232072 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn, Lievelingsweg 102, 104 (Gemarkung Bonn, Flur 43, Flurstücke 812, 813) - Nutzungsänderung des best. Bürogebäudes in ein Mehrfamilienhaus, Abbruch eines Betriebsgebäudes und Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage Aktenzeichen: 10833/2022 VO
Kerndaten
- Nummer
- 232072
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 232072 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn, Lievelingsweg 102, 104 (Gemarkung Bonn, Flur 43, Flurstücke 812, 813) - Nutzungsänderung des best. Bürogebäudes in ein Mehrfamilienhaus, Abbruch eines Betriebsgebäudes und Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage Aktenzeichen: 10833/2022 VO Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in ein Mehrfamilienhaus und zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern zu erteilen, da sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB einfügt. Begründung Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes (Fluchtlinienplan B 341 (34)), so dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 Abs. 3 BauGB und darüber hinaus planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, sofern es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Die für das Bauvorhaben maßgebende Umgebung ist durch eine bis zu dreigeschossige Bebauung zuzüglich Dachgeschosse bzw. Staffelgeschosse in offener Bauweise, aber auch durch Baukörper mit Längen von über 50 m geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden straßenseitig durch die Vorgaben des Fluchtlinienplanes und rückwärtig durch die faktischen hinteren Baufluchten der Umgebungsbebauung bestimmt. Die Art der baulichen Nutzung stellt sich uneinheitlich dar. Neben gewerblichen Nutzungen ist vor allem auch Wohnnutzung vorhanden. Es ist daher von einer Gemengelage im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB auszugehen. Geplant ist, das bestehende Bürogebäude in ein MehrfamilienhausSeite 1 von 4 Seite 2 umzuwandeln. Weiterhin sollen die bislang gewerblich genutzten Gebäude auf dem Grundstück abgebrochen und stattdessen im rückwärtigen Grundstücksbereich zwei Mehrfamilienhäuser errichtet werden. In der 2. Baureihe ist ein Gebäude mit 3 Vollgeschossen und in der 3. Baureihe ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen jeweils mit Staffelgeschoss vorgesehen. Insgesamt sollen ca. 40 Wohneinheiten entstehen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, der konkrete Nachweis wird jedoch im Baugenehmigungsverfahren geführt. Angedacht ist ein Mobilitätskonzept, das unter anderem ein Carsharing Modell vorsieht. Darüber hinaus wird im Genehmigungsverfahren ein Begrünungsplan vorgelegt, wonach die geplanten Flachdächer mit einer Dachbegrünung zu versehen sind. Insgesamt fügt sich das Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebungsbebauung ein, sodass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden. Anlage/n 1 10833_22_Plan_öffentlich (öffentlich) 2 10833_33_Plan2_öffentlich (öffentlich) 3 10833_22_Plan_nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de