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232072 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn, Lievelingsweg 102, 104 (Gemarkung Bonn, Flur 43, Flurstücke 812, 813) - Nutzungsänderung des best. Bürogebäudes in ein Mehrfamilienhaus, Abbruch eines Betriebsgebäudes und Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage Aktenzeichen: 10833/2022 VO

Nummer
232072
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
232072
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn, Lievelingsweg 102, 104
(Gemarkung Bonn, Flur 43, Flurstücke 812, 813)
- Nutzungsänderung des best. Bürogebäudes in ein
Mehrfamilienhaus,
Abbruch eines Betriebsgebäudes und Errichtung
von zwei
Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
Aktenzeichen: 10833/2022 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, einen
positiven Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in ein
Mehrfamilienhaus und zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern zu erteilen,
da sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes
(Fluchtlinienplan B 341 (34)), so dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30
Abs. 3 BauGB und darüber hinaus planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu
beurteilen ist. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, sofern es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt. Die für das Bauvorhaben maßgebende
Umgebung ist durch eine bis zu dreigeschossige Bebauung zuzüglich
Dachgeschosse bzw. Staffelgeschosse in offener Bauweise, aber auch durch
Baukörper mit Längen von über 50 m geprägt. Die überbaubaren
Grundstücksflächen werden straßenseitig durch die Vorgaben des
Fluchtlinienplanes und rückwärtig durch die faktischen hinteren Baufluchten der
Umgebungsbebauung bestimmt. Die Art der baulichen Nutzung stellt sich
uneinheitlich dar. Neben gewerblichen Nutzungen ist vor allem auch
Wohnnutzung vorhanden. Es ist daher von einer Gemengelage im Sinne des §
34 Abs. 1 BauGB auszugehen.
Geplant ist, das bestehende Bürogebäude in ein MehrfamilienhausSeite 1 von 4
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umzuwandeln. Weiterhin sollen die bislang gewerblich genutzten Gebäude auf
dem Grundstück abgebrochen und stattdessen im rückwärtigen
Grundstücksbereich zwei Mehrfamilienhäuser errichtet werden. In der 2.
Baureihe ist ein Gebäude mit 3 Vollgeschossen und in der 3. Baureihe ein
Gebäude mit 2 Vollgeschossen jeweils mit Staffelgeschoss vorgesehen.
Insgesamt sollen ca. 40 Wohneinheiten entstehen.
Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden,
der konkrete Nachweis wird jedoch im Baugenehmigungsverfahren geführt.
Angedacht ist ein Mobilitätskonzept, das unter anderem ein Carsharing Modell
vorsieht. Darüber hinaus wird im Genehmigungsverfahren ein Begrünungsplan
vorgelegt, wonach die geplanten Flachdächer mit einer Dachbegrünung zu
versehen sind.
Insgesamt fügt sich das Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die
Umgebungsbebauung ein, sodass die Verwaltung beabsichtigt, die
Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Anlage/n
1 10833_22_Plan_öffentlich (öffentlich)
2 10833_33_Plan2_öffentlich (öffentlich)
3 10833_22_Plan_nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de