232104-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Unterschutzstellung des Urweltmammutbaumes am Lenné-Haus als Naturdenkmal
Kerndaten
- Nummer
- 232104-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.628 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232104-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Unterschutzstellung des Urweltmammutbaumes am Lenné-Haus als Naturdenkmal Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Dem Antrag zur Unterschutzstellung des Urweltmammutbaumes als Naturdenkmal (Lenné-Baum in der Konviktstr. 4) nach § 43 LNatSchG kann nicht entsprochen werden. In Absprache mit den städtischen Baumsachverständigen erfüllt der Baum nicht die Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturdenkmal gemäß § 28 BNatSchG, wonach deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Da der Baum jedoch auf einer Fläche steht, die im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung Rheinufer liegt, unterliegt er den Ge- und Verbotsbestimmungen aufgrund der Landschaftsschutzverordnung. Darin ist u. a. die Entfernung von Bäumen – egal welcher Größe – verboten. Eine Entfernung des Baumes wäre somit nur mit einer landschaftsrechtlichen Genehmigung möglich. Zudem befindet sich der Baum auf einer Fläche, die im Landeseigentum steht. Unter anderem wird der Baum von der Stadt Bonn (Amt für Umwelt und Stadtgrün) auf Grundlage eines über 70 Jahre alten Vertragswerkes gepflegt. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de