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232063 · Beschlussvorlage

Festlegung der Höhe von Betriebsmittelzuschüssen an die freien Träger Traumplast e.V., Brotfabrik Theater gGmbH und Tanzgenerator Bonn für das Haushaltsjahr 2024

Nummer
232063
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Kulturausschusses 28.11.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
232063
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Festlegung der Höhe von Betriebsmittelzuschüssen
an die freien Träger Traumplast e.V., Brotfabrik
Theater gGmbH und Tanzgenerator Bonn für das
Haushaltsjahr 2024
Beratungsfolge
Kulturausschuss 28.11.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die im Kulturzentrum Brotfabrik beheimateten freien Träger Traumpalast e.V.,
Brotfabrik Bühne gGmbH und Tanzgenerator erhalten im Jahr 2024 Betriebs-
mittelzuschüsse in folgender Höhe:
Traumpalast e.V. 86.000 EUR
Brotfabrik Bühne gGmbH 130.000 EUR
Tanzgenerator 26.000 EUR
Begründung
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, den
Tanzgenerator in die institutionelle Förderung aufzunehmen und ihm mit Beginn
des Jahres 2023 26.000 Euro pro Jahr zu bewilligen
(DS-Nr.: 221697-27 AA). Dies hat der Rat mit dem Haushalt für 2023 und 2024
beschlossen (DS-Nr. 221697-127 ST).
Außerdem wurde beschlossen, dass der Rat Ende 2023 über die Neuverteilung
der Gesamtmittel für die Brotfabrik/Traumpalast i.H.v. 242.000 Euro im Jahr
2024 entscheiden solle.
Grundlage dafür sollte ein von den drei genannten Zuschussempfängern dem
Kulturamt bis spätestens 31.10.2023 vorzulegendes abgestimmtes
Betreiberkonzept sein. "Das Betreiberkonzept muss Aussagen zur künftigen
Verwaltung aller Räume des Kulturzentrums Brotfabrik und zur gewünschten
Verteilung der Mittel in Höhe von insgesamt 242.000 Euro auf die drei
genannten Institutionen enthalten. Die Vorlage des Konzeptes sollte bis zum
31.10. erfolgen, damit im November der Kulturausschuss und im Dezember
Finanzausschuss und Rat erreicht werden können."
Der Vorstand des Traumpalast e.V. hat mit E-Mail vom 26.10.2023
Informationen zu seinen erfolgten Abstimmungen, Änderungen und PlanungenSeite 1 von 3
Seite 2
vorgelegt und mitgeteilt, bei den drei Betrieben herrsche Konsens darüber,
dass es bei der bisherigen Verteilung der Mittel verbleiben solle.
In den vergangenen Monaten wurde durch den Traumpalast e.V. so der
Vorstand eine Nutzungsvereinbarung Bühne / Tanzgenerator vorbereitet und
abgeschlossen.
Weiterhin wurde eine Satzungsänderung vorbereitet und umgesetzt. Die
Satzung liegt der Kulturverwaltung vor.
Außerdem gibt es nun weitere Regelungen, wie eine Tarifordnung, die eine
transparente und faire Umlage von Nebenkosten, Gebäude- und
Allgemeinkosten auf die einzelnen Kulturbetriebe im Gebäudekomplex der
Brotfabrik ermöglichen soll. Sie dient als Grundlage sowohl der internen
Berechnung von Kosten im Zusammenhang mit Raumnutzungen sowie als
Berechnungsgrundlage für den Zielen und Zwecken des Trägervereins
entsprechende Vermietungen/Nutzungen an externe Dritte.
Eine Raumnutzungs-Ordnung sieht vor, dass alle Studios im Kulturzentrum
Brotfabrik künftig zentral über ein Buchungstool verwaltet werden. So sollen
Raumnutzungskonflikte vermieden, Unter/Über- oder Doppelbelegungen
vermieden werden.
Eine aus Mitteln einer dreijährigen Konzeptionsförderung des Landes
finanzierte freie Mitarbeiterin entlastet u.a. den Vorstand bei der Umsetzung der
Regelungen und unterstützt mit speziellem Know-How z.B. in Antragstellungen
etc.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.02
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Kulturförderung freie Träger 4104021 Zuschüsse an Einrichtungen der
freien Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
242.000,00 141000402/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
242.000,00Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de