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232120 · Beschlussvorlage

Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn

Nummer
232120
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Kulturausschusses 31.10.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
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  1. 232120-02 ST Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn
  2. 232120-01 ST Änderung des Entgelttarifes und der Honorarordnung der Volkshochschule Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
232120
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
43 Leistungszentrum Volkshochschule Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Änderung des Entgelttarifes und der
Honorarordnung der Volkshochschule Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 09.04.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die 13. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der
Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
2. Die Honorarrichtlinien der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn werden
zum 01.06.2024 wie folgt geändert:
(Honorare in EUR für eine Doppelstunde = 90 Minuten)
a) Allgemeinbildende Kurse:
streiche: „bis zu 46,00“ setze: „bis zu 52,00“
b) streiche: „Deutsch und Sprachkurse: bis zu 50,00“
setze: „Deutschkurse bis zu 60,00“
setze: „Sprachkurse (Fremdsprachen) bis zu 56,00“
c) Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen:
ergänze: „Bildungsurlaube“
streiche: „bis zu 56,00“ setze: „bis zu 64,00“
Begründung
Diese Vorlage leistet auch einen Beitrag zum Prozess der strukturellen
Haushaltskonsolidierung (DS-Nr. 231491), den die Verwaltung aktuell im
Auftrag der Politik durchführt. Die Verwaltung wird unter der genannten DS-Nr.
fortlaufend über den Prozess und die Ergebnisse berichten.
Entgelttarif und Honorarrichtlinien wurden letztmalig zum 01.01.2017 geändert.Seite 1 von 8
Seite 2
Die Anpassungen sollen beginnend ab dem 2. Semester 2024
(Buchungsbeginn ab dem 19.6.2024) umgesetzt werden. Zum geplanten
Doppelhaushalt 2025/2026 gelten sie dann ganzjährig. In einer zweiten Stufe
sollen zum Haushalt 2027/2028 weitere Anpassungen vorgenommen werden,
die dem Rat zum gegebenen Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt werden.
Honorarrichtlinien:
Im Rahmen des Qualitätsmanagements, welches vom Weiterbildungsgesetz
NRW für geförderte Einrichtungen vorgeschrieben ist, ist die Volkshochschule
Bonn gehalten, qualifizierte Dozent*innen zu beschäftigen. Auf Grund des
demografischen Wandels und der großen Konkurrenz fällt es zunehmend
schwer, gute Dozent*innen zu finden, die für das bisher gezahlte Honorar bereit
sind, zu unterrichten. Hinzu kommt, dass im Bereich der Deutschkurse durch
die Flüchtlingssituation ein immens hoher Bedarf an Deutsch-Lehrkräften
entstanden ist. Dadurch ist es erforderlich, insbesondere die Honorare im
Deutschbereich überproportional anzuheben, so dass die o.g. redaktionelle
Aufteilung (Deutsch/Fremdsprachen) nötig wird.
Zum Vergleich: In den Integrationskursen, die vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, liegen die Honorare bei 42,23 Euro
(Stand 31.01.2024) je Unterrichtseinheit (UE) bzw. bei 84,46 Euro je
Doppelstunde.
Aufgrund der Coronapandemie zeichnen die Ergebnisse der letzten drei Jahre
ein verzerrtes Bild, und eine Berechnung erwarteter Mehrausgaben für die
vorgeschlagene Maßnahme ist schwierig. In Verbindung mit den
davorliegenden Jahren ist im Wege einer Mischkalkulation bei sonst gleichen
Rahmenbedingungen mit Mehrausgaben i.H.v. ca. 50.000 EUR zu rechnen.
Die Verwaltung schlägt vor, die geänderte Honorarrichtlinie ab 01.06.2024, zum
Start des 2. Semesters 2024, in Kraft treten zu lassen.
Entgelttarif:
Durch den Umzug ins Haus der Bildung hatte sich die Ausstattung der meisten
Seminarräume der Volkshochschule bereits erheblich verbessert.
Um die oben dargestellten Mehrausgaben für Honorare und zusätzlich
allgemeine Kosten abzudecken sowie gleichzeitig den qualitativen Standard zu
erhalten, sollen die Entgelte ab dem 2. Semester 2024 und für die folgenden
Haushaltsjahre 2025/2026 um durchschnittlich etwas mehr als fünfzehn
Prozent angehoben werden.
Auch hier ist vor dem Hintergrund der Pandemie-Jahre eine berechnende
Prognose äußerst schwierig. Es wurde ebenfalls eine Mischkalkulation erstellt,
die auch die Jahre vor 2020 mitberücksichtigt.
Zusätzlich soll das sogenannte An- bzw. Abmeldeentgelt einmalig zum 2.
Semester 2024 von 6,10 Euro auf pauschal 7,00 Euro erhöht werden.
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist der Verbraucherpreisindex in
Deutschland im Zeitraum von 2017 (letzte Entgelterhöhung) bis Anfang 2024
um über 20 Punkte gestiegen. Die Nominallöhne entwickelten sich zwar nichtSeite 2 von 8
Seite 3
ganz in gleicher Weise, jedoch liegen diese insgesamt über den Zeitraum
betrachtet auf einem ähnlichen Niveau, so dass die Reallöhne derzeit nur
knapp unter dem Ausgangswert von 2017 liegen. Durch diese Entwicklung sind
praktisch auf allen Ebenen Mehraufwendungen angefallen (Löhne und Gehälter
sowie Sachkosten etwa für Unterrichtsmaterialien oder Papier für die
Programmhefterstellung), die sich auch im Entgelttarif widerspiegeln sollten.
Durch eine Erhöhung der Teilnehmer*innenentgelte wird allerdings die
Möglichkeit der Teilhabe an lebenslanger und lebensbegleitender Bildung,
insbesondere für ohnehin schwächere Einkommensgruppen, zusätzlich
erschwert. Bereits aktuell liegen die Kursgebühren (Stichproben in
unterschiedlichen Fachbereichen) der VHS Bonn auf dem gleichen oder leicht
höheren Niveau ähnlich gearteter Kursangebote der VHS Köln und
umliegender Volkshochschulen. Man muss jedoch davon ausgehen, dass es
auch dort zeitnah zu Anpassungen kommen wird.
Zudem ist die Kaufkraft in Bonn generell überdurchschnittlich hoch. Nach
Angaben des Jahreswirtschaftsberichts der Stadt Bonn liegt diese bei über 112
Punkten (Bundesdurchschnitt = 100).
Inflationsbedingt muss generell damit gerechnet werden, dass es zunehmend
auch im Bereich der Weiterbildung zu vorsichtigerem Buchungsverhalten
kommen wird. Dieser Effekt könnte durch die vorgenannte Kostenerhöhung
verstärkt werden.
In der gesamten Kalkulation muss darum berücksichtigt werden, dass die
Anmeldezahlen zurückgehen könnten. Grob geschätzt wurde ein Rückgang der
Anmeldezahlen um ca. zehn Prozent einkalkuliert, da sich viele Teilnehmende
nach der Entgelterhöhung gut überlegen werden, ob sie sich die geplante
Weiterbildung noch leisten können oder leisten möchten.
Die genaue Ermittlung des Konsolidierungsbetrags ist zudem aus heutiger
Sicht schwierig, da es mehrere unterschiedliche Kurstypen gibt. Beispielsweise
werden die Entgelte bei Sprachkursen je nach Teilnehmerzahl in zwei
Gruppengrößen gestaffelt und außerdem in "normale" Sprachkurse,
Bildungsurlaube und etwa Prüfungskurse differenziert. Hierbei werden jeweils
unterschiedliche Entgelte berechnet und entsprechend dazu variierende
Honorare. Zudem sind Rundungsdifferenzen glattzustellen, damit nicht zu
viele unübersichtliche Beträge entstehen.
Mit den vorgelegten Entgelttarifen wird wie bisher ein Rahmen festgelegt, in
dem sich die VHS entsprechend der unterschiedlichen Kurstypen,
Teilnehmerzahlen usw. (s.o.) bewegen wird.
In Summe könnte sich eine jährliche Mehreinnahme im Haushaltsplan
2025/2026 i.H.v. ca. 95.000 EUR ergeben. Bei der Verrechnung mit den oben
dargestellten Mehrausgaben im Bereich der Honorare ergibt sich somit bei
sonst gleichbleibenden Rahmenbedingungen eine Verringerung des
Zuschussbedarfs für die Volkshochschule um etwa 45.000 EUR jährlich. Im
Haushaltsjahr 2024 könnten die Mehreinnahmen noch bei ca. 22.500 Euro für
das zweite Semester liegen.
Der Entgelttarif und die Honorarrichtlinien mit den gekennzeichneten
Änderungen sind in den Anlagen 2 und 3 abgedruckt.Seite 3 von 8
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04 Kultur und Wissenschaft 1.04.04 Volkshochschule
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.026.000
1.026.000
1.026.000
141800404/
70.1900
2024
2025
2026
25.000
50.000
50.000
Deckung durch
Mehreinnahmen,
Haushaltsplanung
2025/2026
Einzahlungen /
Erträge
-2.000.000
-2.000.000
-2.000.000
141800404/
64.1000
2024
2025
2026
-47.500
-95.000
-95.000
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlage 1 Entgeltordnung VHS (öffentlich)
2 Anlage 2 Entgelttarif VHS (öffentlich)
3 Anlage 3 Honorarrichtlinien VHS (öffentlich)Seite 4 von 8
Anlage 1
13. Änderung der Entgeltordnung
für die Volkshochschule der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 41 Abs. 1
Buchst. i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV NRW. S. 490) folgende
Änderungen der Entgeltordnung der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn beschlossen:
I. Der Entgelttarif zur Entgeltordnung der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn, zuletzt
geändert durch Ratsbeschluss vom 27. Oktober 2016, wird wie folgt geändert:
1. In der Tarif-Nr. 1 (Anmeldung und fristgerechte Abmeldung)
wird die Entgelthöhe von „6,10“ durch „7,00“ ersetzt.
2. In der Tarif-Nr. 2 (Kurse je Doppelstunde)
wird die Entgelthöhe von „6,00 – 18,00“ durch „6,00 – 21,00“ ersetzt.
3. In der Tarif-Nr. 3 wird die Angabe „6,00 – 18,00“ durch die Angabe
„7,00 – 21,00“ ersetzt.
4. Bei den „Anmerkungen zu Tarif-Nrn. 2-4“ wird die Angabe „6,00“ durch „7,00; bei
Deutschstandardkursen 7,00“ ersetzt.
II. Die vorstehenden Änderungen treten mit Wirkung vom 01. Juni 2024 in Kraft.Seite 5 von 8
Anlage 2 zur Vorlage
Entgelttarif der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn
Nr. Bemessungsgrundlage
Entgelt
EURO
1 Anmeldung und fristgerechte Abmeldung (Stornierung) je Kurs 6,10
7,00
2 Kurse je Doppelstunde (90 Minuten, Mindestteilnehmerzahl 5)
Die Entgelte werden individuell nach folgenden Kriterien festgelegt:
 Anzahl der Teilnehmenden
 Größe / Ausstattung des Raumes
 Höhe der Bezuschussung durch Dritte
 Höhe Dozent*innenhonorar
 Prüfungsaufwändige Kurse
 Intensität der Betreuung
6,00 – 18,00
7,00 – 21,00
3 Einzelveranstaltungen und Kurzseminare bis 4 Stunden
(je Veranstaltung je nach Dauer)
6,00 – 18,00
7,00 – 21,00
4 Für eintägige Studienfahrten wird das Entgelt unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Kosten festgesetzt.
Mehrtägige Studienfahrten werden durch Veranstalter vermittelt, die i.S. des
Reisevertragsrechtes haftungspflichtig sind.
Die VHS erhebt eine Verwaltungspauschale von mindestens 10% bis max.
20%.
Anmerkungen zu den Tarif-Nrn. 2-4:
Die Tarif-Nrn. 2-4 gelten für Veranstaltungen im Aufgabenbereich der
Weiterbildung nach § 3 WbG NW.
Für Kurse, die der Grundversorgung nach § 11 WbG NW dienen, soll in der
Regel das Mindestentgelt von 6,00 7,00 EUR; bei Deutschstandardkursen
7,00 EUR angesetzt werden.
Für Veranstaltungen nach den Nummern 2-4 außerhalb des
Aufgabenbereichs der Weiterbildung nach § 3 WbG NW sind grundsätzlich
kostendeckende Entgelte anzusetzen. Soweit es sich um Angebote in
Bereichen handelt, die auch von Sportvereinen, Kunstschulen und
kommerziellen Anbietern vorgehalten werden, sind die Ziele der städtischen
Sport-, Kultur- und Wirtschaftsförderung zu beachten.Seite 6 von 8
5 Eine Ermäßigung von 30 % des Teilnehmer*innenentgeltes erhalten:
 Schwerbehinderte im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes
 Schülerinnen / Schüler / Au-pair
 Studentinnen / Studenten
 Auszubildende
 Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilligen
Ökologischen Jahr (FÖJ) sowie am Bundesfreiwilligendienst
 Neubürgerinnen/Neubürger für den ersten Kurs bei der VHS
 Inhaberinnen/Inhaber der NRW-Ehrenamtskarte
Die Anmeldegebühren sind in voller Höhe zu zahlen.
Inhaberinnen/Inhaber von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn
zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis)
erhalten auf die Teilnehmerentgelte eine Ermäßigung gemäß den
jeweiligen Richtlinien. Die Anmeldegebühren sind in voller Höhe zu zahlen.
Ermäßigungen für die Teilnahme an Studienfahrten und Exkursionen
werden nicht gewährt
6 Die Festsetzung der Entgelte nach den Tarif-Nrn. 2, und 5 trifft die
Leiterin/der Leiter der Volkshochschule. Sie/Er kann in zu begründenden
Einzelfällen abweichende Entgelte festlegen und bei sozialer Härte auch
teilweise bzw. gänzlich auf ein Entgelt verzichten (z.B. bei
Alphabetisierungs- und niedrigschwelligen Sprachkursen) Die jeweilig
festgesetzten Entgelthöhen sind prüffähig zu dokumentieren. Ermäßigte
Entgelte können besonders in Betracht kommen, wenn dadurch die
Durchführung experimenteller und innovativer Veranstaltungen gesichert
oder wesentlich erleichtert werden kann.Seite 7 von 8
Anlage 3 zur Vorlage
Honorarrichtlinien der Volkshochschule der Bundesstadt Bonn
Unterrichtsbereich (neu)
Honorar je Doppelstunde
(90 Minuten) EURO
Allgemeinbildende Kurse bis zu 46,00
52,00
Sprach- und Deutschkurse
Deutschkurse
Sprachkurse (Fremdsprachen)
bis zu 50,00
60,00
56,00
Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen
(inkl. Korrekturpauschale),
Kurse mit erhöhten Anforderungen an den Dozenten
Führungen (je Führung, max. 3 Zeitstunden)
Bildungsurlaube
bis zu 56,00
64,00
Leitung von Studienfahrten und Exkursionen (je Tag) bis zu 100,00
Vorträge (je Vortrag) bis zu 250,00
Ausfallentschädigung für Vorträge bei zu geringer
Teilnehmerzahl
bis zu 50% des
Honorars
Für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Kurse
wird das vorgeschriebene Mindesthonorar gezahlt.
Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht erstattet. Für Dozent*innen, die nicht aus
der Region Bonn kommen, können auf Antrag die Fahrtkosten erstattet werden.
Die VHS-Leitung kann im begründeten Einzelfall ein höheres Honorar festsetzen.
Begründete Einzelfälle können z.B. sein: besonders qualifizierte Dozent*innen für
entsprechende Kurse, besonders hoher Vorbereitungsaufwand.Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 22:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de