232115-02 · Mitteilungsvorlage
CDU-Antrag: Feuerwehrzufahrt Wendehammer Sebastianusweg
Kerndaten
- Nummer
- 232115-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 10.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 232115-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Antrag: Feuerwehrzufahrt Wendehammer Sebastianusweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat geprüft, ob zum einen die brandschutztechnischen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen vorliegen und ob im Wendehammer des Sebastianuswegs ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden kann. Bei dem auf den Bildern zu sehenden Tor scheint es sich aus Sicht der Verwaltung nicht um eine offizielle Feuerwehrzufahrt zu handeln. Im System der Feuerwehr ist mit dieser Anschrift keine offiziell genehmigte Zufahrt gelistet. Zudem gibt es in diesem Bereich kein Objekt, das eine Freihaltung der Fläche für den Brandschutz erforderlich macht. Weiterhin besitzt das Schild keine amtliche Kennzeichnung, weshalb auch kein gesetzliches Halt- und Parkverbot nach § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) begründet wird. Zuletzt ist anzumerken, dass die vermeintliche Zufahrt augenscheinlich nicht nach den Musterrichtlinien über Flächen für die Feuerwehr hergestellt wurde. Da sich unmittelbar hinter dem Tor ein gekennzeichneter Parkplatz befindet, wurden auch die bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten geprüft. Der Feuerwehrzugang ist eindeutig von der Venner Straße aus genehmigt. Und unter Punkt 28 der Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung steht, dass die notwendigen Stellplätze ebenfalls von der Venner Straße aus anzufahren sind. Daher handelt es sich auch nicht um eine Grundstückszufahrt, die zwingend freizuhalten ist. Ein Wendehammer ist grds. eine Verbreiterung der Sackgasse, die für den Wendevorgang von Fahrzeugen vorgesehen ist. Die StVO sieht kein generelles Parkverbot im Wendehammer vor. Allerdings gelten die generellen Vorschriften, die unter anderem das Parken an engen Straßenstellen untersagen. Die Verwaltung kann situationsabhängig individuell Halt- und Parkverbote festlegen, wenn bspw. die Müllabholung durch bonnOrange AöR wegen parkender Fahrzeuge nicht gewährleistet werden kann. Nach Aussagen von bonnOrange AöR gibt es vermehrt Probleme im Arbeitsablauf durch abgestellte Fahrzeuge, weshalb die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots grundsätzlich möglich ist. Daher wird die Verwaltung ein eingeschränktes Haltverbot für den Bereich des Wendehammers im Sebastianusweg anordnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de