232076 · Beschlussvorlage
Pilotprojekt zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von Kunstrasenplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 232076
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 232076 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Pilotprojekt zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von Kunstrasenplätzen Beratungsfolge Sportausschuss 15.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Eine Beteiligung der Sportvereine an der Pflege der Kunstrasenplätze wird dauerhaft fortgeführt und auf weitere Kunstrasenplätze ausgeweitet, soweit dies von den jeweils nutzenden Vereinen beantragt wird. Die Verwaltung wird hierzu die Zustimmung des Personalrates einholen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen einheitlichen Maßstab zur Bezu- schussung der Pflegetätigkeiten der Vereine zu entwickeln und einen Förder- tatbestand in die Sportförderrichtlinien aufnehmen. Bis dahin erfolgt die Zu- schussgewährung auf bisheriger Basis. 3. Sportaußenanlagen können künftig eingezäunt werden, wenn die nut- zenden Vereine sich in einer Vereinbarung bereit erklären, den Zugang zu den in der Benutzungszeitordnung festgelegten Öffnungszeiten sicherzustellen und den Schließdienst zu übernehmen. Die Verwaltung wird die Kosten für die Einzäunungen ermitteln und die erforderlichen Mittel zu den Beratungen zum Haushalt 2025/26 anmelden. Begründung In seiner Sitzung am 12.09.2018 hatte der Sportausschuss der Durchführung eines Pilotprojektes zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von Kunstrasenplätzen zugestimmt und gleichzeitig eine Einzäunung der im Pilotprojekt ausgewählten Kunstrasenplätze befürwortet (DS 1812250EB4). In dem beigefügten Projektbericht berichtet die Verwaltung über den Verlauf des Projektes und die in dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse. Die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sind positiv. Dies wird auch von den am Projekt beteiligten Vereinen bestätigt. Die Verwaltung empfiehlt daher eine dauerhafte Fortführung und Ausweitung des Projektes.Seite 1 von 18 Seite 2 Die Übertragung von Pflegetätigkeiten auf Vereine stellt eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben dar. Deshalb ist nach § 72 Abs. 4 Nr. 22 des Landespersonalvertretungsgesetzes eine Zustimmung des Personalrates erforderlich. Diese wird die Verwaltung einholen. Bisher haben die Vereine monatliche Verwendungsnachweise für die erbrachten Pflegetätigkeiten eingereicht. Die Verwaltung beabsichtigt, zur Vereinfachung künftig ein einheitliches pauschales Zuschusssystem zu entwickeln und dieses mit den am Projekt beteiligten Vereinen abzustimmen. Ein solcher, pauschaler Zuschuss kann sich z.B. an der zu pflegenden Fläche orientieren. In die Sportförderrichtlinien sollte ein entsprechender Fördertatbestand aufgenommen werden. Ein zentrales Ergebnis des Pilotprojektes ist, dass durch die Einzäunung der Kunstrasenplätze ein Rückgang von Vandalismus festgestellt werden konnte. Eine Einzäunung der Plätze hat daher den Effekt, die Kunstrasenplätze zu schützen und sie damit in einem möglichst guten Zustand zu erhalten. Dies erspart langfristig Kosten. Deshalb schlägt die Verwaltung eine Einzäunung der Sportaußenanlagen vor, wenn die Vereine dies beantragen und sich bereit erklären, den Schließdienst der Anlagen zu übernehmen, so dass die Sportanlagen zu den in der Benutzungszeitordnung festgelegten Öffnungszeiten für die Allgemeinheit zugänglich bleiben. Die Verwaltung wird die Kosten für die Einzäunungen kalkulieren und die erforderlichen Mittel zum Haushalt 2025/26 anmelden. Im Falle einer Beschlussfassung kommt es zu keinen Mehraufwendungen im Haushalt 2023/24. Die Auswirkungen der Übertragung von Pflegetätigkeiten auf den Stellen- und Personalbedarf des Sportstättenpflegedienstes wird die Verwaltung prüfen. Anlage/n 1 Projektbericht Pilotprojekt (öffentlich) 2 Pflegetabelle_gesamt_neu (öffentlich) 3 Muster Pflegevereinbarung Pilotprojekt (öffentlich) 4 Erfahrungsberichte_Vereine (öffentlich)Seite 2 von 18 Anlage zu DS 232076 Pilotprojekt zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von Kunstrasenplätzen Projektbericht I. Projektinitiierung 1. Politischer Auftrag und Ziele des Projektes In seiner Sitzung am 12.09.2018 hatte der Sportausschuss der Durchführung eines Pilotprojektes zur Beteiligung der Sportvereine an der Pflege von Kunstrasenplätzen zugestimmt und gleichzeitig eine Einzäunung der im Pilotprojekt ausgewählten Kunstrasenplätze befürwortet (DS 1812250EB4). 2. Rahmenbedingungen für eine Teilnahme am Pilotprojekt Für eine Teilnahme an dem Pilotprojekt wurden die folgenden Rahmenbedingungen festgelegt: A)Die Kunstrasenplätze werden eingezäunt und die Vereine übernehmen den Schließdienst für die Sportstätte. Die Vereine stellen sicher, dass die Plätze zu den in der Benutzungszeitordnung genannten Zeiten (Mo. - Fr. 8 - 22 Uhr, Sa. und So.) öffentlich zugänglich sind. B)Die Sportstätten werden jeweils nur von einem Verein genutzt. C)Die Vereine sind auf freiwilliger Basis bereit, die anfallenden Pflegetätigkeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen. D)Die Vereine erklären sich damit einverstanden, an regelmäßigen Schulungen zur sachgerechten Pflege der Kunstrasenplätze teilzunehmen. E)Die Vereine erhalten für die Durchführung der Pflegetätigkeiten einen städtischen Zuschuss. Auf Vorschlag der Verwaltung hatte der Sportausschuss in seiner Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, dass die teilnehmenden Vereine für die Dauer der Pilotphase für die Übernahme der Pflegetätigkeiten einen Zuschuss von 15 € je Stunde erhalten (DS 190771). Die Bezuschussung erfolgt auf der Grundlage von monatlich vorzulegenden Tätigkeitsnachweisen. Die Zuschüsse an die Vereine wurden im Jahr 2020 aus den laufenden Mitteln der Sportförderung gezahlt. Für die folgenden Doppelhaushalte wurde ein gesonderter Haushaltsansatz gebildet. 3. Ausgewählte Plätze und Sportvereine Für das Pilotprojekt hatte die Verwaltung in Abstimmung mit dem Stadtsportbund die folgenden Vereine ausgewählt: - Sportplatz Friesdorf: FC Blau-Weiß Friesdorf e.V. - Sportplatz Roleber: BSV Roleber 1919 e.V. - Sportplatz Oberkassel: Oberkasseler FV 1910 e.V. - Sportplatz Endenich: FV Bonn-Endenich 1908 e.V. - Sportplatz Ippendorf: Sportfreunde Ippendorf 1923 e.V. Da die Übertragung von Pflegetätigkeiten auf Vereine nach § 72 Abs. 4 Nr. 22 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben darstellt, war eine Zustimmung des Personalrates erforderlich. Der Personalrat hatte der Durchführung des Pilotprojektes im Juni 2019 zugestimmt.Seite 3 von 18 4. Auf die Vereine zu übertragende Pflegetätigkeiten und Vereinbarungen Mit den am Projekt teilnehmenden Vereine wurde Einvernehmen darüber erzielt, welche konkreten Pflegetätigkeiten an den Sportanlagen vorgenommen werden sollten. Tätigkeiten, die nur mit einem Großgerät ausgeführt werden können, sollten beim Sportstättenpflegedienst verbleiben. Die zu übertragenden Tätigkeiten und die jeweiligen Stundenannahmen für diese Tätigkeiten sind je Sportplatz im Anhang (Anhang 1) darstellt. Die Annahmen sind vom Sportstättenpflegedienst getroffen worden und basieren auf der Grundlage, dass die Pflegetätigkeiten den Herstellervorgaben entsprechend durchgeführt werden. Mit den Vereinen wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen (vgl. Mustervereinbarung, Anhang 2). Die Vereine haben Kleingeräte (Schubkarre, Gartenrechen, Saalbesen, Straßenbesen, Schaufeln, Laubrechen, Papierzangen, Gartenabfallsäcke, Rübenhacke, Schuffel, Schneeschaufeln, Gartenhandschuhe, Astschere, Baumschere, Laubblasgerät, Rasenmäher) zur Durchführung der Tätigkeiten erhalten. Die den Vereinen zur Verfügung gestellten Geräte haben einen Gesamtwert von rund 20.000 €. Zusätzlich zu den Geräten wurden den Vereinen Abfallbehälter und Drahtkörbe zur Zwischenlagerung des Laubs an den Sportstätten zur Verfügung gestellt. 5. Start des Projektes und Kosten der Einzäunungen Es war vorgesehen, dass das Pilotprojekt nach Abschluss der Einzäunungen der Plätze gestartet werden konnte. Einige Vereine haben die Pflegetätigkeiten der Plätze bereits vor vollendeter Einzäunung aufgenommen. So konnte das Projekt im Verlauf des Jahres 2020 an den ersten Plätzen gestartet werden. Die Einzäunungen konnten am 23.02.2022 final abgeschlossen werden. Die Einzäunungen haben folgende Aufwendungen verursacht: - Sportplatz Friesdorf: 13.575,35 € - Sportplatz Roleber: 40.748,00 € - Sportplatz Oberkassel: 45.659,71 € - Sportplatz Endenich: 48.461,30 € - Sportplatz Ippendorf: 49.488,11 € Gesamtkosten: 197.932,47 € II.Projektverlauf Die Vereine sind unterschiedlich an das Projekt der Platzpflege herangegangen. Einige haben für die Pflege eine 450/520 €-Kraft angestellt, andere haben die Tätigkeiten in Eigenregie ehrenamtlich durchgeführt. Die übertragenen Arbeiten wurden eigenständig und regelmäßig von den Vereinen ausgeführt. Absprachen mit den Einsatzplänen des Sportstättenpflegedienstes waren in den meisten Fällen nicht notwendig. Bei einigen Arbeiten mit Großgeräten durch den Sportstättenpflegedienst kann die Notwendigkeit von Absprachen und vorbereitenden Arbeiten durch die Vereine bestehen. Hier wünschen sich die Vereine eine Verbesserung. Bei Bedarf fand eine Begleitung durch Mitarbeitende des Sport- und Bäderamtes und des Sportstättenpflegedienstes statt. Ebenfalls fanden Besprechungen mit allen Beteiligten statt. Hierbei wurden die Erfahrungen ausgetauscht, Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet und etwaige Defizite beseitigt. Die Erfahrungsberichte der einzelnen Vereine ergeben sich aus dem Anhang 3.Seite 4 von 18 Folgendes gilt es aus den Berichten hervorzuheben: Alle Vereine plädieren für die Fortführung des Projektes. Die Vereine wünschen sich eine Pauschalisierung der Bezuschussung der Pflegetätigkeiten, da hierdurch eine Reduzierung des Aufwandes für die Vereine, aber auch die Verwaltung, herbeigeführt würde. Ein Verbesserungsvorschlag der Vereine ist es, die ausgehändigten Benzin-Geräte auf Grund von Lärmbelästigung und Umweltfaktoren auf Akku betriebene Geräte umzurüsten. Hier müsste die Verwaltung die Kosten für den Austausch der Geräte ermitteln und einen entsprechenden Haushaltsansatz bilden. Ein sehr positives Ergebnis der Einzäunung war der Rückgang von Vandalismusschäden. Gerade in der warmen Jahreszeit werden die städtischen Sportanlagen oftmals für sonstige Freizeitaktivitäten genutzt. Hierbei verbleibt oftmals nicht nur erheblicher Unrat vor Ort, sondern durch Glasbruch und weitere Zerstörungen entstehen erhebliche Kosten und Mehrarbeit. Die aus dem nächtlichen Verweilen resultierenden Lärmbelästigungen sind ebenfalls deutlich zurückgegangen. Die mit der Einzäunung verbundene Sperrung der Plätze außerhalb der Nutzungszeiten ist in den Quartieren gut angenommen worden. Während der gesamten Projektlaufzeit wurden die Sportanlagen durch städtische Mitarbeitende in Augenschein genommen. Diese Überprüfungen erfolgten regelmäßig und wurden mit sonstigen Terminen an diesen Sportstätten oder mit den turnusmäßigen Arbeiten des Sportstättenpflegedienstes vor Ort verbunden. Hierbei konnte festgestellt werden, dass alle Plätze, nachdem die Vereine mit den notwendigen Geräten und Materialien ausgestattet waren, sich in einem gepflegten und sauberen Zustand befanden. Ein Vorteil der Pflege durch die Vereine ist, dass die regelmäßige Pflege (mehrfach wöchentlich) gewährleistet ist. Hierdurch wird, z.B. ein hoher Wildwuchs, vermieden, was den Pflegeaufwand auf Dauer übersichtlich hält. Sofern Nacharbeiten erforderlich waren, wurde diese nach erfolgter Mitteilung unverzüglich erledigt. Zusätzlich zu den Plätzen des Pilotprojekts wurden fünf Vergleichsplätze gebildet, die in vollem Umfang durch den Sportstättenpflegedienst gepflegt wurden. Hierbei handelt es sich um die Plätze in Buschdorf, auf dem Finkenberg, in Plittersdorf, auf dem Hardtberg und im Wasserland. Der Sportstättenpflegedienst hat bei diesen Plätzen - ebenso wie die Vereine - die monatlich auf den Plätzen erledigten Arbeiten erfasst. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Vereine im Schnitt doppelt so viele Stunden auf den Plätzen gearbeitet haben. Bei der hohen Anzahl an Sportplätzen kann der Sportstättenpflegedienst eine solche intensive Pflege, die sicherlich an allen Plätzen wünschenswert wäre, mit der vorhandenen Personalausstattung nicht leisten. Die Pflegekosten für die einzelnen Plätze sind seit dem jeweiligen Start der Vereine in Tabelle 1 dargestellt. Bei vier der fünf Plätzen entsteht ein ähnlicher Aufwand, welcher sich in den Pflegekosten widerspiegelt (im Durchschnitt monatlich ca. 900 €). Ausgenommen ist hier Oberkassel (im Durchschnitt monatlich 1.260 €). Der Oberkasseler Fußballverein hat die Besonderheit, dass er Bereiche des angrenzenden Naturrasenplatzes ebenfalls mitpflegt, woraus die deutlich höheren Pflegekosten resultieren. Die Vereine sind mit den geleisteten Stunden jedoch noch unter den vorher getätigten Stundenannahmen geblieben. Pflegekosten für die einzelnen Plätze: Friesdorf (Start 07/20) Roleber (Start 11/20) Oberkassel (Start 04/21) Endenich (Start 07/22) Ippendorf (Start 06/20) 2020 5.079,90 € 769,39 € - - 6.750,00 € 2021 11.310,00 € 8.456,40 € 9.435,00 € - 11.700,00 € 2022 12.294,75 € 9.424,81 € 17.025,00 € 6.122,55 € 11.730,00 € 1. HJ 2023 5.910,00 € 4.413,40 € 7.485,00 € 7.068,60 € 5.850,00 € Gesamt 34.594,65 € 23.064,00 € 33.945,00 € 13.191,15 € 36.030,00 € Ø monatliche Kosten 960,96 € 720,75 € 1.257,22 € 1.099,26 € 973,78€Seite 5 von 18 III.Fazit und Handlungsempfehlungen zur weiteren Vorgehensweise Die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sind positiv. Die Verwaltung empfiehlt deshalb eine dauerhafte Fortführung Projektes. Weiteren Vereinen soll die Gelegenheit gegeben werden, an den jeweiligen Sportplätzen die Pflege der Kunstrasenplätze zu übernehmen. Dies soll perspektivisch auch für Sportplätze gelten, die von mehreren Vereinen genutzt werden. Eine Fortführung und Ausweitung des Projektes bedarf der Zustimmung des Personalrates. Die Verwaltung empfiehlt zugleich eine Einzäunung von weiteren Kunstrasenplätzen, wenn die Vereine sich bereit erklären, den Schließdienst für die Anlagen zu übernehmen und die Sportplätze zu den in der Benutzungszeitordnung festgelegten Öffnungszeiten für die Allgemeinheit zugänglich zu halten. Es ist ein einheitliches pauschales Zuschusssystem zu entwickeln. Künftig sollten die Vereine ohne Einreichung eines monatlichen Nachweises Zuschüsse erhalten. Das pauschale Zuschusssystem kann sich an der zu pflegenden Fläche orientieren. Für eine Bezuschussung sollte ein Fördertatbestand in den Sportförderrichtlinien geschaffen werden. Im Hinblick auf die im Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse und die für die einzelnen Pflegetätigkeiten ermittelten Zeitwerte sollte die Personalausstattung des Sportstättenpflegedienstes überprüft werden. Anhang: - Pflegetabellen mit übertragenen Tätigkeiten und jeweiligen Stundenannahmen - Muster Pflegevereinbarung - Erfahrungsberichte der VereineSeite 6 von 18 Arbeiten AK Fahrzeuge ca. Std. Intervall jährlich Soll-Std. jährlich Übertragbar an Verein Plätze reinigen, kontrollieren, Granulat und Sand in den Hauptnutzungsbereichen bei Bedarf auffüllen 2 1 LKW 1,00 40 80 80 Entleeren der Abfallbehälter und reingen von Unrat auf der gesamten Sportanlage und Parkplatz und entsorgen 2 2,00 52 208 208 Platz bürsten/kehren 1 1 Traktor m. Pflegegerät 2,00 15 30 ./. Trockenreinigung, Granulat aufnehmen, reinigen und wieder ausbringen 1 1 Traktor m. Reinigungsgerät 5,00 2 10 ./. Entwässerungsrinne reinigen, laden und entsorgen 2 1 LKW 3,00 6 36 36 Unkraut, Moos usw. zw. Kunstrasen und Entwässerungsrinne entfernen, laden und entsorgen 2 1 LKW 4,00 3 24 24 Nahtstellen, Elfmeterpunkte usw. kontrollieren 2 1,00 52 104 104 Laub blasen (Okober bis Januar) 2 1,00 120 240 240 Laub blasen (Februar bis September) 2 1,00 32 64 64 Laubbeseitigung und -entsorgung 2 1 LKW 5,00 2 20 ./. Umfeld-, Hecken- und Gehölzpflege incl. Entsorgung 2 1 LKW 8,00 2 32 ./. Mähen von Rasenflächen 1 1,00 25 25 25 Mähen von Böschungen 1 1,00 25 25 ./. Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat in den Gehölzflächen bei Bedarf Säubern und reinigen der Verkehrsflächen 2 2,00 12 48 48 Egalisieren der wassergebundenen Verkehrsflächen bei Bedarf Winterdienst bei Bedarf Baumkontrolle ./. Meldung von Unfallgefahren bei Bedarf Jahresstunden: 829 Kunstrasenplatz EndenichSeite 7 von 18 Arbeiten AK Fahrzeuge ca. Std. Intervall jährlich Soll-Std. jährlich Übertragbar an Verein Plätze reinigen, kontrollieren, Granulat und Sand in den Hauptnutzungsbereichen bei Bedarf auffüllen 2 1 LKW 1,00 40 80 80 Entleeren der Abfallbehälter und reingen von Unrat auf der gesamten Sportanlage und Parkplatz und entsorgen 2 2,00 52 208 208 Platz bürsten/kehren 1 1 Traktor m. Pflegegerät 2,00 15 30 ./. Trockenreinigung, Granulat aufnehmen, reinigen und wieder ausbringen 1 1 Traktor m. Reinigungsgerät 5,00 2 10 ./. Entwässerungsrinne reinigen, laden und entsorgen 2 1 LKW 3,00 6 36 36 Unkraut, Moos usw. zw. Kunstrasen und Entwässerungsrinne entfernen, laden und entsorgen 2 1 LKW 4,00 3 24 24 Nahtstellen, Elfmeterpunkte usw. kontrollieren 2 1,00 52 104 104 Laub blasen (Okober bis Januar) 2 1,00 120 240 240 Laub blasen (Februar bis September) 2 1,00 32 64 64 Laubbeseitigung und -entsorgung 2 1 LKW 5,00 2 20 ./. Umfeld-, Hecken- und Gehölzpflege incl. Entsorgung 2 1 LKW 8,00 2 32 ./. Mähen von Rasenflächen 1 2,00 25 50 50 Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat in den Gehölzflächen bei Bedarf Säubern und reinigen der Verkehrsflächen 2 2,00 12 48 48 Egalisieren der wassergebundenen Verkehrsflächen bei Bedarf Winterdienst bei Bedarf Baumkontrolle ./. Meldung von Unfallgefahren bei Bedarf Jahresstunden: 854 Kunstrasenplatz FriesdorfSeite 8 von 18 Arbeiten AK Fahrzeuge ca. Std. Intervall jährlich Soll-Std. jährlich Übertragbar an Verein Plätze reinigen, kontrollieren, Granulat und Sand in den Hauptnutzungsbereichen bei Bedarf auffüllen 2 1 LKW 1,00 40 80 80 Entleeren der Abfallbehälter und reingen von Unrat auf der gesamten Sportanlage und Parkplatz und entsorgen 2 2,00 52 208 208 Platz bürsten/kehren 1 1 Traktor m. Pflegegerät 2,00 15 30 ./. Trockenreinigung, Granulat aufnehmen, reinigen und wieder ausbringen 1 1 Traktor m. Reinigungsgerät 5,00 2 10 ./. Entwässerungsrinne reinigen, laden und entsorgen 2 1 LKW 3,00 6 36 36 Unkraut, Moos usw. zw. Kunstrasen und Entwässerungsrinne entfernen, laden und entsorgen 2 1 LKW 4,00 3 24 24 Nahtstellen, Elfmeterpunkte usw. kontrollieren 2 1,00 52 104 104 Laub blasen (Okober bis Januar) 2 1,00 120 240 240 Laub blasen (Februar bis September) 2 1,00 32 64 64 Laubbeseitigung und -entsorgung 2 1 LKW 5,00 2 20 ./. Umfeld-, Hecken- und Gehölzpflege incl. Entsorgung 2 1 LKW 8,00 2 32 ./. Mähen von Rasenflächen 1 1,00 25 25 25 Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat in den Gehölzflächen bei Bedarf Säubern und reinigen der Verkehrsflächen 2 2,00 12 48 48 Egalisieren der wassergebundenen Verkehrsflächen bei Bedarf Winterdienst bei Bedarf Baumkontrolle ./. Meldung von Unfallgefahren bei Bedarf Jahresstunden: 829 Kunstrasenplatz IppendorfSeite 9 von 18 Arbeiten AK Fahrzeuge ca. Std. Intervall jährlich Soll-Std. jährlich Übertragbar an Verein Plätze reinigen, kontrollieren, Granulat und Sand in den Hauptnutzungsbereichen bei Bedarf auffüllen 2 1 LKW 1,00 40 80 80 Entleeren der Abfallbehälter und reingen von Unrat auf der gesamten Sportanlage und Parkplatz und entsorgen 2 2,00 52 208 208 Platz bürsten/kehren 1 1 Traktor m. Pflegegerät 2,00 15 30 ./. Trockenreinigung, Granulat aufnehmen, reinigen und wieder ausbringen 1 1 Traktor m. Reinigungsgerät 5,00 2 10 ./. Entwässerungsrinne reinigen, laden und entsorgen 2 1 LKW 3,00 6 36 36 Unkraut, Moos usw. zw. Kunstrasen und Entwässerungsrinne entfernen, laden und entsorgen 2 1 LKW 4,00 3 24 24 Nahtstellen, Elfmeterpunkte usw. kontrollieren 2 1,00 52 104 104 Laub blasen (Okober bis Januar) 2 1,00 120 240 240 Laub blasen (Februar bis September) 2 1,00 32 64 64 Laubbeseitigung und -entsorgung 2 1 LKW 5,00 2 20 ./. Umfeld-, Hecken- und Gehölzpflege incl. Entsorgung 2 1 LKW 8,00 2 32 ./. Mähen von Rasenflächen 1 1,00 25 25 25 Mähen von Böschungen 3 8,00 3 72 ./. Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat in den Gehölzflächen bei Bedarf Säubern und reinigen der Verkehrsflächen 2 2,00 12 48 48 Egalisieren der wassergebundenen Verkehrsflächen bei Bedarf Winterdienst bei Bedarf Baumkontrolle ./. Meldung von Unfallgefahren bei Bedarf Jahresstunden: 829 Kunstrasenplatz OberkasselSeite 10 von 18 Arbeiten AK Fahrzeuge ca. Std. Intervall jährlich Soll-Std. jährlich Übertragbar an Verein Plätze reinigen, kontrollieren, Granulat und Sand in den Hauptnutzungsbereichen bei Bedarf auffüllen 2 1 LKW 1,00 40 80 80 Entleeren der Abfallbehälter und reingen von Unrat auf der gesamten Sportanlage und Parkplatz und entsorgen 2 2,00 52 208 208 Platz bürsten/kehren 1 1 Traktor m. Pflegegerät 2,00 15 30 ./. Trockenreinigung, Granulat aufnehmen, reinigen und wieder ausbringen 1 1 Traktor m. Reinigungsgerät 5,00 2 10 ./. Entwässerungsrinne reinigen, laden und entsorgen 2 1 LKW 3,00 6 36 36 Unkraut, Moos usw. zw. Kunstrasen und Entwässerungsrinne entfernen, laden und entsorgen 2 1 LKW 4,00 3 24 24 Nahtstellen, Elfmeterpunkte usw. kontrollieren 2 1,00 52 104 104 Laub blasen (Okober bis Januar) 2 1,00 120 240 240 Laub blasen (Februar bis September) 2 1,00 32 64 64 Laubbeseitigung und -entsorgung 2 1 LKW 5,00 2 20 ./. Umfeld-, Hecken- und Gehölzpflege incl. Entsorgung 2 1 LKW 8,00 2 32 ./. Mähen von Rasenflächen 1 1,00 25 25 25 Mähen von Böschungen 1 1,00 25 25 ./. Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat in den Gehölzflächen bei Bedarf Säubern und reinigen der Verkehrsflächen 2 2,00 12 48 48 Egalisieren der wassergebundenen Verkehrsflächen bei Bedarf Winterdienst bei Bedarf Baumkontrolle ./. Meldung von Unfallgefahren bei Bedarf Jahresstunden: 829 Kunstrasenplatz RoleberSeite 11 von 18 Pflegevereinbarung Zwischen der Bundesstadt Bonn, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Sport- und Bäderamt, Kurfürstenallee 2 - 3, 53177 Bonn - im folgenden Stadt genannt - und _______________________ vertreten durch ____________ ________________________ - im folgenden Verein genannt - wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: 1. Die Bundesstadt Bonn ist Eigentümerin des Sportplatz _________________. Der Sportplatz wird dem Verein auf Antrag zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes der Jugend- und Seniorenmannschaften jeweils mit Bescheid zu- gewiesen. 2. Der Verein beteiligt sich im Rahmen eines auf die Dauer eines Jahres angelegten Pilotprojektes an der Pflege der Sportstätte. Nachfolgend aufgeführte Pflegear- beiten sind innerhalb der umzäunten Fläche vom Verein in Eigenregie und ei- genverantwortlich zu leisten: • Kunstrasenplatz reinigen und kontrollieren, Granulat und Sand in den Hauptnutzungsbereichen bei Bedarf auffüllen • Abfallbehälter entleeren und Unrat auf der Sportanlage entsorgen • Entwässerungsrinne reinigen • Unkraut und Moos zwischen Kunstrasen und Entwässerungsrinne entfernen • Nahtstellen, Elfmeterpunkte usw. kontrollieren • Laub blasen (täglich in der Laubzeit) • Mähen von Rasenflächen • Beseitigung von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat in den Gehölzflächen • Winterdienst • Meldung von Unfallgefahren Außerdem hat der Verein die Aufgabe, die in der vom Rat der Stadt beschlosse- nen Benutzungszeitordnung (Anlage 1) festgelegten Öffnungszeiten des Sport- platzes sicherzustellen. Der Verein ist damit für die Öffnung und Schließung des Platzes verantwortlich. Die Stadt hat ein jederzeitiges Zugangsrecht zur Anlage und erhält einen Schlüssel für die Eingangstür. 3. Der Pflegeaufwand wird auf schriftlichen Nachweis mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro je Stunde vergütet. Die Tätigkeitsnachweise (Anlage 2) sind monatlich vorzulegen. Sollte der Verein umsatzsteuerpflichtigSeite 12 von 18 sein oder werden, wird vom Verein die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. 4. Der Sportplatz wird an den Verein in einem gepflegten Zustand übergeben. Die Übergabe des Platzes wird protokolliert (Anlage 3). Bei Übergabe des Platzes an den Verein erfolgt eine zu dokumentierende pflegefachliche Einweisung durch den Sportstättenpflegedienst der Stadt. Der Sportstättenpflegedienst wird dar- über hinaus bei den zu übernehmenden Tätigkeiten beratend zur Seite stehen und den Pflegezustand der Anlage sowie die durchgeführten Arbeiten regelmä- ßig kontrollieren. 5. Zur Durchführung der Pflegearbeiten wird dem Verein eine Grundausstattung zur Verfügung gestellt. Diese Grundausstattung besteht aus folgenden Geräten: 1 Laubblasgerät, 1 große Schubkarre, 1 Gartenrechen, 1 Saalbesen, 1 Straßen- besen, 2 Schaufeln, 2 Laubrechen, 2 Papierzangen, 1 Gartenabfallsack, 1 Rü- benhacke, 1 Schuffel, 2 Schneeschaufeln, 5 Paar Schutzhandschuhe, 1 Ast- schere, 1 Baumschere, 1 handgeführte Kehrmaschine, 1 Benzin-Rasenmäher, 1 Rasenkantenschneider Die Geräteeinweisung erfolgt im Rahmen der Übergabe durch den Sportstätten- pflegedienst. 6. Während des Pilotprojektes werden die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten von der Stadt durchgeführt und vor Ort dokumentiert: Regelmäßiges Bürsten und Kehren des Kunstrasenplatzes entsprechend den Herstellervorgaben (von März bis Oktober alle 3-4 Wochen) Trockenreinigung des Platzes, Granulat aufnehmen, reinigen und wieder ausbringen (2 x jährlich) Entsorgung von Laub und Grünschnitt Umfeld-, Hecken- und Gehölzpflege incl. Entsorgung Baumkontrolle 7. Diese Vereinbarung beginnt am ________ und endet am ___________. Eine Verlängerung der Vereinbarung ist in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Der Verein ist berechtigt, zu einem früheren Zeitpunkt mit den Pflegearbeiten zu beginnen und hierfür den Zuschuss zu berechnen. Sofern der Verein einen früheren Beginn wünscht, wird er der Stadt den gewünschten Starttermin mit- teilen. Bonn, den Bonn, den Für die Bundesstadt Bonn Für den Verein Im Auftrag _________________________________ _____________________________Seite 13 von 18 Friesdorf im Juni 2023 Erfahrungsbericht des FC Blau Weiß Friesdorf Pilotprojekt Pflegevereinbarung für Sportstätten Seit März 2021 nimmt der FCBW Friesdorf nunmehr am Pilotprojekt teil. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit Materialbeschaffung für die Durchführung des Pilotprojektes konnten wir im Frühsommer 2021 in das Projekt einsteigen. Von Anfang an haben wir einen Rentner dazu gewinnen können seine Arbeitskraft in der Form eines Minijobs (450,00 €) einbringen zu können. Schnell haben wir festgestellt das der Arbeitsaufwand von einer Person nicht zu bewältigen ist. Ehrenamtlich haben abwechselnd Vereinsmitglieder einiges an Arbeiten übernommen. Der Arbeitsaufwand bewegte sich (siehe Arbeitsnachweis) im Durchschnitt bei 67 Stunden pro Monat. Nach der Erstellung der erhöhten Zaunanlage und der Schließung am Abend können wir einen Rückgang der Vandalismus Schäden, die meistens nachts entstanden, verzeichnen. Allerdings bedeutet das für uns auch das immer jemand nach Beendigung des Trainings alle Türen schließt. Anfänglich haben wir das in die Hände der Trainer gelegt. Aber das war leider nicht sehr hilfreich. Also übernimmt unser „Rentner“ der in der Nähe des Platzes gewohnt hat den abendlichen Rundgang. Wir würden gerne die Pflegemaßnahmen in Eigenverantwortung fortführen. Da unser Platz tagsüber der Öffentlichkeit gehört sind leider immer wieder Schäden an der gesamten Anlage insbesondere der Tore (stationär wie mobil) zu beklagen. Netze durchschnitten, Tore beschädigt usw. Eine Vereinfachung des Arbeitsnachweises würden wir sehr begrüßen. Mit freundlichen Grüßen Toni Schlotterbeck 1. VorsitzenderSeite 14 von 18 Wann (Monat/Jahr) wurden die Tätigkeiten aufgenommen? 10/2020 Wie bzw. durch welche Person/Personen wurden die Tätigkeiten ausgeführt (z.B. ehrenamtliche Arbeit, 450 €/520 €-Job)? Minijob: Elmar Heide-Schoenrock ehrenamtl. Arbeit: Beatriz Dirksen, Elmar Heide-Schoenrock Konnten die übertragenen Aufgaben problemlos durchgeführt werden? Ja, erfordert aber täglichen Einsatz Welche Auswirkungen hat die Einzäunung auf den Platz? Prävention vor Vandalismusschäden Vermeidung von Lärmemissionen in den Abendstunden Große Akzeptanz der Sperrstunden im Quartier Sind nach Ihrer Feststellung die Schäden durch Dritte (z.B. durch Vandalismus) zurückgegangen? Eindeutig Ja Welche Verbesserungen gibt es aus Ihrer Sicht? Sauberkeit am Platz; Lärmemissionen; Vandalismusschäden; Reinigungs- und Pflegezustand der Platzoberfläche; Reinigungs- und Pflegezustand der gesamten Anlage Empfehlen Sie eine Fortführung der Pflegetätigkeiten durch die Vereine? Unbedingt Derzeit haben Sie den Pflegeaufwand auf Stundenbasis dokumentiert. Wäre künftig eine pauschale Bezuschussung der Pflegetätigkeiten vorstellbar? Ja, allerdings sollte der Pausch-Satz höher liegen als der derzeitige Kostenaufwand nach Stunden, da der Pflegeaufwand mit der Erneuerung des Rasenteppichs im nächsten Jahr steigen wird. Auch können so dann Aufwendungen für Einsatzmittel wie Müllbeutel, Benzin, Tornetzschnur, Kabelbinder etc., die bisher zu Lasten des Vereins gehen, mit bestritten werden Haben Sie weitere Hinweise oder Anmerkungen für uns? Es ist unbedingt erforderlich, dass die maschinellen Reinigungseinsätze der Kolonne im Vorfeld angekündigt werden, um erforderliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten richtig durchführen zu können und doppelten Aufwand zu vermeiden Beurteilung durch den Vorstand Für unsere Platzanlage stellt das Pilotprojekt einen großen Gewinn dar. Die regelmäßige und engmaschige Pflege hat sich schon nach kurzer Zeit positiv auf den Belag ausgewirkt, Spielerinnen und Spieler sowie Funktionäre geben uns dazu regelmäßig positive Rückmeldungen. Insbesondere hat die Eigenverantwortung den Vorteil, dass wir schneller und flexibler reagieren können. Reparaturen und wichtige Arbeiten, die keinen Aufschub erlauben, werden zeitnah ausgeführt, eine Abstimmung mit den Einsatzplänen der Pflegekolonne ist für vieles nicht mehr nötig. Insgesamt ist die Platzanlage deutlich gepflegter, wobei wir vor allem den Kunstrasenbelag im Fokus haben. Durch die Expertise unseres Platzwartes konnte der Pflegebedarf laut Vorgaben des Herstellers erst sichergestellt werden. Vandalismus und Lärmbelästigung haben deutlich abgenommen und die vormals angespannte Lage Om Berg beruhigt. Das wäre ohne Einsatz des Zaunes nicht gelungen. In jedem Fall wünschen wir uns die Fortsetzung des Projektes, gerade auch vor dem Hintergrund des geplanten Neubelages. Dabei möchten wir gerne anregen, dass der Austausch zwischen unserem Platzwart und der Pflegekolonne intensiviert wird, damit Arbeiten besser koordiniert und abgestimmt werden können. Beatriz Dirksen, 1. Vorsitzende BSV RoleberSeite 15 von 18 Wann (Monat/Jahr) wurden die Tätigkeiten aufgenommen? 04/2021 Wie bzw. durch welche Person/Personen wurden die Tätigkeiten ausgeführt (z.B. ehrenamtliche Arbeit, 450 €/520 €-Job)? Mit diesen Aufgaben sind 5 Leute betreut. Konnten die übertragenen Aufgaben problemlos durchgeführt werden? Der teilweise Hangschnitt stellt Herausforderungen dar. Für die Anlage Rasen fehlen teilweise die passenden Maschinen. Die Geräte sich zu schwer, um Hecken und Ränder zu schneiden. Hier würde sich (auch wegen der Lärmbelästigung und Umwelt) sicherlich Accu Geräte besser anbieten. Welche Auswirkungen hat die Einzäunung auf den Platz? Die Einzäunung hat eine gewisse Absicherung, die nun durch die Türschließer noch besser gewährleistet werden kann. Als Verbesserung würden wir die Änderung der Maschinen begrüßen, sowie das Abtransportieren der Schnitte min. 1 x im Monat. Sind nach Ihrer Feststellung die Schäden durch Dritte (z.B. durch Vandalismus) zurückgegangen? Vandalismus Schäden werden leider überwiegend an den Gebäuden verursacht. Empfehlen Sie eine Fortführung der Pflegetätigkeiten durch die Vereine? Eine Weiterführung der Pflegetätigkeit ist empfehlenswert. Derzeit haben Sie den Pflegeaufwand auf Stundenbasis dokumentiert. Wäre künftig eine pauschale Bezuschussung der Pflegetätigkeiten vorstellbar? Die pauschale Bezuschussung, ist sicherlich eine Erleichterung für beide Seiten. Diese Pauschale sollte dann jedoch den Aufwand sicherstellen. Haben Sie weitere Hinweise oder Anmerkungen für uns? Spontane Anregungen oder Probleme telefoniere ich gerne ab und diese werden nach besten Möglichkeiten von den Mitarbeitern des Sport und Bäderamt zeitnah umgesetzt. Danke dafür. Werner Hommerich Oberkasseler FussballvereinSeite 16 von 18 Wann (Monat/Jahr) wurden die Tätigkeiten aufgenommen? Wir pflegen die Bezirksportanlage seit Juli 2022. Wie bzw. durch welche Person/Personen wurden die Tätigkeiten ausgeführt (z.B. ehrenamtliche Arbeit, 450 €/520 €-Job)? Manfred Müller und Josef Oel sind die Mitarbeiter, die diese Aufgabe erfüllen. Konnten die übertragenen Aufgaben problemlos durchgeführt werden? Ja, nachdem nach und nach die entsprechenden Geräte den beiden zur Verfügung standen. Welche Auswirkungen hat die Einzäunung auf den Platz? Große Auswirkungen haben die Zäune,von denen einige aufgrund von großen Vandalismus durch uns verschlossen wurden,nicht. Es sind immer wieder fremde Personen auf der Anlage und lassen sehr viel Unrat am und auf dem Sportplatz zurück. Sind nach Ihrer Feststellung die Schäden durch Dritte (z.B. durch Vandalismus) zurückgegangen? Größere Schäden sind nicht vorhanden, kleinere schon (Bandenwerbung beschädigt) . Derzeit haben Sie den Pflegeaufwand auf Stundenbasis dokumentiert. Wäre künftig eine pauschale Bezuschussung der Pflegetätigkeiten vorstellbar? Der bürokratische Aufwand ist schon groß und durch eine pauschale (wie hoch die sein wird?) weniger. Ob der von der Stadt gezahlte Betrag mit dem Mindestlohn einher geht, ist sicher zu überdenken. Haben Sie weitere Hinweise oder Anmerkungen für uns? Besondere Anmerkungen für Verbesserungen bzw. Veränderungen habe ich im Moment nicht. Die beiden Herren werden mir immer rechtzeitig melden, wenn etwas nicht OK ist. Werner Imig vom FV Endenich 08Seite 17 von 18 Wann (Monat/Jahr) wurden die Tätigkeiten aufgenommen? In 06/2020 Wie bzw. durch welche Person/Personen wurden die Tätigkeiten ausgeführt (z.B. ehrenamtliche Arbeit, 450 €/520 €-Job)? In der Regel durch einen 520 Euro Job sowie diverse Stunden von unterschiedlichen Personen je nach Jahreszeit. Konnten die übertragenen Aufgaben problemlos durchgeführt werden? Aufwendig war die Unkrautpflege im Bandenbereich - sowie an der Umrandung des Kunstrasenplatzes - und die Laubentsorgung im Herbst. Diese Aufgaben sind gerade im Bezug auf die Laubentsorgung schwer einzuschätzen, da Sie abhängig von der Wettersituation sehr umfangreich ausfallen und somit von der angegebenen Vergütung nicht vollumfänglich gedeckt sind. Welche Auswirkungen hat die Einzäunung auf den Platz? Damit hat sich eine Entspannung ergeben die sehr positiv ist. Müll und Vandalismus sind zurückgegangen. Sind nach Ihrer Feststellung die Schäden durch Dritte (z.B. durch Vandalismus) zurückgegangen? Ja Empfehlen Sie eine Fortführung der Pflegetätigkeiten durch die Vereine? Auf jeden Fall! Die Platzpflege hat dafür gesorgt das die Sauberkeit verbessert wurde. Der optische Eindruck der Sportanlage über das Jahr hat sich deutlich verbessert. Derzeit haben Sie den Pflegeaufwand auf Stundenbasis dokumentiert. Wäre künftig eine pauschale Bezuschussung der Pflegetätigkeiten vorstellbar? Ja auf jeden Fall da der Aufwand über das Jahr unterschiedlich ist und eine Pauschale diese Spitzen in der Platzpflege ausgleichen kann. Haben Sie weitere Hinweise oder Anmerkungen für uns? Der Baumschnitt sollte in Abstimmung mit den Vereinen im Herbst oder Frühjahr durchgeführt werden. Bruchgefährdete Äste sollten dabei besonders berücksichtigt werden. Bitte einen Plan den Vereinen zu leiten, wann die Plätze abgezogen worden sind bzw. wann Sie abgezogen werden. Dabei kann der Verein die Stadt auf Schäden oder Fehler am Platz aufmerksam machen. Diese sollten dann auch erfasst und beseitigt werden, um später größere Reparaturen zu vermeiden. Ralf Weißenfels 2. Vorsitzender I Vorstand I Sportfreunde Ippendorf 1923 e.V.Seite 18 von 18
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de