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232104 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Unterschutzstellung des Urweltmammutbaumes am Lenné-Haus als Naturdenkmal

Nummer
232104
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
08.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.04.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 232104-01 ST Bürgerantrag: Unterschutzstellung des Urweltmammutbaumes am Lenné-Haus als Naturdenkmal

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
232104
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
04.11.2023
Bürgerantrag: Unterschutzstellung des
Urweltmammutbaumes am Lenné-Haus als
Naturdenkmal
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich stelle den Bürgerantrag den Urweltmammutbaum neben dem Lenné-Haus
in der Konviktstraße 4 als Naturdenkmal nach § 43 LNatSchG NRW unter
Schutz zu stellen und eine entsprechende Informationstafel anzubringen.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Betreff
Bürgerantrag zur Unterschutzstellung des Urweltmammutbaumes als Naturdenkmal nach §43 LNatSchG
Ihr Antrag
Ich stelle den Bürgerantrag den Urweltmammutbaum neben dem Lenné-Haus in der Konviktstraße 4 als
Naturdenkmal nach § 43 LNatSchG NRW unter Schutz zu stellen und eine entsprechende Informationstafel
anzubringen.
Begründung des Antrags
Der Urweltmammutbaum (Metasequoia glyptostroboides), der am 15. März 1966 im Stadtgarten zwischen dem
Geburtshaus von Peter Joseph Lenné und dem Stadtschloss in Anwesenheit von Graf Bernadotte,
Oberbürgermeister Dr. Daniels und dem Rektor und Kanzler der Universität Bonn zum 150. Todestag von Peter
Joseph Lenné gepflanzt wurde (s. Abb.) war ein Geschenk von Graf Bernadotte, dem damaligen Präsidenten der
Deutschen Gartenbau-Gesellschaft. Der bei der Pflanzung vier Meter hohe Baum war von Graf Bernadotte auf
der Insel Mainau aus einem Samenkorn, das aus China stammte, gezogen worden (Bonner Rundschau vom
15.03.1966). Dieser Urweltmammutbaum galt längst als ausgestorben, bis ein Exemplar 1941 in einer Bergregion
der Volksrepublik China wiederentdeckt wurde.
Der Urweltmammutbaum, auch Chinesisches Rotholz, Metasequoie oder Wassertanne genannt, gilt als lebendes
Fossil aus der Zeit vor 60 Mio. Jahren. Die Nadeln sind meist gegenständig angeordnet und fallen im Herbst ab.
Der Baum hat Ähnlichkeit mit der Echten Sumpfzypresse, bei der die Nadeln jedoch wechselständig angeordnet
sind. Hier wird der Baum näher beschrieben:
https://www.landkreis-
mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Amt/Projekte/Naturschutzprojekte/Naturschutzhelfer/natschutzhelfer-
baum-mammutbaum.pdf
Der Urweltmammutbaum ist ein herausragendes Naturdenkmal für den berühmten Sohn der Stadt Bonn, Peter
Joseph Lenné, der einer der bedeutendsten Gartenkünstler und Landschaftsarchitekten des 19. Jahrhunderts in
Deutschland war. Der Schutz ist, wie oben dargelegt, nach § 28 Abs 1 Bundesnaturschutzgesetz sowohl aus
wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen aber auch wegen seiner Seltenheit und Eigenart geboten.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Datenstand: 02.11.2026, 21:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de