232114 · Beschlussvorlage
Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" vom 24.10.2012 in der Fassung vom 1.3.2023" für das Jahr 2023
Kerndaten
- Nummer
- 232114
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 232114 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" vom 24.10.2012 in der Fassung vom 1.3.2023" für das Jahr 2023 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in folgender Höhe: Chöre und Gesangvereine: EURO Bach Chor Bonn e.V. 500 Bonner Shanty-Chor 500 Chor der Marinekameradschaft Bonn von 1898 e.V. 500 Männerchor Friesdorf e.V. 500 Sängervereinigung 1854 Lannesdorf e.V. 500 Instrumentalvereine: Bad Godesberger Kammerorchester e.V. 500 Förderverein R(h)einbläser e.V. 500 KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. (Musikzug) 500 Kirchenchöre: Ev. Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg 360 Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360Seite 1 von 4 Seite 2 Schützenbruderschaften: Sankt Andreas Schützenbruderschaft Rüngsdorf e.V. 300 St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem 1850 e.V. 300 Junggesellenvereine: Oberdorfer Männerreih Mehlem 180 Heimatpflege: Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. 4.180 Festausschuss Godesberger Karneval e.V. und dem Festausschuss angeschlossene Vereine: Festausschuss Godesberger Karneval 1938 e.V. 6.000 Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130 Große Karnevalsgesellschaft Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130 KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130 KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 130 KG Fidele Möhnen Lannesdorf 1935 e.V. 130 KG Kleffbotze e.V. Friesdorf 130 Rodderberg Funken e.V. 130 Bad Godesberger Hilfsorganisationen: Freiwillige Feuerwehr Bonn – LZ Bad Godesberg 200 Freiwillige Feuerwehr Bonn-LZ Lannesdorf 200 Sonstige Vereinigungen: Bürger.Bad.Godesberg e.V. 130 Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130 Förderverein Freiwillige Feuerwehr Bonn - Bad Godesberg e.V. 130 Imkerverein Bad Godesberg 130 Kunst & Kultur Bad Godesberg e.V (KuKuG) 130 Kunstverein Bad Godesberg e.V. 130 Ortsausschuss Friesdorf e.V. 130 Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130 Ortsausschuss Mehlem e.V. 130 Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130 Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130 Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130 Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130 Rüngsdorfer KulturBad e.V. 130 Jubiläum: Chor der Marinekameradschaft Bonn von 1898 e.V. (125 Jahre) 250 verspätet eingegangene Anträge: (Datum der Antragstellung) Sankt-Matthias-Bruderschaft Mehlem (1.11.2023) 300 Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. (6.11.2023) 130 2. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge 2023 im Stadtbezirk Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt.Seite 2 von 4 Seite 3 Begründung Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn (Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat- und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des Inklusiven Bonns - wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet. Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 in der Fassung vom 01.03.2023 (DS-Nr. 22168742AA) kann den Vereinen, die bis zum 30.09.2023 einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden. Bei den gesondert aufgeführten Anträgen, die erst nach Antragsfrist gestellt wurden, muss die Bezirksvertretung darüber entscheiden, ob dennoch ein Zuschuss gewährt werden kann. Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für Transferauszahlungen pro Haushaltsjahr je 24.170 € (19.170 € + 5.000 €) zur Verfügung. Der Festausschuss Godesberger Karneval (FAGK) hat bereits Anfang des Jahres 2023 einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € erhalten. Aus haushalts- und abrechnungstechnischen Gründen erhält der FAGK beginnend mit dem Kalenderjahr 2023 den Zuschuss bereits zu Beginn der Session und nicht wie bisher erst zum Ende der jeweiligen Karnevalssession. St. Martin: Den einzelnen Veranstaltern werden grundsätzlich für die Durchführung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Somit werden für die diesjährigen Sankt-Martins- Zuschüsse voraussichtlich etwa 2.500,00 € aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe der bis zum 30. November 2023 einzureichenden Anträge. Darüber hinaus werden auch die Zuschüsse zu den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen aus dieser Finanzposition gezahlt. Verwendungsnachweise werden erst ab einer Fördersumme von 500 Euro gefordert und sind durch den Förderungsnehmer unaufgefordert bis zum 30.3.2024 einzureichen. Eine stichprobenartige Einholung von Verwendungsnachweisen bei einer Fördersumme unter 500 Euro behält sich die Bezirksverwaltung jedoch vor. Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergangenen Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus anderen Finanzpositionen der Produktgruppe ausgeglichen werden. Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131 verfügbar.Seite 3 von 4 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen EUR 24.170,00 110770131/ 73.1000 2023 3.820,00 110770131/ 721000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de