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232106 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Friesdorf, Godesberger Allee 171 - Errichtung eines Bürokomplexes mit erdgeschossiger Gastronomienutzung und II-geschossiger Tiefgarage Az.: 40847/2022

Nummer
232106
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
232106
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Friesdorf, Godesberger Allee
171
- Errichtung eines Bürokomplexes mit
erdgeschossiger Gastronomienutzung und II-
geschossiger Tiefgarage
Az.: 40847/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nach bereits erfolgter Niederlegung der Gebäude Godesberger Allee 171 und
Dreizehnmorgenweg 38 soll das 7.050 m² große Gesamtgrundstück – Flurstück
1231 – nun mit einem Bürogebäude mit II-geschossiger Tiefgarage bebaut
werden. Hierfür beabsichtigt die Verwaltung in Kürze eine Baugenehmigung zu
erteilen.
Grundlage der Beurteilung ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan 6818-1,
dessen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 der Bundesstadt Bonn am
20.07.2022 erfolgte. Dieser wurde aus einem 2018 ausgelobten Wettbewerb
entwickelt und wurde vom Planungsbüro unter dem Namen „Green Canyon“
entwickelt.
Zur Godesberger Allee wird ein siebengeschossiges Gebäude (Bauteil 1 mit
maximalen Abmessungen von 55 x 29 m bei einer Grundfläche von ca. 1190
qm, 28.718 cbm umbauter Raum) und zum Dreizehnmorgenweg ein fünfge-
schossiges Gebäude (Bauteil 2 mit maximalen Abmessungen von 71 x 39 m
bei einer Grundfläche von ca. 2090 qm, 36.621 cbm umbauter Raum) errichtet,
die über die Tiefgarage unterirdisch miteinander verbunden sind.
Oberirdische und unterirdische Baugrenzen fixieren sowohl die oberirdischen
Baukörper als auch die Tiefgaragengeometrie. Die Gebäudehöhen sowie tech-
nische Aufbauten sind im B-Plan festgesetzt.
Durch die Lage der Bauteile zueinander, die Abstaffelung in den jeweils höher-
liegenden Geschossen und die Ausbildung begrünter Pflanztröge wird ein neu-
er Raum für die Öffentlichkeit, der „Green Canyon“, gebildet.
Die beiden Gebäudeteile sollen für Büro- und Verwaltungszwecke genutzt wer-Seite 1 von 4
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den, die Büronutzungen in Bauteil 1 und Bauteil 2 werden über die Außenbe-
reiche direkt erschlossen. Es handelt sich hierbei um klassische Büronutzungen
mit flexiblen Raumaufteilungen. Im Erdgeschoss des Bauteils 1 sind darüber
hinaus eine Bäckerei und eine Gastronomiefläche vorgesehen.
Die Außenanlagen bestehen aus begehbaren Platzflächen sowie Pflanzflächen.
Der Dachaufbau (der Tiefgarage) im Innenhof beträgt in der Regel ca. 1 m.
Zusätzlich werden Pflanzflächen als Hochbeete hergestellt, die Vorgaben des
Bebauungsplanes zu den Bäumen mit Bodenanschluss werden eingehalten.
Die Dachbereiche beider Bauteile werden entsprechend den Vorgaben des
Bebauungsplanes begrünt und mit Photovoltaik-Anlagen versehen. Die vorge-
sehenen Einhausungen der Technikflächen sollen ebenfalls eine offene PV-
Anlage erhalten. Die Dachfläche des Bauteils 2 erhält einen großflächigen Ter-
rassenbereich für die Mitarbeitenden. Die Fassaden der nach außen gerichte-
ten Gebäudeseiten (außer der Canyon-Fassade) erhalten eine klar gegliederte
Lochfassadenstruktur.
Das Ensemble wird erdgeschossig von Autoverkehr freigehalten. Die verkehrli-
che Erschließung mit PKWs erfolgt über zwei Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten,
jeweils von der Godesberger Allee und dem Dreizehnmorgenweg, und ent-
spricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Im Vorbereich zu Haus 1 an der
Godesberger Allee ist eine Vorfahrt für Hol- und Bringverkehr vorgesehen.
Es sind insgesamt 233 Pkw-Stellplätze in der Tiefgarage beabsichtigt, davon 8
für Menschen mit Behinderungen und 67 mit Ladeinfrastruktur. Zusätzlich sind
222 Fahrradabstellplätze in der Tiefgarage und 126 Fahrradabstellplätze im
Außenbereich, z.T. überdacht, vorgesehen.
Insgesamt bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Errichtung der Ge-
bäude in der dargestellten Form keine Bedenken, da es den Festsetzungen des
Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB entspricht. Die Verwaltung beab-
sichtigt daher die Baugenehmigung für die beiden Bauteile und die Tiefgarage
zu erteilen.
Anlage/n
1 Lageplan Godesberger Allee 171 (öffentlich)
2 Ansicht Godesberger Allee 171 (öffentlich)
3 Lageplan Godesberger Allee 171_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de