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232115-02 · Mitteilungsvorlage

CDU-Antrag: Feuerwehrzufahrt Wendehammer Sebastianusweg

Nummer
232115-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232115 CDU-Antrag: Feuerwehrzufahrt Wendehammer Sebastianusweg

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232115-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Antrag: Feuerwehrzufahrt Wendehammer
Sebastianusweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat geprüft, ob zum einen die brandschutztechnischen und
bauordnungsrechtlichen Bestimmungen vorliegen und ob im Wendehammer
des Sebastianuswegs ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden kann.
Bei dem auf den Bildern zu sehenden Tor scheint es sich aus Sicht der
Verwaltung nicht um eine offizielle Feuerwehrzufahrt zu handeln. Im System
der Feuerwehr ist mit dieser Anschrift keine offiziell genehmigte Zufahrt gelistet.
Zudem gibt es in diesem Bereich kein Objekt, das eine Freihaltung der Fläche
für den Brandschutz erforderlich macht. Weiterhin besitzt das Schild keine
amtliche Kennzeichnung, weshalb auch kein gesetzliches Halt- und Parkverbot
nach § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) begründet wird. Zuletzt ist
anzumerken, dass die vermeintliche Zufahrt augenscheinlich nicht nach den
Musterrichtlinien über Flächen für die Feuerwehr hergestellt wurde.
Da sich unmittelbar hinter dem Tor ein gekennzeichneter Parkplatz befindet,
wurden auch die bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten geprüft. Der
Feuerwehrzugang ist eindeutig von der Venner Straße aus genehmigt. Und
unter Punkt 28 der Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung steht, dass die
notwendigen Stellplätze ebenfalls von der Venner Straße aus anzufahren sind.
Daher handelt es sich auch nicht um eine Grundstückszufahrt, die zwingend
freizuhalten ist.
Ein Wendehammer ist grds. eine Verbreiterung der Sackgasse, die für den
Wendevorgang von Fahrzeugen vorgesehen ist. Die StVO sieht kein generelles
Parkverbot im Wendehammer vor. Allerdings gelten die generellen
Vorschriften, die unter anderem das Parken an engen Straßenstellen
untersagen. Die Verwaltung kann situationsabhängig individuell Halt- und
Parkverbote festlegen, wenn bspw. die Müllabholung durch bonnOrange AöR
wegen parkender Fahrzeuge nicht gewährleistet werden kann. Nach Aussagen
von bonnOrange AöR gibt es vermehrt Probleme im Arbeitsablauf durch
abgestellte Fahrzeuge, weshalb die Anordnung eines eingeschränkten
Haltverbots grundsätzlich möglich ist. Daher wird die Verwaltung ein
eingeschränktes Haltverbot für den Bereich des Wendehammers im
Sebastianusweg anordnen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de