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232114 · Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" vom 24.10.2012 in der Fassung vom 1.3.2023" für das Jahr 2023

Nummer
232114
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232114
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen gemäß den
"Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" vom
24.10.2012 in der Fassung vom 1.3.2023" für das
Jahr 2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und
Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen
Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“
in folgender Höhe:
Chöre und Gesangvereine: EURO
Bach Chor Bonn e.V. 500
Bonner Shanty-Chor 500
Chor der Marinekameradschaft Bonn von 1898 e.V. 500
Männerchor Friesdorf e.V. 500
Sängervereinigung 1854 Lannesdorf e.V. 500
Instrumentalvereine:
Bad Godesberger Kammerorchester e.V. 500
Förderverein R(h)einbläser e.V. 500
KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. (Musikzug) 500
Kirchenchöre:
Ev. Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg 360
Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360Seite 1 von 4
Seite 2
Schützenbruderschaften:
Sankt Andreas Schützenbruderschaft Rüngsdorf e.V. 300
St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem 1850 e.V. 300
Junggesellenvereine:
Oberdorfer Männerreih Mehlem 180
Heimatpflege:
Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. 4.180
Festausschuss Godesberger Karneval e.V. und dem Festausschuss
angeschlossene Vereine:
Festausschuss Godesberger Karneval 1938 e.V. 6.000
Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130
Große Karnevalsgesellschaft Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130
KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130
KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 130
KG Fidele Möhnen Lannesdorf 1935 e.V. 130
KG Kleffbotze e.V. Friesdorf 130
Rodderberg Funken e.V. 130
Bad Godesberger Hilfsorganisationen:
Freiwillige Feuerwehr Bonn – LZ Bad Godesberg 200
Freiwillige Feuerwehr Bonn-LZ Lannesdorf 200
Sonstige Vereinigungen:
Bürger.Bad.Godesberg e.V. 130
Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Bonn - Bad Godesberg e.V. 130
Imkerverein Bad Godesberg 130
Kunst & Kultur Bad Godesberg e.V (KuKuG) 130
Kunstverein Bad Godesberg e.V. 130
Ortsausschuss Friesdorf e.V. 130
Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130
Ortsausschuss Mehlem e.V. 130
Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130
Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130
Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130
Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130
Rüngsdorfer KulturBad e.V. 130
Jubiläum:
Chor der Marinekameradschaft Bonn von 1898 e.V. (125 Jahre) 250
verspätet eingegangene Anträge: (Datum der Antragstellung)
Sankt-Matthias-Bruderschaft Mehlem (1.11.2023) 300
Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. (6.11.2023) 130
2. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge 2023 im Stadtbezirk Bad
Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der
Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem
Kind gezahlt.Seite 2 von 4
Seite 3
Begründung
Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen
Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher
Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört
gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn
(Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der
Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad
Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat-
und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der
Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der
Forderung des Inklusiven Bonns - wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom
8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet.
Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen
im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 in der Fassung vom
01.03.2023 (DS-Nr. 22168742AA) kann den Vereinen, die bis zum 30.09.2023
einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss
gewährt werden.
Bei den gesondert aufgeführten Anträgen, die erst nach Antragsfrist gestellt
wurden, muss die Bezirksvertretung darüber entscheiden, ob dennoch ein
Zuschuss gewährt werden kann.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für Transferauszahlungen pro
Haushaltsjahr je 24.170 € (19.170 € + 5.000 €) zur Verfügung. Der
Festausschuss Godesberger Karneval (FAGK) hat bereits Anfang des Jahres
2023 einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € erhalten. Aus haushalts- und
abrechnungstechnischen Gründen erhält der FAGK beginnend mit dem
Kalenderjahr 2023 den Zuschuss bereits zu Beginn der Session und nicht wie
bisher erst zum Ende der jeweiligen Karnevalssession.
St. Martin: Den einzelnen Veranstaltern werden grundsätzlich für die
Durchführung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg
gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je
teilnehmendem Kind gezahlt. Somit werden für die diesjährigen Sankt-Martins-
Zuschüsse voraussichtlich etwa 2.500,00 € aufgewendet. Die Gesamtsumme
ist abhängig von der Höhe der bis zum 30. November 2023 einzureichenden
Anträge. Darüber hinaus werden auch die Zuschüsse zu den
städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen
aus dieser Finanzposition gezahlt.
Verwendungsnachweise werden erst ab einer Fördersumme von 500 Euro
gefordert und sind durch den Förderungsnehmer unaufgefordert bis zum
30.3.2024 einzureichen. Eine stichprobenartige Einholung von
Verwendungsnachweisen bei einer Fördersumme unter 500 Euro behält sich
die Bezirksverwaltung jedoch vor.
Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergangenen
Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss in den Haushaltsjahren 2023
und 2024 aus anderen Finanzpositionen der Produktgruppe ausgeglichen
werden.
Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131 verfügbar.Seite 3 von 4
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
EUR 24.170,00 110770131/
73.1000
2023 3.820,00 110770131/
721000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de