232107 · Beschlussvorlage
Fällung einer Zeder Im Rahmen des S13-Ausbaus
Kerndaten
- Nummer
- 232107
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232107 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung einer Zeder Im Rahmen des S13-Ausbaus Beratungsfolge Baumkommission 04.12.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fällung von einer Zeder in der Küdinghovener Straße wird zugestimmt. Begründung Im Rahmen der Arbeiten am Bahnübergang an der Küdinghovener Straße / Ecke Himmerichweg müssen Trinkwasser- und Gasleitungen verlegt werden. Diese führen unmittelbar am Stammfuß der Zeder vorbei. Der folgende Baum ist von den Arbeiten betroffen: Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung Blaue Atlas- Zeder 60378 258 23 befriedigend Üblicherweise würde man die Leitung im Wurzelschutzbereich des Baumes kappen, sodass keine Arbeiten im Wurzelschutzbereich notwendig werden würden. Da an dieser Stelle jedoch ein bestehender Hausanschluss wieder mit angeschlossen werden muss, werden Abgrabungen im Wurzelschutzbereich der Zeder notwendig. Die Zeder steht mit einem Abstand von ca. 1,7 m vom Gebäude entfernt. Somit finden die Abgrabungen unmittelbar im statisch wirksamen Bereich des Baumes statt. Ein solcher Eingriff in den Starkwurzelbereich schädigt den Baum statisch sowie in der Versorgung mit Nährstoffen so stark, dass ein Erhalt nicht möglich ist. Gem. § 15 BNatschG wurde die Vermeidbarkeit sowie die Minderung des Eingriffes geprüft. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse stellen sich keine zumutbaren Alternativen zur vorliegenden Planung. Eine Ersatzpflanzung soll nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe durchgeführtSeite 1 von 5 Seite 2 werden, was aufgrund der örtlichen Gegebenheiten jedoch nicht gesichert ist. Alternativ wird der Bauherr verpflichtet, die Ersatzpflanzung nach Maßgabe der Verwaltung in der Nähe des jetzigen Baumstandorts umzusetzen. Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung sind vom Bauherren zu tragen, so dass für die Stadt keine Kosten entstehen. Anlage/n 1 Anlage1 (öffentlich) 2 Bestand Wasser Küdinghovener Straße 60 (öffentlich) 3 Bestand Gas Küdinghovener Straße 60 (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Montag, 3. Juli 2023 09:27:42 - Auskunft Wasser & StreetSmart und 4 weitere Seiten - Geschäftlich – Microsoft ESeite 4 von 5 Montag, 3. Juli 2023 09:25:02 - Auskunft Gas & StreetSmart und 4 weitere Seiten - Geschäftlich – Microsoft EdgeSeite 5 von 5
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