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232107 · Beschlussvorlage

Fällung einer Zeder Im Rahmen des S13-Ausbaus

Nummer
232107
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 04.12.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
232107
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung einer Zeder Im Rahmen des S13-Ausbaus
Beratungsfolge
Baumkommission 04.12.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von einer Zeder in der Küdinghovener Straße wird zugestimmt.
Begründung
Im Rahmen der Arbeiten am Bahnübergang an der Küdinghovener Straße /
Ecke Himmerichweg müssen Trinkwasser- und Gasleitungen verlegt werden.
Diese führen unmittelbar am Stammfuß der Zeder vorbei.
Der folgende Baum ist von den Arbeiten betroffen:
Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung
Blaue Atlas-
Zeder
60378 258 23 befriedigend
Üblicherweise würde man die Leitung im Wurzelschutzbereich des Baumes
kappen, sodass keine Arbeiten im Wurzelschutzbereich notwendig werden
würden. Da an dieser Stelle jedoch ein bestehender Hausanschluss wieder mit
angeschlossen werden muss, werden Abgrabungen im Wurzelschutzbereich
der Zeder notwendig. Die Zeder steht mit einem Abstand von ca. 1,7 m vom
Gebäude entfernt. Somit finden die Abgrabungen unmittelbar im statisch
wirksamen Bereich des Baumes statt. Ein solcher Eingriff in den
Starkwurzelbereich schädigt den Baum statisch sowie in der Versorgung mit
Nährstoffen so stark, dass ein Erhalt nicht möglich ist.
Gem. § 15 BNatschG wurde die Vermeidbarkeit sowie die Minderung des
Eingriffes geprüft. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse stellen sich keine
zumutbaren Alternativen zur vorliegenden Planung.
Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe durchgeführtSeite 1 von 5
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werden, was aufgrund der örtlichen Gegebenheiten jedoch nicht gesichert ist.
Alternativ wird der Bauherr verpflichtet, die Ersatzpflanzung nach Maßgabe der
Verwaltung in der Nähe des jetzigen Baumstandorts umzusetzen.
Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung sind vom Bauherren zu tragen, so
dass für die Stadt keine Kosten entstehen.
Anlage/n
1 Anlage1 (öffentlich)
2 Bestand Wasser Küdinghovener Straße 60 (öffentlich)
3 Bestand Gas Küdinghovener Straße 60 (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de