232120 · Beschlussvorlage
Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 232120
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232120 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 43 Leistungszentrum Volkshochschule Bonn Dezernat: Dez. IV Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 09.04.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die 13. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die Honorarrichtlinien der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn werden zum 01.06.2024 wie folgt geändert: (Honorare in EUR für eine Doppelstunde = 90 Minuten) a) Allgemeinbildende Kurse: streiche: „bis zu 46,00“ setze: „bis zu 52,00“ b) streiche: „Deutsch und Sprachkurse: bis zu 50,00“ setze: „Deutschkurse bis zu 60,00“ setze: „Sprachkurse (Fremdsprachen) bis zu 56,00“ c) Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen: ergänze: „Bildungsurlaube“ streiche: „bis zu 56,00“ setze: „bis zu 64,00“ Begründung Diese Vorlage leistet auch einen Beitrag zum Prozess der strukturellen Haushaltskonsolidierung (DS-Nr. 231491), den die Verwaltung aktuell im Auftrag der Politik durchführt. Die Verwaltung wird unter der genannten DS-Nr. fortlaufend über den Prozess und die Ergebnisse berichten. Entgelttarif und Honorarrichtlinien wurden letztmalig zum 01.01.2017 geändert.Seite 1 von 8 Seite 2 Die Anpassungen sollen beginnend ab dem 2. Semester 2024 (Buchungsbeginn ab dem 19.6.2024) umgesetzt werden. Zum geplanten Doppelhaushalt 2025/2026 gelten sie dann ganzjährig. In einer zweiten Stufe sollen zum Haushalt 2027/2028 weitere Anpassungen vorgenommen werden, die dem Rat zum gegebenen Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt werden. Honorarrichtlinien: Im Rahmen des Qualitätsmanagements, welches vom Weiterbildungsgesetz NRW für geförderte Einrichtungen vorgeschrieben ist, ist die Volkshochschule Bonn gehalten, qualifizierte Dozent*innen zu beschäftigen. Auf Grund des demografischen Wandels und der großen Konkurrenz fällt es zunehmend schwer, gute Dozent*innen zu finden, die für das bisher gezahlte Honorar bereit sind, zu unterrichten. Hinzu kommt, dass im Bereich der Deutschkurse durch die Flüchtlingssituation ein immens hoher Bedarf an Deutsch-Lehrkräften entstanden ist. Dadurch ist es erforderlich, insbesondere die Honorare im Deutschbereich überproportional anzuheben, so dass die o.g. redaktionelle Aufteilung (Deutsch/Fremdsprachen) nötig wird. Zum Vergleich: In den Integrationskursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, liegen die Honorare bei 42,23 Euro (Stand 31.01.2024) je Unterrichtseinheit (UE) bzw. bei 84,46 Euro je Doppelstunde. Aufgrund der Coronapandemie zeichnen die Ergebnisse der letzten drei Jahre ein verzerrtes Bild, und eine Berechnung erwarteter Mehrausgaben für die vorgeschlagene Maßnahme ist schwierig. In Verbindung mit den davorliegenden Jahren ist im Wege einer Mischkalkulation bei sonst gleichen Rahmenbedingungen mit Mehrausgaben i.H.v. ca. 50.000 EUR zu rechnen. Die Verwaltung schlägt vor, die geänderte Honorarrichtlinie ab 01.06.2024, zum Start des 2. Semesters 2024, in Kraft treten zu lassen. Entgelttarif: Durch den Umzug ins Haus der Bildung hatte sich die Ausstattung der meisten Seminarräume der Volkshochschule bereits erheblich verbessert. Um die oben dargestellten Mehrausgaben für Honorare und zusätzlich allgemeine Kosten abzudecken sowie gleichzeitig den qualitativen Standard zu erhalten, sollen die Entgelte ab dem 2. Semester 2024 und für die folgenden Haushaltsjahre 2025/2026 um durchschnittlich etwas mehr als fünfzehn Prozent angehoben werden. Auch hier ist vor dem Hintergrund der Pandemie-Jahre eine berechnende Prognose äußerst schwierig. Es wurde ebenfalls eine Mischkalkulation erstellt, die auch die Jahre vor 2020 mitberücksichtigt. Zusätzlich soll das sogenannte An- bzw. Abmeldeentgelt einmalig zum 2. Semester 2024 von 6,10 Euro auf pauschal 7,00 Euro erhöht werden. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist der Verbraucherpreisindex in Deutschland im Zeitraum von 2017 (letzte Entgelterhöhung) bis Anfang 2024 um über 20 Punkte gestiegen. Die Nominallöhne entwickelten sich zwar nichtSeite 2 von 8 Seite 3 ganz in gleicher Weise, jedoch liegen diese insgesamt über den Zeitraum betrachtet auf einem ähnlichen Niveau, so dass die Reallöhne derzeit nur knapp unter dem Ausgangswert von 2017 liegen. Durch diese Entwicklung sind praktisch auf allen Ebenen Mehraufwendungen angefallen (Löhne und Gehälter sowie Sachkosten etwa für Unterrichtsmaterialien oder Papier für die Programmhefterstellung), die sich auch im Entgelttarif widerspiegeln sollten. Durch eine Erhöhung der Teilnehmer*innenentgelte wird allerdings die Möglichkeit der Teilhabe an lebenslanger und lebensbegleitender Bildung, insbesondere für ohnehin schwächere Einkommensgruppen, zusätzlich erschwert. Bereits aktuell liegen die Kursgebühren (Stichproben in unterschiedlichen Fachbereichen) der VHS Bonn auf dem gleichen oder leicht höheren Niveau ähnlich gearteter Kursangebote der VHS Köln und umliegender Volkshochschulen. Man muss jedoch davon ausgehen, dass es auch dort zeitnah zu Anpassungen kommen wird. Zudem ist die Kaufkraft in Bonn generell überdurchschnittlich hoch. Nach Angaben des Jahreswirtschaftsberichts der Stadt Bonn liegt diese bei über 112 Punkten (Bundesdurchschnitt = 100). Inflationsbedingt muss generell damit gerechnet werden, dass es zunehmend auch im Bereich der Weiterbildung zu vorsichtigerem Buchungsverhalten kommen wird. Dieser Effekt könnte durch die vorgenannte Kostenerhöhung verstärkt werden. In der gesamten Kalkulation muss darum berücksichtigt werden, dass die Anmeldezahlen zurückgehen könnten. Grob geschätzt wurde ein Rückgang der Anmeldezahlen um ca. zehn Prozent einkalkuliert, da sich viele Teilnehmende nach der Entgelterhöhung gut überlegen werden, ob sie sich die geplante Weiterbildung noch leisten können oder leisten möchten. Die genaue Ermittlung des Konsolidierungsbetrags ist zudem aus heutiger Sicht schwierig, da es mehrere unterschiedliche Kurstypen gibt. Beispielsweise werden die Entgelte bei Sprachkursen je nach Teilnehmerzahl in zwei Gruppengrößen gestaffelt und außerdem in "normale" Sprachkurse, Bildungsurlaube und etwa Prüfungskurse differenziert. Hierbei werden jeweils unterschiedliche Entgelte berechnet und entsprechend dazu variierende Honorare. Zudem sind Rundungsdifferenzen glattzustellen, damit nicht zu viele unübersichtliche Beträge entstehen. Mit den vorgelegten Entgelttarifen wird wie bisher ein Rahmen festgelegt, in dem sich die VHS entsprechend der unterschiedlichen Kurstypen, Teilnehmerzahlen usw. (s.o.) bewegen wird. In Summe könnte sich eine jährliche Mehreinnahme im Haushaltsplan 2025/2026 i.H.v. ca. 95.000 EUR ergeben. Bei der Verrechnung mit den oben dargestellten Mehrausgaben im Bereich der Honorare ergibt sich somit bei sonst gleichbleibenden Rahmenbedingungen eine Verringerung des Zuschussbedarfs für die Volkshochschule um etwa 45.000 EUR jährlich. Im Haushaltsjahr 2024 könnten die Mehreinnahmen noch bei ca. 22.500 Euro für das zweite Semester liegen. Der Entgelttarif und die Honorarrichtlinien mit den gekennzeichneten Änderungen sind in den Anlagen 2 und 3 abgedruckt.Seite 3 von 8 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04 Kultur und Wissenschaft 1.04.04 Volkshochschule Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.026.000 1.026.000 1.026.000 141800404/ 70.1900 2024 2025 2026 25.000 50.000 50.000 Deckung durch Mehreinnahmen, Haushaltsplanung 2025/2026 Einzahlungen / Erträge -2.000.000 -2.000.000 -2.000.000 141800404/ 64.1000 2024 2025 2026 -47.500 -95.000 -95.000 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage 1 Entgeltordnung VHS (öffentlich) 2 Anlage 2 Entgelttarif VHS (öffentlich) 3 Anlage 3 Honorarrichtlinien VHS (öffentlich)Seite 4 von 8 Anlage 1 13. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Bundesstadt Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchst. i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV NRW. S. 490) folgende Änderungen der Entgeltordnung der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn beschlossen: I. Der Entgelttarif zur Entgeltordnung der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 27. Oktober 2016, wird wie folgt geändert: 1. In der Tarif-Nr. 1 (Anmeldung und fristgerechte Abmeldung) wird die Entgelthöhe von „6,10“ durch „7,00“ ersetzt. 2. In der Tarif-Nr. 2 (Kurse je Doppelstunde) wird die Entgelthöhe von „6,00 – 18,00“ durch „6,00 – 21,00“ ersetzt. 3. In der Tarif-Nr. 3 wird die Angabe „6,00 – 18,00“ durch die Angabe „7,00 – 21,00“ ersetzt. 4. Bei den „Anmerkungen zu Tarif-Nrn. 2-4“ wird die Angabe „6,00“ durch „7,00; bei Deutschstandardkursen 7,00“ ersetzt. II. Die vorstehenden Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juni 2024 in Kraft.Seite 5 von 8 Anlage 2 zur Vorlage Entgelttarif der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn Nr. Bemessungsgrundlage Entgelt EURO 1 Anmeldung und fristgerechte Abmeldung (Stornierung) je Kurs 6,10 7,00 2 Kurse je Doppelstunde (90 Minuten, Mindestteilnehmerzahl 5) Die Entgelte werden individuell nach folgenden Kriterien festgelegt: Anzahl der Teilnehmenden Größe / Ausstattung des Raumes Höhe der Bezuschussung durch Dritte Höhe Dozent*innenhonorar Prüfungsaufwändige Kurse Intensität der Betreuung 6,00 – 18,00 7,00 – 21,00 3 Einzelveranstaltungen und Kurzseminare bis 4 Stunden (je Veranstaltung je nach Dauer) 6,00 – 18,00 7,00 – 21,00 4 Für eintägige Studienfahrten wird das Entgelt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten festgesetzt. Mehrtägige Studienfahrten werden durch Veranstalter vermittelt, die i.S. des Reisevertragsrechtes haftungspflichtig sind. Die VHS erhebt eine Verwaltungspauschale von mindestens 10% bis max. 20%. Anmerkungen zu den Tarif-Nrn. 2-4: Die Tarif-Nrn. 2-4 gelten für Veranstaltungen im Aufgabenbereich der Weiterbildung nach § 3 WbG NW. Für Kurse, die der Grundversorgung nach § 11 WbG NW dienen, soll in der Regel das Mindestentgelt von 6,00 7,00 EUR; bei Deutschstandardkursen 7,00 EUR angesetzt werden. Für Veranstaltungen nach den Nummern 2-4 außerhalb des Aufgabenbereichs der Weiterbildung nach § 3 WbG NW sind grundsätzlich kostendeckende Entgelte anzusetzen. Soweit es sich um Angebote in Bereichen handelt, die auch von Sportvereinen, Kunstschulen und kommerziellen Anbietern vorgehalten werden, sind die Ziele der städtischen Sport-, Kultur- und Wirtschaftsförderung zu beachten.Seite 6 von 8 5 Eine Ermäßigung von 30 % des Teilnehmer*innenentgeltes erhalten: Schwerbehinderte im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes Schülerinnen / Schüler / Au-pair Studentinnen / Studenten Auszubildende Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) sowie am Bundesfreiwilligendienst Neubürgerinnen/Neubürger für den ersten Kurs bei der VHS Inhaberinnen/Inhaber der NRW-Ehrenamtskarte Die Anmeldegebühren sind in voller Höhe zu zahlen. Inhaberinnen/Inhaber von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Teilnehmerentgelte eine Ermäßigung gemäß den jeweiligen Richtlinien. Die Anmeldegebühren sind in voller Höhe zu zahlen. Ermäßigungen für die Teilnahme an Studienfahrten und Exkursionen werden nicht gewährt 6 Die Festsetzung der Entgelte nach den Tarif-Nrn. 2, und 5 trifft die Leiterin/der Leiter der Volkshochschule. Sie/Er kann in zu begründenden Einzelfällen abweichende Entgelte festlegen und bei sozialer Härte auch teilweise bzw. gänzlich auf ein Entgelt verzichten (z.B. bei Alphabetisierungs- und niedrigschwelligen Sprachkursen) Die jeweilig festgesetzten Entgelthöhen sind prüffähig zu dokumentieren. Ermäßigte Entgelte können besonders in Betracht kommen, wenn dadurch die Durchführung experimenteller und innovativer Veranstaltungen gesichert oder wesentlich erleichtert werden kann.Seite 7 von 8 Anlage 3 zur Vorlage Honorarrichtlinien der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn Unterrichtsbereich (neu) Honorar je Doppelstunde (90 Minuten) EURO Allgemeinbildende Kurse bis zu 46,00 52,00 Sprach- und Deutschkurse Deutschkurse Sprachkurse (Fremdsprachen) bis zu 50,00 60,00 56,00 Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen (inkl. Korrekturpauschale), Kurse mit erhöhten Anforderungen an den Dozenten Führungen (je Führung, max. 3 Zeitstunden) Bildungsurlaube bis zu 56,00 64,00 Leitung von Studienfahrten und Exkursionen (je Tag) bis zu 100,00 Vorträge (je Vortrag) bis zu 250,00 Ausfallentschädigung für Vorträge bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 50% des Honorars Für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Kurse wird das vorgeschriebene Mindesthonorar gezahlt. Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht erstattet. Für Dozent*innen, die nicht aus der Region Bonn kommen, können auf Antrag die Fahrtkosten erstattet werden. Die VHS-Leitung kann im begründeten Einzelfall ein höheres Honorar festsetzen. Begründete Einzelfälle können z.B. sein: besonders qualifizierte Dozent*innen für entsprechende Kurse, besonders hoher Vorbereitungsaufwand.Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de