232084 · Beschlussvorlage
Beteiligungskonzept für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf
Kerndaten
- Nummer
- 232084
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 232084 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beteiligungskonzept für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 02.02.2024 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag Dem Beteiligungskonzept für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, wird zugestimmt. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 27.10.2022 den Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, gefasst (221126-01). Die Vorhabenträger*innen haben ein Beteiligungskonzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit an den verschiedenen Nutzungs- und Baukonzepten erstellt. Das Vorhaben wird als komplexes Beteiligungsverfahren geführt. Bis auf die personellen Ressourcen werden keine Mittel der Bundesstadt Bonn in Anspruch genommen, daher keine finanziellen Auswirkungen. Das Beteiligungskonzept stellt sich wie folgt dar: 1. Zielsetzung des Gesamtprojekts ▪ Was ist die Gesamtzielsetzung des Projekts? Die Montag Stiftung Urbane Räume und der Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. entwickeln in den kommenden Jahren auf dem seit 2004 brachliegendenSeite 1 von 12 Seite 2 Gelände „Auf dem Dransdorfer Berg” kooperativ drei sozial-ökologische Stadtteilbausteine. Das gemeinwohlorientierte Initialkapitalprojekt der Montag Stiftung Urbane Räume wie auch der sozial-ökologische Wohnungsbau des Neue Stadtgärtnerei e. V. werden im nördlichen Teil des Geländes realisiert und erbaut. Der Neue Stadtgärtnerei e. V. entwickelt den dritten Baustein „Urbane Landwirtschaft“ im südlichen Geländeteil ohne jegliche Bebauung. Um die Grundlage für eine entsprechende Bebauung zu schaffen, erstellt die Stadt Bonn einen Angebotsbebauungsplan. In Vorbereitung auf den Bebauungsplan findet ein formalisiertes Qualifizierungsverfahren mit Planungsbüros (städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb/ Werkstattverfahren) statt. Das Projekt soll in mehrfacher Hinsicht positive Auswirkungen auf den Stadtteil Dransdorf entfalten. Auf den Flächen die die Montag Stiftung Urbane Räume entwickelt, soll ein Projekt nach dem Initialkapital-Prinzip der Stiftung mit ca. 3000-4000m² Bruttogeschossfläche entstehen: Bereits in der Projektuntersuchung entwickelt die Stiftung zusammen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen gemeinwohlorientierte Nutzungskonzepte für das Grundstück. Diese müssen, nach dem Anschub durch die Stiftung für Entwicklung und Erstinvestition, dauerhaft wirtschaftlich tragfähig sein und einen Überschuss für den Stadtteil ermöglichen. Bisher angedachte Nutzungsbausteine sind ein Lernort für Jugendliche aus Dransdorf, Pflegeeinrichtungen, Räume für Umweltbildung, kleine Sonderwohnformen und eine Kantine bzw. ein Café, die im weiteren Verlauf auf ihre Machbarkeit geprüft und durch andere Nutzungen ergänzt oder ersetzt werden können. Die Biologische Station, als bisherige Nutzerin der Fläche, bekäme neue, nachhaltigere Räumlichkeiten auf der Fläche der Montag Stiftung Urbane Räume. Der Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. plant ein gemeinschaftliches Wohnprojekt aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen für etwa 130 Menschen. Das Wohnprojekt zeichnet sich durch seine Klimafreundlichkeit aus, zum Beispiel, indem die graue Energie der vorhandenen Fundamente, Unterkellerungen und womöglich auch Stahlstrukturen in die Bauplanung mit aufgenommen werden. Das Bestreben ist, die Geschichte des Grundstückes und einige der Charakteristika der „Bonner Stadtgärtnerei“ zu erhalten. Außerdem wird das Bau- und Wohnprojekt nicht in Privat-, sondern in Gemeineigentum entwickelt und für die gesamte Dauer des Erbbaurechts betrieben, sodass Mieten dauerhaft günstig bleiben und Wohnraum kein Objekt von Finanzspekulation ist. Den Dritten Baustein bildet das Projekt „Urbane Landwirtschaft“, das ebenfalls der Verein Neue Stadtgärtnerei konzipiert und entwickelt. Mit Blick auf das künftige Leben in urbanen Ballungsgebieten soll dargestellt werden, wie lokale urbane Nahrungsmittelversorgung nachhaltig und regenerativ gestaltet werden kann. ▪ Woran sollen die Einwohner*innen sich beteiligen? Die Beteiligung findet statt im Zuge der Erarbeitung eines städtebaulichenSeite 2 von 12 Seite 3 Konzepts sowie der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes für das gemeinwohlorientierte Initialkapital-Projekt der Montag Stiftung Urbane Räume sowie das sozial-ökologische Wohnprojekt des Neue Stadtgärtnerei e.V.. Zuerst findet ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren statt, in das ebenfalls Beteiligungsbausteine integriert sind. Bei der Beteiligung geht es vor allem um die städtebauliche Figur sowie eine nutzbare und für den Stadtteil passende Freiraumgestaltung. Das Projekt lebt darüber hinaus von zivilgesellschaftlichem Engagement rund um die Nutzung und Mitgestaltung der Gemeinwohlflächen und weiterer Angebote. So könnte es z.B. während der Bauplanung Workshops gemeinsam mit den zukünftigen Architekturbüros geben. Und Bürger*innen könnten sich nach der Fertigstellung der Gebäude mit ihren eigenen gemeinnützigen Nutzungen (z.B. Nachhilfeunterricht) in den Betrieb des Projekts einbringen. Auch zu den von den Vorhabenträger*innen mit Kooperationspartnern vor gedachten Nutzungen soll es immer wieder Gelegenheiten und Veranstaltungen geben, die zum mitdenken und –machen einladen. Dies ist nicht Bestandteil dieses Beteiligungskonzepts, trägt aber wesentlich zu Partizipation und Teilhabe an der Entwicklung und Betrieb bei. ▪ Was soll mit der Beteiligung erreicht werden? Die Beteiligungsformate dienen neben der Mitgestaltung auch der Information und Transparenz über das Vorhaben. Es soll laufend die Möglichkeit geben, Anregungen und Bedenken zu äußern und immer wieder Möglichkeiten mit den Vorhabenträger*innen ins direkte Gespräch zu kommen. Gleichzeitig sollen die Formate auch die Akzeptanz des Vorhabens fördern und insbesondere hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten zur versachlichten Diskussion beitragen. Der Städtebau soll durch die Beteiligung weiter qualifiziert werden und sich durch die Ergänzung mit lokalem Wissen besser in den Stadtteil einfügen. Die Bewohner*innen von Dransdorf sind die Expert*innen ihrer Lebensrealitäten und eingeladen, ihren Blick auf die Bedarfe im Quartier, genauso, wie Perspektiven auf Architektur, Landschaftsplanung etc. in die Diskussion einzubringen. 2. Rahmenbedingungen Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse) Die Entscheidung für die Prüfung der Umsetzung des Projektes und Zustimmung zu dessen grundlegender Zielsetzung hat der Rat der Stadt Bonn im Grundsatzbeschluss am 27.10.2022 getroffen (DS-Nr. 221126-01). Mit dem Grundsatzbeschluss hat der Rat der Stadt beschlossen, die Vergabe des städtischen Geländes im Erbbaurecht an die Montag Stiftung Urbane Räume und den Neue Stadtgärtnerei e. V. vorzubereiten bzw. die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen an sie zu verpachten. Bis zum 30.06.2025 haben die Vorhabenträger*innen ein Erstzugriffsrecht (d.h. die Stadt verhandelt nicht mit weiteren Entwickler*innen über den Grundstückserwerb). In dieser Zeit sollen die Erbbaurechtsverträge verhandelt und die planerischen Voraussetzungen mit hoher Priorität geschaffen werden.Seite 3 von 12 Seite 4 Der Rat der Stadt Bonn hat ferner entschieden, dass überwiegend der flächig versiegelte nördliche Bereich (Anm.: nördlich der Straße „An der Schwarzen Brücke“) für eine bauliche Entwicklung untersucht werden soll. Der Projektbaustein der Montag Stiftung Urbane Räume soll nach dem Initialkapital-Prinzip der Stiftung funktionieren. Das heißt, die zukünftigen Nutzungen müssen wirtschaftlich so ausgeglichen sein, dass die Mieten einen Überschuss in Geld für gemeinnützige Aktivitäten im Stadtteil (z.B. Stadtteilfonds, Gemeinwohlmanagement) erwirtschaften können. Dadurch ist möglichen Nutzungen ein Rahmen gesetzt, der durch die Stiftungsgruppe (vertreten durch eine später zu gründende gemeinnützige Betriebsgesellschaft) gesteuert wird. Die Integration der Biologischen Station ist darin ein gesetzter Baustein. Ziel ist der dauerhafte, unabhängige Betrieb der Liegenschaft im Sinne des Gemeinwohls. Der Projektbaustein „Wohnen“ des Neue Stadtgärtnerei e.V. wird nach dem solidarischen Prinzip des MietshäuserSyndikat (MHS) umgesetzt. Das bedeutet, die Wohngebäude werden unveräußerlich zu Gemeineigentum und von den Mieter*innen selbstverwaltet. Da mit diesen Gebäuden keine Profite erwirtschaftet werden müssen, werden die Objekte dem klassischen Immobilienmarkt entzogen und die Mieten können für die gesamte Dauer der Erbpacht auf einem sozialen Niveau bleiben. Im Wohnprojekt wird, u.a. durch das MHS-Modell, mindestens der vorgeschriebene Anteil öffentlich geförderten Wohnraumes entsprechend des Bonner Baulandmodells angeboten. Die Finanzierung der Wohngebäude nach dem MHS-Modell setzt sich aus einer breiten Basis von Direktkrediten, aus Bankkrediten und Projektförderungen zusammen. Die Kredite werden durch die Mieteinnahmen wieder getilgt. Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume Die städtebauliche Figur (z.B. Anzahl und Lage von Baukörpern, Durchwegung), das Maß der Bebauung, die Erschließung und die Freiraumnutzung und -gestaltung sind bisher nicht festgelegt. Die Beteiligungsformate während des Qualifizierungsverfahrens dienen dazu, mögliche Betroffenheiten zu identifizieren, lokales Wissen abzufragen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in den Entwurf einfließen zu lassen. Im Bauabschnitt der Montag Stiftung Urbane Räume erfolgt die Planung der Nutzungen und einer Gemeinwohlstrategie unter Berücksichtigung von Bedarfsabfragen und Gesprächen im Stadtteil. Schlüsselakteure und zukünftige Mietende gestalten die Nutzungsstruktur z.B. in Workshops zum Thema „Übergang von Schule zu Beruf“ mit. Die Stiftung trägt Sorge, dass die Räume nicht zu spezialisiert sind, sondern an veränderte Bedarfe angepasst werden können. Auch der Bauprozess erfolgt teilweise koproduktiv z.B. in gemeinsamen Bauaktionen. Auch sind partizipative Elemente, wie Residenzwochen des Architekturbüros vorgesehen, um im Dialog mit diesem, die Ideen zu verbessern und Verständnis für bauliche Belange zu vermitteln. Für die Nutzungsphase entsteht einen Anteil an „Gemeinwohl-Flächen“, die sich die Menschen aus dem Stadtteil aneignen und mit ihren eigenen Projekten bespielen können. Die Stiftung unterstützt außerdem beim Aufbau einer Trägerstruktur aus Menschen aus dem Stadtteil, die sich im Projekt engagieren und Verantwortung übernehmen wollen. Im Bauabschnitt des Neue Stadtgärtnerei e. V. ist eine KombinationSeite 4 von 12 Seite 5 verschiedener Wohnformen vorgesehen. Es sollen neben Single-, Paar- und Familienwohnungen, Wohngemeinschaften, „Alten-WGs“ und Wohnungen für geflüchtete Menschen sowie für Menschen mit Beeinträchtigung und/oder Pflegebedürfnis entstehen. Der Planungsprozess in diesem Projektbaustein wird zunächst auf die Untersuchungsergebnisse des Geländes und die konzeptionellen Bedürfnisse, wie z.B. das Bauen mit ISO-Stroh, angepasst. Hierüber wird die Nachbarschaft aus Stadt und Stadtteil transparent informiert. Insbesondere den Anwohner*innen sollen die Projektfortschritte präsentiert und deren Feedback eingeholt werden. Die oben benannten Zielgruppen für das Wohnprojekt sollen, abseits eines formellen und öffentlichen Beteiligungsformates, gezielt angesprochen werden, sodass die individuellen Bedarfe und Ideen der verschiedenen Nutzertypen bereits in der Planungsphase in den Gestaltungsprozess integriert werden können. Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit In einem ersten Auftakttermin haben die Vorhabenträger*innen am 3.2.2023 in der Aula der Kettelerschule in Dransdorf den Bürger*innen die Ziele des Vorhabens vorgestellt. Dort wurde auch die Frage nach Schlüsselakteuren im Stadtteil gestellt, die das Projekt kennen und zur Beratung hinzugezogen werden sollten. Auf bonn-macht-mit.de sind die grundlegenden Zielstellungen des Projekts bekannt gemacht (Projektentwicklung Zukunftsort Dransdorfer Berg (Alte Stadtgärtnerei) | Bonn macht mit (bonn-macht-mit.de). Dazu gehören Kontaktadressen der Vorhabenträger*innen, die eine direkte Kontaktaufnahme ermöglichen. Für den Projektteil der Montag Stiftung Urbane Räume wurden und werden seit dem Grundsatzbeschluss laufend Akteursgespräche im Stadtteil geführt. Dabei geht es darum, den Stadtteil zu verstehen, die Bedarfe zu erkennen und mögliche Mietende für die unterschiedlichen Nutzungsbausteine kennenzulernen. Nach dem Initialkapital-Prinzip stellt die Stiftung das Gebäude und dessen Verwaltung zur Verfügung, wird aber nicht selbst Betreiberin der verschiedenen Nutzungen. Nutzungen könnten z.B. eine Art Jugendwerkstatt, ein Café, Pflegewohnungen und Seminarräume für Umweltbildung sein. Für diese Räume sucht die Stiftung Mietende. Gesprächspartnerinnen waren z.B. der Stadtteilverein, der Wissenschaftsladen, Jugend- und Bildungseinrichtungen. Für die Projektbausteine des Neuen Stadtgärtnerei e.V. wurde bereits im Vorfeld des Grundsatzbeschlusses der Dialog mit politischen Vertreter*innen des Stadtteils sowie der Bürgerinitiative zur Erhaltung des Messdorfer Feldes gesucht. Um mit dem Projekt bereits ab der Konzeptionsphase mit den Ideen und Bedürfnissen der Bonner Bürger*innen zusammenzubringen, veranstaltete der Verein zudem einen Workshop auf dem Utopia Festival der Grünen Spielstadt. Die Initiative versteht sich mit sowohl mit ihrem Bauvorhaben als auch mit dem Projektbaustein „Urbane Landwirtschaft“ als offen für neue Mitstreitende und –gestaltende. Hierzu lädt sie interessierte Menschen regelmäßig zu offenen Informations- und Kennenlerntreffen ein. Nähere Informationen und Termine sind unter https://neue-stadtgaertnerei.org zuSeite 5 von 12 Seite 6 finden. Konfliktlagen ▪ Welche Vorgeschichte gibt es zu dem Prozess? Seit Aufgabe der Stadtgärtnerei 2004 liegt das ca. 5ha große Gelände weitgehend ungenutzt brach. Das Gebäude der ehemaligen Stadtgärtnerei wird durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft genutzt. Zur Sicherung des gesamten Areals wurde das Grundstück vor längerer Zeit eingezäunt und das nicht bruchsichere Glas der Gewächshäuser und der Frühbeetanlagen ausgebaut und entsorgt. Der bauliche Zustand der Gewächshäuser und der massiven, betonierten Anlagen ist schlecht (verwilderte Teile der Unterkellerung, Bäume, die durch das Dach wachsen). Südlich der Beet- Pflanzungen breitet sich Wildwuchs aus. Im Jahr 2015 gab es Bebauungsplanentwürfe für ein Einfamilienhausgebiet, die jedoch nicht weiterverfolgt wurden. ▪ Gibt es im Vorfeld bereits Konfliktlagen? Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zum Messdorfer Feld, für dessen Erhalt sich eine Bürgerinitiative einsetzt. Sie betrachtet das geplante Vorhaben teilweise kritisch, da sie eine darauffolgende Bebauung des Feldes und die Beeinträchtigung des Kaltluftentstehungsgebiets befürchtet. Bebauungen am Rand des Messdorfer Feldes werden mit Verweis auf die Bedeutung als Natur- und Naherholungsgebiet eher abgelehnt. Es gibt aber auch positive Stimmen, die Synergien mit den Umweltbildungsbausteinen und dem Erhalt des Messdorfer Feldes erkennen. Zudem haben die direkten Anlieger*innen Befürchtungen zu Bau- und Verkehrslärm geäußert, eine Unterschriftenliste gesammelt und sich teilweise mit Bedenken an die Stadt gewandt. 3. Festlegung Projektbeauftragter ▪ Wer ist der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin für die Einwohner*innen? Anke Rörup, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon 0228 – 77 4504, E-Mail: anke.roerup@bonn.de Herr Gajewski, Montag Stiftung Urbane Räume, dransdorf@montag- stiftungen.de Frau Schmidt-Roßleben, Silvana Mammone, Neue Stadtgärtnerei e.V, lenkungskreis@neue-stadtgaertnerei.org 4. Prozessplanung und -ausgestaltung ▪ Beschreibung des geplanten Prozesses / der einzelnen PhasenSeite 6 von 12 Seite 7 Information – laufend/ Prozessbegleitend 1. Grundsätzlich soll im Beteiligungsprozess laufend über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Über bonn-macht-mit.de und ein nach Beschluss des Konzeptes zu erstellendes digitales Logbuch (je nach technischer Umsetzbarkeit als Unterseite auf bonn-macht-mit.de oder den Webseiten der Vorhabenträger*innen) - Gespräche, Veranstaltungen und Weichenstellungen werden darin laufend dokumentiert und veröffentlicht - werden die Planungsschritte und durchgeführten Beteiligungselemente transparent dargestellt. 2. Der Beirat Bürgerbeteiligung soll regelmäßig über die Beteiligungsformate und den Umgang mit den Ergebnissen informiert werden. Städtebaulicher Entwurf/Rahmenplan Die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfes erfolgt im Rahmen eines kooperativen Qualifizierungsverfahren als Mehrfachbeauftragung. Hierzu werden mehrere Planungsbüros mit der Erarbeitung eines städtebaulichen, freiraumplanerischen Konzeptes beauftragt. Da in diesem Verfahren im Gegensatz zu Planungswettbewerben, die Anonymität der beauftragten Büros nicht erforderlich ist, kann in einer mehrstufigen Bearbeitung ein direkter Dialog zwischen Öffentlichkeit, Stakeholdern und der beauftragten Büros geführt werden. Eine Auswahlkommission empfiehlt am Ende ein Konzept und bewertet dabei auch, wie mit den Anregungen aus dem Partizipationsprozess umgegangen wurde. 1. Auslobung für Qualifizierungsverfahren formulieren: An 3-4 verschiedenen Orten im Stadtteil findet zu verschiedenen Zeiten eine aufsuchende Beteiligung statt. Personen aus dem Stadtteil werden auf das Projekt neugierig gemacht, gleichzeitig wird das lokale Wissen abgefragt, damit diese Erkenntnisse in die Formulierung einer Aufgabenstellung für das städtebauliche Qualifizierungsverfahren sowie den weiteren Planungsprozess einfließen können. 2. Patensystem im Werkstattverfahren oder städtebaulicher Wettbewerb mit Zwischenveranstaltung: Potentielle zukünftige Nutzer*innen, Mieter*innen und bereits im Stadtteil aktive Organisationen (wie z. B. der Stadtteilverein oder das Jugendzentrum) mit jeweils einer weiteren Person aus dem Stadtteil (Patenschaft) werden eingeladen, Hinweise zu den ersten Entwürfen der Planungsbüros zu geben, diese sollen in eine 2. Entwurfsphase durch die Büros in die Entwürfe eingearbeitet werden. 3. Empfehlung eines Konzepts für die weitere Planung durch eine Auswahlkommission. 4. Die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens sollen sichtbar gemacht werden z.B. durch eine Intervention, künstlerische Präsentation vor Ort oder/und durch eine pädagogische Vermittlung der Planunterlagen (z.B. im Schulunterricht). Bauleitplanverfahren - Beteiligung nach §3 (1 und 2) BauGB.Seite 7 von 12 Seite 8 Es ist beabsichtigt, dass die Schaffung von Planungsrecht im Rahmen der Bauleitplanung auf Grundlage des von der Auswahlkommission empfohlenen Konzepts erfolgt. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges, formelles Beteiligungsverfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Es wird angestrebt, diese Auslegung möglichst in der Nähe des Planungsraumes sowie digital auf bonn-macht-mit.de umzusetzen. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt, auf bonn- macht-mit.de und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Wie bei §3 Abs.1 wird eine Ausstellung in der Nähe des Planungsraumes sowie eine digitale Veröffentlichung auf bonn-macht-mit.de angestrebt. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Die folgenden Methoden und Prozessschritte können im Vorfeld oder ergänzend zur formellen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden: 1. Kinder- und Jugendbeteiligung: Gemeinsam mit Schulen, Jugendzentren etc. einmaliges Veranstaltungsformat zur Freiraumgestaltung z. B. gemeinsamer Modellbau 2. Ideenfindung/Anreicherung der Nutzungsbausteine Montag Stiftung Urbane Räume: Quartiersstudie, Einzelgespräche mit Schlüsselakteuren, Gemeinwohlthesen aus den Gesprächen heraus, Sondierungsgespräche mit alten und neuen Akteuren zu Trägerschaften und potentiellen Mietenden, Workshops mit den Menschen in Dransdorf wie zum Beispiel Jugendlichen, alleinerziehenden Müttern oder Menschen aus bestimmten migrantisch geprägten Gruppen, die unzureichend Anschluss an die Gesamtgesellschaft finden, zum Testen der Nutzungsidee 3. Neugierig machen: Künstlerische Interventionen z.B. in Kooperation mit der Alanus Hochschule, das Gelände schrittweise und temporär öffnen, ortsspezifische Qualitäten aufgreifen und künstlerisch inszenieren. Bau 1. Gemeinwohlorientiertes Bauen: z. B. Qualifizierung von Menschen im Bauprozess, gemeinsames Gärtnern, Residenzwochen der Architekturbüros Verstetigung 1. Verantwortungsübernahme/Ehrenamt für und in einzelnenSeite 8 von 12 Seite 9 Projektbausteinen: Gemeinwohlflächen, Agroforstwirtschaft ▪ Wie wird ggf. das Konfliktmanagement gestaltet? Konflikte sind vielgestaltig. Die Vorhabenträger*innen nehmen Konflikte ernst, sind Widerständen gegenüber aufmerksam und versuchen sie, wo möglich, durch persönliche Gespräche und Begegnungen, zu lösen. Sie werden situativ angepasst bearbeitet und das Ergebnis dokumentiert. ▪ Vorklärung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Rollen – Wie ist der Prozess der Bürgerbeteiligung in das kommunale Geschehen eingebettet? Die Vorhabenträger*innen konzipieren die Beteiligungsformate und sind für die Durchführung sowie Auswertung verantwortlich. Hierzu wird ein Stadtplanungsbüro mit entsprechender Expertise beauftragt. Die Zuständigkeit für die formelle Beteiligung liegt beim Stadtplanungsamt. Diese koordiniert die Bürgerbeteiligung intern gemeinsam mit den Vorhabenträger*innen und dem begleitenden Planungsbüro. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Erstellung des Beteiligungskonzeptes eingebunden und arbeitet je nach Themenschwerpunkt und Kapazität bei der Planung und Durchführung einzelner Formate mit. Der Bürgerausschuss, die Bezirksvertretung Bonn sowie weitere Gremien werden bedarfsweise über Mitteilungsvorlagen informiert. 5. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden, konkreten Zielgruppen ▪ Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden? Die Beteiligung zum städtebaulichen Entwurf und im Bebauungsplanverfahren richtet sich insbesondere an die Nachbar*innen und Stadtteilbewohner*innen, die von der geplanten Bebauung betroffen sind und lokales Wissen zum Gelände und dem Umfeld haben. Zudem sollen die Bewohner*innen des Stadtteils Dransdorf und weiteren Umfelds als zukünftige Nutzer*innen des Projektes angesprochen werden. Institutionen und Personen, die bereits im Stadtteil verankert und mit den Menschen vor Ort in Kontakt sind, wie der Stadtteilverein oder das Quartiersmanagement Tannenbusch, die die Vorhabenträger*innen durch die Quartiersstudie und die Auftaktveranstaltung kennen, werden z.B. zu den informellen Beteiligungsmethoden im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs eingeladen und eingebunden. In allen Beteiligungsformaten sollen Kinder und Jugendliche angesprochen werden. ▪ Auswahl der Beteiligten (sofern eine Vorauswahl getroffen wird!) Für das Abfragen von lokalem Wissen, das in die Auslobung des Qualifizierungsverfahrens einfließt, soll explizit keine Vorauswahl der Beteiligten getroffen werden. Vielmehr sollen möglichst viele Menschen, insbesondere diejenigen, die klassische Beteiligungsformate (drinnen, abends, unter der Woche) nicht erreichen, durch ein teilaufsuchendes Format an verschiedenen Orten im Stadtteil die Möglichkeit bekommen, ihr Wissen zuSeite 9 von 12 Seite 10 teilen und ihre Perspektiven auf die Freiraumnutzung einzubringen. (s. Kapitel 4 Städtebaulicher Entwurf) Anders ist es bei der Teilnahme am Qualifizierungsverfahren. Wenn die ersten Entwürfe vorliegen, soll eine für diese Phase in Mitwirkung mit dem Planungsbüro konstituierte Gruppe die Entwürfe besprechen und Anregungen für eine Weiterbearbeitung einbringen. Hierzu zählen die Vorhabenträger*innen, die Stadt Bonn, aber auch schon bekannte potenzielle Mieter*innen wie die Biologische Station, ggf. Wissenschaftsladen oder der Verein für Pflege und Gesundheitsberufe. Zusätzlich sollen gezielt und über eine persönliche Ansprache Intermediäre/Multiplikatoren aus dem Stadtteil (z.B. Ortsausschuss, Stadtteilverein, Sterntaler e.V., Jugendhilfe Arbeitskreis) eingeladen werden. Diese können in einem Patenschaftssystem jeweils eine weitere Person aus dem Stadtteil (Jugendliche, Klienten etc.) mitbringen. Ebenfalls Teil der Gruppe oder eines weiteren Beratungskreises können Akteure sein, denen ökologisches, nachhaltiges und klimafreundliches Bauen ein Anliegen ist und die die Entwürfe und Anregungen als dahingehend kommentieren können (z.B. Architects4Future, Forum Stadtbaukultur Bonn, Bonn4Future Beirat). ▪ Ist es ggf. wichtig, Menschen einzubeziehen, die evtl. gar nicht in Bonn leben, deren Belange aber berührt werden? Die drei Projektbausteine berühren nicht die Belange aller Einwohnenden von Bonn oder darüber hinaus, daher werden diese nicht explizit angesprochen. ▪ Sind bestimmte „Eigenschaften“ (wie Alter, Interessen, Betroffenheit, Kenntnisse, Kompetenzen oder Funktionen) der zu beteiligenden Personen wichtig? Für die Beteiligung am städtebaulichen Entwurf und Bebauungsplan ist es hilfreich, den Ort zu kennen und in einer Entfernung zu leben, die eine spätere Nutzung des Ortes plausibel erscheinen lässt. Die Montag Stiftung Urbane Räume hat den Anspruch, darüber hinaus in der Entwicklung und der Bau- und Nutzungsphase Stadtteilakteure, Nutzer*innen und Menschen in Dransdorf, die unzureichend Anschluss an die Gesamtgesellschaft finden an der Ausgestaltung der Immobilien und Freiflächennutzung zu beteiligen. Die Formate orientieren sich an Fragestellungen und Teilnehmerkreisen. ▪ Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohner*innen– insbesondere die schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur Mitwirkung zu ermutigen? Die Abfrage des lokalen Wissens soll teilaufsuchend, mit Informationen in Alltagssprache, an verschiedenen Orten im Stadtteil stattfinden, an denen sich die Menschen aufhalten z.B. an ÖPNV-Haltestellen, beim Stadtteilverein, am Messdorfer Feld, in Wohnquartieren (s. Kapitel 4). Durch ein Patenschaftssystem bekommen Vertreter*innen aus verschiedenen Gruppen im Stadtteil die Möglichkeit, gemeinsam mit Stadtteilakteuren, die bereits vor Ort aktiv sind und Kontakt zu den Menschen haben, an der Zwischenveranstaltung im Qualifizierungsverfahren teilzunehmen.Seite 10 von 12 Seite 11 Die formelle Beteiligung im Bauleitplanverfahren soll durch niederschwellig gestaltete Öffentlichkeitsarbeit über das Verfahren ergänzt werden, die Schwelle zur Teilnahme abbauen und so auch zur politischen Bildung beitragen: Wo kann ich mich wie einbringen und was bringt das? ▪ Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des Prozesses ergriffen? Das Grundstück an sich ist durch seine topographische Lage nicht so leicht barrierefrei zu erreichen. Gemeinsam mit der Stadt wird eine barrierearme Erschließung geprüft und angestrebt. Im Beteiligungsverfahren arbeiten die Vorhabenträger*innen viel mit intermediären Stadtteilakteuren und bestehenden Strukturen zusammen. Die Jugendbeteiligung erfolgt beispielsweise im Jugendzentrum oder/und mit ausgewählten Schulklassen. In der Kommunikation nach außen insbesondere auch zu den formellen Beteiligungsschritten achten die Vorhabenträger*innen auf eine leichte Sprache. 5.1 Kinder- und Jugendbeteiligung ▪ Findet eine Kinder- und/oder Jugendbeteiligung statt? Sowohl in der Phase vor der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs/Werkstattverfahrens als auch im Anschluss an diesen, sind Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung vorgesehen. ▪ Welche Altersgruppen werden beteiligt? Die Altersgruppen sind noch nicht festgelegt, sondern werden im Laufe des Prozesses mit bereits im Stadtteil aktiven Organisationen (wie z.B. den Jugendzentren, Schulen, Familienzentren), pädagogischen Fachkräften und einem auf Kinder- und Jugendbeteiligung spezialisierten Begleitbüro ausdifferenziert. ▪ Wie werden die Kinder und Jugendlichen beteiligt? Der Ort – v.a. die Außenraumgestaltung soll auch explizit für Jugendliche nutzbar sein und diese besonders ansprechen. Dafür gibt es in Zusammenarbeit mit den Jugendzentren, dem Jugendamt, einem begleitenden Büro und Schulen Elemente der aufsuchenden Jugendbeteiligung, in denen z.B. in haptischen Formaten Ideen für die Gestaltung des Außenraums gesammelt und für die Auslobung des Qualifizierungsverfahrens aufgearbeitet werden. Dieses Format wird in Abstimmung mit der Stabstelle für Bürgerbeteiligung entwickelt. Die Entwurfsergebnisse könnten in anschaulichen Lehrformaten gemeinsam angeschaut und das „Pläne lesen“ geübt werden.Seite 11 von 12 Seite 12 6. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses ▪ Wie werden die Ergebnisse des Entscheidungsprozesses an die beteiligten Einwohner*innen und an die Öffentlichkeit kommuniziert? Neben einer chronologischen Entwicklungsdokumentation (Logbuch) werden die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens z.B. als künstlerische Intervention vor Ort (wie z.B. Ballons oder Gerüste, die die Höhe geplanter Gebäude markieren), als Ausstellung der Pläne vor Ort oder durch Erklärungen der Pläne z.B. im Schulunterricht öffentlich gemacht. Es wird angestrebt, die Ergebnisse der Abwägung in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen und zu begründen. 7. Dokumentation, Auswertung und Reflexion Die Vorschläge und Hinweise der Bürger*innen werden von einem von den Vorhabenträger*innen beauftragten Büro gemeinsam mit der Verwaltung dokumentiert und ausgewertet. Der Beirat für Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird in Form einer Mitteilungsvorlage über den Abschluss und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahren informiert. 8. Zeitrahmen und Finanzierung ▪ Was kostet die geplante Beteiligung? Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt auch auf Grund der prozessualen Ausgestaltung der Beteiligungsformate noch nicht angegeben werden. ▪ Wann soll das Beteiligungsverfahren beginnen? Wann ist es abgeschlossen? Die Montag Stiftung Urbane Räume und der Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. stehen seit längerem mit der Bevölkerung vor Ort in Kontakt. Es gab bereits erste Formate des Kennenlernens. Die Beteiligung zu Städtebau und Bauleitplanung beginnt nach der Beauftragung eines Planungsbüros mit den informellen Formaten. Die Beteiligung im Sinne des Gesetzes ist bei Satzungsbeschluss also nach der formellen Offenlage beendet. Anlage/n KeineSeite 12 von 12
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