← Vorlagen

232075 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Waldstr. 2, 4, 6, 8, 10 (Gemarkung Godesberg, Flur 11, Flurstücke 412 u. a.) - Neubau eines Bettenhauses mit Speisesaal und Regenarationsküche Aktenzeichen: 40274/2022

Nummer
232075
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 892,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.173 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
232075
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Waldstr. 2, 4, 6,
8, 10 (Gemarkung Godesberg, Flur 11, Flurstücke
412 u. a.)
- Neubau eines Bettenhauses mit Speisesaal und
Regenarationsküche
Aktenzeichen: 40274/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, eine
Baugenehmigung für einen Ersatzbau des Neurologischen
Rehabilitationszentrums zu erteilen, da unter Erteilung von vertretbaren
Befreiungen nach § 31 BauGB das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB nicht widerspricht.
Begründung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8016-21
vom 20.07.2005, der hier ein Sondergebiet "Rehabilitationszentrum" ausweist.
Zulässig ist eine Bebauung innerhalb der durch Baugrenzen festgelegten
überbaubaren Grundstücksflächen in unterschiedlichen Geschossigkeiten.
Festgelegt ist eine geschlossene Bauweise und eine GRZ von 0,4 sowie eine
GFZ von 0,8. Der Bebauungsplan schreibt im Wesentlichen, mit geringfügigen
Erweiterungsflächen, die Bestandsgebäude mit Baugrenzen fest.
Geplant ist eine Neuerrichtung eines viergeschossigen Bettenhauses mit 61
Betten, einem Speisesaal und einer Regenerationsküche –Haus D neu-. Dem
Bauantrag ging ein positiver Bauvorbescheid vom 17.11.2020 voraus, wonach
weitere Neubauten unter einer teilweisen Niederlegung des Altbestands auf
dem Klinikgelände vorgesehen sind. Das Vorhaben soll der Modernisierung des
Klinikbetriebs und nicht zuletzt dessen zukunftsorientierten Ausrichtung und
Wirtschaftlichkeit dienen. Im Rahmen des Bauvorbescheides wurde eine
Befreiung von den Festsetzungen des vorhandenen Bebauungsplanes für denSeite 1 von 5
Seite 2
IV-geschossigen Neubau - Haus D - außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche erteilt.
Das Vorhaben konnte im Rahmen der Bauvoranfrage seinerzeit nicht den
politischen Gremien vorgestellt werden, da zum Zeitpunkt der letzten Sitzung
des Unterausschusses Bauplanung am 01.07.2020 das Vorhaben noch nicht
abschließend geprüft war und bedingt durch Sommerpause, Kommunalwahl
und pandemiebedingter Ausfälle politischer Gremiumssitzungen die nächste
Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen erst am 03.03.2021
stattfand.
Bis zur Fertigstellung des Neubaus wird das bestehende ebenfalls
viergeschossige Gebäude Haus D alt noch benötigt. Danach soll dieses
abgebrochen werden. Die Baugenehmigung wird daher u.a. auch mit der
Auflage versehen, dass das Altgebäude nach Inbenutzungnahme des Neubaus
abzubrechen ist. Weiterhin wird durch die Eintragung einer Baulast dauerhaft
gesichert, dass die hierdurch entstehende Freifläche nach dem Abbruch
gärtnerisch zu gestalten ist. Zudem wird durch die Eintragung einer Baulast
eine künftige Inanspruchnahme der ausgewiesenen überbaubaren
Grundstücksfläche verhindert.
Anlässlich des Bauantrages wurde ein Mobilitätskonzept für das gesamte
Klinikgelände erstellt, wonach unter Berücksichtigung der Anbindung an den
öffentlichen Personennahverkehr 113 notwendige PKW-Stellplätze für das
gesamte Anstaltsgelände ermittelt wurden. Auf dem Gelände sind 186
Stellplätze in der Tiefgarage sowie oberirdisch vorhanden.
Für den Neubau werden 35 Fahrradabstellplätze neben dem Neubau neu
geschaffen. Auf dem Gelände sind zudem 55 Fahrradabstellplätze mit
Abstellanlagen sowie eine weitere Freifläche zum Abstellen von Fahrrädern
vorhanden.
Im Rahmen der Baumaßnahme ist Fällung von 5 satzungsgeschützten
Laubbäumen (u.a. Stileichen und Rotbuche) notwendig und beantragt.
Die Verwaltung beabsichtigt für das Vorhaben nun eine Baugenehmigung zu
erteilen.Seite 2 von 5
Seite 3
Anlage/n
1 40274_22_Anlage_1_öffentlich (öffentlich)
2 40274_22_Anlage_2_öffentlich (öffentlich)
3 40274_22_Anlage_3_nichtöffentlich (nichtöffentlich)
4 40274_22_Anlage_4_nichtöffentlich (nichtöffentlich)
5 40274_22_Anlage_5_nichtöffentlich (nichtöffentlich)
6 40274_2022_Anlage_6_nichtöffentlich (nichtöffentlich)
7 40274_2022_Anlage_7_nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 3 von 5
Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de