232077 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Marienforster Steinweg 45b (Gemarkung Godesberg, Flur 21, Flurstück 195) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses Aktenzeichen: 40300/2023
Kerndaten
- Nummer
- 232077
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 232077 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Marienforster Steinweg 45b (Gemarkung Godesberg, Flur 21, Flurstück 195) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses Aktenzeichen: 40300/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt und somit als unzulässig einzustufen ist. Begründung Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung eines 2-geschossigen Zweifamilienhauses mit zwei Garagen. Das o.g. Grundstück liegt in einem zusammenhängend bebauten Ortsteil, die Beurteilung der Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, da das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Die Eigenart der näheren Umgebung wird allgemein geprägt von einer eingeschossigen Einzel- und Doppelhausbebauung, die der eines Wohngebietes entspricht. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden über die vorhandene Bestandsbebauung vorgegeben. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich der Außenbereich, der zusätzlich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Im Hinblick auf das angefragte Bauvorhaben werden im Rahmen des vorgesehenen Umfangs insgesamt Bedenken erhoben, da das Gebäude in seinen Abmessungen, sowohl in der Höhe als auch in Länge und Breite, dieSeite 1 von 4 Seite 2 anderen Gebäude in der näheren Umgebung überschreitet und sich somit nicht in die Eigenart der Umgebung einfügt. Auf Grundlage des unmittelbar anschließenden Außenbereichs mit dem dazugehörigen Landschaftsschutzgebiet kann hier einer baulichen Weiterentwicklung ausschließlich in einem sensiblen Maße entsprochen werden. Eine bauliche Weiterentwicklung in diesem Bereich muss sich daher auf eine ausschließlich eingeschossige Bebauung fokussieren und auf Grundstücksflächen erfolgen, die begrenzt werden von der rückwärtigen Bauflucht der Gebäude Marienforster Steinweg Hausnrn. 45 und 47 sowie der rückwärtigen, nordwestlichen Bauflucht der dem Vorhabengrundstück zugeordneten Nebenanlage, die sich an der Grundstücksgrenze zu Hausnr. 43/43a befindet. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 40300_23_Plan_öffentlich (öffentlich) 2 40300_2023_Plan_2_öffentlich (öffentlich) 3 40300_2023_Plan_1_nichtöffentlich (nichtöffentlich) 4 40300_2023_Plan_2_nichtöffentlcih (nichtöffentlich) 5 40300_2023_Plan_3_nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de