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232084 · Beschlussvorlage

Beteiligungskonzept für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf

Nummer
232084
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Anhörung
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 15.03.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 232084-02 AA BBB-Änderungsantrag: Beteiligungskonzept für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf
  2. 232084-01 AA Beteiligungskonzept für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf Antrag zur Vorlage 232084

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Beschlussvorlage
öffentlich
232084
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beteiligungskonzept für die Entwicklung der
Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in
Dransdorf
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 02.02.2024 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Dem Beteiligungskonzept für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen
Stadtgärtnerei in Bonn Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, wird zugestimmt.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 27.10.2022 den Grundsatzbeschluss
zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Veräußerung im Erbbaurecht und für
die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf,
Auf dem Dransdorfer Berg, gefasst (221126-01).
Die Vorhabenträger*innen haben ein Beteiligungskonzept für die Beteiligung
der Öffentlichkeit an den verschiedenen Nutzungs- und Baukonzepten erstellt.
Das Vorhaben wird als komplexes Beteiligungsverfahren geführt.
Bis auf die personellen Ressourcen werden keine Mittel der Bundesstadt Bonn
in Anspruch genommen, daher keine finanziellen Auswirkungen.
Das Beteiligungskonzept stellt sich wie folgt dar:
1. Zielsetzung des Gesamtprojekts
▪ Was ist die Gesamtzielsetzung des Projekts?
Die Montag Stiftung Urbane Räume und der Verein Neue Stadtgärtnerei e.V.
entwickeln in den kommenden Jahren auf dem seit 2004 brachliegendenSeite 1 von 12
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Gelände „Auf dem Dransdorfer Berg” kooperativ drei sozial-ökologische
Stadtteilbausteine. Das gemeinwohlorientierte Initialkapitalprojekt der Montag
Stiftung Urbane Räume wie auch der sozial-ökologische Wohnungsbau des
Neue Stadtgärtnerei e. V. werden im nördlichen Teil des Geländes realisiert
und erbaut. Der Neue Stadtgärtnerei e. V. entwickelt den dritten Baustein
„Urbane Landwirtschaft“ im südlichen Geländeteil ohne jegliche Bebauung.
Um die Grundlage für eine entsprechende Bebauung zu schaffen, erstellt die
Stadt Bonn einen Angebotsbebauungsplan. In Vorbereitung auf den
Bebauungsplan findet ein formalisiertes Qualifizierungsverfahren mit
Planungsbüros (städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb/
Werkstattverfahren) statt.
Das Projekt soll in mehrfacher Hinsicht positive Auswirkungen auf den Stadtteil
Dransdorf entfalten.
Auf den Flächen die die Montag Stiftung Urbane Räume entwickelt, soll ein
Projekt nach dem Initialkapital-Prinzip der Stiftung mit ca. 3000-4000m²
Bruttogeschossfläche entstehen: Bereits in der Projektuntersuchung entwickelt
die Stiftung zusammen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen
gemeinwohlorientierte Nutzungskonzepte für das Grundstück. Diese müssen,
nach dem Anschub durch die Stiftung für Entwicklung und Erstinvestition,
dauerhaft wirtschaftlich tragfähig sein und einen Überschuss für den Stadtteil
ermöglichen. Bisher angedachte Nutzungsbausteine sind ein Lernort für
Jugendliche aus Dransdorf, Pflegeeinrichtungen, Räume für Umweltbildung,
kleine Sonderwohnformen und eine Kantine bzw. ein Café, die im weiteren
Verlauf auf ihre Machbarkeit geprüft und durch andere Nutzungen ergänzt oder
ersetzt werden können. Die Biologische Station, als bisherige Nutzerin der
Fläche, bekäme neue, nachhaltigere Räumlichkeiten auf der Fläche der Montag
Stiftung Urbane Räume.
Der Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. plant ein gemeinschaftliches
Wohnprojekt aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen für etwa 130
Menschen. Das Wohnprojekt zeichnet sich durch seine Klimafreundlichkeit aus,
zum Beispiel, indem die graue Energie der vorhandenen Fundamente,
Unterkellerungen und womöglich auch Stahlstrukturen in die Bauplanung mit
aufgenommen werden. Das Bestreben ist, die Geschichte des Grundstückes
und einige der Charakteristika der „Bonner Stadtgärtnerei“ zu erhalten.
Außerdem wird das Bau- und Wohnprojekt nicht in Privat-, sondern in
Gemeineigentum entwickelt und für die gesamte Dauer des Erbbaurechts
betrieben, sodass Mieten dauerhaft günstig bleiben und Wohnraum kein Objekt
von Finanzspekulation ist.
Den Dritten Baustein bildet das Projekt „Urbane Landwirtschaft“, das ebenfalls
der Verein Neue Stadtgärtnerei konzipiert und entwickelt. Mit Blick auf das
künftige Leben in urbanen Ballungsgebieten soll dargestellt werden, wie lokale
urbane Nahrungsmittelversorgung nachhaltig und regenerativ gestaltet werden
kann.
▪ Woran sollen die Einwohner*innen sich beteiligen?
Die Beteiligung findet statt im Zuge der Erarbeitung eines städtebaulichenSeite 2 von 12
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Konzepts sowie der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes für
das gemeinwohlorientierte Initialkapital-Projekt der Montag Stiftung Urbane
Räume sowie das sozial-ökologische Wohnprojekt des Neue Stadtgärtnerei
e.V.. Zuerst findet ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren statt, in das
ebenfalls Beteiligungsbausteine integriert sind. Bei der Beteiligung geht es vor
allem um die städtebauliche Figur sowie eine nutzbare und für den Stadtteil
passende Freiraumgestaltung.
Das Projekt lebt darüber hinaus von zivilgesellschaftlichem Engagement rund
um die Nutzung und Mitgestaltung der Gemeinwohlflächen und weiterer
Angebote. So könnte es z.B. während der Bauplanung Workshops gemeinsam
mit den zukünftigen Architekturbüros geben. Und Bürger*innen könnten sich
nach der Fertigstellung der Gebäude mit ihren eigenen gemeinnützigen
Nutzungen (z.B. Nachhilfeunterricht) in den Betrieb des Projekts einbringen.
Auch zu den von den Vorhabenträger*innen mit Kooperationspartnern vor
gedachten Nutzungen soll es immer wieder Gelegenheiten und
Veranstaltungen geben, die zum mitdenken und –machen einladen. Dies ist
nicht Bestandteil dieses Beteiligungskonzepts, trägt aber wesentlich zu
Partizipation und Teilhabe an der Entwicklung und Betrieb bei.
▪ Was soll mit der Beteiligung erreicht werden?
Die Beteiligungsformate dienen neben der Mitgestaltung auch der Information
und Transparenz über das Vorhaben. Es soll laufend die Möglichkeit geben,
Anregungen und Bedenken zu äußern und immer wieder Möglichkeiten mit den
Vorhabenträger*innen ins direkte Gespräch zu kommen. Gleichzeitig sollen die
Formate auch die Akzeptanz des Vorhabens fördern und insbesondere
hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten zur versachlichten Diskussion beitragen.
Der Städtebau soll durch die Beteiligung weiter qualifiziert werden und sich
durch die Ergänzung mit lokalem Wissen besser in den Stadtteil einfügen. Die
Bewohner*innen von Dransdorf sind die Expert*innen ihrer Lebensrealitäten
und eingeladen, ihren Blick auf die Bedarfe im Quartier, genauso, wie
Perspektiven auf Architektur, Landschaftsplanung etc. in die Diskussion
einzubringen.
2. Rahmenbedingungen
Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
Die Entscheidung für die Prüfung der Umsetzung des Projektes und
Zustimmung zu dessen grundlegender Zielsetzung hat der Rat der Stadt Bonn
im Grundsatzbeschluss am 27.10.2022 getroffen (DS-Nr. 221126-01).
Mit dem Grundsatzbeschluss hat der Rat der Stadt beschlossen, die Vergabe
des städtischen Geländes im Erbbaurecht an die Montag Stiftung Urbane
Räume und den Neue Stadtgärtnerei e. V. vorzubereiten bzw. die
landwirtschaftlich nutzbaren Flächen an sie zu verpachten.
Bis zum 30.06.2025 haben die Vorhabenträger*innen ein Erstzugriffsrecht (d.h.
die Stadt verhandelt nicht mit weiteren Entwickler*innen über den
Grundstückserwerb). In dieser Zeit sollen die Erbbaurechtsverträge verhandelt
und die planerischen Voraussetzungen mit hoher Priorität geschaffen werden.Seite 3 von 12
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Der Rat der Stadt Bonn hat ferner entschieden, dass überwiegend der flächig
versiegelte nördliche Bereich (Anm.: nördlich der Straße „An der Schwarzen
Brücke“) für eine bauliche Entwicklung untersucht werden soll.
Der Projektbaustein der Montag Stiftung Urbane Räume soll nach dem
Initialkapital-Prinzip der Stiftung funktionieren. Das heißt, die zukünftigen
Nutzungen müssen wirtschaftlich so ausgeglichen sein, dass die Mieten einen
Überschuss in Geld für gemeinnützige Aktivitäten im Stadtteil (z.B.
Stadtteilfonds, Gemeinwohlmanagement) erwirtschaften können. Dadurch ist
möglichen Nutzungen ein Rahmen gesetzt, der durch die Stiftungsgruppe
(vertreten durch eine später zu gründende gemeinnützige Betriebsgesellschaft)
gesteuert wird. Die Integration der Biologischen Station ist darin ein gesetzter
Baustein. Ziel ist der dauerhafte, unabhängige Betrieb der Liegenschaft im
Sinne des Gemeinwohls.
Der Projektbaustein „Wohnen“ des Neue Stadtgärtnerei e.V. wird nach dem
solidarischen Prinzip des MietshäuserSyndikat (MHS) umgesetzt. Das
bedeutet, die Wohngebäude werden unveräußerlich zu Gemeineigentum und
von den Mieter*innen selbstverwaltet. Da mit diesen Gebäuden keine Profite
erwirtschaftet werden müssen, werden die Objekte dem klassischen
Immobilienmarkt entzogen und die Mieten können für die gesamte Dauer der
Erbpacht auf einem sozialen Niveau bleiben. Im Wohnprojekt wird, u.a. durch
das MHS-Modell, mindestens der vorgeschriebene Anteil öffentlich geförderten
Wohnraumes entsprechend des Bonner Baulandmodells angeboten. Die
Finanzierung der Wohngebäude nach dem MHS-Modell setzt sich aus einer
breiten Basis von Direktkrediten, aus Bankkrediten und Projektförderungen
zusammen. Die Kredite werden durch die Mieteinnahmen wieder getilgt.
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
Die städtebauliche Figur (z.B. Anzahl und Lage von Baukörpern,
Durchwegung), das Maß der Bebauung, die Erschließung und die
Freiraumnutzung und -gestaltung sind bisher nicht festgelegt. Die
Beteiligungsformate während des Qualifizierungsverfahrens dienen dazu,
mögliche Betroffenheiten zu identifizieren, lokales Wissen abzufragen und die
daraus gewonnenen Erkenntnisse in den Entwurf einfließen zu lassen.
Im Bauabschnitt der Montag Stiftung Urbane Räume erfolgt die Planung der
Nutzungen und einer Gemeinwohlstrategie unter Berücksichtigung von
Bedarfsabfragen und Gesprächen im Stadtteil. Schlüsselakteure und zukünftige
Mietende gestalten die Nutzungsstruktur z.B. in Workshops zum Thema
„Übergang von Schule zu Beruf“ mit. Die Stiftung trägt Sorge, dass die Räume
nicht zu spezialisiert sind, sondern an veränderte Bedarfe angepasst werden
können. Auch der Bauprozess erfolgt teilweise koproduktiv z.B. in
gemeinsamen Bauaktionen. Auch sind partizipative Elemente, wie
Residenzwochen des Architekturbüros vorgesehen, um im Dialog mit diesem,
die Ideen zu verbessern und Verständnis für bauliche Belange zu vermitteln.
Für die Nutzungsphase entsteht einen Anteil an „Gemeinwohl-Flächen“, die
sich die Menschen aus dem Stadtteil aneignen und mit ihren eigenen Projekten
bespielen können. Die Stiftung unterstützt außerdem beim Aufbau einer
Trägerstruktur aus Menschen aus dem Stadtteil, die sich im Projekt engagieren
und Verantwortung übernehmen wollen.
Im Bauabschnitt des Neue Stadtgärtnerei e. V. ist eine KombinationSeite 4 von 12
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verschiedener Wohnformen vorgesehen. Es sollen neben Single-, Paar- und
Familienwohnungen, Wohngemeinschaften, „Alten-WGs“ und Wohnungen für
geflüchtete Menschen sowie für Menschen mit Beeinträchtigung und/oder
Pflegebedürfnis entstehen.
Der Planungsprozess in diesem Projektbaustein wird zunächst auf die
Untersuchungsergebnisse des Geländes und die konzeptionellen Bedürfnisse,
wie z.B. das Bauen mit ISO-Stroh, angepasst. Hierüber wird die Nachbarschaft
aus Stadt und Stadtteil transparent informiert. Insbesondere den
Anwohner*innen sollen die Projektfortschritte präsentiert und deren Feedback
eingeholt werden. Die oben benannten Zielgruppen für das Wohnprojekt sollen,
abseits eines formellen und öffentlichen Beteiligungsformates, gezielt
angesprochen werden, sodass die individuellen Bedarfe und Ideen der
verschiedenen Nutzertypen bereits in der Planungsphase in den
Gestaltungsprozess integriert werden können.
Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
In einem ersten Auftakttermin haben die Vorhabenträger*innen am 3.2.2023 in
der Aula der Kettelerschule in Dransdorf den Bürger*innen die Ziele des
Vorhabens vorgestellt. Dort wurde auch die Frage nach Schlüsselakteuren im
Stadtteil gestellt, die das Projekt kennen und zur Beratung hinzugezogen
werden sollten.
Auf bonn-macht-mit.de sind die grundlegenden Zielstellungen des Projekts
bekannt gemacht (Projektentwicklung Zukunftsort Dransdorfer Berg (Alte
Stadtgärtnerei) | Bonn macht mit (bonn-macht-mit.de). Dazu gehören
Kontaktadressen der Vorhabenträger*innen, die eine direkte Kontaktaufnahme
ermöglichen.
Für den Projektteil der Montag Stiftung Urbane Räume wurden und werden
seit dem Grundsatzbeschluss laufend Akteursgespräche im Stadtteil geführt.
Dabei geht es darum, den Stadtteil zu verstehen, die Bedarfe zu erkennen und
mögliche Mietende für die unterschiedlichen Nutzungsbausteine
kennenzulernen. Nach dem Initialkapital-Prinzip stellt die Stiftung das Gebäude
und dessen Verwaltung zur Verfügung, wird aber nicht selbst Betreiberin der
verschiedenen Nutzungen. Nutzungen könnten z.B. eine Art Jugendwerkstatt,
ein Café, Pflegewohnungen und Seminarräume für Umweltbildung sein. Für
diese Räume sucht die Stiftung Mietende. Gesprächspartnerinnen waren z.B.
der Stadtteilverein, der Wissenschaftsladen, Jugend- und
Bildungseinrichtungen.
Für die Projektbausteine des Neuen Stadtgärtnerei e.V. wurde bereits im
Vorfeld des Grundsatzbeschlusses der Dialog mit politischen Vertreter*innen
des Stadtteils sowie der Bürgerinitiative zur Erhaltung des Messdorfer Feldes
gesucht. Um mit dem Projekt bereits ab der Konzeptionsphase mit den Ideen
und Bedürfnissen der Bonner Bürger*innen zusammenzubringen, veranstaltete
der Verein zudem einen Workshop auf dem Utopia Festival der Grünen
Spielstadt. Die Initiative versteht sich mit sowohl mit ihrem Bauvorhaben als
auch mit dem Projektbaustein „Urbane Landwirtschaft“ als offen für neue
Mitstreitende und –gestaltende. Hierzu lädt sie interessierte Menschen
regelmäßig zu offenen Informations- und Kennenlerntreffen ein. Nähere
Informationen und Termine sind unter https://neue-stadtgaertnerei.org zuSeite 5 von 12
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finden.
Konfliktlagen
▪ Welche Vorgeschichte gibt es zu dem Prozess?
Seit Aufgabe der Stadtgärtnerei 2004 liegt das ca. 5ha große Gelände
weitgehend ungenutzt brach. Das Gebäude der ehemaligen Stadtgärtnerei wird
durch die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft genutzt. Zur Sicherung des
gesamten Areals wurde das Grundstück vor längerer Zeit eingezäunt und das
nicht bruchsichere Glas der Gewächshäuser und der Frühbeetanlagen
ausgebaut und entsorgt. Der bauliche Zustand der Gewächshäuser und der
massiven, betonierten Anlagen ist schlecht (verwilderte Teile der
Unterkellerung, Bäume, die durch das Dach wachsen). Südlich der Beet-
Pflanzungen breitet sich Wildwuchs aus. Im Jahr 2015 gab es
Bebauungsplanentwürfe für ein Einfamilienhausgebiet, die jedoch nicht
weiterverfolgt wurden.
▪ Gibt es im Vorfeld bereits Konfliktlagen?
Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zum Messdorfer Feld, für
dessen Erhalt sich eine Bürgerinitiative einsetzt. Sie betrachtet das geplante
Vorhaben teilweise kritisch, da sie eine darauffolgende Bebauung des Feldes
und die Beeinträchtigung des Kaltluftentstehungsgebiets befürchtet.
Bebauungen am Rand des Messdorfer Feldes werden mit Verweis auf die
Bedeutung als Natur- und Naherholungsgebiet eher abgelehnt. Es gibt aber
auch positive Stimmen, die Synergien mit den Umweltbildungsbausteinen und
dem Erhalt des Messdorfer Feldes erkennen.
Zudem haben die direkten Anlieger*innen Befürchtungen zu Bau- und
Verkehrslärm geäußert, eine Unterschriftenliste gesammelt und sich teilweise
mit Bedenken an die Stadt gewandt.
3. Festlegung Projektbeauftragter
▪ Wer ist der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin für die
Einwohner*innen?
Anke Rörup, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon 0228 – 77 4504, E-Mail:
anke.roerup@bonn.de
Herr Gajewski, Montag Stiftung Urbane Räume, dransdorf@montag-
stiftungen.de
Frau Schmidt-Roßleben, Silvana Mammone, Neue Stadtgärtnerei e.V,
lenkungskreis@neue-stadtgaertnerei.org
4. Prozessplanung und -ausgestaltung
▪ Beschreibung des geplanten Prozesses / der einzelnen PhasenSeite 6 von 12
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Information – laufend/ Prozessbegleitend
1. Grundsätzlich soll im Beteiligungsprozess laufend über die aktuellen
Entwicklungen informiert werden. Über bonn-macht-mit.de und ein nach
Beschluss des Konzeptes zu erstellendes digitales Logbuch (je nach
technischer Umsetzbarkeit als Unterseite auf bonn-macht-mit.de oder den
Webseiten der Vorhabenträger*innen) - Gespräche, Veranstaltungen und
Weichenstellungen werden darin laufend dokumentiert und veröffentlicht -
werden die Planungsschritte und durchgeführten Beteiligungselemente
transparent dargestellt.
2. Der Beirat Bürgerbeteiligung soll regelmäßig über die Beteiligungsformate
und den Umgang mit den Ergebnissen informiert werden.
Städtebaulicher Entwurf/Rahmenplan
Die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfes erfolgt im Rahmen eines
kooperativen Qualifizierungsverfahren als Mehrfachbeauftragung. Hierzu
werden mehrere Planungsbüros mit der Erarbeitung eines städtebaulichen,
freiraumplanerischen Konzeptes beauftragt. Da in diesem Verfahren im
Gegensatz zu Planungswettbewerben, die Anonymität der beauftragten
Büros nicht erforderlich ist, kann in einer mehrstufigen Bearbeitung ein
direkter Dialog zwischen Öffentlichkeit, Stakeholdern und der beauftragten
Büros geführt werden. Eine Auswahlkommission empfiehlt am Ende ein
Konzept und bewertet dabei auch, wie mit den Anregungen aus dem
Partizipationsprozess umgegangen wurde.
1. Auslobung für Qualifizierungsverfahren formulieren: An 3-4 verschiedenen
Orten im Stadtteil findet zu verschiedenen Zeiten eine aufsuchende
Beteiligung statt. Personen aus dem Stadtteil werden auf das Projekt
neugierig gemacht, gleichzeitig wird das lokale Wissen abgefragt, damit
diese Erkenntnisse in die Formulierung einer Aufgabenstellung für das
städtebauliche Qualifizierungsverfahren sowie den weiteren
Planungsprozess einfließen können.
2. Patensystem im Werkstattverfahren oder städtebaulicher Wettbewerb mit
Zwischenveranstaltung: Potentielle zukünftige Nutzer*innen, Mieter*innen
und bereits im Stadtteil aktive Organisationen (wie z. B. der Stadtteilverein
oder das Jugendzentrum) mit jeweils einer weiteren Person aus dem
Stadtteil (Patenschaft) werden eingeladen, Hinweise zu den ersten
Entwürfen der Planungsbüros zu geben, diese sollen in eine 2.
Entwurfsphase durch die Büros in die Entwürfe eingearbeitet werden.
3. Empfehlung eines Konzepts für die weitere Planung durch eine
Auswahlkommission.
4. Die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens sollen sichtbar gemacht
werden z.B. durch eine Intervention, künstlerische Präsentation vor Ort
oder/und durch eine pädagogische Vermittlung der Planunterlagen (z.B. im
Schulunterricht).
Bauleitplanverfahren - Beteiligung nach §3 (1 und 2) BauGB.Seite 7 von 12
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Es ist beabsichtigt, dass die Schaffung von Planungsrecht im Rahmen der
Bauleitplanung auf Grundlage des von der Auswahlkommission empfohlenen
Konzepts erfolgt. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges, formelles
Beteiligungsverfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3
Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen
dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Es wird angestrebt,
diese Auslegung möglichst in der Nähe des Planungsraumes sowie digital auf
bonn-macht-mit.de umzusetzen. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit
werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt, auf bonn-
macht-mit.de und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht.
In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2
BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf
Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Wie bei §3 Abs.1 wird eine
Ausstellung in der Nähe des Planungsraumes sowie eine digitale
Veröffentlichung auf bonn-macht-mit.de angestrebt. Am Ende des Verfahrens
entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den
Satzungsbeschluss.
Die folgenden Methoden und Prozessschritte können im Vorfeld oder
ergänzend zur formellen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden:
1. Kinder- und Jugendbeteiligung: Gemeinsam mit Schulen, Jugendzentren
etc. einmaliges Veranstaltungsformat zur Freiraumgestaltung z. B.
gemeinsamer Modellbau
2. Ideenfindung/Anreicherung der Nutzungsbausteine Montag Stiftung Urbane
Räume: Quartiersstudie, Einzelgespräche mit Schlüsselakteuren,
Gemeinwohlthesen aus den Gesprächen heraus, Sondierungsgespräche
mit alten und neuen Akteuren zu Trägerschaften und potentiellen
Mietenden, Workshops mit den Menschen in Dransdorf wie zum Beispiel
Jugendlichen, alleinerziehenden Müttern oder Menschen aus bestimmten
migrantisch geprägten Gruppen, die unzureichend Anschluss an die
Gesamtgesellschaft finden, zum Testen der Nutzungsidee
3. Neugierig machen: Künstlerische Interventionen z.B. in Kooperation mit der
Alanus Hochschule, das Gelände schrittweise und temporär
öffnen, ortsspezifische Qualitäten aufgreifen und künstlerisch inszenieren.
Bau
1. Gemeinwohlorientiertes Bauen: z. B. Qualifizierung von Menschen im
Bauprozess, gemeinsames Gärtnern, Residenzwochen der
Architekturbüros
Verstetigung
1. Verantwortungsübernahme/Ehrenamt für und in einzelnenSeite 8 von 12
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Projektbausteinen: Gemeinwohlflächen, Agroforstwirtschaft
▪ Wie wird ggf. das Konfliktmanagement gestaltet?
Konflikte sind vielgestaltig. Die Vorhabenträger*innen nehmen Konflikte ernst,
sind Widerständen gegenüber aufmerksam und versuchen sie, wo möglich,
durch persönliche Gespräche und Begegnungen, zu lösen. Sie werden situativ
angepasst bearbeitet und das Ergebnis dokumentiert.
▪ Vorklärung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Rollen – Wie
ist der Prozess der Bürgerbeteiligung in das kommunale Geschehen
eingebettet?
Die Vorhabenträger*innen konzipieren die Beteiligungsformate und sind für die
Durchführung sowie Auswertung verantwortlich. Hierzu wird ein
Stadtplanungsbüro mit entsprechender Expertise beauftragt. Die Zuständigkeit
für die formelle Beteiligung liegt beim Stadtplanungsamt. Diese koordiniert die
Bürgerbeteiligung intern gemeinsam mit den Vorhabenträger*innen und dem
begleitenden Planungsbüro. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist in die
Erstellung des Beteiligungskonzeptes eingebunden und arbeitet je nach
Themenschwerpunkt und Kapazität bei der Planung und Durchführung
einzelner Formate mit. Der Bürgerausschuss, die Bezirksvertretung Bonn sowie
weitere Gremien werden bedarfsweise über Mitteilungsvorlagen informiert.
5. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden, konkreten
Zielgruppen
▪ Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden?
Die Beteiligung zum städtebaulichen Entwurf und im Bebauungsplanverfahren
richtet sich insbesondere an die Nachbar*innen und Stadtteilbewohner*innen,
die von der geplanten Bebauung betroffen sind und lokales Wissen zum
Gelände und dem Umfeld haben. Zudem sollen die Bewohner*innen des
Stadtteils Dransdorf und weiteren Umfelds als zukünftige Nutzer*innen des
Projektes angesprochen werden. Institutionen und Personen, die bereits im
Stadtteil verankert und mit den Menschen vor Ort in Kontakt sind, wie der
Stadtteilverein oder das Quartiersmanagement Tannenbusch, die die
Vorhabenträger*innen durch die Quartiersstudie und die Auftaktveranstaltung
kennen, werden z.B. zu den informellen Beteiligungsmethoden im Rahmen des
städtebaulichen Entwurfs eingeladen und eingebunden.
In allen Beteiligungsformaten sollen Kinder und Jugendliche angesprochen
werden.
▪ Auswahl der Beteiligten (sofern eine Vorauswahl getroffen wird!)
Für das Abfragen von lokalem Wissen, das in die Auslobung des
Qualifizierungsverfahrens einfließt, soll explizit keine Vorauswahl der
Beteiligten getroffen werden. Vielmehr sollen möglichst viele Menschen,
insbesondere diejenigen, die klassische Beteiligungsformate (drinnen, abends,
unter der Woche) nicht erreichen, durch ein teilaufsuchendes Format an
verschiedenen Orten im Stadtteil die Möglichkeit bekommen, ihr Wissen zuSeite 9 von 12
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teilen und ihre Perspektiven auf die Freiraumnutzung einzubringen. (s. Kapitel 4
Städtebaulicher Entwurf)
Anders ist es bei der Teilnahme am Qualifizierungsverfahren. Wenn die ersten
Entwürfe vorliegen, soll eine für diese Phase in Mitwirkung mit dem
Planungsbüro konstituierte Gruppe die Entwürfe besprechen und Anregungen
für eine Weiterbearbeitung einbringen. Hierzu zählen die
Vorhabenträger*innen, die Stadt Bonn, aber auch schon bekannte potenzielle
Mieter*innen wie die Biologische Station, ggf. Wissenschaftsladen oder der
Verein für Pflege und Gesundheitsberufe. Zusätzlich sollen gezielt und über
eine persönliche Ansprache Intermediäre/Multiplikatoren aus dem Stadtteil (z.B.
Ortsausschuss, Stadtteilverein, Sterntaler e.V., Jugendhilfe Arbeitskreis)
eingeladen werden. Diese können in einem Patenschaftssystem jeweils eine
weitere Person aus dem Stadtteil (Jugendliche, Klienten etc.) mitbringen.
Ebenfalls Teil der Gruppe oder eines weiteren Beratungskreises können
Akteure sein, denen ökologisches, nachhaltiges und klimafreundliches Bauen
ein Anliegen ist und die die Entwürfe und Anregungen als dahingehend
kommentieren können (z.B. Architects4Future, Forum Stadtbaukultur Bonn,
Bonn4Future Beirat).
▪ Ist es ggf. wichtig, Menschen einzubeziehen, die evtl. gar nicht in Bonn
leben, deren Belange aber berührt werden?
Die drei Projektbausteine berühren nicht die Belange aller Einwohnenden von
Bonn oder darüber hinaus, daher werden diese nicht explizit angesprochen.
▪ Sind bestimmte „Eigenschaften“ (wie Alter, Interessen, Betroffenheit,
Kenntnisse, Kompetenzen oder Funktionen) der zu beteiligenden
Personen wichtig?
Für die Beteiligung am städtebaulichen Entwurf und Bebauungsplan ist es
hilfreich, den Ort zu kennen und in einer Entfernung zu leben, die eine spätere
Nutzung des Ortes plausibel erscheinen lässt.
Die Montag Stiftung Urbane Räume hat den Anspruch, darüber hinaus in der
Entwicklung und der Bau- und Nutzungsphase Stadtteilakteure, Nutzer*innen
und Menschen in Dransdorf, die unzureichend Anschluss an die
Gesamtgesellschaft finden an der Ausgestaltung der Immobilien und
Freiflächennutzung zu beteiligen. Die Formate orientieren sich an
Fragestellungen und Teilnehmerkreisen.
▪ Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohner*innen–
insbesondere die schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur
Mitwirkung zu ermutigen?
Die Abfrage des lokalen Wissens soll teilaufsuchend, mit Informationen in
Alltagssprache, an verschiedenen Orten im Stadtteil stattfinden, an denen sich
die Menschen aufhalten z.B. an ÖPNV-Haltestellen, beim Stadtteilverein, am
Messdorfer Feld, in Wohnquartieren (s. Kapitel 4).
Durch ein Patenschaftssystem bekommen Vertreter*innen aus verschiedenen
Gruppen im Stadtteil die Möglichkeit, gemeinsam mit Stadtteilakteuren, die
bereits vor Ort aktiv sind und Kontakt zu den Menschen haben, an der
Zwischenveranstaltung im Qualifizierungsverfahren teilzunehmen.Seite 10 von 12
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Die formelle Beteiligung im Bauleitplanverfahren soll durch niederschwellig
gestaltete Öffentlichkeitsarbeit über das Verfahren ergänzt werden, die
Schwelle zur Teilnahme abbauen und so auch zur politischen Bildung
beitragen: Wo kann ich mich wie einbringen und was bringt das?
▪ Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des
Prozesses ergriffen?
Das Grundstück an sich ist durch seine topographische Lage nicht so leicht
barrierefrei zu erreichen. Gemeinsam mit der Stadt wird eine barrierearme
Erschließung geprüft und angestrebt. Im Beteiligungsverfahren arbeiten die
Vorhabenträger*innen viel mit intermediären Stadtteilakteuren und
bestehenden Strukturen zusammen. Die Jugendbeteiligung erfolgt
beispielsweise im Jugendzentrum oder/und mit ausgewählten Schulklassen. In
der Kommunikation nach außen insbesondere auch zu den formellen
Beteiligungsschritten achten die Vorhabenträger*innen auf eine leichte
Sprache.
5.1 Kinder- und Jugendbeteiligung
▪ Findet eine Kinder- und/oder Jugendbeteiligung statt?
Sowohl in der Phase vor der Auslobung des städtebaulichen
Wettbewerbs/Werkstattverfahrens als auch im Anschluss an diesen, sind
Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung vorgesehen.
▪ Welche Altersgruppen werden beteiligt?
Die Altersgruppen sind noch nicht festgelegt, sondern werden im Laufe des
Prozesses mit bereits im Stadtteil aktiven Organisationen (wie z.B. den
Jugendzentren, Schulen, Familienzentren), pädagogischen Fachkräften und
einem auf Kinder- und Jugendbeteiligung spezialisierten Begleitbüro
ausdifferenziert.
▪ Wie werden die Kinder und Jugendlichen beteiligt?
Der Ort – v.a. die Außenraumgestaltung ￿ soll auch explizit für Jugendliche
nutzbar sein und diese besonders ansprechen. Dafür gibt es in
Zusammenarbeit mit den Jugendzentren, dem Jugendamt, einem begleitenden
Büro und Schulen Elemente der aufsuchenden Jugendbeteiligung, in denen
z.B. in haptischen Formaten Ideen für die Gestaltung des Außenraums
gesammelt und für die Auslobung des Qualifizierungsverfahrens aufgearbeitet
werden. Dieses Format wird in Abstimmung mit der Stabstelle für
Bürgerbeteiligung entwickelt.
Die Entwurfsergebnisse könnten in anschaulichen Lehrformaten gemeinsam
angeschaut und das „Pläne lesen“ geübt werden.Seite 11 von 12
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6. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
▪ Wie werden die Ergebnisse des Entscheidungsprozesses an die
beteiligten Einwohner*innen und an die Öffentlichkeit kommuniziert?
Neben einer chronologischen Entwicklungsdokumentation (Logbuch) werden
die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens z.B. als künstlerische Intervention
vor Ort (wie z.B. Ballons oder Gerüste, die die Höhe geplanter Gebäude
markieren), als Ausstellung der Pläne vor Ort oder durch Erklärungen der Pläne
z.B. im Schulunterricht öffentlich gemacht. Es wird angestrebt, die Ergebnisse
der Abwägung in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen und zu
begründen.
7. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
Die Vorschläge und Hinweise der Bürger*innen werden von einem von den
Vorhabenträger*innen beauftragten Büro gemeinsam mit der Verwaltung
dokumentiert und ausgewertet.
Der Beirat für Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger wird in Form einer Mitteilungsvorlage über den
Abschluss und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahren informiert.
8. Zeitrahmen und Finanzierung
▪ Was kostet die geplante Beteiligung?
Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt auch auf Grund der prozessualen
Ausgestaltung der Beteiligungsformate noch nicht angegeben werden.
▪ Wann soll das Beteiligungsverfahren beginnen? Wann ist es
abgeschlossen?
Die Montag Stiftung Urbane Räume und der Verein Neue Stadtgärtnerei e.V.
stehen seit längerem mit der Bevölkerung vor Ort in Kontakt. Es gab bereits
erste Formate des Kennenlernens. Die Beteiligung zu Städtebau und
Bauleitplanung beginnt nach der Beauftragung eines Planungsbüros mit den
informellen Formaten. Die Beteiligung im Sinne des Gesetzes ist bei
Satzungsbeschluss also nach der formellen Offenlage beendet.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de