.g. Teilnehmerzahlen die Teilnehmer*innen der BAMF-Kurse sowie der kostenfreien Veranstaltungen und der Einzelveranstaltungen abgezogen werden, für die das Anmeldeentgelt nicht erhoben wird. Überschlägig kann eine Teilnehmer*innenzahl von ca. 20.000 Personen pro Jahr zugrunde gelegt werden. 20.000 x 0,90 Euro = 18.000 Euro mögliche Mehreinnahme. Teilhabe/Ermäßigungen Der Entgelttarif sieht unter Ziffer 5 weiterhin vor, mehrere Ermäßigungsgründe zu berücksichtigen. Neben Schwerbehinderten können Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende und Teilnehmer*innen am „Freiwilligen Sozialen Jahr“ eine 30%ige Ermäßigung beanspruchen. Eine weitere Gruppe von Ermäßigungsberechtigten sind Inhaber von Bonn- Ausweisen. Hier wird derzeit eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Die VHS-Leitung ist der Auffassung, dass diese Ermäßigungen beibehalten bleiben sollen, um einkommensschwächeren Gruppen weiterhin die Möglichkeit der Teilhabe am Kursangebot zu eröffnen. In den letzten Jahren wurde etwa 15 - 20 Prozent der Teilnehmer*innen eine Ermäßigung gewährt. Darüber hinaus kann die VHS-Leitung in begründeten Einzelfällen (z.B. bei sozialer Härte) teilweise oder ganz auf ein Entgelt verzichten. In Anlage 1 folgen nun noch einige Beispiele, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Entgelte und Honorar in den einzelnen Fachbereichen haben werden. In der nachfolgenden Tabelle 2 werden die Ergebnisse zusammengefasst:Seite 8 von 13 Seite 9 Tabelle 2 – Übersicht finanzielle Auswirkungen FB I Mehreinnahmen Kostenpflichtige Kurse FB I 1.400 Euro Mehrausgabe Allg.bild. Kurse FB I - 700 Euro Überschuss FB I 700 Euro FB II Mehreinnahmen Einzelveranstaltungen 2.925 Euro Kurse + 2.925 Euro Summe 5.850 Euro Mehrausgabe Honorare - 3.020 Euro Überschuss FB II 2.830 Euro FB III Mehreinnahmen – Mehrausgaben 20.000 Euro Überschuss FB III 20.000 Euro FB IV Mehreinnahmen – Mehrausgaben 4.900 Euro Überschuss FB IV 4.900 Euro FB V Mehreinnahmen Entgelte 3.185 Euro Mehrausgabe Honorare - 2.600 Euro Überschuss FB V 585 Euro FB VI Mehreinnahmen Entgelte 13.200 Euro Mehrausgabe Honorare - 8.800 Euro Überschuss FB VI 4.400 Euro FB VIISeite 9 von 13 Seite 10 Mehreinnahmen Entgelte 11.100 Euro Mehrausgabe Honorare - 7.400 Euro Überschuss FB VII 3.700 Euro VHS Gesamt 37.115 Euro Anmeldeentgelt 18.000 Euro Mögliche Verringerung des Zuschussbedarfs der VHS-Bonn 55.115 Euro · Wenn wir einen Risikoabschlag von ca. 10% annehmen, würde sich der o.g. Wert auf etwa 50.000 Euro reduzieren. · Zum Zeitpunkt des Erstellens der ursprünglichen Beschlussvorlage lagen noch keine endgültigen Statistikdaten des Jahres 2023 vor, so dass wie erwähnt eine Art „Mischkalkulation“ zugrunde gelegt wurde. Daher weichen die hier angestellten Berechnungen etwas von den Ergebnissen der Beschlussvorlage ab. Anlage/n Anlage 1 – Fachbereichsweise Darstellung der Änderungen Anlage/n 1 Anlage 1 zur ergänzenden_St 232120_final (öffentlich)Seite 10 von 13 Anlage 1 – Fachbereichsweise Darstellung der Änderungen Fachbereich I – Politik, Wissenschaft und Internationales - Entgelte Der Fachbereich bietet die deutlich überwiegende Anzahl der Veranstaltungen als Beitrag zur politischen Bildung kostenfrei für die Teilnehmer*innen an. Es handelt sich primär um Einzelveranstaltungen, Vorträge usw. wie z.B. zu den Themen Patientenverfügung, die Reihe „UNI im Rathaus“ oder etwa zum Thema Solarstrom, Immobilien usw.. Bei den Informationsbesuchen/Exkursionen werden in der Regel Schutzgebühren erhoben, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Teilnehmer bei kostenfreien Veranstaltungen häufig un- entschuldigt fernbleiben. Im restlichen Programmbereich werden die Entgelte bisher am unteren Ende des in Ziffer 3 des Entgelttarifes festgesetzten Korridors, mit 6 – 8 Euro (bis 4 Stunden Dauer) angesetzt. Künftig sollen zwischen 7 und 9 Euro erhoben werden. Dies bedeutet also eine Erhöhung von 1 bis 4 Euro pro Veranstaltung. Dies würde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1.400,- Euro ermöglichen. - Honorare Für eine Darstellung der Veränderungen im Bereich der Honorare ist der FB 1 nicht reprä- sentativ, da einige Veranstaltungen ohne Honorar stattfinden, z.B. wenn ein Vortrag oder eine Exkursion durch eine*n städtische*n Mitarbeiter*in durchgeführt wird. Bei Vorträgen können in Einzelfällen auch höhere Sätze anfallen als für die allgemeinbildenden Kurse, da diese zu einem gewissen Grad, je nach Referent*in, frei verhandelt werden müssen. In der Honorarordnung ist derzeit keine Änderung dieses Punktes geplant. Eine Erhöhung von 46 Euro auf 52 Euro würde im Fachbereich I eine Mehrausgabe von ca. 700 Euro verursachen. Fachbereich II – Lebensgestaltendes Lernen - Entgelte Der Fachbereich II bietet ebenfalls eine große Anzahl der Veranstaltungen kostenfrei für die Teilnehmer*innen an. Dies umfasst vor allem Angebote im Bereich der Elternseminare, Ver- anstaltungen zur rechtlichen Betreuung, zur Demenz oder zum Lesen lernen. Im Jahr 2023 waren etwa 70 Vorträge und Einzelveranstaltungen kostenfrei. Im restlichen Programmbereich werden die überwiegenden Entgelte bisher am unteren Ende des in Ziffer 3 des Entgelttarifes festgesetzten Korridors, mit 6 – 8 Euro (bis 4 Stunden Dauer) angesetzt. Künftig sollen zwischen 7 und 9 Euro erhoben werden. Im Fachbereich II wurden 2023 ca. 130 kostenpflichtige Veranstaltungen angeboten, davon etwa die Hälfte (65) als Einzelveranstaltung (bis 4 UE). Die durchschnittliche Anzahl von UE lag bei 3 und es haben jeweils ca. 15 Teilnehmer*innen daran teilgenommen. Bei einer Erhö- hung um einen Euro ergäbe sich folgende Rechnung: 65 x 3,0 x 15 x 1 Euro = 2.925 Euro als eine mögliche Mehreinnahme. Bei den anderen 65 Veranstaltungen wurde das „normale“ Entgelt angesetzt, welches hier derzeit zwischen 3 und 4 Euro je UE variiert; im Durchschnitt werden etwa 15 UE angesetzt,Seite 11 von 13 die Teilnehmerzahl liegt bei 10 Personen. Bei einer Erhöhung um 0,30 Euro ergibt sich fol- gende Berechnung: 65 x 15 x 10 x 0,30 = 2.925 Euro mögliche Mehreinnahme. - Honorare Bei den Honoraren müssten die (für die Teilnehmenden) 70 kostenfreien Veranstaltungen wieder hinzugenommen werden, da Honorar angefallen ist. Bei 70 Veranstaltungen mit durchschnittlich 3 UE und einer Erhöhung um zwei Euro ergäbe sich eine Mehrausgabe für diese von 420 Euro. Bei den kostenpflichtigen Veranstaltungen lautet die Rechnung 130 VA x 10 UE x 2 Euro = 2.600 Euro – also insgesamt ca. 3.020 Euro Mehrausgaben. Fachbereich III – Fremdsprachen - Entgelte Die Fremdsprachen stellen umsatzmäßig den größten Fachbereich dar. Hier gibt es zahlrei- che Besonderheiten zu beachten, wie z.B. Klein- und Großgruppen, Prüfungsvorbereitungs- kurse und Bildungsurlaube, in denen unterschiedliche Entgelte angesetzt werden. Beispiele: Bildungsurlaub Refresher 2016, 5 Tage, 6-9 TN = 202,10 Euro 2024, 5 Tage, 6-9 TN = 202,10 Euro 2025 (Plan), 5 Tage, 6-9 TN = 219,00 Euro Englisch A1.1 2016, 8-9 TN, 15 Doppelstunden: 114,10 Euro 2017 - 2022, 8-9 TN, 15 Doppelstunden: 120,10 Euro 2023 6-8 TN (wg. Pandemie kl. Gruppen), 15 Doppelstunden: 132,10 Euro 2025 (Plan), 5-8 TN, 15 Doppelstunden: 142,00 Euro Spanisch A1.2 2016, 10–18 TN, 15 Doppelstunden: 90,10 Euro 2017-2022, 10-18 TN, 15 Doppelstunden: 96,10 Euro 2023, 9-12 TN (wg. Pandemie kl. Gruppen), 15 Doppelstunden: 102,10 Euro 2025 (Plan), 9-16 TN, 15 Doppelstunden: 112,00 Euro Wenn die Entgelte um 0,30 Euro pro UE erhöht würden (von 3,20 auf 3,50 Euro = 7 Euro pro Doppelstunde, siehe Entgelttarif), müssten etwa 0,20 Euro für die angepassten Honorare aufgewendet werden. Es verblieben ca. 0,10 Euro als zusätzliche Deckung bzw. Mehrein- nahme. Bei ca. 20.000 UE pro Jahr und durchschnittlich 10 Teilnehmer*innen wären dies rund 20.000 Euro. Fachbereich IV – Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse Im Bereich Deutsch als Fremdsprache gelten die gleichen Grundannahmen wie im Fachbe- reich III. Aufgrund der „Konkurrenz“ zu den Integrationskursen besteht die Notwendigkeit, die Honorare in diesem Segment etwas deutlicher zu erhöhen. Bei ca. 4.900 UE pro Jahr undSeite 12 von 13 ebenfalls ca. 0,10 Euro als zusätzlicher Deckung (s.o. FB III) sowie einer durchschnittlichen TN-Zahl von 10 könnte eine zusätzliche Deckung in Höhe von 4.900 Euro erwirtschaftet wer- den. Bei den Integrationskursen ist die VHS lediglich zugelassener Träger der Kurse für das Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge und ist an die vorgegebenen Honorare bzw. „Entgelte“ gebunden. Fachbereich V – Beruf, IT & Digitales Dieser Fachbereich ist primär geprägt durch viele Einzelveranstaltungen, Kurz- oder Wo- chenendseminare, weniger durch längere Kurse. Das Entgelt lag bisher etwas über dem un- teren Level des Korridors bei 5,22 Euro je UE, da es sich meist nicht um allgemeinbildende Veranstaltungen handelt. Bei einigen Veranstaltungen lag das Entgelt bei 4,40 Euro, wobei dann teilweise zum Entgelt noch eine PC-Umlage hinzu kommt sowie Lehrmittelkosten, bei- spielsweise für ein Fachbuch o.ä.. Angestrebt wird eine Erhöhung von ca. 30 bis 40 Cent je UE, im Durchschnitt 35 Cent. Dem- nach ergibt sich folgende Berechnung, bezogen auf das Jahr 2023: Es wurden ca. 1.300 UE angeboten, die durchschnittliche Teilnehmerzahl lag bei 7 Perso- nen: 1.300 x 0,35 Euro x 7 = 3.185 Euro mögliche Mehreinnahme. Für die Honorare wurde ebenfalls eine Erhöhung von 2 Euro kalkuliert, bisher wurden 23 Euro pro UE bezahlt. Bei 1.300 UE ergibt sich (x2) eine Mehrausgabe bei den Honoraren in Höhe von 2.600 Euro. Fachbereich VI –Kultur und Kunst Im Fachbereich gibt es sowohl Einzelveranstaltungen und Vorträge, als auch längere Kurse und Wochenendseminare. Im Jahr 2023 wurden etwa 4.400 UE angeboten, die durchschnitt- liche Teilnehmerzahl liegt bei 10 Personen. Die angedachte Erhöhung beträgt durchschnitt- lich 30 Cent. Demnach ergibt sich folgende Berechnung: 4.400 x 0,30 Euro x 10 = 13.200 Euro mögliche Mehreinnahmen. Die Honorare sollen ebenfalls um 2 Euro je UE angehoben werden, bisher lag das Honorar i.d.R. bei 22 Euro, wobei dies in Einzelfällen– je nach Referent – auch höher liegen konnte. Insgesamt ergibt sich bei 4.400 UE ein Mehraufwand von 8.800 Euro. Fachbereich VII –Gesundheit und Ernährung Im Fachbereich gibt es ebenfalls fast alle Veranstaltungstypen. Im Jahr 2023 wurden etwa 3.700 UE angeboten, die durchschnittliche Teilnehmerzahl liegt bei 10 Personen. Die ange- dachte Erhöhung beträgt durchschnittlich 30 Cent. Demnach ergibt sich folgende Berech- nung: 3.700 x 0,30 Euro x 10 = 11.100 Euro mögliche Mehreinnahmen. Die Honorare sollen ebenfalls um 2 Euro je UE angehoben werden, bisher lag das Honorar i.d.R. bei 22 Euro wobei in Einzelfällen dies – je nach Referent – auch höher liegen konnte. Insgesamt ergibt sich bei 3.700 UE ein Mehraufwand von 7.400 Euro.Seite 13 von 13
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