232118 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Sachstand Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im SGB
Kerndaten
- Nummer
- 232118
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des LA Umsetzung Orga SG Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232118 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Aktueller Sachstand Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im SGB Beratungsfolge Lenkungsausschuss Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im SGB 16.11.2023 Aktuelle Informationen der Verwaltung Mitteilung: Die Verwaltung berichtet mit beigefügter Präsentation zum aktuellen Sachstand bei der Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsunter- suchung im SGB. Anlage/n 1 Projektsachstandsinformation (öffentlich)Seite 1 von 22 #KommunenGemeinsamgeStalten#KommunenGemeinsamgeStalten Projektsachstandsinformation Sitzung des Lenkungsausschusses am 16. November 2023 16.11.2023 | Thomas Janssen, Julian RascheSeite 2 von 22 2© KGSt 01 Sachstand im Projekt 02 Wesentliche Merkmale einer möglichen neuen Struktur 03 Blickpunkt Prozesse 04 Weiterer Fahrplan AgendaSeite 3 von 22 #KommunenGemeinsamgeStalten Sachstand im Projekt01Seite 4 von 22 4© KGSt Aktivitäten seit der letzten Sitzung des Lenkungs- ausschusses Die Struktur des SGB auf Basis der „Nutzerorientierten“ Aufstellung ist in zwei Workshops der PSG weiter konkretisiert worden. Die Anlaufstelle ist als Richtungsentscheidung innerhalb des laufenden Teilprojektes durch die Projektsteuerungsgruppe weiter definiert worden. Aufgrund eines Personalausfalls auf der Beraterseite konnte das Teilprojekt „Betreiberverantwortung“ erst verzögert begonnen werden. Weitere AG ´en haben baufachliche Prozesse im Status Quo aufgenommen und die Problemlagen herausgearbeitet. Auch sind erste Vorschläge für Optimierungen aus der gemeinsamen Arbeit heraus entstanden. Unabhängig hiervon läuft die Weiterentwicklung des CAFM- Programms „Wave“ weiter und bildet ebenfalls auch die Grundlage für prozessuale Verbesserungen.Seite 5 von 22 #KommunenGemeinsamgeStalten 02 Wesentliche Merkmale einer möglichen neuen StrukturSeite 6 von 22 6© KGSt Der Status Quo der Struktur beim SGB weist Optimierungsbedarf auf Insbesondere die Zusammenarbeit von 85-2 und 85-3 ist nicht optimal Das Projektgeschäft und die Bauunterhaltung arbeiten im Kern unabhängig voneinander. Somit gehen im Tagesgeschäft wichtige Informationen verloren Die Fachämter als Kunden haben so mehrere Ansprechpartner für ihre Belange, wobei die Abgrenzung der Zuständigkeiten im SGB für Außenstehende nicht immer eindeutig ist Das SGB verfügt heute über eine Mischform aus funktionaler Aufstellung (Trennung 85-2 und 85-3), verfügt aber auch bereits über Nutzerorientierte Ansätze (z.B. Bäder oder Sonderobjekte)Seite 7 von 22 7© KGSt Der Lösungsansatz der „Nutzerorientierten Aufstellung“ beinhaltet folgende Leitlinien Es verbleiben weiterhin Geschäftsbereiche, die zukünftig allerdings „Produktbereiche“ steuern und verantworten und sich nicht mehr nach funktionaler Gliederung aufstellen. Die „Produktbereiche“ bilden die Verwaltungsbereiche ab, spiegeln diese im SGB und sorgen dafür, dass die Fachämter als Kunden für alle Belange über eine klare Ansprechpartner- struktur im SGB verfügen. Die Geschäftsbereichsleitungen als Produktverantwortliche haben dabei die Ergebnis- und Ressourcenverantwortung für ihren Produktbereich. In den Produktbereichen werden alle baufachlich notwendigen Funktionen für das Projekt- geschäft sowie die geplante Bauunterhaltung gebündelt. Die Kette von „Planen, Bauen und Betreiben“ wird somit geschlossen und liegen in der Steuerungsfunktion des jeweiligen Produktbereiches. Somit wird eine optimierte, objektbezogene Steuerung unterstützt und die Informations- flüsse zwischen den Funktionen deutlich verbessert, ohne die fachlichen Funktionen zu „verwischen“ Die „Nutzerorientierte“ Aufstellung greift die heutigen Handlungsbedarfe gezielt auf!Seite 8 von 22 8© KGSt Ein zweites zentrales Merkmal dieser Neuaufstellung ist die sog. „funktionskomplette Einheit“ Um die Verantwortlichkeit für einen Produktbereich vollumfänglich wahrnehmen zu können, muss eine GBL den kompletten Zugriff auf die Ressourcen haben. In einer funktionalen Aufstellung ist nicht selten gerade der an Bedeutung wachsende Bereich der Haustechnik (TGA) sogar als eigener Organisationsbereich aufgestellt In der Folge müssten für Projekte oder Maßnahmen Anfragen nach Ressourcen an einen GB TGA gerichtet werden – die eigene Steuerung ist ausgehebelt Ansatz: die sog. „Funktionskomplette Einheit“, d.h. neben dem Projektgeschäft und der Bauunterhaltung auch die zentralen haustechnischen Gewerke (gerade Elektro sowie Heizung / Lüftung / Sanitär) in den Produktbereichen mit integrieren allerdings ist übergreifender fachlicher Austausch zu organisieren. Baufachliche Steuerung aus einer Hand!Seite 9 von 22 9© KGSt Bei Mischnutzungen in den Liegenschaften sind klare Zuordnung vorzunehmen Die zukünftige Struktur des SGB lebt von der Eindeutigkeit / Klarheit in der Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Eine Reihe von Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des SGB weisen allerdings Mischnutzungen aus, das heißt die Art der Objekte würde dafür sorgen, dass verschiedenen Produktbereiche angesprochen wären. Prägnante Beispiele sind Schulsporthallen, die einer Schulliegenschaft zugeordnet sind, aber zugleich auch für den Produktbereich Sport eine fachliche Funktion beinhalten. Ebenso sind vereinzelt Kindertageseinrichtungen auf Schulgelände heute zu finden • Ansatzpunkt: Alle Objekte sind dem Produktbereich zuzuordnen, in dem die überwiegende Nutzung abgebildet ist = Schulsporthallen wären dann grundsätzlich dem Produktbereich Schule zuzuordnen. Dagegen wären freie Sportanlagen dem Produktbereich Sport zuzurechnen!Seite 10 von 22 10© KGSt Was könnte sich strukturell in einem produktorientierten Geschäftsbereich wiederfinden? – am Beispiel Schule Betriebsleitung Abteilung Bezirk ! GB Schule I Bezirk 1 Hochbau (Architekten) Bauunterhaltung (geplant + ungeplant) TGA (E / HLS) …. OV / OM macht Begehung, Instandhaltungsplanung, Maßnahmensteuerung, etc. SB führen Maßnahmen durch (geplant / ungeplant was über die Anlaufstelle hinausgeht) Projektleitungen verantworten HOAI-LP; Beratung der Fachämter im Vorfeld, Bauherrenfunktionen, Steuerung von Büros / Fachplanern, etc.Seite 11 von 22 11© KGSt Welche Vorteile wären mit einer solchen strukturellen Richtung verbunden? 1. Das SGB erhielte eine klare Verantwortungs- und Steuerungsstruktur und spiegelt somit die Fachämter, die somit über eindeutige Ansprechpartner verfügen. 2. Der Bereich Schule ist von seiner Bedeutung und seinem Umfang so prägend, dass eine Doppelung (GB Schule 1+2) zu einer schlagkräftigeren Steuerung aufgrund geringerer Leitungsspannen und kleineren Einheiten führen würde. 3. Funktionskomplette Einheiten würden für kurze Informations- und Abstimmungswege sorgen, den GBL eine direkte Steuerungsmöglichkeit erlauben und somit Reibungsverluste in der Ressourcensteuerung vermeiden. 4. Die Mitarbeitenden blieben trotz der Umstellung auf Produktbereiche in ihren fachlichen Kernfunktionen (Projektgeschäft, BU) weiter tätig, so dass ein effektiver Ressourceneinsatz weiterhin möglich ist. 5. Die räumliche Aufstellung im Produktbereich Schule würden kurze Wegezeiten und Kontinuität in der Objektkenntnis im Zuständigkeitsbereich schaffen. 6. Das Herausziehen übergreifender Servicebereiche wie etwa der Anlaufstelle (für ungeplante BU) würde für eine klare Akzentuierung dieses wichtigen Bereiches für die Nutzer sorgen!Seite 12 von 22 12© KGSt Noch offene Klärungs- bzw. Gestaltungsbedarfe Sind die übrigen Produktbereiche (außer Schule und Bäder) mit Blick auf steuerbare Einheiten analog der Argumente im Schulbereich ebenso in verschiedene Geschäftsbereiche aufzugliedern? Lassen sich alle übergreifenden betrieblichen und technischen Serviceleistungen (z.B. Hausmeister, Reinigung, Anlaufstelle, Prüfungen) in einem GB Infrastruktur bündeln? Sollte - in dessen Folge – sich der GB Zentrale Dienste auf seine kaufmännisch- administrativen Aufgaben konzentrieren? Ist eine Bündelung von Klimaschutzmanagement und Energiemanagement sinnvoll? Kommt der übergreifende Character der Aufgaben im Stabsbereich am besten zur Wirkung? … Die Feinstrukturierung muss noch vorgenommen werden!Seite 13 von 22 #KommunenGemeinsamgeStalten 03 Blickpunkt ProzesseSeite 14 von 22 14© KGSt Folgende Teilprojekte und Prozess-AG ´en erarbeiten aktuelle Lösungsvorschläge 1. Begleitung des Teilprojektes Anlaufstelle zur Finalisierung und Entscheidung 2. Aufsetzen des Teilprojektes „Betreiberverantwortung“ als Überleitung aus dem bisherigen Teilprojekt „Objektverantwortung“ 3. Bedarfsformulierung und -abstimmung mit den Nutzern („Leistungsphase 0“) 4. Planungs- und Bauprozess HOAI-LP 1-9 (unter Einbeziehung der Betreibersicht) 5. Übergabe Projekt in Bestand / Gewährleistungsverfolg 6. Klärung Schnittstelle / Aufgabenprofil Bauherrenvertretung / Projektsteuerung Erste Workshops im September und Oktober – in der kw 47 und 48 weitere Runden zur Ausarbeitung von LösungsvorschlägenSeite 15 von 22 15© KGSt Für das Teilprojekt Anlaufstelle wurde eine Richtungsentscheid- ung getroffen, die die bisherigen Arbeiten konkretisiert (1v2) Die Anlaufstelle koordiniert die Schadens- und Störungsmeldungen (unvorhergesehene Maß- nahmen, Interimslösungen, kurzfristige Maßnahmen zum Erhalt der Funktion) zur ungeplanten BU – keine Zentrale Servicestelle! Die Anlaufstelle ist nicht nutzerorientiert, sondern übergreifend aufzustellen. Die Zuständigkeit gilt für alle Objekte des SGB bis auf definierten Ausnahmen Die Anlaufstelle bedient sich zur Abwicklung eines Handwerkerpools. Ziel: Etablierung und Start Anfang 2024. Die Meldungen sollen elektronisch über ein Ticketsystem als Modul im Programm Wave zur verbesserten Dokumentation eingehen. Dafür füllen die Hausmeister bzw. definierte Nutzer- gruppen Formularmasken aus. Die Einführung soll zunächst in einem Pilotbereiches erfolgen. Die bisherigen Wertgrenzen (bis 1.500 € netto, jährlich über 8.000 Meldungen) des Front Office werden mit Blick auf die Baukostenentwicklung als anpassungsbedürftig eingestuft. Eine Anhebung der Grenze ist vorzusehen.Seite 16 von 22 16© KGSt Für das Teilprojekt Anlaufstelle wurde eine Richtungsentscheid- ung getroffen, die die bisherigen Arbeiten konkretisiert (2v2) Struktur der Anlaufstelle: Auf Basis der definierten Aufgabenkataloge und Zuständigkeiten der HM grenzt die Anlaufstelle die eingehenden Meldungen dahingehend ab und leitet die durch die HM zu bearbeitenden Aufträge direkt an diese weiter. Anlaufstelle Handwerker- poolHausmeister Setzt den Pool für die ungeplante BU ein Rahmen- vertrags- partner Anlaufstelle grenzt die Meldungen zu den HM- Aufgaben ab Anlaufstelle kann auf Kontingente für die ungeplante BU zurückgreifen Ziel: Entlastung im SGB durch eine gute funktionierende Serviceeinheit auf der Basis des bisherigen Front Office!Seite 17 von 22 17© KGSt Aus den Arbeiten in den laufenden AG én können folgende Ausblicke gegeben werden – hier AG Betreiberverantwortung DIN-Normen / GEFMA-Richtlinien geben eine Vielzahl an Vorgaben für Verkehrssicherungs-/Prüfpflichten etc. vor mehr als 100 einschlägige Prüffelder Das SGB verfügt über das Regelwerk-Informationssystem (REG-IS) über den aktuellen Pflichtenkatalog. Neben einer Wartung-/Prüforganisation sind insbesondere die Hausmeister in der Wahrnehmung gefordert. Deren Prüf- und Dokumentationsaufgaben erfolgen heute unsystematisch. Ansatz: Abbildung der Dokumentation im CAFM / Zugriff auf Gebäudedaten (Eigentümerschaft, Vertragslagen, Gewährleistung, etc.) Ziel: Arbeitshilfen / Checklisten für die HM entwickeln, dies IT-bezogen abbilden und die Organisation dazu definieren. Den „Mythos Betreiberverantwortung“ runterbrechen auf pragmatische Arbeitshilfen für den Alltag und für die Rechtssicherheit in der OrganisationSeite 18 von 22 18© KGSt In einzelnen Ämtern liegen heute bereits gute Grundlagen für die Bedarfsplanung vor (Schulen mit Raumprogrammen; Kita mit „Bonner Modell“). es liegt kein klarer Verfahrensweg zur Bedarfsformulierung und Abstimmung mit dem SGB vor. Impulse für eine Bedarfsplanung kommen aus übergeordneten Zielen (z. B. Schulent- wicklungsplanung). Sie werden heute noch nicht ausreichend als „Frühwarnfunktion“ genutzt. Das Fachamt ist als Bedarfsträger für die Formulierung und Legitimierung eines Bedarfes verantwortlich – umfassende Hilfestellung des SGB in baufachlichen Fragen gesucht! Die Inhalte dessen, was als Ergebnis der Bedarfsformulierung seitens eines Bedarfsträgers an der SGB zu übergeben sind, sind aktuell nicht eindeutig formuliert. Die sog. „Leistungsphase 0“ definiert den Bedarf. Theoretischer Überbau ist der Ansatz nach dem Lebenszyklus eines Objektes Eine Bedarfsplanung nach der DIN 18205 definiert eindeutig den Ablauf der Bedarfsplanung und den jeweilige Verantwortlichkeiten.Seite 19 von 22 19© KGSt Aus den Arbeiten in den laufenden AG én können folgende Ausblicke gegeben werden – hier AG LP 1-9 / Übergabe Für die Übergabe nach Abschluss eines Projektes in den Bestand zurück liegen im SGB entsprechende Checklisten und Formulare vor der Informationsfluss darüber zwischen den Beteiligten ist zu verbessern Ansatzpunkt hier auch die zukünftige „Nutzerorientierte“ Aufstellung Auch für die Aufgaben im Projektmanagement liegen im SGB eine Reihe an Hilfsmitteln und Verfahrensanweisungen vor (z.B. ein Projekthandbuch mit Standardabläufen, Checklisten) Die Information darüber und der Umgang damit ist noch nicht an alle Mitarbeitenden herangetragen Aufgaben in Bezug auf Bauherrenaufgaben und Projektsteuerung wurden durch eine interne Arbeitsgruppe erhoben und befinden sich gerade in der Auswertung Ziel: bessere Abgrenzung zu externen Steuerern, was immer wieder Gegenstand von Reibungsverlusten ist. Ansatzpunkte zur Optimierung liegen u.a. in der Digitalisierung, z.B. Datenräume mit externen Planern, einheitliche Projekträume Organisatorische Optimierungen könnten ggf. in einer stärkeren Arbeitsteiligkeit zwischen den technischen Stellen und „back offices“ in Bezug auf administrative Aufgaben (z.B. bei Fördermitteln, im Zuge von Vergaben an Büros, Nachtragsabwicklung, etc.) liegen Ziel: Entlastung der technischen Stellen Die Arbeiten in den AG ´en werden sukzessive als Diskussions- und Entscheidungsvorschlag für jeweilige Richtungsentscheidungen fokussiertSeite 20 von 22 #KommunenGemeinsamgeStalten 04 Weiterer FahrplanSeite 21 von 22 21© KGSt Ausgestaltung der Anlaufstelle gemäß der Richtungsentscheidung und offener Punkte Vorbereitung von Richtungsentscheidungen in den Prozess-AG ´en und Entscheidung in der PSG Weitere Ausgestaltung der “Nutzerorientierten Struktur” Die nächsten Schritte Laufende Kommunikation von Ergebnis- und Verfahrensständen ins Haus hinein. Ergebnisvorlage für die kommende Sitzung des LenkungsausschussesSeite 22 von 22
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de