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232077 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Marienforster Steinweg 45b (Gemarkung Godesberg, Flur 21, Flurstück 195) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses Aktenzeichen: 40300/2023

Nummer
232077
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
232077
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Marienforster
Steinweg 45b (Gemarkung Godesberg, Flur 21,
Flurstück 195)
- Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Zweifamilienhauses
Aktenzeichen: 40300/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil sich das Vorhaben nicht in
die Eigenart der Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt und somit als
unzulässig einzustufen ist.
Begründung
Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung eines 2-geschossigen
Zweifamilienhauses mit zwei Garagen.
Das o.g. Grundstück liegt in einem zusammenhängend bebauten Ortsteil, die
Beurteilung der Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, da das Grundstück
nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird allgemein geprägt von einer
eingeschossigen Einzel- und Doppelhausbebauung, die der eines
Wohngebietes entspricht. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden über
die vorhandene Bestandsbebauung vorgegeben. Entlang der südlichen
Grundstücksgrenze erstreckt sich der Außenbereich, der zusätzlich als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist.
Im Hinblick auf das angefragte Bauvorhaben werden im Rahmen des
vorgesehenen Umfangs insgesamt Bedenken erhoben, da das Gebäude in
seinen Abmessungen, sowohl in der Höhe als auch in Länge und Breite, dieSeite 1 von 4
Seite 2
anderen Gebäude in der näheren Umgebung überschreitet und sich somit nicht
in die Eigenart der Umgebung einfügt.
Auf Grundlage des unmittelbar anschließenden Außenbereichs mit dem
dazugehörigen Landschaftsschutzgebiet kann hier einer baulichen
Weiterentwicklung ausschließlich in einem sensiblen Maße entsprochen
werden. Eine bauliche Weiterentwicklung in diesem Bereich muss sich daher
auf eine ausschließlich eingeschossige Bebauung fokussieren und auf
Grundstücksflächen erfolgen, die begrenzt werden von der rückwärtigen
Bauflucht der Gebäude Marienforster Steinweg Hausnrn. 45 und 47 sowie der
rückwärtigen, nordwestlichen Bauflucht der dem Vorhabengrundstück
zugeordneten Nebenanlage, die sich an der Grundstücksgrenze zu Hausnr.
43/43a befindet.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage
abzulehnen.
Anlage/n
1 40300_23_Plan_öffentlich (öffentlich)
2 40300_2023_Plan_2_öffentlich (öffentlich)
3 40300_2023_Plan_1_nichtöffentlich (nichtöffentlich)
4 40300_2023_Plan_2_nichtöffentlcih (nichtöffentlich)
5 40300_2023_Plan_3_nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 22:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de